{"id":2390,"date":"1998-02-20T18:07:44","date_gmt":"1998-02-20T18:07:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2390"},"modified":"1998-02-20T18:07:44","modified_gmt":"1998-02-20T18:07:44","slug":"schengen-quo-vadis-das-schengener-kerneuropa-und-der-amsterdamer-vertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2390","title":{"rendered":"Schengen \u2013 Quo vadis? Das Schengener Kerneuropa und der Amsterdamer Vertrag"},"content":{"rendered":"<h3>von Mark Holzberger und Katina Schubert<\/h3>\n<p><b>Das Schengener Abkommen ist der Ausgangspunkt f\u00fcr die Herausbildung einer zutiefst undemokratischen, auf Abschottung nach au\u00dfen und Hochr\u00fcstung nach innen orientierten europ\u00e4ischen Innenpolitik. Wie in einem Labor haben die Regierungen der Schengen Kooperation ein Modell der innenpolitischen Zusammenarbeit konzipiert und erprobt, um die Ergebnisse sp\u00e4ter den \u00fcbrigen EU-Mitgliedstaaten aufzuzwingen. Auch nach Amsterdam wird das Schengener Labor nicht geschlossen. Das Europ\u00e4ische und die nationalen Parlamente haben auch in Zukunft nichts zu melden.<\/b><\/p>\n<p>Mit dem Schengener Abkommen von 1985 begannen die Regierungen Frankreichs, der Benelux-Staaten und der BRD eine eigenst\u00e4ndige Zusammenarbeit, die \u2013 so der Vorwand \u2013 schneller zu Ergebnissen bei der im Europ\u00e4ischen Binnenmarkt vorgesehenen Aufhebung der Binnengrenzkontrollen f\u00fchren sollte. Daf\u00fcr planten die Regierungen sicherheitspolitische \u201eAusgleichsma\u00dfnahmen\u201c, die 1990 im Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen (SD\u00dc) verankert wurden: hermetische Absicherung und Kontrolle der Au\u00dfengrenzen, rigide Visavergabepraxis, gemeinsame Asylzust\u00e4ndigkeits- und -anerkennungsregelungen sowie eine enge Polizeikooperation.<br \/>\nParallel zu Schengen wurde im Maastrichter Vertrag von 1993 die Zusammenarbeit der Innen- und Justizminister der gesamten Europ\u00e4ischen Union (EU) verrechtlicht \u2013 als 3. S\u00e4ule der EU, auf intergouvernementaler Ebene, ohne Mitbestimmungsrecht des Europ\u00e4ischen Parlaments (EP).<!--more--><\/p>\n<p>Vor den Verhandlungen \u00fcber die Maastricht-Revision k\u00fcndigte die Bundesregierung vollmundig eine Demokratisierung der EU, eine St\u00e4rkung der Rolle des EP sowie die weitgehende \u201eVergemeinschaftung\u201c der europ\u00e4ischen Innen- und Justizpolitik an. Auch sollte die Schengen-Kooperation in die Strukturen der EU integriert werden. Davon ist im Amsterdamer Vertrag vom Juni 1997<a name=\"Text1\"><\/a><a href=\"\/1998\/02\/20\/schengen-quo-vadis-das-schengener-kerneuropa-und-der-amsterdamer-vertrag\/#1\">[1]<\/a> praktisch nichts \u00fcbrig geblieben.<br \/>\nDie Asyl- und Einwanderungspolitik wird zwar aus der 3. S\u00e4ule herausgel\u00f6st, aber nur unvollst\u00e4ndig in die erste (Europ\u00e4ische Wirtschaftsgemeinschaft) \u00fcberf\u00fchrt. Gem\u00e4\u00df Art. 62f des EG-Vertrags soll der Rat der EU-Innen- und Justizminister Ma\u00dfnahmen f\u00fcr eine EU-weite Aufhebung der Binnengrenzkontrollen beschlie\u00dfen und so das umsetzen, was nach dem Maastrichter Vertrag schon seit 1993 gew\u00e4hrleistet sein sollte. Ferner hat er einheitliche Regeln f\u00fcr die Au\u00dfengrenzkontrollen und die Reisefreiheit von Nicht-EU-B\u00fcrgerInnen sowie Mindeststandards f\u00fcr Asylverfahren, f\u00fcr eine \u201eausgewogene Verteilung der Belastung, die mit der Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen verbunden\u201c sind, und f\u00fcr die Abschiebung \u201eillegaler EinwanderInnen\u201c zu bestimmen. W\u00e4hrend der F\u00fcnf-Jahresfrist kann der Rat hierzu nur einstimmig beschlie\u00dfen. Auch danach k\u00f6nnen diese Bereiche nur mit Zustimmung aller Regierungen vergemeinschaftet werden. Das EP hat in diesem Proze\u00df lediglich das Recht, angeh\u00f6rt zu werden.<br \/>\nDie polizeiliche Zusammenarbeit bleibt weiterhin in der 3. S\u00e4ule der EU, wo die Regierungen allein das Sagen haben. Zu diesen Fragen d\u00fcrfen die EP-Abgeordneten gem\u00e4\u00df Art. 39 des EU-Vertrags nur Anfragen und Empfehlungen an den Rat richten, der das EP einmal j\u00e4hrlich \u00fcber die Fortschritte bei der Kooperation der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden informiert.<\/p>\n<h4>Die Zukunft Schengens<\/h4>\n<p>Schengen \u2013 dieser Prototyp eines \u201eKerneuropas\u201c \u00e0 la Wolfgang Sch\u00e4uble \u2013 soll \u00fcber den Amsterdamer Vertrag in die EU-Institutionen \u00fcberf\u00fchrt werden. Dazu hat der Rat das Schengen-Protokoll beschlossen, dem die nationalen Parlamente mit der Ratifizierung des Vertrages automatisch zustimmen.<\/p>\n<p>Trotzdem werden die Schengen-Strukturen fortwirken. Ihre Arbeitsweise, Organisation und Effizienz sollen durch die Integration in die EU nicht verlorengehen. Nach Art. 7 des Protokolls wird das Schengen-Sekretariat nicht in das Generalsekretariat des Rates aufgel\u00f6st, sondern lediglich darin eingegliedert. Der gesamte sog. Schengen-Acquis \u2013 die Abkommen selbst wie die bisher ca. 180 Beschl\u00fcsse und Erkl\u00e4rungen des Schengener Exekutivausschusses \u2013 werden mit der Integration ins EU-Recht \u00fcbernommen. Die nationalen Parlamente m\u00fcssen mit der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages auch den Schengen-Acquis annehmen; wenn nicht, mu\u00df der betreffende EU-Staat die Schengen-Kooperation verlassen. Kein Mitgliedstaat wird es sich leisten k\u00f6nnen bei diesem \u201eFri\u00df Vogel oder stirb\u201c-Verfahren nicht zu gehorchen.<\/p>\n<p>Flexibilisierungs- und Opting-out-Klauseln erlauben den EU-Staaten aber auch, nur an Teilen der Schengen-Zusammenarbeit mitzuwirken. Gro\u00dfbritannien und Irland etwa k\u00f6nnen als einzige Nicht-Schengen-Mitglieder der EU k\u00fcnftig am Schengener Inforrnationssystem (SIS) teilnehmen, ohne die Grenzkontrollen abbauen zu m\u00fcssen. Schlie\u00dflich mu\u00df das Verh\u00e4ltnis der Schengen-Kooperation zu Norwegen und Island gekl\u00e4rt werden. Beide d\u00fcrfen als Nicht-EU-Mitglieder dem Schengener Abkommen nicht als gleichberechtigte Partner angeh\u00f6ren, sind aber seit Ende 1996 assoziiert. Andernfalls w\u00e4re die Grenze Norwegens zu Schweden zu einer Au\u00dfengrenze mit dem entsprechenden Kontrollstandard geworden, was einer K\u00fcndigung der Nordischen Pa\u00dfunion gleichgekommen w\u00e4re. Das Assoziationsabkommen sieht in Art. 10 Abs. 3 vor, da\u00df Norwegen und Island s\u00e4mtliche Beschl\u00fcsse des Schengener Exekutivausschusses \u00fcbernehmen m\u00fcssen, ohne auf das Zustandekommen Einflu\u00df nehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>Offene Fragen und Probleme<\/h4>\n<p>Die Integration Schengens in die EU ist mit einer ganzen Reihe von Fragezeichen behaftet, die nur zum Teil beantwortet werden k\u00f6nnen \u2013 denn wieder einmal werden die ParlamentarierInnen (als Folge der Geheimhaltungstaktik der Bundesregierung und des Desinteresses an der EU- Innenpolitik im Bundestag) als letzte informiert. Dennoch ist es ein offenes Geheimnis, da\u00df das Bundesinnenministerium (BMI) die Schengen-Integration in die EU abgelehnt hat. Auch nach Amsterdam wartete das Ministerium hierzu stets mit nebul\u00f6sen Formulierungen auf, die nur den Schlu\u00df zulassen, da\u00df neben der EU ein H\u00f6chstma\u00df an geheimen Doppelstrukturen fortexistieren soll. Die Bundesregierung besteht darauf, Schengen \u201eals Motor f\u00fcr die Weiterentwicklung der EU im Bereich der Inneren Sicherheit\u201c zu erhalten. Schengen soll innerhalb der EU einen \u201eSonderstatus\u201c erhalten und \u201eein gewisses Eigenleben f\u00fchren k\u00f6nnen, um sich ungehindert durch die EU weiterzuentwickeln.\u201c<\/p>\n<p>Die Beamten der EU-Innen- und Justizministerien feilschen derzeit darum, f\u00fcr alle Beschl\u00fcsse und Erkl\u00e4rungen des Schengener Exekutivausschusses eine entsprechende Rechtsgrundlage im Amsterdamer Vertrag zu finden. Jeder einzelne Bestandteil des Schengen-Acquis mu\u00df entweder der 1. oder 3. S\u00e4ule der EU zugeordnet werden. Bislang liegt nur ein Vorschlag f\u00fcr die einzelnen Artikel des SD\u00dc, nicht aber f\u00fcr die Beschl\u00fcsse des Exekutivausschusses<a name=\"Text2\"><\/a><a href=\"\/1998\/02\/20\/schengen-quo-vadis-das-schengener-kerneuropa-und-der-amsterdamer-vertrag\/#2\">[2]<\/a> vor.<\/p>\n<p>Danach werden die Bestimmungen \u00fcber das \u00dcberschreiten der Binnen- und Au\u00dfengrenzen sowie die Behandlung von Asylantr\u00e4gen (Art. 2 \u2013 Art. 38 SD\u00dc) den ohnehin nur halbherzig vergemeinschafteten Artikeln 62 und 63 des Amsterdamer Vertrages zugewiesen. Titel III des SD\u00dc \u00fcber \u201ePolizei und Sicherheit\u201c soll hingegen in die 3. S\u00e4ule, f\u00fcr die auch in Zukunft allein die EU-Regierungen zust\u00e4ndig sein sollen.<\/p>\n<p>Spannend wird die Frage, in welcher S\u00e4ule das Schengener Informationssystem (SIS) angesiedelt wird. Dieses Computerfahndungssystem ist ein entscheidendes Instrument f\u00fcr die Abwehr von Fl\u00fcchtlingen und MigrantInnen. Denn im wesentlichen richten sich die Ausschreibungen im SIS gegen Staatsangeh\u00f6rige von Drittstaaten, darunter viele Asylsuchende, die zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sind. Bisherigen Vorschl\u00e4gen zufolge sollen SIS-Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung (Art. 96 SD\u00dc) der 1. S\u00e4ule zugeordnet werden, solche f\u00fcr Auslieferungen oder beobachtende Fahndung (Art. 95, 97-100 SD\u00dc) dagegen dem 3. Pfeiler.<\/p>\n<p>Kurios \u2013 und sicherlich nicht tragf\u00e4hig \u2013 ist der derzeitige Planungsstand, die Einrichtung, Dateianordnung, die Fragen der SIS-Zugriffsberechtigungen sowie des Datenschutzes (Art. 92-94, 101-119 und 126-130 SD\u00dc) sowohl unter das Dach der 1., als auch der 3. S\u00e4ule zu stellen. In einem Schreiben an den Europa-Ausschu\u00df des Bundestages vom 9.2.98 erkl\u00e4rt das BMI, eine parallele Zust\u00e4ndigkeit f\u00fchre nicht zu Reibungsverlusten und Blockadeeffekten. Grunds\u00e4tzlich \u2013 so ist zu h\u00f6ren \u2013 m\u00f6chte die Bundesregierung das SIS unbedingt in der 3. S\u00e4ule verankert wissen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zuordnung wichtiger Schlu\u00dfbestimmnungen des SD\u00dc, z.B. \u00fcber den Exekutivausschu\u00df (Art. 131-133), das Verbot von Vorbehaltserkl\u00e4rungen gegen\u00fcber dem SD\u00dc (Art. 137), Ratifikationsgrunds\u00e4tze (Art. 139) sowie die Beschr\u00e4nkung der Schengen-Mitgliedschaft auf EU-Staaten (Art. 140), existieren noch keine Vorschl\u00e4ge. Es liege im \u201ebesonderen Interesse Deutschlands\u201c, so das BMI in seinem Brief, da\u00df insbesondere der Grundsatz nicht ins Rutschen gerate, da\u00df die Binnengrenzkontrollen erst aufgehoben werden d\u00fcrfen, \u201ewenn die erforderlichen Ausgleichsma\u00dfnahmen im vollem Umfang realisiert worden sind.\u201c Sollte eine Zuordnung nicht gelingen, mu\u00df der gesamte Schengen-Besitzstand nach Auffassung des BMI bis auf weiteres im Geltungsbereich der 3. S\u00e4ule verbleiben.<\/p>\n<p>Dem Wunsch der Bundesregierung nach einem gewissen Eigenleben des Schengener Motors kommt auch der Amsterdamer Beschlu\u00df der EU-Staaten entgegen, ihre Zusammenarbeit im Polizeibereich (wie auch in der W\u00e4hrungspolitik) zu \u201eflexibilisieren\u201c. Damit darf ein Teil der Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten als die EU als ganze. F\u00fcr die Flexibilisierung ben\u00f6tigen die betreffenden Staaten nicht \u2013 wie urspr\u00fcnglich vorgesehen \u2013 die Einstimmigkeit, sondern nur die qualifizierte Mehrheit im Rat. Das EP besitzt keine Mitwirkungsrechte. Nachz\u00fcgler dieser flexibilisierten Polizeikooperation m\u00fcssen s\u00e4mtliche bisher gef\u00e4llten Beschl\u00fcsse \u00fcbernehmen und ggf. zus\u00e4tzliche Auflagen erf\u00fcllen. Im Polizeibereich soll diese \u201eflexibilisierte\u201c Kooperation \u2013 au\u00dferhalb der EU-Strukturen \u2013 mit Inkrafttreten des Schengen-Protokolls beginnen. Ma\u00dfnahmen, die Bestimmungen der Schengen-Kooperation ersetzen sollen, m\u00fcssen nach einer gemeinsamen Erkl\u00e4rung zu diesem Protokoll \u201ezumindest dasselbe Ma\u00df an Schutz und Sicherheit bieten\u201c, wie die Bestimmungen des SD\u00dc. Das Modell des Kerneuropas \u00e0 la Schengen ist damit institutionalisiert.<\/p>\n<h4>Schengen und die kurdische Massenflucht<\/h4>\n<p>Die Schengen-Kooperation hat ihre Wirkungsweise bei der Massenflucht irakischer KurdInnen Ende 1997 demonstriert. Der Rat der EU-Innen- und Justizminister beriet Anfang Dezember 1997 erstmals dar\u00fcber, wie den kurdischen Fl\u00fcchtlingen die Fluchtm\u00f6glichkeiten in die EU zu verbauen sei. Er nahm einen ma\u00dfgeblich vom BMI konzipierten Aktionsplan zur Kenntnis.<br \/>\nWenige Tage sp\u00e4ter traf sich faktisch derselbe Personenkreis \u2013 n\u00e4mlich die Innen-Staatssekret\u00e4re der Schengen-Staaten \u2013 zur turnusm\u00e4\u00dfigen Sitzung des Schengener Exekutivausschusses in Wien und beschlo\u00df die Einrichtung einer task force, die polizeiliche Ma\u00dfnahmen zur Fluchtverhinderung ausarbeiten und koordinieren soll. Die Besetzung der Gruppe ist unbekannt.<br \/>\nAm 8. Januar 98 versammelten sich in Rom \u2013 ebenfalls auf Schengen-Initiative \u2013 hochrangige Vertreter von Polizeibeh\u00f6rden verschiedener westeurop\u00e4ischer Staaten. Auch die T\u00fcrkei, die als kriegf\u00fchrende Partei in Nord- und S\u00fcd-Kurdistan Hauptverursacher der kurdischen Massenflucht ist, war vertreten. Die britische EU-Ratspr\u00e4sidentschaft durfte nur als Beobachter teilnehmen, da Gro\u00dfbritannien nicht Mitglied des SD\u00dc ist.<br \/>\nAn einem informellen Treffen in Birmingham Ende Januar verabschiedete der Rat einen 46-Punkte-Plan zur Fluchtverhinderung. Nur vier Tage sp\u00e4ter traf sich der Schengener Exekutivausschu\u00df zu informellen Gespr\u00e4chen zu exakt derselben Thematik. Als Reaktion auf die kurdische Massenflucht wurde Anfang 1998 die erst im Oktober 1997 vereinbarte stufenweise Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen zu Italien und \u00d6sterreich zur\u00fcckgenommen. \u00dcber das Ausma\u00df der intensivierten Kontrollen im Hinterland der deutschen Binnengrenzen wollte die Bundesregierung aus einsatztaktischen Gr\u00fcnden keine Ausk\u00fcnfte erteilen. M.H.\/K.Sch.<\/p>\n<h5>Mark Holzberger ist Mitarbeiter im B\u00fcro der PDS-MdB Ulla Jelpke.<br \/>\nKatina Schubert ist Mitarbeiterin der PDS-Bundestagsgruppe.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/1998\/02\/20\/schengen-quo-vadis-das-schengener-kerneuropa-und-der-amsterdamer-vertrag\/#Text1\">[1]<\/a><a name=\"1\"><\/a>mit Protokollen und Erkl\u00e4rungen in: Bulletin der Bundesregierung, 1997, S. 1089f.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schengen-quo-vadis-das-schengener-kerneuropa-und-der-amsterdamer-vertrag\/#Text2\">[2]<\/a><a name=\"2\"><\/a>Rats-Dok.-Nr. 11480\/97<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Mark Holzberger und Katina Schubert Das Schengener Abkommen ist der Ausgangspunkt f\u00fcr die Herausbildung<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,65],"tags":[],"class_list":["post-2390","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-059"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2390","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2390"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2390\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2390"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2390"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2390"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}