{"id":2412,"date":"1998-02-20T18:24:47","date_gmt":"1998-02-20T18:24:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2412"},"modified":"1998-02-20T18:24:47","modified_gmt":"1998-02-20T18:24:47","slug":"anschluss-ans-europa-der-polizeien-die-schweiz-und-schengen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2412","title":{"rendered":"Anschlu\u00df ans Europa der Polizeien &#8211; Die Schweiz und Schengen"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><b>Seit Oktober 1997 ist die Schweiz von Staaten umgeben, die allesamt das Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen anwenden. Als Nicht-EU-Staat kann die Eidgenossenschaft nicht Mitglied der Schengen-Gruppe werden, dennoch bem\u00fcht sich das schweizerische Justizministerium, das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), seit mehreren Jahren um einen Anschlu\u00df ans Europa der Polizeien. Hilfe kommt jetzt aus Deutschland und \u00d6sterreich.<\/b><!--more--><\/p>\n<p>Ohne Beteiligung an den verschiedenen Formen der polizeilichen und ausl\u00e4nderpolitischen Kooperation der EU-Staaten drohe die Schweiz zu einer &#8222;Insel der Unsicherheit&#8220;, zu einem &#8222;Restasylland&#8220; f\u00fcr in der EU abgewiesene Fl\u00fcchtlinge, zu einem &#8222;R\u00fcckzugsraum&#8220; f\u00fcr ausl\u00e4ndische Terroristen und Mafiosi zu werden, die sich vor dem Schengener Informationssystem in der Schweiz in Sicherheit bringen. So lautet die offizielle Sprachregelung der schweizerischen Beh\u00f6rden seit Anfang der 90er Jahre. <!--more--><\/p>\n<p>Des langen und breiten wurde sie ausgef\u00fchrt durch die von der Landesregierung, dem Bundesrat, 1990 eingesetzte &#8222;Expertenkommission Grenzpolizeiliche Personenkontrolle&#8220; (EGPK). In ihrem Schlu\u00dfbericht vom Januar 1993 riet die von dem reaktion\u00e4ren &#8222;liberalen&#8220; Parlamentarier Fran\u00e7ois Leuba pr\u00e4sidierte EGPK zu &#8222;Ausgleichsma\u00dfnahmen&#8220;: erweiterter Staatsschutz im Innern und nach au\u00dfen Ann\u00e4herung an Schengen.<\/p>\n<p>Das Rezept wurde angenommen. In dem Wust von Verordnungen und Gesetzen zur Verbesserung der inneren Sicherheit, die das EJPD seit Jahren \u00fcber die B\u00fchne bringt, bildet die Schengen- und EU-Kompatibilit\u00e4t ein wiederkehrendes Begr\u00fcndungsmuster. W\u00e4hrend der Bundesrat in den laufenden Verhandlungen mit der EU-Kommission weiterhin die volle Niederlassungsfreiheit verhindert, pr\u00e4sentiert er sich in Sachen Innere Sicherheit als sehr europ\u00e4isch: Was im Innern durchgesetzt werden soll, erh\u00e4lt mit dem Verweis auf Europa eine zus\u00e4tzliche Weihe &#8211; egal, ob es um die Visumspolitik, die Einf\u00fchrung von Datenbanken zur Bek\u00e4mpfung von &#8222;organisierter Kriminalit\u00e4t&#8220; und Drogenhandel oder um die derzeit vom Parlament beratene Totalrevision des Asylgesetzes geht.<\/p>\n<p>Schengener Politik wird aber nicht nur &#8222;autonom nachvollzogen&#8220;. Seit 1991 schon f\u00fchrt man regelm\u00e4\u00dfig Konsultationen mit der jeweiligen Schengen-Pr\u00e4sidentschaft. Dennoch bleiben Mitgliedschaft oder Assoziierung vorl\u00e4ufig in weiter Ferne. Als Nicht-EU-Staaten wurden bisher nur Norwegen und Island an Schengen herangef\u00fchrt. Ihre Assoziierung war Vorbedingung f\u00fcr den Beitritt der nordischen EU-Mitgliedstaaten D\u00e4nemark, Schweden und Finnland, die die Nordische Pa\u00dfunion nicht durch eine Au\u00dfengrenze geteilt sehen wollten. Eine vergleichbare Regelung f\u00fcr die Schweiz ist nicht in Sicht: Sie hat im Dezember 1992 den Beitritt zum Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum verworfen, sie strebt vorerst keinen EU-Beitritt an und akzeptiert auch &#8211; siehe oben &#8211; die Niederlassungsfreiheit nicht.<\/p>\n<p>Um sich an Schengen zu beteiligen, f\u00fchrt das EJPD nun bilaterale Verhandlungen mit allen vier Nachbarstaaten. Dabei geht es jeweils um ein ganzes Set von Vertr\u00e4gen: R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen, Vereinbarungen \u00fcber die polizeiliche Zusammenarbeit an der Grenze und schlie\u00dflich allgemeine Staatsvertr\u00e4ge \u00fcber Polizeikooperation. Mit Deutschland ist man am weitesten gediehen. Bereits im Dezember 1993 wurde ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen abgeschlossen, das am 1. Januar 1996 in Kraft trat. Beim Besuch von Bundesinnenminister Kanther in Bern Ende November 1995 einigten sich beide Seiten zudem auf eine Erkl\u00e4rung, in der Verhandlungen \u00fcber den Aufbau eines &#8222;kooperativen Sicherheitssystems an der gemeinsamen Grenze&#8220; angek\u00fcndigt wurden. Am 11. Dezember vergangenen Jahres unterschrieben der BMI-Staatssekret\u00e4r Kurt Schelter und der Direktor des Berner Bundesamtes f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen und ehemalige oberste Staatssch\u00fctzer des Landes, Peter Huber, ein &#8222;Memorandum of Understanding&#8220;.<a name=\"Text1\"><\/a><a href=\"\/1998\/02\/20\/anschluss-ans-europa-der-polizeien-die-schweiz-und-schengen\/#1\">[1]<\/a> Eine fast gleichlautende Vereinbarung war am 8. Oktober vom \u00f6sterreichischen Innenminister Schl\u00f6gl und EJPD-Chef Arnold Koller unterzeichnet worden.<\/p>\n<h4>Au\u00dfen- oder Binnengrenze<\/h4>\n<p>Die Grenze zwischen der Schweiz und ihren Schengener Nachbarn war nie eine richtige Au\u00dfengrenze. Die hier praktizierten selektiven Kontrollen werden mit den Memoranden festgeschrieben. &#8222;Die deutsche Seite&#8220;, so Punkt 4.5. der Vereinbarung, &#8222;will sich f\u00fcr eine Verst\u00e4ndigung der Schengen-Staaten einsetzen, da\u00df schweizerische Staatsangeh\u00f6rige an den Schengen-Au\u00dfengrenzen nicht dem Kontrollstandard f\u00fcr Drittausl\u00e4nder unterliegen sollen.&#8220; Wei\u00dfe schweizerische Wohlstandsb\u00fcrgerInnen werden von der &#8222;eingehenden Kontrolle&#8220; nach Au\u00dfengrenzenstandard nichts zu f\u00fcrchten haben. Dieser ist reserviert f\u00fcr die wirklichen Drittausl\u00e4nderInnen, die man an dunkler Haut und armem Aussehen zu erkennen hat.<\/p>\n<p>In erster Linie f\u00fcr (bzw. gegen) diese sind auch die Vereinbarungen gemacht: Polizei, Grenzschutz bzw. Grenzwacht sowie Zoll von beiden Seiten der Grenze sollen &#8222;vor allem im Bereich der illegalen Zuwanderung&#8220; zusammenarbeiten. Die Grenze wird in Zukunft arbeitsteilig kontrolliert und \u00fcberwacht. Einsatzpl\u00e4ne werden &#8222;zwecks optimaler Ressourcennutzung&#8220; aufeinander abgestimmt &#8211; und zwar sowohl hinsichtlich der &#8222;station\u00e4ren&#8220; Kontrollen an den Grenz\u00fcberg\u00e4ngen, als auch in bezug auf &#8222;mobile&#8220; \u00dcberwachung an der gr\u00fcnen Grenze und im &#8222;r\u00fcckw\u00e4rtigen Grenzraum&#8220;. Klammheimlich f\u00fchrt so auch die Schweiz das deutsche Konzept der &#8222;Schleierfahndung&#8220; ein.<\/p>\n<p>Die Memoranden entsprechen weitgehend dem Schema, das in den Abkommen \u00fcber die grenznahe Zusammenarbeit zwischen den Schengen-Partnern ausgehandelt wurde: gemeinsame Lageanalysen, regelm\u00e4\u00dfige Treffen, Informationsaustausch, Verbesserung der Kommunikation durch Benennung von Ansprechpartnern, Kl\u00e4rung von Zust\u00e4ndigkeiten und grenz\u00fcberschreitende polizeiliche Funkverbindungen. Die schweizerische Polizei wird auf lange Sicht integriert in die gemeinsame Schengener bzw. EU-Funkfrequenz nach Art. 44 Abs. 1 SD\u00dc. Im Memorandum mit Deutschland sind zus\u00e4tzlich &#8222;grenzpolizeiliche Kontaktdienststellen&#8220; vereinbart. Im Schengener Kontext beschrieb das BMI deren Aufgabe als &#8222;Durchf\u00fchrung der \u00dcberstellungen und Zur\u00fcckschiebungen auf der Grundlage der zwischen Deutschland einerseits und Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden andererseits vereinbarten R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen&#8220;<a name=\"Text2\"><\/a><a href=\"\/1998\/02\/20\/anschluss-ans-europa-der-polizeien-die-schweiz-und-schengen\/#2\">[2]<\/a>. Da die BRD 1993 auch mit der Schweiz ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen geschlossen hat, kann in Punkt 4.6. des Memorandums dieselbe Aufgabenstellung eingef\u00fchrt werden. Angestrebt wird aber nicht nur die R\u00fcck\u00fcbernahme von Personen, die sich ohne die erforderlichen Papiere von der einen auf die andere Seite der Grenze begeben haben, sondern auch die &#8222;konzertierte R\u00fcckf\u00fchrung&#8220;. Anders ausgedr\u00fcckt: Deutsche und schweizerische Polizisten werden demn\u00e4chst &#8222;Repatriie-rungskontingente&#8220; zusammenlegen und die Charterfl\u00fcge nach Belgrad und Pristina gemeinsam mit Abzuschiebenden f\u00fcllen.<\/p>\n<h4>Grenz\u00fcberschreitende Polizeikooperation<\/h4>\n<p>Mit gemeinsamen Einsatzleitungen, Ermittlungs- und Observationsgruppen beginnen die Memoranden den Einstieg in eine erweiterte grenz\u00fcberschreitende polizeiliche Kooperation. Die ausl\u00e4ndischen Teilnehmer dieser Gruppen nehmen zwar an diversen Ermittlungshandlungen teil, haben aber vorerst nur &#8222;Informations- und Beratungsfunktion&#8220; und keine eigenen Befugnisse.<\/p>\n<p>Dies kann sich aber bald \u00e4ndern. Mit Deutschland sind die Verhandlungen \u00fcber einen Staatsvertrag schon sehr weit fortgeschritten, so best\u00e4tigte der schweizerische Delegationsleiter Huber unsere telefonische Anfrage Anfang November 1997. In diesem zu ratifizierenden Vertrag sind u.a. Befugnisse zur grenz\u00fcberschreitenden Nacheile und Observation enthalten. Bei diesen bereits feststehenden Regelungen wolle man &#8211; so Huber &#8211; der anderen Seite &#8222;weder Fallen stellen, noch Fesseln&#8220; anlegen. Verabredet wurde eine &#8222;offene Regelung&#8220;. Die von einem Kanton ausgesprochene Nacheile-Genehmigung soll f\u00fcr alle anderen Kantone mitgelten. Theoretisch k\u00f6nnten deutsche Polizeibeamte dann bis hinunter nach Chiasso an der italienischen Grenze durchrauschen. Derart offen waren unter den Schengen-Staaten nur Deutschland und \u00d6sterreich. Alle anderen haben in den Zusatzprotokollen zu Art. 41 SD\u00dc Einschr\u00e4nkungen gemacht.<\/p>\n<p>Nicht einmal im SD\u00dc hat man sich auf eine Regelung grenz\u00fcberschreitender verdeckter Ermittlungen geeinigt, wie sie jetzt im deutsch-schweizerischen Staatsvertrag vorgesehen ist. Grundlage sei das jeweilige nationale Recht. Pikant ist dabei allerdings, da\u00df eine Rechtsgrundlage f\u00fcr verdeckte Ermittlungen in der Schweiz erst in Arbeit ist. Der Gesetzentwurf soll dieses Fr\u00fchjahr in die Beratung der Rechtskommission des Nationalrats (der gro\u00dfen Kammer) gehen und k\u00f6nnte allenfalls Ende des Jahres verabschiedet werden.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich sieht es beim Informationsaustausch aus. Seit einigen Jahren hat das schweizerische Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen online-Zugang zu den Sachfahndungsdaten von INPOL. Umgekehrt kann das Bundeskriminalamt Sachdaten aus dem schweizerischen Fahndungssystem RIPOL abrufen. Jetzt soll zus\u00e4tzlich der gegenseitige online-Zugriff auf Fahrzeug- und Halterdaten des deutschen Zentralen Verkehrsinformationssystems ZEVIS bzw. des schweizerischen Motorfahrzeug-Informationssystems MOFIS erm\u00f6glicht werden. Die gesetzliche Grundlage f\u00fcr MOFIS ist derzeit in parlamentarischer Beratung. Im Gesetzentwurf &#8222;\u00fcber Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen f\u00fcr Personenregister&#8220; vom September 1997 fehlt \u00fcbrigens jeglicher Hinweis auf die Weitergabe von MOFIS-Daten ins Ausland.<\/p>\n<p>Die Schweiz wird zwar vorerst keinen Zugang zum SIS erhalten. Dennoch hat sie sich \u00fcber die bilaterale Hintert\u00fcr sehr weit ins europ\u00e4ische Polizeihaus hineinbegeben &#8211; ohne Vorleistungen beim freien Personenverkehr und ohne parlamentarische Kontrolle.<\/p>\n<h5>Heiner Busch ist Redakteur und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/1998\/02\/20\/anschluss-ans-europa-der-polizeien-die-schweiz-und-schengen\/#Text1\">(1)<\/a><a name=\"1\"><\/a>Siehe: die <a href=\"\/ausgabe\/59\/memorand.htm\">Dokumentation <\/a>des Memorandums<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/anschluss-ans-europa-der-polizeien-die-schweiz-und-schengen\/#Text2\">(2)<\/a><a name=\"2\"><\/a>BMI: K\u00fcnftige Aufgabenstellung des BGS an den Westgrenzen Deutschlands nach Inkraftsetzung des Schengener Abkommens am 26. M\u00e4rz 1995, (vermutl. Sommer 95)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Seit Oktober 1997 ist die Schweiz von Staaten umgeben, die allesamt das<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,65],"tags":[],"class_list":["post-2412","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-059"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2412","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2412"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2412\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2412"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2412"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2412"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}