{"id":2416,"date":"1998-02-20T18:27:18","date_gmt":"1998-02-20T18:27:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2416"},"modified":"1998-02-20T18:27:18","modified_gmt":"1998-02-20T18:27:18","slug":"memorandum-of-understanding-dokumentation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2416","title":{"rendered":"Memorandum of Understanding (Dokumentation)"},"content":{"rendered":"<p><b>Das Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement <\/b>bekunden aufgrund der Gemeinsamen Erkl\u00e4rung des Bundesministers des Innern der Bundesrepublik Deutschland und des Vorstehers des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartements vom 27. November 1995 sowie der anschlie\u00dfend gef\u00fchrten Gespr\u00e4che zu ihrer Umsetzung und unbeschadet bestehender Abkommen und Vereinbarungen die Bereitschaft, ein kooperatives Sicherheitssystem an der gemeinsamen Grenze und in den Grenzgebieten im Einvernehmen einerseits mit den L\u00e4ndern Baden-W\u00fcrttemberg und Bayern sowie andererseits den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aarau, Z\u00fcrich, Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen zu betreiben.<\/p>\n<p>Zu diesem Zweck soll die Zusammenarbeit folgende Bereiche umfassen:<!--more--><\/p>\n<p><b>1. Die Polizei-, die Grenzpolizei- sowie die Grenzwacht-, Grenzschutz- und Bahnpolizeibeh\u00f6rden <\/b>sollen in den Grenzgebieten die Zusammenarbeit verst\u00e4rken bei der Abwehr von Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung, vor allem im Bereich der illegalen Zuwanderung, sowie bei der Bek\u00e4mpfung einschlie\u00dflich der Verh\u00fctung und Verfolgung von Straftaten auf der Grundlage und nach Ma\u00dfgabe des innerstaatlichen Rechts. Die internationale Kooperation auf dem Gebiet der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung durch nationale Zentralstellen, insbesondere im Rahmen der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol) soll in \u00dcbereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften im Sinne dieses Memorandum of Understanding in den Grenzgebieten erg\u00e4nzt werden,<\/p>\n<p><b>2. Die Zollverwaltungen <\/b>sollen im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeit in diese Zusammenarbeit auch insoweit einbezogen werden, als sie Aufgaben in Zusammenhang mit Verboten und Beschr\u00e4nkungen des grenz\u00fcberschreitenden Verkehrs wahrnehmen. Die Zusammenarbeit der Zollbeh\u00f6rden aufgrund bestehender oder k\u00fcnftiger bi- oder multilateraler Vereinbarungen soll unber\u00fchrt bleiben.<\/p>\n<p><b>3. Beh\u00f6rden<\/b><\/p>\n<p>Die deutsche Seite weist darauf hin, da\u00df<\/p>\n<p><b>3.1 <\/b>in der Bundesrepublik Deutschland<\/p>\n<p><b>3.1.1 <\/b>Polizeibeh\u00f6rden in den Grenzgebieten sind,<\/p>\n<p>in Baden-W\u00fcrttemberg<\/p>\n<p>die Landespolizeidirektion Freiburg,<\/p>\n<p>die Landespolizeidirektion T\u00fcbingen,<\/p>\n<p>die Wasserschutzpolizeidirektion Mannheim,<\/p>\n<p>und ihre jeweils nachgeordneten Dienststellen<\/p>\n<p>sowie das Landeskriminalamt in Angelegenheiten der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung in den Grenzgebieten, wobei in F\u00e4llen von \u00fcbergeordneter und \u00fcberregionaler Bedeutung das Bundeskriminalamt nachrichtlich beteiligt werden soll,<\/p>\n<p>in Bayern<\/p>\n<p>das Pr\u00e4sidium der bayerischen Grenzpolizei,<\/p>\n<p>die Grenzpolizeiinspektion Lindau,<\/p>\n<p>das Polizeipr\u00e4sidium Schwaben,<\/p>\n<p>die Polizeidirektion Kempten<\/p>\n<p>sowie das Landeskriminalamt in Angelegenheiten der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung in den Grenzgebieten, wobei in F\u00e4llen von \u00fcbergeordneter und \u00fcberregionaler Bedeutung das Bundeskriminalamt nachrichtlich beteiligt werden soll,<\/p>\n<p><b>3.1.2 <\/b>Grenzschutz- und Bahnpolizeibeh\u00f6rden in den Grenzgebieten sind:<\/p>\n<p>das Grenzschutzamt Weil am Rhein,<\/p>\n<p>das Grenzschutz- und Bahnpolizeiamt Stuttgart,<\/p>\n<p><b>3.1.3 <\/b>die Zollbeh\u00f6rden in den Grenzgebieten, soweit sie grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen, sind:<\/p>\n<p>die Hauptzoll\u00e4mter L\u00f6rrach, Waldshut, Singen, Konstanz, Friedrichshafen und Lindau,<\/p>\n<p>die Zollbeh\u00f6rden in den Grenzgebieten, soweit sie Aufgaben in Zusammenhang mit Verboten und Beschr\u00e4nkungen des grenz\u00fcberschreitenden Warenverkehrs wahrnehmen: die oben genannten Hauptzoll\u00e4mter sowie die Zollfahndungs\u00e4mter Freiburg, Stuttgart und M\u00fcnchen.<\/p>\n<p>Die schweizerische Seite weist darauf hin, da\u00df<\/p>\n<p><b>3.2 <\/b>in der Schweiz die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sind<\/p>\n<p><b>3.2.1 <\/b>die Kantonspolizeien und Fremdenpolizeien der im Einleitungsabsatz<\/p>\n<p>genannten Kantone,<\/p>\n<p><b>3.2.2 <\/b>die im Grenzgebiet t\u00e4tigen Polizeibeh\u00f6rden des Bundes<\/p>\n<p><b>3.2.3 <\/b>das Grenzwachtkommando Basel und Schaffhausen sowie der Zolluntersuchungsdienst Basel und Schaffhausen.<\/p>\n<p>In F\u00e4llen von \u00fcbergeordneter und \u00fcberregionaler Bedeutung soll das Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen nachrichtlich beteiligt werden.<\/p>\n<p><b>4. <\/b>Beide Seiten erkl\u00e4ren ihre Bereitschaft, zur Intensivierung und zum Ausbau der bisherigen Zusammenarbeit folgende Sofortma\u00dfnahmen zu ergreifen:<\/p>\n<p><b>4.1 Gew\u00e4hrleistung einer einheitlichen Lageanalyse und Einsatzplanung<\/b><\/p>\n<p>Beide Seiten<\/p>\n<ul>\n<li>wollen regelm\u00e4\u00dfig die Sicherheitslage in den Grenzgebieten nach gleichen oder vergleichbaren Standards erheben, die Erkenntnisse zusammenf\u00fchren und sie miteinander bewerten, m\u00f6glichst in gemeinsamen Sitzungen unter Beteiligung von Vertretern der zust\u00e4ndigen Polizei-, der Grenzpolizei-, der Grenzwacht-, Grenzschutz- und Bahnpolizei- sowie der Zollbeh\u00f6rden,<\/li>\n<li>wollen die Grenzgebiete einer sicherheitsgeographischen Analyse als Hilfsmittel bei der Erstellung gemeinsamer oder aufeinander abgestimmter Einsatzpl\u00e4ne und deren Ausf\u00fchrung unterziehen,<\/li>\n<li>wollen bei der grenzpolizeilichen Einsatzplanung von einem Konzept ausgehen, das Kontroll- und \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen flexibel in station\u00e4rer oder mobiler Form an Grenz\u00fcberg\u00e4ngen oder an sonstigen Stellen im r\u00fcckw\u00e4rtigen Grenzraum vorsehen soll,<\/li>\n<li>wollen, soweit m\u00f6glich, die grenzpolizeilichen Kr\u00e4fte im Sinne einer wirksamen Ressourcennutzung in den gegen\u00fcberliegenden Grenzabschnitten koordinieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>4.2 Erweiterung der Kommunikationsstrukturen und -wege<\/b><\/p>\n<p>Beide Seiten erkl\u00e4ren ihre Bereitschaft, ihr Kommunikationsnetz auszubauen und<\/p>\n<ul>\n<li>ein gemeinsames Verzeichnis mit Angaben \u00fcber Zust\u00e4ndigkeiten und Erreichbarkeiten zu erstellen,<\/li>\n<li>Ansprechpartner f\u00fcr bestimmte Aufgabengebiete bei den in Nrn. 3.1 und 3.2 bezeichneten Beh\u00f6rden sowie Beauftragte dieser Beh\u00f6rden zu benennen, die insbesondere den Erkenntnisaustausch unterst\u00fctzen und bei der Lageerhebung und der Abstimmung der Einsatzma\u00dfnahmen mitwirken sollen,<\/li>\n<li>nach Bedarf Kontaktdienststellen einzurichten, namentlich f\u00fcr den grenz- und bahnpolizeilichen Bereich, zum Zwecke der raschen Informationssteuerung und Einsatzkoordinierung sowie als St\u00fctzpunkte mit F\u00fchrungs- und Leitstellenfunktion, in denen Bedienstete beider Seiten r\u00e4umlich unmittelbar rund um die Uhr zusammenarbeiten sollen,<\/li>\n<li>bis zur Umstellung auf europ\u00e4isch einheitliche Ausstattung und Frequenzen Funkverbindungen zu halten, soweit m\u00f6glich, nach vorheriger Einholung der erforderlichen Konzession durch Austausch von Ger\u00e4ten.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>4.3 Verbesserung des lnformationsaustauschs<\/b><\/p>\n<p>Beide Seiten erkl\u00e4ren ihre Bereitschaft,<\/p>\n<ul>\n<li>im Einzelfall einander die Personalien von Beteiligten an Straftaten in den Grenzgebieten, namentlich auch von Hinterleuten und Drahtziehern, sowie Informationen \u00fcber T\u00e4terverbindungen, typisches T\u00e4terverhalten und \u00fcber den Sachverhalt mitzuteilen,<\/li>\n<li>sich einander \u00fcber bevorstehende, polizeilich relevante Ereignisse und Aktionen zu unterrichten und einander im Einzelfall Personalien und Erkenntnisse \u00fcber Personen zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung mitzuteilen,<\/li>\n<li>einander zu festen Meldeterminen sowie anla\u00dfbezogen f\u00fcr die gemeinsame Lageerhebung und Einsatzplanung bedeutsame Daten zuzuleiten,<\/li>\n<li>Erfahrungen und Erkenntnisse, vor allem \u00fcber Methoden der Kriminalit\u00e4t in den Grenzgebieten und neue Formen der Tatbegehung zu \u00fcbermitteln.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>4.4 Verst\u00e4rkung der Kooperation bei Eins\u00e4tzen und Ermittlungen sowie bei der Verh\u00fctung von Straftaten<\/b><\/p>\n<p>Beide Seiten erkl\u00e4ren ihre Bereitschaft,<\/p>\n<ul>\n<li>bei Bedarf gemeinsame Einsatzleitungen und Befehlsstellen zu bilden,<\/li>\n<li>bei Bedarf gemischt besetzte Kontroll-, Observations- und Ermittlungsgruppen einzurichten, in denen die Angeh\u00f6rigen des einen Staates bei Eins\u00e4tzen im Hoheitsgebiet des anderen Landes Informations- und Beratungsfunktionen versehen sollen,<\/li>\n<li>sich nach Ma\u00dfgabe festgelegter Pl\u00e4ne an grenz\u00fcberschreitenden Fahndungsma\u00dfnahmen, z.B. an Ringalarmfahndungen nach fl\u00fcchtigen Straft\u00e4tern zu beteiligen,<\/li>\n<li>gemeinsam kriminalpolizeiliche Vorbeugeprogramme zu planen und durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>4.5 Kooperative Grenzkontrollpraxis<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Die Grenzpolizei-, Grenzwacht- und Grenzschutzbeh\u00f6rden beider Seiten sollen in nationaler Verantwortung den Ein- und Ausreiseverkehr kontrollieren und ausreisewillige Ausl\u00e4nder, die die f\u00fcr die Einreise in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen Seite erforderlichen Dokumente nicht besitzen, darauf hinweisen, da\u00df sie deswegen grunds\u00e4tzlich mit einer Einreiseverweigerung rechnen m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Die zust\u00e4ndige Grenzpolizei-, Grenzwacht- oder Grenzschutzbeh\u00f6rde der einen Seite soll auf Anfrage der anderen Seite mitteilen, ob sie einen namentlich bezeichneten Ausl\u00e4nder aufgrund einer Ausschreibung zur Einreiseverweigerung beim Versuch der Einreise in ihr Hoheitsgebiet zur\u00fcckweisen wird, worauf die anfragende Seite den Ausl\u00e4nder \u00fcber diese Auskunft informieren soll.<\/li>\n<li>Die deutsche Seite will sich f\u00fcr eine Verst\u00e4ndigung der Schengen-Staaten einsetzen, da\u00df schweizerische Staatsangeh\u00f6rige an den Schengen-Au\u00dfengrenzen nicht dem Kontrollstandard f\u00fcr Drittausl\u00e4nder unterliegen sollen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>4.6 Gemeinsame Bestrebungen zu einer erleichterten R\u00fcckf\u00fchrung von Drittausl\u00e4ndern<\/b><\/p>\n<p>Beide Seiten erkl\u00e4ren ihre Bereitschaft,<\/p>\n<ul>\n<li>auf der Grundlage des bilateralen R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommens vom 20. Dezember 1993 unter Beteiligung des dort vorgesehenen Expertenausschusses Verfahren zur Erleichterung der \u00dcberstellung und R\u00fcck\u00fcbernahme von Drittausl\u00e4ndern an der deutsch-schweizerischen Grenze zu entwickeln,<\/li>\n<li>eine konzertierte R\u00fcckf\u00fchrungspraxis, etwa durch Zusammenlegung von Repatriierungskontingenten und Inanspruchnahme gemeinsamer Charterfl\u00fcge zu pr\u00fcfen.<\/li>\n<li>4.7 Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung<\/li>\n<li>Beide Seiten erkl\u00e4ren ihre Bereitschaft,<\/li>\n<li>die Lehrpl\u00e4ne f\u00fcr die Aus- und Fortbildung auszutauschen und die wechselseitige \u00dcbernahme von Ausbildungsinhalten zu erw\u00e4gen,<\/li>\n<li>gemeinsame Aus- und Fortbildungsseminare sowie grenz\u00fcberschreitende \u00dcbungen durchzuf\u00fchren,<\/li>\n<li>Vertreter des anderen Staates als Beobachter zu nationalen \u00dcbungsveranstaltungen und besonderen Eins\u00e4tzen einzuladen,<\/li>\n<li>gegenseitig Beamte zu entsenden, die sich im Nachbarland \u00fcber polizeiliche Strukturen und Befugnisse informieren sollen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>5. Daten\u00fcbermittlung<\/b><\/p>\n<p>Die Daten\u00fcbermittlung soll im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen nationalen Bestimmungen, bei der \u00dcbermittlung von Daten durch Polizeibeh\u00f6rden der L\u00e4nder nach den landesrechtlichen Datenschutzvorschriften erfolgen.<\/p>\n<p><b>6. \u00dcberpr\u00fcfung der Realisierung<\/b><\/p>\n<p>Eine gemeinsame Arbeitsgruppe beider Seiten soll regelm\u00e4\u00dfig die Realisierung der Sofortma\u00dfnahmen \u00fcberpr\u00fcfen und feststellen, ob Erg\u00e4nzungsbedarf besteht.<\/p>\n<p>Bonn, den 11. Dezember 1997<\/p>\n<p>in zwei Ausfertigungen<\/p>\n<p>Der Staatssekret\u00e4r im Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland<\/p>\n<p>Der Direktor des Bundesamtes f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen im Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement bekunden aufgrund<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[65,140],"tags":[],"class_list":["post-2416","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-059","category-dokumente"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2416","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2416"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2416\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2416"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2416"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2416"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}