{"id":2419,"date":"1998-02-20T18:28:31","date_gmt":"1998-02-20T18:28:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2419"},"modified":"1998-02-20T18:28:31","modified_gmt":"1998-02-20T18:28:31","slug":"schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2419","title":{"rendered":"Schleierfahndung im Hinterland &#8211; Das ganze Land als zweite \u2018Grenzlinie\u2019"},"content":{"rendered":"<h3>von Albrecht Maurer<\/h3>\n<p><b>In geradezu faszinierender Weise schaffen es die Innenministerien und Polizeistrategen, selbst kleinste Schrittchen zu mehr Freiz\u00fcgigkeit in Europa wie den Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen mit einem Ballast an repressiven Ma\u00dfnahmen wettzumachen Dabei reichen ihnen nicht einmal die im Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen (SD\u00dc) verabredeten Ausgleichsma\u00dfnahmen. Ausgeglichen wird auch im Innern des Landes, u.a. mit &#8222;verdachts- und anla\u00dfunabh\u00e4ngigen Personenkontrollen&#8220;. Der ausgebreitete &#8222;Fahndungsschleier&#8220; beschr\u00e4nkt sich nicht auf das grenznahe Gebiet, sondern reicht tief ins Land hinein.<\/b><\/p>\n<p>In demokratischen Staaten &#8211; so will es die liberale Tradition &#8211; sind die Grenzen der einzige Ort, an dem Personen ohne Anla\u00df und ohne jeglichen Verdacht jederzeit kontrolliert werden k\u00f6nnen. Im Inland gilt Freiz\u00fcgigkeit. Hier darf nur \u00fcberpr\u00fcft werden, wer durch sein Verhalten dazu Anla\u00df gibt &#8211; wegen einer koinkreten Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit oder wegen eines Straftatverdachts. Seit den 70er Jahren schon hat man sich sowohl in Deutschland, als auch in anderen europ\u00e4ischen Staaten von dieser Tradition entfernt. An &#8222;gef\u00e4hrdeten Orten&#8220; kann schon lange &#8222;verdachtsunabh\u00e4ngig&#8220; kontrolliert werden.<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p>Seitdem \u00fcber die \u00d6ffnung der Binnengrenzen im Schengener Raum diskutiert wird, scheint es mit dieser Tradition ganz vorbei. Die Grenze verlandet ins Staatsinnere und wird flexibel. Die grenzpolizeiliche Strategie &#8211; so erkl\u00e4rt Markus Hellenthal, Referatsleiter Bundesgrenzschutz (BGS) im Bundesinnenministerium (BMI) &#8211; &#8222;verl\u00e4\u00dft die starre Grenzlinie und richtet ihr grenzpolizeiliches Augenmerk auf den Grenzraum, wie er in \u00a7 2 Abs. 2 Nr. 3 und \u00a7 23 Abs. 1 Nr.1 des Bundesgrenzschutzgesetzes genannt ist:&#8220;<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn0\" name=\"fnB0\">[1]<\/a> Bis 30 Kilometer hinter der Grenze darf der BGS Personen anhalten und kontrollieren. So verf\u00e4hrt er nicht nur an den Au\u00dfengrenzen, sondern auch an den Binnengrenzen, wo es nach Inkraftsetzen des SD\u00dc keine Kontrollen mehr geben soll. &#8222;Im Rahmen des nationalen und internationalen Sicherheitsverbundes&#8220;, so Hellenthal, gehe das grenzsch\u00fctzerische Augenmerk &#8222;notwendigerweise auch dar\u00fcber hinaus.&#8220; Damit sind einerseits die Polizeien der Nachbarstaaten gemeint: Sowohl mit den Schengener Vertragsstaaten als auch mit den Nachbarn im Osten wurden und werden Abkommen \u00fcber grenz\u00fcberschreitende Kooperation, verbesserte Kommunikation, abgestimmte Einsatzpl\u00e4ne, etc. vereinbart. Andererseits bezieht sich Hellenthal auf die Tiefe des inl\u00e4ndischen Raumes, in dem die Polizeien der L\u00e4nder zust\u00e4ndig sind.<br \/>\n&#8222;Die \u00d6ffnung der Binnengrenzen zu unseren europ\u00e4ischen Nachbarn und die Einbindung Deutschlands in den wachsenden Schengener Verbund&#8220;, so argumentiert denn auch Bundesinnenminister (BMI) Kanther, &#8222;stellen auch an die Sicherheitspolitik der L\u00e4nder neue Anforderungen. Durch den Wegfall der Personenkontrollen an den Schengener Binnengrenzen kommt der verst\u00e4rkten polizeilichen \u00dcberwachung der grenznahen Region und der Verkehrsknotenpunkte ma\u00dfgebliche Bedeutung zu. Nur durch einen gemeinsamen `Sicherheitsschleier&#8216; von Bundesgrenzschutz und Landespolizeien k\u00f6nne verhindert werden, da\u00df Kriminelle ungest\u00f6rt von einem Staat in den anderen reisen k\u00f6nnen.&#8220;<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn1\" name=\"fnB1\">[2]<\/a><\/p>\n<p><b>Die neue Verantwortung der L\u00e4nder<\/b><\/p>\n<p>Bayern war im Dezember 1994 das erste Bundesland, das diesen neuen Anforderungen nachkam und in seinem Polizeiaufgabengesetz Befugnisse f\u00fcr &#8222;verdachts- und ereignisunabh\u00e4ngige Personenkontrollen&#8220; im Gebiet bis 30 Kilometer hinter der Grenze sowie sowie auf Durchgangsstra\u00dfen und in \u00f6ffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs verankerte. Gerechtfertigt wurde das mit dem EU-Beitritt \u00d6sterreichs und der bald darauf zu erwartenden Anwendung des SD\u00dc. Baden-W\u00fcrttemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Th\u00fcringen folgten mit gleichen Regelungen und Begr\u00fcndungen; in anderen Bundesl\u00e4ndern gibt es entsprechende Initiativen.<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn2\" name=\"fnB2\">[3]<\/a><br \/>\nGeradezu absurd mutet es dabei an, da\u00df selbst Th\u00fcringen, das weder eine Schengen-Binnen- noch eine Schengen-Au\u00dfengrenze hat, den Wegfall der Grenzkontrollen kompensieren will. In den Worten der Gesetzesbegr\u00fcndung: Th\u00fcringen grenze &#8222;zwar nicht unmittelbar an einen Schengen-Mitgliedstaat&#8220;, &#8222;das Zusammenwachsen der europ\u00e4ischen Staaten, die mit der Bewegungsfreiheit einhergehende Migration und die damit im Zusammenhang stehenden Kriminalit\u00e4tsformen (zeigen jedoch), da\u00df auch Th\u00fcringen aufgrund seiner schnellen Verkehrsanbindungen im europ\u00e4ischen Sicherheitsraum nicht au\u00dferhalb des kriminalgeographischen Spektrums liegt.&#8220; Man wolle &#8222;sowohl auf die grenz\u00fcberschreitende als auch auf die sonstige mittlere bis schwere Kriminalit\u00e4t den Fahndungsdruck&#8220; erh\u00f6hen.<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn3\" name=\"fnB3\">[4]<\/a><\/p>\n<p><b>Zweite Grenzlinie<\/b><\/p>\n<p>Die neuen Kontrollformen, so hatte u.a. der Leiter der baden-w\u00fcrttembergischen Polizeifachhochschule Thomas Feltes argumentiert, widerspr\u00e4chen &#8222;zumindest dem Geist des Schengener Abkommens, wonach der Grenz\u00fcbertritt zwischen den Vertragsstaaten gerade ohne (auch die Angst vor) eine(r) regelm\u00e4\u00dfigen Kontrolle m\u00f6glich sein soll- und zwar nicht nur direkt an der Staatsgrenze, sondern auch dar\u00fcber hinaus.&#8220;<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn4\" name=\"fnB4\">[5]<\/a> Um den Verdacht zur\u00fcckzuweisen, eine zweite Grenzlinie aufzubauen oder &#8222;schengenwidrige Ersatzgrenzkontrollen&#8220; einzuf\u00fchren, betreiben BMI und L\u00e4nder viel juristische Akrobatik:<br \/>\nIn bezug auf die Aktivit\u00e4ten des BGS im 30 Kilometer-Grenzraum differenziert BMI-Staatssekret\u00e4r Schelter zwischen der Kontrolle des grenz\u00fcberschreitenden Verkehrs und der &#8222;polizeilichen \u00dcberwachung der Grenze&#8220;. Erstere sei an den Binnengrenzen durch Art. 2 SD\u00dc verboten, letztere sei &#8222;hingegen eine allgemeine und zun\u00e4chst nicht konkretisierte oder personenbezogene Aufgabe der Gefahrenvorsorge. Diese rein beobachtenden Ma\u00dfnahmen liegen unterhalb einer Eingriffsschwelle und beziehen sich nicht auf eine konkret durchzuf\u00fchrende Personenkontrolle. Sie sind daher vom SD\u00dc nicht angesprochen bzw. nicht geregelt.&#8220;<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn5\" name=\"fnB5\">[6]<\/a><br \/>\nW\u00e4hrend die mobilen Streifen des BGS im Grenzgebiet zu einer rein beobachtenden T\u00e4tigkeit herunterdefiniert werden, bedienen sich die Landesgesetzgeber einer L\u00fccke in Art. 2 SD\u00dc selbst. Nach Abs. 1 sind zwar an den Binnengrenzen die Grenzkontrollen abgeschafft. Die &#8222;Aus\u00fcbung der Polizeibefugnisse durch die nach nationalem Recht zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden&#8220; bleiben dagegen nach Abs. 3, &#8222;von der Abschaffung der Binnengrenzkontrollen unber\u00fchrt.&#8220; Dies bedeute, so deduziert ein Ministerialrat aus dem baden-w\u00fcrttembergischen Innenministerium, &#8222;da\u00df die polizeirechtlichen Befugnisse nicht auf die Grenze bzw. das \u00dcberschreiten der Grenze beschr\u00e4nkt gelten d\u00fcrfen.&#8220; Zwar sei es in den in Frage kommenden F\u00e4llen regelm\u00e4\u00dfig vorher zu einem Grenz\u00fcbertritt gekommen, &#8222;die Kontrolle erfolgt aber nicht aus diesem Anla\u00df, sondern um die Fahndungsm\u00f6glichkeiten zur Bek\u00e4mpfung von Straftaten zu verbessern.&#8220;<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn6\" name=\"fnB6\">[7]<\/a><br \/>\nIn der Tat werden die neuen Kontrollbefugnisse in den Landespolizeigesetzen nicht dem BGS \u00fcbertragen, sondern der jeweiligen Landespolizei. BGS und L\u00e4nderpolizeien sollen aber im Rahmen einer &#8222;Sicherheitskooperation&#8220; zusammenarbeiten. Zwischen Baden-W\u00fcrttemberg und dem BMI als Dienstherrn des BGS wurde dazu am 18. Juli 1997 ein Mustervertrag geschlossen, dem weitere mit den anderen L\u00e4ndern an der Westgrenze folgen sollen.<\/p>\n<p><b>30 Kilometer und kein Ende<\/b><\/p>\n<p>Richtig an der Argumentation der L\u00e4nder, die die neuen Kontrollbefugnisse eingef\u00fchrt haben, ist, da\u00df die Kontrollen keineswegs auf den Grenzraum beschr\u00e4nkt bleiben. Neben der 30 Kilometer-Zone erlaubt das bayerische PAG in \u00a7 13 Abs. 1 Nr. 5 landesweit verdachts- und ereignisunabh\u00e4ngigen Personenkontrollen &#8211; und zwar auf &#8222;Durchgangsstra\u00dfen (Bundesautobahnen, Europastra\u00dfen und anderen Stra\u00dfen von erheblicher Bedeutung f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Verkehr) und in \u00f6ffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs&#8220;. &#8222;Wir k\u00f6nnen es uns nicht leisten&#8220;, so erkl\u00e4rte Bayerns Innenstaatssekret\u00e4r Regensburger bei der Debatte im Dezember 1994, &#8222;lediglich an den Schlagb\u00e4umen der Schengen- und EU-Au\u00dfengrenzen auf Kriminelle zu warten. Rechtsbrecher jeglicher Couleur nutzen unsere Verkehrsinfrastruktur f\u00fcr ihre kriminellen Machenschaften. Wir lassen sie jetzt aber nicht mehr unerkannt und unbehelligt einfach im Verkehr mitschwimmen.&#8220;<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn7\" name=\"fnB7\">[8]<\/a><br \/>\n\u00a7 26 Abs. 1 Nr. 6 PolG Baden-W\u00fcrttemberg kommt ganz ohne die Nennung des Grenzraums aus und beschr\u00e4nkt sich auf Verkehrseinrichtungen &#8211; d.h. Flugh\u00e4fen, Bahnh\u00f6fe aller Art, aber auch Tank- und Rastst\u00e4tten sowie H\u00e4fen und Anlegestellen &#8211; sowie die Durchgangsstra\u00dfen. Nachdem Bundesautobahnen und Europastra\u00dfen generell unter dem Verdacht stehen, f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der grenz\u00fcberschreitenden Kriminalit\u00e4t Bedeutung zu haben, hei\u00dft es abschlie\u00dfend: &#8222;Im \u00fcbrigen ist auf die wandelbaren, objektiven Gegebenheiten, wie sie nach dem jeweiligen polizeilichen Lagebild zu erkennen sind, abzustellen.&#8220;<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn8\" name=\"fnB8\">[9]<\/a><br \/>\nDem hatte in einer Anh\u00f6rung der baden-w\u00fcrttembergischen Gr\u00fcnen schon der Direktor des Polizeipr\u00e4sidiums Unterfranken aus dem benachbarten Bayern das Wort geredet: Da &#8222;einzelne T\u00e4ter auf das sonstige Stra\u00dfennetz ausweichen, (&#8230;) w\u00e4re es w\u00fcnschenswert, da\u00df diese Kontrollbefugnisse auch auf solche Stra\u00dfen ausgedehnt werden k\u00f6nnten, f\u00fcr die eine erhebliche Bedeutung f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Verkehr nicht generell gegeben ist.&#8220; Zum s\u00e4chsischen Entwurf stellt das dortige Innenministerium konsequenterweise fest, da\u00df auch &#8222;Schleichwege&#8220; zwischen Fernstra\u00dfen, d.h. einfach Nebenstrecken, erfa\u00dft sind. Kein Aprilscherz ist, da\u00df Bayern seine Schleierfahndung ab April dieses Jahres auch auf die Gro\u00dfstadt M\u00fcnchen ausdehnen wird. &#8222;Von der Grenze lernen&#8220;, hei\u00dfe das Motto.<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn9\" name=\"fnB9\">[10]<\/a><br \/>\nDie Ausrichtung der neuen Kontrollkonzeption l\u00e4\u00dft sich tats\u00e4chlich nur mit dem vergleichen, was bisher an der Grenze m\u00f6glich war. Die Kontrollstellenparagraphen, die mit dem Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes seit 1977 in die L\u00e4nderpolizeigesetze eingeflossen sind, erlaubten zwar auch schon Jedermanns-Kontrollen. Die Auswahl der &#8222;gef\u00e4hrdeten&#8220; bzw. &#8222;gef\u00e4hrlichen&#8220; Orte, an denen Kontrollstellen eingerichtet werden d\u00fcrfen, sei begrenzt gewesen auf Punkte mit spezieller Kriminalit\u00e4tsbelastung, so argumentieren die Vertreter der Schleierfahndung. Ansonsten habe man sich weiterhin dem Instrument der Verkehrskontrolle bedienen m\u00fcssen, dem jedeR AutofahrerIn jederzeit unterworfen werden konnte. Allerdings sei hier nur die Kontrolle von F\u00fchrerscheinen und der Verkehrstauglichkeit des Wagens, nicht aber die Durchsuchung des Wagens und die \u00dcberpr\u00fcfung von (Bei-) FahrerInnen anhand der Fahndungsdateien m\u00f6glich gewesen.<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn10\" name=\"fnB10\">[11]<\/a><br \/>\nDennoch bildete die Verkehrsfahndung in Bayern den Ausgangspunkt f\u00fcr das neue Kontrollkonzept. &#8222;Um Autobahnen nicht zu einer Art rechtsfreiem Raum f\u00fcr Kriminelle und illegale Ausl\u00e4nder werden zu lassen&#8220;, sind seit seit Anfang der 90er Jahre in allen bayerischen Polizeipr\u00e4sidien &#8222;bei den f\u00fcr die Autobahnen zust\u00e4ndigen Verkehrspolizeistellen Fahndungs- und Kontrolltrupps in einer St\u00e4rke zwischen f\u00fcnf bis acht Beamten aufgestellt&#8220; worden. Diese hatten allerdings keine verkehrspolizeilichen Aufgaben, sondern sollten &#8222;allgemeine Personen- und Sachfahndung&#8220; betreiben, das &#8222;Schleuserunwesen&#8220; bek\u00e4mpfen, &#8222;ausl\u00e4nder- und asylrechtliche Bestimmungen&#8220; \u00fcberwachen und auch die &#8222;Fachdienststellen bei der Bek\u00e4mpfung der Organisierten Kriminalit\u00e4t und der Rauschgiftkriminalit\u00e4t&#8220; unterst\u00fctzen. Aktiv wurden die Fahndungstrupps nicht nur in Uniform, sondern auch in Zivil und mit &#8222;neutralen Dienstfahrzeugen&#8220;.<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn11\" name=\"fnB11\">[12]<\/a> Zur technischen Ausstattung geh\u00f6rten Notebooks, die die Abfrage polizeilicher Dateien erm\u00f6glichen, sowie Doku-Boxen mit UV-Lampen und &#8222;Fadenz\u00e4hlern&#8220;, mit denen Dokumente auf ihre Echtheit \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen.<br \/>\nDiese Spezialtrupps \u00fcbernahmen die Weiterbildung anderer Beamter. Die Aufl\u00f6sung der Bayerischen Grenzpolizei soll weitere Verst\u00e4kung der Schleierfahnder bringen. &#8222;Um das gro\u00dfe Fach- und Erfahrungswissen der bislang an der Grenzlinie zur Personenkontrolle eingesetzten Grenzpolizeibeamten weiterhin zielgerichtet nutzen zu k\u00f6nnen&#8220;, sollen in diversen regionalen Organisationsgliederungen der Landespolizei (&#8222;Schutzbereichen&#8220;) Fahndungskommandos von bis zu 100 BeamtInnen gebildet werden. Damit wird nicht nur das Kontrollkonzept der Grenzfahndung, sondern auch gleich das entsprechende Personal ins Landesinnere \u00fcbertragen.<\/p>\n<p><b>High-Tech und Instinkt<\/b><\/p>\n<p>Auch in Baden-W\u00fcrttemberg fanden schon vor der Einf\u00fchrung des neuen Rechts fl\u00e4chendeckende regionale Gro\u00dffahndungen zu unterschiedlichen Fahndungsschwerpunkten statt. Hinzu kam mindestens eine Fahndung nach &#8222;illegalen&#8220; Ausl\u00e4nderInnen pro Monat, 1994 insgesamt 824, bei denen \u00fcber 8.900 Beamte eingesetzt waren. &#8222;Obwohl es sich dabei um eingehend vorbereitete polizeiliche Kontrollen mit gezielter Aufgabenstellung gehandelt hat, hat die Polizei `lediglich&#8216; 187 illegal aufh\u00e4ltliche oder besch\u00e4ftigte Ausl\u00e4nder festgestellt.&#8220;<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fn12\" name=\"fnB12\">[13]<\/a> Der Landesdatenschutzbeauftragte fragt daher zu Recht, wieso bei &#8222;verdachtsunabh\u00e4ngigen&#8220; Kontrollen &#8222;ins Blaue&#8220; der Erfolg gr\u00f6\u00dfer sein soll, und verweist auf das bayerische Beispiel: Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des neuen PAG wurden 23.000 Personen \u00fcberpr\u00fcft und dabei 625 Straftaten entdeckt. Technik und Erfahrungswissen der Kontrolleure konnten auch bei b\u00f6sestem Willen gegen 97% der Kontrollierten nichts finden.<\/p>\n<h5>Albrecht Maurer wohnt in G\u00f6ttingen und publiziert zu Themen aus dem Bereich der \u2018Inneren Sicherheit\u2019. Bis 1994 war er Mitarbeiter der AG Innenpolitik der PDS\/ Linke Liste im Bundestag.<i> <\/i><\/h5>\n<h6><a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB0\" name=\"fn0\">[1]<\/a> Kriminalistik 2\/97, S. 123<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB1\" name=\"fn1\">[2]<\/a> Presseerkl\u00e4rung des BMI vom 17.7.1996<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB2\" name=\"fn2\">[3]<\/a> Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30.1.1998<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB3\" name=\"fn3\">[4]<\/a> Ltg. Th\u00fcringen, Drs. 2\/2030, S. 1f.<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB4\" name=\"fn4\">[5]<\/a> in: B\u00fcndnis 90\/ Die Gr\u00fcnen Baden-W\u00fcrttemberg: Anla\u00dfunabh\u00e4ngige Polizeikontrollen im Spannungsfeld zwischen Polizeipraxis und B\u00fcrgerrechten, Dokumentation einer Anh\u00f6rung am 4.7.1996<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB5\" name=\"fn5\">[6]<\/a> Brief an Manfred Such (MdB), 24.5.1995<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB6\" name=\"fn6\">[7]<\/a> Die Polizei 3\/97, S. 73<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB7\" name=\"fn7\">[8]<\/a> Zit. nach: Die Polizei 8\/97, S. 218<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB8\" name=\"fn8\">[9]<\/a> Ltg. Baden-W\u00fcrttemberg, Drs. 12\/52, S. 6<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB9\" name=\"fn9\">[10]<\/a> S\u00fcddeutsche Zeitung vom 18.3.1998<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB10\" name=\"fn10\">[11]<\/a> Siehe u.a. f\u00fcr Bayern: Die Polizei, 8\/97, S. 217 und f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg: Die Kriminalpolizei 4\/96, S. 177<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB11\" name=\"fn11\">[12]<\/a> Die Polizei 8\/97, S. 219<br \/>\n<a href=\"\/1998\/02\/20\/schleierfahndung-im-hinterland-das-ganze-land-als-zweite-grenzlinie\/#fnB12\" name=\"fn12\">[13]<\/a> in: B\u00fcndnis 90\/ Die Gr\u00fcnen, Baden-W\u00fcrttemberg, a.a.O.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Albrecht Maurer In geradezu faszinierender Weise schaffen es die Innenministerien und Polizeistrategen, selbst kleinste<\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,65],"tags":[],"class_list":["post-2419","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-059"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2419","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2419"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2419\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2419"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2419"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2419"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}