{"id":2433,"date":"1998-02-20T18:38:41","date_gmt":"1998-02-20T18:38:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2433"},"modified":"1998-02-20T18:38:41","modified_gmt":"1998-02-20T18:38:41","slug":"chronologie-12","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2433","title":{"rendered":"Chronologie"},"content":{"rendered":"<h3>zusammengestellt von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><i>November 1997<\/i><\/p>\n<p>04.11.: Ein Urteil des Landgerichts in Maastricht wird bekannt, demzufolge die 1996 von der Bundesanwaltschaft initiierte <b>\u2018radikal\u2019-Razzia rechtm\u00e4\u00dfig<\/b> war, die sich gegen einen in den Niederlande lebenden angeblichen Mitarbeiter der Zeitschrift gerichtet hattte. Die sichergestellten Unterlagen k\u00f6nnen an die deutschen Ermittler \u00fcbergeben werden.<\/p>\n<p>05.11.: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs m\u00fcssen <b>DemonstrantInnen f\u00fcr Sch\u00e4den haften<\/b>, die sie durch eine rechtswidrige Blockade verursachen. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gew\u00e4hrleiste \u201enur den Kampf der Meinungen mit geistigen Mitteln\u201c. (Az.: VI ZR 348\/96)<\/p>\n<p>06.11.: Vor dem Verfassungsschutzausschu\u00df des Berliner Abgeordnetenhauses weigert sich die Senatsinnenverwaltung genauere Angaben \u00fcber die Verwendung von 1,14 Mio. DM zu machen, die das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz j\u00e4hrlich f\u00fcr seine <b>V-Personen und andere geheimdienstliche Aktivit\u00e4ten<\/b> ausgibt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>08.11.: Mit einem Gro\u00dfaufgebot setzt die M\u00fcnchener Polizei <b>Verbote von Demonstrationen<\/b> der NPD und entsprechender Gegenkundgebungen durch. 16 Personen werden in Polizeigewahrsam bzw. vorl\u00e4ufig festgenommen.<\/p>\n<p>Verteidigungsminister R\u00fche (CDU) gibt bekannt, da\u00df er den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (MAD) angewiesen hat, auch kleinsten Anhaltspunkten f\u00fcr <b>rechtsextremistisches Verhalten in der Bundeswehr<\/b> nachzugehen. Nach Presseinformationen ermittelt der MAD wegen 760 derartiger \u201eVerdachtsf\u00e4lle\u201c. Um Neonazis von der Bundeswehr fernzuhalten, verst\u00e4ndigt sich der Verteidigungsminister mit dem Bundesjustizminister am 11.12. auf eine Gesetzesinitiative, die erm\u00f6glichen soll, da\u00df die Bundeswehr zuk\u00fcnftig Einblick in das Bundeszentralregister und Ausk\u00fcnfte \u00fcber laufende Strafverfahren gegen Jugendliche erh\u00e4lt. Am 7.12. wird bekannt, da\u00df Neonazi Manfred Roeder im Januar 1995 einen Vortrag an der F\u00fchrungsakademie der Bundeswehr in Hamburg gehalten hat.<\/p>\n<p>11.11.: Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden in der Bundesrepublik von Januar bis August 1997 <b>1.342 fremdenfeindliche oder rechtsextreme Straftaten<\/b> registriert; darunter 191 Angriffe auf Menschen und 22 Brandanschl\u00e4ge.<\/p>\n<p>12.11.: Das Oberlandesgericht Celle verurteilt einen Funktion\u00e4r der kurdischen Arbeiterpartei <b>PKK<\/b> wegen dessen Mitverantwortung f\u00fcr mehrere Brandanschl\u00e4ge auf t\u00fcrkische Einrichtungen zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Aufgrund einer vorausgegangen Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung war der Vorwurf der R\u00e4delsf\u00fchrerschaft in einer terroristischen Vereinigung fallengelassen worden. Am 6.1.98 beginnt in Celle der Proze\u00df gegen den Europasprecher der PKK Faysal Dunlayici. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Sachbesch\u00e4digung sowie Brandstiftung vor. Auch hier soll der Vorwurf der R\u00e4delsf\u00fchrerschaft in einer terroristischen Vereinigung entfallen. Am 11.2. wird Dunlayici wegen mittelbarer Beteiligung an Brandanschl\u00e4gen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Da er mehrere Jahre bereits in Auslieferungs- und Untersuchungshaft gesessen hat, wird die Strafe auf Bew\u00e4hrung ausgesetzt. Am 13.1.98 erkl\u00e4rt Generalbundesanwalt Kay Nehm, da\u00df seine Beh\u00f6rde die PKK nicht mehr als &#8222;terroristische\u201c, sondern nur noch als \u201ekriminelle Vereinigung\u201c bewertet. Das Bundesinnenministerium h\u00e4lt an seinem Verbot der PKK fest.<\/p>\n<p>Der nieders\u00e4chsische Landtag beschlie\u00dft die \u00c4nderung des <b>Nieders\u00e4chsischen Gefahrenabwehrgesetzes<\/b>. Eins\u00e4tze Verdeckter Ermittler sowie verdachtsunabh\u00e4ngige Polizeikontrollen werden legalisiert. (Siehe S. 62)<\/p>\n<p>Mit einer \u00c4nderung des <b>Polizeiaufgabengesetzes<\/b> l\u00e4\u00dft auch der th\u00fcringische Landtag verdachts- und ereignisunabh\u00e4ngige Kontrollen im Lande zu.<\/p>\n<p>14.11.: Vor dem Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf beginnt der Proze\u00df gegen zwei mutma\u00dfliche Mitglieder der <b>\u2018Antiimperialistischen Zelle\u2019<\/b> (AIZ). Nach einer Entscheidung des Staatsschutzsenates des Oberlandesgerichts D\u00fcsseldorf vom 12.12 ist die <b>\u00dcberwachung von Verd\u00e4chtigen durch ein satellitengest\u00fctztes Ortungssystem<\/b> zul\u00e4ssig. Die so gewonnenen Observationsergebnisse k\u00f6nnen im \u2018AIZ-Proze\u00df\u2019 als Beweismittel verwertet werden.<\/p>\n<p>Der Bundestag beschlie\u00dft eine <b>\u2018Strafrechtsreform\u2019<\/b>, durch die u.a. die Strafandrohungen f\u00fcr Sexualstraftaten und Gewaltdelikte erh\u00f6ht werden.<\/p>\n<p>Ein Berliner Amtsgericht verurteilt die PDS-Politikerin Angela Marquardt zu einer Geldstrafe von 1.000 DM, weil sie die Ver\u00f6ffentlichung ihrer<b> Anklageschrift auf ihrer Internet-Homepage <\/b>erm\u00f6glicht hatte. Am 9.1.98 wird sie wegen eines \u00e4hnlichen Vorwurfs in einem anderen Verfahren vom Amtsgericht freigesprochen.<\/p>\n<p>18.11.: Vor dem Berliner Landgericht beginnt der <b>Proze\u00df wegen des Anschlags auf die Diskothek \u2018La Belle\u2019<\/b>. F\u00fcnf M\u00e4nner und zwei Frauen werden beschuldigt, den Anschlag am 5.6.1986 im Auftrag des libyschen Geheimdienstes ausgef\u00fchrt zu haben.<\/p>\n<p>28.11.: Der Bundesrat stimmt dem Immunit\u00e4ts-Protokoll f\u00fcr die BeamtInnen von <b>EUROPOL<\/b> zu.<\/p>\n<p>Der Bundestag verl\u00e4ngert die <b>Verj\u00e4hrungsfrist<\/b> f\u00fcr \u2018mittelschwere\u2019 Straftaten in der DDR und den neuen L\u00e4ndern erneut, nun bis zum 2.10.2000.<\/p>\n<p><i>Dezember 1997<\/i><\/p>\n<p>01.12.: Mit dem Beitritt \u00d6sterreichs zum Schengener Abkommen beginnt Bayern damit, seine Grenzpolizei schrittweise von den Grenz\u00fcberg\u00e4ngen abzuziehen. F\u00fcr die <b>verdachts- und ereignisunabh\u00e4ngigen Polizeikontrollen<\/b> in einem 30 Kilometer breiten Streifen entlang der Grenzen stehen k\u00fcnftig rund 1.200 PolizistInnen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Das L\u00fcbecker Landgericht verurteilt den Berliner Neonazi <b>Kay Diesner<\/b> zu lebenslanger Haft wegen Mordes an einem Polizisten und Mordversuchs an einem der PDS nahestehenden Buchh\u00e4ndler.<\/p>\n<p>03.12.: Es wird bekannt, da\u00df die deutsche Botschaft in Ankara Speicheltests einsetzt, um \u00fcber die Vergabe von Visa zu entscheiden. Durch DNA-Analysen soll die Verwandtschaft zu in Deutschland lebenden irakischen Staatsb\u00fcrgerInnen \u00fcberpr\u00fcft werden. Unter Berufung auf einen Beschlu\u00df der Innenministerkonferenz verlangt die Berliner Innenverwaltung ab Januar 1998 einen &#8222;freiwilligen\u201c <b>Speicheltest f\u00fcr die Familienzusammenf\u00fchrung<\/b> nordirakischer KurdInnen, falls die Geburtspapiere unvollst\u00e4ndig sind.<\/p>\n<p>06.12.: Bei <b>gro\u00df angelegten Verkehrskontrollen<\/b> in acht norddeutschen Bundesl\u00e4ndern werden \u00fcber 30.000 AutofahrerInnen auf Alkohol \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p>08.12.: Bei Wohnungsdurchsuchungen in Berlin, die der <b>neonazistischen \u2018Kameradschaft Treptow\u2019<\/b> gelten, werden durch Zufall Attentatspl\u00e4ne zweier Rechtsextremisten auf ein PDS-Mitglied aufgedeckt.<\/p>\n<p>09.12.: Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg beginnt der Proze\u00df gegen zwei Rechtsextremisten, denen die Staatsanwaltschaft die versuchte Gr\u00fcndung einer <b>terroristischen Vereinigung <\/b>vorwirft.<\/p>\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht best\u00e4tigt das 1993 ausgesprochene <b>Verbot des Kurdistan-Komitees wegen N\u00e4he zur PKK<\/b>. Zum Zeitpunkt des Verbots habe es gen\u00fcgend Hinweise gegeben, da\u00df von dem Komitee eine Gef\u00e4hrdung der inneren Sicherheit ausgegangen sei. (Az.: BVerwG 1 A 9.93)<\/p>\n<p>10.12.: In Berlin werden 11 <b>Wohnungen der &#8222;linken Szene\u201c durchsucht<\/b>. Sie werden mit Ermittlungsverfahren wegen Stra\u00dfenschildf\u00e4lschungen und antifaschistischer Aufkleber begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>16.12.: Die Innenminister der BRD und \u00d6sterreichs unterzeichnen ein Abkommen, das die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbeh\u00f6rden insbesondere<b> \u201egegen die illegale Zuwanderung\u201c <\/b>von Ausl\u00e4nderInnen verst\u00e4rken soll.<\/p>\n<p>19.12.: Die Deutsche Telekom best\u00e4tigt, da\u00df sie auf richterlichen Beschlu\u00df \u00fcberpr\u00fcft, von welchem Anschlu\u00df eine bestimmte Telefonnummer angerufen wurde. Im Einzelfall k\u00f6nne das dazu f\u00fchren, da\u00df alle <b>40 Mio. Telefonanschl\u00fcsse<\/b> auf die gesuchte Verbindung \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Das Landgericht G\u00f6rlitz weist die erste Berufung zu den <b>\u2018Taxi-Prozessen\u2019<\/b> ab. Taxifahrer in grenznahen s\u00e4chsischen und brandenburgischen Kreisen waren verurteilt worden, weil sie illegal eingereiste Ausl\u00e4nderInnen bef\u00f6rdert hatten. Im verhandelten Fall best\u00e4tigt das Gericht die Gef\u00e4ngnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Eine Bew\u00e4hrungsstrafe wird abgelehnt. Bei den meisten Schleusungen durch Taxifahrer gehe es um organisierte Kriminalit\u00e4t.<\/p>\n<p>Im hessischen Engelsbach wird bei einem Einsatz wegen eines Streits zwischen Eheleuten ein <b>Polizist von dem Ehemann erschossen<\/b>. Der T\u00e4ter wird durch zwei Sch\u00fcsse eines anderen Beamten t\u00f6dlich verletzt.<\/p>\n<p>Im bayerischen Straubing wird ein Mann <b>von einen Polizisten erschossen<\/b>. Nachbarn, die sich durch den in seiner Wohnung Randalierenden bedroht f\u00fchlten, hatten die Polizei um Hilfe gerufen. Der t\u00f6dliche Schu\u00df fiel, als der Mann die Zivilbeamten mit einer Waffe bedrohte; da\u00df es sich um eine Schreckschu\u00dfpistole handelte, wurde erst sp\u00e4ter festgestellt.<\/p>\n<p>20.12.: Nach einem Rockkonzert im N\u00fcrnberger Jugendzentrum \u201eKomm\u201c kommt es zu gewaltt\u00e4tigen <b>Auseinandersetzung zwischen der Polizei und rund 200 \u2018Autonomen und Punks\u2019<\/b>. Die Polizei macht 37 Festnahmen wegen versuchter schwerer K\u00f6rperverletzung bzw. schwerer Brandstiftung und 169 Personalienfeststellungen wegen Verdachts auf Landfriedensbruch.<\/p>\n<p>In Beuren (Th\u00fcringen) l\u00f6st die Polizei ein <b>Konzert von Neonazis<\/b> auf. 187 Personen werden festgenommen; NS-Propagandamaterial wird sichergestellt.<\/p>\n<p>23.12.: Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird bekannt, nach der die Besetzer der F\u00f6rdert\u00fcrme am geplanten Atomendlager in Gorleben Schadensersatz leisten m\u00fcssen. Das Gericht lehnte die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle ab, das die 14 <b>AtomkraftgegnerInnen zu Zahlungen von mehr als 150.000 DM verpflichtet<\/b> hatte. (Az.: VI ZR 77\/97) Am 23.1.98 legen die Verurteilten Verfassungsbeschwerde ein.<\/p>\n<p>Das Landgericht Frankfurt\/M. verurteilt den <b>Immobilienspekulanten J\u00fcrgen Schneider<\/b> wegen Betrugs zu sechs Jahren und neun Monaten Haft.<\/p>\n<p>29.12.: Im bayerischen Ingolstadt wird ein randalierender 70j\u00e4hriger <b>Mann von einem Polizisten angeschossen<\/b>; der Mann stirbt kurze Zeit sp\u00e4ter im Krankenhaus.<\/p>\n<p><i>Januar 1998<\/i><\/p>\n<p>01.01.: Die <b>\u2018Zentrale Unterst\u00fctzungsgruppe Zoll\u2019 (ZUZ)<\/b> beim K\u00f6lner Zollkriminalamt nimmt ihre Arbeit auf. Die ZUZ soll eingesetzt werden, wenn \u201edie Lage ein geschlossenes Vorgehen &#8211; offen oder verdeckt &#8211; unter Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen Gewaltt\u00e4ter erfordert\u201c.<\/p>\n<p>02.01.: Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind 1997 in Deutschland rund <b>104.000 Asylantr\u00e4ge<\/b> gestellt worden; im Vergleich zum Vorjahr entsprach das einem R\u00fcckgang von ca. 10%. Auch die Anerkennungsquote sank im Jahresvergleich von 7,4 auf unter 6%.<\/p>\n<p>04.01.: In Magdeburg <b>\u00fcberfallen Skinheads Punks<\/b> in einer Wohnung. Einer der Angegriffenen wird lebensgef\u00e4hrlich verletzt. Die Polizei nimmt neun Tatverd\u00e4chtige fest. Am 20.1. schlie\u00dft die Polizei die Ermittlungen ab. 13 Beschuldigte im Alter zwischen 13 und 20 Jahren wurden ermittelt; die drei mutma\u00dflichen Hauptt\u00e4ter befinden sich in Untersuchungshaft. Im Anschlu\u00df an eine Demonstration gegen rechte Gewalt wird am 17.1. erneut ein Punk in Magdeburg \u00fcberfallen und schwer verletzt.<\/p>\n<p>05.01.: Angesichts der <b>Flucht von kurdischen Fl\u00fcchtlingen nach Italien<\/b> wird der Bundesgrenzschutz an den S\u00fcd- und Westgrenzen Deutschlands um drei Hundertschaften verst\u00e4rkt. Deutsche Politiker versuchen Italien zu sch\u00e4rferen Kontrollen zu bewegen. Am 8.1. findet in Rom eine Beratung hochrangiger Polizeiexperten mehrerer EU-Staaten und der T\u00fcrkei statt. Die beschlossenen \u201ekonkreten Polizeima\u00dfnahmen\u201c werden nicht genauer benannt. Am 26.01. vereinbaren die Au\u00dfenminister der Europ\u00e4ischen Union einen Aktionsplan gegen illegale Einwanderung. Unter anderem werden sch\u00e4rfere Kontrollen an den Au\u00dfengrenzen, der Austausch von BeamtInnen und Informationen sowie die bessere Kontrolle der Bewegungen von Asylsuchenden vereinbart. Der Aktionsplan gegen die Einwanderung von Kurden aus der T\u00fcrkei und dem Irak sei &#8211; so die EU-Innenminister am 30.1. &#8211; schnell umzusetzen.<\/p>\n<p>07.01.: Der <b>Polizeieinsatz f\u00fcr den Castor-Transport<\/b> im M\u00e4rz 1997 kostete &#8211; so das nieders\u00e4chsische Innenministerium &#8211; \u00fcber 111 Mio. DM.<\/p>\n<p>Die brandenburgische PDS k\u00fcndigt eine <b>Verfassungsklage gegen das Polizeigesetz<\/b> des Landes an. Nach ihrer Ansicht versto\u00dfen die Bestimmungen \u00fcber die verdeckten Polizeimethoden gegen die Landesverfassung.<\/p>\n<p>12.01.: Bei einem Schu\u00dfwechsel auf einem Autobahnparkplatz nahe H\u00fcnxe (NRW) wird ein <b>Autofahrer get\u00f6tet<\/b> und ein Polizist schwer verletzt.<\/p>\n<p>13.01.: Im Rahmen der vom Chef des Bundesnachrichtendienstes Hansj\u00f6rg Geiger propagierten &#8222;vermehrten Transparenz des Dienstes\u201c legt der <b>BND-Pressesprecher <\/b>seinen Decknamen ab. \u201ePeter Juchatz\u201c hei\u00dft in Wirklichkeit Michael Baumann.<\/p>\n<p>In K\u00f6ln werden rund 150 protestierende Studierende \u00fcber zwei Stunden auf der Domplatte <b>von der Polizei eingekesselt<\/b>.<\/p>\n<p>15.01.: Wegen der Verweigerung der Aussage in einem Spionageproze\u00df wird der fr\u00fchere DDR-Spionagechef <b>Markus Wolf in Beugehaft<\/b> genommen; nach drei Tagen wird die Beugehaft vorl\u00e4ufig ausgesetzt. Am 25.2. entscheidet der Bundesgerichtshof, da\u00df Wolf zu Recht seine Aussage verweigerte, da weitere Strafverfahren gegen ihn nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilt einen Mann zu 2.000 DM Geldbu\u00dfe wegen <b>Beleidigung von zwei Polizisten<\/b>. Er hatte den Polizisten zugerufen: \u201eIhr Ossis. Ihr seid ja Volkspolizei. Das ist ja hier wie im Osten.&#8220;<\/p>\n<p>16.01.: Der Bundestag beschlie\u00dft mit 672 zu 448 Stimmen die Einschr\u00e4nkung von Art. 13 des Grundgesetzes, die die Legalisierung polizeilicher<br \/>\n<b>Lauschangriffe in der Strafproze\u00dfordnung<\/b> erm\u00f6glichen soll. Unbeschadet erheblicher Proteste beschlie\u00dft der Bundesrat am 6.2. die Grundgesetz-\u00c4nderung. Hinsichtlich der Umsetzung der neuen \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten in der Strafproze\u00dfordnung wird der Vermittlungsausschu\u00df angerufen.<\/p>\n<p>18.01.: Bei einem Treffen in Lindau vereinbaren die Polizeien aus Vorarlberg, Liechtenstein, St. Gallen, der bayerischen Grenzpolizei und der Landespolizeidirektion T\u00fcbingen eine enge <b>Zusammenarbeit bei Ma\u00dfnahmen gegen Rechtsextreme im Bodenseeraum<\/b>. Durch eine niedrige Einsatzschwelle sollten rechtsextreme Umtriebe bereits im Keim erstickt werden.<\/p>\n<p>In Berlin<b> stirbt ein Mann bei der Festnahme<\/b> nach einem versuchten Autodiebstahl. Er hatte erheblichen Widerstand geleistet. Laut gerichtsmedizinischer Untersuchung sei der Tod nicht auf \u00e4u\u00dfere Einwirkung zur\u00fcckzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>19.01.: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz wird bekannt, durch das dem rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutz <b>untersagt wird, die \u2018Republikaner\u2019 mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten<\/b>. Das Gericht sah keine hinreichenden Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. (Az.: 7 K 102\/94 Mz)<\/p>\n<p>21.01.: Nach Angaben des brandenburgischen Innenministers Ziel hat sich die <b>Drogenkriminalit\u00e4t im Land Brandenburg<\/b> innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt. Die \u00fcber 2.300 registrierten Drogendelikte entspr\u00e4chen jedoch noch immer weniger als einem Prozent an der Gesamtkriminalit\u00e4t und blieben weit hinter den Verh\u00e4ltnissen in den alten Bundesl\u00e4ndern zur\u00fcck.<\/p>\n<p>23.01.: Durch einen Beschlu\u00df des S\u00e4chsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen k\u00f6nnen am 24.1. in Dresden sowohl <b>Demonstrationen der NPD<\/b> als auch eine Gegendemonstration stattfinden. Damit scheiterte die Stadt Dresden mit dem Versuch, beide Demonstrationen wegen bef\u00fcrchteter Auseinandersetzungen zu verbieten. Auf getrennten Routen und gegeneinander abgeriegelt von der Polizei finden die Demonstrationen ohne Zusammenst\u00f6\u00dfe statt. Auf der Anreise nach Dresden kommt es allerdings zu einer Massenschl\u00e4gerei, als Neonazis einen Zug mit GegendemonstrantInnen angreifen; 34 Personen werden festgenommen.<\/p>\n<p>Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten spricht drei Polizisten vom Vorwurf der<b> K\u00f6rperletzung im Amt<\/b> frei. Die Beamten hatten einen Mann bei dessen Festnahme verletzt. Der Mann hatte sein eigenes Kind von der Mutter entf\u00fchrt und sich mit dem Baby in seiner Wohnung eingeschlossen. Nach Ansicht des Gerichts war der k\u00f6rperliche Einsatz der Polizisten notwendig und angebracht, um den Widerstand des Mannes zu brechen.<\/p>\n<p>Im nieders\u00e4chsischen Schwege bei Osnabr\u00fcck wird eine kurdische Familie <b>aus dem Kirchenasyl heraus verhaftet <\/b>und in die T\u00fcrkei abgeschoben.<\/p>\n<p>24.01.: Im rheinland-pf\u00e4lzischen Ludwigshafen wird ein 68j\u00e4hriger <b>Mann von einem Polizisten erschossen<\/b>. Der Mann hatte mehrfach mit einer Schreckschu\u00dfpistole geschossen, die einer scharfen Waffe t\u00e4uschend \u00e4hnlich sah. Nachdem er der Aufforderung, die Waffe fallenzulassen, nicht nachgekommen war, scho\u00df der Polizist dreimal auf ihn.<\/p>\n<p>26.01.: Durch einen Beschlu\u00df des Oberlandesgerichts Stuttgart mu\u00df die u.a. wegen mehrfachen Mordes verurteilte <b>RAF-Gefangene<\/b> Sieglinde Hoffmann mindestens 19 Jahre in Haft bleiben. Das Gericht lehnte die vorzeitige Haftentlassung der seit 1980 einsitzenden ehemaligen Terroristin zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt ab. Am 26.2. setzt das Gericht die Mindesthaftzeit von Christian Klar auf 26 Jahre fest. Klar befindet sich seit 1982 in Haft.<\/p>\n<p>28.01.: Das Landgericht Berlin verurteilt einen <b>Skinhead wegen gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung <\/b>zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft, weil er einen Polizisten niedergeschlagen und erheblich verletzt hatte. Dieser hatte zuvor in Zivil und privat eine Kneipe besucht, die als Skinhead-Treff gilt.<\/p>\n<p>29.01.: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist die <b>Video\u00fcberwachung<\/b> von Verd\u00e4chtigen durch die Bestimmungen der Strafproze\u00dfordnung gedeckt. Die Polizei hatte \u00fcber sieben Wochen das Haus eines Verd\u00e4chtigen mit einer Videokamera observiert. (Az.: 1 StR 511\/97)<\/p>\n<p>Im hessischen Nieder-Florstadt wird ein <b>Einbrecher erschossen<\/b>. Der Mann geh\u00f6rte zu einer achtk\u00f6pfigen Gruppe, die in ein Postamt eingedrungen waren. Als die Polizei eintraf, waren die M\u00e4nner mit Brecheisen auf die BeamtInnen losgegangen. In den nachfolgenden Ermittlungen soll gekl\u00e4rt werden, welcheR der beteiligten PolizistInnen den t\u00f6dlichen Schu\u00df abgegeben hat.<\/p>\n<p>Nach Angaben des Verfassungsschutzes stieg die Zahl der <b>Gewalttaten gegen Ausl\u00e4nderInnen<\/b> in 1997 um ca. 7% im Vergleich zum Vorjahr. Zwischen Januar und November 1997 wurden 373 F\u00e4lle registriert.<\/p>\n<p><i>Februar 1998<\/i><\/p>\n<p>01.02.: In Hamburg werden zwei <b>Polizeibeamte vom Dienst suspendiert<\/b>. Ihnen wird vorgeworfen, am 14.11.97 einen Afrikaner bei einer \u00dcberpr\u00fcfung geschlagen zu haben. Wegen derselben Vorw\u00fcrfe waren bereits im Dezember f\u00fcnf Beamte der Wache umgesetzt worden.<\/p>\n<p>02.02.: Die Innenministerkonferenz lehnt einen generellen <b>Abschiebestopp f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge aus Algerien <\/b>ab.<\/p>\n<p>04.02.: In L\u00fcbeck beginnt der Proze\u00df um den <b>Brand der St. Vicelinkirche<\/b>. Ein heute 20j\u00e4hriger Mann ist angeklagt, die Kirche im Mai 1997 angez\u00fcndet und mit Hakenkreuzen beschmiert zu haben.<\/p>\n<p>05.02.: Beim ersten <b>\u2018Aktionstag gegen Arbeitslosigkeit\u2019<\/b> kommt es zu Demonstrationen in mehr als 100 St\u00e4dten. Einige Arbeits\u00e4mter werden von Arbeitslosen besetzt.<\/p>\n<p>06.02.: Der Bundesrat beschlie\u00dft eine <b>\u00c4nderung des Asylbewerberleistungsgesetzes<\/b>. Statt des um 20% gek\u00fcrzten Sozialhilfesatzes erhalten gedultete Ausl\u00e4nderInnen zuk\u00fcnftig nur noch staatliche Leistungen, \u201esoweit dies im Einzelfall nach den Umst\u00e4nden unabweisbar geboten ist\u201c.<\/p>\n<p>07.02.: In Passau findet der <b>Bundeswahlkongre\u00df der NPD<\/b> statt. Mehr als 2.000 Menschen demonstrieren gegen die Veranstaltung. Veranstaltungs- und Demonstrationsverbote der Stadt waren von Verwaltungsgerichten abgelehnt worden. Die Polizei nimmt 40 GegendemonstrantInnen und 33 Rechtsradikale vorl\u00e4ufig fest; zwei Polizisten werden leicht verletzt.<\/p>\n<p>Anl\u00e4\u00dflich des Jahrestages der Ermordung eines 17j\u00e4hrigen Punks durch einen Skinhead kommt es in <b>Magdeburg zu gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen<\/b> durch Autonome. 30 Polizisten werden verletzt.<\/p>\n<p>10.02.: Brandenburgs Innenminister Alwin Ziel (SPD) k\u00fcndigt die Einrichtung einer speziellen Polizeieinheit gegen rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten an. Die in der Regel in Zivil auftretende <b>\u2018Mobile Einsatzgruppe gegen Gewalt und Ausl\u00e4nderfeindlichkeit (MEGA)\u2019<\/b> wird zentral vom Landeskriminalamt gef\u00fchrt. Innerhalb einer Woche werden von den 45 MEGA-BeamtInnen 281 Personen \u00fcberpr\u00fcft, davon 22 in Gewahrsam genommen. Ein Haftbefehl wird vollstreckt.<\/p>\n<p>11.02.: In den Bezirken Kreuzberg und Neuk\u00f6lln beginnt die Polizei mit der Testphase des <b>\u2018Berliner Modells\u2019<\/b>. Das Modell beinhaltet u.a., Ermittlungen vermehrt von der Schutzpolizei erledigen zu lassen, nicht auf alle 110-Notrufe unmittelbar, sondern je nach Priorit\u00e4t \u201ezeitnah\u201c zu reagieren sowie den Einsatz tragbarer Computer zur Rationalierung der Arbeitsprozesse.<\/p>\n<p>12.02.: Der gr\u00fcne Politiker <b>Ozan Ceyhun wird vor\u00fcbergehend verhaftet<\/b>. Grund f\u00fcr die Verhaftung ist ein t\u00fcrkisches Auslieferungsersuchen, das sich auf einen 17 Jahre alten Haftbefehl st\u00fctzt. Ceyhun besitzt die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit und darf nicht ausgeliefert werden. Am 24.2. entschuldigt sich das BKA f\u00fcr die Festnahme; die Fahndungsausschreibung wird gel\u00f6scht. Gleichzeitig beginnt die Staatsanwaltschaft mit der Pr\u00fcfung der aus der T\u00fcrkei vorgebrachten Vorw\u00fcrfe.<\/p>\n<p>16.02.: Nach Presseberichten werden die <b>Verfahren gegen angebliche Mitarbeiter der Zeitschrift \u2018Interim\u2019 eingestellt<\/b>. Trotz jahrelanger Beobachtung durch den Verfassungsschutz und der von der Bundesanwaltschaft angesto\u00dfenen Gro\u00dfrazzia vom Juni 1997 sei kein strafrechtlich relevantes Material gegen die 14 Beschuldigten gefunden worden.<\/p>\n<p>20.02.: Das Bundesverfassungsgericht <b>weist die<\/b> <b>Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die Novellierung des Bundesgrenzschutz-Gesetzes von 1992 zur\u00fcck<\/b>. Nach der Entscheidung ist die \u00dcbertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Flughafensicherung auf den Bundesgrenzschutz mit dem Grundgesetz vereinbar.<\/p>\n<p>23.02.: Asylberechtigte in Bayern, die ihre Ausweise verloren haben, erhalten zuk\u00fcnftig nur ein <b>Ersatzpapier, mit dem sie nicht ins Ausland reisen k\u00f6nnen<\/b>. Mit dieser Ma\u00dfnahme will das Innenministerium den Mi\u00dfbrauch von Fl\u00fcchtlingsausweisen verhindern.<\/p>\n<p>24.02.: In Berlin wird ein <b>besetztes Haus im Bezirk Lichtenberg von der Polizei ger\u00e4umt<\/b>. Es handelte es sich um das letzte besetzte Haus in der Hauptstadt.<\/p>\n<p>25.02.: Durch einen <b>Anschlag auf die Bahnstrecke Mannheim-Frankfurt<\/b> wird der Zugverkehr f\u00fcr mehrere Stunden lahmgelegt. Infolge einer \u00fcber die Oberleitung geworfenen Hakenkralle war die Stromversorgung unterbrochen worden. Die Polizei vermutet die Urheber des Anschlags bei Gegnern des Castor-Transports.<\/p>\n<p>Generalbundesanwalt Kay Nehm erhebt <b>Anklage gegen einen Funktion\u00e4r der verbotenen t\u00fcrkischen Organisation \u2018Dev Sol\u2019<\/b>. Dem Mann wird vorgeworfen, die Ermordung von \u2018Dev Sol\u2019-Mitgliedern angeordnet zu haben.<\/p>\n<p>Polizeikr\u00e4fte mehrerer Bundesl\u00e4nder <b>durchsuchen zeitgleich 30 Bordelle, Wohnungen und Asylbewerberheime im Sauerland<\/b>. 24 Frauen aus Osteuropa, die zur Prostitution gezwungen worden waren, werden von der Polizei befreit. 22 Verd\u00e4chtigen wird u.a. schwerer Menschenhandel vorgeworfen. Ermittelt wird auch gegen drei \u00f6rtliche Polizeibeamte, die die Bordellbetreiber in der Vergangenheit vor Durchsuchungen gewarnt haben sollen.<\/p>\n<p>26.02.: Der brandenburgische Landtag beschlie\u00dft ein f\u00fcr Deutschland bislang einmaliges <b>Akteneinsichtsrecht<\/b>.<\/p>\n<p><i>Norbert P\u00fctter ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP. <\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zusammengestellt von Norbert P\u00fctter November 1997 04.11.: Ein Urteil des Landgerichts in Maastricht wird bekannt,<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6,65],"tags":[],"class_list":["post-2433","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-chronologien","category-cilip-059"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2433","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2433"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2433\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2433"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2433"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2433"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}