{"id":2459,"date":"1988-02-20T20:52:33","date_gmt":"1988-02-20T20:52:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2459"},"modified":"1988-02-20T20:52:33","modified_gmt":"1988-02-20T20:52:33","slug":"von-interpol-zu-trevi-polizeiliche-zusammenarbeit-in-europa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2459","title":{"rendered":"VON INTERPOL ZU TREVI &#8211; POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA"},"content":{"rendered":"<p>Parallel zur Modernisierung der westeurop\u00e4ischen Polizeien in den 70er Jahren vollzog sich eine neue Welle der Internationalisierung der Polizei, die \u00fcber die traditionellen Formen der Rechtshilfe in Strafsachen hinaus zu einer direkteren polizeilichen Kooperation f\u00fchrte und in der Interpol seine Stellung als wichtigste Institution der &#8222;internationalen Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; eingeb\u00fc\u00dft hat. Es sind neue, weitgehend unbekannte Gremien und Institutionen entstanden, in denen die Polizeien ma\u00dfgeblichen Einflu\u00df auf die Gestaltung der europ\u00e4ischen &#8222;Politik innerer Sicherheit&#8220; haben &#8211; allen voran die Arbeitsgruppe TREVI.<!--more--><\/p>\n<h4>1. Die Anf\u00e4nge der Internationalisierung<\/h4>\n<p>Der Staatsschutz, die Verfolgung politischer Gegner, bildet nicht nur den Anfang der meisten Polizeien auf dem europ\u00e4ischen Kontinent, sondern eine der wichtigsten Motivationen f\u00fcr ihre Zusammenarbeit \u00fcber Staatsgrenzen und politische Unterschiede hinweg. Die Karlsbader Beschl\u00fcsse 1819 f\u00fchrten zu einem gemeinsamen System der Verfolgung von Liberalen und Demokraten \u00fcber die Grenzen der L\u00e4nder des deutschen Bundes hinweg. Auch dar\u00fcberhinaus wurden Dossiers \u00fcber politische Gegner an ausl\u00e4ndische Gesandtschaften weitergereicht. Schon Karl Marx gei\u00dfelte in seiner Schrift &#8222;Enth\u00fcllungen \u00fcber den Kommunistenproze\u00df zu K\u00f6ln&#8220; 1853 die Bespitzelung von Emigrantenvereinen durch deutsche Polizeiagenten (vgl. MEW Bd.8, S. 405 ff; zu den Anf\u00e4ngen der politischen Polizei in Deutschland, siehe: Wolfram Siemann, Deutschlands Ruhe, Sicherheit und Ordnung, T\u00fcbingen 1985). Noch im 19. Jahrhundert gab es Ans\u00e4tze zu einer Verstetigung dieser Zusammenarbeit, die u.a. in einer geheimen Konferenz \u00fcber die &#8222;anarchistische Gefahr&#8220; 1898 in Rom zum Ausdruck kommen, an der Vertreter von 21 Staaten teilnahmen. Die Bek\u00e4mpfung innenpolitischer Gegner blieb bis heute eine der Hauptpfeiler der &#8222;internationalen Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220;.<\/p>\n<p>Zu der Kooperation in Staatsschutzfragen gesellte sich ebenfalls noch im 19.Jahrhundert die kriminalpolizeiliche Kooperation. Die Kriminalpolizeien Westeuropas entstanden fast durchweg seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Ihrer Entstehung voraus gingen jeweils breite Debatten \u00fcber die Ausbreitung der Kriminalit\u00e4t, den Sittenverfall, den Aufstieg einer &#8222;kriminellen Klasse&#8220;, die nicht nur den Staat, sondern in erster Linie die b\u00fcrgerliche Gesellschaft und ihre Ordnung zu gef\u00e4hrden schien. Der &#8222;Berufsverbrecher&#8220; wurde erfunden. Anfang des Jahrhunderts entstanden neue kriminalpolizeiliche Techniken, allen voran die Fingerabdrucksysteme, mit denen dieser neue Verbrechertypus bek\u00e4mpft werden sollte. Wachsende Mobilit\u00e4t der Straft\u00e4ter und steigender Professionalisierungsgrad bildeten schon damals zentrale Argumentationsmuster, die seit dieser Zeit jeden kriminalpolizeilichen Modernisierungsschub und auch jede neue Welle der Internationalisierung begleitet haben.<\/p>\n<p>Auch in Sachen Kriminalpolizei wurde \u00fcber Landesgrenzen und \u00fcber politische Verschiedenheiten hinweg gelernt. Recht fr\u00fch begann der Versuch, es nicht bei einzelnen sporadischen Kontakten zu belassen, sondern eine stetige Zusammenarbeit &#8211; vor allem einen regelm\u00e4\u00dfigen, institutionalisierten Informationsaustausch -, herzustellen. 1888 gr\u00fcndete sich die Internationale Kriminalistische Vereinigung, eine private Initiative von Wissenschaftlern, B\u00fcrokraten und Polizeispitzen. Im September 1905 forderte diese Vereinigung, Zentralstellen f\u00fcr den internationalen Informationsaustausch im jeweiligen Land zu errichten und eine offizielle internationale Konferenz einzuberufen. Der deutsche Polizeikongress in Berlin 1912 sowie internationale Kongresse in den Jahren 1905, 1909, 1912 und 1913 wiederholten diese Forderung und beschworen jeweils die Gefahren des internationalen Verbrechertums.<\/p>\n<p>Der Beschlu\u00df der ersten internationalen kriminalpolizeilichen Konferenz in Monaco 1914, eine solche internationale Institution zu gr\u00fcnden, wurde durch den 1. Weltkrieg auf Eis gelegt. Erst der Internationale Polizeikongress in Wien 1923 konnte diese Forderung verwirklichen. Zum Sitz der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission (IKPK), dem Vorl\u00e4ufer von Interpol, wurde Wien bestimmt. In den einzelnen Mitgliedstaaten sollte jeweils ein nationales B\u00fcro den Kontakt zu dieser Zentrale halten. 1924 entstand ein gemeinsamer Ermittlungsdienst mit festen Nachrichtenverbindungen in die einzelnen Staaten.<\/p>\n<p>Der Sitz der IKPK blieb auch nach Ende der \u00f6sterreichischen Demokratie im Jahre 1934 in Wien. Nach dem &#8222;Anschlu\u00df&#8220; \u00d6sterreichs geriet die Kommission nahezu vollst\u00e4ndig unter die Fuchtel von SS und Gestapo. Ihr faktischer Sitz wurde das Reichskriminalamt in Berlin-Charlottenburg, ihr offizieller Sitz war seit 1942 in Berlin-Wannsee.<\/p>\n<p>Die Tatsache, da\u00df an zwei Konferenzen 1938 und 1939 mit dem Thema &#8222;Bek\u00e4mpfung des Bolschewismus&#8220; noch 14 europ\u00e4ische Staaten teilnahmen, zeigt, wie wenig ernsthaft die anf\u00e4ngliche Fixierung auf das &#8222;gemeine Verbrechertum&#8220; war. Erst der 2. Weltkrieg lie\u00df die IKPK endg\u00fcltig zusammenbrechen.<\/p>\n<h4>2. Nach dem Krieg: Interpol<\/h4>\n<p>Die IKPK tauchte 1946 wieder aus der Versenkung auf, entwickelte sich rasch und gewann internationale Anerkennung. Voraussetzung f\u00fcr letztere war die \u00c4nderung der Statuten im Jahre 1948, mit der politische, religi\u00f6se und rassische Angelegenheiten aus dem Arbeitsbereich der Kommission ausgeschlossen wurden. 1949 erhielt die Kommission den Beraterstatus f\u00fcr zwischenstaatliche Organisationen bei der UN.<\/p>\n<p>Im Jahre 1956 wurde aus der IKPK die IKPO: Die internationale Kriminalpolizeiliche Organisation &#8211; Interpol, deren Sekretariat bis heute in St.Cloud in der N\u00e4he von Paris sitzt; ein Umzug nach Lyon steht bevor. Die IKPO ist zwar nach wie vor eine formell private Institution, deren Mitglieder die jeweiligen Polizeien sind. De facto hat sie aber international staatliche Anerkennung erhalten. Unter den 142 Mitgliedern sind auch die VR China und die Warschauer Vertragsstaaten Rum\u00e4nien und Ungarn. Die Sowjetunion hat j\u00fcngst einen Aufnahmeantrag gestellt.<\/p>\n<p>Generalsekretariat und Nationale Zentralb\u00fcros (NZB) sind die wichtigsten kontinuierlichen Instanzen der IKPO. Als NZB fungiert in der Regel die kriminalpolizeiliche Zentrale eines Landes, in der BRD das BKA. Im folgenden seien die wichtigsten Instrumente und Arbeitsmethoden kurz angerissen:<\/p>\n<p>1. Interpols wichtigstes Instrument sind die Nachrichtenverbindungen in die NZBs der Mitgliedstaaten. Bis in die 70er Jahre waren alle NZBs mit dem Generalsekretariat \u00fcber Morsefunk verbunden. Der Morsefunk, 1923 eine hochaktuelle technische Einrichtung, hat inzwischen seine Bedeutung weitgehend eingeb\u00fc\u00dft. 80 % des Nachrichtenaufkommens von Interpol spielt sich zwischen den L\u00e4ndern Europas und Nordamerikas ab, die bereits in den 70er Jahren einen gro\u00dfen Teil ihrer Mitteilungen \u00fcber Fernschreibfunk abwickelten. Durch die Einf\u00fchrung einer computergest\u00fctzten Fernmeldezentrale, die 1987 in Betrieb genommen wurde, haben sich im europ\u00e4ischen Rahmen (aber auch zu den Knotenpunkten Interpols in der Dritten Welt) weitere Kommunikationsformen fest etabliert: Datenleitungen, Teletex, Telex, Telefax.<\/p>\n<p>2. Noch in den 70er Jahren hat sich Interpol manueller Karteien bedient. Seit 1980 begann eine Umstellung von Teilbereichen auf EDV: Rauschgift, Falschgeld und Personenfahndung. Seit 1985 wird die EDV in einem zentralen Gesamtsystem reorganisiert, &#8222;das derzeit die Personendatei, die Falldatei und die Objektdatei umfa\u00dft&#8220; (Schirren\/Dittmar, KR 10\/87, S. 420). 1976 enthielt die manuelle Personenkartei bereits 1,5 Mio Hinweiskarten. Durch die Dynamik der EDV d\u00fcrfte diese Zahl inzwischen erheblich gewachsen sein.<\/p>\n<p>In den erkennungsdienstlichen Sammlungen gab es 1976 mehr als 100.000 10-Fingerabdrucksbl\u00e4tter, 4.500 Einzelfingerabdruckspuren und 6.000 Lichtbilder.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr die Ausschreibung von Personen oder Sachen bedienen sich Generalsekretariat und NZBs im Normalfall formatierter Nachrichten und Vordrucke. Ausgeschrieben wird einerseits zur Festnahme mit dem Ziel der sp\u00e4teren Auslieferung, \u00fcber die jeweils nach Landesrecht entschieden wird. Aber schon die Ausschreibung durch Interpol wird &#8222;von vielen L\u00e4ndern in der Weise anerkannt, da\u00df die vorl\u00e4ufige Festnahme schon aufgrund dieser Ausschreibungen zul\u00e4ssig ist&#8220; (Wingenter, KR 8-9\/87, S.421). Neben den Fahndungsausschreibungen sind auch Informationsersuche und Pr\u00e4ventivausschreibungen &#8211; &#8222;Mitteilungen \u00fcber internationale Straft\u00e4ter&#8220;, so der Titel des Vordrucks &#8211; m\u00f6glich.<\/p>\n<h4>3. Internationalisierung durch internationale Angleichung<\/h4>\n<p>Die 70er Jahre brachten in Europa einen neuen Proze\u00df der Internationalisierung der Polizei, der erheblich weiter ging als die fr\u00fcheren. Ging es bei der Gr\u00fcndung von Interpol 1923 und bei der Wiedergr\u00fcndung nach dem Kriege noch weitgehend um den Nachrichtenaustausch sowie die Regelung und Koordinierung von Rechtshilfe und Auslieferung, so geht es bei dem im letzten Jahrzehnt begonnenen Proze\u00df um erheblich weitergehende Formen der Zusammenarbeit mit Tendenzen hin zu einer Aufgabe nationaler Souver\u00e4nit\u00e4tsrechte zugunsten europ\u00e4ischer Polizeiinstitutionen mit exekutiven Vollmachten.<\/p>\n<p>Dieser Proze\u00df ist noch keineswegs abgeschlossen. Um die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit ringen nach wie vor die Innenpolitiker und Polizeif\u00fchrer Europas. Seine Grundlage ist nur vordergr\u00fcndig in einer wachsenden politischen Integration Westeuropas zu suchen. War die Entstehung von Interpol nur m\u00f6glich auf dem Hintergrund jeweils nationaler Professionalisierungstendenzen, der Herausbildung und Entwicklung der Kriminalpolizeien und spezifischer kriminalpolizeilicher Arbeitsformen, so kn\u00fcpft auch dieser neue Proze\u00df an Entwicklungen an, die sich parallel in den nationalen Polizeien Westeuropas abspiel(t)en und ohne die der Europ\u00e4isierungsproze\u00df nur oberfl\u00e4chlich und aufgesetzt bliebe.<\/p>\n<p>Sowohl der Internationalisierungsproze\u00df als auch die Polizeireformen in den einzelnen L\u00e4ndern werden mit einem angeblich ver\u00e4nderten Bild der Kriminalit\u00e4t und der T\u00e4ter begr\u00fcndet, das bei genauerer Betrachtung nur eine Steigerungsform des Bildes vom &#8222;internationalen Berufsverbrecher&#8220; ist, das bereits in den 20er Jahren bei der Gr\u00fcndung von Interpol Pate stand:<\/p>\n<p>* die zunehmende Integration vor allem in Europa, die engeren Verkehrsverbindungen und die gr\u00f6\u00dfere Durchl\u00e4ssigkeit der Grenzen f\u00fchre zu einer st\u00e4rkeren Mobilit\u00e4t der Straft\u00e4ter, auch \u00fcber staatliche Grenzen hinweg;<\/p>\n<p>* die T\u00e4ter seien professioneller geworden, nutzten ihrerseits den technischen Fortschritt und bedienten sich nicht nur im politischen Bereich &#8211; Terrorismus &#8211; sondern auch im Bereich der gew\u00f6hnlichen Kriminalit\u00e4t in wachsendem Ma\u00dfe konspirativer Methoden;<\/p>\n<p>* die T\u00e4ter tauchten in der gesellschaftlichen Anonymit\u00e4t unter und seien deshalb mit hergebrachten kriminalistischen Methoden nicht mehr zu ermitteln.<\/p>\n<p><em>&#8222;Die steigende internationale Kriminalit\u00e4t h\u00e4ngt einmal mit der zunehmenden Verpflechtung der wirtschaftlichen Beziehungen zusammen. Au\u00dferdem hat der grenz-\u00fcberschreitende Verkehr innerhalb Europas ein fr\u00fcher kaum vorstellbares Ausma\u00df angenommen. Schlie\u00dflich gewinnt die Entwicklung von Kommunikationstechniken st\u00e4ndig an Bedeutung. Die modernen Kommunikationsmittel \u00fcberbr\u00fccken gro\u00dfe Entfernungen ebenso wie die immer schnelleren Verkehrsmittel. So ergeben sich auch f\u00fcr den Straft\u00e4ter mehr Gelegenheiten, \u00fcber die Grenzen hinweg Straftaten vorzubereiten und nach der Tat in ein anderes Land zu fliehen. Europa ist f\u00fcr viele Kriminalit\u00e4tsbereiche kriminalgeographisch eine Einheit. Der potentielle T\u00e4ter macht sich dabei zunutze, da\u00df an der Staatsgrenze ein anderer Rechtsraum beginnt und eine andere Polizei und Justiz zust\u00e4ndige sind.&#8220;<\/em><br \/>\n<em> BMI Zimmermann vor der 16. Regionalkonferenz von Interpol, 4. &#8211; 6.5.1987 (Innere Sicherheit, 3\/1987, S. 14)<\/em><\/p>\n<p>Dieses gewandelte (oder besser: gesteigerte) T\u00e4terbild korrespondiert mit der Entwicklung neuer polizeilicher Organisations- und Handlungsschemen sowie der St\u00e4rkung von Ermittlungsbereichen &#8211; vor allem Terrorismus, Drogenhandel und organisierte Kriminalit\u00e4t &#8211; , an denen sich dieses gewandelte T\u00e4terbild materialisierte, die deshalb auch zur Begr\u00fcndung dieser neuen Handlungsformen geeignet waren und an denen diese neuen Formen zum gro\u00dfen Teil erstmals angewandt wurden.<\/p>\n<p>Fast alle westeurop\u00e4ischen Polizeien verzeichneten in den letzten beiden Jahrzehnten eine organisatorische Zentralisierung und Spezialisierung. Neue technische Hilfsmittel &#8211; EDV und Telekommunikationsmittel &#8211; wurden eingef\u00fchrt und er\u00f6ffneten neue Handlungsformen bzw. gaben alten einen neuen Sinn: von den generalisierten Kontrollen aller Passanten an einer Kontrollstelle bis hin zu gr\u00f6\u00dferen Datenabgleichen und Rasterfahndungen. In einer Reihe europ\u00e4ischer L\u00e4nder kam die alte Institution des V-Mannes und Polizeispitzels zu neuen (technisierten und systematisierten) Ehren.<\/p>\n<p>Die Gesetzgeber haben im Laufe der Zeit dieser polizeilichen Entwicklung entsprechende rechtliche Regelungen nachgeschoben. Traditionelle Begrenzungen staatlicher Machtaus\u00fcbung wurden beseitigt oder ausgeh\u00f6hlt.An die Stelle konkreter Verdachts- und Gefahrenmomente als Voraussetzung polizeilichen Eingreifens traten generalisierte Eingriffsvollmachten gegen jedermann. Die Kontrollstelle ist nicht nur eine praktische Neuerung in den meisten westeurop\u00e4ischen L\u00e4ndern, sie fand auch Eingang in die rechtlichen Grundlagen der polizeilichen T\u00e4tigkeit der meisten L\u00e4nder &#8211; unabh\u00e4ngig von ihren unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Traditionen.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig auch von der realen Bedrohung durch terroristische Aktivit\u00e4ten wurden in den meisten westeurop\u00e4ischen L\u00e4ndern in den 70er und 80er Jahren zentrale Verteidigungsrechte der Terrorismusbek\u00e4mpfung geopfert. Fast alle dieser L\u00e4nder erlitten zeitlich verschoben und in unterschiedlichem Ausma\u00dfe ihren &#8222;Deutschen Herbst&#8220;. Sowohl f\u00fcr die Entwicklung in den einzelnen L\u00e4ndern als auch f\u00fcr die Verst\u00e4rkung der europ\u00e4ischen Zusammenarbeit der Polizeien und f\u00fcr die Ausweitung von Auslieferungsbestimmungen bildete und bildet der Terrorismus den wichtigsten Anla\u00df und Ansatzpunkt.<\/p>\n<h4>4. Kritik an Interpol<\/h4>\n<p>Seit Mitte der 70er Jahre sah sich die IKPO in wachsendem Ma\u00dfe unter dem Druck von Kritikern, die in der Organisation nur noch eine &#8222;Briefkastenbeh\u00f6rde&#8220; \u00ad so der Bund Deutscher Kriminalbeamter &#8211; sahen und denen die Arbeit von Interpol trotz verbesserter technischer Mittel und trotz steigender internationaler Anerkennung nicht ausreichte.<\/p>\n<p>Interpol konnte den Forderungen nach einer Ausdehnung der internationalen Zusammenarbeit aus mehreren Gr\u00fcnden nicht gen\u00fcgen:<\/p>\n<p>* Interpol dient im wesentlichen dem Nachrichtenaustausch, hat aber keine eigenst\u00e4ndigen exekutiven Befugnisse. Diese besitzen nur die jeweiligen Mitgliedstaaten, deren nationale Souver\u00e4nit\u00e4t in den Statuten anerkannt ist. Diese Anerkennung ist die Grundlage f\u00fcr das Funktionieren von Interpol.<\/p>\n<p>* Dadurch werden auch die gesetzlichen Eigenarten der L\u00e4nder anerkannt. Der Ausschreibung durch Interpol kommen zwar die meisten Mitgliedsl\u00e4nder zumindest durch die sofortige vorl\u00e4ufige Festnahme nach. Dies bedeutet aber noch keine Garantie f\u00fcr eine Auslieferung.<\/p>\n<p>* Politische, rassische und religi\u00f6se Angelegenheiten sind durch die Statuten aus dem Arbeitsbereich von Interpol ausgeschlossen. Dies war der Preis, der nach dem faschistischen Abenteuer f\u00fcr die internationale Anerkennung der Organisation zu zahlen war: die Anerkennung des internationalen Rechts, der Menschenrechtscharta und des V\u00f6lkerrechts, ohne die der Status der internationalen Organisation bei den UN nicht zu erlangen war. Diesem Status verdankt Interpol den Beitritt vieler junger Staaten der Dritten Welt. Dem Druck zur Aufweichung dieser Grunds\u00e4tze, der vor allem von den europ\u00e4ischen Staaten mit ihrer Terrorismus-Hysterie seit den 70er Jahren ausging, hat Interpol lange standgehalten. Grund daf\u00fcr waren u.a. die Proteste englischer und US-amerikanischer B\u00fcrgerrechtsor-ganisationen, die die Organisation in den 70er Jahren mehrfach der Beihilfe zur Verfolgung religi\u00f6ser und politischer Minderheiten be-schuldigten (vgl. z.B. Omar V. Garrison, The Secret World of In-terpol, Glasgow\/Maclellan 1977).<\/p>\n<p>* 80 % des Nachrichtenaustauschs von Interpol findet zwischen den finanzstarken L\u00e4ndern Westeuropas und Nordamerikas statt. Die \u00e4rmeren L\u00e4nder der Dritten Welt konnten mit der technischen und organisatorischen Entwicklung dieser L\u00e4nder nicht standhalten. Diese L\u00e4nder, die die Mehrheit der Mitgliedsstaaten bilden, haben regelm\u00e4\u00dfig Beitragsschulden. Das Prinzip der Gleichbehandlung aller Mitgliedsl\u00e4nder stand so dem Bed\u00fcrfnis der Kernl\u00e4nder Interpols entgegen, die technische Entwicklung zu beschleunigen und die Zusammenarbeit zu verst\u00e4rken.<\/p>\n<p>Das lange Z\u00f6gern des Generalsekretariats gegen\u00fcber den europ\u00e4ischen Forderungen f\u00fchrte dazu, da\u00df der Ruf Interpols als eines effektiven Instruments der interna-tionalen Polizeikooperation schwand. Interpol wurde nur noch als Notwendigkeit respektiert.<\/p>\n<p>Erst in den 80er Jahren hat Interpol auf diesen Proze\u00df reagiert.<\/p>\n<p>* Eine der Folgen war die schon beschriebene Technisierung und der Ausbau der EDV.<br \/>\n* Das Verbot der Verfolgung religi\u00f6s, rassisch und politisch motivierter Straftaten wurde in zwei Beschl\u00fcssen der Generalversammlung Interpols im Jahre 1984 gelockert, wonach bei bestimmten schweren Straftaten gegen Perso-nen und Sachen der politische Hintergrund vernachl\u00e4ssigt werden darf. Unter das obige Verbot sollen deshalb nicht mehr Straftaten fallen, &#8222;wenn sie au\u00dferhalb der Zone des Konflikts begangen werden oder wenn die Opfer Personen sind, die mit den streitigen Interessen nichts zu tun haben&#8220; (Wingenter in KR 8-9\/87, S. 419). Dar\u00fcber hinaus wird der Austausch von Informationen zu ausschlie\u00dflich pr\u00e4ventiven Zwecken auch f\u00fcr politische Straftaten frei-gegeben.<br \/>\n* Der dritte wesentliche Schritt war die schrittweise Regionali-sierung der Organisation nicht nur in Europa, sondern dar\u00fcber hinaus auch in Asien und Lateinamerika. Die Generalversammlung von Interpol beschlo\u00df 1982 die Gr\u00fcndung einer Arbeitsgruppe, die diese Regionalisierung in Europa vorantreiben sollte. Aus dieser Arbeitsgruppe von 14 europ\u00e4ischen L\u00e4ndern entstand das Technische Komitee f\u00fcr die Zusammenarbeit in Europa (TCE), an dem die BRD, Gro\u00dfbritannien, Belgien, die Schweiz, D\u00e4nemark und Portugal beteiligt sind. Das TCE trifft sich au\u00dfer bei den j\u00e4hrlichen Treffen der Generalversammlung und der Europ\u00e4ischen Regionalkonferenz noch dreimal im Jahr. Das Sekretariat des TCE wird vom Euro-p\u00e4ischen Generalsekretariat beim Interpol-Sitz in Frankreich (EuSec) bestritten. Neben der Aufgabe, ein europ\u00e4isches Regionalb\u00fcro zu er-richten, koordiniert das TCE die Zusammenarbeit mit den anderen Formen und Institutionen der europ\u00e4ischen Regionalkooperation der Polizeien, die in der Zwi-schenzeit entstanden sind (u.a. TREVI) und diskutiert auch \u00e4hn-liche Fragen wie die im folgenden darzustellenden Organi-sationen &#8211; von der Bek\u00e4mpfung des Terro-rismus und der organisierten Kri-minalit\u00e4t bis zum Abbau von Grenzkontrollen.<br \/>\nMit den beschriebenen Reformen hat Interpol keineswegs seine alte Vorrangstellung auf dem Gebiet der &#8222;internationalen Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; zur\u00fcckgewonnen, wohl aber den Anschlu\u00df an die Initiativen zur polizeilichen Zusammenarbeit in Europa erreicht.<\/p>\n<p>Seit den 70er Jahren gingen diese Initiativen mehr und mehr \u00fcber einen blo\u00dfen Nachrichtenaustausch, wie er in Interpol praktiziert wird, hinaus. Das Ziel, das von einer Reihe von polizeilichen Interessenvertretungen ( in der BRD u.a. der BDK), Polizeif\u00fchrern und Innenpolitikern angestrebt wird, hei\u00dft im Schlagwort &#8222;Europ\u00e4isches Kriminalamt&#8220;, d.h. eine europaweite Polizeibeh\u00f6rde mit Eingriffsbefugnissen in den jeweiligen L\u00e4ndern. Sicherlich ist dieses Ziel nicht erreicht worden, es st\u00f6\u00dft sich zu sehr mit nationalen Ho-heitsrechten. Allerdings wurde auf dem Weg dahin eine ganze Strecke zur\u00fcckgelegt.<\/p>\n<p>Im Laufe dieser Entwicklung ist die Palette der Institutionen und Mechanismen breiter und un\u00fcbersichtlicher geworden. Im folgenden soll daher, soweit das unter den Bedingungen der herrschenden Geheimniskr\u00e4merei m\u00f6glich ist, ein bi\u00dfchen Licht in dieses Dunkel gebracht werden.<\/p>\n<h4>5. Vom Auslieferungs\u00fcbereinkommen zur Terrorismuskonvention &#8211; die Aktivit\u00e4ten des Europarats<\/h4>\n<p>Diejenige Institution, die wohl am st\u00e4rksten die Kooperation der westeurop\u00e4ischen L\u00e4nder in Sachen Strafrecht und Rechtshilfe gef\u00f6rdert hat, ist der Europarat. Im Rahmen des Europarats wurden seit dem Kriege insgesamt 17 Abkommen geschlossen, die die Rechtshilfe in Strafsachen und die Auslieferung betreffen &#8211; die ersten bereits in den 50er Jahren: das Auslieferungs\u00fcbereinkommen 1957 und das \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechtshilfe in Strafsachen 1959. Mit diesen Vertr\u00e4gen wurden alte bilaterale Vertr\u00e4ge ab-gel\u00f6st und ein weitgehend einheitliches System der Auslieferung und Rechts-hilfe geschaffen. \u00c4hnlich wie in den Interpol-Statuten sind auch hier politische Straftaten von der Rechtshilfe und der Auslieferung ausgenommen. Ob eine bestimmte Straftat als politische anzusehen ist, entscheidet der jeweils ersuchte Staat. Die Auslieferung eigener Staatsangeh\u00f6riger kann ver-weigert werden. Rechtshilfe- und Auslieferungsersuchen werden gerichtet an die Justizministerien.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der 60er Jahre wurden diese Grunds\u00e4tze weiter ausgebaut. Zust\u00e4ndigkeiten und technische Regelungen wurden genauer festgelegt, aber am eigentlichen Prinzip \u00e4nderte sich nichts.<\/p>\n<p>Erst seit Mitte der 70er Jahre wurden die Ausnahmeregelungen angekratzt, indem bestimmte Straftaten trotz ihres politischen Hintergrunds aus dem Bereich der &#8222;politischen Straftaten&#8220; ausgegrenzt wurden. Das wichtigste \u00dcbereinkommen in dieser Hinsicht ist die Terrorismuskonvention von 1977. Diese Konvention erm\u00f6glicht die Auslieferung bei schweren Straftaten gegen v\u00f6lkerrechtlich gesch\u00fctzte Personen und Diplomaten, bei Straftaten gegen die Zivilluftfahrt, bei Entf\u00fchrungen und Geiselnahmen und bei Straftaten, bei denen Personen durch den Einsatz von Explosionsk\u00f6rpern oder Schu\u00dfwaffen gef\u00e4hrdet werden. Auch hier bleibt dem ersuchten Staat die M\u00f6glichkeit, die Auslieferung abzulehnen, wenn er die Gr\u00fcnde des Auslieferungsersuchens in politischer, religi\u00f6ser oder rassischer Verfolgung sieht.<\/p>\n<p>Im Vergleich zu anderen Vertr\u00e4gen, die \u00fcber den Europarat ausgehandelt wurden, ist die Terrorismuskonvention recht schnell von einer Vielzahl von Mitgliedsl\u00e4ndern ratifiziert worden, auch von solchen, die weder die Auslieferungs- noch die Rechtshilfekonvention unterzeichnet haben. Die Tatsache, da\u00df die Terrorismuskonvention mittlerweile von genausoviel Staaten unterzeichnet ist wie die genannten beiden grunds\u00e4tzlichen \u00dcbereinkommen aus den 50er Jahren, zeigt die Bedeutung, die diesem Vertrag zukommt. Auch L\u00e4nder wie Irland und Frankreich, die dieser Konvention zun\u00e4chst negativ gegen\u00fcberstanden, haben sie akzeptiert: Irland (1987) mit einer Modifikation betreffs der Auslieferungen nach Gro\u00dfbritannien; Frankreich ratifizierte 1986 nach einer Welle von Anschl\u00e4gen und seinem &#8222;Deutschen Herbst&#8220;, der die Zweifel der 70er Jahre hinwegfegte (Ausflu\u00df dieses &#8222;Deutschen Herbstes&#8220; waren auch eine Serie von Anti-Terror-Gesetzen, vgl. dazu unser Heft 26, S.47 ff).<\/p>\n<p>Von der BRD wurde die Konvention bereits Anfang 1978 ratifi-ziert, obwohl das Vertragswerk weder der Regierung noch den hiesigen Polizeiinstitutionen weit genug ging. Sie monierten, da\u00df eine gro\u00dfe Zahl terroristischer Aktivit\u00e4ten, die &#8222;terroristischen Vereinigungen&#8220; und die sog.&#8220;Logistik-Kriminalit\u00e4t&#8220; (KR 8-9\/87, S. 409), also die Delikte, die zur Aufrechterhaltung, Finanzierung und Planung dieser Vereinigungen begangen w\u00fcrden (z.B. Bankraub, Ur-kundenf\u00e4lschung, etc.), ausgeklammert blieben.<\/p>\n<p>Die Debatten des Europarats gehen zwar \u00fcber den Aspekt der rechtlichen Kooperation hinaus &#8211; auch im Europarat wurde die Forderung nach einem europ\u00e4ischen Kriminalpolizeiamt erhoben &#8211; praktisch bleibt die Wirkung dieser Institution aber auf die geschilderten Abkommen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<h4>6. Gremien &#8211; Vom reinen Konsultativgremium zur gemeinsamen &#8222;Politik Innerer Sicherheit&#8220;<\/h4>\n<p>Neben der Ver\u00e4nderung der rechtlichen Bedingungen der Zusammenarbeit entstanden seit den 70er Jahren Gremien, an denen die Polizei selbst beteiligt war und die in wachsendem Ma\u00dfe zu einer gemeinsamen Politik &#8222;Innerer Sicherheit&#8220; innerhalb West-Europas, zu einer gr\u00f6\u00dferen Vereinheitlichung auf dem Polizeisektor statt einer blo\u00dfen Kooperation, f\u00fchrten.<\/p>\n<p>* Das erste Gremium dieser Art war die 1971 auf Initiative des damaligen franz\u00f6sischen Pr\u00e4sidenten gegr\u00fcndete und nach ihm benannte &#8222;Pompidou-Gruppe&#8220; auf der Ebene des Europarats. Diese Gruppe soll die Zusammenarbeit in Sachen Rauschgiftbek\u00e4mpfung verbessern. An ihr sind nicht nur Polizeivertreter und Innenpolitiker, sondern auch die Familien- und Gesundheitsministerien beteiligt. Die Pompidou-Gruppe hat zwei wesentliche Gremien: die Tagungen der &#8222;st\u00e4ndigen Korrespondenten&#8220; und die sog. &#8222;Ad-hoc-Konferenzen&#8220;, an denen Vertreter von Po-lizei und Zoll teilnehmen. \u00dcber den genauen Inhalt der Arbeit gibt die verf\u00fcgbare Literatur keine Auskunft.<\/p>\n<p>* Neben Gremien hat sich eine unscheinbare, aber trotzdem sehr wichtige und wirkungsvolle Form der Zusammenarbeit im Rahmen des sog. &#8222;kleinen Grenzverkehrs&#8220; zwischen den Polizeien entwickelt. Die wohl \u00e4lteste Form dieser Zusammenarbeit zwischen der BRD und ihren Nachbarl\u00e4ndern ist die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der belgischen, niederl\u00e4ndischen und deutschen Polizeibeh\u00f6rden im Aachener Grenzgebiet (NEBEDEACPol), die seit 1969 besteht. Von deutscher Seite ist hier die Polizei Nordrhein-Westfalens beteiligt. \u00c4hnliche Kontakte gibt es an der Grenze zu Frankreich mit den Polizeibeh\u00f6rden des Saarlands (seit 1978), zwischen Luxemburg und Rheinland-Pfalz (seit 1977), zwischen Baden-W\u00fcrttemberg und den franz\u00f6sischen sowie den schweize-rischen Nachbarregionen sowie zwischen Schleswig-Holstein und D\u00e4nemark. Die Formen der Zu-sammenarbeit reichen von regelm\u00e4\u00dfigen Treffen der entspre-chenden Gremien, \u00fcber die gemeinsame Erstellung von Lagebildern bis hin zur Koordination von Fahndungsma\u00dfnahmen und den Austausch von Funkger\u00e4ten oder anderen technischen Verbindungen.<\/p>\n<p>* Eine besondere Form dieser &#8222;Nachbarschaftshilfe&#8220; entwickelte sich dabei im Bereich der Bek\u00e4mpfung des Rauschgifthandels. 1972 entstand die &#8222;St\u00e4ndige Arbeitsgruppe -Rauschgift&#8220; unter dem Vorsitz des BKA und der Beteiligung aller Landeskriminal\u00e4mter sowie von Nachbarstaaten, deren Auftrag in der &#8222;Erarbeitung und Abstimmung konkreter RG-Bek\u00e4mpfungsma\u00dfnahmen sowie in deren Intensivierung und Koordinierung&#8220; liegt (Paasch, KR 8-9\/87 S. 482). Seit 1973 existiert auf Anregung der genannten Institution eine spezielle &#8222;Deutsch-Niederl\u00e4ndische Arbeitsgruppe zur Bek\u00e4mpfung der Rauschgiftkriminalit\u00e4t&#8220;, deren Federf\u00fchrung beim LKA des Lan-des NRW liegt. Weitere Arbeits-gruppen sind die &#8222;Arbeitsgruppe zur Bek\u00e4mpfung des Rauschgifthandels Nord (AG Nord)&#8220; &#8211; seit 1978 -, eine entsprechende &#8222;AG S\u00fcdost&#8220; &#8211; seit 1972 &#8211; und eine &#8222;AG S\u00fcdwest&#8220; &#8211; seit 1979. An der AG Nord sind Vertreter Schleswig-Holsteins, Bremens, Hamburgs, Niedersachsens und Berlins (seit 1985) von deutscher Seite und andererseits aller skandinavischen L\u00e4nder beteiligt. Auf den j\u00e4hr-lichen Tagungen sind auch das BKA, Interpol Paris sowie die amerikanische Rauschgift-Beh\u00f6rde DEA repr\u00e4sentiert. Die AG S\u00fcdwest besteht aus Repr\u00e4sentanten Baden-W\u00fcrtembergs, Bayerns, des BKA einerseits und der Schweiz, Frankreichs, \u00d6sterreichs, Italiens, Spaniens und ebenfalls der DEA. Die &#8222;AG S\u00fcdost&#8220; entstand bereits 1972 auf Initiative des bayerischen LKA zur Koordination mit den zust\u00e4ndigen Stellen der US-Truppen der Region. Sp\u00e4ter schlossen sich die Polizeien \u00d6sterreichs, Bulgariens, Ungarns, Rum\u00e4niens, Jugoslawiens und Kanadas an (vgl. S\u00fcddeutsche Zeitung, 13.7.88).<\/p>\n<p>* Der &#8222;Wiener Club&#8220; entstand im Jahre 1978 im Anschlu\u00df an die Fahndungskooperation bei der Schleyer-Entf\u00fchrung. Er befa\u00dft sich mit der Terrorismus-Bek\u00e4mpfung. Die Anf\u00e4nge dieser Institution liegen vermutlich in einem Treffen der Innenminister der BRD, Italiens, \u00d6sterreichs und der Schweiz am 10. April 1978 in Bern, dem ein zweites in Wien im September desselben Jahres folgte, an dem auch der franz\u00f6sische Innenminister teilnahm. &#8222;Einzelheiten&#8220; der Treffen vermochte die Presse damals wie heute nicht mitzuteilen. &#8222;Die Zusammenarbeit zwischen den f\u00fcnf L\u00e4ndern habe sich daraus ergeben, da\u00df die Bundesrepublik das Zentrum des Terrorismus geworden sei, w\u00e4hrend die Schweiz, \u00d6sterreich und in geringerem Ma\u00dfe auch Frankreich immer mehr von deutschen Terroristen als Transitl\u00e4nder benutzt w\u00fcrden&#8220;, so die damalige Erkl\u00e4rung eines \u00f6sterreichischen Sprechers (SZ, 13.9.1978). Die wei-tere Arbeit des Gremiums liegt im Dunkeln. Bekannt ist allenfalls noch, da\u00df sie neben den Ministertreffen sich auch noch auf der Ebene der &#8222;Hohen Beamten&#8220; abspielt. Wie weit die damals angek\u00fcndigte Anpassung der Fahn-dungsinstrumente gediehen ist, ist nicht zu sagen.<\/p>\n<p>* Dieselben L\u00e4nder sind am &#8222;Berner Club&#8220; beteiligt, der &#8222;Vertretern verschiedener Dienste ein Forum zum Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Spionageabwehr, der Unterbindung des illegalen Technologietransfers und wiederum der Terrorismusbek\u00e4mpfung&#8220; bietet (Boge, Die internationale Verbrechensbek\u00e4mpfung, BKA-Vortragsreihe Bd. 30, Wiesbaden 1985, S.49). Unter die &#8222;verschiedenen Dienste&#8220; d\u00fcrften auch die geheimen fallen. Weitere Informationen sind nicht zu finden.<\/p>\n<p>* Auch TREVI, das wichtigste dieser neuen Gremien, hatte als Ansatzpunkt die Terrorismusbek\u00e4mpfung. Auf Beschlu\u00df der EG-Rats auf seiner Sitzung in Rom im Dezember 1975 trafen sich die Innen- bzw. die f\u00fcr die Innere Sicherheit zust\u00e4ndigen Justizminister im Juni 1976 in Luxemburg und gr\u00fcndeten dort die TREVI-Gruppe. Der Name &#8222;TREVI&#8220; erinnert zum einen an den r\u00f6mischen Trevi-Brunnen &#8211; die Gr\u00fcndung der AG geht auf einen in Rom gefa\u00dften Beschlu\u00df zur\u00fcck; zum anderen setzt sich der Name aus den Anfangsbuchstaben der franz\u00f6sischen W\u00f6rter &#8222;terrorisme, radicalisme, extremisme, violence internationale&#8220; zusam-men.<\/p>\n<h4>7. TREVI &#8211; polizeipolitisches Planungsgremium der EG-Staaten<\/h4>\n<p>Die TREVI-Gruppe ist formal keine EG-Institution. Diese organisatorische Konstruktion lie\u00df alle Versuche von Europa-Parlamentariern, etwas \u00fcber die Arbeit dieser mysteri\u00f6sen Institution zu erfahren, scheitern. Tats\u00e4chlich jedoch ist die obere Ebene von TREVI nichts anderes als die Konferenz der In-nen- bzw. Justizminister der EG-Mitgliedsstaaten, die sich zun\u00e4chst jeweils einmal, ab 1986 zweimal j\u00e4hrlich unter der Pr\u00e4sidentschaft desjenigen Mi-nisters treffen, dessen Land den Vorsitz in der EG-Kommission innehat. Wie sehr man auf eine EG-weite Politik aus war, zeigt sich auch daran, da\u00df die damals noch EG-Anw\u00e4rter Spanien und Portugal im Jahre 1981 bereits einen Beraterstatus in der Gruppe erhielten. Die F\u00fchrungstroika der Gruppe bilden das Land, das die Pr\u00e4sidentschaft innehat, dessen Vorg\u00e4nger und sein Nachfolger.<\/p>\n<p>Die zweite Ebene von TREVI wird gebildet durch den Ausschu\u00df der Hohen Beamten &#8211; aus der BRD der Leiter der Polizeiabteilung im Innenminsterium und dessen Kollege aus dem Bundesland, das den Vorsitz in der Innenministerkonferenz f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die dritte und f\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfige Arbeit von TREVI wichtigste Ebene bilden die Arbeitsgruppen, in denen die Polizeivertreter regelm\u00e4\u00dfig zusammenarbeiten. In Luxemburg wurden 1976 zun\u00e4chst zwei Arbeitsgruppen gebildet: TREVI I, die sich mit Fragen der Terrorismus-Bek\u00e4mpfung besch\u00e4f-tigt; TREVI II, die sich um eine st\u00e4rkere Zusammenarbeit in Sachen Polizeiausbildung und -technologie bem\u00fcht. Im Jahre 1985 wurde schlie\u00dflich eine AG TREVI III ins Leben gerufen, um insbesondere Fragen der &#8222;organisierten Kriminalit\u00e4t&#8220; zu er\u00f6rtern.<\/p>\n<p>Die Arbeit von TREVI hat &#8211; sofern man das aus den entspre-chenden Zeitungsberichten und Kommuniqu\u00e9s ablesen kann &#8211; immer einen wichtigen Schwerpunkt in der Frage des Terrorismus gehabt. Der Terrorismus hat das Be-d\u00fcrfnis der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten auch wesentlich gest\u00e4rkt. Diese Frage war aber von Anfang an &#8211; lange vor der Gr\u00fcndung von TREVI III &#8211; nicht die einzige, die im Rahmen dieser Institution behandelt worden ist (wobei die entsprechenden Zeitungsnotizen eine Unterscheidung der Sitzungen der Minister als Innenministerrat der EG und als obere Ebene von TREVI nicht zulassen). So ging es u.a. auch um asyl-und ausl\u00e4nderrechtliche Fragen, um den Austausch von Beamten, um die gemeinsame Nutzung von Verbindungsbeamten in Drittstaaten, um eine gemeinsame \u00d6ffentlichkeitsfahndung, um die \u00fcber die nationale Ebene hinausgehende Nutzung der Datenverarbeitungstechniken, um maschinenlesbare Personalpapiere etc..<\/p>\n<p>\u00dcber die Jahre hinweg ist die Arbeitsstruktur von TREVI kontinuierlicher geworden: die F\u00fchrungstroika trifft sich nicht nur halbj\u00e4hrlich, sondern sooft es n\u00f6tig erscheint; es gibt Verbindungsb\u00fcros in jedem Land; ein gesch\u00fctztes Fernmeldenetz ist bereits 1986 beschlossen worden &#8211; wieweit es ausgef\u00fchrt wurde, ist nicht zu sagen; Meldedienste existieren nicht nur zum Terrorismus, sondern auch zum Waffenhandel, Drogenhandel, bewaffnetem Raub, Betrug, Menschenhandel, zur Erpressung und Entf\u00fchrung und zu Fu\u00dfballkrawallen.<\/p>\n<p>Die Arbeitsgruppe TREVI hat sich damit vom reinen Ministertreffen \u00fcber die Stellung eines Konsultativgremiums zur europaweiten polizeipolitischen Planungsinstanz entwickelt, in der die Polizeien einen ganz erheblichen Ein-flu\u00df haben. Sie sind nicht diejenigen, die einfach Beschl\u00fcsse ausf\u00fchren, sondern die &#8211; polizeilichen &#8211; Studiengruppen sind offensichtlich die Instanzen, die jene Vorschl\u00e4ge ausarbeiten, die schlie\u00dflich \u00fcber die Hohen Beamten an die Minister gehen, um dort verabschiedet zu werden.<\/p>\n<p>In dieser Rolle ist TREVI vergleichbar mit der bundesdeutschen Innenministerkonferenz. Die IMK hat in der BRD &#8211; ungeachtet der f\u00f6derativen Struktur &#8211; alle wesentlichen Entscheidungen in Sachen &#8222;Innere Sicherheit&#8220; vorberaten und, sofern es sich nicht um Gesetze handelte, beschlossen &#8211; an den Parlamenten in Bund und L\u00e4ndern vorbei. Ihre Entscheidungen auf diesem Gebiet waren gepr\u00e4gt von den Vorentscheidungen des Arbeitskreises der Polizeiabteilungsleiter in den Innenministerien (AK II) und der polizeilichen Gremien (wie z.B. der AG Kripo, an der die Leiter der Landeskriminal\u00e4mter und des BKA beteiligt sind).<\/p>\n<p>TREVI arbeitet v\u00f6llig unbeeinflu\u00dft von den Parlamenten der einzelnen EG-Mitgliedsstaaten und erst recht vom Europaparlament. Die Entscheidungen auf Ministerebene haben einen Vorlauf in den Beratungen der Hohen Beamten und der Studiengruppen, \u00fcber die die Interessen der Polizeien geb\u00fcndelt eingehen.<\/p>\n<p>Die Wichtigkeit des Gremiums haben auch die Nicht-Mitglieder der Organisation erfa\u00dft. TREVI koordiniert sich mit anderen europ\u00e4ischen Inneministern oder Hohen Beamten (aus \u00d6sterreich, der Schweiz, Schwedens, Jugoslawiens) und dar\u00fcberhinaus mit Vertretern der USA, Kanadas, Australiens und Marokkos, die zu den Treffen der Arbeitsgruppe anreisen und den Kontakt suchen. In TREVI III hat mittlerweile das Interpol-Generalsekretariat einen Beobachterstatus.<\/p>\n<p>Es ist deshalb kaum zuf\u00e4llig, da\u00df neben den bilateralen Kontakten TREVI diejenige Stelle ist, an der die polizeilichen Konsequenzen der f\u00fcr 1992 geplanten \u00d6ffnung der EG-Innengrenzen diskutiert werden.<\/p>\n<h4>8. \u00d6ffnung der Grenzen und Europ\u00e4isierung der Polizei &#8211; bilaterale Abkommen, Schengen-Gruppe und TREVI<\/h4>\n<p>Der Abbau von Grenzkontrollen scheint auf den ersten Blick eine Liberalisierung darzustellen. Die Ank\u00fcndigung dieses Schrittes zwischen der BRD und Frankreich im Sommer 1984 und seine erneute Best\u00e4tigung auf dem Gipfeltreffen zwischen Kohl und Mitterand am 29. und 30. Oktober desselben Jahres mu\u00dfte aber insbesondere deshalb Mi\u00dftrauen erwecken, als sich die BRD mitten in einer Diskussion um die Verst\u00e4rkung von Kontrollen mithilfe des maschinenlesbaren Personalausweises befand. Bedeutet doch der Abbau von Grenzkontrollen die Beseitigung der &#8222;nat\u00fcrlichen&#8220; Kontrollstellen, an denen das neue Instrument seinen wichtigsten Einsatzort gefunden h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Es war deshalb auch nicht weiter erstaunlich, da\u00df &#8222;Ausgleichs-ma\u00dfnahmen&#8220; f\u00fcr den Wegfall der &#8222;Sicherheit&#8220;, der aus den Grenz-kontrollerleichterungen folgen w\u00fcrde, angek\u00fcndigt wurden. Diese &#8222;Ausgleichsma\u00dfnahmen&#8220; betreffen einen Gro\u00dfteil der Forderungen in Sachen europ\u00e4ischer Polizeizu-sammenarbeit, die vor allem von Seiten der BRD immer wieder er-hoben wurden.<\/p>\n<p>* Ein reduziertes Kontrollverfahren wird an der Grenze zu Frank-reich seit Anfang 1985 praktiziert. Die durchreisenden EG-Staatsan-geh\u00f6rigen werden nur noch stich-probenweise kontrolliert. Dasselbe Verfahren wurde im Schengener Abkommen vom 14.6.85 auf die Benelux-Staaten ausgedehnt. Der generelle Wegfall der Grenzkontrollen zwischen diesen f\u00fcnf L\u00e4ndern soll 1990 erfolgen. Seit diesem Abkommen diskutiert die sog. Schengen-Gruppe alle infrage kommen-den &#8222;Ausgleichsma\u00dfnahmen&#8220;. Bestimmte Einzelheiten &#8211; wie z.B. die gemeinsame \u00d6ffentlichkeitsfahndung und der Austausch von Verbindungsbeamten &#8211; wurden zwischen der BRD und Frankreich bereits in einem Ressortabkommen der je-weiligen Innenministerien vom 8.4.87 vorweggenommen. An der Grenze zu \u00d6sterreich wird ebenfalls nur noch stichprobenartig kontrolliert, ein genereller Wegfall der Kontrollen ist hier nicht geplant. Am 13. April 1988 wurde hier ebenfalls ein Ressortabkommen unterzeichnet, das der &#8222;Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bek\u00e4mpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalit\u00e4t und Rauschgifthandel&#8220; dienen soll (vgl.Innenpolitik, Nr.3\/ April 1988, S.16). Mit der Schweiz werden \u00e4hnliche Vereinbarungen angestrebt.<\/p>\n<p>* F\u00fcr den Gesamt-EG-Rahmen ist der Wegfall der Grenzkontrollen auf 1992 terminiert. Die entsprechenden &#8222;Ausgleichsma\u00dfnahmen&#8220; diskutiert auf dieser Ebene die Arbeitsgruppe TREVI. Entsprechende Diskussionen fanden bereits auf den TREVI-Tagungen am 28.April 1987 in Br\u00fcssel und am 3. Juni 1988 in M\u00fcnchen statt. M\u00f6glich ist, da\u00df Italien und Spanien den Schengener Abkommen bereits fr\u00fcher beitreten (vgl. u.a. El Pa\u00eds 4.6.1988). Die in Schengen ausgehandelten Regelungen werden damit Pilotcharakter f\u00fcr entsprechende Gesamt-EG-Vereinba-rungen haben.<\/p>\n<p>* Die erste &#8222;Ausgleichsma\u00dfnahme&#8220; stellt die Versch\u00e4rfung der Kontrollen an den EG(-bzw. Schengen-Gruppe)-Au\u00dfengrenzen dar. \u00dcber diese Frage &#8211; einschlie\u00dflich der Probleme, die dabei z.B. f\u00fcr die im Landesinnern liegenden Flugh\u00e4fen entstehen &#8211; wurde im Rahmen der Schengen-Gruppe offenbar bereits 1987 Einigkeit erzielt. Eine weitere Ma\u00dfnahme, die von den beteiligten L\u00e4ndern alleine zu bewerkstelligen ist, d\u00fcrfte in der Verlagerung von Kon-trollschwer-punkten ins Landesinnere bestehen.<\/p>\n<p>* Ein zweites Problem betrifft die Angleichung von ausl\u00e4nder- und asylrechtlichen Bestimmungen. Die Staaten wollen sich auf eine gemeinsame Visapolitik gegen\u00fcber Drittl\u00e4ndern einigen. Eine generelle Hotelmeldepflicht f\u00fcr Ausl\u00e4nder soll in allen Staaten eingef\u00fchrt werden, auch in denen, die bisher \u00fcberhaupt keine Meldepflicht kennen wie z.B. Frankreich. Auch in Asylfragen will man sich entgegenkommen: gleich-zeitige oder zeitlich ver-schobene Asylantr\u00e4ge in mehreren beteiligten Staaten sollen ausgeschlossen und Ablehnungen mitgeteilt werden; auch \u00fcber zu erwartende Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me wollen die Beteiligten einen Meldedienst einrichten. Ein entsprechendes Abkommen steht f\u00fcr die Sitzung der Schengen-Gruppe im Dezember 1988 in Belgien zur Unterschrift an (vgl.Taz 16.6.88).<\/p>\n<p>* Eine dritte Forderung ist die Fahndungsunion. Eine solche Union setzt voraus, da\u00df die Fahndungsinstrumente, d.h. die Fahndungsdateien, der betreffenden L\u00e4nder gemeinsam genutzt werden k\u00f6nnen, und dies wiederum bedeutet einen online-Verbund zwischen den betreffenden Rechenzentren. In Hinblick auf die Sachfahndung besteht die Direktzugriffsm\u00f6glichkeit auf die Daten in INPOL, also dem BRD-Datensystem bereits seit 1978 &#8211; entweder \u00fcber Telex oder direkt \u00fcber Datenterminals. In Bezug auf die Personenfahndung gibt es auch innerhalb der BRD rechtliche Probleme: Seit dem Volksz\u00e4hlungsurteil des BVerfG fehlt der Fahndungsdatei auch im Inneren des Landes eine ge-setzliche Grundlage, die mit entsprechenden \u00c4nderungen der StPO erst nachgeschoben werden mu\u00df. Bisher wird hier nur auf der Grundlage eines &#8222;\u00dcbergangsbonus&#8220; gearbeitet, den das Verfassungs-Gericht den Beh\u00f6rden vor mittlerweile f\u00fcnf Jahren zugestanden hat. F\u00fcr die Weitergabe solcher Daten ins Ausland &#8211; und nichts anderes bedeutet die &#8222;Fahndungsunion&#8220; &#8211; besteht erst recht keine gesetzliche Grundlage. Offensichtlich gibt es hier auch Meinungsunterschiede zwischen der IMK und dem Bundes-Innenminister einerseits und dem Bundes-Justizminister andererseits. Dasselbe gilt f\u00fcr den Austausch von Daten \u00fcber die &#8222;vorbeugende Verbrechensbek\u00e4mnpfung&#8220;, also von Daten aus (auch eingestellten) Ermittlungsverfahren, \u00fcber nicht gefestigte Verdachtsmomente u.a.. Nichtsdestoweniger wurde bereits in den Vereinbarungen mit Frank-reich festgelegt, den jeweiligen Satz von Dateien in den einzelnen L\u00e4ndern auf Vergleichbarkeit zu pr\u00fcfen (vgl. Schreiber KR 2\/85, S.93). Wie sich die anderen L\u00e4nder dazu verhalten, kann aus unseren Informationen nicht entnommen werden.<\/p>\n<p>* Die Entsendung von Verbindungs-beamten ist seit geraumer Zeit eines der wichtigsten Projekte der bundesdeutschen Polizei. Verbin-dungsbeamte gibt es bereits in einer Reihe von Rauschgiftproduktions- und Transitl\u00e4nder, wobei innerhalb der EG, d.h. innerhalb von TREVI die Informationen der jeweiligen Beamten auch von den anderen TREVI-L\u00e4ndern genutzt werden. Innerhalb Europas gibt es einen Austausch von Verbindungsbeamten mit Italien, Spanien und seit 1987 auch mit Frankreich. Die anderen L\u00e4nder der Schengen-Gruppe scheinen diesem vor allem deutschen Anliegen nicht so recht folgen zu wollen (vgl. Innenausschu\u00df des BT, Sitzung vom 2.12.1987).<\/p>\n<p>* Eine weitere deutsche Forderung betrifft die M\u00f6glichkeit der grenz-\u00fcberschreitenden &#8222;Nacheile&#8220; und Observation. Im Rahmen des &#8222;kleinen polizeilichen Grenzverkehrs&#8220; gibt es entsprechende Bestrebungen bereits seit l\u00e4ngerem. Nach wie vor sind aber die Polizeien auf die Formen der &#8222;internationalen Rechtshilfe&#8220; und damit auf eine relativ langsame Prozedur der Kontaktaufnahme \u00fcber die hiesigen Staatsanwaltschaften zu den Einrichtungen der Nachbarl\u00e4nder angewiesen. Die Ausdehnug dieser Regelung ins allgemeine st\u00f6\u00dft besonders bei den Niederlanden auf Probleme. Umso mehr, wenn die deutsche Seite auch die grenz\u00fcberschreitende Observation und den Einsatz von V-Leuten fordert. Wegen der Aktivit\u00e4ten deutscher Drogen-V-Leute gab es in den letzten Jahren immer wieder Schwierigkeiten. Diese resultieren nicht nur aus der anderen Haltung der Niederlande zur Strafbarkeit des Haschisch-Kon-sums. Den Fahndern wurde u.a. begr\u00fcndet vorgeworfen, Personen durch falsche Angebote verf\u00fchrt und \u00fcber die Grenze gelockt zu haben, wo man die betreffenden dann festnahm (vgl. u.a. Frankfurter Rundschau 30.1.1983, 28.7.83, Aachener Volkszeitung 1.10.83, STA Harald K\u00f6rner in KR 5\/85 und J\u00fcrgen Jescke &#8211; BKA &#8211; in KR 2\/85).<\/p>\n<p>F\u00fcr verdeckte Ermittlungen gibt es in den Schengen -Staaten und \u00fcberhaupt im Rahmen der EG unterschiedliche Regelungen: Der Einsatz von verdeckten Ermittlern ist in den Niederlanden zwar grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, aber diese m\u00fcssen nach ihrem Einsatz damit rechnen, sofort von einem Richter vernommen zu werden. In Belgien sind verdeckte Ermittlungen \u00fcberhaupt nicht erlaubt, in Frankreich werden sie praktiziert, sind aber nicht weiter geregelt. In D\u00e4nemark bedarf eine verdeckte Ermittlungshandlung einer richterlichen Anordnung, Gro\u00dfbritannien verf\u00e4hrt \u00e4hnlich wie Frankreich. V\u00f6llig legalisiert ist der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern in Italien.<\/p>\n<p>Die Einigung in der Frage der grenz\u00fcberschreitenden &#8222;Nacheile&#8220; und Observation, sowie \u00fcber den Einsatz von V-Leuten d\u00fcrfte einer der schwierigsten Punkte im deutschen Forderungskatalog sein.<\/p>\n<p>* Eine Gesamtangleichung des materiellen Strafrechts zwischen den einzelnen L\u00e4ndern d\u00fcrfte weder im Bereich des m\u00f6glichen liegen, noch ist sie in allen Fragen durch die einzelnen Mitglieder angestrebt. Die BRD bem\u00fcht sich aber insbesondere um eine Angleichung im Bet\u00e4ubungsmittelrecht, wo es (s.o.) Differenzen mit den Niederlanden gibt, und im Waffenrecht, wo man sich mit Belgien und Frankreich streitet. Statt einer weitgehenden Angleichung des Strafrechts w\u00fcnscht der deutsche Innenminister und die IMK einen Verzicht auf die Regelungen der internationalen Rechtshilfe und des Auslieferungsrechts, die eine Rechtshilfe und Auslieferung davon abh\u00e4ngig machen, da\u00df ein Delikt in beiden Staaten strafbar ist. Eine Auslieferung w\u00e4re damit auch etwa im politischen Strafrecht m\u00f6glich, insbesondere im Falle des 129a &#8211; terroristische Vereinigung -, der in dieser Form nur in der BRD existiert und der nicht an den Nachweis bestimmter terroristischer Handlungen gebunden ist (Mitgliedschaft, Unterst\u00fctzung, Werbung). In Sachen Auslieferungsrecht sind sich die beteiligten L\u00e4nder au\u00dferdem weitgehend einig, die umst\u00e4ndlichen diplomatischen Umwege zu verk\u00fcrzen.<\/p>\n<p>Auch wenn nicht alle dieser Regelungen durchzusetzen sind, so kann doch zumindest jetzt schon abgesehen werden, da\u00df im Zuge von &#8222;Kompromi\u00df&#8220; und &#8222;Kuhhandel&#8220; einzelne liberalere Rechts- und politische Positionen in den ver-schiedenen L\u00e4ndern abgeschliffen werden. Der kleine Freiheitsgewinn durch den freien Grenz\u00fcbertritt w\u00e4re so durch eine Europ\u00e4isierung polizeilicher Art tats\u00e4chlich mehr als ausgeglichen.<\/p>\n<h4>9. Zusammenfassung<\/h4>\n<p>Auch wenn das erkl\u00e4rte Fernziel eines Europ\u00e4ischen Kriminalamts noch lange nicht zur Debatte steht, wurde in den letzten 15 Jahren doch eine neue Epoche der Polizeikooperation er\u00f6ffnet, die weit \u00fcber das in Interpol erreichte hinausgeht und die auch nicht mehr nur mit den Interessen des gemeinsamen Vorgehens gegen politische oder auch terroristische Gegner zu erkl\u00e4ren ist. Die Terrorismusbek\u00e4mpfung hat zwar in diesem Proze\u00df die zentrale Funktion des Schmiermittels. Ohne die Terrorismushysterie der westeurop\u00e4ischen L\u00e4nder w\u00e4re dieser Schub der Internationalisierung nicht (oder zumindest nicht so schnell) zustandegekommen. Seine Auswirkungen sind aber viel weitreichender. Er betrifft in wachsendem Ma\u00dfe nicht mehr nur die Arbeitsbereiche der Polizeien, sondern ihre Instrumente und Strategien. Die Polizei selbst ist in ma\u00dfgeblicher Weise in die Gestaltung der Politik &#8222;Innerer Sicherheit&#8220; einbezogen worden. Traditionelle Begrenzungen im Recht und grundrechtliche Schranken wurden abgebaut, weitere drohen abgebaut zu werden.<\/p>\n<p>* Das, was innerstaatlich etwa im Bereich Datenschutz erreicht wurde, ist ohnehin recht wenig. Die Ausdehnung der Datenverarbeitung auf europ\u00e4ische Ebene r\u00fcckt den Datenschutz weiter von den Entscheidungs- und Kontrollpunkten ab. Im Dickicht europaweiter online-Verbindungen ist eine Kontrolle der Weitergabe von Daten kaum realisierbar.<\/p>\n<p>* Die direkten Kontakte der Polizei, die M\u00f6glichkeiten der grenz-\u00fcberschreitenden Fahndung und Observation und des Einsatzes verdeckter Ermittler r\u00fcckt die Justiz ebenfalls vom Ermittlungsproze\u00df ab.<\/p>\n<p>* Das Asylrecht droht angesichts der repressiven Angleichung zu erblassen. Verst\u00e4rkt wurden nicht die Garantien, sondern die M\u00f6glichkeiten, Ablehnungen tats\u00e4chlich durchzusetzen. Andererseits wird die Resolution des europ\u00e4ischen Parlaments, auch Fl\u00fcchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten als politische anzuerkennen, zu blo\u00dfer Makulatur, solange die Innenbeh\u00f6rden genau das Gegenteil anstreben. Ein Europa unter Polizeiinteressen scheint sich weit eher durchzusetzen als ein liberalisierendes.<\/p>\n<p>* Nischen im Zugriff der Polizeien haben in den letzten Jahren nicht nur die Flucht von Terroristen und Terrorismusverd\u00e4chtigen erm\u00f6glicht, sondern auch Ausstiegswilligen einen Spielraum er\u00f6ffnet, ihre politischen Positionen und Handlungen zu \u00fcberdenken oder gar ein &#8222;neues Leben&#8220; anzufangen. Die Schlie\u00dfung dieser Nischen macht diese M\u00f6glichkeit zunichte.<\/p>\n<p>* Das Argument Europa wird insbesondere in den kleineren Staaten mit liberalerer Tradition zu einem innenpolitischen Argument gegen Liberalisierung oder Aufrechterhaltung von Freir\u00e4umen werden.<\/p>\n<p>Es k\u00f6nnten noch weitere Punkte angef\u00fchrt werden. Notwendig f\u00fcr eine demokratische Bewegung ist es daher, diese Entwicklung mehr ans Licht der \u00d6ffentlichkeit zu zerren und ein anderes Bild Europas zu entwerfen, vor allem aber alte Schutzrechte zu st\u00e4rken und neue zu entwickeln.<\/p>\n<h4>LITERATUR<\/h4>\n<p>Im folgenden sollen einige wesentliche Aufs\u00e4tze und Materialien genannt und kurz kommentiert werden.<\/p>\n<p>* Kriminalistik (KR) 8-9 und 10\/1987: die Aufs\u00e4tze in diesen Heften geben einen recht vollst\u00e4ndigen \u00dcberblick \u00fcber die hier beschriebenen Entwicklungen. Themen u.a.: TREVI, Interpol, TCE und EuSec, &#8222;operative Zusam-menarbeit&#8220; und Einsatz von V-Leuten \u00fcber Grenzen hinweg, Verbindungsbeamte, &#8222;kleiner Grenz-verkehr&#8220;, EDV, etc.<br \/>\n* Internationale Verbrechensbek\u00e4mpfung &#8211; Europ\u00e4ische Perspektiven. BKA-Vortragsreihe Bd. 30, Wiesbaden 1985: Vortr\u00e4ge der BKA-Arbeitstagung 1984. Themen u.a.: Interpol, TREVI, Rechtshilfe- und Auslieferungskonventionen des Europarats, &#8222;operative&#8220; Zusammenarbeit, EDV, Fahndung und \u00d6ffnung der Grenzen, etc..<br \/>\n* C.Fijnaut\/ R.Hermans (Hg.): Police cooperation in Europe. International Symposium on Surveillance Techniques, Lochem (NL) 1987: siehe vor allem den Beitrag von Cyrille Fijnaut, der die Entwicklung der europ\u00e4ischen Zusam-menarbeit seit den 70er Jahren zusammenfa\u00dft.<br \/>\n* Schaefer, Kurt: Internationale Verbrechensbek\u00e4mpfung. BKA-Schriftenreihe Bd. 44, Wiesbaden 1977: der Autor stellt die Geschichte und Praxis von Interpol bis etwa 1975 dar. Der Vergleich mit sp\u00e4teren Aufs\u00e4tzen in den o.g. Schriften zeigt die erhebliche Weiterentwicklung auch von Interpols Instrumenten seit dieser Zeit.<br \/>\n* Garrison, Omar V.: The Secret World of Interpol, Glasgow-London-New York-Los Angeles (Maclellan) 1977: der Band ist typisch f\u00fcr die englische und US-amerikanische B\u00fcrgerrechtskritik an Interpol aus den 70er Jahren. Sein Thema: der Mi\u00dfbrauch geheimer und nicht kontrollierbarer Daten zur politischen Verfolgung.<br \/>\n* Bund Deutscher Kriminalbeamter (Hg.): Europ\u00e4ische Gemeinschaft &#8211; auch f\u00fcr die Kriminalpolizei? Berichtsheft zur zweiten Fachtagung `Kripo-International&#8216;, Berlin 1974: Vortr\u00e4ge, nicht nur aus den Reihen des BDK. Die Tagung verdeutlichte die europ\u00e4ische Kritik an Interpol. Diskutiert wird u.a. die BDK-Forderung eines europ\u00e4ische Kriminalamts mit Exekutivbefugnissen.<br \/>\n* Herold, Horst: Perspektiven der internationalen Fahndung nach Terroristen, in: BKA-Vortragsreihe Bd. 25, Wiesbaden 1980, S.137 ff: Herold zeigt die Schwierigkeiten, aber auch die M\u00f6glichkeiten der Auslandsfahndung nach RAF-Mitgliedern. Angesprochen werden die rechtlichen Bedingungen der Kooperation, die Rasterfahndung, die beobachtende Fahndung, die sog. Zielfahndung, etc..<br \/>\n* Palitzsch, Die Bek\u00e4mpfung des internationalen Verbrechertums, Hamburg 1926: der Autor berichtet \u00fcber die Gr\u00fcndung der IKPK und die ersten Schritte der neuen Institution.<br \/>\n* weitere wichtige Einzelinformationen finden sich u.a. in den Mit-teilungsbl\u00e4ttern des Innenministeriums &#8222;Innere Sicherheit&#8220; und &#8222;In-nenpolitik&#8220;. Hier erscheinen u.a. die Erfolgsmeldungen \u00fcber neue Vertr\u00e4ge, Verhandlungen der TREVI-Ministerkonferenz u.a.. Eine komplette Information findet sich hier allerdings nicht. &#8222;Die Polizei-Zeitung Baden-W\u00fcrtemberg&#8220; hat in ihren letzten Ausgaben wiederholt Forderungen des baden-w\u00fcrtembergischen Innenministers und des obersten Polizisten des Landes, St\u00fcmper, bez\u00fcglich einer Ausweitung der Polizeikooperation ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Parallel zur Modernisierung der westeurop\u00e4ischen Polizeien in den 70er Jahren vollzog sich eine neue Welle<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,36],"tags":[562,569,790,881,1247,1291,1360,1444],"class_list":["post-2459","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-030","tag-europaeische-union","tag-europol","tag-interpol","tag-kriminalpolizei","tag-schengen-gruppe","tag-sicherheitsarchitektur","tag-staatsschutz","tag-trevi"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2459","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2459"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2459\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2459"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2459"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2459"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}