{"id":2469,"date":"1988-02-20T21:01:12","date_gmt":"1988-02-20T21:01:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2469"},"modified":"1988-02-20T21:01:12","modified_gmt":"1988-02-20T21:01:12","slug":"artikel-gesetz-die-naechste-runde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2469","title":{"rendered":"ARTIKEL-GESETZ: Die n\u00e4chste Runde"},"content":{"rendered":"<p>Nachdem sich die Bonner CDU\/FDP-Koalition im Mai d.J. auf einen Kompromi\u00df in Sachen Artikel-Gesetz geeinigt hatte, wurde die Kompromi\u00dffassung dem Bundesrat vorgelegt. In der Stellungnahme vom 8.7.88 empfiehlt dieser die Streichung des Zensurparagraphen 130b StGB. Ansonsten wird der Koalitionskompromi\u00df gebilligt. Es ist damit zu rechnen, da\u00df in den n\u00e4chsten Wochen der Entwurf im Bundestag eingebracht wird.<\/p>\n<h4>1. Der &#8222;Kompromi\u00df&#8220;<\/h4>\n<p>Im Dezember letzten Jahres legte die Bonner Koalition den &#8222;Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des StGB, der StPO und des Versammlungsgesetzes und zur Einf\u00fchrung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten&#8220; vor &#8211; das sog. Artikel-Gesetz. In Detailfragen enthielt der Entwurf Alternativ-Formulierungen, die die zu jener Zeit strittigen Punkte zwischen dem Bundesjustiz- und dem Innenminister markierten.<\/p>\n<p>Unr\u00fchmlich bekannt wurde der Entwurf u.a. durch die weitere Beschr\u00e4nkung des Demonstrationsrechts, durch neu-alte Zensurparagraphen und durch die Kronzeugenregelung.<\/p>\n<p>Der inzwischen verabschiedete Kompromi\u00df der beiden Regierungsfraktionen entspricht im wesentlichen der von uns ver\u00f6ffentlichten Fassung vom Dezember 1987 (vgl. unsere Ausgabe 29). Gekl\u00e4rt wurden die im Ursprungsentwurf durch Formulierungsalternativen offengehaltenen strittigen Fragen:<!--more--><\/p>\n<p>Folgend das Ergebnis (vgl. Bundesratsdrucksache 238\/88 vom 27.5.88):<\/p>\n<p>Artikel 1:<\/p>\n<p>* Der urspr\u00fcngliche Entwurf sah f\u00fcr den minderschweren Fall des erpresserischen Menschenraubes ( 239a StGB) eine Mindesstrafe von 2 Jahren vor. Im neuen Entwurf wurde sie auf 1 Jahr gesenkt.<br \/>\n* In der Erstfassung wurde als Tatbestandsmerkmal des 239b u.a. die Drohung mit &#8222;Freiheitsentziehung bis zu drei Tagen Dauer&#8220; aufgef\u00fchrt. Dem Kompromi\u00df nach soll erst die Drohung mit einer Freiheitsentziehung von einer Woche den Tatbestand der Geiselnahme erf\u00fcllen.<br \/>\n* An den 243 und 316b StGB wurden nur redaktionelle \u00c4nderungen vorgenommen.<\/p>\n<p>Artikel 2:<\/p>\n<p>* Der Ursprungsvorschlag zur Erweiterung des Haftgrundes Wiederholungsgefahr ( 112a Abs. 1 StPO) hatte zwei Alternativen: Der Innenminister forderte seine Zulassung in den F\u00e4llen der 125 StGB (Landfriedensbruch) und 125a StGB (schwerer Landfriedensbruch). Bei Straftaten nach 125a sollte auf die Regelvoraussetzung f\u00fcr die Annahme der Wiederholungsgefahr rechtskr\u00e4ftige Verurteilung wegen einer Straftat gleicher Art &#8211; verzichtet werden k\u00f6nnen. Der Justizminister wollte den U-Haftgrund &#8222;Wiederholungsgefahr&#8220; nur in F\u00e4llen des 125a StGB zulassen und nur unter der Voraussetzung, da\u00df der Beschuldigte im Laufe der letzten beiden Jahre wegen einer Straftat nach 125a verurteilt worden ist.<br \/>\nGeeinigt hat sich die Koalition darauf, nur den 125a neu einzuf\u00fcgen. Besondere Voraussetzungen werden nicht gefordert, so da\u00df die Regelvoraussetzungen f\u00fcr den Haftgrund &#8222;Wiederholungsgefahr&#8220; gelten.<br \/>\nBei der zweifelhaften G\u00fcte von Polizeizeugenaussagen im Zusammenhang mit Demonstrationsstraftaten ist die Unterscheidung zwischen dem einfachen und dem schweren Landfriedensbruch nur von geringer Bedeutung.<\/p>\n<p>Artikel 3:<\/p>\n<p>Keine \u00c4nderungen<\/p>\n<p>Artikel 4:<\/p>\n<p>Kronzeugenregelung: Auch hier waren sich BMI und BMJ uneinig. Nach dem Willen des Justizministers sollte der Generalbundesanwalt die Zustimmung des f\u00fcr die Hauptverhandlung zust\u00e4ndigen Gerichts f\u00fcr die Annahme eines Kronzeugen einholen m\u00fcssen. Der Innenminister konnte sich mit seiner Version durchsetzen. Der Generalbundesanwalt ist nur dazu verpflichtet, die Zustimmung des Ermittlungsrichters am BGH ein-zuholen. Der Kronzeuge mu\u00df sich in der Hauptverhandlung nicht der Verteidigung stellen.<br \/>\nWesentliche \u00c4nderungen hat es also nicht gegeben. Die in Frage stehenden Alternativen konnten auch von vornherein an dem Zuschnitt dieses Gesetzentwurfs nichts \u00e4ndern.<\/p>\n<h4>2. Der Bundesrat<\/h4>\n<p>Der Bundesrat hat dem Gesetz mit Ausnahme des Zensurparagraphen 130b StGB &#8222;Bef\u00fcrwortung von Straftaten&#8220; zugestimmt (vgl. Drucksache 238\/88 &#8211; Beschlu\u00df). Gegen den 130b f\u00fchrt er zwei Argumente ins Feld:<\/p>\n<p>Zum ersten die fehlende Bedeutung des Paragraphen f\u00fcr die Justiz. Auch der im Dezember 1986 eingef\u00fchrte 130a &#8211; Anleitung zu Straftaten -, der in die gleiche Richtung zielt, sei nach einer im Jahre 1987 durchgef\u00fchrten Umfrage bei den Landesjustizverwaltungen bedeutungslos.<\/p>\n<p>Zum zweiten: \u00c4hnlich wie der 1981 abgeschaffte 88a StGB &#8222;zeichnet sich (&#8230;der vorgeschlagene 130b&#8230;) nicht nur durch die gleiche Unbestimmtheit aus, sondern birgt durch den Verzicht auf das Tatbestandsmerkmal &#8218;Eignung&#8216; der inkriminierten Schrift auch die Gefahr einer Strafverfolgung in sich, die \u00fcber den beabsichtigten Anwendungsbereich hinausgeht&#8220;.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die sonstigen Artikel des Gesetzentwurfs gegen das Votum der SPD-regierten L\u00e4nder verabschiedet wurden, stimmten an diesem Punkt auch die CDU-L\u00e4nder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen mit den Sozialdemokraten.<\/p>\n<p>Einen bestimmenden Einflu\u00df auf die Entscheidungen des Bundestages hat die Stellungnahme des Bundesrates nicht. Ma\u00dfgebend ist letztlich das Votum des Bundestages.<\/p>\n<h4>3. &#8222;Sicherheitsgesetze&#8220;<\/h4>\n<p>Um das Paket an sogenannten Sicherheitsgesetzen, mit denen die polizeiliche und geheimdienstliche Informationsverarbeitung rechtlich abgesichert werden soll (vgl. unsere Ausgabe 29, S. 12 &#8211; 131) ist es auf der Bonner B\u00fchne derzeit ruhig. Die Koalition will offensichtlich erst das Artikel-Gesetz durch den Bundestag jagen, bevor der n\u00e4chste verfassungsrechtliche Sprengsatz erneut politisch gez\u00fcndet wird. Soweit es um die weitere Absegnung neuer Informationseingriffe der Polizei seit den 70er Jahren auf Grundlage des Polizeirechts geht, verweisen wir auf den Beitrag von Edda We\u00dflau in dieser Ausgabe.<\/p>\n<h4>Neuere Literatur zum &#8222;Artikel-Gesetz&#8220; und zu den &#8222;Sicherheitsgesetzen&#8220;:<\/h4>\n<p>M. Schubert, Der Entwurf zum Artikelgesetz, in: Demokratie und Recht, Nr. 3\/1988<br \/>\nStrafverteidigervereinigungen, Stellungnahme zum Artikel-Gesetz vom 17.2.1988, abgedruckt in :<br \/>\ndies., Artikel-Gesetz, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen. (Zu beziehen \u00fcber das Organisationsb\u00fcro der Strafverteidigervereinigungen. c\/o RA L\u00fctkes und Koll, Siemensstra\u00dfe 15, 5000 K\u00f6ln 30. Die Brosch\u00fcre enth\u00e4lt unter anderem den Entwurfstext des Artikel-Gesetzes, die Stellungnahme und ein Referat von Prof. Dencker, Gef\u00e4hrlichkeitsvermutung statt Tatschuld);<br \/>\nDeutscher Anwaltsverein (DVA), &#8211; Strafrechtsausschu\u00df, Stellungnahme an den BMJ, Febr. 1988. Zu beziehen \u00fcber DAV, Adenauerallee 106, 5300 Bonn.)<br \/>\nM. Kutscha, Autopoietischer Verfassungsschutz? (zu den &#8222;Sicherheits-&#8220; Gesetzen) in: Demokratie und Recht, Nr. 3\/1988.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem sich die Bonner CDU\/FDP-Koalition im Mai d.J. auf einen Kompromi\u00df in Sachen Artikel-Gesetz geeinigt<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,36],"tags":[],"class_list":["post-2469","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-030"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2469","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2469"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2469\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2469"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2469"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2469"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}