{"id":2476,"date":"1988-02-20T21:07:53","date_gmt":"1988-02-20T21:07:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2476"},"modified":"1988-02-20T21:07:53","modified_gmt":"1988-02-20T21:07:53","slug":"gladbeck-der-mythos-von-der-gewaltsamen-machbarkeit-von-sicherheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2476","title":{"rendered":"Gladbeck: der Mythos von der gewaltsamen Machbarkeit von Sicherheit"},"content":{"rendered":"<p>Zwei Bankr\u00e4uber nehmen, um 400.000 DM zu erpressen, zwei Geiseln. Ein f\u00fcr die Polizei keineswegs v\u00f6llig au\u00dfergew\u00f6hnliches Verbrechen. Alleine in Nordrhein-Westphalen mu\u00dfte sich die Polizei in den Jahren 1976 bis 1985 laut Kriminalstatistik mit 91 Geiselnahmen und 75 F\u00e4llen von erpresserischem Menschenraub auseinandersetzen.1)<\/p>\n<p>Doch diese Geiselnahme endet nicht wie die F\u00e4lle zuvor in Nordrhein-Westfalen, unblutig, undramatisch. Sie m\u00fcndet vielmehr in einer Irrfahrt der Geiselnehmer durch Norddeutschland und w\u00e4chst sich als mediales Ereignis zu einer Jagd auf drei VerbrecherInnen aus, an der alle teilhaben k\u00f6nnen und alle wissen, da\u00df die Polizei sie letztendlich schnappen wird, tot oder lebendig. Die hei\u00dfdiskutierte Frage ist nur noch, wann und unter welchen Umst\u00e4nden dies geschehen w\u00fcrde.<!--more--><\/p>\n<p>Die Geiselnehmer ihrerseits klammern sich an das wenige was sie haben: Ihre Pistolen, ihren Ha\u00df auf die Gesellschaft und ihre irreale Hoffnung auf ein besseres, als ihr bisheriges, verpfuschtes Leben. Ihr eigenes gering achtend, schrecken sie vor der T\u00f6tung ihrer Geiseln nicht zur\u00fcck, als sie sich in die Enge getrieben sehen.<\/p>\n<p>Die scheinbar zwanghafte, t\u00f6dliche Konsequenz der Geiselnahme erschreckt und wirft zugleich die Frage auf, ob denn &#8211; h\u00e4tten sich die Polizei, die Medien oder die Politiker anders verhalten &#8211; das Leben der Geiseln h\u00e4tte gerettet werden k\u00f6nnen. Doch zu einer vom Erschrecken vor den Opfern der Gewalt getragenen offenen Diskussion um die denkbaren Handlungsm\u00f6glichkeiten von Polizei, Exekutive und Politik ist es weder w\u00e4hrend noch nach der Tat gekommen.<\/p>\n<p>Dies h\u00e4tte zun\u00e4chst etwas vorausgesetzt, zudem kaum mehr jemand der Politiker und Journalisten den Mut hatte: n\u00e4mlich die T\u00e4ter selbst noch als Menschen zu begreifen, die trotz aller Gewaltt\u00e4tigkeit immer noch in ihren Handlungsweisen beeinflu\u00dfbar sind. Doch f\u00fcr die hinter den von Reportern eingefangenen Gewaltbotschaften liegenden Appelle und Hilflosigkeiten der Geiselnehmer fand sich kein Ansprechpartner. Sie waren &#8211; schon bevor sie ihre erste Geisel erschossen, nur noch rabiate Bestien, eiskalte Gangster, blindw\u00fctige Killer, die nur eines verstanden: Gewalt, und nur eines verdienten: den Tod. Und der &#8222;Finale Todesschu\u00df&#8220; schien deshalb der liberalen S\u00fcddeutschen \u00fcber die FAZ bis hin zur Welt, dem liberalen Hirsch \u00fcber Bl\u00fcm und nat\u00fcrlich Geisler bis hin zu Strau\u00df als das Gebot der Stunde. Und da\u00df am Tag nach dem tragischen Ende der Geiselnahme viele gegen\u00fcber der Rambo-Vorstellung der bayerischen Polizei auf Distanz gingen, lag nicht am Inhalt des von Staatssekret\u00e4r Gauweiler und seinem Innenminister Lang gegebenen St\u00fcck. Im Gegenteil, so haben sie es sich alle vorgestellt, die vom Todesschu\u00df die L\u00f6sung erwarteten, nur eben nicht am Tag danach.<\/p>\n<p>Auf den ersten Blick erscheinen die vielf\u00e4ltigen Versuche von CSU\/CDU Politikern, alles auf die, im sozialdemokratischen NRW fehlende, rechtliche Erm\u00e4chtigung zum &#8222;finalen Todesschusses&#8220; zur\u00fcckzuf\u00fchren, nur als eines: Als billiger Appell an die Jagdinstinkte, die in diesen Tagen nicht nur an deutschen Stammtischen zu beobachten waren und als Versuch sich als Volkes R\u00e4cher zu inthronisieren. Doch hinter der politischen Auseinandersetzung um die Geiselnahme in Gladbeck verbirgt sich mehr als degoutante Jagdszenen aus unserer Republik. Ein zweiter, genauerer Blick auf diese Debatte zeigt, da\u00df dieser vielmehr eine tiefergehende Bedeutung zukommt. Sie ist Ausdruck des Bem\u00fchens breiter Teile der Konservativen, die Politik &#8222;Innerer Sicherheit&#8220; auf die gewaltsame Durchsetzung einer staatlich definierten Sicherheit und Ordnung zu reduzieren. Sie ist damit zugleich Sympthom f\u00fcr eine seit den siebziger Jahren zu beobachtende wachsende Politisierung der polizeilichen Wahrung von &#8222;Sicherheit und Ordnung&#8220;.<\/p>\n<h4>1. Der Griff nach einer hoheitlichen Erm\u00e4chtigung zum T\u00f6ten<\/h4>\n<p>&#8222;Der sogenannte finale Todesschu\u00df der Polizei, der nichts anderes als gebotene Nothilfe in Lebensgefahr ist, steht auf der Linken in Verdacht. Wir beklagen oft Herrschaft der Ideologie in den kommunistischen L\u00e4ndern &#8211; doch wieviel Schaden richtet bei uns die ideologische Blindheit an&#8220; (FAZ vom 22.8.88). Der Vorwurf der Blindheit f\u00e4llt auf den Kommentator Rei\u00dfm\u00fcller selbst zur\u00fcck. Ein Blick in die einschl\u00e4gige juristische Literatur &#8211; etwa Wagners Kommentar zum Polizeigesetz von NRW &#8211; h\u00e4tte ihn, wie die anderen zumeist durch Inkompetenz gl\u00e4nzenden Politikkommentatoren schnell vor Augen gef\u00fchrt, da\u00df es der Polizei in NRW an einem nicht gefehlt hat: an der rechtlichen M\u00f6glichkeit Nothilfe in Lebensgefahr zu leisten. Sie hat zwar nicht die rechtliche Erm\u00e4chtigung dazu, den Tod einer Person aus eigenem beh\u00f6rdlich-hoheitlichem Entschlu\u00df herbeif\u00fchren; die Beamten der Sondereinsatzkommandos haben jedoch sehr wohl das Recht sich dort, wo sie &#8211; um eine unschuldige Person aus einer lebensgef\u00e4hrlichen Situation zu retten, auf die rechtfertigende Wirkung der Notwehr\/-hilfe in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht zu berufen. Und die Polizei in NRW hat die rechtliche M\u00f6glichkeit auch faktisch genutzt, wenngleich sie das Gegenteil dessen, was damit bezweckt wurde, erreichte. Denn eine der beiden Geiseln mu\u00dfte diesen Versuch mit ihrem Leben bezahlen.<\/p>\n<p>Ob es nun einen &#8222;finalen Todesschu\u00df im nordrhein-westf\u00e4lischen Polizeigesetz gegenben h\u00e4tte, wie in Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, oder nicht, war f\u00fcr den konkreten polizeitaktischen Umgang mit den Geiselnehmer selbst v\u00f6llig irrelevant. Doch gerade der tragische Ausgang des Versuchs, die drei Geiselnehmer zu \u00fcberw\u00e4ltigen, weist auf die Bedeutung der rechtlichen Differenz zwischen einer Todesschu\u00dfregelung im Polizeirecht und der Berufung auf die Nothilfe\/-wehrrechte hin. Die Polizeif\u00fchrung kann sich bei ihrem Versuch, die Geiselnehmer durch den Einsatz eines SEK`s und das heist gegebenenfalls auch durch t\u00f6dlich wirkende Sch\u00fcsse auszuschalten, nur auf eines berufen: da\u00df dies nach Kenntniss aller Umst\u00e4nde und den zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln das einzige Mittel zur Rettung der bedrohten jungen Frauen war. Dort, wo die hoheitliche Erm\u00e4chtigung der Polizei zum Schu\u00dfwaffengebrauch endet, bleibt sie nicht machtlos. Sie mu\u00df jedoch in dem zur Diskussion stehenden Grenzbereich ihre t\u00f6dlich wirkenden Gewaltmittel dem Primat des Opferschutzes bedingungslos zu unterwerfen.<\/p>\n<p>Der Ruf nach dem finalen Todessschu\u00df signalisiert deshalb nicht &#8211; wie Geisler oder der hessische CDU-Generalssekret\u00e4r Jung &#8211; suggerieren, da\u00df Opferschutz vor T\u00e4terschutz gehen soll. (FR 2.9.88) Es geht den Bef\u00fcrwortern vielmehr gerade darum, die T\u00f6tung einer Person nicht mehr nur als eine gewisserma\u00dfen jenseits hoheitlicher Macht liegende, aus der Not geborene Ma\u00dfnahme zu rechtfertigen. Sie wird vielmehr ein hoheitlicher Akt \u00fcber den die staatlichen Instanzen-, was keineswegs nur die Rechtsqualit\u00e4t und die Legitimation des Waffengebrauchs in solchen Grenzsituationen polizeilichen Einsatzes ver\u00e4ndert. Es besteht nicht nur der begr\u00fcndete Verdacht, da\u00df eine solche Regelung gewaltsam &#8211; &#8222;t\u00f6dliche&#8220; L\u00f6sungen von Geiselnahmen, erpresserischen Menschenraub etc. bef\u00f6rdert. Es besteht vor allem die Gefahr, da\u00df in die staatliche Ermessensentscheidung, die der Anordnung des &#8222;finalen Todesschusses&#8220; zugrundegelegt wird, eigene rechtspolitische, auf Machterwerb und symbolische Politik zielende Kalk\u00fcle einflie\u00dfen, so da\u00df letzendlich Staatsschutz vor Opferschutz geht. Die Ausf\u00fchrungen von Strau\u00df, Gauweiler und Lang im Kontext ihrer Rambo-Vorstellung von der sicheren Bew\u00e4ltigung von Geiselnahmen belegen dies deutlich.<\/p>\n<h4>2. St\u00e4rke zeigen und staatliche Autorit\u00e4t demonstrieren, anstatt nach L\u00f6sungen suchen<\/h4>\n<p>In den K\u00f6pfen von Gauweiler oder Geisler m\u00f6gen zwar alle Geiselnahmen durch Pr\u00e4zisionssch\u00fctzen &#8222;l\u00f6sbar&#8220; sein. In der Praxis sicher nicht, auch dann nicht, wenn man alle verfassungsrechtlichen und moralischen Bedenken einmal beiseite l\u00e4\u00dft. Denn die Folgen des Schu\u00dfwaffeneinsatzes f\u00fcr die Geiseln sind nur begrenzt kalkulierbar, so professionell man Beamte von SEK`s auch ausbilden mag. Dies gilt umso mehr als viele der Geiselnahmen gerade nicht dem berechnenden Plan geldgieriger Gangster entspringen. Sie gleichen h\u00e4ufig eher Aktionen eines Selbstm\u00f6rders &#8222;der aufs Dach steigt, um auf sich aufmerksam zu machen&#8220; (so der M\u00fcnchner Polizeipsychologe W. Renner \u00fcber die Gladbecker Geiselnehmer laut Spiegel, 22.8.88, S. 24). Was diese T\u00e4ter zwar nicht weniger gef\u00e4hrlich macht, in der Praxis die Polizei aber gerade vor die Aufgabe stellt mit allen erdenklichen Mitteln &#8211; vor allem durch den dauernden direkten Gespr\u00e4chskontakt &#8211; die T\u00e4ter von einer Kurzschlu\u00dfreaktion abzuhalten.<\/p>\n<p>Die Polizei in NRW hat dies in der Vergangenheit konsequent und mit Erfolg versucht. Es ist deshalb auch eine fatale Verk\u00fcrzung des Problems, wenn von Politikern und Medien im Nachhinein nur noch nach den verpa\u00dften Chancen zur gewaltsamen Ausschaltung der VerbrecherInnen gefragt wird. Die Ausgangsfrage bleibt u.E. vielmehr, ob sie denn alle ihr zur Verf\u00fcgung stehenden M\u00f6glichkeiten sinnvoll ausgenutzt hat. Und nur in diesem Kontext ist es u.E. sinnvoll, nach den vielen Pannen und Fehlern der Polizeien in NRW und Bremen zu fragen und die dazu f\u00fchrten, da\u00df ihr zeitweilig die Kontrolle \u00fcber das Geschehen v\u00f6llig entglitt.<\/p>\n<p>Doch um eine solche, sicher kontrovers zu f\u00fchrende Diskussion, ging es den Kritikern aus den Reihen der CDU\/CSU und FDP nicht. Das Versagen der Polizei in NRW und Bremen wurde vielmehr direkt auf den Mangel an staatlicher Autorit\u00e4t und gewaltsamer Entschlossenheit der sozialdemokratischen Polizeif\u00fchrung zur\u00fcckgef\u00fchrt. &#8222;Wer Ladendiebst\u00e4hle im Wert unter 100 Mark nicht mehr verfolgen l\u00e4\u00dft, Besetzthalten ganzer Stra\u00dfenz\u00fcge \u00fcber Jahre hinweg akzeptiert und Gewalttaten bei Demonstrationen als demokratisches Widerstandsrecht feiert, braucht sich nicht zu wundern, wenn seine Psychologie und Taktik letzlich in einem Blutbad endet&#8220; stellte der bayerische Innenminister anl\u00e4\u00dflich der Vorf\u00fchrung in M\u00fcnchen fest. (SZ, 24.8.88) Die bayerische Taktik jedoch hat die konkreten Opfer selbst gar nicht mehr im Blick und kann sie auch nicht mehr im Blick haben &#8211; legt man rationale polizeitaktische Kalk\u00fcle zugrunde. Denn wer auf die bedingungslose L\u00f6sung von Geiselnahmen und erpresserischem Menschenraub durch einen finalen Todesschu\u00df setzt, wie Bayern, mu\u00df \u00fcber die konkret gef\u00e4hrdeten Opfer hinwegsehen und mu\u00df sich auf die vermeintlich generalpr\u00e4ventive Wirkung eines solchen Vorgehens berufen.<\/p>\n<h4>3. Die Politiker als Polizisten<\/h4>\n<p>Doch vor Verbrechen, wie dem von Gladbeck ist keine Regierung gefeit. Ein besseres, gl\u00fccklicheres Ende k\u00f6nnen nur politische Spekulanten, die mit der Angst der B\u00fcrger ihr Gesch\u00e4ft treiben, garantieren. Selbst Diktaturen k\u00f6nnen &#8211; wie der Fall des S-Bahn Mordes in den drei\u00dfiger Jahren zeigt &#8211; solche Verbrechen nur hinter einem Mantel des Schweigens verbergen, nicht aber verhindern.<\/p>\n<h6>1) Schnoor, wahrscheinlich schon unter dem Eindruck der bayerischen Angriffe nennt nur noch die Zahl von von 32 Geiselnahmen seit 1977. Spiegel- Interview, 22.8.88, S. 25<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwei Bankr\u00e4uber nehmen, um 400.000 DM zu erpressen, zwei Geiseln. 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