{"id":2527,"date":"1988-12-21T16:13:48","date_gmt":"1988-12-21T16:13:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2527"},"modified":"1988-12-21T16:13:48","modified_gmt":"1988-12-21T16:13:48","slug":"iwf-tagung-die-groesste-datenaktion-der-polizei-1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2527","title":{"rendered":"IWF-TAGUNG: &#8222;Die gr\u00f6\u00dfte Datenaktion der Polizei&#8220;  [1]"},"content":{"rendered":"<h3>von Lena Schraut<\/h3>\n<p>Zu Jahresbeginn richtete das Bundeskriminalamt (BKA) eine Informations- und Nachrichtensammelstelle (NASISTE) ein, die alle Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Tagung sammelte, aufbereitete und weiterleitete. Die Landeskriminal\u00e4mter (LK\u00c4) bildeten &#8222;IWF-Ermittlungsgruppen&#8220;, die ihre Erkenntnisse an die NASISTE gaben. Berlin erhielt eine Zweigstelle der NASISTE. Also organisiert machten sich die Sicherheitsbeh\u00f6rden an die Arbeit und legten ein engmaschiges Fahndungsnetz \u00fcber das Land, in dem sich m\u00f6glichst jede IWF KritikerIn schon vorher verfangen sollte.<!--more--><\/p>\n<p>* Personenkontrollen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), der Stra\u00dfenverkehrsordnung, dem Kontrollstellenparagraphen 111 der Strafproze\u00dfordnung (StPO),<br \/>\n* Auswertung von Publikationen,<br \/>\n* \u00dcberwachung von Anti-IWF-Veranstaltungen, Gruppen und Organisationen,<br \/>\n* Abgleich und Auswertung der Datensammlungen von Polizei und Verfassungsschutz &#8211; auch ausl\u00e4ndische Sicherheitsbeh\u00f6rden wurden miteinbezogen &#8211; lieferten der Polizei Anhaltspunkte und Verdachtsmomente.<\/p>\n<p>Anfang Juli war gen\u00fcgend Material \u00fcber die Anti-IWF-Szene gesammelt, um eine eigene PIOS-Datenbank zu f\u00fcllen. Diese &#8211; die Arbeitsdatei PIOS politisch motivierte Straftaten (APMS) &#8211; richtete das BKA am 5.7.88 im Auftrag Berlins ein. 2)<br \/>\nWelches Ausma\u00df die Datensammelei zu IWF hatte, zeigt sich an der Tatsache, da\u00df Ende September &#8211; nach knapp drei Monaten ihres Bestehens &#8211; 3.000 Personendatens\u00e4tze aus dieser Datei gel\u00f6scht wurden, ohne da\u00df sie deswegen aufgel\u00f6st w\u00e4ren. Das l\u00e4\u00dft auf eine sehr niedrige Speicherungsschwelle schlie\u00dfen, die bisher bei PIOS-Verfahren nicht \u00fcblich war. Das und die Tatsache, da\u00df ein Land ein eigenes PIOS-Verfahren vor einem Gro\u00dfereignis einrichtet, stellt einen neuen Qualit\u00e4tssprung der polizeilichen Datenerhebung dar.<\/p>\n<p>Bei vergleichbar gro\u00dfen Ermittlungen &#8211; auch einer politischen Szene &#8211; werden von der Polizei Spurendokumentationsverfahren (SPUDOK) eingesetzt, um die umfangreichen Spurenkomplexe mit tausenden von Hinweisen \u00fcberschaubar zu halten. Ein SPUDOK verbindet die Vorteile freitextlicher und formatierter Datenbeschreibung. Es gliedert sich in einen Indexbereich &#8211; bestehend aus mehreren formatierten Dateien z.B. Personen- oder Kfz-Datei &#8211; und die Spurendatei, in der Volltexte mit Fundstellenverweisen abgespeichert sind. Datenschutzrechtlich sind SPUDOK-Verfahren sehr bedenklich, weil gro\u00dfe Mengen personenbezogener Daten registriert werden, bei denen sich ein Verdacht nie erh\u00e4rtet, die aber trotzdem \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum in der Datei bleiben. SPUDOKs haben im allgemeinen eine Art &#8222;Vorfluterfunktion&#8220; vor den PIOS-Verfahren, die nur relevante Erkenntnisse aufnehmen sollen. Anscheinend wird diese Filteraufgabe eines SPUDOK bei politischen Gro\u00dfeereignissen nicht mehr ben\u00f6tigt, weil jeder Hinweis relevant ist.<\/p>\n<p>Auch PIOS-Datenbanken enthalten eine Vielzahl noch nicht durchrecherchierter Informationen zu Personen; darunter solcher, die weder Verd\u00e4chtige noch Beschuldigte, sondern sog. &#8222;3. Personen&#8220; sind. Zum Datensatz jeder &#8211; auch der sog. 3. Personen &#8211; geh\u00f6ren personenbeschreibende Merkmale. Sie k\u00f6nnen mehrere 100 Einzelinformationen von genauen K\u00f6rper- und Verhaltensbeschreibungen bis zu erkennungsdienstlichen Daten enthalten.<\/p>\n<p>PIOS-Arbeitsdateien sind Aktenerschlie\u00dfungssysteme, die der &#8222;Verdachtsverdichtung&#8220; dienen. Durch Querverbindungen zwischen den einzelnen Datenbankbereichen und Recherchen im System, sollen auch solche PErsonen als verd\u00e4chtig ermittelt werden, die zun\u00e4chst &#8211; bezogen auf die einzelnen Informationen &#8211; noch nicht verd\u00e4chtig waren.<\/p>\n<p>Die erste PIOS-Datenbank wurde vom BKA 1976 f\u00fcr den Bereich Terrorismus eingerichtet. Eine PIOS-Datenbank gliedert sich in 5 Bereiche (fr\u00fcher 4): PERSONEN, INSTITUTIONEN, OBJEKTE, SACHEN, EREIGNISSE, die ihrerseits wieder untergliedert sind in formatierte Daten, freie Texte, Fundstellen und Verkn\u00fcpfungen. Fast alle Formatdaten sind Suchbegriffe. Die Verkn\u00fcpfungshinweise enthalten kriminalistisch bewertete Zusammenh\u00e4nge zwischen den in anderen Datenbankbereichen erfa\u00dften Daten. Datenbankstruktur und benutzerfreundliche Auswertungsprogramme machen das Verfahren sehr effektiv.<\/p>\n<p>Der Aufbau einer PIOS-Datenbank erfordert ein gro\u00dfes Datenvolumen. Im Gegensatz zu SPUDOK-Verfahren, die am Ende der Ermittlung aufgel\u00f6st werden, indem die Dateien teils gel\u00f6scht, teils in andere Verfahren \u00fcbernommen werden, sind PIOS-Systeme auf Dauer eingerichtet. Auch die Arbeitsdatei PIOS politisch motivierte Straftaten (APMS), die zwar anl\u00e4\u00dflich der IWF\/Weltbank-Tagung eingerichtet wurde, besteht weiter, auch wenn 3.000 Personendatens\u00e4tze nach Abschlu\u00df der Tagung gel\u00f6scht wurden.<\/p>\n<h4>Kontrollstellen nach 111 StPO:<\/h4>\n<p>Wieviele Personendaten aus den Kontrollstellen in APMS oder andere Dateien flossen, l\u00e4\u00dft sich nicht feststellen. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, Anzahl, Ort und Zeitpunkt der Kontrollstellen zu nennen, noch Angaben \u00fcber Personenspeicherungen zu machen.<\/p>\n<p>Die ersten Kontrollstellen in Berlin wurden am 4. August an den Grenz\u00fcberg\u00e4ngen Heiligensee und Dreilinden eingerichtet. Bei den ersten von insgesamt 10 bekannt gewordenen Kontrollstellen hat die Berliner Polizei die Daten aller angehaltenen Personen in Listen festgehalten. Das BKA r\u00fcgte die Registrierung, weil keine Anordnung nach 163 StPO (Schleppnetzfahndung) ergangen war und die Listen somit rechtswidrig waren. Das BKa setzte sich durch, die Listen wurden so nicht weitergef\u00fchrt und Ende September vernichtet. 3)<\/p>\n<p>Die Daten der angehaltenen Personen wurden mit der Berliner Datenbank Informationssystem f\u00fcr Verbrechensbek\u00e4mpfung (ISVB) und den Arbeitsdateien beim BKA PIOS Innere Sicherheit (APIS) , PIOS Landfriedensbruch (APLF), PIOS Gef\u00e4hrdete Personen (APG) und APMS abgeglichen. 4)<\/p>\n<p>Die Treffer wurden vermerkt. Ob in dem Fall der Datensatz in den oben aufgez\u00e4hlten Dateien mit einem &#8222;IWF-Merkmal&#8220; versehen oder ob der Datensatz in APMS eingestellt wurde oder ob beides erfolgte, dar\u00fcber konnte oder wollte der Berliner Datenschutzbeauftragte keine Auskunft geben. Der Abgleich mit dem INPOL-Fahndungsbestand, der parallel mit allen anderen Landesrechnern auch im ISVB gef\u00fchrt wird, zeigte diejenigen Personen, die zur polizeilichen Beobachtung (PB) ausgeschrieben sind. Ihre Daten und die ihrer Begleiter gingen zusammen mit Ort, Zeit und Anla\u00df dem ausschreibenden LKA zu, das sie in der entsprechenden Datei speicherte. Die Arbeitsdatei APLF wurde wahrscheinlich den LK\u00c4 f\u00fcr die Dauer der Kontrollstellenanordnung zur Verf\u00fcgung gestellt und war zusammen mit dem INPOL-Fahndungsbestand abfragbar.<\/p>\n<p>In der Arbeitsdatei APLF werden die Daten gespeichert, die alle Bundesl\u00e4nder &#8211; au\u00dfer Hamburg und Saarland &#8211; im Zuge des Meldedienstes Landfriedensbruch und verwandte Straftaten an das BKA \u00fcbermitteln. Sie enth\u00e4lt ca. 1.500 Personendatens\u00e4tze (Stand: Januar 1988). Im Datenbankbereich &#8222;Sachen&#8220; sind vor allem Kfz-Daten, Waffen und Mittel der aktiven und passiven Bewaffnung gespeichert. Zahlenangaben zu diesem wie zu anderen Datenbanken fehlen. Im Gegensatz zu anderen PIOS-Dateien enth\u00e4lt APLF keine 3. Personen. Hier werden &#8222;nur&#8220; Angaben \u00fcber Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen &#8211; im einzelnen aufgef\u00fchrter &#8211; Straftaten eingeleitet wurde. Der Straftatenkatalog umfa\u00dft Landfriedensbruch, schweren Hausfriedensbruch, F\u00fchrung von Waffen, Taten mit Gewaltt\u00e4tigkeiten gegen Personen oder Sachen, Pl\u00fcnderung und Mitf\u00fchren von Waffen oder verbotenen Gegenst\u00e4nden, soweit diese Straftaten im Zusammenhang mit &#8222;politisch bestimmten \u00f6ffentlichen Versammlungen&#8220; stehen.<\/p>\n<p>\u00dcber die Arbeitsdatei PIOS Gef\u00e4hrdete Personen (APG) ist sehr wenig bekannt. Sie enth\u00e4lt nicht nur Angaben \u00fcber Personen, die durch terroristische Anschl\u00e4ge gef\u00e4hrdet sind, wie z.B. den Staatssekret\u00e4r Tiedmeyer, sondern auch personenbezogene Daten aus den Bereichen Landfriedensbruch und Terrorismus.<\/p>\n<p>Die Speicherung von Volksz\u00e4hlungsboykotteuren in der Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit (APIS) war das erste Indiz daf\u00fcr, welch geringf\u00fcgige Anl\u00e4sse ausreichen, um vom Staatsschutz registriert zu werden. Was bei der VZ noch wie der Versuch aussah, schon den Widerspruch gegen staatliche Vorhaben als Speicherungsgrund einzuf\u00fchren, ist &#8211; ungeachtet aller Kritik daran &#8211; polizeiliche Praxis geworden, wie die Datenerhebung bei IWF zeigt. Die Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit (APIS) wurde im Januar 1986 in Betrieb genommen. Sie ist eine Verbunddatei beim BKA, auf die die Staatsschutzabteilungen aller LK\u00c4 Zugriff haben. In APIS werden alle bei den einzelnen LK\u00c4 zu einer Person vorhandenen Informationen verschmolzen. Alle Teilhabe sind zu Ver\u00e4nderungen aller Datens\u00e4tze berechtigt.<\/p>\n<p>APIS enth\u00e4lt ca. 29.000 Personen, 5.700 Institutionen (Organisationen, Firmen, Vereine), 18.000 Sachen (Autos, Waffen), und 83.000 Ereignisse. Angaben zu Objekten fehlen.<\/p>\n<p>Die Arbeitsdatei ist eine Mischung aus Daten zum zweck der Strafverfolgung, der vorbeugenden Straftatenbek\u00e4mpfung und der Gefahrenabwehr. Gemeinsam ist ihnen nur der Staatsschutzbezug. Hier sind Daten \u00fcber strafrechtliche Verurteilungen, eingeleitete Ermittlungsverfahren, VErdachtsf\u00e4lle, Daten \u00fcber Personen, die weder Beschuldigte noch Verd\u00e4chtige sind und Daten zum Zweck der Gefahrenabwehr gespeichert.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon, ob beim Abgleich der an den Kontrollstellen erhobenen Personendaten mit den oben aufgef\u00fchrten Dateien Treffer erzielt und registriert wurden, sind aber auch die Daten der Personen in APMS eingestellt worden, bei denen die Polizei an der Kontrollstelle IWF-Erkenntnisse gewonnen hat.<\/p>\n<h4>Personenkontrollen und Festnahmen nach ASOG<\/h4>\n<p>In den Wochen vor der IWF-Tagung fanden zahlreiche \u00dcberpr\u00fcfungen von Personen &#8222;in der N\u00e4he gef\u00e4hrdeter Objekte&#8220; statt. Aus diesem Grund wurden z.B. die TeilnehmerInnen der Antiimperialistischen Stadtrundfahrt insgesamt 5mal kontrolliert. Davon waren 220 Personen betroffen, bei 215 lagen bereits Erkenntnisse vor (Tsp., 22.9.88).<\/p>\n<p>Das Verfahren bei den ASOG-\u00dcberpr\u00fcfungen war dasselbe wie bei den Kontrollstellen. Die Daten wurden mit den PIOS-Dateien APLF, APIS und APMS abgeglichen, wobei in 465 F\u00e4llen &#8222;bereits gespeicherte Erkenntnisse vorlagen&#8220;. 5)<\/p>\n<p>Bei ca. 100 Personen wurden beim Abgleich mit APLF Treffer erzielt und in APMS eingestellt. 6)<\/p>\n<p>Am 21. September waren allein aus Berlin 579 Personen aus diesen \u00dcberpr\u00fcfungen in APMS geraten. F\u00fcr eine Aufnahme personenbezogener Daten in APMS war nicht in jedem Fall die vorherige Speicherung ausschlaggebend. Irgendwelche Verdachtsmomente, die sich bei der \u00dcberpr\u00fcfung ergaben, reichten aus, um die betreffende Person abzuspeichern.<\/p>\n<p>Der Mitarbeiter des Berliner Datenschutzbeauftragten, Dr. Garstka, teilte mit, da\u00df von den Personen &#8211; vor allem TeilnehmerInnen der Antiimperialistischen Stadtrundfahrt &#8211; die in Eingaben um Auskunft \u00fcber die Speicherung ihrer Daten gebeten hatten, niemand wegen IWF in APIS registriert sei. Auch die APMS-Speicherung dieser Personen sei Ende September gel\u00f6scht worden. 7)<br \/>\nNach Angaben des Ermittlungsausschu\u00df sind w\u00e4hrend der Aktionstage 932 Personen festgenommen worden. Laut Polizei waren es 552 Personen (Tsp., 2.10.88).<\/p>\n<p>Ihre Personalien wurden in Listen registriert und mit APMS, APIS und dem ISVB abgeglichen. &#8222;In 152 F\u00e4llen waren die Daten der festgenommenen Personen in den Dateien bereits enthalten&#8220;. 8)<\/p>\n<p>Die Daten derjenigen Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, kamen in das ISVB. Die Daten der \u00fcbrigen &#8222;sind in keiner Datei\/Kartei oder sonstigen Sammlung gespeichert worden&#8220;. 9)<\/p>\n<p>Vor der IWF-Tagung f\u00fchrte der Staatsschutz bei ca. 10.000 Berliner Arbeitnehmern, vor allem aus dem Dienstleistungsbereich, Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen durch. Die Daten von Hotelangestellten, TaxifahrerInnen wurden von den Arbeitsgebern auf Listen an den Staatsschutz \u00fcbermittelt. Dieser gleich die Daten mit dem ISVB und APIS ab. Ob sich aus den Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen irgendwelche Konsequenzen f\u00fcr ArbeitsnehmerInnen ergeben, ist nicht bekannt.<\/p>\n<h6>1) Dr. Garstka, Mitarbeiter des Berliner Datenschutzbeauftragten am 10.11., taz vom 11.11.88<br \/>\n2) Garstka, Sitzung des Unterausschu\u00df Datenschutz des Berliner Abgeordnetenhauses am 10.11.88<br \/>\n3) Garstka, Mitarbeiter des Berliner Datenschutzbeauftragten, s.o.<br \/>\n4) vgl. Anfrage der Gr\u00fcnen vom 7.10.88, Bundestagsdrucksache 11\/3130<br \/>\n5) Kleine Anfrage der AL Nr. 5303 vom 28.10.88<br \/>\n6) Unterausschu\u00df Datenschutz des Berliner Abgeordnetenhauses am 10.11.88<br \/>\n7) Kleine Anfrage der AL, Nr. 5267 vom 26.10.88<br \/>\n8) Kleine Anfrage der AL, Nr. 5267 vom 26.10.88<\/h6>\n<h3>Foto: Peter Homann\/Gegendruck<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Lena Schraut Zu Jahresbeginn richtete das Bundeskriminalamt (BKA) eine Informations- und Nachrichtensammelstelle (NASISTE) ein,<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":11480,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,37],"tags":[],"class_list":["post-2527","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-031"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2527","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2527"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2527\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/11480"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2527"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2527"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2527"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}