{"id":2530,"date":"1988-12-21T16:14:25","date_gmt":"1988-12-21T16:14:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2530"},"modified":"1988-12-21T16:14:25","modified_gmt":"1988-12-21T16:14:25","slug":"iwf-bericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2530","title":{"rendered":"IWF-Bericht"},"content":{"rendered":"<p>&#8222;Unnachsichtiges Vorgehen gegen Straft\u00e4ter&#8220; (Berliner Morgenpost, 22.9.88) versprach der Berliner Landespolizeidirektor Kittlaus am Vorabend des laut Senatssprechers Birkenbeul &#8222;gr\u00f6\u00dften Polizeieinsatzes der Berliner Nachkriegsgeschichte&#8220;. Auf diesen Einsatz hatten sich Politiker und Polizei seit langem vorbereitet &#8211; sowohl publizistisch als auch das was das polizeiliche Verhalten anging.<!--more--><\/p>\n<p>Bereits seit dem Fr\u00fchjahr r\u00fcckten sie vor der Presse die Gegenaktionen der Demonstranten in den Zusammenhang des Terrorismus. Anl\u00e4\u00dflich des Kongresses seien bereits seit 2 Jahren Anschl\u00e4ge geplant. &#8222;Die Anschl\u00e4ge sollten den Beginn einer neuen antiimperialistischen Bewegung darstellen. Konkrete Pl\u00e4ne betr\u00e4fen Blocakden von Parkpl\u00e4tzen und Wagenkolonnen sowie Brand- und Sprengstoffanschl\u00e4ge gegen Hotels, \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude und Banken.&#8220; (Tagesspiegel 3.5.88) &#8222;Die Palette der von zahlreichen Aktionsaussch\u00fcssen geplanten Protest- und Gegenma\u00dfnahmen reiche von St\u00f6rung, Bel\u00e4stigung und Behinderung bis zu einfallsreichen Aktionen&#8220;, so der BKA-Pr\u00e4sident Boge (SZ 18.5.88). Titel des Artikels: &#8222;Boge bef\u00fcrchtet Gewaltaktionen von Linksextremisten in Berlin&#8220;. Schon Anfang Mai sprachen die Herrenvon &#8222;konkreten Hinweisen&#8230;&#8220;.<\/p>\n<p>Au\u00dfer den verbalradikalen Parolen &#8211; &#8222;verhindern wir den Kongress&#8220; wurden und konnten auch keine Belege daf\u00fcr genannt werden. Sieht man von dem mysteri\u00f6sen Schrotgewehranschlag der RAF auf Staatssekret\u00e4r Tietmeyer ab, der mit den Gegendemonstrationen weder inhaltlich noch r\u00e4umlich in Zusammenhang stand, blieben die Beschw\u00f6rungen gegenstandslos. Ger\u00fcstet wurde gegen ein Phantom: &#8222;Die Polizei erwartet w\u00e4hrend der bevorstehenden IWF-Tagung keine Terroranschl\u00e4ge oder St\u00f6rungen gr\u00f6\u00dferen Ausmasses&#8230; Zugleich aber betonte er (Kewenig), da\u00df die Polizei auf alles vorbereitet sei&#8220; (Mopo 15.9.) &#8222;Man sei auf Anschl\u00e4ge von Terroristen vorbereitet, auch wenn es bisher keine konkreten Hinweise daf\u00fcr gebe&#8220; (So Kittlaus, Mopo 22.9.88).<\/p>\n<p>Diese verbale Aufr\u00fcstung diente als Begr\u00fcndung diverser Vorfeldma\u00dfnahmen und auch f\u00fcr die sp\u00e4tere gewaltsame Aufl\u00f6sung und das Verbot von Demonstrationen und Aktionen. <\/p>\n<p>Unter den Vorfeldma\u00dfnahmen sind u.a. folgende zu nennen: <\/p>\n<h4>1. Polizeipr\u00e4senz und Klima des &#8222;Bunker Berlin&#8220;.<\/h4>\n<p>Eine ganze Reihe gr\u00f6\u00dferer Zeitungen charakterisieren die Situation Berlins am Vorabend des IWF-Kongresses mit Ausdr\u00fccken wie &#8222;gr\u00fcne Stadt&#8220; (FR, 23.9.88), &#8222;Bunker Berlin&#8220; (La republica) etc..<\/p>\n<p>Es ist dabei nicht nur die Polizei , auf die sie sich beziehen, sondern die allgemeine Situation: die Sperrung von Stra\u00dfen, die Schlie\u00dfung gro\u00dfer Teile des Flughafens f\u00fcr den Publikumsverkehr, die ausschlie\u00dfliche Reservierung von Museen und Theatern f\u00fcr die Delegierten des IWF und ihren Anhang. Die Lokalzeitungen bringen am Vorabend eine Reihe von Hinweisen wie &#8222;Keine Parkpl\u00e4tze f\u00fcr Konzertfreunde (Tagesspiegel 23.9.88) oder &#8222;Wo es zu Behinderungen und Staus kommen kann&#8220; (MoPo 22.9.88) etc. Das gew\u00f6hnliche Leben der Stadt ist gest\u00f6rt. <\/p>\n<p>Der Eindruck des Belagerungszustands ergibt sich allerdings vor allem aus der massiven Polizeipr\u00e4senz in der gesamten Innenstadt. Zu den 3.500 Beamten, die die Berliner Polizei in einer Schicht aufbringen kann, kommen seit dem 15.9. 2.700 Polizeibeamte aus Westdeutschland, deren Wagen mit Berliner Kennzeichen versehen wurden und auf deren Uniformen ein notd\u00fcrftig angeklebter Berliner B\u00e4r prangt, um sie f\u00fcr die Dauer des Kongresses den Berliner Ordnungsh\u00fctern anzugliedern. Durch den Besetzungsstatus der Stadt bedarf eine solche Polizeihilfe aus anderen L\u00e4ndern der Eingliederung der Beamten in die Berliner Polizei. Beteiligt sind Einheiten aus dem ganzen Bundesgebiet, wobei von den 330 bayerischen Beamten 302 den sog. &#8222;Unterst\u00fctzungskommandos&#8220; (K), der bayerischen Spezialeinheit f\u00fcr Demonstrationseins\u00e4tze angeh\u00f6ren. Aus anderen Bundesl\u00e4ndern kommen 84 Beamte von SEKs hinzu.<br \/>\nPr\u00e4senz wird aber nicht nur in der Innenstadt, sondern in besonderem Ausma\u00dfe im Bezirk Kreuzberg gezeigt, durch dessen Stra\u00dfen nahezu permanent die &#8222;Wannen&#8220; patroullieren. Erg\u00e4nzt wird das Panorama durch den L\u00e4rm der permanenten Hubschrauberfl\u00fcge, die auch bis zum sp\u00e4ten Abend nicht abrei\u00dfen, und Kontrollstellen nicht nur auf Stra\u00dfen, sondern auch in U-Bahnen, in denen sich Beamte mit kugelsicheren Westen pr\u00e4sentieren.<\/p>\n<h4>2. Kontrollstellen<\/h4>\n<p>Eine Begr\u00fcndung von Kontrollstellen bildete eine Anordnung des Ermittlungsrichters beim BGH nach   111 der StPO, dessengem\u00e4\u00df eine Kontrollstelle eingerichtet werden kann, wenn sich eine Straftat nach   129a oder 250 Abs.1 des StGB ereignet hat. Diese Anordnung war bereits im Mai und erneut im Juni des Jahres gegeben worden und erlaubte die Einrichtung von Kontrollstellen auf allen \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen der BRD einschlie\u00dflich West-Berlins angeblich zur Verfolgung von Straftaten der RAF aus den Jahren 1984 und 86. Auch diese Anordnung \u00fcberzieht ma\u00dflos die ohnehin schon problematische Regelung, der der Bundestag 1978 auf der H\u00d6he der Terrorismus-Hysterie zugestimmt hatte. In   111 ist n\u00e4mlich nur von einer Kontrollstelle die Rede und ihre Anordnung ist &#8211; so der damalige Justizminister Vogel &#8211; auch daran gebunden, da\u00df &#8222;am konkreten Ort und zur konkreten Zeit eine Kontrollstelle Fahndungserfolge verspricht&#8220; (NJW 21.6.1978, S. 1227). F\u00fcr die Aufkl\u00e4rung der RAF-Anschl\u00e4ge von vor 2 und mehr Jahren war die Anordnung offensichtlich untauglich, wohl aber zur Abwehr von Anti-IWF-Demonstranten. So konnte Kewenig, wie am 25.9. in der MoPo nachzulesen, Erfolg vermelden: &#8222;Nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes und des polizeilichen Staatsschutzes sind bisher h\u00f6chstens 450-500 ausw\u00e4rtige Berufsdemonstranten &#8230; zur Weltbank-Tagung nach Berlin gekommen &#8230; Denn so mancher der Autonomen habe Sorge, in Berlin bei der Ein- oder Ausreise oder anderweitig identifiziert und festgenommen zu werden.&#8220; Die Personen, die bei der Ein- und Ausreise kontrolliert und durchsucht wurden, berichteten aber alle, da\u00df die Polizeibeamten als Begr\u00fcndung f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit jene Anordnung des BGH zur Terroristensuche angegeben haben. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr Kontrollen innerhalb der Stadt, sowohl vor der Tagung &#8211; etwa am 15.9. auf dem U-Bahnhof Gneisenaustra\u00dfe, wo die Polizei 3 Stunden lang Personen zwischen 20 und 35 Jahren kontrollierte &#8211; als auch w\u00e4hrend der &#8222;tollen Tage&#8220;. <\/p>\n<p>Die Klage der Hummanistischen Union gegen diese Anordnung wies der BGH am &#8230;. zur\u00fcck. Mittlerweile scheint aber selbst dieses Gericht begriffen zu haben, da\u00df eine solche Anordnung nicht durch den   111 StPO gedeckt ist (vgl. Beschlu\u00df vom 21.11.88 &#8211; AZ: 1 BJs 193\/84 &#8211; StB 24\/88, siehe u.a. SZ 22.11.88).<\/p>\n<p>Am Sonntag, den 7.8.88 hielt die Berliner Polizei zum ersten Mal einen Bus der &#8222;antiimerperialistischen Stadtrundfahrt&#8220; vor dem Gel\u00e4nde von Mercedes Benz am Salzufer in Berlin Tiergarten an. Die 49 TeilnehmerInnen mu\u00dften einzeln aus dem Bus aussteigen und ihre Papiere vorzeigen. 19 Personen, die keine Ausweise dabei hatten, wurden zur Personenfeststellung auf die Polizeistation in die Kruppstra\u00dfe gebracht. <\/p>\n<p>Bis zur IWF-Woche geschah das weitere vier mal. Begr\u00fcndung war jeweils der   15 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Berliner Polizeigesetzes, der der Polizei die Identit\u00e4tskontrollen samt Durchsuchung der mitgef\u00fchrten Sachen an sog. &#8222;gef\u00e4hrdete Orte&#8220; erlaubt. Ist die Identit\u00e4t nicht feststellbar, so kann die betreffende Person bis zu 12 Stunden festgenommen und auch erkennungsdienstlich behandelt werden. Die Definition des Werksgel\u00e4ndes als &#8222;gef\u00e4hrdeten Ort&#8220; \u00fcberschreitet aber jede sinnvolle Wahrnehmung dieses Paragraphen (sofern man hier von Sinn reden kann), dann danach w\u00e4re die ganze Innenstadt mit Kontrollstellen zu \u00fcberziehen. Das Verwaltungsgericht teilte diese Bedenken aber nicht und wies am 23.9. einen Antrag von Teilnehmern der Rundfahrt auf Untersagung der Kontrollen ab (vgl. Tagesspiegel 24.9.88).<\/p>\n<p>Die dritte Begr\u00fcndung f\u00fcr ihre kontrollen bezog die Polizei dann schlie\u00dflich aus dem Verkehrsrecht, nach dem sie allenfalls den F\u00fchrerschein und das Warndreieck von Autofahrern kontrollieren d\u00fcrfte &#8211; nicht aber den Personalausweis. <\/p>\n<p>So richtig auseinanderhalten konnte der LPD Kittlaus wohl auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen nicht:<br \/>\n&#8222;Im Umfeld von gef\u00e4hrdeten Objekten seien nach dem ASOG in einem \u00e4u\u00dferst vertretbaren Rahmen Verkehrskontrollen erfolgt, bei denen insgesamt 579 Personen \u00fcberpr\u00fcft wurden. \u00dcber 220 davon h\u00e4tte die Polizei bereits &#8222;Erkenntnisse&#8220;, fast alle aus dieser Gruppe waren bei der Antiimperialistischen Stadtrundfahrt \u00fcberpr\u00fcft worden. Die Fahrzeugkontrollen in verschiedenen Stadtgebieten seien nach mehreren schweren Unf\u00e4llen notwendig geworden, bei denen Alkoholeinflu\u00df der Fahrer Ursache gewesen sei. Begonnen habe die Polizei damit bereits im Hochsommer. Es bestehe kein Zusammenhang zum IWF,&#8220; sagte Kittlaus. (Tagesspiegel 22.9.88) &#8222;Er r\u00e4umte ein, da\u00df die &#8230; Verkehrskontrollen dem jetzigen Sicherheitskonzept zupa\u00df gekommen seien.&#8220; (MoPo 22.9.88) Bei jenen 579 Personen handelt es sich offensichtlich nur um einen Teil der bei Verkehrskontrollen bzw. Kontrollstellen nach dem ASOG \u00fcberpr\u00fcften: Die taz vermeldet am 22.9.88 bei 93 Kontrollstellen allein am 9. und 10.9. seien 3.200 Personen \u00fcberpr\u00fcft worden.<\/p>\n<p>Die Tatsache, da\u00df die Polizei bei ihren &#8222;Verkehrskontrollen&#8220; 220 Personen wiedererkannt hat, belegt au\u00dferdem da\u00df in diesem Fall die Personalien gespeichert worden sind. Auch bei Kontrollen nach   111 StPO wurde offenbar gespeichert, und zwar in den PIOS-Dateien APIS (Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit) und APLF (Arbeitsdatei PIOS Landfriedensbruch und verwandte Straften). Nach letzterer ist auch eine Ausschreibung der Personen in der Fahndungsdatei unter dem Fahndungszweck &#8222;Gefahrenabwehr&#8220; m\u00f6glich. Angeblich will der Berliner Datenschutzbeauftragte pr\u00fcfen, ob die Daten der nach ASOG \u00fcberpr\u00fcften und gespeicherten gel\u00f6scht worden sind. <\/p>\n<h4>3. Durchsuchungen<\/h4>\n<p>Durchsucht hat die Polizei im Zuge ihrer IWF-Kampagne nicht nur in Berlin, sondern auch in einer Reihe westdeutscher St\u00e4dte. In Berlin gab es insgesamt 8 Durchsuchungen, die zumindest im zeitlichen Zusammenhang der IWF-Tagung standen, die meisten in Berlin Kreuzberg. In allen F\u00e4llen, auch in den westdeutschen, war die Begr\u00fcndung wiederum der   129a &#8211; terroristische Vereinigung, in der Hauptsache Werbung f\u00fcr eine terrostische Vereinigung &#8211; wobei es im Wesentlichen zur Beschlagnahme von Flugbl\u00e4ttern u.\u00e4. kam. Ergebnisse habhafter Art gab es nicht, sie waren wohl auch nicht beabsichtigt. <\/p>\n<p>Herausragend d\u00fcrfte die Durchsuchung bei dem stadtbekannten Taxifahrer Armin Meyer am 22.9.88 sein, der f\u00fcr einen Redebeitrag des Betroffenen als Begr\u00fcndung herhalten mu\u00dfte. Diese Rede habe den Verdacht auf die Unterst\u00fctzung einer terroristischen Vereinigung erregt. Auch hier kein Ergebnis. <\/p>\n<h4>4. Verdeckte Ermittlungen durch Mitglieder der EbLT<\/h4>\n<p>War die EbLT bisher nur als Schl\u00e4gertruppe in martialischer Uniform bekannt, so wurde im Zuge der Debatte um den IWF-Kongress auch der verdeckte Einsatz der Truppe zur Ausspionierung insbesondere der Autonomen ruchbar. Laut Spiegel vom 17.10.88 ist die ganze &#8222;dritte Gruppe der EbLT (15 Mann) mit zivilen Auftr\u00e4gen betraut&#8220;. <\/p>\n<p>Mindestens drei dieser 15 Personen sind bei dieser Arbeit mit falschen Papieren unterwegs gewesen, wobei der Senator und der Landespolizeidirektor die Ausstellung solcher Tarnpapiere angeblich verweigert haben. &#8222;Die Beamten h\u00e4tten sich allerdings auch nicht eigenm\u00e4chtig Personalpapiere mit gef\u00e4lschten Daten beschafft. Festzustehen scheint, da\u00df die Drei den Verlust ihrer Privatpapiere gemeldet und anschlie\u00dfend Ersatzpapiere beantragt haben. Mit den urspr\u00fcnglichen Ausweisen soll dann nur noch das Foto \u00fcbereingestimmt haben. Alle anderen Personaldaten waren ver\u00e4ndert.&#8220; (taz, 17.10.88)<\/p>\n<p>Die Anpassung an die Gepflogenheiten der Szene mu\u00df allerdings sehr glaubw\u00fcrdig gewesen sein, denn auf einer Versammlung der Autonomen zur Vorbereitung der Demonstration vom 29.9.wurde just eine der drei EbLT-Personen zur Anmeldung der Demonstration auserkoren. Die betreffende EbLT-Frau hatte sich als autonome Lesbe ausgegeben. Um die Anmeldung zu umgehen, t\u00e4uschte die Polizisten dann mit einem eingegipsten Bein einen Knochenbruch vor. <\/p>\n<p>Der Innensenator und die Polizeif\u00fchrung wollen dies aber nicht als &#8222;verdeckte Ermittlung&#8220; gewertet wissen, sondern als &#8222;anla\u00dfbezogene Aufkl\u00e4rung in b\u00fcrgerlicher Kleidung&#8220;. F\u00fcr die &#8222;verdeckte Ermittlung&#8220; gibt es n\u00e4mlich bisher noch keine Rechtsgrundlage und auch die, die im Zuge der Novellierung des ASOG, des Berliner Polizeigesetzes, ansteht, geht nicht soweit, wie sich die Einheit auf Gehei\u00df des Innensenators bisher schon vorgewagt hat. <\/p>\n<p>&#8222;Zur anla\u00dfbezogenen Aufkl\u00e4rung insbesondere \u00fcber angek\u00fcndigte St\u00f6raktionen und Gewaltaktionen im Zusammenhang der IWF- und Weltbankversammlung wurden Schutzpolizisten auch in b\u00fcrgerlicher Kleidung eingesetzt. Diese Standardma\u00dfnahme polizeilichen Handelns ist Aufgabe aller eingesetzten Beamten, damit selbstverst\u00e4ndlich auch von Angeh\u00f6rigen der EbLT. Gewonnene Erkenntnisse flie\u00dfen im Regelfall in das Gesamtlagebild der zu erwartenden Ereignisse ein. <\/p>\n<p>&#8230; eine verdeckte Aufkl\u00e4rung ist etwas selbstverst\u00e4ndliches und ist ein allen bekanntes und vielfach praktiziertes Mittel der Polizei, um ihrer gesetzlichen Aufgabe nachzukommen, Aufkl\u00e4rung zu betreiben&#8230; Das ist eine alte deutsche Polizeitradition.&#8220;<br \/>\n(Kewenig auf eine m\u00fcndliche Anfrage des Abg. Wieland, AL, Abgeordnetenhaus Berlin, Prot. 19\/83 vom 27.10.88, S. 2904 ff.)<\/p>\n<h4>II. Das Vorgehen gegen die Demonstranten<\/h4>\n<h4>1. Was war geplant?<\/h4>\n<p>Die Gegenaktivit\u00e4ten zum IWF-Kongress waren getragen von einem breiten Spektrum an Organisationen und Str\u00f6mungen, das von kirchlichen und humanit\u00e4ren Organisationen, \u00fcber Friedensgruppen, Dritte-Welt-Gruppen, den Gr\u00fcnen und der Alternativen Liste bis hin zu den Autonomen reichte. Die Breite des Spektrums sorgte bereits in der Vorbereitungszeit f\u00fcr eine lebhafte und zum Teil aggresive Stimmung unter den Gruppen. Das Ergebnis der Diskussion war ein Auseinanderfallen eines B\u00fcndnisspektrums einerseits und der diversen Str\u00f6mungen der Autonomen andererseits.<br \/>\nVon dem breiten B\u00fcndnis getragen bzw. unterst\u00fctzt waren<br \/>\n&#8211; der Gegenkongress in der Technischen Universit\u00e4t am &#8230;<br \/>\n&#8211; das Tribunal der Basso-Stiftung in der Freien Universit\u00e4t am &#8230;<br \/>\n&#8211; die Gro\u00dfdemonstration am Sonntag, den 25.9., und<br \/>\n&#8211; ein Programm f\u00fcr Aktionstage vom 26. &#8211; 29.9. <\/p>\n<p>Die Autonomen hatten diesem Programm ein Konzept entgegengesetzt, bei dem die Aktionstage eindeutig im Vordergrund standen. Den Abschlu\u00df der Aktionstage sollte eine &#8222;Internationalistische Demonstration&#8220; am Donnerstag, den 29.9. bilden. <\/p>\n<p>Dieses Auseinanderfallen ist nicht neu. \u00c4hnliche Streitigkeiten gab es bei diversen gro\u00dfen Demonstrationen in Berlin seit der Hausbesetzerbewegung Anfang der 80er Jahre. Interessanterweise setzte sich die Spaltung in der Vorbereitung am Ende nicht so durch, wie es nicht nur die Veranstalter bef\u00fcrchtet hatten. Die Autonomen hatten zwar nicht zur Gegendemonstration aufgerufen, trotzdem nahm ein beachtlicher Teil dieser Gruppen an der &#8222;reformistischen&#8220; Demonstration teil. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr Tribunal und Gegenkongress. Auf der anderen Seite spielte f\u00fcr einen gro\u00dfen Teil der Demonstration keine Rolle, ob die Aktionen zwischen Montag und Donnerstag nun von den Autonomen oder von der AL o.a. geplant waren. Die Teilnehmerzahl richtete sich vielmehr nach der Uhrzeit: an abendlichen Veranstaltungen nahmen wie \u00fcblich mehr Leute teil als an morgendlichen. Auch die Demonstration vom Donnerstag war keine reine Autonomen-Demonstration, wenn auch die Redebeitr\u00e4ge doch im wesentlichen aus diesem Spektrum kamen. Dies zeigt sich deutlich an der Teilnehmerzahl von mehr als 5.000, da\u00df die Zahl der Autonomen doch erheblich \u00fcbersteigt und die Bereitschaft eines Teils der Basis belegt, sich nicht spalten zu lassen und sich auch nicht ohne weiteres dem Hick-Hack der Vorbereiter zu unterwerfen. <\/p>\n<p>Zugleich bildet das Auseinanderfallen in der Vorbereitung eine wichtige Voraussetzung der polizeilichen Verhaltensweisen. Die Polizei duldet die Gro\u00dfveranstaltungen und billigt ihren Teilnehmern den Status von Demonstranten zu. Auf der anderen Seite werden die kleineren Veranstaltungen, insbesondere wenn es sich um solche radikalen Gruppen oder zumindest von Gruppen mit einem radikalen Sprachgebrauch handelt, zu &#8222;demonstrativen Aktionen&#8220;, &#8222;St\u00f6raktionen&#8220; etc. herabdefiniert. Aus Demonstranten werden &#8222;St\u00f6rer&#8220;, Krawallmacher, Vermummte&#8230; oder schlicht und ergreifend das &#8222;polizeiliche Gegen\u00fcber&#8220;. Festgelegt wird auf diese Weise auch, welche Ausdrucksform den Namen Demonstration verdiene und durch den Art. 8 gesch\u00fctzt sei und welche der polizeilichen Gewalt \u00fcbergeben wird. Demonstrationsverbote und Aufl\u00f6sungsversuche geben dieser polizeilichen Definition den rechtlichen anstrich. <\/p>\n<h4>2. Was wurde verboten?<\/h4>\n<p>Die Verbote und Auflagen betreffen die gro\u00dfe Mehrheit der angek\u00fcndigten Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen, sofern sie auf der Stra\u00dfe stattfinden sollten. <\/p>\n<p>&#8211; F\u00fcr die Demonstration am Sonntag, den 25.9., wurde die Auflage gegeben, nicht bis zum Internationalen Congress Centrum, dem Tagungsort des IWF, heranzugehen. Die Kundgebung fand etwa 400 Meter davon entfernt statt. zwischen dem Kundgebungsort und dem ICC sperrte die Polizei jeglichen Durchgang. Die Auflage ist im Zusammenhang zu sehen mit den vielen Warnungen vor Gewaltt\u00e4tigkeiten, die auch dem betont gewaltfreien Spektrum gegen\u00fcber ge\u00e4u\u00dfert wurden. So hatte u.a. die SPD sich gegen eine Teilnahme ausgesprochen, FDP und CDU forderten noch in der Woche davor die Veranstalter auf, die Demonstration zu lassen.<br \/>\n&#8211; Weit drastischer waren die Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Aktionen zwischen Montag und Donnerstag, sowie zur Begr\u00fc\u00dfung der Banker am Samstag. Die Aktionen in der Innenstadt wurden von der Polizei generell verboten. Die Verwaltungsgerichte best\u00e4tigten die Verbote bis auf wenige Ausnahmen. <\/p>\n<p>Vor allem die Stra\u00dfentheateraktionen, die zum Teil von der AL und dem &#8222;B\u00fcro f\u00fcr ungew\u00f6hnliche Ma\u00dfnahmen&#8220; angemeldet worden waren, wurden nicht nach Versammlungsrecht, sondern nach Verkehrsrecht behandelt. Das Verwaltungsgericht ist dieser Absurdit\u00e4t weitgehend gefolgt. Hierzu eine Kostprobe:<br \/>\n&#8222;Bei den Kunstaktionen hendelt es sich nicht um Versammlungen nach   1 Abs. 1 VersammlG. Hierunter sind nur planm\u00e4\u00dfige Zusammenk\u00fcnfte mehrerer Menschen zum Zweck gemeinsamer Meinungsbest\u00e4tigung zu verstehen, wobei zwischen den Teilnehmern eine innere Bindung im Sinne eines Gruppengef\u00fchls bestehen mu\u00df &#8230; Demgegen\u00fcber bezwecken die beabsichtigten Veranstaltungen vorrangig Information und Unterhaltung einer unbestimmten Anzahl von Personen, die sich zuf\u00e4llig und vor\u00fcbergehend an den Veranstaltungsorten einfinden.<br \/>\n&#8230; die Antragstellerin (bedarf) einer stra\u00dfenverkehrsrechtlichen Erlaubnis gem\u00e4\u00df   29 Abs. 2 StVO (&#8230;). Denn durch die beabsichtigten VEranstaltungen werden der Breitscheidtplatz und der oben n\u00e4her bezeichnete Platz vor dem ICC mehr als verkehrs\u00fcblich in Anspruch genommen. Die den Antraggegner (i.e. die Polizei) bindenden Verwaltungsvorschriften sehen ein umfangreiches Erlaubnisverfahren, insbesondere auch die Beteiligung mehrerer anderer Beh\u00f6rden vor.&#8220; Dazu sei aber keine zeit mehr. (VG Berlin, VG 15 A 593\/88, BEschlu\u00df vom 23.9.88)<\/p>\n<p>\u00c4hnlich laufende Ablehnungen finden sich zu den anderen Theater- und Kunstaktionen. Der Rest wurde mit dem Verweis auf die schon oben genannten Gefahrenvermutungen abgeb\u00fcgelt. Nachdem erkennbar war, da\u00df das Verwaltungsgericht den polizeilichen Entscheidungen fast durchg\u00e4ngig folgen w\u00fcrde, verzichteten die Anmelder auf weitere gerichtliche Schritte und entschieden sich, die Veranstaltungen trotz allem so weit wie m\u00f6glich stattfinden zu lassen.<\/p>\n<p>Erlaubt blieben nur die Aktionen in den Bezirken, u.a. gegen Siemens in Siemensstadt und gegen Schering in Wedding.<br \/>\n&#8211; Die Auflagen gegen die &#8222;internationalistische Demonstration&#8220; am Donnerstag stehen in der Folge der vom Verwaltungsgericht weitgehend gedeckten Linie der Polizei und des Innensenats, Demonstrationen von der Innenstadt, insbesondere vom Kurf\u00fcrstendamm fernzuhalten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts lag bis zum Mittwoch noch nicht vor. Trotz des erfahrungsgem\u00e4\u00df ung\u00fcnstigen Kundgebungsort Urania, einer gro\u00dfen Stra\u00dfenkreuzung im Niemandsland zwischen Hochh\u00e4usern, von allen Seiten offen f\u00fcr das Vorgehen der Polizei akzeptierten die Veranstalter, die Autonomen, die Auflage. Sie zogen es vor, \u00fcberhaupt eine Demonstration durchzuf\u00fchren. <\/p>\n<p>Verbote und Auflagen zeigen wie sehr die polizeiliche Definition dessen, welche Form der \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferung als Demonstration gelten darf und welche nicht, in rechtlichen Entscheidungen &#8211; auch von Verwaltungsgerichten &#8211; gegossen wird. <\/p>\n<h4>3. Friedlichkeit\/Unfriedlichkeit<\/h4>\n<p>Bis auf einige wenige zerschlagene Fensterscheiben, abgeknickte Autoantennen etc. ist w\u00e4hrend der Demonstrationen und Aktionen der IWF-Gegner, auch der Autonomen, nichts vorgefallen. Die Sch\u00e4den d\u00fcrften zusammengerechnet kaum das ausmachen, was an allt\u00e4glichem Vandalismus ohne politischen Hintergrund in den selben Tagen geschehen ist. Ein Grund daf\u00fcr mag sicherlich das ungeheure Polizeiaufgebot w\u00e4hrend der Tagungszeit gewesen sein, das auch beim besten Willen gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen wie anl\u00e4\u00dflich des Besuchs des US-Pr\u00e4sidenten im Juni 1987 unm\u00f6glich gemacht hat. Viel wesentlicher aber ist die Entscheidung der Demonstranten gewesen, sich nicht provozieren zu lassen, wie das bei anderen Angelegenheiten regelm\u00e4\u00dfig der Fall war. W\u00e4hrend die Aufl\u00f6sung von Demonstrationen z.B. anl\u00e4\u00dflich des Reagan-Besuchs dazu f\u00fchrte, da\u00df sich die Auseinandersetzungen nach Kreuzberg verlagerten und dort bis in die sp\u00e4te Nacht andauerten, haben die Demonstranten dieses mal versucht, mit ihren Parolen und ihrem politischen Anliegen in der Innenstadt &#8211; trotz Verboten und trotz polizeilicher Gewalt &#8211; pr\u00e4sent zu bleiben. Auch die von den Autonomen angemeldete Demonstration blieb &#8211; was die Demonstranten betrifft &#8211; friedlich. Die Entscheidung der Demo-Leitung, die Demonstration aufzul\u00f6sen und nicht in den schon montierten K\u00e4fig an der Urania zu laufen, zeugt von Klugheit und von dem Willen, es nicht zu einer Auseinandersetzung mit der Polizei kommen zu lassen.<\/p>\n<p>In der Realit\u00e4t wurde also die polizeiliche Prohetie &#8211; hier die gro\u00dfe friedliche Demonstration, dort die unfriedlichen Aktionstage und die Demonstration der gewaltbereiten Autonomen &#8211; L\u00fcgen gestraft. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Unnachsichtiges Vorgehen gegen Straft\u00e4ter&#8220; (Berliner Morgenpost, 22.9.88) versprach der Berliner Landespolizeidirektor Kittlaus am Vorabend des<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,37],"tags":[],"class_list":["post-2530","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-031"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2530","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2530"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2530\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2530"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2530"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2530"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}