{"id":2568,"date":"1997-12-21T19:03:02","date_gmt":"1997-12-21T19:03:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2568"},"modified":"1997-12-21T19:03:02","modified_gmt":"1997-12-21T19:03:02","slug":"reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2568","title":{"rendered":"Reform der Sicherheitsbeh\u00f6rden: Polizei &#8211; Geheimdienste &#8211; Private Sicherheitsdienste"},"content":{"rendered":"<h3>Von Otto Diederichs<\/h3>\n<p><b>Der Anspruch der Polizeireform der 70er Jahre bestand darin, da\u00df die Polizei sich nicht mehr im Sinne eines &#8218;Wenn-dann&#8216;-Musters darauf beschr\u00e4nken sollte, auf konkrete Gefahren und Straftaten zu reagieren. Vielmehr sollte sie Gefahren und Straftaten m\u00f6glichst selbst und umfassend entdecken (also das Dunkelfeld aufhellen) und &#8211; mehr noch &#8211; dies nicht erst zum Zeitpunkt der unmittelbaren Gefahren oder Straftaten, sondern bereits im Zeitraum davor. Die Polizei sollte sich, dem wohl einflu\u00dfreichsten Verfechter des Strukturwandels Horst Herold zufolge,<a name=\"Text1\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#1\">(1)<\/a> von ihrer Rolle als &#8218;Objekt blo\u00dfer Vollstreckung&#8216; emanzipieren. Von der Hoffnung auf die umfassende Gestaltbarkeit von Sicherheit durch die Polizei haben die meisten Sicherheitsexperten heute Abschied genommen. Geblieben ist jedoch der Glaube an eine Polizei, die allein kraft \u00fcberlegenen Wissens, Technik und Professionalit\u00e4t zu einer vorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung in der Lage sein und deshalb auch die Kompetenz besitzen soll, weitgehend selbstt\u00e4tig zu agieren.<a name=\"Text2\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#2\">(2)<\/a> <\/b><\/p>\n<p>Geblieben sind insoweit auch die Leitgedanken des seinerzeitigen Umbaus der Polizei. Die PolizistInnen vor Ort sind in diesem Konzept nur noch die Lieferanten von Detailinformationen, die anschlie\u00dfend zentral zusammengef\u00fchrt und von EDV-Spezialisten ausgewertet werden, um auf dieser Grundlage \u00fcbergreifende Einsatzplanungen zu entwickeln und Entscheidungen zu f\u00e4llen, die von den BeamtInnen vor Ort dann wiederum auszuf\u00fchren w\u00e4ren. Diesem Modell entsprach die Aufl\u00f6sung der traditionell kleinr\u00e4umigen Revierstrukturen mit ihrer relativen Autonomie gegen\u00fcber \u00fcbergeordneten Ebenen; der Ausbau zentraler F\u00fchrungsgremien und die innere Spezialisierung der Polizei. Hinzu kam der Ausbau von Informationssystemen. Durch verst\u00e4rkte Pr\u00e4senz von PolizistInnen auf der Stra\u00dfe potentielle Straft\u00e4ter abzuschrecken, sie auf frischer Tat zu ertappen, an Kriminalit\u00e4tsschwerpunkten bereits vor ihnen eingetroffen zu sein, dies war das Versprechen.<!--more--><\/p>\n<h4>Dezentralisierung der Polizei<\/h4>\n<p>Diese Erwartungen an die Polizeireform wurden entt\u00e4uscht.<a name=\"Text3\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#3\">(3)<\/a> Der Versuch, die Effektivit\u00e4t der Polizei pro Mann\/Frau-Stunde zu steigern, hat den Bezug zur Bev\u00f6lkerung nicht verbessert.<a name=\"Text4\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#4\">(4)<\/a> Die geringeren M\u00f6glichkeiten des unmittelbaren Kontaktes zu den PolizistInnen hat die Inanspruchnahme der Polizei in erster Linie auf die Funkleitzentralen konzentriert. Hier aber sitzen BeamtInnen, die schon aufgrund ihrer Ortsferne nur zur formellen Reaktion von Funkstreifeneins\u00e4tzen in der Lage sind.<\/p>\n<p>Es gilt somit, die allt\u00e4gliche Handlungs- und Entscheidungskompetenz jener BeamtInnen wieder zu st\u00e4rken, die im Au\u00dfendienst &#8218;an der Front&#8216; des polizeilichen Einsatzes stehen. Hierf\u00fcr m\u00fc\u00dften die qualifiziertesten PolizistInnen gewonnen werden. Dies setzt &#8211; neben einer verbesserten Ausbildung &#8211; eine Image-Aufwertung und eine laufbahnrechtliche H\u00f6herbewertung (und damit auch bessere Bezahlung) voraus, die mehr ist als die derzeit weitgehend formelle Umsetzung der &#8218;zweigeteilten Laufbahn&#8216;. Es bedeutet, diesen SchutzpolizeibeamtInnen wieder gr\u00f6\u00dfere Kompetenzen bei der Aufkl\u00e4rung von Straftaten zu geben.<br \/>\nAuf der anderen Seite ist es notwendig, den Polizeidienst von &#8217;nicht origin\u00e4ren&#8216; Aufgaben zu entlasten, indem auch die Sozial(arbeiterischen)Beh\u00f6rden \u00fcber die normalen B\u00fcrozeiten (insbesondere an Wochenenden) erreichbar sind.<\/p>\n<p>Die notwendige Organisationsreform kann indes nicht das Ziel verfolgen, Zentralstellen g\u00e4nzlich zu beseitigen. Sie m\u00fc\u00dfte aber deren Gewicht generell verringern. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Anfangsermittlungen mu\u00df grunds\u00e4tzlich bei den lokalen Ebenen liegen. Technische Sonderf\u00e4higkeiten k\u00f6nnten durchaus auf zentraler Ebene angesiedelt bleiben. Auch der Heranziehung von Fachleuten f\u00fcr schwierige Ermittlungen steht nichts grunds\u00e4tzlich im Wege. Daraus d\u00fcrfen sich dann aber keine Entscheidungskompetenzen oder \u00fcbergeordnete Zust\u00e4ndigkeiten ergeben. Auch hochspezialisierte Ermittlungen in den Bereichen Wirtschafts- und Umweltkriminalit\u00e4t u.\u00e4. k\u00f6nnen und sollten bei den Zentralstellen angesiedelt bleiben. In erster Linie jedoch m\u00fc\u00dften diese wieder zu Dienstleistungsagenturen f\u00fcr die lokalen Gliederungen werden.<\/p>\n<p>Ohne jeden Zweifel braucht auch die Polizei Informationen und Informationssysteme. Sie braucht allerdings weniger, anders erhobene und anders verarbeitete Daten &#8211; und sie braucht sie f\u00fcr Aufgaben, die anders definiert werden m\u00fcssen als bisher. Bemi\u00dft man die derzeitige polizeiliche Datenverarbeitung an den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Volksz\u00e4hlungsurteil genannt hat (Zweckbindung, Offenheit und Durchschaubarkeit f\u00fcr die Betroffenen, keine Datenhaltung auf Vorrat), mu\u00df festgestellt werden, da\u00df sie dem nicht einmal im Ansatz gen\u00fcgt. Zu verbessern w\u00e4re dementsprechend die grunds\u00e4tzliche \u00dcbersichtlichkeit der gesamten polizeilichen EDV.<a name=\"Text5\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#5\">(5)<\/a><\/p>\n<h4>Polizeiausbildung<\/h4>\n<p>Ausbildung ist immer mehr als nur die Vermittlung konkreten Wissens und beruflicher F\u00e4higkeiten. Sie vermittelt auch Wertorientierungen und eine spezifische berufliche Sicht der sozialen Wirklichkeit; sie pr\u00e4gt habituell. F\u00fcr diese habituelle Pr\u00e4gung sind die einzelnen Ausbildungsinhalte dabei von nachrangiger Bedeutung. Entscheidender sind die Formen, innerhalb derer ausgebildet wird. So sehr die Inhalte der polizeilichen Ausbildung seit den 50er Jahren auch ver\u00e4ndert wurden, so sind deren zentrale Formen doch weitgehend unver\u00e4ndert geblieben. &#8222;Mit dem Eintritt in die Polizei betreten die Jugendlichen eine eigene Welt, in die sie einsozialisiert werden sollen. Die finanzielle Unabh\u00e4ngigkeit wird eingetauscht gegen eine Einschr\u00e4nkung der Freiheit der Lebensgestaltung: (&#8230;) Sie lernen nur gemeinsam mit anderen Polizistinnen und Polizisten, und fast alle pr\u00fcfungsrelevanten F\u00e4cher werden ihnen nur von Polizisten vermittelt; dies gilt im Prinzip \u00fcber alle Ausbildungsphasen bis hin zur Ausbildung zum h\u00f6heren Dienst. &#8218;Gesamtpolizeiliches Denken&#8216; soll vermittelt werden. Gerade der h\u00e4ufige Ortswechsel mit &#8218;amtlicher Unterbringung und Verpflegung&#8216; f\u00fchrt zur Notwendigkeit, die Polizei zu etwas \u00e4hnlichem wie &#8218;Heimat&#8216; zu erkl\u00e4ren. Wer nicht zum Polizeiapparat geh\u00f6rt, ist &#8218;Externer&#8216;, d.h. er geh\u00f6rt zur &#8218;Au\u00dfenwelt&#8216;. Dieser Dualismus von innen und au\u00dfen &#8211; wir und die anderen, die Polizei und &#8218;die B\u00fcrger&#8216; &#8211; wird dem Au\u00dfenstehenden vielleicht deutlicher als den Polizistinnen und Polizisten selbst&#8220;. Diese Aussage der &#8218;Kommission zur Untersuchung des Reformbedarfes in der nieders\u00e4chsischen Polizei&#8216;<a name=\"Text6\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#6\">(6)<\/a> hat nichts an Richtigkeit eingeb\u00fc\u00dft &#8211; und sie gilt nicht nur f\u00fcr Niedersachsen.<\/p>\n<p>Eine Reform der Polizeiausbildung in demokratischer Absicht hat daher in erster Linie radikal zu brechen mit der bisherigen Trennung der Lebenswelten und -erfahrungen jugendlicher Polizeisch\u00fclerInnen von denen ihrer AltersgenossenInnen. Ohne eine Aufhebung des tradierten polizeilichen Ausbildungsghettos und seiner verhaltenspr\u00e4genden Kraft wird dies nicht zu erreichen sein.<\/p>\n<p>Nur die konsequente Angliederung der Ausbildungsinstitutionen an zivile Tr\u00e4ger bietet die Chance, das bisherige polizeiliche Ausbildungsghetto aufzubrechen. F\u00fcr die Umsetzung solcher Ma\u00dfnahmen ist es allerdings zwingend notwendig, die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Polizeiausbildung von den Innenministerien auf die Kultusministerien zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Weiterhin hat die Ausbildung sich in aller Konsequenz am polizeilichen Alltag im Au\u00dfendienst mit seinen vielf\u00e4ltigen B\u00fcrgerkontakten zu orientieren. Dieser Au\u00dfendienst ist auch \u00fcber die Ausbildung institutionell aufzuwerten und in seinen qualifikatorischen Anforderungen als gleichgewichtig mit der T\u00e4tigkeit der verschiedenen F\u00fchrungsebenen zu bewerten.<\/p>\n<p>Nichtautorit\u00e4re Formen des Konfliktmanagements und der Streitschlichtung, die Offenheit f\u00fcr Ver\u00e4nderungen und f\u00fcr eine Vielfalt von Lebensstilen, Toleranz bei allt\u00e4glichen Ordnungsaufgaben lassen sich nicht (ausschlie\u00dflich) durch Theorie erlernen, sondern nur, wenn bereits in der Ausbildung entsprechende praktische Erfahrungen vermittelt werden und sich dies nach \u00dcbernahme in den Vollzugsdienst im F\u00fchrungsstil von Vorgesetzten fortsetzt.<\/p>\n<p>Eine solche Ausbildung k\u00f6nnte durchaus auf Kosten eines reduzierten Rechtsunterrichts gehen (so ist bspw. nicht einzusehen, warum angehende KriminalpolizeibeamtInnen umfassende Kenntnisse im Verkehrsrecht erhalten sollen). Es ist eine Illusion, anzunehmen, da\u00df in Konfliktsituationen allein intensive Rechtskenntnisse zu ad\u00e4quaten L\u00f6sungsformen f\u00fchren.<br \/>\nDie genannten Elemente einer neuen Ausbildung gelten im Prinzip gleicherma\u00dfen f\u00fcr das ausgebaute System polizeiinterner Fortbildungsveranstaltungen. Ob AntiStre\u00df-Training oder EDV-Ausbildung, Menschenf\u00fchrung oder politische Fortbildung &#8211; es gibt viele Bereiche bisher polizeiinterner Fortbildung, die in Kontakt mit anderen Berufsgruppen jenseits der Polizei organisierbar w\u00e4ren und die f\u00fcr die Konfliktfelder des Polizeiberufes zus\u00e4tzliche soziale Erfahrungen vermitteln k\u00f6nnten. Die Pflicht zur (nachpr\u00fcfbaren) Fortbildung sollte daher f\u00fcr Polizeibedienstete zur verbindlichen Voraussetzung f\u00fcr den weiteren beruflichen Aufstieg erkl\u00e4rt werden.<a name=\"Text7\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#7\">(7)<\/a><\/p>\n<h4>Polizeibeauftragte<\/h4>\n<p>Neben solchen m\u00f6glichen Formen der Demokratisierung der Polizei, hat sich in der b\u00fcrgerrechtlichen Diskussion in der Bundesrepublik mittlerweile die Instanz eines &#8218;Polizeibeauftragten&#8216; etabliert.<a name=\"Text8\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#8\">(8)<\/a> Im Dezember 1993 tauchte die Forderung nach einem Polizeibeauftragten als (allerdings erfolgloser) Antrag selbst auf der Bezirksdelegiertenkonferenz der hessischen &#8218;Gewerkschaft der Polizei&#8216; (GdP) auf <a name=\"Text9\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#9\">(9)<\/a> und seit dem Fr\u00fchjahr 1995 besch\u00e4ftigt sich auch in der Berliner GdP eine Arbeitsgruppe der &#8218;Jungen Gruppe&#8216; mit der Frage.<a name=\"Text10\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#10\">(10)<\/a><\/p>\n<p>Um die Aufgabe, Ansprechpartner und Mittler f\u00fcr\/zwischen B\u00fcrgerInnen und Polizei befriedigend erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen, mu\u00df die Stellung des\/der Polizeibeauftragten so unabh\u00e4ngig wie m\u00f6glich sein. Jede dienstrechtliche Anbindung des Amtes an die Polizei oder gar eine Abh\u00e4ngigkeit vom Innenministerium entspr\u00e4che nicht der beabsichtigten Ombudsmann-Funktion und k\u00e4me zwangsl\u00e4ufig einer politischen Totgeburt gleich. Einzig sinnvoll w\u00e4re eine mit ausreichendem Personal und eigenem Etat ausgestattete Einrichtung als oberste Landesbeh\u00f6rde, die der Dienstaufsicht des Parlamentspr\u00e4sidenten untersteht. Als notwendige Qualifikation f\u00fcr das Amt wird h\u00e4ufig die Bef\u00e4higung zum Richteramt gefordert. Eine solche Festlegung schr\u00e4nkt den Kreis der w\u00e4hlbaren Personen jedoch unn\u00f6tig ein, ohne sichtbare Vorteile zu bringen. Mit Ausnahme von aktiven oder ehemaligen PolizeibeamtInnen, BeamtInnen der Innenministerien oder sonstigen Angeh\u00f6rigen von Sicherheitseinrichtungen sollte jede Person grunds\u00e4tzlich w\u00e4hlbar sein. Wichtiger scheint die Zusammensetzung des Arbeitsstabes des\/der Polizeibeauftragten. Hier sollten auch abgeordnete (und damit f\u00fcr die Dauer ihrer T\u00e4tigkeit in diesem Stab vom Strafverfolgungsgrundsatz befreite) PolizeibeamtInnen vertreten sein, um z.B. Dienstanweisungen, organisatorische Arbeitsabl\u00e4ufe etc. richtig einsch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der\/die Polizeibeauftragte m\u00fc\u00dfte in jedem Falle ein Recht (und die Pflicht) zur Verschwiegenheit gegen\u00fcber InformantInnen erhalten, die auch f\u00fcr die Offenbarung eigenen strafbaren Verhaltens durch PolizeibeamtInnen gelten mu\u00df. Eine solche Verschwiegenheitsklausel unterschiede das Amt erheblich von der Staatsanwaltschaft und der Polizei.<\/p>\n<p>Die umfassende Kontrolle der Einhaltung von Verfassung und Gesetzen durch die Polizei w\u00e4re oberste Aufgabe des\/der Polizeibeauftragten. Dies k\u00f6nnte sowohl aus Eigeninitiative wie auch auf Grund von Eingaben und Beschwerden von B\u00fcrgerInnen und\/oder PolizistInnen geschehen. Um seine\/ ihre Aufgaben sachgerecht erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigte er\/sie das Recht, jederzeit unangemeldet s\u00e4mtliche Polizeieinrichtungen, insbesondere Polizeigewahrsame und -unterk\u00fcnfte aufzusuchen sowie Akteneinsicht in Polizeivorg\u00e4nge zu nehmen.<\/p>\n<p>Der\/die Polizeibeauftragte darf dabei nicht nur AnsprechpartnerIn der B\u00fcrgerInnen sein. Auch PolizeibeamtInnen und -angestellte m\u00fcssen sich jederzeit ohne Gefahr eines dienstlichen Nachteiles an ihn\/sie wenden k\u00f6nnen. Ein oder eine Polizeibeauftragte kann dabei jedoch kein &#8218;Nebenstaatsanwalt&#8216; sein. Ebensowenig k\u00f6nnte er\/sie &#8218;Beichtvater&#8216; f\u00fcr klagef\u00fchrende BeamtInnen sein. Das Bekanntwerden von Klagef\u00fchrenden unter den davon betroffenen KollegInnen oder Vorgesetzten w\u00e4re ohnehin nicht zu verhindern. Die Aufgabe l\u00e4ge in solchen F\u00e4llen darin, darauf zu achten, da\u00df den BeamtInnen durch ihre Offenbarungen keine dienstlichen Nachteile entstehen.<\/p>\n<h4>Reform und Kontrolle der Geheimdienste?<\/h4>\n<p>Ist der Einsatz von geheimer Informationsbeschaffung und \u00dcberwachung mit den demokratischen Grundprinzipien von weitestgehender Transparenz \u00fcberhaupt in Deckung zu bringen? Die b\u00fcrgerrechtlich orientierten Gruppen und Organisationen in der Bundesrepublik haben dies in der Vergangenheit stets mit gutem Grund verneint. Geheimdienste entziehen sich wegen ihres geheimen Anspruchs jeder wirksamen politischen und \u00f6ffentlichen Kontrolle.<\/p>\n<p>Auf den Erfahrungen bei der Aufl\u00f6sung des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit der ehemaligen DDR aufbauend, wird in einem Programmpapier des b\u00fcndnisgr\u00fcnen Bundestagsabgeordneten Manfred Such <a name=\"Text11\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#11\">(11)<\/a> unterdessen eine wirksame Sicherung und schrittweise Verlagerung s\u00e4mtlicher Akten und Materialien des Bundesnachrichtendienstes (BND) gefordert, um sie dem Zugriff und der potentiellen Vernichtung weitestgehend zu entziehen. Die sichergestellten und verlagerten Unterlagen sollen danach bis zu einer gesetzlichen Regelung analog des &#8218;Stasi-Unterlagen-Gesetzes&#8216; (StUG) f\u00fcr eine Aktenauskunft\/Akteneinsicht von potentiell Betroffenen, f\u00fcr die wissenschaftliche Forschung, die journalistische Aufarbeitung u.\u00e4. unzug\u00e4nglich bleiben. Der Geheimdienst selbst soll ebenfalls schrittweise aufgel\u00f6st, die ehemaligen Bediensteten entweder zu ihrer fr\u00fcheren Dienststelle (z.B. Bundeswehr) zur\u00fcckversetzt, anderweitig sinnvoll umgesetzt oder berentet werden. Soweit einstige Aufgaben nicht ersatzlos wegfallen k\u00f6nnen (z.B. im Bereich der Verbrechensbek\u00e4mpfung), da sie ohnehin schon von den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden bearbeitet werden, sollen diese auf andere Organe (Bundeskriminalamt, Landeskriminal\u00e4mter, Zoll) \u00fcbertragen werden. Gleiches gilt f\u00fcr Ger\u00e4t und Ausstattung des BND.<\/p>\n<p>Will man sich schon auf einen solchen Weg begeben, so w\u00e4ren die in diesem Programmpapier aufgef\u00fchrten Punkte &#8218;Sicherung der Akten und Materialien&#8216;, &#8218;Kontrolle der dauerhaften Aufl\u00f6sung&#8216; und &#8218;\u00dcbertragung ehemaliger BND-Aufgaben auf andere Stellen&#8216;<a name=\"Text12\"><\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#12\">(12)<\/a> geeignet, auch f\u00fcr die notwendige Aufl\u00f6sung des 1956 gegr\u00fcndeten Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes (MAD) herangezogen zu werden.<br \/>\nDa Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes (und hierzu z\u00e4hlen auch Angriffe auf die Bundeswehr) gleichfalls zu den Aufgaben der Verfassungsschutz\u00e4mter geh\u00f6ren, liegt hier ohnehin eine nicht plausible Doppelzust\u00e4ndigkeit vor. Nicht ohne weiteres auf andere, zivile Stellen zu verlagern w\u00e4re allerdings die Auswertung milit\u00e4rischer Informationen und die Bewertung der \u00e4u\u00dferen Sicherheitslage. Die Zahl des hierf\u00fcr ben\u00f6tigten Personals k\u00f6nnte (und m\u00fc\u00dfte wohl auch) kontniuierlich anhand der aktuellen au\u00dfenpolitischen Situation auf seine weitere Notwendigkeit \u00fcberpr\u00fcft und ggf. entsprechend reduziert werden.<\/p>\n<p>Langfristig gilt auch f\u00fcr die \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz generell das Primat der Aufl\u00f6sung. Eine &#8218;Z\u00e4hmung&#8216; w\u00e4re jedoch bereits jetzt m\u00f6glich, indem ihre bisherige T\u00e4tigkeiten einer aufgabenkritischen \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen und ggf. abgebaut w\u00fcrden. Zu einer solchen &#8218;Z\u00e4hmung&#8216; geh\u00f6rte in allererster Linie ein uneingeschr\u00e4nktes Zugangsrecht der Datenschutzbeauftragten. Notwendig w\u00e4ren zudem k\u00fcrzere L\u00f6schungsfristen f\u00fcr die Datensysteme, ein verbessertes Aktenauskunftsrecht sowie der jederzeitige (unangemeldete) Zugang der Mitglieder der &#8218;Parlamentarischen Kontrollkommissionen&#8216; zu den R\u00e4umen, Unterlagen und Systemen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden.<\/p>\n<h4>Private Sicherheitsdienste<\/h4>\n<p>Im Laufe der Jahre haben sich private Wach- und Sicherheitgesellschaften zu hochmodernen Sicherheitsunternehmen entwickelt, die im Vorfeld polizeilicher T\u00e4tigkeit Pr\u00e4ventionsaufgaben \u00fcbernehmen. Da\u00df die staatlichen Sicherheitsleistungen sich mit den Sicherheitsanspr\u00fcchen der B\u00fcrgerInnen decken, wird zwar immer behauptet, ist aber falsch. Staatliche Sicherung gilt in erster Linie der eigenen (herrschaftlichen) Sicherung. Damit gilt die Sicherungsbewahrung zuv\u00f6rderst der vorgegebenen kapitalistischen \u00d6konomie; staatlicher Schutz f\u00e4llt somit (nahezu zwangsl\u00e4ufig) ungleichgewichtig aus. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit entsteht so eine L\u00fccke, die von privaten Sicherheitsunternehmen bedient werden kann.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon, wie Einrichtungen wie z.B. Atomkraftwerke politisch und\/oder gesellschaftlich gew\u00fcnscht oder bewertet werden, bleiben deren Folgen noch f\u00fcr lange Zeit erhalten. Hier m\u00f6gen private Sicherheitsanbieter derzeit noch ihre Berechtigung finden. Ungleich schwieriger wird es bereits im Bereich des Eigentumsschutzes: Gegen den privaten Schutz von Fabrikationsanlagen durch Werkschutzleute u.\u00e4. wird sich wenig einwenden lassen; doch wie steht es mit jenem Bereich privaten Eigentums, das erst durch \u00f6ffentliche Nutzung seine Funktion erh\u00e4lt, etwa Kaufh\u00e4user oder Freizeitparks? Notwendig sind hier in jedem Falle pr\u00e4zise gesetzliche Regelungen, die sowohl die Befugnisse privater Sicherheitsunternehmen wie auch ihre (r\u00e4umliche) Zust\u00e4ndigkeit strikt eingrenzen. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr den privaten Schutz von Grundst\u00fccken oder der eigenen Person, etwa in Form von Leibw\u00e4chtern. Gesetzlich klar geregelt werden mu\u00df zudem die Ausbildung und Ausstattung privaten Wachpersonals; vorzusehen sind weiterhin regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberpr\u00fcfungen der Unternehmen durch die Gewerbeaufsichts\u00e4mter.<\/p>\n<p>Ein Unbehagen wird dabei gleichwohl immer bleiben und bleiben m\u00fcssen &#8211; es sollte Ma\u00dfstab sein f\u00fcr die privaten Sicherheitsanbietern zuzugestehenden Rechte.<\/p>\n<h5>Otto Diederichs ist Redakteur und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP; freier Journalist in Berlin<\/h5>\n<h6><a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text1\">(1)<\/a> <a name=\"1\"><\/a>Siehe: Die Polizei 5\/72, S. 133ff.; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 16 (3\/83), S. 63ff. u. 18 (2\/84), S. 30ff. <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text2\">(2)<\/a> <a name=\"2\"><\/a>Vgl. Der Spiegel v. 7.7.97 u. 14.7.97 <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text3\">(3)<\/a> <a name=\"3\"><\/a>Vgl. Feltes, Thomas, Polizeiliches Alltagshandeln, in: Kaiser\/Kury\/Albrecht (Hg.), Kriminologische Forschung in den 80er Jahren. Kriminologische Arbeitsberichte aus dem Max-Planck-Institut f\u00fcr ausl\u00e4ndisches und internationales Strafrecht, Bd. 35\/1, Freiburg 1988, S. 147ff.; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 51 (2\/95), S. 17ff u. S. 23ff.; US-Dept. of Justice\/Office of Justice Programm\/National Institut of Justice (Hg.), Perspectives on Policing No. 1ff., Washington D.C.; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 56 (1\/97), S. 31ff. <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text4\">(4)<\/a> <a name=\"4\"><\/a>Vgl. Die Polizei 2\/96, S. 54 <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text5\">(5)<\/a> <a name=\"5\"><\/a>Siehe hierzu: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 41 (1\/92) u. 51 (2\/95), S. 65ff. <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text6\">(6)<\/a> <a name=\"6\"><\/a>Arbeitsgruppe 4\/5 (Aus- und Fortbildung) der Kommission zur Untersuchung des Reformbedarfes in der nieders\u00e4chsischen Polizei, Reform der Aus- und Fortbildung der Polizei, Hannover 1992, S. 39 <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text7\">(7)<\/a> <a name=\"7\"><\/a>Ausf\u00fchrlich: DIE GR\u00dcNEN im Bundestag\/Alternative Liste Berlin (Hg.), Nicht dem Staate, sondern den B\u00fcrgern dienen, Bonn-Berlin 1990; Gewerkschaft der Polizei LV Hessen (Hg.), Polizei 2000. Gutachterliche Stellungnahme zu einer neuen Polizei unter besonderer Ber\u00fccksichtigung des Konzeptes &#8218;Polizei Hessen 2000&#8216;, Wiesbaden 1992; siehe auch: Nitschke, Peter, Rekommunalisierung der Polizei? Chancen und Probleme f\u00fcr die postmoderne plurale Gesellschaft, in: Sack, Fritz u.a. (Hg.), Privatisierung staatlicher Kontrolle: Befunde, Konzepte, Tendenzen, Baden-Baden 1995, S. 261ff. <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text8\">(8)<\/a> <a name=\"8\"><\/a>Vgl. Kaiser, G\u00fcnther\/Kury, Helmut\/Albrecht, Hans-J\u00f6rg (Hg.), Kriminologische Forschung in den 80er Jahren. Projektberichte aus der Bundesrepublik Deutschland, Freiburg 1988, S. 157ff.; Wieland, Wolfgang\/Diederichs, Otto, Der Polizeibeauftragte, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP\/Diederichs, Otto (Hg.), Hilfe Polizei. Fremdenfeindlichkeit bei Deutschlands Ordnungsh\u00fctern, Berlin 1995, S. 129ff. <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text9\">(9)<\/a> <a name=\"9\"><\/a>Antrag 01 der Kreisgruppe Idstein v. 6.\/7.12.93 <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text10\">(10)<\/a> <a name=\"10\"><\/a>Junge Gruppe\/AG Polizeibeauftragter, Arbeitsergebnis v. Mai 1995; Contact 2\/96, S. 2ff. <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text11\">(11)<\/a> <a name=\"11\"><\/a>Such, Manfred, Schritte zu mehr Effektivit\u00e4t und demokratischer Transparenz bei der Gewinnung und Analyse au\u00dfenpolitischer Erkenntnisse, zugleich Eckpunkte zur Aufl\u00f6sung und Abwicklung des Bundesnachrichtendienstes, Bonn, 7.2.96 <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/reform-der-sicherheitsbehoerden-polizei-geheimdienste-private-sicherheitsdienste\/#Text12\">(12)<\/a> <a name=\"12\"><\/a>Ebd., S. 9ff.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Otto Diederichs Der Anspruch der Polizeireform der 70er Jahre bestand darin, da\u00df die Polizei<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,64],"tags":[],"class_list":["post-2568","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-058"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2568","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2568"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2568\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2568"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2568"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2568"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}