{"id":2587,"date":"1997-12-21T19:23:17","date_gmt":"1997-12-21T19:23:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2587"},"modified":"1997-12-21T19:23:17","modified_gmt":"1997-12-21T19:23:17","slug":"europaeische-innere-sicherheit-moeglichkeiten-parlamentarischer-kontrolle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2587","title":{"rendered":"Europ\u00e4ische Innere Sicherheit &#8211; M\u00f6glichkeiten parlamentarischer Kontrolle?"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><b>Seit Mitte der 70er Jahre wurde die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa quantitativ und qualitativ erheblich ausgedehnt. Betrieben von den nationalen Sicherheitsexekutiven, zeichnete sich die Europ\u00e4isierung der Inneren Sicherheit von Anfang an durch ihr demokratisches Defizit aus. Die Themen und Gegenst\u00e4nde der Kooperation waren die gleichen, die auch im Staatsinnern zentral waren. Vor allem durch die Terrorismusbek\u00e4mpfung wurde die Kooperation ma\u00dfgeblich ausgebaut. Dabei wurden neue Institutionen geschaffen und Vertr\u00e4ge geschlossen, die nur zum Teil auf die &#8218;Europ\u00e4ische Gemeinschaft&#8216; (EG) bezogen sind.<\/b><\/p>\n<p>Bis zum Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages \u00fcber die Europ\u00e4ische Union (EUV) gab es keine rechtliche Grundlage f\u00fcr eine Zusammenarbeit auf justiz- und innenpolitischem Gebiet im Rahmen der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft. Dennoch begannen die EG-Mitgliedstaaten ihre Kooperation auf diesem Sektor bereits in den 70er Jahren. 1976 trafen sich die f\u00fcr die Polizei zust\u00e4ndigen Innen- bzw. Justizminister der Mitgliedstaaten erstmals im Rahmen von TREVI (terrorism, radicalism, extremism, violence international). Obwohl das Gremium auf die EG-Staaten begrenzt war bzw. parallel zur Erweiterung der EG wuchs, blieb TREVI bis zu seinem formalen Ende im Jahre 1993 au\u00dferhalb der formellen Strukturen der Gemeinschaft. Weder die EG-Kommission noch das Europ\u00e4ische Parlament wurden beteiligt oder in zureichendem Ma\u00dfe informiert.<!--more--><\/p>\n<h4>Unter Ausschlu\u00df der \u00d6ffentlichkeit<\/h4>\n<p>Aufgrund der Uneinigkeit zwischen den damals 12 EG-Mitgliedstaaten stammt der &#8218;blueprint&#8216; f\u00fcr die polizeiliche Kooperation im Binnenmarkt-Europa nicht von TREVI oder einer der anderen Arbeitsgruppen, sondern aus dem Schengener Kerneuropa (Benelux-Staaten, Frankreich und Bundesrepublik Deutschland). Im ersten Schengener Abkommen von 1985 wurde seinerzeit ein &#8218;Kontrollverfahren ohne Wartezeit&#8216; eingef\u00fchrt, das den Einstieg in einen generellen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen bilden sollte. Das neue Kontrollverfahren stellte allerdings nur die verbale Fassung eines bereits existierenden Zustandes dar. L\u00e4ngst wurde an den EG-Binnengrenzen nicht mehr scharf kontrolliert. Die durchgef\u00fchrten Kontrollen richteten sich neben \u00fcblicherweise verd\u00e4chtigten Personengruppen (z.B. Jugendliche) in erster Linie gegen Ausl\u00e4nderInnen.<br \/>\nDas &#8218;Schengener Durchf\u00fchrungsabkommen&#8216; (SchD\u00fcK) wurde im Juni 1990 unterschrieben und enth\u00e4lt nur in Art. 2 der mehr als 140 Artikel eine Bestimmung \u00fcber den Abbau der Binnengrenzen. Der gesamte &#8218;Rest&#8216; beinhaltet:<\/p>\n<ul>\n<li>Versch\u00e4rfungen und Vereinheitlichungen beim Asyl- und Ausl\u00e4nderrecht.<\/li>\n<li>Eine Verrechtlichung bestimmter Formen der polizeilichen Zusammenarbeit: Vertraglich geregelt wurden die grenz\u00fcberschreitende Observation und die Kontrollierte Lieferung illegaler Drogen. Generell wurde eine Verpflichtung zur Amtshilfe zwischen den Polizeibeh\u00f6rden verordnet.<\/li>\n<li>Die Einrichtung eines Datenverbundes, des &#8218;Schengener Informationssystems&#8216; (SIS), das sowohl Zwecken der polizeilichen Fahndung im engeren Sinne, als auch der Ausschreibung zur Zur\u00fcckweisung an den Grenzen oder zur Ausweisung dient.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine politische Diskussion \u00fcber &#8218;Schengen&#8216; fand in der Bundesrepublik nicht statt. Nach Abschlu\u00df des Vertrages wurden die Verhandlungsgruppen schleichend in den im Abkommen vorgesehenen Exekutivausschu\u00df verwandelt, der diverse Handb\u00fccher und Ausf\u00fchrungsbestimmungen festlegte, die lange vor dem Inkrafttreten fertig vorlagen. Der eigentliche Proze\u00df der Ratifizierung spielte nur noch eine untergeordnete Rolle.<a name=\"Text1\"><\/a> <a href=\"\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/europaeische-innere-sicherheit-moeglichkeiten-parlamentarischer-kontrolle\/#1\">(1)<\/a><\/p>\n<h4>Dritte S\u00e4ule<\/h4>\n<p>Trotz aller Uneinigkeiten waren die wesentlichen Elemente der gemeinsamen europ\u00e4ischen Innen- und Rechtspolitik ab 1990 weitgehend vorhanden.<a name=\"Text2\"><\/a> <a href=\"\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/europaeische-innere-sicherheit-moeglichkeiten-parlamentarischer-kontrolle\/#2\">(2)<\/a><br \/>\nDie Verhandlungen der einzelnen Gruppen wurden nicht unterbrochen, sondern liefen unter dem neuen Dach des durch den Maastrichter Vertrag geschaffenen &#8218;Rates f\u00fcr Inneres und Justiz&#8216; einfach weiter. Betrachtet man die bisherigen Ergebnisse, so f\u00e4llt auf, da\u00df die Verhandlungen dort am erfolgreichsten waren, wo sie wie vorher im TREVI-Kontext nicht auf verbindliche Vertr\u00e4ge hinausgelaufen waren.<br \/>\nAuch die parlamentarische Kontrolle hat bisher kaum Schwierigkeiten bereitet. Das Europaparlament erh\u00e4lt zwar mehr Papier aus den Arbeitsgruppen als dies vor dem Vertrag der Fall war, mitbestimmen kann es aber nach wie vor nicht. Seine \u00c4u\u00dferungen haben lediglich empfehlenden Charakter. Es entscheiden die nationalen Regierungen und ihre Exekutiven. Die Einbeziehung der nationalen Parlamente &#8211; wo sie stattfand &#8211; hat vielfach nicht einmal dazu beigetragen, die Verhandlungen \u00fcber Vertr\u00e4ge zu verz\u00f6gern.<br \/>\nAuch in bezug auf den &#8218;Europ\u00e4ischen Gerichtshof&#8216; (EuGH) ging es bei den bisherigen Vertragsprojekten nicht um eine Kontrolle im Sinne der Betroffenenrechte, sondern eher um eine &#8218;Schiedsrichterfunktion&#8216; bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten \u00fcber die Auslegung des Vertrages. B\u00fcrgerrechtliche Kriterien spielen kaum eine Rolle.<br \/>\nMit dem Vertrag von Amsterdam hat sich diese Situation nicht wesentlich ge\u00e4ndert. Die neuen Bestimmungen f\u00fchren vor allem zu einer kaum zu \u00fcberbietenden Un\u00fcbersichtlichkeit. Viele der neuen Artikel werden durch zus\u00e4tzliche Protokolle erg\u00e4nzt. Der gesamte &#8222;Schengen-Besitzstand&#8220;, also sowohl die Vertr\u00e4ge selbst, als auch s\u00e4mtliche bisherigen Beschl\u00fcsse des Exekutivausschusses, werden damit EU-Recht, das allerdings f\u00fcr Gro\u00dfbritannien und Irland nicht verbindlich ist. Von den bisherigen Angelegenheiten der &#8218;Dritten S\u00e4ule&#8216; wird die Visa- und Einwanderungspolitik sofort nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages, die Asylpolitik f\u00fcnf Jahre danach an das gemeinschaftsrechtliche Verfahren angeglichen. Die Zusammenarbeit in Sachen Zoll, Polizei und Strafrecht bleibt in der &#8218;Dritten S\u00e4ule&#8216;. Allerdings erh\u00e4lt hier der Rat die M\u00f6glichkeit, aufgrund von blo\u00dfen &#8218;Ma\u00dfnahmen&#8216;, d.h. au\u00dferhalb von Vertr\u00e4gen, Beschl\u00fcsse \u00fcber eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit zu treffen. W\u00e4hrend die Position des Europaparlaments nach wie vor darauf beschr\u00e4nkt ist, angeh\u00f6rt zu werden, werden die Einflu\u00dfm\u00f6glichkeiten der nationalen Parlamente noch st\u00e4rker reduziert.<\/p>\n<h4>Europol<\/h4>\n<p>Forderungen nach einer EG-Polizeizentrale gab es bereits in den 70er Jahren. F\u00fcr die praktische Ausgestaltung von Europol wurden dann die gemeinsamen Intelligence-Projekte ausschlaggebend, die seit Ende der 80er Jahre im Rahmen von TREVI III (Internationale OK) betrieben wurden. Der Begriff Intelligence stammt aus der Welt der Geheimdienste. Im Polizeibereich &#8211; und hier vor allem in der Drogenbek\u00e4mpfung &#8211; spielt der Begriff seit den 70er Jahren eine Rolle. Dahinter steht die Vorstellung, die Polizei solle nicht nur auf einzelne F\u00e4lle und Anzeigen aus der Bev\u00f6lkerung reagieren, sondern durch eine gezielte Informationsbeschaffung und -auswertung selbst die Initiative ergreifen. F\u00fchrende Polizeivertreter aus den Polizeien der Mitgliedstaaten, insbesondere der heutige, vom Bundeskriminalamt abgestellte Leiter von Europol J\u00fcrgen Storbeck, haben von Anfang an deutlich gemacht, da\u00df Europol eine Datenzentrale werden solle und es ihnen dabei besonders um die sog. weichen Daten gehe, d.h. Daten ohne unmittelbaren Bezug zu einer Straftat, die jedoch geeignet sein k\u00f6nnen, Pers\u00f6nlichkeitsprofile, Verbindungen u.\u00e4. zu erstellen.<br \/>\nDie EU-Innen- und -Justizminister vereinbarten im Juli 1993 im Vorgriff auf eine Konvention als erste Stufe von Europol die Errichtung einer &#8218;Europol-Drogen-Einheit&#8216; (EDU). Ihre Zust\u00e4ndigkeit beschr\u00e4nkte sich zun\u00e4chst nur auf den internationalen Drogenhandel und auf Geldw\u00e4scheermittlungen. Gemeinsame Ma\u00dfnahmen in den Jahren 1995 und 1996 erweiterten die Zust\u00e4ndigkeiten dann um die Bek\u00e4mpfung der Verschiebung von Kraftfahrzeugen und LKW-Ladungen, des Schmuggels von radioaktiven Substanzen, der &#8218;Schleuserkriminalit\u00e4t&#8216; und des Menschenhandels. Die Einheit tr\u00e4gt zwar immer noch den Namen &#8218;Drogen-Einheit&#8216;, befa\u00dft sich aber jetzt mit einer weit gr\u00f6\u00dferen Palette von Aufgaben.<br \/>\n1994 hatte die EDU \u00fcber die in Den Haag stationierten Verbindungsbeamten insgesamt 595 Anfragen bearbeitet. 1995 erh\u00f6hte sich diese Zahl auf 1.476. Alleine im ersten Halbjahr 1996 wurden bereits 1.054 Anfragen verzeichnet. Die Zahl der Antworten liegt erheblich h\u00f6her. Europol schafft also bereits ohne eigene Datensysteme einen Datenmehrwert. Die 1995 unterzeichnete Konvention bildet die Voraussetzung f\u00fcr den Aufbau dieser Systeme. Die Regelungen f\u00fcr das Europol-Informationssystem, eine Hinweisdatei, und um so mehr f\u00fcr die Arbeitsdateien zu Analysezwecken enthalten dabei kaum Einschr\u00e4nkungen. Die Ausf\u00fchrungsbestimmungen lassen auch hochsensible Daten \u00fcber Gesundheit, rassische Herkunft und Sexualit\u00e4t zur Verarbeitung zu. Europol-Mitarbeiter erhalten ferner einen eigenen Status der &#8218;Immunit\u00e4t&#8216;. (siehe S. 68ff.)<\/p>\n<h4>Verdeckte Ermittlungsmethoden<\/h4>\n<p>Internationale Zusammenarbeit stand in den meisten westeurop\u00e4ischen L\u00e4ndern auch am Anfang der nationalen Praxis der verdeckten Ermittlungen. In der Bundesrepublik war das polizeiliche Interesse am grenz\u00fcberschreitenden Einsatz von V-Personen und Verdeckten Ermittlern anfangs vor allem auf Situationen bezogen, bei denen Drogenh\u00e4ndler (Schein-)Kaufverhandlungen ins Ausland verlegten, um den Scheinaufk\u00e4ufer einer sog. &#8218;Keuschheitsprobe&#8216; zu unterziehen.<br \/>\nZwar gibt es auch nicht ansatzweise Sch\u00e4tzungen, wie oft grenz\u00fcberschreitend observiert, wie h\u00e4ufig Verdeckte Ermittler eines Landes auf der anderen Seite der Grenze ihre Infiltration fortsetzen etc., dennoch kann es als gesichert gelten, da\u00df diese Formen des grenz\u00fcberschreitenden polizeilichen Agierens den Kinderschuhen l\u00e4ngst entwachsen sind. Doch die rechtliche Decke f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende oder gar internationale verdeckte Eins\u00e4tze ist sehr d\u00fcnn. Internationale Vertr\u00e4ge geben dazu kaum etwas her. Gerade verdeckte Methoden beziehen sich h\u00e4ufig auf das Vorfeld von Straftaten. Eine allgemeine Verpflichtung zur Zusammenarbeit im pr\u00e4ventiven Bereich allerdings gibt es bisher nur in Art. 39 des Schengener \u00dcbereinkommens. Die beiden einzeln erw\u00e4hnten Methoden, Observation (Art. 40) und &#8218;Kontrollierte Lieferung&#8216; (Art. 74), sind nicht f\u00fcr das Vorfeld von Straftaten vorgesehen.<br \/>\nDie &#8218;Kontrollierte Lieferung&#8216; ben\u00f6tigt in jedem Einzelfall eine Vorabbewilligung durch die Beh\u00f6rden der Staaten, durch deren Territorium eine solche Lieferung geschleust werden soll. Zwar ist bei einem gro\u00dfen Teil von kontrollierten Lieferungen der Einsatz von V-Leuten und\/oder Verdeckten Ermittlern notwendig, um die &#8218;Ware&#8216; nicht aus den Augen zu verlieren,<a name=\"Text3\"><\/a> <a href=\"\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/europaeische-innere-sicherheit-moeglichkeiten-parlamentarischer-kontrolle\/#3\">(3)<\/a> eine weitere Verrechtlichung auf diesem Gebiet gibt es bisher jedoch nicht.<br \/>\nVor dem Hintergrund der rechtlichen und konzeptionellen Unterschiede hinsichtlich der verschiedensten verdeckten Methoden in den einzelnen L\u00e4ndern bleibt als Grundregel der Zusammenarbeit in erster Linie, da\u00df solche Eins\u00e4tze jenseits der Grenze nur mit Zustimmung der Beh\u00f6rden des jeweiligen Einsatzlandes m\u00f6glich sind. Die Bereitschaft zur Kooperation h\u00e4ngt dabei zum gro\u00dfen Teil von der Gegenseitigkeit von Genehmigungen ab. Neben informellen Netzwerken sind in den vergangenen Jahren Verbindungsbeamte f\u00fcr die Vermittlung von Ersuchen immer wichtiger geworden. Dies gilt nicht nur f\u00fcr die Beamtenpools bei Interpol oder Europol. Hinzu kommen Verbindungsbeamte der nationalen Polizeizentralen. Das Bundeskriminalamt f\u00fchrt solche Beamte derzeit in insgesamt 40 Staaten. Das geringe Gewicht rechtlicher Regeln und die gro\u00dfe Bedeutung des &#8217;networking&#8216;, der direkten Kontakte und Regelungen auf Polizeiebene, zeigen sich um so mehr, wo man einzelne Ma\u00dfnahmen einmal etwas genauer betrachtet: Bei grenz\u00fcberschreitenden Observationen etwa ist l\u00e4ngst nicht mehr der Schengener Normalfall, also das vorherige Rechtshilfeersuchen, sondern der Eilfall die Regel geworden.<\/p>\n<p>Die klassische Trennung von Innenpolitik, die sich um das Staatsinnere k\u00fcmmert, und Au\u00dfenpolitik, welche die internationalen Beziehungen eines Staates zum Gegenstand hat, existiert innerhalb der Europ\u00e4ischen Union nicht mehr. Auch im Bereich der \u00f6ffentlichen Sicherheit hat seit l\u00e4ngerem eine Globalisierung eingesetzt. Insbesondere hier geht es l\u00e4ngst nicht mehr nur um eine punktuelle Zusammenarbeit der nationalen Polizeien, die ansonsten die Grenzen unangetastet lie\u00dfe.<\/p>\n<h4>Das Europaparlament<\/h4>\n<p>Sowohl die EU-Kommission als auch das Europaparlament (EP) haben sich in den vergangenen Jahren f\u00fcr eine weitere Vergemeinschaftung der &#8218;Dritten S\u00e4ule&#8216; eingesetzt. Ging es der Kommission vor allem darum, Punktgewinne im Kompetenzstreit mit den Mitgliedstaaten zu erzielen, so darf zumindest bei einem Teil des Parlaments unterstellt werden, da\u00df es ihm um mehr parlamentarische Kontrolle in sensiblen Bereichen geht. Allerdings ist eine solche Vergemeinschaftung nicht unproblematisch. Bereits in Visa-Angelegenheiten ist erkennbar, da\u00df die EU-Kommission ihr Initiativrecht keineswegs f\u00fcr eine menschenrechtsorientierte offene Politik nutzt, sondern &#8211; im Gegenteil &#8211; die gleichen Ergebnisse wie die Mitgliedstaaten im Rat &#8211; nur unter anderer Kompetenz &#8211; anstrebt. Indem dem EP das Mitentscheidungsrecht in Asylfragen vorenthalten wird, gleichzeitig die nationalen Parlamente aber wegen der Vergemeinschaftung ausgeschlossen werden, wird die europ\u00e4ische Asylpolitik mehr denn je von den Exekutiven formuliert werden.<br \/>\nGenerell bot das bisherige Verfahren zwar wenig Kontrollrechte f\u00fcr das EP, bremste andererseits aber die Geschwindigkeit der Umsetzung zumindest im vertraglichen Bereich. Die M\u00f6glichkeit von Mehrheitsbeschl\u00fcssen im Rat anstelle der bisher in der &#8218;Dritten S\u00e4ule&#8216; vorgeschriebenen Einstimmigkeit h\u00e4tte z.B. mit Sicherheit dazu gef\u00fchrt, da\u00df alle bisherigen Vertragsprojekte l\u00e4ngst verwirklicht worden w\u00e4ren. Dar\u00fcber hinaus ist Br\u00fcssel weit entfernt und wird auch von der \u00d6ffentlichkeit nur in geringem Ma\u00dfe wahrgenommen. So paradox es klingen mag: Das bisherige demokratiefeindliche Verfahren bewirkte eine gr\u00f6\u00dfere Politisierungschance. Die fehlenden Kompetenzen des EP gaben ihm zudem Anla\u00df, das Fehlen von Kontrollen im polizeilichen Bereich zu kritisieren &#8211; so geschehen in Sachen Europol.<a name=\"Text4\"><\/a> <a href=\"\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/europaeische-innere-sicherheit-moeglichkeiten-parlamentarischer-kontrolle\/#4\">(4)<\/a> Allerdings kann nicht darauf vertraut werden, da\u00df dies immer so bleiben wird. Je mehr Kompetenzen das EP erh\u00e4lt, umso wahrscheinlicher wird es, da\u00df die etablierten nationalen Mutterparteien ihre Europa-Abgeordneten an die &#8218;kurze Leine&#8216; nehmen werden. Weiterhin mu\u00df man sich dar\u00fcber im klaren sein, da\u00df auch eine Vergemeinschaftung nicht automatisch mehr Kontrolle \u00fcber die bereits existierenden oder im Aufbau befindlichen eigenst\u00e4ndigen Institutionen wie Europol bringt.<br \/>\nHingegen kann (und sollte) das Europaparlament bereits jetzt Initiativen f\u00fcr eine unabh\u00e4ngige Kontrolle von au\u00dfen ergreifen. Zu denken w\u00e4re z.B. an einen Polizeiausschu\u00df, der (gemeinsam mit unabh\u00e4ngigen ForscherInnen und JournalistInnen) eine regelm\u00e4\u00dfige Beobachtung europ\u00e4ischer Polizeipolitik gew\u00e4hrleistet. Da\u00df eine solche Kontrolle auch ohne die entsprechenden Kompetenzen m\u00f6glich ist, hat in den 80er Jahren das britische &#8218;Greater London Council&#8216; auf lokaler Ebene demonstriert. Obwohl der Londoner Gemeinderat keine Befugnisse einer &#8218;Police Authority&#8216; hatte, wurden entsprechende Aussch\u00fcsse eingesetzt, die regelm\u00e4\u00dfig Informationen \u00fcber die Metropolitan Police vermittelten und lokalen Gruppen Hilfestellung bei Anliegen gegen\u00fcber oder Konflikten mit der Polizei leisteten.<br \/>\nDa der &#8218;Ausschu\u00df f\u00fcr Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten&#8216; des EP nur in begrenztem Ma\u00dfe eigene Kapazit\u00e4ten hat, k\u00f6nnte eine unabh\u00e4ngige Kommission die Kontrolle erheblich erleichtern.<br \/>\nEines der Ziele parlamentarischer Arbeit mu\u00df daher darin bestehen, mehr Informationen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Diskussion zu liefern. Eine grunds\u00e4tzliche Kritik schlie\u00dft dabei keineswegs aus, da\u00df man auch im Detail kritisiert oder sich positiv auf Detailkritik von anderer Seite &#8211; etwa der Datenschutzbeauftragten &#8211; beruft und diese unterst\u00fctzt.<\/p>\n<h4>Nationale Parlamente<\/h4>\n<p>Nur ein begrenzter Teil der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit und der EU-Innen- und Justizpolitik findet tats\u00e4chlich seinen Niederschlag in v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen, die durch die nationalen Parlamente zu ratifizieren w\u00e4ren. Ein gro\u00dfer Teil besteht aus reinen Verwaltungsabkommen, aus Durchf\u00fchrungsbestimmungen bereits geschlossener Vertr\u00e4ge, aus allgemeinen Absprachen oder aus schlichtem Verwaltungshandeln. Vor allem im letzten Bereich fehlt oft eine eigenst\u00e4ndige rechtliche Grundlage. Internationale polizeiliche Kooperation findet zum gro\u00dfen Teil auf der Basis nationalen Rechts oder schlichten Gewohnheitsprinzipien (Gegenseitigkeit) statt.<br \/>\nEiner parlamentarischen Kontrolle sind am ehesten die Bereiche internationaler oder europ\u00e4ischer Politik Innerer Sicherheit zug\u00e4nglich, die sich in Vertr\u00e4gen niederschlagen.<br \/>\nWie im Inland, wo neue Gesetzesvorlagen die Ver\u00e4nderungen im polizeilichen Bereich offensichtlich werden lassen, ist auch im internationalen Bereich die Chance der politischen Auseinandersetzung da am gr\u00f6\u00dften, wo diese vor das Parlament m\u00fcssen, d.h. in der Regel dort, wo Vertr\u00e4ge zur Beurteilung anstehen. Das Europaparlament hat an dieser Stelle zwar nicht die Chance, einen Vertrag bei der Ratifizierung durchfallen zu lassen. Seine Stellungnahmen gegen das Schengener Abkommen und der ablehnende Beschlu\u00df zur Europol-Konvention durchbrachen jedoch die Lobhudelei aus den nationalen Parlamenten und der etablierten Parteien und konnten schon (oder nur?) deshalb eine gewisse \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit erreichen.<\/p>\n<p>Die nationalen Parlamente hingegen haben Ratifizierungskompetenzen. Allerdings sind die Einflu\u00dfm\u00f6glichkeiten auf Vertr\u00e4ge, die als fertige Entw\u00fcrfe vorliegen, meist nur noch gering. W\u00e4hrend bei Gesetzen im nationalen Rahmen im Laufe der parlamentarischen Debatten noch gewisse (Detail-)Ver\u00e4nderungen stattfinden k\u00f6nnen, ist ein Nachverhandeln bei Vertr\u00e4gen un\u00fcblich und so gut wie ausgeschlossen. Die \u00dcbereinstimmung von Parlamentsmehrheit und Regierung, das bis vor kurzem bestehende Gleichgewicht zwischen konservativen und sozialdemokratischen Regierungen in der EU und das grunds\u00e4tzliche Einverst\u00e4ndnis auch der in der Opposition stehenden Sozialdemokraten verhindern, da\u00df Vertr\u00e4ge von den nationalen Parlamenten abgelehnt werden. Die Parlamentsdebatten bieten den kleineren Oppositionsparteien allenfalls eine Chance, in gr\u00f6\u00dferem Ma\u00dfe die \u00d6ffentlichkeit zu mobilisieren. Reale Einflu\u00dfm\u00f6glichkeiten werden um so geringer, wenn zum Zeitpunkt der Ratifizierungsdebatten bereits die wesentlichen technischen und institutionellen Voraussetzungen geschaffen worden sind: Als das Schengener \u00dcbereinkommen ratifiziert wurde, fehlte zum Funktionieren des &#8218;Schengener Informationssystem&#8216; (SIS) nur noch wenig und bei Unterzeichnung der Europol-Konvention arbeitete die EDU bereits seit eineinhalb Jahren.<br \/>\nDie parlamentarische Befassung mit Vertr\u00e4gen mu\u00df daher erheblich fr\u00fcher beginnen. Dies beinhaltet nicht nur eine fr\u00fche Information in den Fachaussch\u00fcssen; Ausschu\u00dfberatungen finden, selbst wenn es gelingt, die \u00d6ffentlichkeit zu informieren, nur einen geringen \u00f6ffentlichen Nachhall. Ziel mu\u00df sein, das Plenum des Bundestages m\u00f6glichst schon vor der Unterzeichnung eines Vertrages in die Diskussion einzuschalten. Dies kann (neben Anfragen) durch Antr\u00e4ge geschehen, die der Exekutive Verhandlungspositionen vorgeben. Ein wesentliches Mittel kann auch die Haushaltskontrolle sein, bei der vorfristige Investitionen wenn schon nicht verhindert, so doch \u00f6ffentlich an den Pranger gestellt werden k\u00f6nnen.<br \/>\nIm Bundestag sollten die Oppositionsparteien auf einen offenen Umgang mit Informationen hinarbeiten. W\u00e4hrend in der Bundesrepublik nach wie vor der Verschlu\u00dfsachenstempel verhindert, da\u00df Entw\u00fcrfe und Dokumente \u00fcber die Aussch\u00fcsse hinaus bekannt werden, hat die interessierte \u00d6ffentlichkeit etwa in den Niederlanden eine weit gr\u00f6\u00dfere Chance der Teilhabe.<\/p>\n<h4>Landtage<\/h4>\n<p>In gewisser Weise kann auch auf L\u00e4nderebene Einflu\u00df auf die Beratungen genommen werden. Wie das Schengener Abkommen greift auch die Europol-Konvention an bestimmten Punkten in die Polizeihoheit der L\u00e4nder ein. Dies betrifft u.a. die Zust\u00e4ndigkeit des Bundeskriminalamtes als nationale Zentrale zur Datenweitergabe an Europol. Hierbei werden auch Daten \u00fcbermittelt, deren formeller &#8218;Besitzer&#8216; die L\u00e4nderpolizeien sind. Die Innenministerien der L\u00e4nder sind laut dem neuen Art. 23 GG an den Beratungen \u00fcber EU-Konventionen beteiligt. Es mu\u00df daher darum gehen, auch auf der L\u00e4nderebene m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig Informationen abzufragen und diese \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen. Anfragen und Antr\u00e4ge k\u00f6nnen also auch hier gestellt werden.<br \/>\nAuch jenseits des EU- und Schengen-Kontexts sollte versucht werden, die in bezug auf die EU- und Schengen-Gremien praktizierte regelm\u00e4\u00dfige Berichtspflicht der Bundesregierung zu verankern. Dies betrifft u.a. folgende Gremien bzw. Institutionen:<\/p>\n<ul>\n<li>Interpol<\/li>\n<li>Berner und Wiener Club<\/li>\n<li>UN Drogenkontrollprogramm<\/li>\n<li>Dublin-Gruppe<\/li>\n<li>Pompidou-Gruppe<\/li>\n<li>Financial Action Task Force (FATF)<\/li>\n<li>Internationale Zollgremien<\/li>\n<li>St\u00e4ndige Arbeitsgruppe Rauschgift (StAR)<\/li>\n<li>bilaterale Kontakte aufgrund der Vertr\u00e4ge, die in den vergangenen Jahren mit den osteurop\u00e4ischen L\u00e4ndern geschlossen wurden etc.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sowohl wenn es um den Inhalt von Datenverarbeitungssystemen wie auch wenn es um grenz\u00fcberschreitende operative Methoden geht, sto\u00dfen Kontrollversuche auf das absurde Argument, eine Bekanntgabe auch nur statistischer Daten gef\u00e4hrde die T\u00e4tigkeit der Polizei. Entsprechende Daten fehlen vielfach auch f\u00fcr die Polizeit\u00e4tigkeit im Landesinnern, dennoch mu\u00df eine parlamentarische Kontrolle zumindest einen \u00dcberblick \u00fcber die quantitative Dimension der polizeilichen Kooperation anstreben. Dazu geh\u00f6ren u.a. folgende Aspekte:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Zahl der beim Interpol-Generalsekretariat gespeicherten Daten aus deutschem Datenbesitz und der Anteil, den diese Datens\u00e4tze am gesamten Datenbestand dieser Systeme haben.<\/li>\n<li>Die Zahl der in den PIOS-Dateien beim Bundeskriminalamt (BKA) aufgrund von ausl\u00e4ndischen Informationen gespeicherten Daten.<\/li>\n<li>Eine SIS-Statistik.<\/li>\n<li>Eine Statistik der Anfragen und Antworten, die \u00fcber die EDU an deutsche Polizei- und Zollstellen versandt wurden.<\/li>\n<li>Sowie f\u00fcr die Zukunft: Informationen \u00fcber Art und Charakter der in neuen Datensystemen gespeicherten Informationen aus deutschem Datenbesitz.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ebenfalls statistisch zu erfassen w\u00e4ren die diversen operativen Methoden im grenz\u00fcberschreitenden Verkehr: Grenz\u00fcberschreitende Observationen, kontrollierte Lieferungen, Austausch von V-Personen und Verdeckten Ermittlern, Telefon\u00fcberwachungen aufgrund ausl\u00e4ndischer Ersuchen etc. (Dazu geh\u00f6ren auch die entstandenen Kosten und die erzielten Ergebnisse.)<br \/>\nAuch auf L\u00e4nderebene ergeben sich hinsichtlich der Berichtspflichten Aufgaben: Hier sollten z.B. die Ergebnisse von Tagungen, der in L\u00e4nderzust\u00e4ndigkeit betriebenen regionalen Arbeitsgruppen der StAR sowie \u00e4hnlicher Gremien, die aufgrund von bilateralen Abkommen institutionalisiert wurden, ermittelt und in politische Initiativen umgesetzt werden.<\/p>\n<h5>Heiner Busch ist Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP<\/h5>\n<h6><a href=\"\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/europaeische-innere-sicherheit-moeglichkeiten-parlamentarischer-kontrolle\/#Text1\">(1)<\/a> <a name=\"1\"><\/a>Ausf\u00fchrlich: Busch, Heiner, Grenzenlose Polizei. Neue Grenzen und polizeiliche Zusammenarbeit in Europa, M\u00fcnster 1995 <a href=\"\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/europaeische-innere-sicherheit-moeglichkeiten-parlamentarischer-kontrolle\/#Text2\">(2)<\/a> <a name=\"2\"><\/a>Siehe: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 53 (1\/96) <a href=\"\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/europaeische-innere-sicherheit-moeglichkeiten-parlamentarischer-kontrolle\/#Text3\">(3)<\/a> <a name=\"3\"><\/a>Vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 39 (2\/91), S. 25ff. u. 49 (3\/94), S. 55ff. <a href=\"\/\/www.cilip.de\/1997\/12\/21\/europaeische-innere-sicherheit-moeglichkeiten-parlamentarischer-kontrolle\/#Text4\">(4)<\/a> <a name=\"4\"><\/a>Vgl. S\u00fcddeutsche Zeitung v. 13.3.96<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Seit Mitte der 70er Jahre wurde die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa quantitativ<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,63],"tags":[],"class_list":["post-2587","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-057"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2587","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2587"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2587\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2587"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2587"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2587"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}