{"id":2671,"date":"1997-02-21T20:27:57","date_gmt":"1997-02-21T20:27:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2671"},"modified":"1997-02-21T20:27:57","modified_gmt":"1997-02-21T20:27:57","slug":"polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2671","title":{"rendered":"Polizeilicher Umgang mit h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt gegen Frauen &#8211; Privatisierung als Strategie der Non-Intervention"},"content":{"rendered":"<h3>von Martina Kant<\/h3>\n<p><b>Gewalt im \u00f6ffentlichen Raum wird von Polizei und Presse regelm\u00e4\u00dfig als Problem ausgemacht. Anders ist dies bei Gewalt im sog. privaten Raum, deren Opfer zumeist Kinder und Frauen sind. Mit dem Hinweis, da\u00df es sich hierbei um Privatangelegenheiten handele, unterbleiben in F\u00e4llen h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt gegen Frauen regelm\u00e4\u00dfig staatliche Interventionen und Sanktionen. Auch wenn es keine gesicherten Zahlen \u00fcber die Verbreitung von Frauenmi\u00dfhandlung gibt &#8211; Sch\u00e4tzungen ergeben 100.000 bis 4 Millionen mi\u00dfhandelte Frauen j\u00e4hrlich -, so geht die Gewalt-Kommission der Bundesregierung nach den bisherigen Erkenntnissen davon aus, da\u00df &#8222;Gewalt in der Familie&#8220; die verbreitetste Form der Gewalt sei. <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen\">(1)<\/a> <\/b><\/p>\n<p>Mi\u00dfhandlungserfahrungen, die Frauen durch ihre (Ex-)Partner machen, reichen von verbalen Attacken, Einsch\u00fcchterungen, Erniedrigungen, Psychoterror, Morddrohungen, Faustschl\u00e4gen, Vergewaltigungen bis hin zu Angriffen mit Messern und anderen gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden &#8211; zum Teil mit t\u00f6dlichem Ausgang. Gerade der Polizei kommt in konkreten Mi\u00dfhandlungssituationen gro\u00dfe Bedeutung zu: Sie ist als einzige rund um die Uhr erreichbar und in der Lage, (ggf. mit Zwangsma\u00dfnahmen) gegen den Mi\u00dfhandler zu intervenieren.<\/p>\n<p>Von den \u00f6ffentlichen Institutionen ist die Polizei denn auch diejenige, bei der mi\u00dfhandelte Frauen am h\u00e4ufigsten Hilfe suchen. Ihr Hilfeersuchen wird jedoch oftmals entt\u00e4uscht: Betroffene Frauen berichten dar\u00fcber, da\u00df die Polizei unt\u00e4tig bleibt, das Geschehen bagatellisiert, ihnen r\u00e4t, nicht zu \u00fcbertreiben und ihnen sogar die Schuld f\u00fcr die Mi\u00dfhandlung oder Bedrohung gibt.<a name=\"Text2\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen\">(2)<\/a> Von Polizisten h\u00f6rt man, &#8222;da\u00df die Frau das Pr\u00fcgeln ja gar nicht anders will&#8220;, oder &#8222;da\u00df die tats\u00e4chlich mal ein bi\u00dfchen was verdient hat.&#8220;<a name=\"Text3\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen\">(3)<\/a> <!--more--><\/p>\n<h4>Einsatzanla\u00df &#8218;Familienstreitigkeit&#8216;<\/h4>\n<p>Die Bagatellisierung beginnt bereits beim Einsatzauftrag, denn in der polizeilichen Sprache sucht man den Begriff (h\u00e4usliche) M\u00e4nnergewalt gegen Frauen meist vergeblich. &#8222;Das ist Einsch\u00e4tzungssache des aufnehmenden Beamten (&#8230;). Und der sagt dann vielleicht schon, wenn eine K\u00f6rperverletzung angezeigt wird, naja, die streiten sich doch nur, und dann sollen die Funkwagen erstmal, dann nimmt man vielleicht erstmal Familienstreitigkeit.&#8220; Diese Aussage kann als exemplarisch f\u00fcr die Einsch\u00e4tzung h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt gegen Frauen aus polizeilicher Sicht gelten. Sie stammt von einem Schutzpolizisten eines Berliner Polizeiabschnittes.<a name=\"Text4\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen\">(4)<\/a> Auch gerade in der \u00e4lteren Polizeiliteratur werden Mi\u00dfhandler und Mi\u00dfhandelte selbst dann &#8218;Streitende&#8216; genannt, wenn es zu K\u00f6rperverletzungen oder gar T\u00f6tungsdelikten kommt.<a name=\"Text5\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen\">(5)<\/a><br \/>\nDa\u00df es sich in den meisten F\u00e4llen, die als Einsatz &#8218;Familienstreitigkeit&#8216; anlaufen, um K\u00f6rperverletzungen und\/oder massive verbale Drohungen von M\u00e4nnern gegen ihre (Ex-)Partnerinnen handelt, ist empirisch belegt.<a name=\"Text6\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen\">(6)<\/a> Der Begriff &#8218;Familienstreitigkeit&#8216; verschleiert und leugnet daher in h\u00f6chstem Ma\u00dfe das tats\u00e4chliche Gewaltgeschehen und l\u00e4\u00dft dar\u00fcber hinaus eine eindeutige T\u00e4ter-Opfer-Zuordnung vermissen.<\/p>\n<p>Die vorrangige Aufgabe bei &#8218;Familienstreitigkeiten&#8216;, hei\u00dft es in der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sei die Gefahrenabwehr, und sie sei in diesen F\u00e4llen grunds\u00e4tzlich beschr\u00e4nkt auf &#8222;Schlichten, Vermitteln und Verweisen an zust\u00e4ndige \u00f6ffentliche und geeignete private Institutionen.&#8220;<a name=\"Text7\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen\">(7)<\/a> Zwar k\u00f6nne auf strafverfolgende Ma\u00dfnahmen nicht v\u00f6llig verzichtet werden, so die &#8218;Unterkommission Polizeipraxis&#8216; der Gewaltkommission, mit Eingriffen im Bereich der Familie m\u00fcsse sich die Polizei jedoch zur\u00fcckhalten, &#8222;um eine bestehende Krise nicht noch zu versch\u00e4rfen oder therapeutische Ma\u00dfnahmen nicht zu verhindern oder zu beeintr\u00e4chtigen.&#8220;<a name=\"Text8\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen\">(8)<\/a> Diese offensichtliche Differenzierung zwischen Gewalt im &#8218;\u00f6ffentlichen&#8216; und &#8218;privaten&#8216; Raum zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Diskussion um staatliche Intervention bei Frauenmi\u00dfhandlung.<\/p>\n<p>Und in der Tat sind intervenierende Ma\u00dfnahmen mit Betonung der Sanktionsgewalt durch den Einsatz polizei- und strafrechtlicher Ma\u00dfnahmen die Ausnahme bei Eins\u00e4tzen in F\u00e4llen h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt gegen Frauen.<a name=\"Text9\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen\">(9)<\/a> Im einzelnen bedeutet dies, da\u00df PolizeibeamtInnen bei diesen Eins\u00e4tzen oftmals statt Strafanzeigen zu fertigen und\/oder ad\u00e4quate polizeirechtliche Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, bevorzugt zwischen den Beteiligten schlichten und durch Vermitteln einen Konflikt zu l\u00f6sen versuchen. Gekoppelt sind diese Bem\u00fchungen an Ratschl\u00e4ge f\u00fcr die betroffenen Frauen, sich an Hilfseinrichtungen zu wenden, und den Versuch, in der Regel die Frau zum Verlassen der Wohnung zu bewegen. Auf Straftaten im Zusammenhang mit h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt gegen Frauen wird also so gut wie nie mit den Mitteln der Strafproze\u00dfordnung reagiert und auf Gefahren ebenso selten mit denen des Polizeirechts.<\/p>\n<p>Aus polizeilicher Sicht handelt es sich bei dem Geschehen, zu dem sie gerufen werden, lediglich um einen Streit, ein Eheproblem oder \u00e4hnliches. &#8222;In irgendwelche Streitigkeiten (w\u00fcrden) wir uns uns generell dann nicht einmischen als Polizei&#8220;, so eine Polizeibeamtin. H\u00e4usliche M\u00e4nnergewalt gegen Frauen wird nicht nur bagatellisiert, sondern auch privatisiert. Die Polizei erkl\u00e4rt sich f\u00fcr ihrer Ansicht nach famili\u00e4re oder private Angelegenheiten schlichtweg nicht zust\u00e4ndig: Als VertreterInnen der Staatsmacht f\u00fchlten sie sich als Eindringlinge in die Privatssph\u00e4re anderer Menschen und w\u00fcrden daher mit ihren polizeilichen Ma\u00dfnahmen so restriktiv wie m\u00f6glich umgehen, &#8222;um so wenig wie m\u00f6glich in die Grundrechte der Betroffenen einzudringen&#8220;. Diese &#8218;R\u00fccksicht&#8216; findet man bei der Polizei sonst wohl eher selten.<br \/>\nZudem werden polizeilicherseits bevorzugt soziale Not, Arbeitslosigkeit und vor allem Alkohol(ismus) als Ursachen f\u00fcr &#8218;Familienstreitigkeiten&#8216; ausgemacht. Die wahrhaft Zust\u00e4ndigen sind schnell gefunden. Gewalt gegen Frauen wird von den BeamtInnen zu einem Problem von Ehe-, Familien- und Suchtberatungsstellen, Bezirks- und Jugend\u00e4mtern definiert. Verglichen mit Eigentumsdelikten seien K\u00f6rperverletzungsdelikte gegen\u00fcber Frauen im &#8218;privaten&#8216; Raum sowieso zweitrangig; Eins\u00e4tze bei &#8218;Familienstreitigkeiten&#8216; werden dann nicht selten als Ressourcenverschwendung betrachtet: &#8222;Dann werden wir da gebunden (&#8230;), und woanders da knacken sie die Autos.&#8220;<\/p>\n<h4>Polizeiliches Selbstverst\u00e4ndnis: Neutrale Vermittler<\/h4>\n<p>Wenn PolizeibeamtInnen ihre Rolle in F\u00e4llen h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt gegen Frauen beschreiben sollen, dann tun sie dies in erster Linie als &#8222;Schlichter&#8220;, &#8222;Schiedsrichter&#8220;, &#8222;Vermittler&#8220; und als &#8222;Schutzmann, der allen gerecht wird&#8220;. Sie suggerieren damit einen Umgang als unbeteiligte Dritte, als vollkommen neutrale und unparteiische Instanz. Durch polizeiliche Ma\u00dfnahmen m\u00fc\u00dften die BeamtInnen hingegen ihren vermeintlich neutralen Standpunkt aufgeben; sie m\u00fc\u00dften Stellung beziehen und die Situation in irgendeiner Weise definieren. Dem Bem\u00fchen um scheinbar neutrale Vermittlung sind polizeiliche (Zwangs-)Ma\u00dfnahmen daher diametral entgegengesetzt.<a name=\"Text10\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen\">(10)<\/a> Die Diskrepanz zwischen der Vermittlerrolle und der Polizeifunktion (Gefahrenabwehr\/Strafverfolgung) l\u00f6sen sie zugunsten einer Non-Intervention, indem sie auf Ma\u00dfnahmen mit Sanktionscharakter bewu\u00dft verzichten. Jede intervenierende Ma\u00dfnahme gegen\u00fcber dem Mi\u00dfhandler, selbst die &#8218;Ma\u00dfnahme Frauenhaus&#8216; wird von den (m\u00e4nnlichen) Polizeibeamten schon als Neutralit\u00e4tsbruch verstanden.<br \/>\nW\u00e4hrend Mi\u00dfhandler oftmals mit Empathie und &#8218;Fingerspitzengef\u00fchl&#8216; der Polizeibeamt(Inn)en rechnen k\u00f6nnen &#8211; nicht zuletzt aus Gr\u00fcnden der Eigensicherung -, wird den mi\u00dfhandelten Frauen zuweilen Mi\u00dftrauen entgegengebracht. Vor allem die m\u00e4nnlichen Polizeibeamten, so zeigt sich, neigen dazu, den Frauen Provokationen und Falschbeschuldigungen zu unterstellen.<a name=\"Text11\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen2\">(11)<\/a> Von Neutralit\u00e4t kann in der Tat dann nicht mehr gesprochen werden, wenn bspw. Platzverweise gegen Mi\u00dfhandler mit der Begr\u00fcndung unterbleiben, es gebe kein M\u00e4nnerhaus, oder Polizeibeamte eine eingehende Besch\u00e4ftigung mit der mi\u00dfhandelten Frau und dem Sachverhalt ablehnen, um keine Strafanzeige schreiben zu m\u00fcssen. Wird die Polizei t\u00e4tig, richten sich ihre Ma\u00dfnahmen hingegen fast ausschlie\u00dflich an die betroffene Frau. Als &#8218;Standardma\u00dfnahme&#8216; gilt, die Frau zum Verlassen der Wohnung zu \u00fcberreden. Sie stellt sich f\u00fcr die PolizeibeamtInnen als die einfachste und sicherste Ma\u00dfnahme dar &#8211; ohne da\u00df damit eine Konfrontation mit dem Mi\u00dfhandler riskiert wird. Die Angst der Frau wird dazu genutzt, auf bequemste Weise das Einsatzziel zu erreichen: &#8222;Wir wollen im Grunde genommen Ruhe haben in unserem Bereich, damit die Leute, die da umgrenzend wohnen, schlafen k\u00f6nnen.&#8220; Die Verfahrensweise, polizeiliche Ma\u00dfnahmen in F\u00e4llen h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt in der Regel nicht an den Verursacher der Gefahr zu richten, ist in der Polizeiliteratur bekannt und wird auch kritisiert.<a name=\"Text12\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen2\">(12)<\/a> Ge\u00e4ndert hat dies bislang offensichtlich nichts.<\/p>\n<p>Mit der Einsch\u00e4tzung von h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt gegen Frauen als privates Problem geht eine Selbstbeschr\u00e4nkung der polizeilichen Handlungsm\u00f6glichkeiten einher. D.h. PolizeibeamtInnen sch\u00f6pfen die M\u00f6glichkeiten, die ihnen aufgrund des Polizeirechts und der Strafproze\u00dfordnung zur Verf\u00fcgung stehen, beim Einschreiten in F\u00e4llen h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt nicht aus. Auf der einen Seite werden Handlungsspielr\u00e4ume geringer eingesch\u00e4tzt, als sie tats\u00e4chlich sind. Das geschieht teilweise aufgrund mangelnder Rechtskenntnis aber auch durch \u00e4u\u00dferst restriktive Gesetzesauslegung. So ist unter PolizeibeamtInnen etwa die irrige Annahme verbreitet, Platzverweise aus der Wohnung d\u00fcrften grunds\u00e4tzlich nicht gegen polizeilich gemeldete Personen ausgesprochen werden. Den Polizeigewahrsam f\u00fcr schlagende M\u00e4nner lehnen die BeamtInnen regelm\u00e4\u00dfig ab, weil sie die Voraussetzungen als nicht gegeben ansehen, d.h. sie sehen keine unmittelbar bevorstehende Bedrohung der Frau oder bef\u00fcrchten, da\u00df ihre Entscheidung einer richterlichen \u00dcberpr\u00fcfung nicht standh\u00e4lt. Allerdings legen sie die Latte dabei h\u00e4ufig f\u00e4lschlicherweise so hoch wie bei der vorl\u00e4ufigen Festnahme nach der Strafproze\u00dfordnung. Ingewahrsamnahmen von Mi\u00dfhandlern k\u00e4men deshalb recht selten vor, erkl\u00e4rt ein Beamter, denn &#8222;die meisten wissen das nicht&#8220;. Zudem glauben viele BeamtInnen, sie k\u00f6nnten ohne einen Strafantrag der mi\u00dfhandelten Frau ohnehin nicht strafverfolgend t\u00e4tig werden.<\/p>\n<p>Herrscht einerseits Unklarheit \u00fcber die polizeilichen Befugnisse, wird andererseits von BeamtInnen deutlich gemacht, da\u00df sie polizeiliche (Zwangs-)Ma\u00dfnahmen in F\u00e4llen h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt gegen Frauen generell ablehnen. &#8222;Eine Gewahrsamnahme ist nat\u00fcrlich ein Mittel, was wir uns eigentlich ersparen wollen&#8220;, beschreibt ein Beamter seine Einsatzphilosophie, &#8222;wir wollen niemandem die Freiheit nehmen.&#8220;<br \/>\nGeht es um Frauenmi\u00dfhandlung, wird gelegentlich auch ein Auge zugedr\u00fcckt: Die BeamtInnen kehren ihr &#8218;Freund und Helfer&#8216;-Image hervor, verzichten bewu\u00dft auf die Rolle des &#8218;Gesetzesh\u00fcters&#8216; und unterdr\u00fccken Strafanzeigen, weil sie keinen Sinn darin sehen. W\u00e4hrend die meisten PolizeibeamtInnen stillschweigend das Legalit\u00e4tsprinzip umgehen, denken andere offen \u00fcber die Umwandlung in ein Opportunit\u00e4tsprinzip nach, denn es sei ein Problem, beklagt ein Polizist, Straftaten verfolgen zu m\u00fcssen, &#8222;die meiner Meinung nach nicht der Verfolgung bed\u00fcrfen.&#8220;<a name=\"Text13\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen2\">(13)<\/a><\/p>\n<h4>\u00dcberforderung der PolizeibeamtInnen<\/h4>\n<p>Polizeieins\u00e4tze in F\u00e4llen h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt gegen Frauen gelten gemeinhin als unbeliebt.<a name=\"Text14\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen2\">(14)<\/a> Sie h\u00e4tten keinen nachhaltigen Effekt, da sie das &#8218;Problem&#8216; nicht l\u00f6sen w\u00fcrden. Viele Betroffene seien darum schon eine Art &#8218;Kundschaft&#8216; der Polizei. Nicht zuletzt die Schieflage in der Betrachtung von h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt als einfacher Familienkonflikt f\u00fchrt dazu, da\u00df polizeiliches Eingreifen als wenig erfolgversprechend erscheinen mu\u00df. Die Polizei \u00fcberfordert sich mit ihrem Anspruch, &#8218;einen Streit schlichten&#8216; zu wollen, selbst und macht sich gleichzeitig handlungsunf\u00e4hig. Ein vermeintlich sozialarbeiterisches Engagement entspricht weder den Kompetenzen der PolizeibeamtInnen &#8211; ist auch nicht mit ihrem Status als VertreterInnen der Staatsgewalt vereinbar -, noch wird es den Gewalttaten gegen\u00fcber Frauen gerecht. Das Wissen der Polizei \u00fcber Hilfsangebote ist zudem \u00e4u\u00dferst beschr\u00e4nkt. Da wird schon einmal &#8218;aus dem Stehgreif&#8216; improvisiert, mit dem Branchenbuch in der Hand auf den Schuldnerberater oder den &#8218;P\u00e4dagogischen Dienst&#8216; verwiesen &#8211; je nachdem, welches &#8218;Problem&#8216; die PolizeibeamtInnen meinen, erkannt zu haben. Man hat mal etwas geh\u00f6rt von der Familienf\u00fcrsorge, &#8222;aber im Grunde genommen wei\u00df ich gar nicht, ob da den Betroffenen richtig geholfen wird&#8220;, r\u00e4umt eine Polizeibeamtin ein. Dar\u00fcber, da\u00df die Polizeiausbildung ihnen bei diesen Eins\u00e4tzen auch nicht weiterhilft, sind sich die befragten BeamtInnen einig &#8211; abgesehen von den Rechtsgrundlagen zum Erkennen von Straftaten und zur Durchf\u00fchrung polizeilicher Ma\u00dfnahmen (sic!). Statt dessen berufen sie sich auf ihre Berufs- und Lebenserfahrung sowie auf ihre Menschenkenntnis &#8211; selbst BeamtInnen Anfang zwanzig mit gut einj\u00e4hriger Berufspraxis. In ma\u00dfloser Selbst\u00fcbersch\u00e4tzung lehnen sie weitere Ausbildung ab: &#8222;Mit einem normalen Menschenverstand m\u00fc\u00dfte jede Familienstreitigkeit aus dem Wege zu r\u00e4umen sein.&#8220; Nur einige wenige w\u00fcnschen sich mehr Hintergrundwissen \u00fcber Gewalt gegen Frauen, \u00fcber Ursachen, Hilfsangebote und \u00fcber das ihnen manchmal unverst\u00e4ndlich erscheinende Verhalten der geschlagenden Frauen.<\/p>\n<h4>Fazit und Ausblick<\/h4>\n<p>In der Deutung von h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt gegen Frauen als privatem Streit oder Konflikt wird die Ideologie von &#8218;\u00f6ffentlich&#8216; und &#8218;privat&#8216; nach wie vor wirksam. Ehe, Familie und Partnerschaft werden als staatsfreie Orte verstanden, in welche die Polizei als Vertreterin der Staatsgewalt nicht eingreifen d\u00fcrfe. Durch die Privatisierung von M\u00e4nnergewalt mittels der Konstruktion &#8218;Familienstreitigkeit&#8216; rechtfertigt die Polizei ihre Unt\u00e4tigkeit, d.h. ihre Non-Intervention gegen\u00fcber den Mi\u00dfhandlern.<br \/>\nEhe und Familie waren jedoch niemals vor staatlichen Eingriffen abgeschottete private Institutionen. Bestimmungen des Ehe-, Kindschafts- oder Namensrechts, die strafrechtliche Regelung der Abtreibung, das inzwischen f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rte Nachtarbeitsverbot f\u00fcr Frauen sind nur einige Beispiele f\u00fcr nachhaltige und vor allem &#8222;asymmetrische Eingriffe in die Privatheit&#8220; von Ehe und Familie. Sie erfolgen opportunistisch innerhalb des Geschlechterverh\u00e4ltnisses, denn sie sind ordnungspolitisch darauf abgestellt, die Funktionst\u00fcchtigkeit von Ehe und Familie und die Fortpflanzung zu sichern.<a name=\"Text15\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen2\">(15)<\/a><\/p>\n<p>Statt zu intervenieren, setzt die Polizei auf Vermittlung zwischen den Betroffenen. Damit verkennt sie aber die tats\u00e4chlichen Gewaltverh\u00e4ltnisse und Gewalttaten innerhalb von Mi\u00dfhandlungsbeziehungen. Letztlich wird der Opfer-Status der mi\u00dfhandelten Frau ebensowenig anerkannt wie der T\u00e4ter-Status des Mi\u00dfhandlers, sie werden vielmehr auf eine Ebene gestellt. F\u00fcr die in patriarchalischen Gesellschaften strukturell schw\u00e4chere Frau bedeutet eine Vermittlung zwischen den Beteiligten und damit eine Privatisierung der Gewalttat nicht nur eine Benachteiligung; eine Non-Intervention best\u00e4tigt genau diese strukturelle Machtdifferenz und reproduziert so das Herrschaftsverh\u00e4ltnis zwischen Frauen und M\u00e4nnern.<a name=\"Text16\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen2\">(16)<\/a> Die Polizei als patriarchalische Institution hilft auf diese Weise, den hierarchischen Status quo und damit das m\u00e4nnliche Gewaltmonopol im Geschlechterverh\u00e4ltnis zu sichern.<\/p>\n<p>Die Ver\u00e4nderung des polizeilichen Umgangs mit h\u00e4uslicher M\u00e4nnergewalt gegen Frauen d\u00fcrfte sich schwierig gestalten. Zu grundlegend sind die Wechselwirkungen zwischen staatlichen Institutionen, ihren Reaktionen und dem patriarchalischen Herrschaftsverh\u00e4ltnis. Um nicht vollends zu resignieren, ist es wahrscheinlich dennoch unerl\u00e4\u00dflich, auf Ver\u00e4nderungen in den Institutionen und ihres Umgangs mit M\u00e4nnergewalt gegen Frauen zu setzen. Verhaltens\u00e4nderungen einzelner PolizeibeamtInnen werden allein jedoch kaum Wirkungen zeigen. Nimmt man allerdings die in Studien aufgezeigten Zusammenh\u00e4nge zwischen Konstruktionen von M\u00e4nnergewalt, m\u00e4nnlichen Stereotypen, Rechts- und Verhaltensunsicherheiten und dem polizeilichen Handeln zum Anla\u00df f\u00fcr eine Verbesserung, mu\u00df es darum gehen, eindeutige Handlungsvorgaben f\u00fcr die PolizeibeamtInnen zu schaffen, um auf diese Weise eigenm\u00e4chtige, z.T. rechtswidrige und h\u00e4ufig genug zu Lasten der mi\u00dfhandelten Frauen gehende Strategien zu verhindern.<\/p>\n<p>In den Ministerien und den F\u00fchrungsetagen der Polizei reagiert man zunehmend auf die Kritik, die am polizeilichen Einschreiten ge\u00fcbt wird. Das &#8218;Bundesministerium f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend&#8216; lie\u00df von einer ForscherInnengruppe eine &#8218;Lehrgangskonzeption f\u00fcr die Polizei zum Thema &#8218;M\u00e4nnliche Gewalt gegen Frauen&#8220; entwickeln. Ziel war es, die Polizei f\u00fcr das Thema M\u00e4nnergewalt zu sensibilisieren und Verhaltens\u00e4nderungen zu bewirken. Ob das 1995 erschienene Schulungsmaterial<a name=\"Text17\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen2\">(17)<\/a> letztendlich bundesweit eingesetzt wird, bleibt abzuwarten. In der Landespolizeischule Berlin war die Lehrgangskonzeption im vergangenen Jahr nur in Ans\u00e4tzen bekannt. Sie sei in jedem Fall zu speziell, hie\u00df es dort, statt des verengten Blicks auf Gewalt gegen Frauen, sollte besser &#8222;allgemeine Konfliktbew\u00e4ltigung&#8220; den Schwerpunkt bilden.<a name=\"Text18\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen2\">(18)<\/a><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus werden in mehreren Modellprojekten derzeit unterschiedliche Konzepte f\u00fcr den Umgang mit M\u00e4nnergewalt gegen Frauen getestet. Angesto\u00dfen wurden diese \u00dcberlegungen durch die US-amerikanische Diskussion und dortige Praxiserfahrungen mit einer ver\u00e4nderten Polizeiintervention in Verbindung mit einer gerichtlichen Sanktionierung der Gewalttat und sog. T\u00e4tertrainings. Das bekannteste dieser Projekte ist wohl das &#8218;Domestic Abuse Intervention Project&#8216; (DAIP) aus Duluth, Minnesota. In Deutschland wird u.a. in Passau und Augsburg mit dem Modellprojekt &#8218;Gewalt im sozialen Nahraum&#8216;, in Kiel mit dem &#8218;Kieler Interventions-Konzept&#8216; (KIK) und in Berlin mit dem &#8218;Berliner Interventionsprojekt gegen h\u00e4usliche Gewalt&#8216; (BIG) ein solcher multi-agency-Ansatz erprobt. Zentrale Anliegen der beiden letztgenannten Projekte sind zum einen die (straf-)rechtliche Sanktionierung von M\u00e4nnergewalt gegen Frauen und Kinder, eine Unterst\u00fctzung und Beratung f\u00fcr die von M\u00e4nnergewalt betroffenen Frauen und eine Kooperation zwischen verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen\/autonomen Stellen: So sitzen hier u.a. VertreterInnen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Innen-, Justiz- und Frauensenat\/-ministerium zusammen mit Mitarbeiterinnen von Frauenh\u00e4usern, Frauenberatungsstellen und -notrufen an einem &#8218;Runden Tisch&#8216;.<a name=\"Text19\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen2\">(19)<\/a><br \/>\nF\u00fcr den Bereich der polizeilichen Intervention haben sich die Projekte zum Ziel gesetzt, klare Richtlinien bzw. Handlungsanweisungen und ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Beteiligten (Polizei, Frauenhaus, Staatsanwaltschaft usw.) zu entwickeln und in die Polizeiausbildung zu intergrieren. W\u00e4hrend in Berlin die Umsetzung nur langsam vorw\u00e4rts kommt, ist seit Oktober 1996 eine von KIK erarbeitete &#8218;Checkliste&#8216; zum Einsatzablauf bei der Polizeiinspektion Kiel in Kraft.<\/p>\n<p>Au\u00dfer acht lassen darf man jedoch keinesfalls die Eigendynamik, die die Diskussion um (h\u00e4usliche) M\u00e4nnergewalt gegen Frauen und Kinder innerhalb der Polizei bekommt. So macht die Polizei z.B. keinen Hehl aus ihren Begehrlichkeiten, was die Sammlung von Informationen anbelangt. Die bayerische Beauftragte der Polizei f\u00fcr Frauen und Kinder, Christine Steinherr, w\u00fcnscht sich eine &#8222;hartn\u00e4ckige Registrierung aller Gewaltdelikte&#8220; analog den Verkehrsordnungswidrigkeiten.<a name=\"Text20\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Anmerkungen2\">(20)<\/a> F\u00fcr einen polizeilichen Sachbearbeiter, so Steinherr, seien die Gesamterkenntnisse \u00fcber den Beschuldigten immer schon aufschlu\u00dfreich gewesen und k\u00f6nnten auch f\u00fcr die Frage nach Haftantr\u00e4gen eine Rolle spielen. Hier sp\u00e4testens stellt sich die Frage, wohin die Reise gehen soll. Der Verweis auf die vermeintliche Gleichbehandlung mit anderen Delikten f\u00fchrt so unaufhaltsam in eine Spirale der staatlichen Repression und Pr\u00e4vention. Auch die mi\u00dfhandelten Frauen w\u00e4ren davon betroffen. Steinherr motiviert ihre PolizeikollegInnen damit, da\u00df jeder Hilferuf es der Polizei erm\u00f6gliche, &#8222;auf rechtlich unkomplizierte Weise Wohnungen von Personen zu betreten, die aus den unterschiedlichsten Gr\u00fcnden &#8218;polizeilich interessant&#8216; sein k\u00f6nnen&#8220;. Leicht k\u00f6nnten betroffene Frauen dabei selbst ins Zentrum der polizeilichen Ermittlungen geraten; erinnert sei hier nur an die Problematik der Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Die Interessen von (mi\u00dfhandelten) Frauen decken sich offensichlich nicht unbedingt mit denen bei Polizei und Justiz. Es ist daher Vorsicht und kritische Distanz geboten. Dennoch m\u00fcssen Frauen vor Mi\u00dfhandlungen gesch\u00fctzt werden. Wie Schutz und Intervention aussehen sollen, ohne sich dabei mit Scharfmachern in Politik und Polizei in ein Boot zu setzen, bedarf einer grundlegenden Diskussion.<\/p>\n<h5>Martina Kant ist Politikwissenschaftlerin und Mitarbeiterin der &#8218;Arbeitsgruppe B\u00fcrgerrechte&#8216; an der FU Berlin.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text1\">(1)<\/a> Schwind, H.-D. u.a. (Hg.), Ursachen, Pr\u00e4vention und Kontrolle von Gewalt. Analysen und Vorschl\u00e4ge der Unabh\u00e4ngigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Gewalt, Bd. 1, Berlin 1990, S. 75 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text2\">(2)<\/a> Frehsee, D.\/Marth, D., Erster Zwischenbericht zum Forschungsbericht &#8218;Fortbildung f\u00fcr Polizeidienststellen im Bereich Gewalt gegen Frauen&#8216;, Bielefeld 1991, S. 96ff. <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text3\">(3)<\/a> Bergdoll, K.\/Namgalies-Treichler, C., Frauenhaus im l\u00e4ndlichen Raum (Schriftenreihe des Bundesministeriums f\u00fcr Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, Bd. 198), Stuttgart 1987, S. 102 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text4\">(4)<\/a> Kant, M., Zwischen SchiedsrichterInnen und StrafverfolgerInnen. Eine Untersuchung des polizeilichen Umgangs mit h\u00e4uslicher Gewalt gegen Frauen (unver\u00f6ff. Diplomarbeit), Berlin 1996; soweit nicht anders gekennzeichnet, entstammen w\u00f6rtliche Zitate dieser Arbeit. <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text5\">(5)<\/a> Exemplarisch: Deutsche Polizei 8\/74, S. 241ff. <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text6\">(6)<\/a> Steffen, W.\/Polz, S., Familienstreitigkeiten und Polizei. Befunde und Vorschl\u00e4ge zur polizeilichen Reaktion auf Konflikte im sozialen Nahraum, M\u00fcnchen 1991, S. 95 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text7\">(7)<\/a> Deutsche Polizei 6\/80, S. 28 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text8\">(8)<\/a> Schwind u.a., Ursachen, Pr\u00e4vention &#8230; (Bd. 2), S. 705 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text9\">(9)<\/a> Vgl. Bergdoll\/Namgalies-Treichler, Frauenhaus &#8230;; Steffen\/Polz, Familienstreitigkeiten &#8230;; Kant, M., Zwischen SchiedsrichterInnen &#8230; <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text10\">(10)<\/a> <a name=\"Anmerkungen2\"><\/a>Vgl. Clausen, G. Mi\u00dfhandelte Frauen im Netz sozialer Hilfen in Hamburg, Hamburg 1981, S. 72 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text11\">(11)<\/a> Siehe: Kant, M., Zwischen SchiedsrichterInnen &#8230;, S. 22, 77 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text12\">(12)<\/a> Deutsches Polizeiblatt 2\/83, S. 8 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text13\">(13)<\/a> Kant, M., Zwischen SchiedsrichterInnen &#8230;, S. 80 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text14\">(14)<\/a> Vgl. Deutsche Polizei 8\/74, S. 242; Hagemann-White, C., u.a., Hilfen f\u00fcr mi\u00dfhandelte Frauen (Schriftenreihe des Bundesministers f\u00fcr Jugend, Familie und Gesundheit, Bd. 124), Stuttgart 1981, S. 125 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text15\">(15)<\/a> ausf\u00fchrlicher in: Leviathan 2\/96, S. 216 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text16\">(16)<\/a> Vgl. Feest, J.\/Blankenburg, E., Die Definitionsmacht der Polizei. Strategien der Strafverfolgung und soziale Selektion, D\u00fcsseldorf 1972, S. 100 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text17\">(17)<\/a> Bundesministerium f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.), Lehrgangskonzeption f\u00fcr die Polizei zum Thema &#8218;M\u00e4nnliche Gewalt gegen Frauen&#8216;, Bonn 1995 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text18\">(18)<\/a> Informationsgespr\u00e4ch v. 15.3.96 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text19\">(19)<\/a> Siehe: Information der Polizei Schleswig-Holstein 1\/96, S. 16; Berliner Initiative gegen Gewalt gegen Frauen (BIG) e.V. (Hg.), Stellungnahme von BIG e.V. zum Modellvorhaben Berliner Interventionsprojekt gegen h\u00e4usliche Gewalt, Berlin 1995 <a href=\"\/1997\/02\/21\/polizeilicher-umgang-mit-haeuslicher-maennergewalt-gegen-frauen-privatisierung-als-strategie-der-non-intervention\/#Text20\">(20)<\/a> Kriminalistik 12\/95, S. 801<\/h6>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Martina Kant Gewalt im \u00f6ffentlichen Raum wird von Polizei und Presse regelm\u00e4\u00dfig als Problem<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,62],"tags":[],"class_list":["post-2671","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-056"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2671","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2671"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2671\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2671"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2671"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2671"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}