{"id":2684,"date":"1997-02-21T20:35:41","date_gmt":"1997-02-21T20:35:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2684"},"modified":"1997-02-21T20:35:41","modified_gmt":"1997-02-21T20:35:41","slug":"der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2684","title":{"rendered":"Der CASTOR-Transport 1997 &#8211; Demonstrationen und Polizeieins\u00e4tze"},"content":{"rendered":"<p><b>Das &#8218;Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie&#8216; hat mit mindestens einem Dutzend Teilnehmenden den dialektischen Proze\u00df zwischen Castor-Transport, Polizei und Demonstrierenden vom 28.2. bis zum 5.3.97 beobachtet.<a name=\"Text1\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Anmerkungen\">(1)<\/a> \u00dcber deren Beobachtungen hinaus st\u00fctzt sich die folgende Analyse auf Presseerkl\u00e4rungen des Direktors der Polizei bei der Bezirksregierung L\u00fcneburg; auf die Presseberichterstattung w\u00e4hrend des einschl\u00e4gigen Zeitraums; auf Berichte von Pastorinnen und Pastoren in L\u00fcchow-Dannenberg<a name=\"Text2\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Anmerkungen\">(2)<\/a> und auf Beobachtungen und Ausk\u00fcnfte von Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lten, die sich z.T. vermittelnd in das zwischen Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern und Polizeibeamtinnen und -beamten wogende Geschehen einmischten.<\/b><\/p>\n<p>In aller Regel d\u00fcrfen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern anl\u00e4\u00dflich einer Demonstration nicht aus dem demonstrativen Geschehen und den darauf bezogenen Aktionen und Re-Aktionen der Polizei beurteilt werden. Man mu\u00df die Voreinstimmungen kennen, wie sie in \u00c4u\u00dferungen von Vertretern staatlicher Institutionen, von Politikern, von Polizeiverantwortlichen, von seiten derjenigen, die zur Demonstration aufgerufen haben, von Kommentaren u.s.w. kenntlich werden. Man mu\u00df dar\u00fcber hinaus wissen, worum es den Demonstrierenden geht und wie es zu dem Ereignis, dem Vorfall, dem \u00c4rgernis oder dem Problem, um dessetwillen demonstriert wird, gekommen ist. Die Unmittelbarkeit demonstrativen Geschehens kann also nur zureichend beobachtet und beurteilt werden, wenn auch der mittelbare Kontext bekannt ist und sozusagen in den beobachtenden Blick, in die Dioptrienzahl der beobachtenden Brille miteingehen kann. Gerade angesichts gewalthafter Vorf\u00e4lle im Umkreis von Demonstrationen wird die konstitutive Bedeutung des vermittelnden Kontextes bis hin zu rechtlichen Einstimmungen und speziellen Verboten oder Begrenzungen von Demonstrationen durch sog. Allgemeinverf\u00fcgungen oft vergessen oder unterschlagen. Dies f\u00fchrt zu verzerrten Wahrnehmungen der Ereignisse und zu falschen Beurteilungen.<!--more--><\/p>\n<h4>Demonstrative Definitionsmacht der Politik<\/h4>\n<p>Gerade in Sachen &#8218;CASTOR&#8216; ist es besonders wichtig, das vorausgehende Geschehen und die vorausgehenden Vers\u00e4umnisse um das atomare Endlager Gorleben zu bedenken. Zur unmittelbaren Interaktion und Auseinandersetzung zwischen Demonstrierenden und der Polizei\/den Polizeien kam es nur, weil die politische Auseinandersetzung um die strittige Frage &#8218;Atomenergie ja oder nein&#8216; und in deren Konsequenz &#8218;Zwischen-&#8218; bzw. sp\u00e4ter &#8218;Endlagerung&#8216; von strahlungskr\u00e4ftigem Atomm\u00fcll &#8218;ja oder nein&#8216; zu keinem Zeitpunkt ausreichend gef\u00fchrt worden ist. Die Debatte ist repr\u00e4sentativ einseitig abgebrochen worden.<\/p>\n<p>Vor allem die zust\u00e4ndige Bundesregierung dr\u00fcckte den Transport rechtlich gesichert durch, ohne ihre politisch-demokratische Pflicht zu bedenken geschweige denn ihr zu gen\u00fcgen und sich mit einer betr\u00e4chtlichen Minderheit der Bev\u00f6lkerung, nicht zuletzt im betroffenen Bezirk L\u00fcneburg, mit langem zeitlichem Atem ausreichend auseinander- und das hei\u00dft argumentativ \u00fcberzeugend zusammenzusetzen. Ein weiteres Moratorium h\u00e4tte kein Risiko in sich geborgen. Die demokratische Kunst der Langsamkeit h\u00e4tte ge\u00fcbt werden k\u00f6nnen. Der &#8218;Sachzwang Zwischenlagerung in Gorleben jetzt&#8216; ist staatlicherseits interessiert produziert worden. Er besteht in der Sache nicht. Diese Feststellung gilt, selbst dann wenn man das Argument ausl\u00e4\u00dft, da\u00df auch die &#8218;Sache&#8216; der Atomenergie mitnichten energiepolitisch erzwungen wird und andere, weniger umstrittene und angsterregende Varianten einer Energieversorgung der Bundesrepublik zur Verf\u00fcgung stehen.<br \/>\nMit anderen Worten, bei diesem dritten CASTOR-Transport ging die Bundesregierung mit Hilfe der Landesregierung Niedersachen, die wiederum Bundesgrenzschutz (BGS) und andere L\u00e4nderpolizeien zu Hilfe rief, darauf aus, eine politisch einseitige Entscheidung polizeilich durchzusetzen. Statt Politik: Polizei. Somit war von vornherein klar, da\u00df die Polizei nicht prim\u00e4r das Grundrecht auf Demonstration sch\u00fctzen und vor gewaltf\u00f6rmigem Ausufern bewahren sollte. Statt dessen diente sie einer politischen Demonstration des Durchsetzungsverm\u00f6gens regierungsamtlicher Entscheidungen. Politisch-regierungsamtliche Demonstration durch polizeilich stellvertretende Gewalt stand so von vornherein gegen die politisch-b\u00fcrgerliche Demonstration. Die Konfrontation war bewu\u00dft und gewollt angelegt.<\/p>\n<h4>Eigent\u00fcmlichkeiten der Demonstrationsform<\/h4>\n<p>Das doppelt demonstrative Geschehen rund um Gorleben kann nur verstanden werden, wenn man sich die eigent\u00fcmlichen Bedingungen dieses Demonstrationstyps klarmacht.<br \/>\nSchon Gro\u00df-Demonstrationen, an denen Tausende von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern teilnehmen, unterscheiden sich qualitativ erheblich von Demonstrationen mit einer Teilnehmerzahl weit unter der Tausenderschwelle. Sie entfalten in aller Regel eine andere Dynamik. Das je nach Demonstrationsgegenstand, Demonstrationsanla\u00df, Kontext, Teilnehmenden an einer Demonstration und Art von Pr\u00e4senz, Auftreten und Einsatz der Polizei unterschiedlich vorhandene &#8218;Aggressionspotential&#8216; wird &#8211; wenn \u00fcberhaupt &#8211; in kleineren oder gr\u00f6\u00dferen Demonstrationen erfahrungsgem\u00e4\u00df und soziologisch erkl\u00e4rbar anders aktualisiert.<br \/>\nDie Gorlebener Demonstrationen waren beiderseits Massendemonstrationen. Die teilnehmenden Polizeibeamten und -beamtinnen \u00fcberwogen nicht selten die Zahl b\u00fcrgerlicher Gegendemonstranten. Den ca. 30.000 eingesetzen Polizisten entsprachen insgesamt wohl ebenso viele B\u00fcrger, jedoch meist viel weniger massiert und vielerorts sogar in der Unterzahl. Die Eigenart des demonstrativen Geschehens rund um Gorleben wird indes durch folgende zus\u00e4tzliche Merkmale gekennzeichnet:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Demonstration zog sich \u00fcber mehrere Tage (fast eine ganze Woche) hinweg.<\/li>\n<li>Die Demonstration fand nicht als mehr oder minder langer Zug zu einem Zielort statt, sie war vielmehr aufgesplittert in verschieden gro\u00dfe Teildemonstrationen an unterschiedlichen Orten mit verschiedenen demonstrativen Bezugszielen. Das aber hei\u00dft, das demonstrative Geschehen mu\u00df insgesamt noch differenzierter wahrgenommen werden; ein Ablauf hier mu\u00dfte mitnichten einem Ablauf dort entsprechen.<\/li>\n<li>Der fehlenden Einheit von Zeit und Ort entsprach die nicht vorhandene Einheit der teilnehmenden Personen. So gro\u00df die Konstanz insgesamt gewesen ist, so sehr fanden andauernd Aust\u00e4usche und Mischungen statt und waren die Teilnehmenden je nach Ort des demonstrativen Geschehens verschieden zusammengesetzt.<\/li>\n<li>Die Teilnahme an den demonstrativen Akten, die sich verschiedenartig \u00fcber Tage hinzogen, war durch eine merkw\u00fcrdige Mischung aus Statik und Dynamik ausgezeichnet. Auf der einen Seite, ausgewiesen durch die verschiedenen Basislager nahe am Demonstrationsort, bestand Demonstrieren vor allem im Lagerleben, im Stehen oder im Sitzen am Ort. Auf der anderen Seite mu\u00dften diejenigen, die das demonstrative Geschehen insgesamt erleben wollten, dauernd &#8218;auf Achse&#8216; sein, da die Entfernungen zwischen den demonstrativen Knotenpunkten zu Fu\u00df nicht h\u00e4tten bew\u00e4ltigt werden k\u00f6nnen. Hinzukommt, da\u00df manche Demonstrationen sich entlang den Eisenbahnd\u00e4mmen bewegten.<\/li>\n<li>Schlie\u00dflich ist, will man die Eigenart des demonstrativen Geschehens rund um Gorleben verstehen, die lange Geschichte der Auseinandersetzungen zu bedenken.<a name=\"Text3\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Anmerkungen\">(3)<\/a> Selbst der Presseinformation der Bezirksregierung L\u00fcneburg<a name=\"Text4\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Anmerkungen\">(4)<\/a> war als Anhang &#8218;Eine kurze Chronik der letzten 20 Jahre um Gorleben&#8216; beigef\u00fcgt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die &#8218;B\u00fcrgerinitiative Umweltschutz L\u00fcchow-Dannenberg e.V.&#8216; ist am 2.3.77 gegr\u00fcndet worden, nachdem die Nieders\u00e4chsische Landesregierung am 22.2.77 Gorleben als &#8222;vorl\u00e4ufigen Standort zur Errichtung eines Entsorgungszentrums&#8220; benannt hatte. Diese nun bald eine Generation umfassende Geschichte, in deren Verlauf viele Generationen demonstrativer Auseinandersetzungen folgten, besagt u.a., da\u00df nirgendwo der Gegenstand des Streits bei jung und alt so bekannt ist wie dort im Wendland. Auch wenn nat\u00fcrlich nicht alle ortsans\u00e4ssigen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger einer Meinung sind, so geh\u00f6rt Gorleben zweifelsohne zu der Gegend, wo selbst die demonstrativen Akte mehr als anderswo fischgleich im sympathisierenden Wasser der Region schwimmen. Die Traktor-Demonstrationen zahlreicher Bauern &#8211; auch dieses Mal ein Sonderereignis des demonstrativen Gesamtverlaufs &#8211; sind deshalb kein Zufall. Sie geh\u00f6rten zur Eigenart der Demonstrationen auch zwischen dem 26.2. und dem 5.3.97.<br \/>\nDiese \u00e4u\u00dferlichen Eigenarten der Demonstration besagen insgesamt und von vornherein, da\u00df diese sich noch weniger \u00fcber einen Kamm scheren l\u00e4\u00dft, als dies bei anderen Gro\u00dfdemonstrationen der Fall ist. Die Art der Anlage lie\u00df sehr verschiedenes Verhalten beider Seiten &#8211; sowohl der Demonstrierenden wie auch der Polizei &#8211; von vornherein zu.<\/p>\n<h4>Offenbar unvermeidliche Allgemeinverf\u00fcgungen<\/h4>\n<p>Sogenannte Allgemeinverf\u00fcgungen spielen vor und w\u00e4hrend Demonstrationen seit langem eine Rolle. H\u00e4ufig werden durch solche Allgemeinverf\u00fcgungen der zust\u00e4ndigen kommunalen oder bezirklichen Beh\u00f6rden bzw. Regierungen wenn nicht die Demonstrationen insgesamt verboten, so doch in ihren Routen und Orte so ein- bzw. ausgegrenzt, da\u00df der Zweck der Demonstration nahezu aufgehoben wird. Demonstrationen leben davon, da\u00df sie nicht nur &#8218;Aufz\u00fcge unter freiem Himmel&#8216; darstellen, sondern da\u00df die von ihnen gew\u00e4hlten R\u00e4ume\/Stra\u00dfen\/Geb\u00e4ude\/Orte mit dem Demonstrationsziel eng korrespondieren.<br \/>\nVerbote bzw. Ein-\/Ausgrenzungen von Demonstrationsrouten sind dann versammlungsrechtlich zul\u00e4ssig, wenn konkret unmittelbare Gefahren f\u00fcr andere Schutzg\u00fcter drohen, vor allem f\u00fcr Leib und Leben der Teilnehmenden bzw. der Nicht-Teilnehmenden. Allerdings darf das Grundrecht auf Demonstration nicht pauschal au\u00dfer Kraft gesetzt werden. Eine sehr genaue G\u00fcterabw\u00e4gung nach dem Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip ist geboten. Den Ma\u00dfstab der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit bilden allem voran die Grundrechte &#8211; darunter das demokratisch essentielle Grundrecht auf Versammlung unter freiem Himmel. Darauf, da\u00df pauschale Verbote ebenso unzul\u00e4ssig sind wie der pauschale Orts- und damit Sinnentzug von Demonstrationsrouten; darauf, da\u00df die jeweiligen Gefahrenprognosen gut und besonnen begr\u00fcndet werden m\u00fcssen und allemal der hohe Rang des unverk\u00fcrzten Demonstrationsrechtes der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu beachten ist; darauf hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Brokdorf-Urteil angesichts der seinerzeit ausgesprochenen Allgemeinverf\u00fcgung nachdr\u00fccklich hingewiesen.<a name=\"Text5\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Anmerkungen\">(5)<\/a><br \/>\nVom dritten bis zum siebten M\u00e4rz hatte die Bezirksregierung L\u00fcneburg ein r\u00e4umlich und zeitlich begrenztes Demonstrationsverbot erlassen. Sie tat es an Stelle des eigentlich zust\u00e4ndigen Landkreises L\u00fcchow-Dannenberg, der sich weigerte, ein solches Verbot auszusprechen. &#8222;Der 100 Meter breite Korridor&#8220;, in dem Demonstrationen verboten sind, so hei\u00dft es in der die amtliche Bekanntmachung der Allgemeinverf\u00fcgung begleitenden Presseerk\u00e4rung, &#8222;erstreckt sich auf die Bahnstrecken in L\u00fcneburg und nach Dannenberg, die f\u00fcr den Transport ben\u00f6tigt werden, das Bahnhofsgeb\u00e4ude und den Bahnhofsvorplatz in L\u00fcneburg sowie die Stra\u00dfen in L\u00fcchow-Dannenberg, \u00fcber die der Transport ins Zwischenlager fahren wird. Um die Umladestation am Bahnhof Dannenberg und das Gel\u00e4nde der &#8218;Brennelementelager Gorleben GmbH&#8216; gilt das Demonstrationsverbot bis zu 500 Metern&#8220;.<a name=\"Text6\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Anmerkungen\">(6)<\/a><br \/>\nAuff\u00e4llig an dieser Allgemeinverf\u00fcgung ist nicht nur, da\u00df der zust\u00e4ndige Landkreis sich weigerte, eine solche zu erlassen. Auff\u00e4llig ist zus\u00e4tzlich, da\u00df sich die Bezirksregierung (vergleicht man diese 15seitige Allgemeinverf\u00fcgung mit solchen die zuvor ergangen sind) mehr M\u00fche gibt, ihre Verf\u00fcgung zu differenzieren und zu begr\u00fcnden. Immer wieder wird, wenn auch nicht \u00fcberzeugend, auf die &#8222;strikte Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit&#8220; des Verbots hingewiesen. Dieser trotz aller Kritik begr\u00fc\u00dfenswerte Versuch, die Allgemeinverf\u00fcgung zu entpauschalisieren, ist vermutlich auch die Folge einer vom Verwaltungsgericht zu L\u00fcneburg 1996 rechtskr\u00e4ftig aufgehobenen Allgemeinverf\u00fcgung aus dem Jahr 1995. Das Verwaltungsgericht hatte seinerzeit in striktem Bezug auf das verfassungsgerichtliche Brokdorf-Urteil und die normierende Kraft der Grundrechtsnorm des Grundgesetzes die pauschale Gefahrenbehauptung der 95er Allgemeinverf\u00fcgung nachtr\u00e4glich als nicht rechtens erkannt. Auff\u00e4llig an der Allgemeinverf\u00fcgung vom 24.2.97 ist schlie\u00dflich, diese Feststellung gilt auch f\u00fcr die meisten anderen Allgemeinverf\u00fcgungen, da\u00df sie offenkundig in erster Linie pr\u00e4ventiven Zwecken dient. Sie soll den polizeilichen Einsatzleitungen eine Blankovollmacht geben, R\u00e4umungsbefehle und \u00e4hnliches situationsabh\u00e4ngig und nach eigenem Gutd\u00fcnken aussprechen zu k\u00f6nnen. Tats\u00e4chlich hielten sich zun\u00e4chst und weithin weder die Demonstrationsteilnehmer noch die Polizei an die Allgemeinverf\u00fcgung. Nur wenn eine bestimmte Situation gegeben war, griff die Polizei auf die Allgemeinverf\u00fcgung i.S. einer pauschalen Erm\u00e4chtigung zur\u00fcck. Insofern diente die Allgemeinverf\u00fcgungen in Gorleben dazu, das Opportunit\u00e4tsprinzip praktisch kr\u00e4ftig auszuweiten.<\/p>\n<p>Aus den eingangs genannten Gr\u00fcnden diente der Polizeieinsatz von vornherein dazu, nicht das grundgesetztlich verb\u00fcrgte Recht auf Demonstrationsfreiheit zu sch\u00fctzen, sondern eine einseitige (formal korrekt zustandegekommene) politische Entscheidung mit polizeilichen Mitteln durchzusetzen. Aus dieser Voraussetzung erwuchs der schiefe Gesamteinsatz der Polizei.<br \/>\nBetrachtet man den Einsatz des BGS, der als Bahnpolizei und faktische Bundespolizei pr\u00e4sent war, und den Einsatz der diversen L\u00e4nderpolizeien, so ist festzustellen, da\u00df eine polizeilich inszenierte &#8218;Schlacht&#8216; nicht stattgefunden hat. Die dem Demonstrationsrecht entgegenstehende Durchsetzungsaufgabe der Polizei f\u00fchrte jedoch dazu, da\u00df in zunehmendem Ma\u00dfe Polizeigewalt \u00fcber die gewaltige Pr\u00e4senz der Polizei hinaus aktiv eingesetzt wurde und zwar nach Ma\u00dfgabe der sich zuspitzenden demonstrationswidrigen Aufgabe, den CASTOR-Transport, komme, was da wolle, erfolgreich zu beenden, notfalls durchzupr\u00fcgeln. Das von der Polizei vor allem in der Nacht vom vierten auf den f\u00fcnften M\u00e4rz grob verletzte Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Mittel erkl\u00e4rt sich auch diesem Umstand. Ohne einzelne polizeiliche \u00dcbergriffe, unn\u00f6tige Grobheiten und Pr\u00fcgeleien einzelner Polizisten verharmlosen zu wollen, ist jedoch am Primat der politischen Verantwortlichkeit f\u00fcr den Versto\u00df gegen das Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und gegen das Demonstrationsrecht festzuhalten. Dieses Primat steht hier eindeutig \u00fcber der gleichwohl vorhandenen polizeilichen Verantwortung.<\/p>\n<h4>Gewaltfreiheit der Demonstrierenden bildete das \u00fcberragende Signum<\/h4>\n<p>Wer die Nacht vom vierten auf den f\u00fcnften M\u00e4rz am Verladebahnhof Dannenberg zugebracht hat, wird sich des geradezu \u00fcberw\u00e4ltigenden Eindrucks gewaltfreier Demonstration nicht erwehren k\u00f6nnen. Das war in der Tat eine Demonstration der Gewaltfreiheit sondergleichen.<br \/>\nDieser dominierende Eindruck am H\u00f6he- und zugleich auch polizeilich gesetzten Endpunkt der Demonstration ist durch die vorherigen Tage vorbereitet worden. Die vielen Hunderte, die den Aufruf &#8218;X-tausendmal quer&#8216; unterschrieben haben und ihm noch viel umfangreicher demonstrierend gefolgt sind, haben sich an die von der B\u00fcrgerinitiative ausgegebene Devise der prinzipiellen und nicht taktischen Gewaltfreiheit strikt gehalten. Dieser Haupteindruck wird nicht dadurch korrigiert, da\u00df es an anderen Orten im Demonstrationsraum zu Scharm\u00fctzeln zwischen Polizeibeamten\/-beamtinnen und Teilnehmenden der Demonstration, etwa bei Quickborn, gekommen ist, wo \u00dcbergriffe in Form von Erdklumpen- und Steinw\u00fcrfen u.\u00e4. auch von Demonstrierenden ausgingen. Allerdings hielten sich auch dort die gewaltf\u00f6rmigen Auseinandersetzungen in Grenzen. Vor allem: Die Polizeien wurden z.T. so eingesetzt, da\u00df sie Aggressionen unn\u00f6tig erzeugten bzw. ihrerseits Teilnehmende an Demonstrationen verletzten. Die Einkesselung einer Gruppe von Demonstrierenden im Wald von Quickborn ist daf\u00fcr ein beredtes Beispiel.<\/p>\n<p>Ein Sonderproblem ist zus\u00e4tzlich zu nennen, soweit es einen Teil der Demonstrierenden angeht, das Problem der Sachbesch\u00e4digungen. Immer erneut wurde versucht, eine Route durch demonstrative W\u00fchlarbeit so zu zerst\u00f6ren, da\u00df sie nicht mehr befahren werden konnte. Abgesehen davon, da\u00df andere Strecken zur Verf\u00fcgung standen, kommt in dieser Zerst\u00f6rung &#8211; keiner Gewalt, die kann nur gegen Personen ge\u00fcbt werden, wohl aber Sachbesch\u00e4digung &#8211; die Absicht mancher Demonstrationsteilnehmer zum Ausdruck, nicht nur gegen den CASTOR-Transport zu demonstrieren, nicht nur dessen polizeilich-politische Kosten hochzutreiben, um zuk\u00fcnftige Transporte m\u00f6glichst von vornherein absagen zu lassen, sondern auch eine spezifische formell rechtliche Handlung mit Hilfe von sachlichen Zerst\u00f6rungen zu verhindern. Insofern \u00fcberschreiten diese Demonstrationsteilnehmer die weiten Grenzen des Demonstrationsrechts. Dieses nicht strafrechtlich zu ahndende \u00dcberschreiten kann jedoch nicht dazu herhalten, seinerseits zu legitimieren, da\u00df das aktuelle Recht der Demonstration, rund um Gorleben allgemeinverf\u00fcgend vorab eingeschr\u00e4nkt werden d\u00fcrfe &#8211; von der weitgehenden polizeilichen Duldung aus Opportunit\u00e4tsgr\u00fcnden zu schweigen.<\/p>\n<h4>Chance als B\u00fcrgerpolizei vers\u00e4umt<\/h4>\n<p>Polizeibeamtinnen und -beamte begannen kurz nach der Geisterstunde am f\u00fcnften M\u00e4rz 1997 damit, den Transportweg des verladenen CASTOR von sitzend-liegenden Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern freizutragen und Nachdr\u00e4ngende durch eine dicht aufschlie\u00dfende Polizeikette am (Wieder-)Hinsitzen zu hindern. Diese tragschwere Arbeit schritt m\u00e4hlich, jedoch allm\u00e4hlich voran. Ungeduld \u00fcber den langsamen Fortschritt und m\u00f6glicherweise auch andere Erw\u00e4gungen brachten die polizeiliche Einsatzleitung dazu, in den Morgenstunden ihre Wasserwerfer einzusetzen. Zun\u00e4chst freilich noch so, da\u00df die durchn\u00e4\u00dften Demonstranten nicht durch Druck weggesp\u00fclt, sondern nach wie vor weggetragen werden mu\u00dften. Schon dieser Wasserwerfereinsatz war selbst polizeitaktisch gesehen unn\u00f6tig. Noch unn\u00f6tiger und wider alle polizeilichen Pflichten des Grundrechts- und vor allem des B\u00fcrgerschutzes waren die physischen Gewaltakte bis hin zu Schlagstockeins\u00e4tzen. Gegen 10 Uhr r\u00fcckten pl\u00f6tzlich mit massivem Wasserwerfer-, Rempel-, Faustschlag- und Schlagstockeinsatz vor allem Berliner Polizeieinheiten vor, so da\u00df nun die gewaltfrei Blockierenden von beiden Richtungen aus wegger\u00e4umt, weggeschubst, weggedr\u00e4ngt und weggeschlagen wurden.<br \/>\nDieses ca. 10st\u00fcndige Geschehen ist hier nicht im einzelnen nachzuzeichnen. Wichtig ist jedoch festzuhalten, da\u00df sich die Polizei &#8211; aus welchen &#8218;h\u00f6heren&#8216; Erw\u00e4gungen auch immer &#8211; hier einen B\u00e4rendienst leistete. Es w\u00e4re durchaus &#8211; und insgesamt nicht qualitativ zeitaufwendiger &#8211; m\u00f6glich gewesen, mit dem geringst n\u00f6tigen Gewaltaufwand die Demonstrierenden wegzutragen. Auch eine b\u00fcrgerlich demokratisch orientierte Polizei braucht Zeit.<\/p>\n<p>Gerade in der Nacht vom vierten auf den f\u00fcnften M\u00e4rz und am Morgen des f\u00fcnften M\u00e4rz fiel auf, wie wenig sich die polizeiliche Einsatzleitung selbst um das physische Wohl ihrer eigenen Beamtinnen und Beamten k\u00fcmmerte. Wenn nicht aller Augenschein und manches Gespr\u00e4ch, manche zus\u00e4tzliche Information tr\u00fcgen, dann wurden die Beamtinnen und Beamten viel zu selten ausgewechselt. Vor allem, sie wurden auch mit Essen und Getr\u00e4nken viel zu wenig versorgt, so da\u00df ihre M\u00fcdigkeit und Aggressivit\u00e4t individuell und kollektiv unvermeidlich wachsen mu\u00dfte. Gespr\u00e4che mit Polizeibeamten, Nachfragen bei Einsatzleitern u.\u00e4.m. machten auch klar, da\u00df sich nicht wenige der Polizisten politisch &#8218;verheizt&#8216; f\u00fchlten. Zudem ergaben diese Gespr\u00e4che, da\u00df die &#8218;linke Hand oft nicht wu\u00dfte, was die rechte tat&#8216;. Sprich, im Gew\u00fcrfel der L\u00e4nderpolizeien entstand nicht selten ein Informationschaos bis hinauf zu den Einsatzleitungen, ganz abgesehen davon, da\u00df die &#8218;einfachen&#8216; Polizeibeamten offenkundig z.T. unzureichend informiert worden waren.<\/p>\n<h4>CASTOR-Transporte sind nur noch polizeilich durchsetzbar<\/h4>\n<p>Diese Aussage ist als eine Art Res\u00fcmee, als die Quintessenz dieser Demonstrationen zu verstehen. Sie bedarf nach all dem zuvor Gesagten und Beschriebenen keiner weiteren Begr\u00fcndung mehr. Die politisch negativen Effekte, antib\u00fcrgerlich und unter vielerlei Verletzungen des Demonstrationsrechts durchgepr\u00fcgelt, sind ungleich h\u00f6her zu veranschlagen als die, bis zu 100 Mio. DM hochgerechneten,<a name=\"Text7\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Anmerkungen\">(7)<\/a> betr\u00e4chtlichen finanziellen Ausgaben, die notwendig sind, um Polizei so massenhaft einsetzen zu k\u00f6nnen, da\u00df diese ihrerseits eine Gro\u00dfdemonstration quantitativ \u00fcberragt und allpr\u00e4sent zu blokkieren vermag. Mit dem Grundrecht auf Demonstration hat solches politische Verhalten ebensowenig zu tun wie mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung &#8211; so diese Adjektive noch Aussagekraft besitzen.<\/p>\n<h5>Wolf-Dieter Narr lehrt Politologie an der FU Berlin und ist Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP; Mitglied des &#8218;Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie<\/h5>\n<h6><a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Text1\">(1)<\/a> Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie (Hg.), Mit Staatsgewalt gegen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Der 3. CASTOR-Transport, erscheint Ende Juni 1997 <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Text2\">(2)<\/a> Kritzkoleit, P.\/Wolters, H.-J. (Hg.), Berichte von Pastorinnen und Pastoren in L\u00fcchow-Dannenberg zum Atomm\u00fclltransport im M\u00e4rz 1997 <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Text3\">(3)<\/a> Siehe: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 6 (2\/80), S. 20ff.; Rucht, D., Von Whyl nach Gorleben. B\u00fcrger gegen Atomraketen und nukleare Entsorgung, M\u00fcnchen 1980; die tageszeitung v. 21.6.80 (Gorleben Dokumentation); B\u00fcrgerinitiative Umweltschutz L\u00fcchow-Dannenberg (Hg.), 5 Jahre Gorleben. Beispiele politischer Gewalt gegen B\u00fcrger, 1982 <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Text4\">(4)<\/a> Presseerkl\u00e4rung v. 26.2.97 <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Text5\">(5)<\/a> BerVerfG, Beschlu\u00df v. 14.5.85, Az: 1 BvR 233\/81 u. 1 BvR 341\/81 <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Text6\">(6)<\/a> Presseerkl\u00e4rung v. 24.2.97 <a href=\"\/1997\/02\/21\/der-castor-transport-1997-demonstrationen-und-polizeieinsaetze\/#Text7\">(7)<\/a> Der Spiegel v. 3.3.97, Frankfurter Rundschau v. 12.3.97<\/h6>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das &#8218;Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie&#8216; hat mit mindestens einem Dutzend Teilnehmenden den dialektischen Proze\u00df<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,62],"tags":[],"class_list":["post-2684","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-056"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2684","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2684"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2684\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2684"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2684"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2684"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}