{"id":2697,"date":"1997-02-21T20:42:15","date_gmt":"1997-02-21T20:42:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2697"},"modified":"1997-02-21T20:42:15","modified_gmt":"1997-02-21T20:42:15","slug":"technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2697","title":{"rendered":"Technologische Revolution bei der Schweizer Polizei &#8211; Schn\u00fcffelstaat in Zahlen"},"content":{"rendered":"<p><b>Als die &#8218;Parlamentarische Untersuchungskommission \u00fcber besondere Vorkommnisse im Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement&#8216; (EJPD) 1989 die Bundesanwaltschaft und die ihr unterstellte Bundespolizei unter die Lupe nahm, fand sie vor allem riesige Mengen Papier: Karteikarten (Fichen) und Dossiers \u00fcber insgesamt 900.000 Personen, die als politisch unzuverl\u00e4ssig &#8218;fichiert&#8216; worden waren. Heute m\u00fc\u00dfte sich eine neue Kommission dagegen in Computersysteme einklinken, denn in der Folge des &#8218;Fichenskandals&#8216; baute das EJPD bestehende Computersysteme aus und neue auf. \u00dcberwacht und erfa\u00dft wird weiterhin.<\/b><\/p>\n<p>Der Scherbenhaufen des &#8218;Fichenskandals&#8216; sei beiseite ger\u00e4umt, erkl\u00e4rte Justizminister Arnold Koller am 11. April diesen Jahres vor der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren.<a name=\"Text1\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen\">(1)<\/a> Das 1994 von der Bundespolizei, der Zentrale der politischen Polizei, in Vollbetrieb genommene &#8218;Staatsschutzinformationssystem (ISIS)&#8216; sei nicht nur effizient, sondern vor allem rechtsstaatlich einwandfrei und bestens kontrolliert. Falsche und nicht mehr ben\u00f6tigte Daten w\u00fcrden regelm\u00e4\u00dfig gel\u00f6scht. Die Bundespolizei (BUPO), so lobte Koller seine ca. 100 Bundesschn\u00fcffler, sei die &#8222;bestkontrollierte Verwaltungseinheit des Bundes&#8220;. Die gepriesene Transparenz erweist sich beim n\u00e4heren Hinsehen allerdings als reiner Werbegag f\u00fcr das am 21. M\u00e4rz von National- und St\u00e4nderat, den beiden Parlamentskammern, beschlossene neue Staatsschutzgesetz, gegen das vom Komitee &#8218;Schlu\u00df mit dem Schn\u00fcffelstaat&#8216; und einer breiten Koalition von linken, gr\u00fcnen und Gewerkschaftsorganisationen das Referendum ergriffen wurde.<a name=\"Text2\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen\">(2)<\/a> <!--more--><\/p>\n<h4>Die Priester der ISIS<\/h4>\n<p>Die Verordnung \u00fcber ISIS<a name=\"Text3\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen\">(3)<\/a> wurde 1992 ohne Anh\u00f6rung auf den Weg geschickt. Kurz zuvor war im Gefolge des &#8218;Fichenskandals&#8216; das Einsichtsrecht in die alten Staatsschutzakten durchgesetzt worden. Die schweizerische Linke hatte damit die gr\u00f6\u00dfte \u00d6ffnung von Archiven bei einem Geheimdienst bzw. der politischen Polizei im Westen Europas erzwungen.<a name=\"Text4\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen\">(4)<\/a> Schon in der ISIS-Verordnung war von Transparenz nur noch wenig zu sp\u00fcren. Die Frage des Einsichtsrechts in die nach 1989 angelegten Fichen wurde auf das sp\u00e4ter zu schaffende Gesetz verschoben. Das nun beschlossene Staatsschutzgesetz soll einen endg\u00fcltigen Schlu\u00dfstrich ziehen: Das Einsichtsrecht wird abgeschafft.<a name=\"Text5\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen\">(5)<\/a><br \/>\nAuch sonst wird vor allem intern &#8218;kontrolliert&#8216;. Der ISIS-Kontrolldienst setzt sich ausschlie\u00dflich aus Beamten der Bundespolizei zusammen. Die 1992 ins Leben gerufene Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation, der die parlamentarische Kontrolle f\u00fcr den Sicherheitsbereich obliegt, untersteht selbst der Geheimhaltung und zeigt sich dar\u00fcber hinaus auch wenig interessiert, Informationen an das Licht der \u00d6ffentlichkeit zu bringen.<a name=\"Text6\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen\">(6)<\/a><br \/>\nAussagekr\u00e4ftige Informationen \u00fcber Zahl und Gegenstand der neuen Fichen, die nach der \u00dcberf\u00fchrung der alten Handkartei der BUPO in ISIS gespeichert werden, erhalten weder das Parlament noch die \u00d6ffentlichkeit. Auf Anfrage wollte der Pressesprecher der Bundesanwaltschaft weder die Zahl der Gespeicherten, noch die der j\u00e4hrlichen L\u00f6schungen nennen. Eher versehentlich hatte der damalige EJPD-Generalsekret\u00e4r Armin Walpen 1994 eine Zahl von 40.000 genannt.<a name=\"Text7\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen\">(7)<\/a> Darunter d\u00fcrften auch die 9.000 alten Fichen sein, die der &#8218;Sonderbeauftragte f\u00fcr die Einsicht in die Staatsschutzakten&#8216;, der ehemalige Basler Oberrichter Ren\u00e9 Bacher, an die BUPO zur\u00fcckgeben mu\u00dfte.<a name=\"Text8\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen\">(8)<\/a> Die Mehrzahl der neuen Fichen &#8211; so versuchte Walpen damals zu beschwichtigen &#8211; betreffe Ausl\u00e4nderInnen und nicht Menschen mit einem Schweizer Pa\u00df. Insbesondere der Golfkrieg und der B\u00fcrgerkrieg in Jugoslawien d\u00fcrften hier zu einem neuen Schub der Erfassung durch die politische Polizei gef\u00fchrt haben.<br \/>\nDa\u00df Ausl\u00e4nderInnen im Zentrum des Interesses der BUPO und der kantonalen Nachrichtendienste stehen, ist kein Zufall. Die \u00dcberpr\u00fcfung von Ausl\u00e4nderInnen, insbesondere Fl\u00fcchtlingen auf ihre politische Gesinnung sowie die Verh\u00e4ngung von pr\u00e4ventiven Einreisesperren, geh\u00f6rt traditionell zu den Aufgaben des Staatsschutzes. 1994 checkte die BUPO ca. 1.200 Asylsuchende im Auftrag des &#8218;Bundesamtes f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge&#8216; (BFF) und weitere rund 1.500 Menschen ohne den roten Pa\u00df mit dem wei\u00dfen Kreuz im Auftrag des &#8218;Bundesamtes f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen&#8216; (BFA).<a name=\"Text9\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen\">(9)<\/a><br \/>\n\u00dcberpr\u00fcft werden aber auch Inl\u00e4nderInnen. Schon bisher wirkt die BUPO bei den Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen in der Bundesverwaltung und insbesondere im milit\u00e4rischen Bereich mit &#8211; eine Befugnis, die ihr im neuen Gesetz best\u00e4tigt werden soll. Bei den ca. 20.000 Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im milit\u00e4rischen Bereich im Jahre 1994 waren 544 Personen in ISIS registriert.<a name=\"Text10\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen\">(10)<\/a> Wieviele Erfassungen auf die einzelnen Beobachtungsbereiche des Staatsschutzes &#8211; Terrorismus, Spionage, &#8222;gewaltt\u00e4tiger Extremismus&#8220;, verbotener Technologie- und Kriegsmaterialtransfer &#8211; entfallen, bleibt das Geheimnis der Schlapph\u00fcte. Ebenso unbekannt bleibt, wieviele der 7.000 j\u00e4hrlichen Meldungen aus dem Ausland (insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland<a name=\"Text11\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen2\">(11)<\/a> ) in ISIS eingehen oder wieviele der ISIS-Daten aus vorhergehenden gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren stammen und nun zu pr\u00e4ventiven Zwecken weitergespeichert werden.<br \/>\nArt. 15 des neuen Gesetzes schreibt zwar wie bereits die ISIS-Verordnung vor, da\u00df Daten aus pr\u00e4ventiv-polizeilicher &#8218;Beobachtung&#8216; und solche \u00fcber Verd\u00e4chtige und blo\u00dfe Kontaktpersonen aus Ermittlungsverfahren getrennt zu speichern sind; BUPO, kantonale Staatssch\u00fctzer sowie die Bundesanwaltschaft und das &#8218;Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen&#8216; (BAP) haben aber auf beide Seiten online-Zugriff.<\/p>\n<h4>Elektronische \u00dcber-DOSIS f\u00fchrt zum Datenfriedhof<\/h4>\n<p>Das BAP, insbesondere seine kriminalpolizeilichen Zentralstellen, f\u00fchren aber auch eigene Datensysteme, darunter das &#8218;Drogeninformationssystem&#8216; (DOSIS). Mit dem Inkrafttreten der &#8218;Verordnung \u00fcber das provisorische Datenverarbeitungssystem zur Bek\u00e4mpfung des illegalen Drogenhandels&#8216; am 1.5.94 wurde die interne Testphase, mit der das BAP im Januar 1993 begonnen hatte, abgel\u00f6st durch eine &#8218;Pilotphase&#8216;. Auf der Grundlage der Verordnung konnten nun die Drogenfahnder von acht Versuchskantonen Daten direkt in die Datenbank eingeben oder aus ihr abrufen. Mit Informationen aus der Datenbank, die sowohl der interkantonalen als auch der internationalen Kooperation dienen soll, werden auch ausl\u00e4ndische Polizeizentralen bedient. Wie die Bundes\u00e4mter f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge und Ausl\u00e4nderfragen, die aus den DOSIS-Informationen ausl\u00e4nder- und asylrechtliche Ma\u00dfnahmen ableiten sollen, erhalten ausl\u00e4ndische Polizeistellen &#8218;ihre&#8216; Daten jedoch auf konventionellem Wege, k\u00f6nnen sich also nicht direkt selbst versorgen.<br \/>\nAm 1.8.96 trat schlie\u00dflich die endg\u00fcltige DOSIS-Verordnung in Kraft. Inzwischen hatte die Datenbank durch das 1995 in Kraft getretene Gesetz \u00fcber die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes eine zus\u00e4tzliche rechtliche Absicherung neben dem Bet\u00e4ubungsmittelgesetz erfahren. Mit dem Argument, da\u00df kriminelle Organisationen die polizeiliche Strategie ausforschen k\u00f6nnten, hatten Regierung (Bundesrat) und Parlamentsmehrheit auch hier ein Einsichtsrecht f\u00fcr Betroffene abgelehnt. Mit der neuen definitiven Verordnung soll der online-Anschlu\u00df f\u00fcr weitere Kantone ge\u00f6ffnet werden. Allerdings wird der Kanton Z\u00fcrich &#8211; der Kanton mit der gr\u00f6\u00dften (halb)offenen Drogenszene der Schweiz &#8211; nicht an DOSIS beteiligt werden: Das kantonseigene Datensystem ist mit dem des BAP nicht kompatibel. Sowohl in der provisorischen wie auch in der endg\u00fcltigen DOSIS-Verordnung wird die Erfassung ausdr\u00fccklich auf den Drogenhandel beschr\u00e4nkt:<br \/>\n&#8222;Die in DOSIS gespeicherten Daten betreffen ausschlie\u00dflich den Drogenhandel. (&#8230;) Daten, die reine Drogenkonsumenten betreffen, werden in DOSIS nicht registriert.&#8220;<a name=\"Text12\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen2\">(12)<\/a><br \/>\nDie wichtigsten DOSIS-Daten sind in den Sub-Systemen &#8218;Personen und Vorg\u00e4nge&#8216; (PV) und &#8218;Journal&#8216; enthalten. Der PV-Datensatz enth\u00e4lt einerseits die Stammdaten \u00fcber die Identit\u00e4t der erfa\u00dften Person, zum anderen entsprechende Sachverhalte wie Festnahmen, Sicherstellungen, Ermittlungsverfahren etc. sowie Subfelder, die eine Verkn\u00fcpfung der Daten mit jeweils anderen Datens\u00e4tzen erm\u00f6glichen sollen. W\u00e4hrend PV die personenbezogene Komponente des System darstellt, ist das &#8218;Journal&#8216; fallbezogen geordnet.<br \/>\nDOSIS speist sich sowohl aus Informationen gerichtspolizeilicher Verfahren wie auch aus Ermittlungen, die die Polizeien des Bundes und der Kantone vor Er\u00f6ffnung eines konkreten Ermittlungsverfahrens sammeln. Hinzu kommen Informationen, welche die schweizerischen Polizeien aufgrund von Rechtshilfeersuchen ausl\u00e4ndischer Polizeien zusammengetragen haben. Erfa\u00dft werden sowohl &#8218;gesicherte&#8216;, als auch &#8218;ungesicherte&#8216; Daten. Daten aus Telefon\u00fcberwachungen, Observationen und V-Mann-Eins\u00e4tzen gelten nach Auskunft der BAP-Pressestelle als gesichert.<a name=\"Text13\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen2\">(13)<\/a> Ein Kontrolldienst soll gew\u00e4hrleisten, da\u00df die Bestimmungen der Verordnung von den Benutzern eingehalten werden. Kontrollieren soll er nicht nur den rudiment\u00e4ren Datenschutz, sondern vor allem die Aktualit\u00e4t und Notwendigkeit der gespeicherten Daten. Dem Konzept nach soll DOSIS eine Ermittlungsdatei darstellen, eine Arbeitsdatei also und keinen Datenfriedhof. Bei genauerem Blick auf die Datenmenge und die gespeicherten Personen zeigt sich aber auch bei DOSIS das altbekannte Problem der Datenhaltung auf Vorrat.<\/p>\n<p>Was also enth\u00e4lt die Datenbank? Informationen hierzu ergeben sich vor allem aus der Antwort des Bundesrates auf eine Anfrage des sozialdemokratischen Nationalrats Paul Rechsteiner.<a name=\"Text14\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen2\">(14)<\/a><\/p>\n<ol>\n<li>In der zweij\u00e4hrigen Pilotphase wurden rund 250.000 Daten \u00fcber insgesamt 56.037 Personen erfa\u00dft. Von den Versuchskantonen und vom BAP wurden dabei 9.297 Identit\u00e4ten (6.934 vom BAP, 2.363 von den Kantonen) registriert. Gerade einmal 16,6% der Personendaten resultieren damit aus dem online-Verfahren. Dagegen stammen Daten \u00fcber 46.740 Personen aus den traditionellen Rapporten, welche die Kantone der Drogen-Zentralstelle zukommen lassen. Sie wurden von dieser aufgrund von blo\u00dfen Formularmeldungen erfa\u00dft und geben in der Regel nicht mehr als den Text einer Anzeige wieder.<\/li>\n<li>Im November 1996 nahm das BAP eine erste gro\u00dfe \u00dcberpr\u00fcfung des Datenbestandes vor. Aufgrund dieser \u00dcberpr\u00fcfung wurden 48.000 Daten \u00fcber insgesamt 23.000 Personen gel\u00f6scht. Es handelt sich dabei um Altdaten, die seit der ersten Eingabe nicht weiter erg\u00e4nzt wurden. Ihr hoher Anteil ergibt sich vor allem aus der Tatsache, da\u00df die Zentralstelle bei Inbetriebnahme des Systems alle Anzeigen wegen Drogenhandels seit 1987 nacherfa\u00dft hat.<\/li>\n<li>Unter den erfa\u00dften Personen sind laut der Antwort des Bundesrates auf Rechsteiners Anfrage keine reinen Drogenkonsumenten. Art. 3 Abs. 3 der VO wird demnach also eingehalten. Gerade 376 Personen waren sowohl H\u00e4ndler als auch Konsumenten. Diese Zahl der f\u00fcr die untere Ebene des Drogenhandels typischen Mischf\u00e4lle von Abh\u00e4ngigen, die ihren Konsum durch eigenen Handel finanzieren, ist vergleichsweise gering, was u.a. daraus resultieren k\u00f6nnte, da\u00df die Polizei die betreffenden Personen nur wegen des schwereren Delikt des Handels erfa\u00dfte und das leichtere, den Konsum, einfach fallenlie\u00df. Wieviele Mischf\u00e4lle nach November letzten Jahres weiter in der Datenbank verblieben, ist unbekannt. Konsumenten, so teilte der Pressesprecher des BAP am 2.7.96 auf Anfrage mit, w\u00fcrden in DOSIS &#8222;nur im Zusammenhang einer Untersuchung gegen einen gr\u00f6\u00dferen Drogenh\u00e4ndler oder Drogenh\u00e4ndlerring&#8220; erfa\u00dft.<\/li>\n<li>Daraus abzuleiten, bei den restlichen DOSIS-Personen handele es sich durchg\u00e4ngig um Drogenh\u00e4ndler, gar um die ber\u00fchmten &#8218;gro\u00dfen Fische&#8216;, w\u00e4re allerdings verfehlt. Von den 56.000 vor November 1996 Erfa\u00dften waren rund 20.000 lediglich Kontaktpersonen, unter den 33.000 nach November verbliebenen Personen waren es noch rund 15.000. Der Anteil der Kontaktpersonen nach Art 3 Abs. 2 der Verordnung hat sich also sogar erh\u00f6ht.<\/li>\n<li>Zieht man auch die Kontaktpersonen ab, verblieben also vor der \u00dcberpr\u00fcfung des Datenbestandes 36.000 H\u00e4ndler resp. Verd\u00e4chtige in DOSIS. Nach der L\u00f6schung hat sich diese Zahl halbiert. Dennoch bleibt sie ungeheuer hoch. Vor November h\u00e4tte sie sogar die gesch\u00e4tzte Zahl der ca. 30.000 abh\u00e4ngigen KonsumentInnen in der Schweiz \u00fcberstiegen.<a name=\"Text15\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen2\">(15)<\/a> Auf einen Abh\u00e4ngigen w\u00e4ren damit 1,2 (bzw. 0,6) H\u00e4ndler gekommen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Masse der in DOSIS Erfa\u00dften steht weder im Verh\u00e4ltnis zur Zahl der Abh\u00e4ngigen, noch zum polizeilichen und justitiellen Output in Sachen Drogenhandel. W\u00e4hrend von 1987 bis 1996 insgesamt 36.000 Personen als Drogenhandelsverd\u00e4chtige in DOSIS gespeichert wurden, bel\u00e4uft sich die Zahl der polizeilichen Anzeigen wegen Drogenhandels und -schmuggels in derselben Zeit auf ca. 16.500 Personen (14.243 bis 1995), also weniger als die H\u00e4lfte.<a name=\"Text16\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen2\">(16)<\/a> Nicht eingeschlossen sind dabei die gemischten F\u00e4lle der handelnden Konsumenten, die auch in DOSIS keine Rolle spielen. Die Zahl der einschl\u00e4gigen Verurteilungen belief sich von 1987 bis 1993 auf 8.242; Zahlen der folgenden Jahre liegen noch nicht vor. F\u00fcr den gesamten DOSIS-Zeitraum d\u00fcrften sie 14.000 nicht \u00fcberschreiten.<br \/>\nDies sind keineswegs nur die schweren F\u00e4lle von Drogenhandel. Die allgemeine Zahl der Anzeigen und Verurteilungen sagt weder etwas aus \u00fcber die Art und Menge der gehandelten Drogen, noch \u00fcber die Frage, ob die Betreffenden ihren Handel in gewerbsm\u00e4\u00dfiger Weise oder als Mitglied eines H\u00e4ndlerringes betrieben. Die Zahl der schwereren F\u00e4lle liegt erheblich niedriger. Dies zeigt sich sp\u00e4testens dann, wenn man die Bewertung der Gerichte in Rechnung stellt, wie sie im Strafma\u00df zum Ausdruck kommt. 1993 wurden 2.264 Personen polizeilich angezeigt. Von den insgesamt 1.834 im selben Jahr wegen Drogenhandels verurteilten Personen erhielten 1.681 eine Freiheitsstrafe, davon nur 726 ohne Bew\u00e4hrung; auf mehr als 18 Monate beliefen sich 496 Urteile. Nur diese letzten 27% aller Verurteilungen des Jahres 1993 k\u00f6nnen demnach gem\u00e4\u00df der Beurteilung der Justiz als schwerwiegend angesehen werden.<br \/>\nSelbst wenn man unterstellt, da\u00df die Zahl der Verd\u00e4chtigen immer h\u00f6her liegt als die der am Ende Verurteilten, l\u00e4\u00dft sich mit bestem Willen nicht behaupten, die Datenmenge in DOSIS entspr\u00e4che dem Konzept des organisierten Drogenhandels, das die Datei rechtfertigen soll. Hier wird nicht eine eingeschr\u00e4nkte Gruppe m\u00f6glicherweise &#8218;gro\u00dfer Fische&#8216; registriert, sondern die Masse derjenigen, die irgendwann einmal polizeilich aufgefallen sind &#8211; in welchem Zusammenhang mit dem Drogenhandel und auf welcher Handelsebene auch immer.<br \/>\nDOSIS ist deshalb kein Instrument der Ermittlung und Auswertung. Es d\u00fcrfte der Polizei kaum gelingen, aus einer solchen Datenmasse vern\u00fcnftige Verdachtsmomente herauszukristallisieren. Datenbanken wie DOSIS dienen vielmehr umgekehrt dazu, bei neuanfallenden Informationen abzukl\u00e4ren, ob es bereits vorhandene Informationen zu einer bestimmten Person gibt: Daten schaffen so weitere Daten, \u00fcber deren N\u00fctzlichkeit f\u00fcr polizeiliche Ermittlungen damit noch lange nichts ausgesagt ist. Die Tatsache, da\u00df Daten \u00fcber 23.000 gespeicherte Personen seit ihrer Erfassung nicht mehr weiter anger\u00fchrt wurden und daher im November vergangenen Jahres gel\u00f6scht werden konnten, ist ein eindr\u00fccklicher Beleg f\u00fcr diese Praxis der Datenhaltung auf Vorrat.<\/p>\n<h4>Von der Fahndung zur Ausl\u00e4nder\u00fcberwachung<\/h4>\n<p>ISIS und DOSIS sind Instrumente spezieller Dienststellen der Polizei. Das ebenfalls beim BAP gef\u00fchrte &#8218;Recherches et Informatis\u00e9es de la Police&#8216; (RIPOL) dagegen ist ein breit ausgelegtes Fahndungssystem.<a name=\"Text17\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen2\">(17)<\/a> Zugang haben neben dem BAP, die Bundesanwaltschaft und die Bundespolizei, BFA und BFF, die schweizerischen Konsulate im Ausland sowie der Zoll und die Kantonspolizeien. Bei den Kantonspolizeien und an den Grenzen sind die meisten der 3.500 Terminals im Einsatz, einige davon als mobile Datenfunkterminals.<br \/>\nDer Sachfahndungsbestand von RIPOL ist auch von den Interpol-Zentralb\u00fcros einiger anderer europ\u00e4ischer Staaten, u.a. auch vom deutschen Bundeskriminalamt, abrufbar. Gleiches gilt umgekehrt. Im Personenfahndungsbestand waren Ende M\u00e4rz diesen Jahres rund 123.000 Personen ausgeschrieben. 10.000 Fahndungsnotierungen waren 1996 erledigt und gel\u00f6scht worden, ca. 30.000 neue kamen im selben Jahr hinzu. Nur ein Drittel der Neuausschreibungen betraf Kriminalit\u00e4t: Gegen 5.729 Personen lag ein Haftbefehl vor. Weitere 3.940 Notierungen betrafen kleinere Delikte, bei denen nur die Feststellung des Aufenthalts angeordnet wurde.<br \/>\nZwei Drittel der neuen Daten beziehen sich auf ausl\u00e4nderrechtliche Ma\u00dfnahmen: 15.269 Einreisesperren, 3.938 Ausweisungen sowie 305 Rayonverbote, Einschr\u00e4nkungen der Bewegungsfreiheit f\u00fcr Ausl\u00e4nderInnen gem\u00e4\u00df dem im Februar 1995 in Kraft getretenen Gesetz \u00fcber Zwangsma\u00dfnahmen im Ausl\u00e4nderrecht.<\/p>\n<p>\u00dcber den RIPOL-Bildschirm k\u00f6nnen die Grenzposten und Kantonspolizisten auch Daten des beim BFA gef\u00fchrten &#8218;Zentralen Ausl\u00e4nderregisters&#8216; (ZAR) abrufen, an das ebenfalls die Bundesanwaltschaft (und damit die BUPO) angeschlossen ist. Das System wird seit 1972 gef\u00fchrt und wurde in den 90er Jahren mehrfach erweitert und erneuert.<a name=\"Text18\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen2\">(18)<\/a> In ZAR notiert werden alle ausl\u00e4nderrechtlichen Bewilligungen und Verweigerungen, alle Geburten, Todesf\u00e4lle, Einb\u00fcrgerungen, Verurteilungen, Aus- und Einreisen sowie Einreisesperren, Ausweisungen und Abschiebungen von Ausl\u00e4nderInnen. Ebenfalls enthalten sind Daten \u00fcber hier lebende Personen, die Menschen aus dem Ausland einladen und beherbergen: Insgesamt 5 Mio. Personen &#8211; dreieinhalb mal mehr als die gesamte ausl\u00e4ndische Wohnbev\u00f6lkerung der Schweiz incl. Saisonarbeiter. Asyldaten werden in ZAR erst eingegeben, wenn Fl\u00fcchtlinge anerkannt werden oder sie eine andere Bewilligung erhalten &#8211; oder wenn sie ausgewiesen und abgeschoben werden. F\u00fcr die &#8222;Personen des Asylbereichs&#8220; f\u00fchrt das BFF ein &#8218;Automatisches Personenregister (AUPER)&#8216;.<a name=\"Text19\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen2\">(19)<\/a> Auch diese Datei kann von den Kantonspolizeien eingesehen werden, wenn auch nicht direkt \u00fcber den RIPOL-Bildschirm. Von Seiten des BFF sind darin 628.462 Personen registriert, weitere Daten haben u.a. das BFA und die Bundesanwaltschaft eingegeben. Als das System 1986 aufgebaut wurde, hat man die Personalien aller Fl\u00fcchtlinge, die seit 1935 (!) ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt haben, nacherfa\u00dft. Im Gegensatz zum ZAR, wo jetzt Uralt-Daten gel\u00f6scht werden sollen, ist hier eine Beseitigung des Datenschrotts noch nicht angesagt. &#8222;Wir sind ja noch unter einer Million, die Zahl ist noch \u00fcberschaubar&#8220;, meint BFF-Sprecherin Vera Britsch.<br \/>\nSeit 1988 enth\u00e4lt AUPER ferner Querverweise auf die Fingerabdrucksdaten von Asylsuchenden. Diese werden im &#8218;Automatischen Fingerabdrucksidentifizierungssystem&#8216; (AFIS) gespeichert. Nach gleichem Muster werden in diesem System zwei Komponenten gef\u00fchrt. Die asylrechtliche Komponente unterliegt dem BFF, die kriminalpolizeiliche dem BAP. Letzteres hat &#8211; wen wundert&#8217;s &#8211; auch Zugriff auf die Fingerabdr\u00fccke von Fl\u00fcchtlingen.<\/p>\n<h4>(Un-)aufhaltsamer Fortschritt?<\/h4>\n<p>Weder ist die Computerisierung der schweizerischen Inneren Sicherheit abgeschlossen, noch ist der vorliegende \u00dcberblick vollst\u00e4ndig. F\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre stehen die Umstellung der Kriminalstatistik und des Zentralen Strafregisters auf EDV an. Ebenfalls \u00fcberholt wird das &#8218;Motorfahrzeugregister&#8216; (MOFIS), ein Datensystem f\u00fcr Personalausweise befindet sich seit einiger Zeit im Aufbau. DOSIS wird entweder erg\u00e4nzt oder erweitert um ein OK-Datensystem. Der letzte Schrei an EDV-Modernit\u00e4t ist allerdings die geplante DNA-Datenbank beim BAP. Dahingehende Versuche laufen derzeit noch unter der Regie der Berner Kantonspolizei am Gerichtsmedizinischen Institut des Insel-Spitals der Bundeshauptstadt.<a name=\"Text20\"><\/a> <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Anmerkungen2\">(20)<\/a><\/p>\n<h5>Heiner Busch ist Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP<\/h5>\n<h6><a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text1\">(1)<\/a> Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren v. 11.4.97, (Manuskript) <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text2\">(2)<\/a> Bundesgesetz \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) v. 21.3.97; siehe: Fichenfritz Nr. 28, Bern 1997 <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text3\">(3)<\/a> Verordnung \u00fcber das provisorische Staatsschutzinformationssystem ISIS v. 31.8.92 <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text4\">(4)<\/a> Siehe: Komitee Schlu\u00df mit dem Schn\u00fcffelstaat (Hg.), Schn\u00fcffelstaat Schweiz, Z\u00fcrich, 1990; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 42 (2\/92), S. 69ff.; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 48 (2\/94), S. 72ff.; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 50 (1\/95), S. 65ff. <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text5\">(5)<\/a> Art. 18 BWIS <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text6\">(6)<\/a> Art. 45 quinquies Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetz; siehe auch: Wochenzeitung v. 25.4.97 <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text7\">(7)<\/a> Medientagung &#8218;Datenschutz im EJPD&#8216; v. 24.5.94, Bern <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text8\">(8)<\/a> Schlu\u00dfbericht des &#8218;Sonderbeauftragten f\u00fcr die Einsicht in die Staatsschutzakten des Bundes&#8216; v. 2.5.96 <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text9\">(9)<\/a> <a name=\"Anmerkungen2\"><\/a>Staatsschutzbericht 1993\/ 94, Bern 1995, Anhang, S. 118ff. <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text10\">(10)<\/a> Ebd., S. 116ff. <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text11\">(11)<\/a> Pressekonferenz zur Vorstellung des Staatsschutzberichts v. 5.10.95 <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text12\">(12)<\/a> Art. 3 der endg\u00fcltigen DOSIS-Verordnung <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text13\">(13)<\/a> Telefonische Anfrage v. 2.12.96 <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text14\">(14)<\/a> Nationalrat Nr. 96.1076; weitere Angaben zum Dateninhalt lt. Auskunft des BAP v. 2.12.96 <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text15\">(15)<\/a> Siehe hierzu: Estermann, J. u.a., Sozialepidemiologie des Drogenkonsums, Berlin, 1996 <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text16\">(16)<\/a> Vgl. Bundesamt f\u00fcr Statistik (Hg.), Drogen und Strafrecht, Bern 1995. <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text17\">(17)<\/a> Siehe: Verordnung \u00fcber das automatisierte Fahndungssystem RIPOL v. 19.6.95 <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text18\">(18)<\/a> Verordnung \u00fcber das Ausl\u00e4nderzentralregister des Bundesamtes f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen v. 19.6.95 <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text19\">(19)<\/a> Verordnung \u00fcber das automatisierte Personenregistratursystem (AUPER) v. 18.11.92 <a href=\"\/1997\/02\/21\/technologische-revolution-bei-der-schweizer-polizei-schnueffelstaat-in-zahlen\/#Text20\">(20)<\/a> Berner Tagwacht v. 16.5.97<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als die &#8218;Parlamentarische Untersuchungskommission \u00fcber besondere Vorkommnisse im Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement&#8216; (EJPD) 1989 die<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,62],"tags":[],"class_list":["post-2697","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-056"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2697","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2697"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2697\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2697"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2697"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2697"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}