{"id":2723,"date":"1997-02-21T20:53:00","date_gmt":"1997-02-21T20:53:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2723"},"modified":"1997-02-21T20:53:00","modified_gmt":"1997-02-21T20:53:00","slug":"literatur-rezensionen-und-hinweise-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2723","title":{"rendered":"Literatur &#8211; Rezensionen und Hinweise"},"content":{"rendered":"<p><b>Burghard, Waldemar\/ Hamacher, Hans-Werner\/ Herold, Horst\/ Howorka, Horst\/ Kube, Edwin\/ Schreiber, Manfred\/ St\u00fcmper, Alfred (Hg.):<\/b> <em>Kriminalistik Lexikon, 3. Auflage, Heidelberg (Kriminalistik Verlag) 1996, 363 S., DM 38,-<\/em><br \/>\n<b>Rupprecht, Reinhard (Hg.):<\/b> <em>Polizei Lexikon, 2. Auflage, Heidelberg (Kriminalistik Verlag) 1995, 607 S., DM 48,-<\/em>Seit der ersten Auflage im Jahre 1984 ist das &#8218;Kriminalistik-Lexikon&#8216; um 120 Seiten gewachsen. Dies geht darauf zur\u00fcck, so die Herausgeber in ihrem Geleitwort, da\u00df in gr\u00f6\u00dferem Umfange &#8222;neue Methoden und Verfahren der Kriminalistik und der Forensischen Wissenschaften nun kurz definiert und verst\u00e4ndlich erl\u00e4utert&#8220; werden. &#8222;Auch die deutsche Vereinigung und dar\u00fcber hinaus die weitere Gestaltung der Europ\u00e4ischen Union haben (&#8230;) viel Neues mit sich gebracht und dazu beigetragen &#8230;&#8220;. Dies trifft in einigen Teilen auch zu; etwa wenn die Erl\u00e4uterungen zur Polizeiorganisation (S. 236-241) um die Darstellung der f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4nder erweitert worden ist. Wer jedoch nach polizeirelevanten Begriffen der ersten Nachwendejahre (z.B. Gemeines Landeskriminalamt (GLKA), Personalauswahlkommission (PAK) u.\u00e4.) sucht, wird dies vergebens tun. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr den EU-Bereich; so umfassen bspw. die Informationen zu EUROPOL trotz aller Weiterentwicklungen lediglich eine knappe Spalte (S. 98).<!--more--><\/p>\n<p>&#8222;Beim genaueren Durchlesen erweist sich dieses Lexikon kaum als eine systematische Pr\u00e4sentation des vorhandenen kriminalistischen Wissensstandes, sondern als eine bunte, kaum durchdachte Anh\u00e4ufung von Beitr\u00e4gen unterschiedlicher L\u00e4nge und Qualit\u00e4t (&#8230;)&#8220;; diese Einsch\u00e4tzung der Rezension der 1. Auflage des &#8218;Kriminalistik Lexikons&#8216; (vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 18 (2\/84), S. 104) gilt auch heute noch unver\u00e4ndert.<br \/>\nKaum viel besser geht es einem mit dem &#8218;Polizei Lexikon&#8216;. Auch hier ein begriffliches Allerlei, dessen Definitionsf\u00fclle und -umfang sich offenbar allein aus dem pers\u00f6nlichen Wissensstand der jeweiligen Autoren ergibt. Dabei will das &#8218;Polizei Lexikon&#8216; nach Darstellung des Herausgebers &#8222;mit den (&#8230;) Lexika der Kriminalistik und der Kriminologie zusammen eine Trilogie bilden&#8220;. Diese Absicht soll anscheinend durch entsprechende Querverweise unterstrichen werden, die in der Regel jedoch nur dazu dienen, die eigenen Informationen, z.B. bei der Polizeiorganisation (S. 415), abzuk\u00fcrzen. Ist ein solches Vorgehen schon als Verkaufsf\u00f6rderung f\u00fcr die \u00fcbrigen B\u00e4nde eher fragw\u00fcrdig, f\u00fcr den Anspruch eines Lexikons ist es unakzeptabel.<\/p>\n<p>N\u00fctzlich sind beide B\u00fccher allenfalls f\u00fcr den Laien, der Erkl\u00e4rungen f\u00fcr bestimmte polizeiliche\/kriminalistische Fachausdr\u00fccke sucht.<\/p>\n<p><b>Froese, Kerstin\/ Scholzen, Reinhard:<\/b> <em>GSG 9. Innenansichten eines Spezialverbandes des Bundesgrenzschutzes, Stuttgart (Motorbuch Verlag), 175 S., DM 49,80<\/em>In diesem Jahr j\u00e4hrt sich der &#8218;Deutsche Herbst&#8216; zum zwanzigsten Male. Zu solchen Anl\u00e4ssen wird traditionell immer viel erinnert. Ein solcher R\u00fcckblick fand Anfang April im &#8218;Haus der Geschichte&#8216; in Bonn statt, als Ex-Innenminister Hans-Dietrich Genscher und Ex-GSG 9-Kommandeur Ulrich K. Wegener der \u00d6ffentlichkeit ein Buch vorstellten. &#8222;In diesem Buch gew\u00e4hrt die GSG 9 Einblicke in Bereiche, die bisher der Allgemeinheit verwehrt blieben&#8220;. So ganz richtig ist dieser Satz aus dem Klappentext nicht. Richtig ist vielmehr, da\u00df das Buch von Rolf Tophoven: &#8218;GSG 9 &#8211; Kommando gegen Terrorismus&#8216; nach 19 Jahren nun fortgeschrieben wurde. Ebenso wie 1978 ist es erwartungsgem\u00e4\u00df wieder ein Jubelband geworden. Doch w\u00e4hrend Tophoven \u00fcberwiegend noch mit Schwarz-Wei\u00df-Fotos auskommen mu\u00dfte, feiert man sich heute durchgehend vierfarbig. Da Jubil\u00e4umsb\u00e4nde bekanntlich dem hellen Licht verpflichtet sind, werfen Skandale an solchen Stellen nur sehr kurze Schatten. So verwundert es denn auch nicht, da\u00df die Verfasser Froese (PR-Beraterin) und Scholzen (Redakteur der Ballermann-Postille &#8218;Visier&#8216;) Eins\u00e4tzen wie in Mogadischu (1977) oder gegen die Rockergruppe der &#8218;Bones&#8216; (1988) u.\u00e4. recht breiten Raum geben, das Desaster von Bad Kleinen (1993) jedoch flugs abhandeln (S. 32-34) und zu dem Ergebnis kommen, eine unzureichende technische Ausstattung sei vor Ort (S. 134) und eine &#8222;wankelm\u00fctige, unkoordinierte Informationspolitik der f\u00fcr Bad Kleinen verantwortlichen Stellen&#8220; (S. 33) sei bei der Nachbereitung f\u00fcr den mi\u00dflungenen Einsatz verantwortlich gewesen.<br \/>\nDa\u00df es der GSG 9 allerdings auch in Zukunft nicht an Aufgaben fehlen soll, macht das Buch ebenfalls deutlich: &#8222;Gegen die osteurop\u00e4ische Mafia taugen die Mittel der L\u00e4nderpolizeien nur noch bedingt.&#8220; Oder: &#8222;Seit Anfang der 90er Jahre hat das Bedrohungspotential des Terrorismus deutlich zugenommen. In Afrika, Asien, Nord-, Mittel- und S\u00fcdamerika, aber auch in Europa stellen politische, soziale, religi\u00f6se und wirtschaftliche Probleme einen idealen N\u00e4hrboden f\u00fcr terroristische Gruppierungen dar&#8220; (S. 171). Wem das an Gegnern noch nicht reicht, auch der wird bedient: &#8222;Gerade die Seer\u00e4uberei feierte in den 80er und 90er Jahren fr\u00f6hliche Urst\u00e4nd. Als ihre Kernzonen kristallisierten sich das S\u00fcdchinesische Meer sowie die K\u00fcstengew\u00e4sser Afrikas und S\u00fcdamerikas heraus. Dort geh\u00f6ren Akte der Piraterie inzwischen fast schon so zur Tagesordnung wie zu Schwarzbarts Zeiten&#8220; (S. 94). GSG 9 weltweit!<\/p>\n<p>Dennoch ist es ein wichtiges Buch, denn es enth\u00e4lt \u00fcber solchen Stu\u00df hinaus eine Menge an Detailinformationen, die ansonsten nur mit gro\u00dfem Aufwand zusammenzutragen sind. Ein gutes Buch ist es deshalb noch lange nicht.<br \/>\n(s\u00e4mtlich: Otto Diederichs)<\/p>\n<p><b>Franzke, Bettina:<\/b> <em>Was Polizisten \u00fcber Polizistinnen denken. Ein Beitrag zur geschlechtsspezifischen Polizeiforschung (Wissenschaftliche Reihe, Bd. 88), Bielefeld (Kleine Verlag) 1997, 216 S., DM 35,-<\/em>Frauen stellen auch heute noch eine Minderheit in der Polizei dar. Ihr Anteil betr\u00e4gt zwanzig Jahre nach der allgemeinen \u00d6ffnung des (Schutz)Polizeidienstes f\u00fcr Frauen je nach Bundesland gerade einmal drei bis 13%. Forschungsarbeiten \u00fcber Frauen in der Polizei sind &#8211; zumindest im deutschsprachigen Raum &#8211; ebenso selten wie die Polizistinnen selbst. Diese Forschungsl\u00fccke will Bettina Franzke mit ihrer qualitativen empirischen Untersuchung f\u00fcllen, die sie als Lehrbeauftragte an der Fachhochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen zusammen mit (\u00fcberwiegend m\u00e4nnlichen) Studierenden durchgef\u00fchrt hat. Ihr Ansatz dabei ist es, herauszufinden, wie Polizisten die Einstellung von Frauen in den Polizeidienst erleben, welche Erwartungen sie an ihre Kolleginnen haben und welche Erfahrungen sie bereits gemacht haben. Bewu\u00dft will sie sich mit dieser &#8222;m\u00e4nnlichen Perspektive&#8220; von fr\u00fcheren Studien absetzen, die &#8222;lediglich&#8220; die Situation von Polizistinnen am M\u00e4nnerarbeitsplatz Polizei aus der Sicht der Frauen selbst thematisierten oder gar von den &#8222;Tauglichkeitsuntersuchungen&#8220; \u00fcber Frauen wie die sog. &#8222;Erfahrungsberichte \u00fcber die Eignung von Frauen f\u00fcr die Schutzpolizei&#8220; der Innenministerkonferenz. Allerdings resultiert Franzkes Ansatz weniger aus konzeptionellen Vor\u00fcberlegeungen als aus der Not der Untersuchung. Denn im empirischen Teil des Buches erf\u00e4hrt der\/die LeserIn, da\u00df die urspr\u00fcnglich gedachte Gegen\u00fcberstellung von Interviews mit Schutzpolizistinnen nicht zustande kam, da die fast ausschlie\u00dflich m\u00e4nnlichen Interviewer nicht in der Lage waren, mit den Frauen verwertbare Interviews zu f\u00fchren.<br \/>\nIn der ersten H\u00e4lfte des Bandes, dem theoretischen Teil, erh\u00e4lt der\/die LeserIn einen knappen \u00dcberblick \u00fcber die Ergebnisse der Geschlechterforschung \u00fcber M\u00e4nner und der geschlechtsspezifischen Polizeiforschung (Studien zur Einstellung von M\u00e4nnern gegen\u00fcber Frauen und deren Berufst\u00e4tigkeit, Geschichte von Frauen in der Polizei, m\u00e4nnliche Polizeikultur). Im zweiten Teil werden die Ergebnisse der eigentlichen empirischen Untersuchung vorgestellt. In f\u00fcnf offenen, teilstandardisierten Leitfadeninterviews befragten die Polizei-StudentInnen Polizeibeamte nach ihren subjektiven Einsch\u00e4tzungen \u00fcber Frauen in der Polizei, werteten sie inhaltsanalytisch aus und \u00fcberpr\u00fcften die zuvor aufgestellten Hypothesen. Die deskriptiven und interpretativen Analysen dieser f\u00fcnf Interviews lesen sich etwas holprig, was wohl daran liegen mag, da\u00df sie von verschiedenen StudentInnen verfa\u00dft wurden. Dem Inhalt tut das allerdings keinen Abbruch, obwohl die Aussagen der Polizeibeamten mitunter recht wohlwollend interpretiert wurden.<br \/>\nDie Ergebnisse der Studie sind bezeichnend f\u00fcr eine M\u00e4nnerdom\u00e4ne wie die Polizei und lassen sich mit dem bekannten &#8218;Ja, aber&#8216; umschreiben. Gegen Frauen in der Polizei sei im Prinzip nichts einzuwenden, aber &#8211; sie werden schwanger oder seien k\u00f6rperlich weniger belastbar. Neben den altbekannten (Vor-)Urteilen f\u00f6rdert die Studie aber auch gravierende Status\u00e4ngste bei den Polizisten zutage: Frauen in der Polizei w\u00fcrden bevorzugt und ver\u00e4nderten das Arbeitsklima. Anders ausgedr\u00fcckt: Frauen bedrohen den M\u00e4nnerbund Polizei.<br \/>\nIn ihren Schlu\u00dffolgerungen hebt Franzke denn auch vor allem auf die m\u00e4nnliche Polizeikultur ab: &#8222;Die Maskulinit\u00e4t von Polizisten darf nicht l\u00e4nger ignoriert, legitimiert oder erkl\u00e4rt werden, sondern mu\u00df in Frage gestellt und als Problem f\u00fcr die weiblichen Kolleginnen, die B\u00fcrger\/-innen und \u00fcberhaupt f\u00fcr die Polizeiarbeit erkannt werden&#8220; (S. 94). Schlie\u00dflich sollten m\u00e4nnliche Beamte in Aus- und Fortbildungsveranstaltungen f\u00fcr die Gleichstellung der Geschlechter sensibilisiert werden.<br \/>\nInsgesamt ein durchaus gelungenes, wenn auch kein feministisch inspiriertes Buch. Die Perspektive der Polizeibeamtinnen darf nicht unterschlagen werden, denn gerade von den Polizistinnen lassen sich Wirkungsweisen des M\u00e4nnerbundes Polizei erfahren. \u00c4rgerlich hingegen ist, da\u00df der Forschungsstand keiner kritischen W\u00fcrdigung unterzogen wird und m\u00e4nnliche Geschlechtsstereotypen nicht als Konstruktionen von M\u00e4nnlichkeit entlarvt werden. Kostprobe: M\u00e4nnliche Denkstrukturen seien gepr\u00e4gt von Sachlichkeit, Objektivit\u00e4t, Logik, analytischem Vorgehen usw. Das entspringt wohl eher m\u00e4nnlichem Wunschdenken.<br \/>\n(Martina Kant)<\/p>\n<p><b>Schmitz, Monika:<\/b> <em>Rechtliche Probleme des Einsatzes Verdeckter Ermitter, Europ\u00e4ische Hochschulschriften Bd. II\/1864, Frankfurt am Main u.a. (Peter Lang Verlag) 1996, 166 S., DM 65,-<\/em>Gegenstand der juristischen Dissertation von 1995 ist die strafprozessuale Verrechtlichung verdeckter Ermittler, die 1992 durch das OrgKG geschaffen wurde. Das Fazit der Autorin ist eindeutig: &#8222;Mithin kann zusammenfassend nur die Verfassungswiedrigkeit der Regelung des Einsatzes Verdeckter Ermittler in \u00a7 110a I StPO festgestellt werden; die Vorschrift ist daher nichtig, was gegebenenfalls durch das Bundesverfassungsgericht auszusprechen w\u00e4re&#8220; (S. 135). Dar\u00fcber hinaus kritisiert sie fehlende Rechtsgrundlagen f\u00fcr alle unter einer Legende ermittelnden Polizeibeamten und f\u00fcr die Zusammenarbeit mit V-Personen. In beiden F\u00e4llen werde in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Da der Gesetzgeber bei der &#8222;Parallelproblematik&#8220; des VE ein Gesetz geschaffen, f\u00fcr jene T\u00e4tigkeiten aber bewu\u00dft auf ein solches verzichtet habe, m\u00fcsse nicht nur deren &#8222;Unzul\u00e4ssigkeit&#8220; festgestellt, sondern ihr Einsatz k\u00f6nne &#8222;auch nicht mehr f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit toleriert werden&#8220; (S. 162).<br \/>\nDie Sympathie f\u00fcr die Ergebnisse der Untersuchung und die Anerkennung f\u00fcr den Mut der Autorin, in klaren Worten die Position abweichender juristischer Bewertungen zu entwickeln, k\u00f6nnen jedoch die Probleme der Argumentation nicht aufwiegen. Erstens: Unbestimmtheit und Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der VE-Bestimmungen f\u00fchren zur Diagnose ihrer Verfassungswidrigkeit. Zu unbestimmt sind nach Schmitz&#8216; Auffassung die materiellen Einsatzvoraussetzungen mit den bekannt schwammigen Formulierungen &#8222;Straftaten von erheblicher Bedeutung&#8220; oder der sonstigen organisierten Begehungsweise (S. 84). Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sei die VE-Norm allein deshalb, weil keine gesetzliche H\u00f6chstdauer im Gesetz vorgesehen ist (S. 132). Ein schaler Geschmack bleibt zur\u00fcck, stellt man sich vor, der Gesetzgeber beherzigte diese Kritik und schaffte etwa eine der Fernmelde\u00fcberwachung analoge Regelung: Rechtlich w\u00e4re dann alles in Ordnung, aber politisch? Zweitens: Die Autorin w\u00e4hlt einen engen juristischen Bezugsrahmen. Z.B. handele es sich bei dem nicht gezielten VE-Einsatz um keinen Eingriff, deshalb bed\u00fcrfe er auch keiner gesetzlichen Grundlage (S. 37). Da\u00df ein ungezielter VE-Einsatz b\u00fcrgerrechtlich bedenklicher sein kann als ein gezielter, ger\u00e4t so vollkommen aus dem Blick. Drittens: In der juristischen Er\u00f6rterung geht die Autorin mitunter sehr &#8218;gro\u00dfz\u00fcgig&#8216; vor: Die Verwertung von VE-Erkenntnissen &#8222;f\u00fcr pr\u00e4ventive Zwecke&#8220; h\u00e4lt sie nur deshalb f\u00fcr vom Gesetz ausgeschlossen (S. 90), weil sie deren mittelbare Nutzbarmachung unterschl\u00e4gt. Soll steter Tropfen der Kritik den Stein herrschender Rechtsauffassung h\u00f6hlen, dann m\u00fc\u00dfte sie sch\u00e4rfer und konsequenter verfahren. Und statt der &#8222;Besorgnis&#8220; am Ende h\u00e4tten wir uns einige Vorschl\u00e4ge gew\u00fcnscht, ob und welche Chancen die Autorin sieht, die &#8222;rechtlichen Probleme&#8220; rechtsstaatlich-demokratisch angemessen zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p><b>Mayerhofer, Christoph\/ Jehle, J\u00f6rg-Martin (Hg.):<\/b> <em>Organisierte Kriminalit\u00e4t. Lagebilder und Erscheinungsformen. Bek\u00e4mpfung und rechtliche Bew\u00e4ltigung, Neue Kriminologische Schriftenreihe Bd. 103, Heidelberg (Kriminalistik Verlag) 1996, 306 S., DM 138,-<\/em>Der Band dokumentiert eine Fachtagung der &#8218;Neuen Kriminologischen Gesellschaft&#8216;, die 1995 in Wien stattfand. Die Beitr\u00e4ge sind zu f\u00fcnf Themenkomplexen geb\u00fcndelt: Ausbreitung der OK, International organisierte Kriminalit\u00e4t, OK im Bereich der Wirtschaft, Vorbeugen und Bek\u00e4mpfen und rechtliche Bew\u00e4ltigung der organisierten Kriminalit\u00e4t. Obgleich an keiner Stelle des Bandes thematisiert, lassen sich Differenzen und Widerspr\u00fcche quer durch die 300 Seiten nachweisen. W\u00e4hrend etwa Sika im Situationsbericht \u00d6sterreich davon ausgeht, da\u00df nur noch &#8222;Tr\u00e4umer und Zweifler&#8220; die Existenz von OK leugneten (S. 12), spricht Pieth f\u00fcr die Schweiz lediglich von einigen &#8222;pathologischen F\u00e4llen&#8220;, die eher zu der Frage Anla\u00df g\u00e4ben, warum es nicht mehr OK in der Schweiz gebe (S. 42). Sielaff sieht &#8222;den Kampf (der nationalen Staaten) schon verloren, bevor er \u00fcberhaupt begonnen wurde&#8220; (S. 151), um ihnen dann doch noch eine Chance zu geben: &#8222;Ohne ernsthafte und nachdr\u00fcckliche Anstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene wird der Kampf gegen die Organisierte Kriminalit\u00e4t verlorengehen&#8220; (S. 155). Auch im Beitrag Siebers stehen die bekannten Forderungen seines OK-Logistikprojekts lediglich additiv nebeneinander. Wer einr\u00e4umt, da\u00df vermehrte Repression auf illegalen M\u00e4rkten nicht nur erfolglos bleiben mu\u00df, sondern auch noch unerw\u00fcnschte Nebenwirkungen produziert, der entwertet seine eigenen Einsichten, wenn er gleichzeitig VEs und VPs, Lauschangriffe und &#8222;spezielle Vorfeldermittlungen&#8220; fordert (S. 216ff.) Insgesamt zeichnen sich die Beitr\u00e4ge dadurch aus, da\u00df sie b\u00fcrgerrechtliche Kriterien vollst\u00e4ndig ausblenden. Selbst in den eher etwas von der OK-Euphorie distanzierten Beitr\u00e4gen sucht man derartiges vergebens. Gropp beschlie\u00dft seine \u00dcbersicht \u00fcber die deutsche Anti-OK-Gesetzgebung mit dem Wunsch, der Lauschangriff m\u00f6ge mit &#8222;Transparenz und Kontrolle&#8220; eingef\u00fchrt werden (S. 257). Der Frankfurter Generalstaatsanwalt Schaefer pl\u00e4diert f\u00fcr die Verrechtlichung der VPs in der StPO (S. 167) und hofft, zuk\u00fcnftig m\u00f6ge &#8222;eine Ver\u00e4nderung unseres bisherigen bew\u00e4hrten rechtsstaatlichen Strafverfolgungssystems&#8220; vermieden werden (S. 172) &#8211; so als ob Gesetzgebung und Praxis in den letzten 10 Jahren stillgestanden h\u00e4tten. Da\u00df die Effektivierung der OK-Bek\u00e4mpfung nicht um jeden Preis betrieben werden kann, erfahren wir aus den Worten eines Schweizer Staatsanwalts. Sofern &#8222;in Politik und Gesellschaft ein Grundkonsens vorhanden&#8220; seien, b\u00f6ten &#8222;sich hierf\u00fcr L\u00f6sungen (&#8230;), die gerade auch im Interesse unseres Rechtsstaates und etwa einem &#8217;sauberen&#8216; Finanzplatz liegen (!), durchaus an&#8220; (S. 295).<\/p>\n<p><b>Claussen, Hans Rudolf:<\/b> <em>Korruption im \u00f6ffentlichen Dienst, K\u00f6ln u.a. (Carl Heymanns Verlag) 1995, 211 S., DM 48,-<\/em>In den Kampf gegen die Korruption reitet mit diesem Band auch der fr\u00fchere Bundesdisziplinaranwalt Claussen. Im Anhang erg\u00e4nzt um einige verwaltungsinterne Regelungen zur Annahme von Geschenken sowie um drei Schilderungen lokaler Korruptionsf\u00e4lle von anderen Autoren (Nachdruck fr\u00fcherer Ver\u00f6ffentlichungen), liefert Claussen auf 52 Seiten eine verwaltungsrechtliche Er\u00f6rterung der Korruptionsproblematik. Die au\u00dferrechtlichen einleitenden Bemerkungen zur Korruption kann man getrost \u00fcberlesen: Weder zum Ausma\u00df noch zu den Ursachen finden sich ernstzunehmende \u00dcberlegungen. Die behauptete &#8222;neue Dimension&#8220; der Korruption (S. 1) wird nirgendwo belegt; und der Verweis auf den Verfall der Moral (S. 14 und 19) ist so alt wie die Menschheit. F\u00fcr die Auslegung der (beamten)rechtlichen Bestimmungen kommt Claussen nicht umhin, auf seinen eigenen Kommentar zur Bundesdisziplinarordnung zu verweisen. Offen bleibt deshalb, an wen die Ver\u00f6ffentlichung sich richtet: Der Praktiker wird im Zweifelsfall auf den Kommentar zugreifen, w\u00e4hrend die am Ph\u00e4nomen Korruption Interessierten zwischen Allgemeinpl\u00e4tzen und beamtenrechtlichen Details hin- und hergeworfen werden.<\/p>\n<p><b>Kniesel, Michael\/ Kube, Edwin\/ Murck, Manfred (Hg.):<\/b> <em>Handbuch f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte der Polizei &#8211; Wissenschaft und Praxis -, L\u00fcbeck (Schmidt-R\u00f6mhild) 1996, 1433 S., DM 79,-<\/em>Auf 1.433 eng und somit leseunfreundlich bedruckten Seiten versprechen die Herausgeber in 40 Einzelbeitr\u00e4gen einen &#8222;st\u00e4ndigen Begleiter auf allen Aufgabenfeldern&#8220; f\u00fcr die polizeilichen F\u00fchrungskr\u00e4fte. Das Handbuch will der &#8222;Informationsvermittlung und dem Erfahrungsableich&#8220; dienen, es soll zugleich &#8222;Orientierungen, Anregungen und Hilfen bei der t\u00e4glichen Aufgabenbew\u00e4ltigung geben&#8220; (S. 7). Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, haben die Herausgeber eine Vielzahl durchweg renommierter Autoren und Autorinnen, vor allem aus der Polizei selbst, gewonnen. Auf den ersten Blick ist die thematische Vielfalt beeindruckend: Von der Polizeigeschichte bis zur Leistungsbeurteilung, von der Arbeitszufriedenheit bis zur Verkehrssicherheit, von der polizeilichen F\u00fchrung bis zur f\u00f6deralen Zusammenarbeit der Parteien. Bei genauerem Hinsehen fallen dann die L\u00fccken ins Auge: Unter dem Stichwort &#8222;\u00dcbergriffe&#8220; verweist uns das Register auf eine Textstelle \u00fcber die &#8222;schwarzen Schafe&#8220; bei der Polizei. Ist die Mi\u00dfhandlung von Ausl\u00e4ndern durch deutsche Ordnungsh\u00fcter kein Thema f\u00fcr die Polizeif\u00fchrer? Auch zur k\u00f6rperlichen Gewalt und zum polizeilichen Schu\u00dfwaffengebrauch fehlen mehr als nur rechtliche Hinweise. Da\u00df das Handbuch in der Regel Bekanntes reproduziert, kann ihm nicht vorgeworfen werden. \u00c4rgerlich wird dieses Verfahren jedoch in jenen Teilen, in denen das Publikum Altvertrautes zum x-ten Male aufgetischt bekommt. Zachert zur OK ist und bleibt eine \u00fcberfl\u00fcssige Lekt\u00fcre; Storbecks Nachrichten \u00fcber Europol kann man fast w\u00f6chtlich nachlesen etc. Neben schlicht unverst\u00e4ndlichen Beitr\u00e4gen, wie den \u00fcber die &#8222;Polizeiliche Berufsethik&#8220; (Beese), gibt es informative und \u00fcberzeugende Beitr\u00e4ge, die den Anspr\u00fcchen eines Handbuches &#8211; einen bestimmten Komplex pr\u00e4zise darzustellen &#8211; gerecht werden: Feltes&#8216; Kritik polizeilicher Effizienz, Steffens Er\u00f6rterung der Kriminalit\u00e4tserfassung oder Wiesels \u00dcbersicht \u00fcber die Stand von INPOL-neu. Trotz dieser Lichtblicke mangelt es dem Handbuch an einer strukturierenden Konzeption. Hinter der vermeintlichen Vielf\u00e4ltigkeit werden erhebliche blinde Flecken sichtbar.<br \/>\n(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><b>Paul, Gerhard\/ Mallmann, Klaus Michael (Hg.):<\/b> <em>Die Gestapo &#8211; Mythos und Realit\u00e4t, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 1995, 580 S., DM 98,-<\/em>Die Palette an Forschungsergebnissen ist weit gespannt, die mit diesem Sammelband, zu dem 28 Autoren und Autorinnen beigetragen haben, vorgestellt wird. Nahezu alle Autoren sind einer sozialgeschichtlich orientierten Zugangsweise verpflichtet, deren Erkenntnistr\u00e4chtigkeit die beiden Herausgeber bereits 1991 mit ihrer Monographie &#8218;Herrschaft und Alltag: Ein Industrierevier im Dritten Reich&#8216; beeindruckend vorgef\u00fchrt haben. In Abkehr von traditionell institutionengeschichtlichen Studien zur Gestapo, in denen die Wechselbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dieser Institution b\u00fcrokratisch organisierten Terrors kaum ins Blickfeld geraten, steht im Zentrum der \u00fcberwiegenden Zahl der Beitr\u00e4ge das Verh\u00e4ltnis von Gesellschaft und Gestapo. Die Herausgeber haben die Aufs\u00e4tze unter folgenden thematischen Schwerpunkten rubriziert: Die Organisation, Mitarbeiter &#8211; Zutr\u00e4ger &#8211; Partner, Staatspolizeiliche Praxis, Die Gestapo in Europa. Weitere Beitr\u00e4ge diskutieren methodische Fragen und die Herausbildung des Gestapo-Mythos, d.h. des Bildes einer allwissenden und omnipotenten B\u00fcrokratie, die die Gesellschaft nahezu perfekt im Griff des &#8218;B\u00f6sen&#8216; hatte, so da\u00df Widerstand nur um den Preis der Selbstaufgabe m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Darin, so die Herausgeber, lag auch der geschichtspolitische Sinn des von der Nachkriegsgesellschaft gepflegten Gestapo-Mythos. Er half, sich und anderen verst\u00e4ndlich zu machen, warum die deutsche Gesellschaft nicht aus eigener Kraft in der Lage gewesen war, sich der nationalsozialistischen Diktatur zu entledigen. Diverse Beitr\u00e4ge verdichten die empirischen Belege f\u00fcr die herausragende Bedeutung, die seit Reinhard Manns Studie \u00fcber die Stapo-Leitstelle D\u00fcsseldorf und den bahnbrechenden Arbeiten von Gellately und den Herausgebern dieses Bands der Denunziation als zentrale Herrschaftsressource der Gestapo beigemessen wird.<br \/>\n\u00dcber die Rolle von Juristen als Blutrichter und -staatsanw\u00e4lte des NS-Regimes gibt es inzwischen eine nahezu un\u00fcberschaubare Literatur. In einem seiner Aufs\u00e4tze (Ganz normale Akademiker, S. 236ff.) arbeitet Paul heraus, in welchem Ma\u00dfe auch in der Gestapo karrierebewu\u00dfte juristische Jungakademiker als regionale Chefs zu Exekutoren des verbrecherischen Regimes wurden, zusammen mit traditionellen &#8218;Fachbeamten&#8216; aus den Reihen der politischen Polizei der Weimarer Republik. Es waren keineswegs d\u00e4monische Fanatiker, die diese Maschinerie betrieben. Hierf\u00fcr die Ursache im rechtspositivistischen Denken zu orten, wie es Paul im Anschlu\u00df an Radbruch macht, ist allerdings eine Erkl\u00e4rung, der seit l\u00e4ngerem mit guten Argumenten widersprochen worden ist (vgl. Kritische Justiz, 1988, S. 263ff.). Verschiedene Beitr\u00e4ge, so u.a. Peter Nitschke (Polizei und Gestapo), erinnern daran, da\u00df die Gestapo nicht nur auf Denunzianten angewiesen war, sondern gleicherma\u00dfen auf die bereitwillig geleistete Amtshilfe der Polizei und anderer b\u00fcrokratischer Institutionen moderner Verwaltung.<br \/>\nDer Sammelband tr\u00e4gt nicht nur zu einem besseren Verst\u00e4ndnis der Herrschaftsmethodik der nationalsozialistischen Diktatur bei. Er steckt auch voller impliziter Anregungen f\u00fcr die Forschung zum SED-Herrschaftssystem, zeigt er doch, welcher Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, wenn auch SED, MfS und Gesellschaft in regionalgeschichtlichen Studien in den Blickwinkel genommen und dem Wechselspiel zwischen b\u00fcrokratischen Apparaten der Herrschaftssicherung und Gesellschaft nachgesp\u00fcrt w\u00fcrde.<br \/>\nAber auch f\u00fcr die Gegenwart enth\u00e4lt der Sammelband beunruhigende Befunde. Er verdeutlicht die F\u00e4higkeit der Mitarbeiter solcher fanatisch-herrschaftstreu wirkender Beh\u00f6rden, wie es Geheimdienste und politische Polizeien diktatorischer Regime zu sein scheinen, gleichsam \u00fcber Nacht neuen Ideologien oder politischen Prinzipien dienen zu k\u00f6nnen &#8211; in diesem Band demonstriert sowohl beim Wechsel von der Weimarer Republik zur NS-Diktatur wie beim erneuten Wechsel von Gestapo-Mitarbeitern in Chef-Positionen der bundesdeutschen Polizei und Geheimdienste (Zwischen Selbstmord, Illegalit\u00e4t und neuer Karriere, S. 529ff.).<br \/>\nZum anderen verweist der Band darauf, da\u00df die &#8218;conditio sine qua non&#8216; politischen Denunziantentums der \u00f6ffentlich-rechtliche Auftraggeber ist, dessen Nachfrage das Angebot schafft. Diese Nachfrage hat weder mit der NS-Diktatur begonnen, noch endete sie mit der Niederlage des NS-Regimes. Hier liegt das Problem, nicht in der Verf\u00fchrbarkeit des einzelnen Menschen.<br \/>\n(Falco Werkentin)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Burghard, Waldemar\/ Hamacher, Hans-Werner\/ Herold, Horst\/ Howorka, Horst\/ Kube, Edwin\/ Schreiber, Manfred\/ St\u00fcmper, Alfred (Hg.):<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[62,148],"tags":[],"class_list":["post-2723","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-056","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2723","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2723"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2723\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2723"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2723"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2723"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}