{"id":2744,"date":"1996-12-21T21:09:25","date_gmt":"1996-12-21T21:09:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2744"},"modified":"1996-12-21T21:09:25","modified_gmt":"1996-12-21T21:09:25","slug":"polizeientwicklung-und-buergerrechte-in-polen-die-kontrolle-entgleitet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2744","title":{"rendered":"Polizeientwicklung und B\u00fcrgerrechte in Polen  &#8211; Die Kontrolle entgleitet"},"content":{"rendered":"<h3>von Dorota Rowicka<\/h3>\n<p><strong>Nach dem Fall des kommunistischen Regimes im Jahr 1989 fanden neben den gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen auch einige wichtige \u00c4nderungen in der Organisation von Polizei und Geheimdiensten statt. Die ehemalige &#8218;B\u00fcrgermiliz&#8216; (Milicja Obywatelska) wurde aufgel\u00f6st und an ihrer Stelle 1990 die Polizei (Policja) als eine bewaffnete Kraft zum Schutz der B\u00fcrger und der Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Ordnung ins Leben gerufen. Das einstige &#8218;Sicherheitsb\u00fcro&#8216; (UB), die Geheimpolizei der Kommunisten, wurde ebenfalls aufgel\u00f6st und von einem &#8218;Staatssicherheitsb\u00fcro&#8216; (UOP) abgel\u00f6st.<\/strong><\/p>\n<p>Mit Inkrafttreten des Gesetzes \u00fcber das Staatssicherheitsb\u00fcro am 10.5.90 wurden die ehemaligen Sicherheitsdienste (SB) aufgel\u00f6st und ihre ca. 24.000 Mitarbeiter per Gesetz entlassen (Art. 131.1).<!--more--><\/p>\n<h4>\u00dcberpr\u00fcfungskommissionen<\/h4>\n<p>Jene, die die Aufl\u00f6sung der Sicherheitsdienste vorausgesehen hatten, sind vor dem Aufl\u00f6sungsdatum noch rasch der &#8218;Milicja Obywatelska&#8216; beigetreten. Deshalb sah das &#8218;Gesetz \u00fcber das Sicherheitsb\u00fcro&#8216; die Entlassung s\u00e4mtlicher Milizoffiziere vor, die vor dem 31.7.89 Angeh\u00f6rige der Sicherheitsdienste waren (Art. 131.2). Eine weitere Bestimmung (Art. 132.2) erm\u00e4chtigte den Ministerrat, innerhalb von zehn Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen sie im neuen Staatssicherheitsb\u00fcro und den anderen neugeschaffenen Diensten wiederum eingestellt werden k\u00f6nnten. Am 21.5.90 erlie\u00df der Ministerrat mit der Resolution Nr. 69 die hierf\u00fcr zu erf\u00fcllenden Bedingungen. Auf der Grundlage dieser Resolution erlie\u00df Premierminister Mazowiecki dann am 8.6.90 eine entsprechende Verordnung, die eine zehnk\u00f6pfige &#8218;Zentrale Qualifikationskommission&#8216; unter Vorsitz des neugegr\u00fcndeten Staatssicherheitsb\u00fcros ins Leben rief.(1) Diese Kommission setzte sich aus dem Vize-Innenminister, Abgeordneten und Senatoren, dem stellvertretenden Polizeichef und einem Vertreter der Polizeigewerkschaft zusammen. (Der Vize-Innenminister wurde &#8211; als ein Vertreter des &#8218;ancien regime&#8216; &#8211; jedoch kurze Zeit sp\u00e4ter aus der Kommission entlassen.) Der Vorsitzende der &#8218;Zentralen Kommission&#8216;, die am 31.7.90 ihre Arbeit aufnahm, berief eine Kommission f\u00fcr den Zentralstab, welche die Angeh\u00f6rigen des fr\u00fcheren Hauptquartiers und der &#8218;Warschauabteilung&#8216; der Sicherheitsdienste \u00fcberpr\u00fcfen sollte, sowie 48 weitere Kommissionen auf Provinzebene. Auch diese Kommissionen setzten sich aus Abgeordneten, Senatoren, einem Vertreter des Staatssicherheitsb\u00fcros, dem Polizeichef, Vertretern der Polizeigewerkschaft und &#8211; so der Text der Verordnung &#8211; &#8222;Personen, die das Vertrauen der Gesellschaft genie\u00dfen&#8220;, zusammen. Mehr als 140 Abgeordnete und Senatoren waren an der Arbeit der Kommissionen beteiligt: Von den einstigen rund 24.000 entlassenen Mitarbeitern der Sicherheitsdienste reichten ca. 14.000 Antr\u00e4ge zur Wiedereinstellung ein. Die Kommissionen stimmten der Qualifizierung von 8.658 (62%) Bewerbern zu. Von den 5.376 Abgelehnten reichten 4.755 (89%) Berufung bei der &#8218;Zentralen Kommission&#8216; ein, welche die ablehnenden Bescheide in 1.243 F\u00e4llen best\u00e4tigte. Die \u00fcbrigen F\u00e4lle wurden an die Provinzkommissionen zur\u00fcckverwiesen, die ihrerseits die abschl\u00e4gigen Entscheidungen bei 1.719 Personen erneut best\u00e4tigten.<br \/>\nSomit bestanden insgesamt 10.451 Personen oder drei Viertel aller Teilnehmer das Qualifikationsverfahren.(2) Eine ablehnende Entscheidung bedeutete f\u00fcr die Betroffenen eine lebenslange Einstellungssperre beim Staatssicherheitsb\u00fcro oder bei der Polizei. Am 18. September 1990 war die Arbeit getan.<\/p>\n<p>Der Chef des Staatssicherheitsb\u00fcros war allerdings nicht verpflichtet, alle positiv Beurteilten auch einzustellen; was ohnehin nicht m\u00f6glich gewesen w\u00e4re, da das neue Staatssicherheitsb\u00fcro nur etwa 7.000 Angeh\u00f6rige haben sollte. Im Ergebnis wurde so etwa jeder zweite erneut beim Staatssicherheitsb\u00fcro eingestellt. Ein betr\u00e4chtlicher Teil derer, die sich an den \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren nicht beteiligt hatten, konnte indessen in den vorgezogenen Ruhestand treten.<br \/>\nHeute sind bereits wieder etwa zwei Drittel aller Besch\u00e4ftigten beim Staatssicherheitsb\u00fcro ehemalige Mitarbeiter der alten Sicherheitsdienste. Die \u00fcbrigen Besch\u00e4ftigten wurden neu eingestellt. Jedes Jahr stellt das Staatssicherheitsb\u00fcro unterdessen, so der Innenminister, &#8222;bis zu einem Dutzend, nein, eher mehrere Dutzend&#8220; Angeh\u00f6rige der ehemaligen Sicherheitsdienste ein, die 1990 nicht eingestellt werden konnten.(3)<\/p>\n<h4>Kontrollorgane<\/h4>\n<p>In einem Rechtsstaat werden die Sicherheitsorgane gemeinhin durch Verfassungsorgane der Exekutive kontrolliert. In Polen geschieht dies durch den Pr\u00e4sidenten, den Premierminister, das &#8218;Komitee f\u00fcr die Sicherheitsdienste&#8216;, die Provinzgouverneure, die &#8218;Parlamentarische Kommission f\u00fcr die Sicherheitsdienste&#8216; und den Generalbundesanwalt.<\/p>\n<p>1. Der Pr\u00e4sident der Republik Polen<\/p>\n<p>Die Erm\u00e4chtigung des Pr\u00e4sidenten leitet sich unmittelbar aus der Verfassung ab, gem\u00e4\u00df der er \u00fcber die Sicherheit des Staates zu wachen hat (Art. 28.2 der &#8218;Kleinen Verfassung&#8216; vom 17.10.92). Der Pr\u00e4sident ernennt den Premierminister, der u.a. f\u00fcr die zivilen Sicherheitsdienste verantwortlich zeichnet. In Angelegenheiten von besonderer Bedeutung f\u00fcr den Staat ist der Pr\u00e4sident erm\u00e4chtigt, unmittelbar einzugreifen und den Vorsitz \u00fcber die Sitzung des Ministerrates zu \u00fcbernehmen (Art. 38.2 der &#8218;Kleinen Verfassung&#8216;). Der Pr\u00e4sident unterh\u00e4lt zudem direkte Beziehungen zum Staatssicherheitsb\u00fcro. In F\u00e4llen, in denen das Staatssicherheitsb\u00fcro \u00fcber Informationen verf\u00fcgt, die &#8222;f\u00fcr die Sicherheit des Staates von unmittelbarer Bedeutung sein k\u00f6nnen, ist der Chef des Staatssicherheitsb\u00fcros verpflichtet, diese Informationen unverz\u00fcglich an den Pr\u00e4sidenten und den Premierminister weiterzuleiten&#8220; (Art. 11.2 des &#8218;Gesetzes \u00fcber das Staatssicherheitsb\u00fcro&#8216;). Die Information des Pr\u00e4sidenten obliegt dem Chef des Sicherheitsb\u00fcros pers\u00f6nlich. Dies hei\u00dft auch, da\u00df der Pr\u00e4sident Polens erm\u00e4chtigt ist, die Befehlsgewalt \u00fcber das Staatssicherheitsb\u00fcro an sich zu ziehen und Inspektionen des B\u00fcros anzuordnen. Dies geschieht \u00fcber den Chef des Staatssicherheitsb\u00fcros, der die Anordnungen des Staatsoberhauptes nicht ignorieren kann.<\/p>\n<p>2. Der Premierminister<\/p>\n<p>Der Premierminister ist zugleich Vorsitzender des Ministerrates und koordiniert die Arbeit der einzelnen Minister (Art. 55.1 der &#8218;Kleinen Verfassung&#8216;); zugleich ist er oberster Dienstherr s\u00e4mtlicher Staatsbediensteten (Art. 55.2). Der Ministerrat ist f\u00fcr die gesamte Innen- und Au\u00dfenpolitik verantwortlich (Art. 51 der &#8218;Kleinen Verfassung&#8216;).<\/p>\n<p>Im Fr\u00fchjahr 1996 wurde zudem eine Regierungsvorlage ins Parlament eingebracht, die eine erhebliche Erweiterung der Zust\u00e4ndigkeit des Premiers f\u00fcr die Kontrolle des Staatssicherheitsb\u00fcros vorsah. Am 1.10.96 wurde das Staatssicherheitsb\u00fcro dann dem Ministerium entzogen und dem Premierminister unmittelbar unterstellt. In seiner Aufsichtsfunktion bestimmt er die einzelnen Aufgaben des B\u00fcros und verleiht ihm eine Gesch\u00e4ftsordnung. Zu den Rechten des Premierministers geh\u00f6ren u.a.:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Berufung bzw. Abberufung des Chefs des Staatssicherheitsb\u00fcros (nach vorheriger Beratung mit dem Pr\u00e4sidenten, dem &#8218;Ausschu\u00df f\u00fcr die Sicherheitsdienste&#8216; und dem &#8218;Parlamentsausschu\u00df f\u00fcr die besonderen Dienste&#8216; (Art. 4a 1 des &#8218;Gesetzes \u00fcber das Staatssicherheitsb\u00fcro&#8216;);<\/li>\n<li>die Berufung bzw. Abberufung von stellvertretenden Leitern des Staatssicherheitsb\u00fcros auf Ersuchen des Chefs;<\/li>\n<li>die Neuer\u00f6ffnung bzw. Schlie\u00dfung regionaler Dependancen des Staatssicherheitsb\u00fcros;<\/li>\n<li>die Festlegung der j\u00e4hrlichen &#8218;Richtlinien f\u00fcr die Aktivit\u00e4ten des Staatssicherheitsb\u00fcros&#8216; (nach vorheriger R\u00fccksprache mit dem &#8218;Parlamentsausschu\u00df f\u00fcr die Sicherheitsdienste&#8216;);<\/li>\n<li>die Bewilligung der j\u00e4hrlichen Aktionspl\u00e4ne des Staatssicherheitsb\u00fcros;<\/li>\n<li>die Verleihung bzw. Aberkennung von Offiziersr\u00e4ngen mit Ausnahme des Generalsranges, der vom Pr\u00e4sidenten auf Ersuchen des Premierministers ernannt wird;<\/li>\n<li>die Art des Nachrichtenaustausches mit der Polizei bzw. dem Grenzschutz;<\/li>\n<li>die Pr\u00fcfung von Eingaben durch Offiziere, die aufgrund einer Entscheidung des Chefs des Staatssicherheitsb\u00fcros aus dem Dienst entlassen wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>3. Das &#8218;Komitee f\u00fcr Sicherheitsdienste&#8216;<\/p>\n<p>Mit Beginn des Jahres 1997 wird das &#8218;Komitee f\u00fcr die Sicherheitsdienste&#8216; seine T\u00e4tigkeitaufnehmen. Es ist dann das &#8222;beratende und entscheidungsfindende Gremium f\u00fcr die Programmerstellung, Aufsicht und Koordinierung der Aktivit\u00e4ten des Staatssicherheitsb\u00fcros und des Milit\u00e4rischen Nachrichtendienstes. Ihm sollen neben dem Premierminister als Vorsitzenden, der Innen- und der Au\u00dfenminister, der Minister der Nationalen Verteidigung, der Sekret\u00e4r des Nationalen Verteidigungsausschusses und der Vorsitzende des &#8218;St\u00e4ndigen Kabinettskomitees f\u00fcr die Staatssicherheit&#8216; angeh\u00f6ren. In besonderen F\u00e4llen k\u00f6nnen auch ein Vertreter des Pr\u00e4sidenten und der sog. &#8218;Ministerkoordinator f\u00fcr die Sonderdienste&#8216; einbezogen werden.<\/p>\n<p>4. Die Provinzgouverneure<\/p>\n<p>Das &#8218;Gesetz \u00fcber das Staatssicherheitsb\u00fcro&#8216; von 1990 (Art. 14) erm\u00e4chtigt die Provinzgouverneure als \u00f6rtliche Vertreter der Regierung, von den in ihrer Region ans\u00e4ssigen Niederlassungen des Staatssicherheitsb\u00fcros Berichte und Information \u00fcber den Stand der Sicherheit in dieser Provinz anzufordern. Die Reform der staatlichen Verwaltung, die gerade vom Parlament vorbereitet wird, soll die Kompetenzen der Provinzregierung noch erweitern.<\/p>\n<p>5. Die &#8218;Parlamentarische Kommission f\u00fcr die Sicherheitsdienste&#8216;<\/p>\n<p>Bis zum Jahre 1995 bestand die einzige M\u00f6glichkeit der parlamentarischen Kontrolle &#8211; wenn man sie so nennen mag &#8211; in der Annahme des Haushaltsberichtes. Die Ausgaben f\u00fcr die zivilen und milit\u00e4rischen Dienste werden allerdings in einem gemeinsamen Haushalt ausgewiesen. Selbst das formelle Aufsichtsorgan \u00fcber die Sicherheitsdienste, die &#8218;Kommission f\u00fcr Verwaltung und Innere Angelegenheiten&#8216; des Parlamentes, erhielt auf Fragen zur Verwendung einzelner Haushaltstitel keine Antwort. Im Herbst 1994 (in einer Atmosph\u00e4re tiefen politischen Mi\u00dftrauens &#8211; sowohl zwischen den Regierungs- und den Oppositionsparteien als auch dem Pr\u00e4sidenten &#8211; \u00fcber den Umgang mit den Diensten) kam es schlie\u00dflich auf Initiative einiger Abgeordneter zur Einrichtung einer &#8218;Parlamentarischen Kommission f\u00fcr die Sicherheitsdienste&#8216;. Die Kommission soll zu wichtigen, die Sicherheitsdienste betreffenden Gesetzesvorlagen Stellungnahmen abgeben, deren Arbeitsschwerpunkte definieren und ihre Berichte sowie den Haushalt pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Am 27.4.95 ernannte das Parlament, entsprechend den neuen Regelungen, die &#8218;Kommission f\u00fcr die Sicherheitsdienste&#8216;.4 Ihre St\u00e4rke ist auf max. sieben Mitglieder begrenzt. (Art. 74a.1 der Regeln). Am 29.9.95 berief das Parlament die Mitglieder der Kommission, von denen drei den Oppositionsparteien angeh\u00f6ren.5 Die Kommission nimmt Stellung zu Gesetzesvorhaben und Richtlinien und pr\u00fcft die Jahresberichte. Weiterhin bewertet sie die Zusammenarbeit zwischen den zivilen und milit\u00e4rischen Sicherheitsdiensten sowie zwischen den Diensten und den anderen Einrichtungen der Staatsregierung. Schlie\u00dflich untersucht sie Beschwerden \u00fcber die Aktivit\u00e4ten der einzelnen Dienste (Pkt. 1a der Zusatzvereinbarungen). Die Sitzungen der Kommission sind grunds\u00e4tzlich geheim, und auch ihre Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet (Art. 8.10). In Absprache mit dem Innenminister und dem Minister der Nationalen Verteidigung kann, &#8222;falls erforderlich&#8220;, lediglich eine Presseerkl\u00e4rung herausgegeben werden (Art. 74e.3).<\/p>\n<p>6. Der Generalbundesanwalt<\/p>\n<p>Entsprechend dem &#8218;Gesetz \u00fcber das Staatssicherheitsb\u00fcro&#8216; \u00fcberpr\u00fcft der Generalbundesanwalt die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit bestimmter Geheimaktionen des B\u00fcros (Post\u00fcberwachung u. a. verdeckte Methoden). Das &#8218;Gesetz \u00fcber das Staatssicherheitsb\u00fcro&#8216; und das Polizeigesetz von 1990 (einschl. der sp\u00e4teren Zus\u00e4tze) erlauben die Post\u00fcberwachung und Abh\u00f6rma\u00dfnahmen zur Abwendung oder Aufkl\u00e4rung schwerer Verbrechen, zur weiteren \u00dcberpr\u00fcfung vorliegender glaubw\u00fcrdiger Informationen \u00fcber ein bevorstehendes Verbrechen, um die T\u00e4ter zu ermitteln und zur Sammlung von Beweisen. Zu dieser Beweissammlung geh\u00f6rt unterdessen auch der neu in das polnische Gesetz eingef\u00fchrte Begriff des &#8222;kontrollierten Ankaufs&#8220;.<br \/>\nRechtlich unterscheidet man dabei zwischen operationellen und verfahrensbegr\u00fcndeten Abh\u00f6rma\u00dfnahmen: Eine operationelle Ma\u00dfnahme darf von der Polizei, dem Staatssicherheitsb\u00fcro, dem Grenzschutz und der Zollfahndung angeordnet werden. Eine verfahrensbegr\u00fcndete Abh\u00f6rma\u00dfnahme kann nur von einem Richter oder Staatsanwalt nach Art. 198 der polnischen Strafproze\u00dfordnung angeordnet werden, wenn sie f\u00fcr ein Strafverfahren wichtig ist. Allerdings sind in der Strafproze\u00dfordnung in dieser Hinsicht keine Beschr\u00e4nkungen enthalten. Nachdem ein Verfahren er\u00f6ffnet ist, kann eine verfahrensbegr\u00fcndete Abh\u00f6rma\u00dfnahme schon bei der kleinsten Straftat angeordnet werden. Nach Art. 198 der Strafproze\u00dfordnung kann sogar ein Staatsanwalt auf der Distriktebene Post\u00fcberwachungs- oder Abh\u00f6rma\u00dfnahmen beantragen. So wurden 1995 bspw. in mehr als 60 Verfahren wegen illegaler Abtreibung Abh\u00f6rgenehmigungen als &#8218;verfahrensbegr\u00fcndet&#8216; erteilt. Dieser Zustand wird sich erst bei der bevorstehenden Reform der Strafproze\u00dfordnung \u00e4ndern, in deren Zusatzklauseln die Straftaten, bei denen Abh\u00f6rma\u00dfnahmen angeordnet werden k\u00f6nnen, definiert sind.<br \/>\nBei &#8218;au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden&#8216; kann der Innenminister zudem eine unverz\u00fcgliche m\u00fcndliche Abh\u00f6rgenehmigung erteilen; hiervon mu\u00df der Generalbundesanwalt innerhalb von 24 Stunden unterrichtet werden. Nach Angaben des Justizministers ist eine solche Genehmigung bisher in insgesamt vier F\u00e4llen erteilt worden, ohne da\u00df es zu einer Beanstandung durch den Generalbundesanwalt gekommen w\u00e4re.<\/p>\n<h4>\u00dcberwachung<\/h4>\n<p>1994 hat der Generalbundesanwalt auf Ersuchen des Innenministers in ca. 1.000 F\u00e4llen die Genehmigung zur Telefon\u00fcberwachung (T\u00dc) erteilt. Etwa ein Drittel ging auf einen Antrag des Staatssicherheitsb\u00fcros zur\u00fcck, die \u00fcbrigen auf die Polizei. F\u00fcr 1995 sind keine Angaben mehr m\u00f6glich, da das Innenministerium diese Daten zur Verschlu\u00dfsache erkl\u00e4rt hat. So hat sich der Innenminister auch geweigert, die Zahlen f\u00fcr das erste Halbjahr 1996 bekanntzugeben, der Generalbundesanwalt seinerseits erkl\u00e4rte jedoch, er habe bei insgesamt 727 Personen \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen bewilligt; allerdings nur ca. 80% aller tats\u00e4chlichen F\u00e4lle selbst genehmigt. In 60 F\u00e4llen habe er dabei Antr\u00e4gen der Polizei nicht stattgegeben.<\/p>\n<p>Aus den Zahlen des &#8218;Nationalen Ombudsmans&#8216; 1995 und das erste Halbjahr 1996 geht hervor, da\u00df Staatsanw\u00e4lte in 138 F\u00e4llen T\u00dc- Ma\u00dfnahmen genehmigt haben und der Generalbundesanwalt 1995 bei insgesamt 1.314 Personen und im ersten Halbjahr 1996 bei 727 Personen entsprechenden Antr\u00e4gen stattgegeben hat. Nach Auffassung des &#8218;Ombudsmans&#8216; ist das Abh\u00f6rverfahren in Polen mit Blick auf den Schutz der B\u00fcrgerrechte \u00e4u\u00dferst kontrovers zu betrachten; dar\u00fcber hinaus gen\u00fcge das gegenw\u00e4rtige Verfahren keineswegs internationalen Standards. In Polen gibt es bspw. keine Beschr\u00e4nkungsregelungen f\u00fcr die Dauer einer Abh\u00f6rma\u00dfnahme. In der Regel wird eine Genehmigung f\u00fcr den Zeitraum von drei bis sechs Monaten erteilt. Personen, die von einer Abh\u00f6rma\u00dfnahme betroffen waren, m\u00fcssen zwar im nachhinein hier\u00fcber unterrichtet werden; dies betrifft jedoch nicht jene Personen, gegen die eine operationelle Abh\u00f6rma\u00dfnahme durchgef\u00fchrt wurde. F\u00fcr zweifelhaft h\u00e4lt der &#8218;Ombudsman&#8216; auch die M\u00f6glichkeit, da\u00df Abh\u00f6rma\u00dfnahmen im Notstandsfalle ohne Zustimmung des Generalbundesanwalts erfolgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bei der Polizei sind nur die Kriminalpolizei, die Abteilungen f\u00fcr Wirtschaftskriminalit\u00e4t und f\u00fcr organisiertes Verbrechen sowie die Ermittlungsabteilung berechtigt, T\u00dc-Ma\u00dfnahmen zu beantragen. Bei letzterer betrifft es dann F\u00e4lle von Mord, Katastrophenabwehr, Brandstiftung, Menschen- insb. Frauenhandel, Falschgeldhandel und Drogenschmuggel. Etwa 60% aller Antr\u00e4ge werden von der Kriminalpolizei, ca. 30% von der Abteilung f\u00fcr organisiertes Verbrechen und die restlichen 10% von der Abteilung f\u00fcr Wirtschaftskriminalit\u00e4t gestellt. Beim Staatssicherheitsb\u00fcro kann ein Antrag auf Telefon\u00fcberwachung von jeder operationellen Einheit gestellt werden. Das &#8218;Gesetz \u00fcber das Staatssicherheitsb\u00fcro&#8216; enth\u00e4lt keine Definition der Taten, bei denen Abh\u00f6rma\u00dfnahmen angewendet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>H\u00e4ufig ziehen Polizei und Staatssicherheitsb\u00fcro im Rahmen ihrer \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen auch Telefonrechnungen heran, denn deren Ausdrucke sind so detailliert, da\u00df sie Aufschlu\u00df \u00fcber jede zustandegekommene Verbindung geben k\u00f6nnen. Daneben gibt es in jedem Telefonamt \u00e4lteren Typs, das noch nicht mit elektronischen Vermittlungsstellen ausgestattet ist, noch heute den sog. &#8218;exterritorialen Raum&#8216; mit einer Zwischenvermittlungstelle, \u00fcber die jeder Anschlu\u00df mit dem zust\u00e4ndigen Polizeirevier verbunden werden kann. Insbesondere in kleinen St\u00e4dten und Gemeinden, wo diese alten Vermittlungsstellen in Gebrauch sind, ist illegales Abh\u00f6ren eine einfache Sache. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind s\u00e4mtliche Informationen in Zusammenhang mit \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen bis hin zu den Personen, die sie unterst\u00fctzt haben, vertraulich zu behandeln. In der Praxis bedeutet dies, da\u00df sowohl die Polizei wie auch das Staatssicherheitsb\u00fcro Post- und Telefonbedienstete auf ihrer &#8218;Gehaltsliste&#8216; stehen haben, die ihnen das &#8218;unb\u00fcrokratische&#8216; Abh\u00f6ren von Gespr\u00e4chen oder die Post\u00fcberwachung erm\u00f6glichen. Selbst der Innenminister schlie\u00dft die M\u00f6glichkeit einer Abh\u00f6rma\u00dfnahme ohne seine Genehmigung nicht aus, obwohl &#8211; wie er behauptet &#8211; ihm keine entsprechenden Indizien bekannt sind. Seiner Meinung nach ist es auch durchaus m\u00f6glich, da\u00df ohne Wissen des Generalbundesanwalts Abh\u00f6rma\u00dfnahmen durch Privatdetekteien, Nachrichtendienste und Wirtschaftsnachrichtendienste durchgef\u00fchrt bzw. veranla\u00dft werden.<\/p>\n<p>Nach Meinung vieler Parlamentsabgeordneter ist die ganze Angelegenheit der Kontrolle des Generalbundesanwalts denn auch schon l\u00e4ngst entglitten.<\/p>\n<h5>Dorota Rowicka ist Mitarbeiterin im Fachbereich Kriminologie und Strafjustiz des &#8218;Institutes f\u00fcr Sozialpr\u00e4vention und Rehabilitation&#8216; (Fakult\u00e4t f\u00fcr Angewandte Sozialwissenschaften und Rehabilitation) der Universit\u00e4t Warschau und assoziiertes Mitglied der &#8218;Helsinki Stiftung f\u00fcr Menschenrechte&#8216; in Polen.<\/h5>\n<h6>(1) Vgl. Biuletyn Biura Informacyjnego Kancelarii Sejmu Nr. 2476\/II kad. Komisja Administracji i Spraw Wewnetrznych (Nr. 102)<br \/>\n(2) Alle Zahlenangaben nach Aussagen des Innenministers, in: ebd., S. 6ff.<br \/>\n(3) Ebd., S. 23<br \/>\n(4) Vgl. Monitor Polski 23\/1995, Pkt. 271.<br \/>\n(5) Sprawozdanie stenograficne (Stenographischer Bericht) der 61. Sitzung der 2. Sitzungsperiode, S. 125ff.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Dorota Rowicka Nach dem Fall des kommunistischen Regimes im Jahr 1989 fanden neben den<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,61],"tags":[],"class_list":["post-2744","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-055"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2744","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2744"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2744\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2744"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2744"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2744"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}