{"id":2800,"date":"1996-02-21T21:45:46","date_gmt":"1996-02-21T21:45:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2800"},"modified":"1996-02-21T21:45:46","modified_gmt":"1996-02-21T21:45:46","slug":"literatur-zum-schwerpunkt-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2800","title":{"rendered":"Literatur zum Schwerpunkt"},"content":{"rendered":"<p>Internationalisierung und Westeurop\u00e4isierung polizeilicher Arbeit sind seit dem Bestehen von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP immer wieder Gegenstand der Berichterstattung gewesen. Auf die wichtigsten Ver\u00f6ffentlichungen zum Thema haben wir immer wieder hingewiesen; vielfach k\u00f6nnen wir deshalb die LeserInnen auf fr\u00fchere Besprechungen verweisen. F\u00fcr die letzten f\u00fcnf Jahre insbesondere auf: Heft 40 (3\/91), S. 100-107, H. 45 (2\/93), S. 87-89, H. 48 (2\/94), S. 92-94 und H. 51 (2\/95), S. 88-90 und 92f. 1992 haben wir eine zum Teil kommentiertere Bibliographie vorgelegt, die 516 einschl\u00e4gige Beitr\u00e4ge aus dem In- und Ausland bis zum Erscheinungsjahr 1991 erschlie\u00dft:<i><\/i><!--more--><\/p>\n<p><b>Busch, Heiner\/P\u00fctter, Norbert\/Tielemann, Kea (Bearb.):<\/b><i> Europ\u00e4isierung von Polizei und Innerer Sicherheit \u2013 eine Bibliographie, Berlin 1992, 124 S., DM 5,\u2013<\/i><br \/>\nDas Heft ist weiterhin lieferbar. (Bestellungen an die Redaktionsadresse.)<\/p>\n<p>Wer die Positionen der Bef\u00fcrworter europ\u00e4ischer Polizeizusammenarbeit in der deutschen Polizei nachlesen will, sei verwiesen auf:<\/p>\n<p><b>Bundeskriminalamt (Hg.):<\/b><i> Verbrechensbek\u00e4mpfung in europ\u00e4ischer Dimension (BKA-Vortragsreihe, Bd. 37), Wiesbaden 1992, S. 155-167<\/i><br \/>\nDer Band dokumentiert die BKA-Jahrestagung von 1991 und enth\u00e4lt u.a. Beitr\u00e4ge \u00fcber EUROPOL, europ\u00e4isches Strafrecht, den polizeilichen Informationsaustausch in der EG und \u00fcber die Auswirkungen der europ\u00e4ischen Integration auf verschiedene Deliktsbereiche.<\/p>\n<p>Gerade erschienen ist:<br \/>\n<b>Bigo, Didier:<\/b><i> Polices en r\u00e9seaux. L\u2019exp\u00e9rience europ\u00e9enne (Presse de la Fondation Nationale des Sciences Politique), Paris 1996, 343 S., FF 158<\/i><br \/>\nVor allem gest\u00fctzt auf Interviews mit Verbindungsbeamten mehrerer EU-L\u00e4nder untersucht Bigo die praktische Zusammenarbeit europ\u00e4ischer Polizeien. Eine Besprechung des Buches folgt im n\u00e4chsten Heft.<\/p>\n<p><b>Maastricht und die \u2018Dritte S\u00e4ule\u2019<\/b><\/p>\n<p>Seit dem Vertrag von Maastricht wird die Westeurop\u00e4isierung der Polizeien im Rahmen der \u2018Dritten S\u00e4ule\u2019 des Vertrages dargestellt, auch wenn wichtige Prozesse, wie etwa Schengen, au\u00dferhalb des EU-Rechts stattfinden. \u00dcber die grundlegende Stuktur der \u201eZusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres\u201c informieren die beiden Kommentare:<\/p>\n<p><b>Church, Clive H.\/Phinnemore, David:<\/b><i> European Union and European Community: A Handbook and Commentary on the post-Maastricht Treaties, New York etc. 1994 (Kap. E IV: Provisions on cooperation in the fields of justice and home affairs, S. 381-390)<\/i><br \/>\n<b> Koenig, Christian\/Pechstein, Matthias:<\/b> <i>Die Europ\u00e4ische Union. Der Vertrag von Maastricht, T\u00fcbingen 1995 (Kap. 5.II: Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, S. 113-121)<\/i><\/p>\n<p><b>Gimbal, Anke:<\/b> <i>Innen- und Justizpolitik \u2013 die dritte S\u00e4ule der Europ\u00e4ischen Union, in: Weidenfeld, Werner (Hg.): Maastricht in der Analyse, G\u00fctersloh 1994, S. 71-89<\/i><br \/>\nIn ihrer abschlie\u00dfenden Bewertung macht Gimbal auf zwei \u201ezentrale strukturelle Defizite\u201c der \u2018Dritten S\u00e4ule\u2019 aufmerksam: Einerseits das demokratische Defizit, das insbesondere in den sp\u00e4rlichen Mitwirkungsrechten des Europ\u00e4ischen Parlaments wie im Ausschlu\u00df des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs als Kontrollinstanz zum Ausdruck komme; andererseits die \u201emangelnde Transparenz\u201c infolge der unklaren und undurchsichtigen Bestimmungen des Maastrichter Vertrages. Beide sollen nach ihrer Ansicht k\u00fcnftig vermieden werden durch die \u201eVergemeinschaftung der Innen- und Justizpolitik\u201c. Damit folgt sie der offiziellen Position der Bundesregierung, die sich auch in aktuellen Bilanzen f\u00fchrender Beamter des Innenministeriums findet:<\/p>\n<p><b>Rupprecht, Reinhard:<\/b><i> Justiz und Inneres, in: Weidenfeld, Werner\/ Wessels, Wolfgang (Hg.): Jahrbuch der Europ\u00e4ischen Integration 1994\/95, Bonn 1995, S. 199-206<\/i><br \/>\n<b> Schelter, Kurt:<\/b> <i>Innenpolitische Zusammenarbeit in Europa zwischen Maastricht und Regierungskonferenz 1996, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament 46. Jg., 1996, Nr. 1-2, S. 19-26<\/i><br \/>\nSchelter, Parlamentarischer Staatssekret\u00e4r im Bundesinnenministerium, und Rupprecht, Abteilungsleiter \u2018Innere Sicherheit\u2019 im BMI, geben jeweils einen \u00dcberlick \u00fcber das Erreichte: Von Schengen \u00fcber EUROPOL, von der Einwanderungs- bis zur Asylpolitik. Obleich sie die Entwicklungen in den einzelnen Bereichen als positiv darstellen (die \u201erestriktive Einwanderungspolitik\u201c sowie die \u201eHarmonisierung der Asylpolitik\u201c werden als europ\u00e4ische Erfolge ebenso gefeiert wie die Inbetriebnahme des SIS und der Aufbau der EUROPOL-Dateien), f\u00e4llt die Gesamtbewertung zur\u00fcckhaltend aus. Rupprecht kann \u201ekeine progressive Tendenz\u201c in der Zusammenarbeit seit dem Maastrichter Vertrag feststellen. Vielmehr best\u00fcnden in zentralen Fragen \u201egrunds\u00e4tzliche Meinungsverschiedenheiten\u201c zwischen den EU-Mitgliedern. Im Zusammenhang mit der im Fr\u00fchjahr 1996 stattfindenden Regierungskonferenz diskutiert Schelter verschiedene Vorschl\u00e4ge verbesserter Zusammenarbeit. Er wiederholt die Position der Bundesregierung, die f\u00fcr die Erweiterung der Gemeinschaftszust\u00e4ndigkeiten pl\u00e4diert. Hinsichtlich der polizeilichen Zusammenarbeit werden jedoch Vorbehalte angemeldet. W\u00e4hrend ein Initiativrecht der Kommission noch mit gewissen Einschr\u00e4nkungen eher positiv diskutiert wird, wird die Einf\u00fchrung von Mehrheitsentscheidungen in Fragen der \u2018Dritten S\u00e4ule\u2019 zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt abgelehnt. Da es sich hierbei um \u201eAufgabengebiete\u201c handele, \u201edie Kernbereiche der nationalen Souver\u00e4nit\u00e4t ber\u00fchren\u201c, stelle sich \u201edie Frage, ob die Gemeinschaft nach ihrer Zielsetzung, ihren Rechtsgrundlagen sowie Aufgaben und Verh\u00e4ltnis der Gemeinschaftsorgane zueinander bereits f\u00fcr die \u00dcbernahme und verantwortliche Wahrnehmung von Aufgaben aus dem Kernbereich der Souver\u00e4nit\u00e4t der Mitgliedstaaten vorbereitet ist\u201c.<\/p>\n<p>Da\u00df und inwiefern eine weitere Vergemeinschaftung an die Grenzen nationaler Souver\u00e4nit\u00e4tsinteressen st\u00f6\u00dft, steht im Zentrum von eher sozialwissenschaftlich orientierten Ver\u00f6ffentlichungen:<\/p>\n<p><b>Boer, Monica den\/Walker, Neil:<\/b> <i>European Policing after 1992, in: Journal of Common Market Studies Vol. 31, 1993, No. 1, pp. 3-28<\/i><br \/>\nDer Artikel diskutiert die m\u00f6glichen Entwicklungslinien zuk\u00fcnftiger europ\u00e4ischer Polizeiarbeit. Zwischen den beiden Polen \u2018europ\u00e4ische Polizei ohne europ\u00e4ischen Staat\u2019 und \u2018europ\u00e4ischer Staat ohne europ\u00e4ische Polizei\u2019 wird die Einrichtung von uneinheitlich verfa\u00dften und je mit spezifischen Aufgaben und Kompetenzen versehenen Polizeieinrichtungen, die auf intergouvernementalem Level eingerichtet werden, f\u00fcr wahrscheinlicher gehalten als das Entstehen einer einheitlichen Westeurop\u00e4ischen Polizei. Eine offene Frage sei allerdings, inwieweit sich auf Dauer aus den verschiedenen Regelungen kumulative Effekte erg\u00e4ben, die zu einer Vergemeinschaftung f\u00fchren k\u00f6nnten. Unter dem Stichwort \u201eLegitimit\u00e4t\u201c werden im Schlu\u00dfteil des Artikels demokratische Qualit\u00e4t und Gefahren des \u2018European policing\u2019 untersucht. W\u00e4hrend die politisch-ideologischen Diskurse \u00fcber den kriminalgeographischen Raum Europa und den Erfordernissen verst\u00e4rkter polizeilicher Zusammenarbeit \u00f6ffentlicher Zustimmung gewi\u00df seien, blieben die europ\u00e4ischen Polizeiaktivit\u00e4ten ohne konstitutionelle Kontrollmechanismen.<\/p>\n<p><b>Guyomarch, Alain:<\/b><i> Problems and Prospects for European Police Cooperation after Maastricht, in: Policing &amp; Society Vol. 5, 1995, No. 3, pp. 249-261<\/i><br \/>\nAm Beispiel von TREVI, Schengen und Art. K des Maastrichter Vertrages widerspricht der Autor der These, da\u00df etwa die \u00f6konomische und sozialpolitische Integration automatisch zur Vergemeinschaftung weiterer Gegenst\u00e4nde f\u00fchrten. Zwar s\u00e4hen sich die Staaten Westeuropas mit weitgehend denselben (Kriminalit\u00e4ts)Bedrohungen konfrontiert, unterschiedliche Rechtssysteme, nationale Traditionen, Vorstellungen dar\u00fcber, inwiefern auf gesellschaftliche Probleme mit polizeilichen Antworten zu reagieren sei, sowie die Politiken der nationalen Regierungen st\u00fcnden jedoch der weiteren Integration der westeurop\u00e4ischen polizeilichen Zusammenarbeit entgegen. Es fehlten bislang effektive supranationale Polizei-Institutionen, weil die Mitgliedstaaten an ihren \u201eIllusionen der Souver\u00e4nit\u00e4t\u201c festhielten. F\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre werde sich deshalb an der intergouvernementalen Struktur der \u2018Dritten S\u00e4ule\u2019 nichts Wesentliches \u00e4ndern.<\/p>\n<p><b>McMahon, Richard:<\/b> <i>Maastricht\u2019s Third Pillar: Load-Bearing or Purely Decorative?, in: Legal Issues of European Integration 1995, No. 1, pp. 51-64<\/i><br \/>\nMcMahon wertet die Bestimmungen des Maastrichter Vertrages positiv. Sie erlaubten f\u00fcr den Bereich Inneres und Justiz einen schrittweisen Fortschritt. Immerhin w\u00fcrden wichtige Fragen der Inneren Sicherheit als \u201eAngelegenheiten von gemeinsamem Interesse\u201c bestimmt. Die \u00dcbergangsm\u00f6glichkeiten durch Art. K 9 stelle ein wichtiges Instrument f\u00fcr die weitere Vergemeinschaftung dar. F\u00fcr die Zusammenarbeit von Justiz, Zoll und Polizei wird auf Art. 235 des EG-Vertrages verwiesen, der ein T\u00e4tigwerden des Rates unter Beteiligung von Kommission und Parlament auch in diesen Feldern erm\u00f6gliche.<\/p>\n<p><b>Ahnfelt, Ellen\/From, Johan:<\/b><i> European Policing, in: Andersen, Svein S.; Eliassen, Kjell A. (eds.): Making Policy in Europe, London, Thousand Oaks, New Delhi 1993, pp. 187-212<\/i><br \/>\nNach der Darstellung der wichtigsten Institutionen und Regelungsbereiche wird die These vertreten, da\u00df eine weitere Vergemeinschaftung nur in den Feldern des \u201elow policing\u201c stattfinden wird. Damit sind \u2013 im Anschlu\u00df an J.-P. Brodeur \u2013 jene polizeilichen T\u00e4tigkeiten gemeint, die die Integrit\u00e4t des Staates nicht direkt ber\u00fchren. Allerdings ist die Unterscheidung im EU-Zusammenhang wohl nur von beschr\u00e4nktem Nutzen. Denn entscheidend bleibt die Frage, wer, aufgrund welcher Kriterien dar\u00fcber befindet, ob ein Gegenstand die \u201eIntegrit\u00e4t des Staates\u201c ber\u00fchrt. Die Antworten d\u00fcrften im europ\u00e4ischen Kontext stark differieren.<\/p>\n<p><b>EUROPOL und Schengen<\/b><\/p>\n<p>Da\u00df die polizeiliche Zusammenarbeit fortschreitet, auch wenn auf der politischen Ebene nur kompromi\u00dfhafte L\u00f6sungen m\u00f6glich sind, zeigen die Berichte \u00fcber die beiden wichtigsten Einrichtungen westeurop\u00e4ischer Polizeiarbeit:<\/p>\n<p><b>Nicolaus, Helmut:<\/b><i> Schengen und Europol \u2013 ein europ\u00e4isches Laboratorium? Europ\u00e4ische Polizeikooperation in deutsch-franz\u00f6sischer Sicht, in: Neue Zeitschrift f\u00fcr Verwaltungsrecht (NVwZ) 15. Jg., 1996, H. 1, S. 40-43<\/i><br \/>\nNach dem Gipfel von Cannes und dem Eindruck des Regierungswechsels in Frankreich bilanziert der Autor die unerschiedlichen Optionen k\u00fcnftiger polizeilicher Zusammenarbeit: W\u00e4hrend die deutschen Vertreter weiterhin den Ausbau von EUROPOL und die \u00dcberf\u00fchrung der Schengener Einrichtungen in die EU anstrebten, zeige sich in der franz\u00f6sischen Regierung deutliche Zur\u00fcckhaltung. Man wolle statt dessen pragmatische L\u00f6sungen im Einzelfall, welche die \u201ePolizeihoheit (&#8230;) als klassisches Souver\u00e4nit\u00e4tsrecht\u201c nicht ber\u00fchrten.<\/p>\n<p><b>Storbeck, J\u00fcrgen:<\/b><i> EUROPOL. Probleme und L\u00f6sungen, in: Kriminalistik 50. Jg., 1996, H. 1, S. 17-21<\/i><br \/>\nUnter der Zwischen\u00fcberschrift \u201eLeidlich funktionierende Hilfskonstruktionen\u201c erf\u00e4hrt die Leserschaft in der j\u00fcngsten Bilanz des deutschen EUROPOL-Chefs Einzelheiten \u00fcber die gegenw\u00e4rtigen EUROPOL-Aktivit\u00e4ten. Bis zur Ratifizierung der Konvention werden datenschutzrechtliche Hindernisse dadurch umgangen, da\u00df lediglich die nationalen Verbindungsbeamten Zugriff auf die nationalen Dateien haben und personenbezogene Informationen zwischen den Verbindungsbeamten ausgetauscht werden. In 1.600 F\u00e4llen haben die nationalen Polizei- und Zollbeh\u00f6rden bereits EUROPOL unterst\u00fctzt. Ebenfalls durch die nationalisierten Zugriffe sollen Lagebilder erstellt und Kriminalit\u00e4tsanalysen vorgenommen werden. Storbecks Bericht ist auch zu entnehmen, da\u00df sein Amt \u201emehr und mehr unterst\u00fctztend auch an operativen Eins\u00e4tzen\u201c beteiligt war. Rund 40 kontrollierte Lieferungen habe man \u201equer durch Europa koordiniert oder bei schwierigen Ermittlungen beraten\u201c.<\/p>\n<p><b>Wachholz, Rolf-Peter:<\/b> <i>EUROPOL aus Sicht der Bundesl\u00e4nder, in: Kriminalistik 49. Jg., 1995, H. 11, S. 715-719<\/i><br \/>\nDer Artikel des Landeskriminaldirektors aus Sachsen-Anhalt beschreibt die Position der Bundesl\u00e4nder in den Verhandlungen zur EUROPOL-Konvention. Zu den sechs Eckpunkten, die eine Arbeitsgruppe des AK II der IMK vorlegte, geh\u00f6ren der Zugriff der L\u00e4nderpolizeien auf die zuk\u00fcnftigen EUROPOL-Dateien sowie der unmittelbare Informationsaustausch zwischen L\u00e4nderpolizeien und den Verbindungsbeamten.<\/p>\n<p><b>Weichert, Thilo:<\/b><i> EUROPOL-Konvention und Datenschutz, in: Datenschutz und Datensicherheit 1995, H. 8, S. 450-458<\/i><br \/>\nDer Konventionsentwurf, der vor dem Gipfel von Cannes vorlag, wird einer detaillierten datenschutzrechtlichen Kritik unterzogen. Die Konvention, so Weichert in seinem Fazit, sei gepr\u00e4gt durch ein \u201e\u00dcbergewicht exekutiver Praktikabilit\u00e4ts\u00fcberlegungen, die fast vollst\u00e4ndige Ausblendung parlamentarischer Kontrollm\u00f6glichkeiten, ein gewaltiges Defizit bei der demokratischen Legitimation, die Mi\u00dfachtung von Subsidiarit\u00e4t und F\u00f6deralismus und das \u00dcbergehen b\u00fcrgerrechtlicher Garantien in materieller wie prozeduraler Hinsicht.\u201c Da\u00df demgegen\u00fcber die Beteiligung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes in Cannes zum Problem wurde, liegt nicht an der b\u00fcrgerrechtlichen Sensibilit\u00e4t mancher Regierungen, sondern ist auf deren Versuche zur\u00fcckzuf\u00fchren, vermeintliche Souver\u00e4nit\u00e4tsabgaben auch \u00fcber indirekte Wege zu verhindern<\/p>\n<p><b>Bunyan, Tony:<\/b> <i>Europol Convention (A Statewatch publication), London 1995, 35 S., \u00a3 5<\/i><br \/>\nDie Ver\u00f6ffentlichung der englischen Version der Konvention hat Bunyan mit einer kurzen Einf\u00fchrung in die Vorgeschichte von EUROPOL sowie mit einer kritischen Kommentierung der einzelnen Bestimmungen versehen, die zugleich Hinweise auf Konflikte und Modifikationen w\u00e4hrend des Verhandlungsprozesses geben.<\/p>\n<p><b>Roth, Claudia (Hg.):<\/b><i> Mit Europol grenzenlos sicher?, Bruxelles\/Bonn 1995, 48 S., DM 3,\u2013<\/i><br \/>\nDie Brosch\u00fcre dokumentiert die Beitr\u00e4ge eines \u00f6ffentlichen Hearings, das die EP-Fraktion der GR\u00dcNEN im Sommer 1995 veranstaltete. Eine Darstellung Storbecks wird von kritischen Beitr\u00e4gen, u.a. von Bunyan, Busch, van Outrive, begleitet. Im Anhang ist die EUROPOL-Konvention dokumentiert.<\/p>\n<p><b>Sturm, Joachim:<\/b> <i>Das Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen \u2013 SD\u00dc \u2013, in: Kriminalistik 49. Jg., 1995, H. 3, S. 162-168<\/i><br \/>\n<b> Hemesath, Wolfgang:<\/b> <i>Das Schengener Informationssystem \u2013 SIS \u2013, in: Kriminalistik 49. Jg., 1995, H. 3, S. 169-171<\/i><br \/>\n<b> Zott, Heinz:<\/b><i> Erfahrungen mit Schengen, in: Hessische Polizeirundschau 22. Jg., 1995, H. 12, S. 20-23<\/i><br \/>\nW\u00e4hrend Sturm die wichtigsten Bestimmungen des SD\u00dc, das am 26.3.95 in Kraft trat, vorstellt, schildert Hemesath dessen deutsche Umsetzung hinsichtlich der Ausschreibungskategorien und -modalit\u00e4ten. In dem Beitrag von Zott werden u.a. die ersten Ergebnisse vorgestellt: Zu mehr als 5.700 \u201eFahndungstreffern\u201c im Ausland h\u00e4tten die deutschen SIS-Ausschreibungen in den ersten sieben Monaten gef\u00fchrt. Demgegen\u00fcber wurden in Deutschland nur ca. 250 Treffer bei ausl\u00e4ndischen Ausschreibungen erzielt. Ein deutliches Indiz daf\u00fcr, da\u00df insbesondere die deutsche Polizei vom SIS profitiert. Da fast 90% der Treffer auf Registrierungen wegen Einreiseverweigerungen entfielen, ist offensichtlich, wer von Schengen besonders betroffen wird.<br \/>\n(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><b>Neuerscheinungen<\/b><\/p>\n<p><b>G\u00f6ssner, Rolf (Hg.):<\/b> <i>Mythos Sicherheit. Der hilflose Schrei nach dem starken Staat, Baden-Baden (Nomos) 1995, 512 S., DM 68,\u2013<\/i><br \/>\nNahezu alle, die sich in den vergangenen Jahren kritisch mit den Entwicklungen im Bereich der \u2018Inneren Sicherheit\u2019 besch\u00e4ftigt haben, sind in dem Band vertreten. Das Buch, herausgegeben von dem Juristen und rechtspolitischen Berater der B\u00dcNDNISGR\u00dcNEN im nieders\u00e4chsischen Landtag, Rolf G\u00f6ssner, ist \u00fcber 500 Seiten dick. Es verspricht nicht weniger, als die \u201ebesonders in Wahlkampfzeiten hochgeputschte Gefahrenlage und die Kriminalit\u00e4tsentwicklung differenziert zu analysieren und damit zu entdramatisieren\u201c. Anspruch ist auch, sich auf die Suche nach \u201eneuen Wegen und Alternativen zur Politik der \u2018Inneren Sicherheit\u2019\u201c zu machen.<br \/>\nDroht der Staat nicht selbst zur Gefahr f\u00fcr seine B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu werden? Das fragt der Herausgeber polemisch schon auf dem Klappentext. Und als Anhaltspunkte f\u00fchrt er daf\u00fcr an: Stetiger Ausbau der Geheimdienste, neue nachrichtendienstliche Befugnisse f\u00fcr die Polizeien, verk\u00fcrzte Gerichtsverfahren, versch\u00e4rftes Straf- und Haftrecht, nicht zuletzt der in der Politik sichtbare Drang zu populistischen und staatsautorit\u00e4ren L\u00f6sungen. Doch, zum Gl\u00fcck der LeserInnen, die Antworten der 27 Autorinnen und Autoren fallen durch die Bank wenig polemisch und deutlich differenziert aus.<br \/>\nDem Zusammenhang zwischen schwindendem Sicherheitsgef\u00fchl auf der einen und populistischer Sicherheitspolitik auf der anderen Seite gehen im ersten Teil die Autoren Martin Klingst (Zeit-Redakteur und Jurist), Christian Pfeiffer (Direktor des \u2018Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen\u2019) und der hannoversche Politologe J\u00fcrgen Seiffert nach. Im zweiten Teil besch\u00e4ftigen sich die Mitarbeiter des \u2018Berliner Instituts f\u00fcr B\u00fcrgerrechte und \u00f6ffentliche Sicherheit\u2019, Norbert P\u00fctter und Sabine Strunk, beispielhaft mit der sogenannten Organisierten Kriminalit\u00e4t (OK) und der Legitimationsfunktion des Begriffes f\u00fcr staatliche Aufr\u00fcstungsma\u00dfnahmen wie etwa dem gro\u00dfem Lauschangriff. Der D\u00fcsseldorfer Polizeipr\u00e4sident Hans Lisken setzt sich kritisch mit der wachsenden Zusammenarbeit zwischen Polizeien und Geheimdiensten in diesem Bereich auseinander.<\/p>\n<p>Der Organisierten Kriminalit\u00e4t folgt ein Kapitel \u00fcber die Lauschbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes, und mit einem Mal sind die Leser mit der Fragestellung konfrontiert: \u201eMit dem starken Staat gegen Rechts?\u201c Weiter geht es schlie\u00dflich um die generelle Aufweichung des Trennungsgebotes zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibeh\u00f6rden. Die Europ\u00e4isierung der Sicherheitspolitik wird kritisch durchleuchtet; im vierten und letzten Teil werden \u201esozial- und verfassungsvertr\u00e4gliche L\u00f6sungsans\u00e4tze\u201c zur herrschenden Lehrmeinung der Bonner Politik aufgef\u00fchrt. So m\u00fchsam wie die Aufz\u00e4hlung des Inhalts ist, so wenig wird der Leser durch den Band gezogen. Eine Lekt\u00fcre f\u00fcr das Nachtk\u00e4stchen ist \u201eMythos Sicherheit\u201c nun wahrlich nicht. Zum einem mag das an der doch recht komplizierten Materie liegen. Anzumerken ist aber auch, da\u00df es dem Herausgeber nicht gelungen ist, dem Werk einen nachvollziehbaren Spannungsbogen zugrunde zu legen. Das liegt m\u00f6glicherweise daran, da\u00df sich Rolf G\u00f6ssner ein Hearing im nieders\u00e4chsischen Landtag zum Vorbild nahm, das er zusammen mit einer Kollegin im Februar 1994 im Auftrag der Fraktion organisierte. So ist denn die Mehrzahl der damaligen ReferentInnen als Autoren im Buch vertreten. Auch der Titel \u201eMythos Sicherheit\u201c ist der Tagung entnommen. Herausgekommen ist ein Band, der sich an den kleinen Kreis der kritischen \u00d6ffentlichkeit wendet, der sich mit den Entwicklungen in der Justiz- und Kriminalpolitik besch\u00e4ftigt, und der f\u00fcr eine Liberalisierung der Strafrechtssystem pl\u00e4diert. Dieser Kreis findet gute Argumente in H\u00fclle und F\u00fclle. Andere aber, und das ist die Crux, werden von eben dieser F\u00fclle erschlagen. Denen sei \u201eDeutschland leicht entflammbar\u201c, der Essay-Band des Redakteurs der S\u00fcddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, empfohlen.<br \/>\n(Wolfgang Gast, die tageszeitung)<\/p>\n<p><b>Gebhardt, Wilhelm:<\/b><i> Polizeiadressbuch f\u00fcr das Bundesgebiet, (Richard Boorberg Verlag), Stuttgart-M\u00fcnchen, Hannover, Berlin, Weimar 1995, ca. 600 S., DM 64,\u2013 (Grundpreis)<\/i><br \/>\nWie rezensiert man ein Telefonbuch? Diese Frage stellt sich bei dem vorliegenden Werk, einer Loseblattsammlung, die nun in ihrer 25. Erg\u00e4nzungslieferung vorliegt. Denn mehr als eine Zusammenfassung der deutschen Rufnummernverzeichnisse zu einem Spezialband ist es nicht. Gleichwohl ist es deshalb nicht wertlos, denn wer au\u00dfer der Telekom ist schon im Besitz s\u00e4mtlicher Telefonb\u00fccher der Bundesrepublik? Was also tun, wenn man die Nummer der Kriminalpolizeiinspektion in Bamberg sucht (0951-185-0, S. 97) oder die der Polizeistation Hanerau-Hademarschen (04872-2110, S. 368) ben\u00f6tigt? Kein Problem, denn der Ordner ist \u00fcbersichtlich aufgebaut und nach kurzer Eingew\u00f6hnungsphase schnell handhabbar. Sucht man jedoch nach der Nummer des Berliner Landesschutzpolizeidirektors, des D\u00fcsseldorfer Polizeipr\u00e4sidenten oder des Pr\u00e4sidenten des s\u00e4chsischen Landeskriminalamtes, so landet man regelm\u00e4\u00dfig in der jeweiligen Telefonzentrale. Durchwahlnummern enth\u00e4lt das Adre\u00dfbuch n\u00e4mlich nicht. Braucht es wohl auch nicht, denn mit solch hochgestellten Pers\u00f6nlichkeiten telefonieren polizeiliche Sachbearbeiter \u2013 und f\u00fcr sie ist dieses Hilfsmittel in erster Linie gedacht \u2013 ohnehin nicht. Solche Gespr\u00e4che sind der F\u00fchrungsebene vorbehalten und dort gibt es eigene Telefonb\u00fcchlein. So ist das Polizeiadre\u00dfbuch denn auch noch etwas, das eigentlich gar nicht geplant war: In Ziffern geflossenes Hierarchiedenken.<\/p>\n<p><b>Kaiser, G\u00fcnther\/Jehle, J\u00f6rg-Martin (Hg.):<\/b> <i>Kriminologische Opferforschung. Neue Perspektiven und Erkenntnisse, Teilband II. Verbrechensfurcht und Opferwerdung \u2013 Individualopfer und Verarbeitung von Opfererfahrungen, (Kriminalistik Verlag), Heidelberg 1995, 246 S., DM 84,\u2013<\/i><br \/>\nVerbrechensopfern ist in der kriminalistischen Literatur in der Vergangenheit eher weniger Aufmerksamkeit zuteil gewordenen. Diese sich unterdessen wandelnde Situation zu unterst\u00fctzen, ist Anliegen des Buches von Kaiser\/Jehle. Bei den ver\u00f6ffentlichten Beitr\u00e4gen handelt es um \u00fcberarbeitete Referate einer Tagung der \u2019Neuen Kriminologischen Gesellschaft\u2019 vom Herbst 1993, wobei sich der vorliegende Teilband II in erster Linie mit den bisherigen Ergebnissen der empirischen Forschung befa\u00dft. Die Bandbreite reicht dabei von der Erforschung der Ursachen und Bedingungen von Kriminalit\u00e4tsfurcht \u00fcber allgemeine Einstellungen zu Kriminalit\u00e4t und Strafe bis hin zu speziellen Einzelaspekten der Viktimisierung. Da es sich bei den Autoren vorrangig um kritische Kriminologen handelt, ist f\u00fcr interessante Diskussionsbeitr\u00e4ge gesorgt \u2013 w\u00e4re da nicht doch ein Wermutstropfen, das Alter. Da man rund zwei Jahre bis zur Ver\u00f6ffentlichung ben\u00f6tigt hat, konnte man einige der Texte (in leicht abge\u00e4nderter Form) bereits vorher in anderen Publikationen finden. Auch wenn sie hier noch einmal gesammelt vorliegen, ist der hohe Preis des Bandes da nicht mehr gerechtfertigt.<br \/>\n(beide: Otto Diederichs)<\/p>\n<p><b>Keller, Stefan:<\/b> <i>Gr\u00fcningers Fall, Z\u00fcrich (Rotpunktverlag) 1994 (3. Aufl.), 259 S., DM 28,\u2013<\/i><br \/>\nGeschildert wird die Geschichte des Kommandanten der St. Gallener Kantonspolizei, der im M\u00e4rz 1939 vom Dienst suspendiert und wenig sp\u00e4ter fristlos aus dem Polizeidienst entlassen wurde. Der Grund: Hauptmann Gr\u00fcninger hatte sich in der Vergangenheit bewu\u00dft der Abschottungspolitik der Schweizer Regierung widersetzt und j\u00fcdischen Fl\u00fcchtlingen zur Flucht in die Schweiz verholfen. Die auf gr\u00fcndlichen Recherchen des Autors fu\u00dfende Darstellung zeigt, wie eng Gr\u00fcninger mit verschiedenen Gruppen der Schweizer Fl\u00fcchtlingshilfe kooperierte. Der Autor widerlegt andere Vorw\u00fcrfe gegen Gr\u00fcninger, entgeht dabei aber der Gefahr seinen \u201eHelden\u201c zu heroisieren; deutlich wird statt dessen ein Mann, der in einer bestimmten Situation seinen Grund\u00fcberzeugungen und nicht den Vorgaben des Apparates folgte. Erst die gro\u00dfe \u00f6ffentliche Resonanz, die Kellers Buch in der Schweiz fand, f\u00fchrte Mitte 1994 zu einer nachtr\u00e4glichen Ehrenerkl\u00e4rung des Schweizer Bundesrats f\u00fcr Gr\u00fcninger. Im November 1995, 55 Jahre nach seiner Verurteilung und 23 Jahre nach seinem Tod, wurde er schlie\u00dflich vom Bezirksgericht St. Gallen rehabilitiert.<br \/>\nDas Buch schildert einen alten Fall, aber sein Gegenstand ist aktuell. Zumal f\u00fcr die Bundesrepublik, in der Polizisten bestraft werden, weil sie Asylbewerber nicht unter unw\u00fcrdigen Bedingungen in Polizeihaft lassen wollen, oder in der B\u00fcrgermeister belangt werden, weil sie unb\u00fcrokratisch Einreisepapiere ausstellen. Auf den ersten BGS-Beamten, der sich weigert, Kinder \u201ezur\u00fcckzuschieben\u201c, warten wir leider noch.<br \/>\n(Norbert P\u00fctter)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Internationalisierung und Westeurop\u00e4isierung polizeilicher Arbeit sind seit dem Bestehen von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP immer wieder<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[59,148],"tags":[],"class_list":["post-2800","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-053","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2800","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2800"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2800\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2800"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2800"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2800"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}