{"id":2813,"date":"1995-12-21T21:51:31","date_gmt":"1995-12-21T21:51:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2813"},"modified":"1995-12-21T21:51:31","modified_gmt":"1995-12-21T21:51:31","slug":"literatur-12","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2813","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<p><b>Literatur zum Schwerpunkt<\/b> <\/p>\n<p>Wenn man schon kaum etwas \u00fcber die Arbeit der Geheimdienste erfahren darf, so w\u00e4re doch f\u00fcr ein demokratisches Gemeinwesen zu erwarten, da\u00df zumindest die Chance best\u00fcnde, sich dar\u00fcber informieren zu k\u00f6nnen, wie, mit welchen &#8218;Erfolgen&#8216; und Konsequenzen die StellvertreterInnen des Wahlvolkes die ihnen \u00fcbertragene Kontrolle jener Dienste verrichten. Doch auch diese Hoffnung wird gr\u00fcndlich entt\u00e4uscht, die Kontrolle geschieht so geheim, wie die Dienste ihre Arbeit verrichten. Bereits an einer ver\u00f6ffentlichten Darstellung der gegenw\u00e4rtigen rechtlich-institutionellen Kontrolleinrichtungen und Verfahren mangelt es. Zum &#8222;Recht der Geheimdienste&#8220; kann deshalb nur auf \u00e4ltere Kommentare hingewiesen werden:<br \/>\n<b>Borgs-Maciejewski, Hermann\/Ebert, Frank:<\/b><i> Das Recht der Geheimdienste, Stuttgart u.a. 1986<\/i><br \/>\n<b> Roewer, Helmut:<\/b><i> Nachrichtendienstrecht der Bundesrepublik Deutschland, K\u00f6ln u.a. 1987<\/i><br \/>\nBeide Werke sind veraltet, denn seit ihrem Erscheinen ist das bundesdeutsche Geheimdienstrecht mehrfach novelliert und erweitert worden. Ohne aktuelle Nachfolger bleiben beide Kommentare jedoch f\u00fcr die allgemeine Orientierung \u00fcber die rechtliche Normierung der Apparate und deren Kontrolle wichtig. Wer sich \u00fcber den aktuellen Stand informieren will, ist auf die neueren Gesetzestexte selbst sowie ggf. die Begr\u00fcndungen in deren Entw\u00fcrfen angewiesen.<!--more--><\/p>\n<p><b>Ohler, Rainer:<\/b><i> Parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeit, (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Info-Brief 1\/93), Bonn 1993<\/i><br \/>\nDiese Ver\u00f6ffentlichung ist nicht im Buchhandel erh\u00e4ltlich, aber \u00fcber den Bundestag zu beziehen. Sie stellt die verschiedenen Kontrollgremien des Bundestags auf dem Stand von Ende 1992 ausgesprochen verst\u00e4ndlich vor: Haushaltsausschu\u00df, G 10, PKK, AWG. Auch wenn man die Wertungen des Autors nicht teilt, werden in der Darstellung die Grundfragen parlamentarischer Kontrolle (und ihre aktuellen Antworten) deutlich. \u00dcber die Wirklichkeit parlamentarischer Kontrolle allerdings gibt deren normativer und institutioneller Rahmen keine Auskunft. Diese, wenn auch sp\u00e4rlich, lassen sich eher aus \u00c4u\u00dferungen von beteiligten Kontrolleuren gewinnen, z.B.:<\/p>\n<p><b>Arndt, Claus:<\/b><i> 25 Jahre Post- und Fernmeldekontrolle. Die G 10-Kommission des Deutschen Bundestages, in: Zeitschrift f\u00fcr Parlamentsfragen 1993, H. 4, S. 621-634<\/i><br \/>\n<b>Miltner, Karl:<\/b><i> Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes, in: Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (Hg.): Verfassungsschutz in der Demokratie, K\u00f6ln-Berlin-Bonn, M\u00fcnchen 1990, S. 53-66<\/i><br \/>\nBeide Autoren schildern im wesentlichen Struktur und Aufgaben der G 10-Kommission, der sie seit Jahren angeh\u00f6ren. Die Informationen, die \u00fcber die faktische Kontrollt\u00e4tigkeit gegeben werden, sind ausgesprochen sp\u00e4rlich. Statt dessen werden die zugrundeliegenden Vorstellungen von parlamentarischer Kontrolle deutlich. Arndt lobt die rechtsstaatliche Qualit\u00e4t der Kommissionskontrolle gegen\u00fcber der von Gerichten im Rahmen von Polizei- oder Strafproze\u00dfrecht angeordneten Grundrechtseinschr\u00e4nkungen. Entgegen den von der Kommission dort festgestellten &#8222;nicht unerhebliche(n) Gesetzesverst\u00f6\u00dfe(n)&#8220; sei es bei den Geheimdiensten zu keinem &#8222;gravierenden Fall&#8220; gekommen. Gerne h\u00e4tte man hier mehr gewu\u00dft, da polizeilicherseits stets behauptet wird, ihre Fernmelde\u00fcberwachung sei noch von keinem h\u00f6heren Gericht als gesetzeswidrig qualifiziert worden. Zudem verkennt Arndt, da\u00df die Kritik am G 10-Gesetz sich nicht allein auf die Anordnungsbefugnis, sondern vor allem auf den Ausschlu\u00df des Rechtsweges st\u00fctzte. Den vom Verfassungsgericht formulierten Anforderungen folgend, wurde die (eingeschr\u00e4nkte) Benachrichtigungspflicht 1978 in das G 10-Gesetz aufgenommen. Da\u00df sie den Status der Abgeh\u00f6rten keineswegs verbesserte, zeigt der Fall Wallraff, der 1974 mit Zustimmung der Kommission abgeh\u00f6rt worden war. F\u00fcnf Jahre nach Beendigung der ergebnislosen Telefon\u00fcberwachung wurde er vom Innenministerium informiert. Sein Versuch, durch Verwaltungsgerichte die Rechtswidrigkeit des Abh\u00f6rens feststellen zu lassen, scheiterte. Da\u00df die G 10-Kommission hinter soviel Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Dienste keineswegs zur\u00fcckf\u00e4llt, zeigt Miltners Bekenntnis eines loyalen Kontrolleurs: &#8222;Bei aller Kritik und Kontrolle ist auch stets die Funktionsf\u00e4higkeit des Verfassungsschutzes im Auge zu behalten&#8220; (S. 55). So verwundert es kaum, da\u00df er mit dem Fazit schlie\u00dft, G 10-Kommission und PKK h\u00e4tten sich &#8222;bew\u00e4hrt&#8220;. (\u00dcber die Chancen gerichtlicher Kontrolle des Verfassungsschutzes informiert der Beitrag Christoph Gusys im selben Band (S. 67-103). Die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes hat an Gusys Aussagen nichts ge\u00e4ndert).<\/p>\n<p>\u00dcber die Realit\u00e4ten, d.h. vor allem die Schwierigkeiten und engen Grenzen parlamentarischer Kontrolle informieren einzelne Beitr\u00e4ge, die in den letzten Jahren aus dem Spektrum der GR\u00dcNEN vorgelegt worden sind. Exemplarisch:<\/p>\n<p><b> AL-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin (Hg.):<\/b><i> Verfassungsschutz und Demokratie \u2013 vereinbar?, Berlin 1987<\/i><br \/>\nIn dieser Seminardokumentation ist vor allem der Beitrag Str\u00f6beles (S. 42-45) von Interesse. Der damalige Bundestagsabgeordnete bezweifelt sowohl die Kontrollierbarkeit der Dienste als auch die Kontrollambitionen der bestellten Kontrolleure. Gleichzeitig pl\u00e4diert er f\u00fcr gr\u00fcne Beteiligung an der Geheimdienstkontrolle, sofern bestimmte Bedingungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p><b> B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN (AL), UFV, Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin (Hg.):<\/b><i> Kontrolle der Geheimen?, Berlin 1994<\/i><br \/>\nZur Bilanzierung ihrer f\u00fcnfj\u00e4hrigen Ausschu\u00dfarbeit siehe B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 49 (3\/94), S. 94.<\/p>\n<p><b> Weichert, Thilo:<\/b><i> Baden-W\u00fcrttemberg: Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 28 (3\/87), S. 66-74<\/i><br \/>\nWeichert untersucht die Kontrollm\u00f6glichkeiten am Beispiel des baden-w\u00fcrttembergischen Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz. Statt von Parlament oder Gericht, verspricht er sich eher &#8222;etwas Transparenz&#8220; durch die T\u00e4tigkeit der Datenschutzbeauftragten. Demokratischen Kriterien gen\u00fcge diese aber keineswegs.<\/p>\n<p><b> Funk, Albrecht\/Wieland, Wolfgang:<\/b><i> Berliner Verfassungsschutz, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 33 (2\/89), S. 10-27<\/i><br \/>\nDie Autoren stellen einen Berliner Verfassungsschutzskandal aus der zweiten H\u00e4fte der 80er Jahre sowie die Arbeit des ihm nachfolgenden Untersuchungsausschusses dar.<\/p>\n<p>Das Stichwort Untersuchungsausschu\u00df weist auf den zweiten Komplex parlamentarischer Geheimdienst- und Polizeikontrolle: die regul\u00e4ren Parlamentsaussch\u00fcsse sowie die Untersuchungsaussch\u00fcsse. Hinsichtlich der Polizei ist keine Untersuchung der kontrollierenden T\u00e4tigkeiten (und Grenzen) etwa der Innenaussch\u00fcsse bekannt. Interessierte sind auf Darstellungen einzelner Ausschu\u00dfaktivit\u00e4ten oder die juristisch-politologische Diskussion um Ausschu\u00df- und Parlamentsrechte angewiesen. F\u00fcr die Untersuchungsaussch\u00fcsse ergibt die Durchsicht der Literatur, da\u00df die Geheimdienstkontrolle nur beil\u00e4ufig ber\u00fccksichtigt wird.<\/p>\n<p><b> Damkowski, Wulf (Hg.):<\/b><i> Der parlamentarische Untersuchungsausschu\u00df, Frankfurt\/M., New York 1987<\/i><br \/>\n<b> Engels, Dieter:<\/b><i> Parlamentarische Untersuchungsaussch\u00fcsse: Grundlagen und Praxis im Deutschen Bundestag, Heidelberg 1991<\/i><br \/>\nIn beiden B\u00fcchern kommen die Geheimdienste nicht vor; ihre Problematik verschwindet hinter der Vokabel vom &#8222;Geheimnisschutz&#8220;. Deutlich wird allenfalls, da\u00df die Aussch\u00fcsse sich nur in dem Ausma\u00df Informationen erschlie\u00dfen k\u00f6nnen, wie sie sich selbst von der \u00d6ffentlichkeit abschlie\u00dfen. Der von Damkowski herausgegebene Band endet mit Reformvorstellungen f\u00fcr die Effektivierung der Untersuchungsaussch\u00fcsse; sie blieben ebenso Programm wie jene Vorschl\u00e4ge, die in einem Sammelband von 1988 dokumentiert sind:<\/p>\n<p><b> Thaysen, Uwe\/Sch\u00fcttemeyer, Suzanne S. (Hg.):<\/b><i> Bedarf das Recht der parlamentarischen Untersuchungsaussch\u00fcsse einer Reform?, Baden-Baden 1988<\/i><\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend soll auf eine der wenigen sozialwissenschaftlichen Studien zum Thema aufmerksam gemacht werden:<\/p>\n<p><b> Pl\u00f6hn, J\u00fcrgen:<\/b><i> Untersuchungsaussch\u00fcsse der Landesparlamente als Instrumente der Politik, Opladen 1991<\/i><br \/>\nAuch diese empirisch umfangreiche Studie widmet der Geheimdienstkontrolle keine gesonderte Aufmerksamkeit. In den vorgestellten Fallstudien tauchen die \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz nicht auf (zwei Aussch\u00fcsse betreffen die Landespolizeien). Pl\u00f6hn weist nach, da\u00df die Ausschu\u00dfarbeit nicht von der Suche nach Wahrheit, sondern vom Kampf um die Regierungsmehrheit bestimmt wird. F\u00fcr ihren Erfolg sei deshalb die Art der Beweiserhebung ausschlaggebend. Legt man solche Zielgr\u00f6\u00dfen und Kriterien an die Geheimdienstuntersuchungsaussch\u00fcsse an, dann ahnt man, wie wenig sie bewirken k\u00f6nnen.<br \/>\n(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p> <b>Sonstige Neuerscheinungen<\/b> <\/p>\n<p><b> Wedding, J\u00fcrgen\/Claussen, Uwe:<\/b> <i>Der Mehrzweckeinsatzstock MES\/Tonfa in der praktischen Anwendung<\/i> <i>(Richard Boorberg Verlag), Stuttgart 1994, 96 S., DM 28,-<\/i><br \/>\nIn Nordrhein-Westfalen wird er bei den Sondereinsatzkommandos (SEK) bereits seit 1985 erprobt. Als 1990 bekannt wurde, da\u00df auch in anderen Bundesl\u00e4ndern der neue, einem asiatischen Kampfger\u00e4t nachempfundene Schlagstock im Modellversuch eingef\u00fchrt wurde, galt der Kn\u00fcppel noch versch\u00e4mt als &#8222;Rettungsmehrzweckstock&#8220; (RMS). Mit der Scham ist es vorbei und offenbar auch mit der Beschr\u00e4nkung auf SEK-BeamtInnen. Das nun erschienene Ausbildungsbuch richtet sich an die gesamte Polizei, und aus dem RMS wurde ein MES (Mehrzweckeinsatzstock). Reich bebildert zeigt das Buch die vielf\u00e4ltigen Anwendungsm\u00f6glichkeiten, und es zeigt zugleich, da\u00df ein solches Ger\u00e4t \u2013 wenn \u00fcberhaupt &#8211; nur in die H\u00e4nde speziell trainierter BeamtInnen geh\u00f6rt. Insbesondere die &#8222;Sicherungshebel&#8220; (S. 56, 59) demonstrieren die Gef\u00e4hrlichkeit. Selbst die gestellten Aufnahmen lassen ahnen, was passieren kann, wenn solche Techniken von mangelhaft geschulten Einsatzkr\u00e4ften in turbulenten Demonstrationseins\u00e4tzen praktiziert werden. Aber auch bei &#8218;harmloseren&#8216; Abbildungen meint man dann und wann die Knochen krachen zu h\u00f6ren. Dies ist den Autoren zwar bewu\u00dft, (&#8222;Niemals darf zum Kopf des Angreifers geschlagen werden&#8220;, S. 27), dennoch finden sich genau solche Schl\u00e4ge (S. 31, 65). Wenn der Stock &#8222;bei Dreh- und Schleuderbewegungen einen Kopf trifft, dann knackt er jeden Sch\u00e4del&#8220;, zitierte der &#8218;Spiegel&#8216; im Oktober 1990 einen Polizeigewerkschafter. Dieses Buch tritt den Beweis an.<\/p>\n<p><b> Edition ID-Archiv (Hg.):<\/b><i> &#8222;wir haben mehr fragen als antworten &#8230;&#8220;. RAF-diskussionen 1992-1994, (Edition ID-Archiv), Berlin-Amsterdam, ca. 400 S., 36,-<\/i> <i>DM<\/i><br \/>\nRAF-Texte: Wen interessiert das heute noch? Die nachwachsende Generation kennt allenfalls noch die einstigen F\u00fchrungsfiguren Baader und Meinhof. Mit militanter Politik kann sie kaum noch etwas anfangen. Uns \u00c4lteren, die wir die RAF miterlebt und z.T. mitgelebt haben, geht es h\u00e4ufig nicht viel anders: &#8222;Zur Zeit ist die legale Linke nicht in der Lage, \u00f6ffentlich den prozessualen Charakter der letzten 20 Jahre bewaffneten Widerstandes reflektiert darzustellen&#8220;, hei\u00dft es zutreffend in der Einleitung der Redaktionsgruppe (S. 12). Mit dem vorgelegten Dokumentationsband der Erkl\u00e4rungen von RAF-Gefangenen (und ihnen Nahestehenden) der letzten zwei Jahre schlie\u00dft er an die &#8222;texte der RAF&#8220; (1983) und &#8222;Stammheim vergessen&#8220; (1992), (s. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 44 (1\/93), S. 108ff.) an. Intention des neuen Bandes des ID-Archives ist denn auch, &#8222;allen Interessierten die M\u00f6glichkeit zu geben, sich mit den &#8218;RAF-Diskussionen 1992-1994&#8216; auseinanderzusetzen.&#8220; (S. 9). In einer Linie mit den genannten B\u00fcchern hei\u00dft das, die gesamte (\u00f6ffentliche) RAF-Diskussion seit 1974 nunmehr l\u00fcckenlos nachvollziehen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b> Ostheimer, Michael:<\/b><i> Verfassungsschutz nach der Wiedervereinigung. M\u00f6glichkeiten und Grenzen einer Aufgabenausweitung, (Peter Lang Verlag), Frankfurt\/M., 1994, 143 S., 64,- DM<\/i><br \/>\nBereits auf den ersten Seiten dieses Buches beschleicht die LeserInnen ein merkw\u00fcrdiges Gef\u00fchl: Warum zum Teufel greift der Autor schon bei seiner geschichtlichen Vorbemerkung zum &#8218;Begriff des Verfassungsschutzes&#8216; (S. 5ff.) haupts\u00e4chlich auf Protagonisten des institutionellen Verfassungsschutzes zur\u00fcck? Wer da nicht bereits kopfsch\u00fcttelnd aufgibt, kommt mit zunehmendem Seitenumfang seiner Lekt\u00fcre langsam dahinter: Der Autor ist zwar kr\u00e4ftig belesen, hat aber weder von seinem Thema eine rechte Vorstellung noch eine eigene Meinung! So wird dann &#8222;gezeigt&#8220; oder &#8222;geschlossen&#8220;; irgend etwas erscheint &#8222;voreilig&#8220; oder &#8222;problematisch&#8220;; es wird eine &#8222;Frage in den Raum gestellt&#8220; usw. Wo er dann doch einmal zu einer klaren Feststellung kommt, da wird diese in den Fu\u00dfnoten durch unterst\u00fctzende Quellenangaben flugs abgesichert. So stolpert der Autor in seiner &#8218;Fast-food&#8216;-Dissertation (kaum ein Kapitel ist l\u00e4nger als eine Seite; der Punkt &#8218;Hausgemachte Probleme des Verfassungsschutzes&#8216; gar nur ganze 10 Zeilen (S. 38)) munter von Position zu Position. Zur Aufgabenerweiterung des Verfassungsschutzes hei\u00dft es: &#8222;Es ist daher nach dem grunds\u00e4tzlichen Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei zu fragen. Aus der Systematik der Aufgabenverteilung zwischen Verfassungsschutz und Polizei l\u00e4\u00dft sich dann ersehen, ob die vorgeschlagenen Aufgaben vom Verfassungsschutz wahrgenommen werden k\u00f6nnen&#8220; (S. 61), und einige Seiten sp\u00e4ter: &#8222;Einer Aufgabenausweitung des Verfassungsschutzes in den polizeilichen Bereich steht dar\u00fcber hinaus auch das Trennungsgebot entgegen, &#8230;&#8220; (S. 139). Im Ergebnis ist der Autor gegen die Abschaffung des Verfassungsschutzes als einem Instrument der &#8222;streitbaren Demokratie&#8220; (S. 25), die \u00c4mter k\u00f6nnten aber &#8222;in der Zukunft (&#8230;) in der f\u00fcr die streitbare Demokratie vorgebenen, aber restriktiv ausgelegten Form Sinn machen&#8220; (S. 140). Oh, h\u00e4ttest Du geschwiegen.<br \/>\n(s\u00e4mtlich: Otto Diederichs)<\/p>\n<p><b> Marenbach, Ulrich:<\/b> <i>Die informationellen Beziehungen zwischen Meldebeh\u00f6rde und Polizei in Berlin (Dunker &amp; Humblot), Berlin 1995, 267 S., DM 82,-<\/i><br \/>\nDas Buch stellt die rechtlichen und praktischen Informationsbeziehungen zwischen Melde- und Polizeibeh\u00f6rde umfassend dar. Denn ungeachtet der als Folge des Volksz\u00e4hlungsurteils realisierten organisatorischen Trennung des Meldewesens von der Polizei ist das Melderegister immer noch deren wichtigster und gr\u00f6\u00dfter Datenlieferant. Der Autor gliedert die Darstellung der vielf\u00e4ltigen Informationsbeziehungen in vier Abschnitte. Die beiden ersten stellen Untersuchungsgegenstand und -methode dar und beleuchten die Entwicklung des Meldewesens im preu\u00dfischen Raum vom 16. Jahrhundert bis zum Ende des Dritten Reiches. Im dritten Abschnitt werden die im Volksz\u00e4hlungsurteil entwickelten Kriterien rechtsstaatlicher Informationsverarbeitung beschrieben und im Hinblick auf das Meldewesen untersucht. Der vierte Abschnitt schlie\u00dflich stellt die informationelle Zusammenarbeit der Meldebeh\u00f6rde und der Polizei dar. Hier werden nicht nur die Rechtsgrundlagen umfassend er\u00f6rtert, sondern auch einzelne Ma\u00dfnahmen wie z.B. Hotel- und Krankenhausmeldepflicht, Daten\u00fcbermittlungsregelungen und Datenabfragebefugnisse bis hin zu Datenabgleichen. Gerade in diesem Abschnitt d\u00fcrfte das Buch von gro\u00dfem Nutzen f\u00fcr jeden sein, der das rechtsstaatliche Handeln von Polizei und Meldebeh\u00f6rden auf dieser Datenrollbahn beurteilen soll.<br \/>\n(Lena Schraut, Mitarbeiterin des brandenburgischen Datenschutzbeauftragten)<\/p>\n<p><b> Sieber, Ulrich\/B\u00f6gel, Marion:<\/b> <i>Logistik der Organisierten Kriminalit\u00e4t (BKA-Forschungsreihe, Bd. 28), Wiesbaden 1993, 408 S., DM 25,-<\/i><br \/>\n<b> B\u00f6gel, Marion:<\/b><i> Strukturen und Systemanalyse der Organisierten Kriminalit\u00e4t in Deutschland, (Duncker &amp; Humblot), Berlin 1994, 216 S., DM 78,-<\/i><br \/>\n<b> Flormann, Willi:<\/b><i> Heimliche Unterwanderung. Organisierte Kriminalit\u00e4t \u2013 Herausforderung f\u00fcr Staat und Gesellschaft (Organisierte Kriminalit\u00e4t in Deutschland, Bd. 1), (Schmidt-R\u00f6mhild), L\u00fcbeck 1995, 163 S., DM 28,-<\/i><br \/>\n<b> Sehr, Peter:<\/b> <i>Internationale Kraftfahrzeug-Verschiebung (Organisierte Kriminalit\u00e4t in Deutschland, Bd. 2), (Schmidt-R\u00f6mhild), L\u00fcbeck 1995, 131 S., DM 24,-<\/i><br \/>\nDie beiden ersten B\u00e4nde pr\u00e4sentieren die Ergebnisse einer vom Bundeskriminalamt in Auftrag gegebenen Untersuchung. 1992\/93 f\u00fchrten Sieber\/B\u00f6gel 49 strukturierte Interviews mit OK-Experten von Polizei und Staatsanwaltschaft, aus der \u00f6ffentlichen Verwaltung, der Kfz-Industrie und der Versicherungswirtschaft, mit (2) OK-T\u00e4tern sowie InteressenvertreterInnen der Prostituiertenvereinigung &#8218;HWG&#8216;. Aus der Perspektive des von der Betriebswirtschaft entlehnten Logistik-Konzepts wird versucht, die Strukturen und Funktionsweisen in den OK-tr\u00e4chtigen Deliktsbereichen: Kfz-Verschiebung, Ausbeutung der Prostitution, Menschenhandel und illegales Gl\u00fccksspiel nachzuzeichnen. Gemessen an den bislang in der BRD vorliegenden OK-Studien stellt der Logistik-Ansatz unzweifelhaft einen Fortschritt dar; er gibt ein begriffliches Instrumentarium an die Hand, das eine zun\u00e4chst von kriminalistischen oder juristischen Kategorien ungetr\u00fcbte Beschreibung von OK erlaubt. Dem selbstgesteckten Ziel, zu erweiterten Ans\u00e4tzen f\u00fcr Pr\u00e4vention und Repression von OK zu kommen, werden Sieber\/B\u00f6gel dabei durchaus gerecht. Da\u00df ihre Analyse eher gegen versch\u00e4rfte Repression spricht, weil sie die Marktbedingungen zugunsten besonders professioneller oder brutaler T\u00e4tergruppen ver\u00e4ndert, h\u00e4lt die Autoren jedoch nicht davon ab, im Gleichklang mit ihrem Auftraggeber den Ausbau traditioneller OK-Bek\u00e4mpfung zu fordern. W\u00e4hrend die gemeinsame Ver\u00f6ffentlichung noch den Eindruck nahelegte, da\u00df mit einer interessanten Untersuchungsperspektive OK besser verstanden (verhindert und bek\u00e4mpft) werden k\u00f6nnte, offenbart die Analyse B\u00f6gels die zentrale Schw\u00e4che des gesamten Vorhabens. Mit dem nahezu trivial anmutenden, aber analytisch wirkenden Jargon des &#8222;Logistik-Ansatzes&#8220; werden die weichen Daten, die aus den in Interviews ge\u00e4u\u00dferten Erfahrungen, Interpretationen und Einsch\u00e4tzungen bestehen, in vermeintlich harte Fakten gegossen. Wirkte das wiederkehrende Bekenntnis, beim Dargestellten handele es sich tats\u00e4chlich um OK im Sinne der g\u00fcltigen Definition, im gemeinsamen BKA-Bericht nur peinlich, so wird die Arbeit B\u00f6gels, eine Dissertation, dadurch entwertet, da\u00df sie jeden methodischen Skrupel vermissen l\u00e4\u00dft: Das, was sie analysiert, ist nicht OK, sondern die Aussagen von Personen, die Erfahrungen im Umgang mit OK haben (sollen). Wer den BKA-Band zur Kenntnis nimmt, kann das B\u00f6gelsche Werk getrost \u00fcbersehen.<\/p>\n<p>Eine andere Art von Information versprechen die ersten beiden einer auf 24 B\u00e4nde angelegten Reihe \u00fcber &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t in Deutschland&#8220;. Naiv w\u00e4re, wer hier anderes als die polizeiliche Sicht der Dinge erwartet. Im Unterschied zu Sieber\/B\u00f6gel kommen hier Polizeipraktiker zu Wort, die aus der Unmittelbarkeit ihres beruflichen Horizonts sch\u00f6pfen. Im ersten Band zeichnet Flormann, der Herausgeber der Reihe, die bundesdeutsche Diskussion um &#8222;organisierte Kriminalit\u00e4t&#8220; nach. Die mit Zitaten gespickte Darstellung bringt nichts Neues; sie klebt zu eng an den polizeilichen Quellen, um die fr\u00fche Debatte um OK und ihren Siegeszug in den 80ern verstehen zu k\u00f6nnen. Flormanns unreflektierte Erfolgsgeschichte setzt sich wie selbstverst\u00e4ndlich mit der Erl\u00e4uterung der gegenw\u00e4rtigen offiziellen Definition fort. Ihr folgt ein \u00dcberblick \u00fcber die &#8222;Deliktsbereiche der Organisierten Kriminalit\u00e4t&#8220;, von A wie &#8222;Arbeitnehmer\u00fcberlassung, illegale&#8220; bis Z wie &#8222;Zuh\u00e4lterei&#8220;. Als handfeste Kr\u00f6nung des Bandes stehen am Ende zwei Seiten mit Zahlen aus dem OK-Lagebild 1993. So als ob hinter der scheinbaren Objektivit\u00e4t von Zahlen verborgen werden k\u00f6nnte, wie die Rede \u00fcber OK von polizeilichen und politischen Konstruktionsprozessen abh\u00e4ngt.<br \/>\nDer zweite Band \u00fcber Kfz-Verschiebung k\u00fcndigt den weiteren Verlauf der Reihe an: Nun werden die OK-tr\u00e4chtigen Deliktsbereiche im einzelnen unter die Lupe genommen. Der Band gibt einen Einblick in das polizeilich wahrgenommene Ausma\u00df der Kfz-Verschiebung und stellt die polizeilichen Bek\u00e4mpfungsstrategien vor. Dem Logistik-Ansatz folgend wird als wichtigste Aufgabe die &#8222;Zerschlagung der jeweiligen T\u00e4ter-Logistik&#8220; proklamiert. Mit welchen Implikationen eine solche Strategie verbunden ist, wird allerdings weder erw\u00e4hnt noch problematisiert. Im zweiten Teil kommen verschiedene PraktikerInnen mit Fallbeispielen zu Wort. So gibt der Band Einblick in polizeiliches Wissen \u00fcber und Reaktionen auf die Kfz-Verschiebung; mehr und anderes w\u00e4re w\u00fcnschenswert, aber fairerweise nicht zu erwarten.<\/p>\n<p><b> Institut f\u00fcr Kriminologie der Universit\u00e4t Heidelberg\/Institut f\u00fcr Kriminologie der Universit\u00e4t T\u00fcbingen\/Fachhochschule Villingen-Schwenningen &#8211; Hochschule f\u00fcr Polizei (Hg.):<\/b><i> KRIMDOK \u2013 KRIMMON, CD-ROM, Betaversion 1\/95, 99,- DM.<\/i><br \/>\nBibliographische Best\u00e4nde anderer Disziplinen sind schon z.T. seit Jahren auf CD-ROM in Bibiliotheken verf\u00fcgbar. Dank der Initiative der Universit\u00e4t T\u00fcbingen und der Polizeifachhochschule in Villingen-Schwenningen liegt mit KRIMDOK \u2013 KRIMMON nun auch ein Anfang f\u00fcr die Kriminologie vor. KRIMDOK ist die Fortsetzung der &#8218;Heidelberger Dokumentation der deutschsprachigen kriminologischen Literatur&#8216;, die seit 1990 elektronisch erfa\u00dft wird und in der jetzt vorliegenden Fassung bereits mehr als 20.000 Eintr\u00e4ge aufweist. Mit KRIMMON hingegen ist der Bestand des T\u00fcbinger Sammlungsschwerpunkts ausl\u00e4ndischer kriminologischer Literatur erfa\u00dft und recherchierbar. Die vorliegende Version enth\u00e4lt rund 51.000 B\u00e4nde. W\u00e4hrend die Monographien in KRIMMON durch die bekannte Systematik des T\u00fcbinger Schwerpunkts erschlie\u00dfbar sind, erfolgt die Deskribierung in KRIMDOK anhand von nicht hierarchisierten Schlagworten. Da beide Systeme zus\u00e4tzliche Recherchen nach Autoren oder Suchbegriffen aus Titeln und Untertiteln erlauben, wird die Literatursuche erheblich erleichtert. Auch k\u00fcndigen die Herausgeber an, nach M\u00f6glichkeit die \u00e4ltere Literatur schrittweise in die Datei einzustellen. Wichtiger als ein bibliothekarischen Ma\u00dfst\u00e4ben gerecht werdender Thesaurus w\u00e4re allerdings, wenn die bibliographischen Angaben um Abstracts erg\u00e4nzt w\u00fcrden. Aus der Sicht derjenigen, die besonders an der Polizei interessiert sind, w\u00e4re es zudem w\u00fcnschenswert, wenn in die Liste der ausl\u00e4ndischen Zeitschriften, die f\u00fcr KRIMDOK ausgewertet werden, um einige wichtige erg\u00e4nzt w\u00fcrden, etwa: Policing, Police Studies, Policing and Society, Cahiers de la S\u00e9curit\u00e9 Int\u00e9rieur. Gleichwohl ist ein n\u00fctzlicher und l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4lliger Anfang gemacht. Die CD-ROM soll j\u00e4hrlich aktualisiert werden und kann (im Abo) \u00fcber die Fachhochschule Villingen-Schwenningen bezogen werden.<br \/>\n(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><b> Lohner, Erwin:<\/b><i> Der Tatverdacht im Ermittlungsverfahren, Frankfurt\/M. u.a. (Lang) 1994, 272 S., DM 79,-<\/i><br \/>\nDem Tatverdacht kommt f\u00fcr das Strafverfahren eine erhebliche Bedeutung zu. Da\u00df in der Praxis freilich die Feststellung des Tatverdachts im wesentlichen von der Beurteilung durch die Polizei abh\u00e4ngt, hat die kriminologische Forschung in einigen Untersuchungen gezeigt. Vor dem Hintergrund der Verrechtlichung verdeckter Methoden in der StPO, die im polizeilichen Verst\u00e4ndnis der Gewinnung und Verdichtung eines Anfangsverdachts dienen sollen, ist Lohners Frage nach rechtlicher Kontrolle der polizeilichen Verdachtsgewinnung aktueller denn je. Da\u00df er die Problematik der Vorfeldermittlungen sehr knapp abhandelt und dabei die neuen Befugnisse zu verdeckten Ermittlungen mit keiner Silbe erw\u00e4hnt, ist daher unverst\u00e4ndlich. Dies um so mehr, als er an anderer Stelle feststellt, da\u00df gerade diese Methoden im Grenzbereich zwischen Vermutung und Verdacht anzusiedeln sind (S. 93ff.). Dennoch ist die Untersuchung nicht v\u00f6llig uninteressant. In den ersten Kapiteln werden der juristische und polizeiliche Verdachtsbegriff behandelt. Dabei arbeitet Lohner die Unterschiede zwischen tat- und t\u00e4terbezogenen bzw. zwischen retrospektiver und prospektiver Verdachtsprognose und deren Bedeutung in der Verdachtsfindung und Steuerung der polizeilichen Ermittlungen heraus. Angesichts der Vormachtstellung der Polizei bei der Feststellung des Tatverdachts fragt er nach den Kontrollm\u00f6glichkeiten und kommt zu dem Ergebnis, da\u00df es an diesen eklatant mangelt. Auch wenn man dem Autor an manchen Stellen nicht zustimmen mag, und es streckenweise an einer koh\u00e4renten Begr\u00fcndung mangelt, st\u00f6\u00dft man doch auf interessante Apekte, die Anregungen f\u00fcr die weitere Auseinandersetzung um die Kontrolle der polizeilichen Ermittlungen geben k\u00f6nnen.<br \/>\n(Sabine Strunk, AG B\u00fcrgerrechte)<\/p>\n<p><b> Schall, Hero\/Schirrmacher, Gesa:<\/b> <i>Gewalt gegen Frauen und M\u00f6glichkeiten staatlicher Intervention (Richard Boorberg Verlag), Stuttgart u.a. 1995, 76 S., DM 24,-<\/i><br \/>\nGrundlage dieses B\u00e4ndchens ist ein interdisziplin\u00e4res Projekt der Universit\u00e4t Osnabr\u00fcck, das seit 1992 versucht, Barrieren zwischen staatlichen Instanzen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten einerseits und Frauennotrufen, Frauenh\u00e4usern und Beratungsstellen andererseits gegen eine Zusammenarbeit bei staatlichem Eingreifen bei h\u00e4uslicher Gewalt gegen Frauen zu beseitigen und geeignete Ma\u00dfnahmen f\u00fcr eine solche staatliche Intervention zu erarbeiten. Im Ergebnis bef\u00fcrworten Schall\/Schirrmacher polizeiliches Eingreifen, das ggf. zur Ingewahrsamnahme des schlagenden Mannes f\u00fchrt und verkn\u00fcpft mit &#8222;sozialp\u00e4dagogischen Ma\u00dfnahmen&#8220; (d.h. soziale Trainingskurse zur Verhaltens\u00e4nderung beim T\u00e4ter) eine &#8222;pr\u00e4ventive Resozialisierung&#8220; bewirken soll (S. 63ff.). Nach Ansicht der AutorInnen wird diese Vorgehensweise in den USA seit Anfang der 80er Jahre im Rahmen des &#8218;Domestic Abuse Intervention Projects&#8216; (DAIP) in verschiedenen Staaten recht erfolgreich praktiziert; der \u00dcbertragbarkeit auf die bundesdeutsche Rechtslage stehe im gro\u00dfen und ganzen nichts im Wege. Obwohl die Untersuchung etwas kurz geraten ist, leistet sie dennoch einen Beitrag in der juristischen Diskussion \u00fcber sinnvolle Interventionsma\u00dfnahmen bei h\u00e4uslicher Gewalt.<\/p>\n<p><b> Funken, Christiane:<\/b><i> Frau \u2013 Frauen \u2013 Kriminelle. Zur aktuellen Diskussion \u00fcber &#8222;Frauenkriminalit\u00e4t&#8220; (Beitr\u00e4ge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, Bd. 112), (Westdeutscher Verlag), Opladen 1989, 296 S., DM 48,- <\/i><br \/>\n<b> Gransee, Carmen\/Stammermann, Ulla:<\/b><i> Kriminalit\u00e4t als Konstruktion von Wirklichkeit und die Kategorie Geschlecht (Hamburger Studien zur Kriminologie, Bd. 14), (Centaurus Verlagsgesellschaft), Pfaffenweiler 1992, 143 S., DM 24,- <\/i><br \/>\nFrauenkriminalit\u00e4t, so kritisiert Funken, sei von feministischer Seite immer wieder als reaktive Nahraumkriminalit\u00e4t eingeordnet worden. Die Kategorie Geschlecht werde dabei unkritisch als Bedingung f\u00fcr eine Analyse von Frauenkriminalit\u00e4t vorausgesetzt. Die Bandbreite weiblicher Lebens- und Erfahrungszusammenh\u00e4nge werde so allerdings v\u00f6llig ausgeblendet, Frauen auf eine Konstruktion von Weiblichkeit reduziert. In ihrer Arbeit will sie daher anhand von standardisierten Frageb\u00f6gen und Tiefeninterviews mit 125 strafgefangenen Frauen die These von Frauenkriminalit\u00e4t als reaktiver Nahraumkriminalit\u00e4t widerlegen und das Thema einer differenzierteren Betrachtung unterwerfen. Dazu h\u00e4tte allerdings auch der wenig aufwendige Blick in die Verurteilungsstatistiken gereicht, danach k\u00f6nnen n\u00e4mlich nur ca. 50% der von Frauen begangenen Delikte dem sozialen Nahraum zugeordnet werden. Die Ergebnisse der Studie sind insgesamt wenig \u00fcberraschend, wenn man am Ende erf\u00e4hrt, da\u00df der Ort der kriminalisierten Handlung davon bestimmt ist, ob die T\u00e4terin f\u00fcr sich selbst eine traditionelle, mannfixierte Rollenkonzeption hat, oder ob sie fortschrittlicher ist und sich dadurch alternative Lebens- und Handlungsr\u00e4ume au\u00dferhalb des sozialen Nahraums erschlie\u00dfen lassen (S. 231ff.).<\/p>\n<p>Gransee\/Stammermann versuchen etwas v\u00f6llig anderes. Ihnen geht es um eine feministische Kritik an der (kritischen) Kriminologie, die sich nicht darauf beschr\u00e4nken sollte, die Kriminalisierung von Frauen zu untersuchen, sondern die die Kategorie Geschlecht in die gesamte kriminologische Theoriebildung und Analyse einbringen will. Den Autorinnen gelingt es \u00e4u\u00dferst spannend, durch das Herausarbeiten der Pr\u00e4missen sowohl der &#8218;Kritischen Kriminologie&#8216; als auch der feministischen Wissenschaftskritik die Grundlage f\u00fcr eine &#8218;feministische Perspektive&#8216; in der Kriminologie zu entwickeln. Am Ende ist die &#8218;Kritische Kriminologie&#8216; ihres Allgemeing\u00fcltigkeitsanspruches beraubt: Sie verk\u00fcrzte die Funktionen von Kriminalisierung auf Legitimation und Aufrechterhaltung der herrschenden Produktionsweisen und der damit verbundenen Verhaltenszumutungen, ohne dabei das Geschlechterverh\u00e4ltnis zu ber\u00fccksichtigen. Statt weibliche Lebens- und Erfahrungszusammenh\u00e4nge im hierarchischen Geschlechterverh\u00e4ltnis mit einzubeziehen, werde ein Bild von &#8222;Weiblichkeit&#8220; gesetzt (S. 54, 121). Letztlich sei aber die Empirie gefordert, die geschlechtsspezifische Konstruktion von Kriminalit\u00e4t anhand konkreter Beispiele aufzuzeigen. Hier verspricht die inzwischen erschienene Medienanalyse der Autorinnen zum &#8222;Fall der Kinderm\u00f6rderin Monika Weimar&#8220;, in der die theoretischen \u00dcberlegungen umgesetzt werden, eine spannende Lekt\u00fcre.<br \/>\n(s\u00e4mtlich: Martina Kant, AG B\u00fcrgerrechte)<\/p>\n<p><b> von Flocken, Jan\/Scholz, Michael F.:<\/b><i> Ernst Wollweber \u2013 Saboteur \u2013 Minister \u2013 Unperson, Berlin (Aufbau Verlag) 1994, 224 S., 32,- DM<\/i><br \/>\nIm journalistischen Stil nachgezeichnet wird der Werdegang eines kommunistischen Berufsrevolution\u00e4rs, der nach dem 17. Juni 1953 den ersten MfS-Chef, Wilhelm Zaisser, abl\u00f6ste, bis er 1957 selbst in Ungnade fiel und aus dem Amt gejagt wurde. Ihm folgte Erich Mielke als Minister f\u00fcr Staatssicherheit. Wollweber, Arbeitersohn aus Hannoversch-M\u00fcnden, erhielt seine erste Ausbildung als Spreng-Experte w\u00e4hrend des Ersten Weltkrieges in der Kaiserlichen Marine. Sp\u00e4ter setzte er seine milit\u00e4rische Ausbildung an der internationalen Lenin-Schule in Moskau fort. Seit 1921 hauptberuflicher KPD-Funktion\u00e4r, wurde er 1940 in Schweden verhaftet, wegen Sprengstoffdiebstahls verurteilt und durfte 1944 in die Sowjetunion ausreisen. W\u00e4hrend die Autoren f\u00fcr diese Jahre ein detailliertes Bild zeichnen, ist die Darstellung des weiteren Lebensweges Wollwebers seit 1945 entschieden d\u00fcnner geraten. In der &#8218;SBZ&#8216; wurde der ehemalige Seemann zun\u00e4chst bei der &#8218;Generaldirektion Schiffahrt&#8216; untergebracht. Kaum als MfS-Chef berufen, war seine erste Aufgabe, den Nachweis zu erbringen, da\u00df der 17. Juni ein vom Westen gesteuerter Putsch faschistischer Elemente gewesen sei. Im Krisenjahr 1956 z\u00e4hlte Wollweber zu den ZK-Genossen, die auf den Sturz Ulbrichts hinarbeiteten. \u00dcber diese Schlu\u00dfphase seiner Karriere geben zwei Mitarbeiter der Gauck-Beh\u00f6rde in einem j\u00fcngst erschienenen Aufsatz (mit pr\u00e4zisen Quellenangaben und Dokumenten) weitaus mehr Auskunft (Roger Engelmann\/Silke Schumann: Der Ausbau des \u00dcberwachungsstaates \u2013 Der Konflikt Ulbricht \u2013 Wollweber und die Neuausrichtung des Staatssicherheitsdienstes der DDR 1957, in: Vierteljahreshefte f\u00fcr Zeitgeschichte, 1995, H. 2, S. 341-378). Obwohl bei Flocken\/Scholz detaillierte Quellenangaben fehlen, liegt der Wert des Bandes darin, einen Einblick in die pr\u00e4gende Lebenswelt jener Generation von Arbeitern zu vermitteln, die unter dem Eindruck der sozialen Lage ihrer Klasse und der im Ersten Weltkrieg gemachten Erfahrungen zu Berufsrevolution\u00e4ren wurden.<br \/>\n(Falco Werkentin, Mitarbeiter beim Berliner Stasi-Landesbeauftragten)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Literatur zum Schwerpunkt Wenn man schon kaum etwas \u00fcber die Arbeit der Geheimdienste erfahren darf,<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,58],"tags":[],"class_list":["post-2813","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-052"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2813","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2813"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2813\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2813"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2813"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2813"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}