{"id":2889,"date":"1993-02-22T10:26:21","date_gmt":"1993-02-22T10:26:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2889"},"modified":"1993-02-22T10:26:21","modified_gmt":"1993-02-22T10:26:21","slug":"symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2889","title":{"rendered":"Symbolische Politik gegen Rechts &#8211; Alibi f\u00fcr generelle Strafrechtsversch\u00e4rfungen"},"content":{"rendered":"<h3>von Wolfgang Gast<\/h3>\n<p><b>Nach dem Brandanschlag in M\u00f6lln am 23. November 1992, bei dem eine t\u00fcrkische Frau und zwei t\u00fcrkische M\u00e4dchen ums Leben kamen, \u00fcberboten sich in Bonn die Politiker, Gesetzesversch\u00e4rfungen zu fordern: Unter dem Eindruck der Vielzahl rechtsradikaler \u00dcberf\u00e4lle auf Ausl\u00e4nderInnen und Asylsuchende beantragte das Bundeskabinett beim Bundesverfassungsgericht, zwei f\u00fchrenden Neonazis die b\u00fcrgerlichen Rechte abzuerkennen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollte Nazi-Rockgruppen wegen Aufrufs zum Mord verfolgen lassen. Und f\u00fcr die Sozialdemokraten schlug deren Wehrexperte Erwin Horn vor, 70.000 Soldaten zur Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus an den Bundesgrenzschutz abzukommandieren. Partei\u00fcbergreifend wurde ein weiteres, vermeintlich probates Mittel zur Radikaleneind\u00e4mmung aus der Tasche gezogen. Ob der FDP-Abgeordnete J\u00fcrgen Starnick, der SPD-Innenexperte G\u00fcnther Graf oder der innenpolitische Sprecher der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion Erwin Marschewski &#8211; alle erkannten: &#8222;Der Radikalenerla\u00df, wie er in den 70er Jahren f\u00fcr die Linksradikalen galt, k\u00f6nnte ein geeignetes Mittel sein, Neonazis aus dem \u00f6ffentlichen Dienst fernzuhalten&#8220;.<\/b><\/p>\n<p>Noch im November und Dezember 1992 verbot das Innenministerium die &#8218;Nationalistische Front (NF)&#8216;, die &#8218;Deutsche Alternative (DA)&#8216; und die &#8218;Nationale Offensive (NO)&#8216;. Die Karlsruher Bundesanwaltschaft reagierte \u00e4hnlich. Hatte der oberste Ankl\u00e4ger der Republik, Generalbundesanwalt Alexander von Stahl, im Vorfeld des M\u00f6llner Brandanschlages stets dementiert, da\u00df im rechtsextremen Lager bereits die konstituierenden Bedingungen f\u00fcr kriminelle oder terroristische Vereinigungen gegeben seien &#8211; nach dem Anschlag ermittelte er gegen die Attent\u00e4ter wegen der Bildung und Unterst\u00fctzung einer terroristischen Vereinigung nach \u00a7 129a des Strafgesetzbuches.<!--more--><\/p>\n<p>Experten, die es wissen m\u00fcssen, f\u00fchren den Gesinnungswandel allerdings nicht auf neue Erkenntnisse der Karlsruher Beh\u00f6rde zur\u00fcck. Von Stahl, nach dem Brandanschlag ins Bonner Justizministerium einbestellt, soll von der Ministerin ultimativ aufgefordert worden sein, endlich von seinen Kompetenzen Gebrauch zu machen. Anderenfalls, so sei gedroht worden, k\u00f6nnten personelle Konsequenzen gezogen werden. Der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber wurde das vorherige lange Z\u00f6gern der Bundesanw\u00e4lte mit einem zu geringen Kompetenzrahmen der Karlsruher verkl\u00e4rt. Sie pr\u00fcfe, lie\u00df die Ministerin verbreiten, &#8222;ob die Zust\u00e4ndigkeiten des Generalbundesanwaltes auf Dauer ausreichen, um den rechten Terror wirkungsvoll zu bek\u00e4mpfen&#8220;.<a name=\"fnverweis1\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fn1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Wo die Justizministerin lediglich eine Ausweitung der Verfahrenszust\u00e4ndigkeiten von Stahls in den Raum stellte, ging der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Horst Eylmann (CDU), gleich einen Schritt weiter. \u00dcber die Ausweitung der Karlsruher Befugnisse hinaus setzte er sich f\u00fcr weitere Versch\u00e4rfungen im Strafrecht ein. Nach dem Vorbild der Bek\u00e4mpfung des Linksterrorismus wurde analog zur &#8218;Koordinierungsgruppe Terrorismusbek\u00e4mpfung (KGT)&#8216;<a name=\"fnverweis2\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fn2\">[2]<\/a> ein ebensolches Gremium f\u00fcr die Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten ins Leben gerufen. Verfassungsm\u00e4\u00dfig h\u00f6chst problematisch, denn unter Versto\u00df gegen das im Grundgesetz festgelegte Trennungsgebot zwischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Geheimdiensten, sitzen seither Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt, die verschiedenen Bonner Ministerien und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus Bund und L\u00e4ndern an einem Tisch, um Daten auszutauschen und gemeinsame Konzepte gegen die sprunghaft gestiegene Anzahl ausl\u00e4nderfeindlicher Straftaten zu entwickeln. Von der KGT unterscheidet sich die neue &#8218;Bund-L\u00e4nder-Informationsgruppe gegen Rechtsextremismus&#8216; nur insofern, als der Vorsitz des neuen Gremiums nicht beim Bundeskriminalamt, sondern beim K\u00f6lner Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz liegt.<\/p>\n<h4>Untauglicher Aktionismus<\/h4>\n<p>Wenige Monate nach dem spektakul\u00e4ren Anschlag entpuppen sich die Bonner Anstrengungen nun weitgehend als symbolische Politik, als untauglicher gesetzgeberischer Aktionismus. Die gr\u00f6\u00dfte Schlappe droht Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) mit seinen Parteiverboten. NF, DA und NO haben beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen seine Verbotsverf\u00fcgung erhoben. Sie berufen sich auf den Artikel 21 des Grundgesetzes, wonach Parteien nur vom Verfassungsgericht, nicht aber vom Bundesinnenminister verboten werden k\u00f6nnen. In seinen Verf\u00fcgungen hatte Seiters den Parteiencharakter der &#8218;Nationalistischen Front&#8216;, der &#8218;Nationalen Offensive&#8216; und der &#8218;Deutschen Alternative&#8216; schlicht bestritten &#8211; vermutlich um ein langwieriges Verfahren vor dem Verfassungsgericht umgehen zu k\u00f6nnen. Die mit hei\u00dfer Nadel gestrickten Dekrete k\u00f6nnten so vor dem obersten Gericht umstandslos verworfen werden. Seiters Ministerium hat jedoch nicht nur vers\u00e4umt, die Frage der Parteieigenschaft eingehend zu pr\u00fcfen. Wie das Nachrichtenmagazin &#8218;Der Spiegel&#8216; berichtete, wurde in der Verbotsverf\u00fcgung gegen die &#8218;Nationale Offensive&#8216; diese Gruppe mehrfach mit der &#8218;Deutschen Alternative&#8216; verwechselt.<\/p>\n<p>Ein Flop droht dem Minister auch bei den von ihm angestrengten Verfahren, dem DA-Chef Thomas Dienel und dem Aktivisten der &#8218;Freiheitlichen Arbeiterpartei (FAP)&#8216;, Heinz Reisz, die Grundrechte aberkennen zu lassen. Zwar wird Seiters Antrag vom gesamten Bundeskabinett mitgetragen, entscheiden aber mu\u00df auch hier das Bundesverfassungsgericht. W\u00fcrde dem Antrag stattgegeben, so w\u00e4re dies das erste Mal seit Bestehen der Bundesrepublik, da\u00df von der M\u00f6glichkeit des Artikel 18 Grundgesetz Gebrauch gemacht w\u00fcrde. Beiden Neo-Nazis w\u00fcrde dann untersagt, \u00f6ffentlich ihre politische Meinung zu \u00e4u\u00dfern, sich an politischen Versammlungen oder an Wahlen zu beteiligen. Zwar gab es bereits zu Beginn der 50er Jahre einen entsprechenden Antrag gegen den seinerzeit bekannten Alt-Nazi Remmers; dieser verlief ebenso im Sande wie ein anderes Verfahren gegen den Vorsitzenden der &#8218;Deutschen Volksunion (DVU)&#8216; Gerhard Frey, Ende der 60er Jahre.<\/p>\n<p>Die j\u00fcngsten Pl\u00e4ne des Bundesinnenministers f\u00fcgen sich allerdings nahtlos in die Bestrebungen der Christdemokraten, den Rechtsstaat generell erneut aufzur\u00fcsten. Unter dem Stichwort &#8222;Initiativen f\u00fcr eine wirksamere Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; pr\u00e4sentierte Seiters bereits Ende September 1992 einen Katalog dessen, was k\u00fcnftig an gesetzlichen und administrativen Regelungen versch\u00e4rft werden soll. Rechtsradikale Ausschreitungen, &#8222;Asylmi\u00dfbrauch&#8220; und Rauschgiftkriminalit\u00e4t nahm er dabei zum Anla\u00df, vor den Mitgliedern der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion einen diffusen zehn Punkte umfassenden Sicherheits-Katalog aufzustellen. Kernaussage: &#8222;Unser Staat mu\u00df sich in dieser Situation als wehrhafte Demokratie bew\u00e4hren&#8220;.<a name=\"fnverweis3\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fn3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Bei n\u00e4herem Hinsehen erweisen sich die geforderten Ma\u00dfnahmen als Pl\u00e4ne, die von Unionsseite seit Jahren &#8211; bislang erfolglos &#8211; umgesetzt werden sollen. Seiters Katalog sieht vor, &#8222;vor dem Hintergrund j\u00fcngster Erfahrungen&#8220; den Landfriedensbruch-Paragraphen zu versch\u00e4rfen. Gewaltt\u00e4tern soll damit erschwert werden, &#8222;aus einer selbst keine Gewalttaten begehenden Menge heraus zu handeln, beziehungsweise in dieser Menge unterzutauchen&#8220;.<a name=\"fnverweis4\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fn4\">[4]<\/a> Nahezu wortgleich hat dies die Union im Streit um AKW-Standorte, besonders im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die geplante Wiederaufbereitungsanlage (WAA) in Wackersdorf Anfang der 80er Jahre gefordert.<\/p>\n<h4>&#8230; ohne Ende<\/h4>\n<p>Ebenso soll das Haftrecht versch\u00e4rft werden, &#8222;um des Landfriedensbruch dringend Tatverd\u00e4chtige bei Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft nehmen zu k\u00f6nnen&#8220;.<a name=\"fnverweis5\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fn5\">[5]<\/a> Eine \u00e4hnliche, heftig umstrittene Regelung, der sog. &#8222;Unterbindungsgewahrsam&#8220;, ist von Bayern bereits im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der WAA verabschiedet worden. Andere Bundesl\u00e4nder weigerten sich bisher, diese Regelung zu \u00fcbernehmen. Folgt man den \u00dcberlegungen des Innenministers, m\u00fcssen k\u00fcnftig auch &#8222;die M\u00f6glichkeiten des Versammlungsgesetzes f\u00fcr ein befristetes und r\u00e4umlich geltendes Demonstrationsverbot konsequent genutzt werden&#8220;.<a name=\"fnverweis6\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fn6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Nichts fehlt, was die Union nicht schon bei der Bek\u00e4mpfung sozialer Bewegungen forderte, das bislang aber am hohen Stellenwert, den das Bundesverfassungsgericht dem Demonstrationsrecht einr\u00e4umt, scheiterte. Gleiches gilt f\u00fcr einen Entschlie\u00dfungsantrag zur Inneren Sicherheit, der von der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion am 6. Oktober 1992 verabschiedet wurde. Gefordert wird darin der Einsatz verdeckter Ermittler, die Erm\u00e4chtigung f\u00fcr den sog. &#8222;gro\u00dfen Lauschangriff&#8220;, die Ausweitung der &#8218;Sicherungshaft&#8216;, eine &#8222;praxisgerechte Ausgestaltung des Tatbestandes des Landfriedensbruches&#8220; und eine leichtere Ausweisung und Abschiebung straff\u00e4lliger Ausl\u00e4nder. Nicht zuletzt fordern die Unionisten auch den &#8222;beschleunigten Aufbau des Verfassungsschutzes in den neuen L\u00e4nder und den Aufschub des Stellenabbaus in den alten L\u00e4ndern, der in den letzten Jahren aufgrund der politischen Entwicklungen eingeleitet worden war&#8220;. Strafverfahren, &#8222;insbesondere solche mit einfacher Beweislage&#8220;<a name=\"fnverweis7\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fn7\">[7]<\/a> sollen beschleunigt und das Strafma\u00df bei Gewaltstraftaten erh\u00f6ht werden.<\/p>\n<p>Ein weiteres verfassungsrechtlich \u00e4u\u00dferst riskantes Lieblingsprojekt der CDU\/CSU-Rechtsexperten soll dabei dann gleich mit auf den Weg gebracht werden: Der Verfassungsschutz soll die Vorfeldbeobachtung im Bereich der Organisierten Kriminalit\u00e4t \u00fcbernehmen, der Bundesnachrichtendienst im Inland den Spuren m\u00f6glicher Waffenh\u00e4ndler nachgehen d\u00fcrfen.<\/p>\n<h5>Wolfgang Gast ist Redakteur der tageszeitung in Berlin.<\/h5>\n<h6><a name=\"fn1\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fnverweis1\">[1]<\/a> die tageszeitung v. 1.12.1992<br \/>\n<a name=\"fn2\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fnverweis2\">[2]<\/a> siehe B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 42 (2\/1992)<br \/>\n<a name=\"fn3\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fnverweis3\">[3]<\/a> Bundesinnenminister Rudolf Seiters von der CDU-\/CSU-Bundestagsfraktion am 22.8.1992<br \/>\n<a name=\"fn4\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fnverweis4\">[4]<\/a> ebd.<br \/>\n<a name=\"fn5\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fnverweis5\">[5]<\/a> ebd.<br \/>\n<a name=\"fn6\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fnverweis6\">[6]<\/a> ebd.<br \/>\n<a name=\"fn7\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/symbolische-politik-gegen-rechts-alibi-fuer-generelle-strafrechtsverschaerfungen\/#fnverweis7\">[7]<\/a> die tageszeitung v. 30.11.1992<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Wolfgang Gast Nach dem Brandanschlag in M\u00f6lln am 23. 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