{"id":2893,"date":"1993-02-22T10:28:35","date_gmt":"1993-02-22T10:28:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2893"},"modified":"1993-02-22T10:28:35","modified_gmt":"1993-02-22T10:28:35","slug":"der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2893","title":{"rendered":"Der weggetauchte Staat &#8211; Staatliche (Nicht-)Reaktionen auf rassistische Gewalttaten"},"content":{"rendered":"<h3>von Wolfgang Wieland<\/h3>\n<p><b>Vor dem Anschlag in M\u00f6lln hatte sich die \u00d6ffentlichkeit an Anschl\u00e4ge von Rechtsau\u00dfen gew\u00f6hnt wie an die t\u00e4gliche Wasserstandsmeldung: 1992 1.600 Gewalttaten von Rechts, darunter 500 Brand- und Sprengstoffanschl\u00e4ge. 800 Verletzte und 13 Tote. Noch nach Rostock geschahen in diesem Zusammenhang 10 Straftaten t\u00e4glich. Ca. 40.000 Neo-Nazis f\u00fchrten den Rechtsstaat offenbar nach Belieben vor. Politiker verharmlosten, gaben Stichworte oder sympathisierten offen mit dem Terror. Angefangen mit dem Kanzlerwort vom &#8222;Staatsnotstand&#8220; angesichts von 420.000 Fl\u00fcchtlingen im Jahr 1992 &#8211; was nicht einmal ein Prozent der Bev\u00f6lkerung ausmacht &#8211; war man eifrig bem\u00fcht, eine Stimmung des &#8218;Not kennt kein Gebot&#8216; aufkommen zu lassen. Die n\u00e4chtlichen Brandleger mu\u00dften sich geradezu anerkannt f\u00fchlen, in einer Art &#8218;Amtshilfe&#8216; f\u00fcr den \u00fcberforderten Staat zu handeln. &#8222;Es ist, als w\u00fcrde man die Leute ermuntern, mehr Brands\u00e4tze zu werfen: T\u00e4glich k\u00f6nnen sie ihre Erfolge an immer verr\u00fcckteren Vorschl\u00e4gen zur Asylpolitik ablesen&#8220;,<a name=\"fnverweis1\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fn1\">[1]<\/a> so Ignatz Bubis, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland. Es waren die Politikerworte von Asylantenfluten, Schmarotzern und Betr\u00fcgern, die da zu Steinen und Brands\u00e4tzen wurden. Der Asyl- und Schutzbegehrende als Vogelfreier in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung, dies war das verheerende Resultat einer politischen Kampagne, ohne die das Ph\u00e4nomen des explosionsartigen Terrors von Rechts nicht zu verstehen ist.<\/b><\/p>\n<p>Nun h\u00f6rt indes nach M\u00f6lln die Asyldebatte nicht auf. Auch mit der Grundgesetz\u00e4nderung und der Abschottung der Bundesrepublik gegen Fl\u00fcchtlinge wird sie wohl nicht verschwunden sein, sondern als Debatte \u00fcber dann illegal hier Aufh\u00e4ltliche fortgesetzt werden. Wenn dennoch seit M\u00f6lln die Welle rechtsradikaler Gewalt sp\u00fcrbar und z\u00e4hlbar zur\u00fcckgegangen ist, mu\u00df dies andere Gr\u00fcnde haben. Zuerst ist dabei die gesellschaftliche Gegenbewegung zu nennen, die Lichterketten, Demonstrationen, Rockkonzerte. Sie kam allerdings mit unfa\u00dfbarer Versp\u00e4tung. Daneben spielte auch repressives staatliches Eingreifen eine Rolle, aber nur subsidi\u00e4r und an zweiter Stelle. Dies soll nicht vergessen werden.<!--more--><\/p>\n<h4>Aus der Schublade<\/h4>\n<p>Am 9.12.1992 brachte die SPD-Fraktion in den Bundestag einen Entschlie\u00dfungsantrag zu &#8222;Rechtsextremismus, Ausl\u00e4nderfeindlichkeit und zunehmende Gewaltbereitschaft in der Bundesrepublik Deutschland&#8220; ein. In ihm hei\u00dft es u.a.: &#8222;Der deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, endlich den Rechtsextremismus so ernsthaft zu bek\u00e4mpfen, wie dies in der SPD-Regierung unter Helmut Schmidt mit der Bek\u00e4mpfung des Terrors der RAF geschehen ist&#8220;. Beschlich da manchen Sozialdemokraten die Sehnsucht nach einem neuen &#8218;deutschen Herbst&#8216;, so standen die Vorschl\u00e4ge der Regierung bereits in der Kontinuit\u00e4t des Kampfes und der staatlichen \u00dcberreaktion aus den Hochzeiten der Terrorismushysterie. Folgende Ma\u00dfnahmen wurden zur Diskussion gestellt:<\/p>\n<ul>\n<li>Versch\u00e4rfung des Haftrechtes durch Ausgestaltung als allgemeine Vorbeugehaft, auch f\u00fcr Erstt\u00e4ter,<\/li>\n<li>Wiedereinf\u00fchrung des Landfriedensbruchtatbestandes der Kaiserzeit mit der Folge, da\u00df sich strafbar macht, wer sich trotz Aufforderung aus der &#8222;gewaltt\u00e4tigen Menge&#8220; nicht entfernt,<\/li>\n<li>Ausdehnung pr\u00e4ventiven polizeilichen Unterbringungsgewahrsams auf vier Tage,<\/li>\n<li>Anwendung des Erwachsenenstrafrechtes auf Heranwachsende,<\/li>\n<li>Einf\u00fchrung von Mindeststrafen bei Landfriedensbruch und Volksverhetzungsdelikten,<\/li>\n<li>Tatbestandliche Erweiterung des \u00a7 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und des \u00a7 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), um auch Abwandlungen wie den sog. K\u00fchnengru\u00df p\u00f6nalisieren zu k\u00f6nnen,<\/li>\n<li>Neuauflage des sog. Hamburger Erlasses, des Beginns der Berufsverbote aus dem Jahre 1973, diesmal gegen Rechts,<\/li>\n<li>K\u00fcndigung dieses Personenkreises durch private Arbeitgeber,<\/li>\n<li>Ausbau der Abteilungen Rechtsextremismus bei den Landes\u00e4mtern f\u00fcr Verfassungsschutz,<\/li>\n<li>Bildung von Sondermeldediensten &#8222;fremdenfeindliche Straftaten&#8220;,<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung gerichtlicher Schnellverfahren m\u00f6glichst noch am Tatort.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sind dies im wesentlichen Planungen, so wurden andere Ma\u00dfnahmen, wie etwa die Verbote von drei rechtsradikalen Organisationen (siehe S. 30) oder die Aufstellung polizeilicher Sondereinheiten bereits ergriffen.<\/p>\n<p>Auf eine Berliner Bundesratsinitiative hin soll au\u00dferdem das Waffenrecht versch\u00e4rft werden, um Schreckschu\u00df-, Reizstoff- und Signalwaffen waffenscheinpflichtig zu machen. Daneben soll eine Mindestaltersgrenze von 18 Jahren f\u00fcr den Erwerb von Spring-, Fall- und Schmetterlingsmessern eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h4>Das bewu\u00dfte rechte Auge<\/h4>\n<p>Der Umschlag von staatlicher Apathie in ungez\u00fcgelten Aktionismus zeigt sich klar am Verhalten des Generalbundesanwaltes von Stahl. Ein gutes Jahr lang erkl\u00e4rte er sich f\u00fcr unzust\u00e4ndig: &#8222;Der Generalbundesanwalt ist nicht f\u00fcr jede Straftat zust\u00e4ndig, die politisch motiviert ist, sondern f\u00fcr solche, die sich gegen die innere Sicherheit richten und die durch eine &#8218;terroristische Vereinigung&#8216; begangen wurden. Das hei\u00dft, es mu\u00df eine Organisation geben, die hierarchisch gegliedert und auf Dauer angelegt ist.&#8220;<a name=\"fnverweis2\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fn2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Nach M\u00f6lln war auf einmal alles anders und die Zust\u00e4ndigkeit da. Es wurde keine hierarchisch gegliederte Organisation mehr verlangt, sondern zun\u00e4chst gegen Unbekannt ermittelt. Da\u00df die (in freier Anlehnung an den bekannten Film &#8218;Casablanca&#8216;) nach dem Motto &#8222;Verhaften Sie die \u00fcblichen Verd\u00e4chtigen&#8220;<a name=\"fnverweis3\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fn3\">[3]<\/a> dann Festgenommenen tats\u00e4chlich die dringend Tatverd\u00e4chtigen des Anschlages in M\u00f6lln waren, warf folgerichtig die Frage auf, weshalb man die \u00fcblichen Verd\u00e4chtigen nicht fr\u00fcher verhaftet hatte, insbesondere da die Staatsanwaltschaft erkl\u00e4rte, dies sei versucht worden, der Richter habe \u00fcber den Haftantrag aber nicht entschieden. So hilflos kannte man die staatlichen Strafverfolgungsorgane nie, wenn es gegen links ging.<\/p>\n<p>Insgesamt war die dritte Gewalt bis M\u00f6lln von selten erlebter Milde. Das Delikt der &#8222;K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge&#8220; hatte Konjunktur. Wenn &#8211; wie im Falle des Angolaners Antonio Amadeu &#8211; in Eberswalde Skinheads mit dem Vorsatz &#8222;Neger zu klatschen&#8220; losziehen und den Afrikaner buchst\u00e4blich wie einen Hund zu Tode pr\u00fcgeln, stockt schon der Atem, wenn das erkennende Gericht einen T\u00f6tungsvorsatz verneint und zu obiger K\u00f6rperverletzung kommt. Hier sei an Prof. Emil Julius Gumbel erinnert, einen der sch\u00e4rfsten Justizkritiker der Weimarer Zeit. Er war indes kein Jurist, sondern Professor f\u00fcr Statistik, seine St\u00e4rke war das Rechnen. Er stellte die Strafen f\u00fcr T\u00f6tungsdelikte von rechts gegen die von links &#8211; in den Fakten unangreifbar. So rechnete er vor, da\u00df in den ersten beiden Jahren der Weimarer Republik 314 von Rechten begangene T\u00f6tungsdelikte mit 31 Jahren und 10 Monaten sowie einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet wurden. F\u00fcr die 13 von Links begangenen T\u00f6tungen hielt er acht Todesurteile und 176 Jahre und 10 Monate Freiheitsstrafe fest.<a name=\"fnverweis4\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fn4\">[4]<\/a> Heute k\u00e4me man wohl zu \u00e4hnlichen Proportionen. Nat\u00fcrlich ist die Justiz heute nicht mehr systemfeindlich wie in den Jahren von Weimar, ist ihre &#8218;Milde&#8216; nicht von Sympathie mit den T\u00e4tern getragen. Insoweit hat Klaus Hartung recht, wenn er &#8222;wider den linken Alarmismus&#8220; schreibt: &#8222;Eines nutzt den Neonazis vor allem: Da\u00df der Staat auf die Verletzungen des Gewaltmonopols so gel\u00e4hmt, versp\u00e4tet und diffus reagiert. Auch hier hilft die prompte linke Interpretation, wonach eben diese Repressionsorgane auf dem rechten Auge blind sind, \u00fcberhaupt nichts. Selbst wenn es in vielen F\u00e4llen stimmt, gibt es einen weitaus beunruhigenderen Grund f\u00fcr die staatliche Ohnmacht. Auch die staatlichen Instrumente sind offenbar von den gewaltf\u00f6rmigen Umw\u00e4lzungsprozessen \u00fcberfordert. Wer die zivile Ordnung verteidigen will, mu\u00df sich inzwischen dazu bequemen, selbst den repressiven Organen Orientierung und Ermutigung anzubieten&#8220;.<a name=\"fnverweis5\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fn5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Ermutigung scheint hier weniger vonn\u00f6ten, um so mehr aber Orientierung. Die Untersch\u00e4tzung der Dimension und Systematik rechter Angriffe durch die Justiz beruhte auf zwei grunds\u00e4tzlichen Fehleinsch\u00e4tzungen. Einmal galt der Faschismus mit der NS-Zeit als erledigt und abgelegt f\u00fcr alle Zeiten. T\u00e4ter mit nazistischem Hintergrund waren nur als Spinner und Einzelg\u00e4nger ohne organisatorischen Hintergrund vorstellbar. Andererseits galt das Grundmotiv eines Vorgehens gegen die &#8218;Ausl\u00e4nderflut&#8216; als durchaus berechtigt, im Grundkonsens liegend, einen Mi\u00dfstand &#8211; wenn auch mit unfeinen Mitteln &#8211; zu beheben. Auf dieser Linie liegt auch die urspr\u00fcngliche Weigerung von Stahls.<\/p>\n<h4>Schlu\u00dffolgerungen<\/h4>\n<p>Die These, da\u00df bestehende Gesetze und bestehende Polizeikonzeptionen ausreichen, sofern sie nur angewendet werden, bedarf der Beweisf\u00fchrung vor allem in den \u00f6ffentlich ge\u00e4u\u00dferten Zweifelsf\u00e4llen. Nicht ausreichend ist hier der &#8211; wenngleich weitgehend zutreffende &#8211; Hinweis, da\u00df jetzt der &#8218;Rechtsextremismus&#8216; die Funktion einnimmt, die in den 70er Jahren der &#8218;Terrorismus&#8216; und in den 80er Jahren die &#8218;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8216; einnahm. Nat\u00fcrlich sollen jetzt die alten Schubladenpl\u00e4ne mit neuer Zauberformel durchgesetzt werden. Aber es gibt auch gutgemeinte Initiativen, tats\u00e4chliche Strafverfolgungsschwierigkeiten zu beheben. Sie sind auf ihre Tauglichkeit zu untersuchen:<\/p>\n<ul>\n<li>So hat Niedersachsen eine Bundesratsinitiative ergriffen, um ein Umgehen des \u00a7 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) zu verhindern und den engen Anwendungsbereich des \u00a7 130 StGB (Volksverhetzung) &#8222;ma\u00dfvoll zu erweitern.&#8220; Dabei soll unter Strafandrohung verboten werden, auch Kennzeichen, die &#8222;zum Verwechseln \u00e4hnlich&#8220; sind, zu verwenden. Dies zielt vor allem auf den &#8222;Quasi-Hitlergru\u00df&#8220;, den erhobenen rechten Arm mit drei abgespreizten Fingern. Erkennbar ist jedoch, da\u00df die tatbestandsm\u00e4\u00dfige Aufweichung eher willk\u00fcrlicher richterlichen Auslegung T\u00fcr und Tor \u00f6ffnet. Das Gebot der tatbestandlichen Klarheit wird dabei eklatant verletzt. Zugleich wird die Phantasie der rechten Szene angeregt, einer Verfolgung mit List auszuweichen, die Grenze des &#8218;Verwechselns&#8216; auszureizen und so Punktsiege zu erstreiten.<\/li>\n<li>Auch der Versuch, beim Volksverhetzungstatbestand das Wort &#8222;Menschenw\u00fcrde&#8220; durch &#8222;W\u00fcrde&#8220; zu ersetzen, \u00fcberzeugt nicht. Der bisherige, angeblich &#8222;zu enge&#8220; Tatbestand reichte, z.B. wegen des Ausspruches &#8222;Soldaten sind potentielle M\u00f6rder&#8220;, zu Verurteilungen wegen Volksverhetzung. Da\u00df ein T\u00fcrschild, das Angeh\u00f6rigen bestimmter Gruppen den Zutritt z.B. zu einer Gastst\u00e4tte verwehrt, nach herrschender Lehre nicht ausreicht, von einer Verletzung des &#8222;Kernes der Pers\u00f6nlichkeit&#8220; auszugehen, kann nicht im Ernst dazu f\u00fchren, nun die Achtung der Menschenw\u00fcrde nach Art. 1 Grundgesetz generell unter Strafandrohung zu stellen. Die Vorstellung ist zwar reizvoll, alle, die von &#8222;Asylschwindler&#8220;, &#8222;Schmarotzer&#8220;, &#8222;Betr\u00fcger&#8220; sprachen (Beispiele aus der Begr\u00fcndung der Bundesratsvorlage) &#8211; mithin den halben Bundestag &#8211; unter Strafe zu stellen, es d\u00fcrfte aber auf der Hand liegen, da\u00df hierdurch eine grenzenlose Kriminalisierung erfolgen w\u00fcrde. Jeder &#8222;Steuerl\u00fcgner&#8220;, &#8222;Einheitsbetr\u00fcger&#8220; und &#8222;Vignetten-Stra\u00dfenr\u00e4uber&#8220; k\u00f6nnte sich revanchieren. Die Grenzen der politischen Auseinandersetzung, die straffrei zu f\u00fchren bleiben mu\u00df, w\u00fcrden hier ber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es ist ein Irrtum, der tats\u00e4chlich gef\u00e4hrlichen Form rechtsextremer Propaganda mit dem Strafgesetzbuch begegnen zu wollen. Sie kommt, wie zum Beispiel die Zeitung &#8218;Junge Freiheit&#8216;, einem Blatt, das zur &#8222;konservativen Revolution&#8220; aufruft, &#8222;Menschenrechte&#8220; mit &#8222;Eselsrechten&#8220; gleichsetzt und Asylbewerber vor der Vermischung mit der deutschen Rasse sch\u00fctzen m\u00f6chte<a name=\"fnverweis6\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fn6\">[6]<\/a>, nicht als Schmierblatt einer &#8218;Kampftrinkerszene&#8216; daher, sondern aus rechtsintellektuellen Zirkeln. Die hier notwendige politische Auseinandersetzung kann nicht auf den Staatsanwalt abgew\u00e4lzt werden.<\/p>\n<p>Auch Ma\u00dfnahmen der Bundesregierung, bestehende rechtliche M\u00f6glichkeiten auszusch\u00f6pfen, m\u00fcssen kritisch gesehen werden, wenn sie um des Showeffektes willen und zur Beruhigung des Auslandes vorgenommen werden wie der Antrag nach Art. 18 Grundgesetz gegen Thomas Dienel (siehe S. 32). Diesen, so zu nationaler Ber\u00fchmtheit gelangten fr\u00fcheren FDJ-Funktion\u00e4r lie\u00df die Justiz zun\u00e4chst laufen, nachdem er als Chef der &#8218;Deutsch-Nationalen-Partei&#8216; im September 1992 mit Anh\u00e4ngern auf einem verlassenen Truppen\u00fcbungsplatz den Sturm auf Fl\u00fcchtlingsheime geprobt hatte. Das Kreisgericht teilte hierzu mit, es bestehe keine Flucht- und Verdunklungsgefahr. Auf den Gedanken, die H\u00f6he der zu erwartenden Strafe k\u00f6nne einen solchen Fluchtanreiz bieten, kam man nicht.<\/p>\n<p>Repressives staatliches Vorgehen gegen\u00fcber dem Terror von Rechts ist notwendig. Ein Allheilmittel jedoch ist es auch hier nicht. Im Gegenteil, wenn suggeriert wird, das Problem so l\u00f6sen zu k\u00f6nnen, wird eine tats\u00e4chliche Bek\u00e4mpfung eher erschwert. Vor der Gewaltanwendung finden die Fehlentwicklungen in den K\u00f6pfen der Jugendlichen statt, liegen gesellschaftliche Defizite blo\u00df. Alle noch vorhandenen Beeinflussungsma\u00dfnahmen sind zu ergreifen. Nach wie vor gilt, da\u00df jede Mark, die heute nicht im Jugendbereich investiert wird, in k\u00fcrzester Zeit zehnfach f\u00fcr Polizei und Justiz auszugeben ist.<\/p>\n<h5>Wolfgang Wieland ist innenpolitischer Sprecher der Fraktion &#8218;B\u00fcndnis 90 \/ DIE GR\u00dcNEN (AL) UFV&#8216; im Berliner Abgeordnetenhaus.<\/h5>\n<h6><a name=\"fn1\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fnverweis1\">[1]<\/a> Der Spiegel 45\/92<br \/>\n<a name=\"fn2\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fnverweis2\">[2]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 12.10.1991<br \/>\n<a name=\"fn3\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fnverweis3\">[3]<\/a> So der schleswig-holsteinische Justizminister Klaus Klingner auf dem &#8218;Alternativen Juristentag&#8216; am 29.11.1992 in Hannover<br \/>\n<a name=\"fn4\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fnverweis4\">[4]<\/a> konkret 12\/92<br \/>\n<a name=\"fn5\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fnverweis5\">[5]<\/a> Die Zeit Nr. 47\/93<br \/>\n<a name=\"fn6\"><\/a><a href=\"\/1993\/02\/22\/der-weggetauchte-staat-staatliche-nicht-reaktionen-auf-rassistische-gewalttaten\/#fnverweis6\">[6]<\/a> Stern Nr. 46\/92<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Wolfgang Wieland Vor dem Anschlag in M\u00f6lln hatte sich die \u00d6ffentlichkeit an Anschl\u00e4ge von<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,50],"tags":[],"class_list":["post-2893","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-044"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2893","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2893"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2893\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2893"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2893"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2893"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}