{"id":2977,"date":"1993-08-22T11:31:09","date_gmt":"1993-08-22T11:31:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=2977"},"modified":"1993-08-22T11:31:09","modified_gmt":"1993-08-22T11:31:09","slug":"vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=2977","title":{"rendered":"Vom Einheitlichen Binnenmarkt zum Gemeinsamen Abschiebungsraum &#8211; Politische Grenzsicherung in Europa"},"content":{"rendered":"<p><b>Mit der Schaffung des EG-Binnenmarktes haben die Exekutiven die bis dahin nationalen Abschottungspolitiken auf europ\u00e4isches Niveau gehoben. Die Au\u00dfengrenzen der EG sollen danach insbesondere gegen \u201eunkontrollierte Zuwanderung\u201c abgeschirmt werden. Im folgenden wird die Vorgeschichte dieser europ\u00e4ischen \u201eHarmonisierung\u201c und die Folgen dieser Vertragspoltik \u2013 auch f\u00fcr die Nachbarl\u00e4nder \u2013 n\u00e4her untersucht.<\/b><\/p>\n<p>Seit Anfang der 80er Jahre kamen sich die L\u00e4nder des n\u00f6rdlichen Westeuropas mit ihrer Abschottungspolitik gegen Fl\u00fcchtlinge und ImmigrantInnen immer wieder in die Quere. Man verfolgte zwar das gleiche Ziel, die Begrenzung oder Verhinderung von Zuwanderung vor allem aus der Dritten Welt, betrieb dies aber nach dem St. Florians-Prinzip: Hauptsache, die eigenen Grenzen blieben dicht und die eigenen Asylverfahren wurden nicht \u00fcberlastet. Die Wirkungen auf den Nachbarstaat, in den die jeweiligen Fluchtbewegungen umgeleitet wurden, und noch mehr: das Schicksal der unmittelbar Betroffenen, interessierten nicht. Europa begann sich zum Verschiebebahnhof f\u00fcr Menschen auf der Flucht zu entwickeln. Das Problem der \u201erefugees in orbit\u201c, der umherirrenden Fl\u00fcchtlinge, die mit ihrem Antrag auf Anerkennung in keinem Land eine wirkliche Chance hatten, begann sich nach und nach zu vergr\u00f6\u00dfern.<!--more--><\/p>\n<h4>Das Beispiel Sch\u00f6nefeld 1984-86<\/h4>\n<p>Mit der sukzessiven Verh\u00e4ngung der Visumspflicht f\u00fcr die Herkunftsl\u00e4nder von Fl\u00fcchtlingen im n\u00f6rdlichen Westeuropa war der direkte und legale Weg in diese L\u00e4nder weitgehend verschlossen worden. Die Konsulate stellten keine Einreisevisa f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge aus, der Landweg war f\u00fcr Menschen aus der Dritten Welt ausgeschlossen und die Fluggesellschaften wurden darauf festgelegt, keine Personen zu bef\u00f6rdern, die nicht \u00fcber die notwendigen Einreisepapiere verf\u00fcgten.<\/p>\n<p>Der Flughafen Sch\u00f6nefeld bildete in dieser Kette ein Loch, dessen Geschichte sehr deutlich das Funktionieren der konkurrierenden einzelstaatlichen Abschottungspolitiken illustriert.<\/p>\n<p>Bis 1985 stellte die damalige DDR, auf deren Territorium Sch\u00f6nefeld lag, problemlos Transitvisa zur Weiterreise in die BRD und Westberlin oder nach Skandinavien aus. Seit dem 1. Halbjahr 1984 nutzten vor allem Tamilen aus Sri Lanka diesen Weg nach Westberlin und ins Bundesgebiet. 1984 konnten so zwischen 100 und 200 tamilische Fl\u00fcchtlinge monatlich in Helmstedt ihren Asylantrag stellen.[<a name=\"fnverweis1\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn1\">1<\/a>] Durch ein Abkommen zwischen dem Westberliner Senat und der DDR-Fluggesellschaft \u201eInterflug\u201c im Juli 1985 wurde diesem Weg zum Asylverfahren ein gesamtdeutscher Riegel vorgeschoben: die DDR stellte Tamilen nur noch dann ein Transitvisum f\u00fcr die Weiterreise in die BRD oder Westberlin aus, wenn sie ein Einreisevisum der BRD vorweisen konnten.[<a name=\"fnverweis2\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn2\">2<\/a>]<\/p>\n<p>Das Transitloch Sch\u00f6nefeld lie\u00df tamilischen Fl\u00fcchtlingen von da an nur noch den Weg \u00fcber die Ostseef\u00e4hren nach D\u00e4nemark und Schweden. Nach einigem Hin und Her kamen diese L\u00e4nder im Dezember 1985 zu \u00e4hnlichen Regelungen mit der DDR, die sich aber nicht nur auf Tamilen, sondern generell auf Menschen aus S\u00fcdasien sowie dem vorderen und mittleren Orient bezogen. Diese Einreisesperre wirkte so vollst\u00e4ndig, da\u00df in den folgenden Wochen kein einziger Asylbewerber mehr den Weg \u00fcber die DDR nach Schweden und D\u00e4nemark fand.[<a name=\"fnverweis3\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn3\">3<\/a>]<\/p>\n<p>Im Februar 1986 zog die BRD nach und dehnte die zun\u00e4chst nur f\u00fcr Tamilen getroffene Abmachung mit der DDR auf alle B\u00fcrgerInnen visumspflichtiger Staaten aus.[<a name=\"fnverweis4\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn4\">4<\/a>] Ausgeschlossen von dieser Vereinbarung blieb nur Westberlin mit seinem Sonderstatus, um dessen Bedeutung sich im Sommer 1986 ein diplomatisches Tauziehen entwickelte. Im Oktober desselben Jahres gelang es dann, die Halbstadt in das Abkommen einzubeziehen. Das Transitloch Sch\u00f6nefeld war damit endg\u00fcltig gestopft.[<a name=\"fnverweis5\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn5\">5<\/a>]<\/p>\n<h4>Stunde der europ\u00e4ischen Exekutiven<\/h4>\n<p>Da\u00df eine solche Form der Konkurrenz ein Ende haben m\u00fcsse und eine europ\u00e4ische L\u00f6sung des Asylproblems notwendig sei, war auch unter den Kritikern der Abschottungspolitik weitgehend unumstritten. Das Europ\u00e4ische Parlament legte im Jahre 1987 einen Bericht vor und verabschiedete eine Entschlie\u00dfung, die wesentliche Elemente einer humanen Fl\u00fcchtlingspolitik aufzeigte: Der Bericht des Abg. Vetter hob das Problem der umherirrenden Fl\u00fcchtlinge und der nur geduldeten De-facto-Fl\u00fcchtlinge hervor und forderte, den Fl\u00fcchtlingsbegriff auf Kriegs- und B\u00fcrgerkriegsfl\u00fcchtlinge zu erweitern, EG-weit ein Grundrecht auf Asyl zu verankern, die Visumspflicht nicht zu einem Mittel der Abwehr von Fl\u00fcchtlingen werden zu lassen, einen europ\u00e4ischen \u201eLastenausgleich\u201c zu schaffen etc.[<a name=\"fnverweis6\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn6\">6<\/a>]<\/p>\n<p>Auch wenn die nationalen Exekutiven, die sich die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr diese \u201eHarmonisierung\u201c nicht nehmen lie\u00dfen, sich immer wieder zu ihren Verpflichtungen aus der Genfer Fl\u00fcchtlingspolitik bekannten und das Problem der \u201erefugees in orbit\u201c in den Pr\u00e4ambeln auftauchen lie\u00dfen, \u00e4nderte die Harmonisierung an der Zielrichtung und den Instrumenten der Abschottung nichts. Die im Binnenmarkt geplante Abschaffung der Kontrollen an den EG-Binnengrenzen wurde vielmehr zum Vorwand f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der \u201eunkontrollierten Zuwanderung\u201c resp. der illegalen Einwanderung. Den Vorreiter machte dabei die Schengen-Gruppe, die die gemeinsame Visums- und Asylpolitik als \u201eAusgleichsma\u00dfnahme\u201c f\u00fcr die mit dem Abkommen bezweckte Aufhebung der Binnengrenzen deklarierte. Die entsprechenden Teile des im Mai 1990 unterzeichneten Schengener Durchf\u00fchrungsabkommens lagen im gro\u00dfen und ganzen bereits 1988 vor.[<a name=\"fnverweis7\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn7\">7<\/a>]<\/p>\n<p>Die unter den \u201eZw\u00f6lfen\u201c ausgehandelten Abkommen reproduzieren in wesentlichen Teilen die Schengener Regelungen, klammern aber \u2013 vor allem aufgrund der britischen Weigerung \u2013 die Frage der Binnengrenzen systematisch aus. Statt eines umfassenden Vertrages wie in Schengen, erarbeitet man mehrere einzelne. Bisher liegen vor:<\/p>\n<ul>\n<li>das Dubliner \u201e\u00dcbereinkommen \u00fcber die Bestimmung des zust\u00e4ndigen Staates f\u00fcr die Pr\u00fcfung eines in den Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft gestellten Asylantrages\u201c, das elf Staaten am 15.6.1990 und D\u00e4nemark am 13.6.1991 unterzeichneten, und<\/li>\n<li>das \u201e\u00dcbereinkommen der Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber das \u00dcberschreiten der Au\u00dfengrenzen\u201c, das bereits zur Luxemburger Tagung der Innenminister im Juni 1991 vorlag, aber bisher wegen der Streitigkeiten Gro\u00dfbritanniens und Spaniens um Gibraltar nicht unterschrieben wurde.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wie im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit finden die Verhandlungen auch hier nicht nur unter Ausschlu\u00df der \u00d6ffentlichkeit, sondern auch unter Ausschlu\u00df der formellen EG-Gremien als Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regierungen statt. W\u00e4hrend die Innen- bzw. Justizminister in Polizeifragen als TREVI-Minister[<a name=\"fnverweis8\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn8\">8<\/a>] tagen, treffen sie sich in asyl- und ausl\u00e4nderpolitischen Angelegenheiten meist in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang als \u201ef\u00fcr Einwanderungsfragen zust\u00e4ndige Minister der EG-Mitgliedstaaten\u201c. War es in Polizeifragen die TREVI AG 92, der die Vorbereitungen auf den Binnenmarkt \u00fcbertragen wurden, so ist es hier die von den Ministern 1986 ins Leben gerufene \u201eAd-hoc-Gruppe Einwanderung\u201c, die diesen provisorisch anmutenden Titel auch jetzt noch f\u00fchrt, obwohl sie mittlerweile einen Rattenschwanz an Unterarbeitsgruppen nach sich zieht (Asyl, Visa, Au\u00dfengrenzen, gef\u00e4lschte Dokumente, Aufnahme\/ Entfernung, Informationsaustausch). Ausl\u00e4nderpolitik und Polizeipolitik wurden nicht umsonst weitgehend parallelisiert. \u00dcberschneidungspunkte gibt es vor allem im Bereich der \u00dcberwachung der Au\u00dfengrenzen und des Informationsaustauschs.<\/p>\n<p>Erst durch den Maastrichter Vertrag erh\u00e4lt die informelle Zusammenarbeit der EG-Exekutiven europ\u00e4ische Weihen und wird als \u201eintergouvernementale Zusammenarbeit\u201c institutionalisiert.[<a name=\"fnverweis9\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn9\">9<\/a>] Die EG-Kommission, die bisher schon an den Sitzungen der Ad-hoc-Gruppe teilnehmen durfte, erh\u00e4lt damit im asyl- und ausl\u00e4nderpolitischen Bereich (nicht aber im Bereich der Polizeikooperation) Vorschlagsrechte. Das Europa-Parlament kann nun zwar mit einer etwas ausf\u00fchrlicheren Information rechnen, Mitbestimmungsrechte wird es auch in Zukunft nicht haben.<\/p>\n<h4>Visumspolitik\/Einreisevoraussetzungen<\/h4>\n<p>Die entsprechenden Artikel des Schengener Abkommens und das Au\u00dfengrenzenabkommen sehen zun\u00e4chst die Vergabe eines gemeinsamen Visums bzw. bis zu diesem Zeitpunkt die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Visa vor. Damit verbunden ist nicht nur die Einigung auf diejenigen Staaten, f\u00fcr deren B\u00fcrgerInnen in allen Staaten die Visumspflicht gelten soll. 1989 waren dies im Gesamt-EG-Rahmen 59, mittlerweile sind es 73 Staaten. Die \u201eNegativliste\u201c der Schengen-Staaten belief sich 1992 auf 120 Staaten.[<a name=\"fnverweis10\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn10\">10<\/a>] Eine weitere Vereinheitlichung unter den Schengen- und EG-Staaten und damit die weitere Ausdehnung der Visumspflicht ist in Aussicht gestellt.<\/p>\n<p>Zu ihrer Durchsetzung bei der Einreise auf dem Luftweg fordern beide Abkommen die Einf\u00fchrung von Sanktionen gegen Transportunternehmen, die Personen ohne Visa in die EG bzw. den Schengener Raum bef\u00f6rdern. Solche Regelungen gibt es bereits in Gro\u00dfbritannien, D\u00e4nemark, Belgien und der BRD.[<a name=\"fnverweis11\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn11\">11<\/a>]<\/p>\n<p>Sowohl bei der Vergabe des Visums durch die Konsulate als auch bei der Kontrolle an den Grenzen sollen die beteiligten Staaten auch im Interesse ihrer Partner handeln, denen im Au\u00dfengrenzenabkommen gar ein Einspruchsrecht gegen die Visumsvergabe einger\u00e4umt wird.<\/p>\n<p>Neben den nationalen Listen zur Einreiseverweigerung soll es zus\u00e4tzlich eine gemeinsame per Computer gef\u00fchrte Liste geben. Diese Funktion wird das \u201eSchengener Informationssystem (SIS)\u201c erf\u00fcllen, das wie bereits die Fahndungssysteme der nationalen Polizeien ebenfalls die Ausschreibungen zur Zur\u00fcckweisung von Ausl\u00e4nderInnen enthalten soll. Die bundesdeutsche \u201eSichtvermerkssperrliste\u201c enthielt 1991 etwa 23.000 Personen.[<a name=\"fnverweis12\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn12\">12<\/a>] Im Rahmen der Gesamt-EG soll diese Liste im \u201eEurop\u00e4ischen Informationssystem (EIS)\u201c enthalten sein, das eine Erweiterung des SIS bilden wird. Da das Au\u00dfengrenzenabkommen nicht einmal rhetorische Datenschutzklauseln enth\u00e4lt, bedarf es hier noch eines Datenschutzabkommens, das bereits in Arbeit ist.<\/p>\n<h4>Asylpolitik<\/h4>\n<p>Die grundlegende asylpolitische Regelung im Rahmen der EG ist das Prinzip der einzigen Chance, das bereits in der an Kompetenzschwierigkeiten gescheiterten Richtlinie der EG-Kommission enthalten war[<a name=\"fnverweis13\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn13\">13<\/a>] und den Kern des Dubliner Abkommens der diesbez\u00fcglichen Teile des Schengener Abkommens darstellt. Parallel- oder Folgeantr\u00e4ge desselben Asylbewerbers in einem zweiten EG-Staat, oder in den Worten des EG-Kommissionsjuristen Gilsdorf: der \u201eWanderzirkus\u201c,[<a name=\"fnverweis14\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn14\">14<\/a>] \u2013 soll damit unterbunden werden. Von unbedeutenden Ausnahmen abgesehen, soll jeweils der EG- bzw. Schengen-Staat f\u00fcr einen Asylantrag zust\u00e4ndig sein, \u00fcber dessen Grenze die betreffende Person in die EG eingereist ist.<\/p>\n<p>Zwischen den Vertragsstaaten funktioniert diese Regelung wie ein Schubabkommen. Ist eine Person als Zweitantragsteller identifiziert oder wird ihr nachgewiesen, da\u00df sie \u00fcber einen anderen Staat in die EG kam, so kann sie formlos in diesen abgeschoben werden. Voraussetzung f\u00fcr die Umsetzung dieser Regelung ist ein Informationsaustausch zwischen den nationalen Asylverwaltungen. Zu diesem Zweck sollen die \u201eFingerabdruck-Identifizierungssysteme (AFIS)\u201c der EG-Staaten in einem gemeinsamen System \u201eEURODAC\u201c vernetzt werden <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/1993\/08\/22\/auslaendererfassung-in-der-bundesrepublik-die-informationelle-sonderbehandlung-von-immigrantinnen-und-fluechtlingen\/\">(siehe S. 36 ff.)<\/a>.<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die \u201ePr\u00fcfung\u201c eines Asylantrages bedeutet aber nicht notwendigerweise, da\u00df der zust\u00e4ndige Staat sich tats\u00e4chlich mit dem Antrag auseinandersetzen mu\u00df, er mu\u00df nur nach seinen Gesetzen und Verfahrensvorschriften vorgehen. Dies kann auch bedeuten, da\u00df er den Antrag samt AsylbewerberIn bereits an der Grenze zur\u00fcckweist, weil er ihn als \u201eoffensichtlich unbegr\u00fcndet\u201c bewertet. Diese Klausel und dazugeh\u00f6rige Listen sicherer Herkunfts- und Erstaufnahmel\u00e4nder bildeten bereits ein zentrales rechtliches Instrument der nationalen Abschottungspolitiken. Damit verbunden sind regelm\u00e4\u00dfig Schnellverfahren an der Grenze oder gar die M\u00f6glichkeit der sofortigen Zur\u00fcckweisung. Diese Nichtbefassung mit Asylgesuchen bildet den Kern der faktischen Abschaffung des Asylrechts in der BRD seit Juli dieses Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten AsylbewerberInnen nur dann zur\u00fcckgewiesen werden, wenn ihnen ein Aufenthalt von l\u00e4nger als drei Monaten in einem EG-Land, in Schweden, Norwegen, der Schweiz oder \u00d6sterreich nachgewiesen werden konnte.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Bundesregierung zu Hause die Abschaffung des Asylrechts betrieb, wirkte sie in den Verhandlungen der Ad-hoc-Gruppe bereits seit 1991 auf eine gemeinsame Liste von \u201esicheren Drittstaaten\u201c hin.<\/p>\n<p>Eine solche Liste kam indes auf den Londoner und Kopenhagener Ministertreffen vom 30.11.92 und 1.6.93 (noch) nicht zustande. Allerdings einigte man sich auf ein gemeinsames Vorgehen bei \u201eoffensichtlich unbegr\u00fcndeten\u201c Antr\u00e4gen, die durch ein Schnellverfahren sp\u00e4testens nach einem Monat abgeschlossen sein sollen. Danach sind \u201eoffensichtlich unbegr\u00fcndet\u201c:<\/p>\n<ul>\n<li>\u201eAntr\u00e4ge ohne inhaltlichen Bezug zu den Kriterien der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention\u201c, also u.a. Antr\u00e4ge von Kriegs- und B\u00fcrgerkriegsfl\u00fcchtlingen, die auch bisher schon als nicht \u201epolitisch verfolgt\u201c galten,<\/li>\n<li>\u201eMi\u00dfbrauchsf\u00e4lle\u201c, bei denen der Fl\u00fcchtling die \u201eMitwirkung am Verfahren\u201c durch Vernichtung von Dokumenten oder Vorlage von gef\u00e4lschten, durch die Verweigerung von Fingerabdr\u00fccken etc. verweigerte,<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge von Fl\u00fcchtlingen, die eine \u201eGefahr f\u00fcr die Sicherheit des Staates gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des nationalen Rechts\u201c darstellen,<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge von AsylbewerberInnen aus \u201esicheren\u201c Staaten.[<a name=\"fnverweis15\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn15\">15<\/a>]<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die M\u00f6glichkeit des Schnellverfahrens an der Grenze und der Zur\u00fcckweisung war im Dubliner Abkommen nur implizit enthalten. Durch die Londoner Beschl\u00fcsse wird sie zur wahrscheinlicheren Form der \u201ePr\u00fcfung\u201c von Asylantr\u00e4gen. Das Problem der umherirrenden Fl\u00fcchtlinge wird damit nicht gel\u00f6st, sondern vor die Au\u00dfengrenzen der EG verbannt.<\/p>\n<h4>EFTA-Staaten: Beteiligung im eigenen Interesse<\/h4>\n<p>Der Beitritt der EFTA-Staaten zu den Abkommen von Schengen und Dublin scheiterte bisher daran, da\u00df diese Abkommen nur EG-Staaten offenstanden. Das Interesse dieser Staaten wird aus zwei Quellen gespeist:<\/p>\n<ul>\n<li>Zum einen sind sie an einer Einbindung in den freien Verkehr im EG-Binnenmarkt und an weiterhin relativ offenen Grenzen zu ihren Nachbarstaaten in der EG interessiert. Von einer st\u00e4rkeren Kontrolle der EG-Au\u00dfengrenzen bef\u00fcrchten sie eine Isolierung.<\/li>\n<li>Zum anderen f\u00fcrchten diese Staaten \u2013 wie es der Schweizer Justizminister Koller anl\u00e4\u00dflich der deutschen Asylrechts\u00e4nderung ausdr\u00fcckte \u2013 einen \u201eZiell\u00e4nderwettbewerb\u201c.[<a name=\"fnverweis16\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn16\">16<\/a>] Sie wollen nicht zum Auffangbecken von Asylsuchenden werden, die von der EG zur\u00fcckgewiesen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Insbesondere \u00d6sterreich, durch das ein gro\u00dfer Teil der Fl\u00fcchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien kommt, die in die BRD wollen, hat hier reale Bef\u00fcrchtungen: Zwischen \u00d6sterreich und der BRD besteht ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen von 1961, nach dem eine Zur\u00fcckweisung von illegal eingereisten Personen nur im Zeitraum von vier Tagen nach der Einreise m\u00f6glich ist.[<a name=\"fnverweis17\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn17\">17<\/a>] Einer Neufassung des Abkommens, auf das die BRD bereits 1992 drang, wollte der Alpenstaat nur zustimmen, wenn vorher eine Einbindung in das Dubliner Abkommen erfolge.[<a name=\"fnverweis18\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn18\">18<\/a>]<\/p>\n<p>Eine L\u00f6sung scheint hier mittlerweile gefunden zu sein. Die \u201eAd-hoc-Gruppe Einwanderung\u201c hat auf ihrer Sitzung in Kopenhagen ein Parallelabkommen pr\u00e4sentiert, das den EFTA-Staaten zum Beitritt angeboten werden soll.[<a name=\"fnverweis19\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn19\">19<\/a>] Auch das Schengener Abkommen soll \u2013 sofern die interessierten Staaten gleichzeitig die EG-Mitgliedschaft anstreben \u2013 dem Beitritt offenstehen. Die Schweiz, \u00d6sterreich und Schweden haben ihr Interesse bereits bekundet.[<a name=\"fnverweis20\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn20\">20<\/a>]<\/p>\n<h4>Der \u00f6stliche Rand<\/h4>\n<p>Verhandlungen und Vertr\u00e4ge gab es aber nicht nur mit den Staaten, die zu der Abschiebegemeinschaft kooptiert werden wollen, sondern auch mit jenen, die eindeutig jenseits der \u00f6stlichen EG-Au\u00dfengrenze liegen und gegen welche diese Grenze durch versch\u00e4rfte Kontrollen gesichert werden soll. Grenzziehungen werden aber nicht nur durch verst\u00e4rkte polizeiliche Kontrollen und durch technisches \u00dcberwachungsger\u00e4t vorgenommen. Die Verhandlungspolitik der Schengener und der EG-Staaten, und insbesondere der BRD, beinhaltet eine Vorverlagerung der Grenzkontrollen und Abschiebungslasten in Richtung Osten.<\/p>\n<p>Noch zu ihren Lebzeiten wurde die DDR in das Schengener Abkommen mit einbezogen. Die \u00d6ffnung der innerdeutschen Grenze und die damit verbundenen Bef\u00fcrchtungen der Schengener Partner hinsichtlich einer ungebremsten Zuwanderung von jenseits der Oder verz\u00f6gerten die Unterzeichnung des Abkommens, das bereits im Dezember 1989 unterschriftsreif vorlag, um ein halbes Jahr. Bis zum Fr\u00fchjahr 1991 kristallisierte sich schlie\u00dflich eine gemeinsame Visumspolitik der Schengen-Staaten gegen\u00fcber Osteuropa heraus. Gegen\u00fcber der CSFR und Ungarn, die entscheidend zum Exodus aus der DDR beigetragen hatten, beseitigte man schon 1990 die Visumspflicht. F\u00fcr Polen geschah dies erst nach Abschlu\u00df eines \u201e\u00dcbereinkommens betreffend die R\u00fccknahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt\u201c am 21.3.91. War die politische Agenda im Umgang mit Osteuropa 1990 noch von der \u00d6ffnung der Grenzen bestimmt, so bildet dieses Abkommen die Wasserscheide.<\/p>\n<p>Die \u201eBerliner Konferenz\u201c der Innenminister der EG, der Schweiz, \u00d6sterreichs und der ost- und s\u00fcdosteurop\u00e4ischen L\u00e4nder am 30.\/31.10.1991 stand ganz unter dem Ziel, \u201eunkontrollierte Wanderungsbewegungen\u201c zu verhindern. Bi- und multilaterale R\u00fcckf\u00fchrungsabkommen wurden angeregt. Die illegale Einwanderung und die \u201eSchleuserkriminalit\u00e4t\u201c wurden im Protokoll der Konferenz und in entsprechenden Vertr\u00e4gen der BRD mit Polen, Ungarn, der CSFR und Bulgarien in den Kontext der \u201eorganisierten Kriminalit\u00e4t\u201c ger\u00fcckt.<\/p>\n<p>Besondere Bedeutung erhielt das am 1.11.92 in Kraft getretene R\u00fccknahmeabkommen mit Rum\u00e4nien. Wurden bis dahin Rum\u00e4nInnen (insbesondere Roma aus diesem Land) nach einem illegalen \u00dcbertritt der polnischen oder tschechischen Grenze zur BRD wieder in diese L\u00e4nder zur\u00fcckgewiesen, so werden sie nach dem Vertrag nun direkt nach Bukarest geflogen. Bereits Ende Februar 1993 waren 3.000 Personen zur\u00fcckgeflogen worden. Im Juni waren es bereits \u00fcber 15.000. Die vom Bundesgrenzschutz gecharterten Flugzeuge starten fast t\u00e4glich vom Flughafen Sch\u00f6nefeld.[<a name=\"fnverweis21\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn21\">21<\/a>] Vor dem Hintergrund des neuen Asylrechts ist ein weiterer Anstieg der Abschiebungen zu erwarten. Konnten diejenigen, denen es gelang einen Asylantrag in der BRD zu stellen, bisher nur nach Abschlu\u00df des Verfahrens abgeschoben werden, so kann dies nun sofort erfolgen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig werden die angrenzenden Staaten vor die Alternative gestellt, entweder selbst striktere Grenzkontrollen gegen ihre (s\u00fcd)\u00f6stlichen Nachbarn einzuf\u00fchren oder den \u201eR\u00fcckstau\u201c bundesdeutscher Abschiebungen in Kauf zu nehmen. Im Gefolge der Fortsetzung der \u201eBerliner Konferenz\u201c in Budapest am 15.\/16.2.93 bem\u00fchten sich die Transitstaaten Polen, Ungarn, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien und \u00d6sterreich um ein multilaterales Abkommen, das sie nicht vollst\u00e4ndig dem Druck der deutschen Abschiebungen aussetzen sollte. Die Gespr\u00e4che hierzu scheiterten im M\u00e4rz.[<a name=\"fnverweis22\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn22\">22<\/a>] Damit war der Weg f\u00fcr bilaterale Abkommen frei. Mit Polen hat die BRD im Vorfeld der Asylrechts\u00e4nderung einen erweiterten R\u00fcck\u00fcbernahmevertrag ausgehandelt, bei dem die BRD sich zu Zahlungen von 120 Mio. DM f\u00fcr die Unterbringung von Fl\u00fcchtlingen und die Verst\u00e4rkung der Kontrollen an den polnischen Ostgrenzen verpflichtet.[<a name=\"fnverweis23\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn23\">23<\/a>] Eine \u00e4hnliche Regelung mit der Tschechischen Republik wird angestrebt.[<a name=\"fnverweis24\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn24\">24<\/a>]<\/p>\n<p>Die Sicherung der EG-Au\u00dfengrenze und die bundesdeutsche Asylpolitik f\u00fchren zugleich zu einer Verh\u00e4rtung der Grenzen in Ost- und S\u00fcdosteuropa. Polen diskutiert schon seit l\u00e4ngerem die Einf\u00fchrung der Visumspflicht f\u00fcr die Staaten der ehemaligen UdSSR, Rum\u00e4nien und Bulgarien. Mit der Ukraine wurde im Mai ein Abkommen geschlossen, das u.a. die R\u00fcckschiebung von Personen erm\u00f6glicht, die sich illegal in Polen aufhalten.[<a name=\"fnverweis25\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn25\">25<\/a>] Die Tschechische Republik betreibt die Befestigung der Grenze zur Slowakei[<a name=\"fnverweis26\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn26\">26<\/a>] und hat mit Polen bereits ein R\u00fccknahemabkommen geschlossen.[<a name=\"fnverweis27\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn27\">27<\/a>] Ungarn setzt seit geraumer Zeit das Milit\u00e4r zur Kontrolle seiner Grenzen zu Serbien und Rum\u00e4nien ein.[<a name=\"fnverweis28\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn28\">28<\/a>]<\/p>\n<p>Die \u201eR\u00fcckkehr nach Europa\u201c, die sich die osteurop\u00e4ische Opposition erhoffte, wird also nicht jedem gestattet: Polen, Ungarn und die nunmehr zerbrochene CSFR haben sich an den Katzentisch des Kontinents gerettet. Bulgarien, Rum\u00e4nien und das, was von der Sowjetunion und Jugoslawien blieb, wurden vor die T\u00fcr gestellt.<\/p>\n<h4>Vertr\u00e4ge als Auftrag an die Polizei<\/h4>\n<p>Die EG-Asylpolitik, die von der Bundesregierung ma\u00dfgeblich betrieben wurde und in die sich das neue deutsche Asylrecht einordnet, steht nicht nur auf dem Papier, sondern ist eng verbunden mit der polizeilichen Zusammenarbeit. Das informationstechnische Instrumentarium ist ein polizeiliches und auch die Visumspolitik beinhaltet einen permanenten Auftrag an die Grenzpolizeien. Die Aufhebung der Binnengrenzen, die selbst im Schengener Rahmen nach dem Machtwechsel in Frankreich und der dortigen Versch\u00e4rfung der Einwanderungspolitik erst im Dezember beginnen soll,[<a name=\"fnverweis29\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fn29\">29<\/a>] f\u00fchrt keineswegs zu mehr Freiheiten. Denn auch im Innern der EG-Staaten wird man in Zukunft mit mehr Kontrollen rechnen m\u00fcssen. Wie sonst sollen die Abschiebungen von Illegalen und abgelehnten Asylsuchenden durchgesetzt werden, wenn nicht durch Kontrollen \u2013 deren wichtigstes Kriterium die Hautfarbe sein wird.<\/p>\n<h5>Heiner Busch ist Redaktionsmitglied und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6>[<a name=\"fn1\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis1\">1<\/a>] Landespressedienst Berlin v. 5.7.1984<br \/>\n[<a name=\"fn2\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis2\">2<\/a>] Landespressedienst Berlin v. 1.8.1985<br \/>\n[<a name=\"fn3\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis3\">3<\/a>] die tageszeitung v. 3.2.1986<br \/>\n[<a name=\"fn4\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis4\">4<\/a>] Frankfurter Rundschau v. 3.2.1986<br \/>\n[<a name=\"fn5\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis5\">5<\/a>] vgl. r\u00fcckblickend: Berliner Zeitung v. 22.12.1992<br \/>\n[<a name=\"fn6\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis6\">6<\/a>] Europ\u00e4isches Parlament: Bericht im Namen des Ausschusses f\u00fcr Recht und B\u00fcrgerrechte zu den Fragen des Asylrechts, 23.2.1987, PE DOK A 2-227\/86\/B, Entschlie\u00dfung zu den Fragen des Asylrechts, Amtsblatt der EG, Nr. C 99\/167, 13.4.1987<br \/>\n[<a name=\"fn7\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis7\">7<\/a>] siehe: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 33 (2\/89), S. 95 ff.<br \/>\n[<a name=\"fn8\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis8\">8<\/a>] siehe hierzu: B\u00fcrgerrechte Polizei\/CILIP 40 (3\/91), S. 35 ff.<br \/>\n[<a name=\"fn9\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis9\">9<\/a>] vgl. den Titel VI \u2013 Bestimmungen \u00fcber die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, die neu in den EWG-Vertrag eingef\u00fchrten Art 100c und 100d sowie die Regierungserkl\u00e4rungen zur \u201eAsylfrage\u201c und zur \u201epolizeilichen Zusammenarbeit\u201c, die Teil des Vertrags sind<br \/>\n[<a name=\"fn10\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis10\">10<\/a>] El Pa\u00eds v. 7.6.1989; Europe v. 5.6.1993; BMI: Stand der Umsetzungsma\u00dfnahmen des Schengener \u00dcbereinkommens \u2013 Bericht an den Innenausschu\u00df des Bundestages, Anlage 1, 29.10.1992<br \/>\n[<a name=\"fn11\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis11\">11<\/a>] vgl. Meijers et al.: Schengen, 1991, S. 37 ff.<br \/>\n[<a name=\"fn12\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis12\">12<\/a>] BT-Drs. 12\/1888 v. 30.12.1991<br \/>\n[<a name=\"fn13\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis13\">13<\/a>] vgl. Zeitschrift f\u00fcr Rechtspolitik 6\/89, S. 225 ff.<br \/>\n[<a name=\"fn14\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis14\">14<\/a>] Europarecht, 1\/90, S. 65<br \/>\n[<a name=\"fn15\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis15\">15<\/a>] vgl. Bericht des Bundesminister des Innern \u00fcber die T\u00e4tigkeit der f\u00fcr Fragen der Einwanderung zust\u00e4ndigen Minister der EG-Mitgliedstaaten v. 7.1.1993<br \/>\n[<a name=\"fn16\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis16\">16<\/a>] Tagesanzeiger Z\u00fcrich v. 27.5.1993<br \/>\n[<a name=\"fn17\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis17\">17<\/a>] Der Spiegel v. 22.2.1993<br \/>\n[<a name=\"fn18\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis18\">18<\/a>] BMI: Bericht \u00fcber den Stand der Verhandlungen mit der CSFR, der Schweiz und \u00d6sterreich \u00fcber den Abschlu\u00df von R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen, Bonn, 6.5.1992<br \/>\n[<a name=\"fn19\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis19\">19<\/a>] Europe v. 5.6.1993<br \/>\n[<a name=\"fn20\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis20\">20<\/a>] Europe v. 28.1.1993<br \/>\n[<a name=\"fn21\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis21\">21<\/a>] die tageszeitung v. 23.6.93<br \/>\n[<a name=\"fn22\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis22\">22<\/a>] S\u00fcddeutsche Zeitung v. 18.3.1993<br \/>\n[<a name=\"fn23\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis23\">23<\/a>] S\u00fcddeutsche Zeitung v. 8.5.1993<br \/>\n[<a name=\"fn24\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis24\">24<\/a>] Frankfurter Rundschau v. 28.5.1993<br \/>\n[<a name=\"fn25\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis25\">25<\/a>] Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 25.5.1993<br \/>\n[<a name=\"fn26\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis26\">26<\/a>] S\u00fcddeutsche Zeitung v. 12.3.1993<br \/>\n[<a name=\"fn27\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis27\">27<\/a>] S\u00fcddeutsche Zeitung v. 12.5.1993<br \/>\n[<a name=\"fn28\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis28\">28<\/a>] Berliner Zeitung v. 18.2.93, S\u00fcddeutsche Zeitung v. 9.1.1993<br \/>\n[<a name=\"fn29\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/vom-einheitlichen-binnenmarkt-zum-gemeinsamen-abschiebungsraum-politische-grenzsicherung-in-europa\/#fnverweis29\">29<\/a>] El Pa\u00eds v. 1.7.1993<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Schaffung des EG-Binnenmarktes haben die Exekutiven die bis dahin nationalen Abschottungspolitiken auf europ\u00e4isches<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,51],"tags":[],"class_list":["post-2977","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-045"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2977","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2977"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2977\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2977"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2977"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2977"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}