{"id":3013,"date":"1993-08-22T11:51:39","date_gmt":"1993-08-22T11:51:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3013"},"modified":"1993-08-22T11:51:39","modified_gmt":"1993-08-22T11:51:39","slug":"gruene-kriminalpolitik-im-schweizer-kanton-zug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3013","title":{"rendered":"Gr\u00fcne Kriminalpolitik im Schweizer Kanton Zug"},"content":{"rendered":"<h3>von Martin Herrnkind<\/h3>\n<p><b>Ist die hergebrachte Kriminalpolitik ver\u00e4nderungsf\u00e4hig? Hanspeter Uster, als Kandidat der &#8218;Sozialistisch Gr\u00fcnen Alternative (SGA)&#8216; zum Polizei- und Justizdirektor des schweizer Kantons Zug avanciert, sucht den Nachweis zu erbringen. Seit Anfang 1991 bekleidet der 34j\u00e4hrige Jurist das Amt eines Regierungsrates, das mit dem deutschen Innenminister vergleichbar ist. Von Anbeginn setzte er Akzente durch eine Konzentration auf die Wirtschaftskriminalit\u00e4t, die Einrichtung einer Umweltpolizei, eine konsequente Ahndung von Verkehrsdelikten und die Aufl\u00f6sung des Staatsschutzes.<\/b><\/p>\n<p>Der Anspruch, gr\u00fcne \u201ePolizei-Programmatik\u201c in realpolitische Verantwortung einzuflechten, mu\u00df zwangsl\u00e4ufig in Nagelproben m\u00fcnden. Uster bestand sie bisher alle. Das verdient um so mehr Beachtung, als er sich im deutschsprachigen Raum als erster Gr\u00fcner l\u00e4ngere Zeit auf diesem politischen Hochseil halten konnte.<!--more--><\/p>\n<p>Dieser Erfolg l\u00e4\u00dft sich nicht zuletzt auf die staatsrechtlichen Eigenarten der Schweiz zur\u00fcckf\u00fchren. Als von der SGA nominiertes Regierungsmitglied wurde Uster vom Volk direkt gew\u00e4hlt. Seine angesteuerten Ressorts waren allerdings die Finanz- oder Erziehungsdirektion. Beide wurden jedoch von der Christlichen Volkspartei und der Freisinnig-Demokratischen Partei taktisch blockiert, um dem Marxisten Uster \u201edie L\u00f6wengrube Polizei\u201c zu reservieren.[<a name=\"fnverweis1\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/gruene-kriminalpolitik-im-schweizer-kanton-zug\/#fn1\">1<\/a>] Diese Verfahrensweise hatte bereits schon einmal Erfolg: Als im Kanton Bern der Gr\u00fcne Benjamin Hofst\u00e4tter auf den Chefsessel des Polizei- und Justizressorts rutschte. Der Tierarzt, mit der Polizeithematik kaum vertraut, sah sich einer Blockade der Beh\u00f6rde gegen\u00fcber und erlitt Schiffbruch. Auch die gr\u00fcnen Anl\u00e4ufe in Deutschland sind bisher gescheitert.[<a name=\"fnverweis2\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/gruene-kriminalpolitik-im-schweizer-kanton-zug\/#fn2\">2<\/a>] Anders beim Rechtsanwalt Uster: \u201eMeine Kompetenz wurde nie in Frage gestellt, konnte nie in Frage gestellt werden. Und ich hatte die Chance, als neuer Chef einen neuen Polizeikommandanten vorzuschlagen\u201c. Da auch der neue Polizeikommandant organisationsinterne Reformen anstrebte, gestaltete sich die Kooperation zwischen politischer und administrativer Ebene rasch als ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Die Chance, die Vorurteile der Polizeibesch\u00e4ftigten zu \u00fcberwinden, bot das pers\u00f6nliche Gespr\u00e4ch, das in dem kleinen \u00fcberblickbaren Kanton Zug mit seinen 176 Beamten und Beamtinnen m\u00f6glich war (Polizeidichte 1: 527).[<a name=\"fnverweis3\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/gruene-kriminalpolitik-im-schweizer-kanton-zug\/#fn3\">3<\/a>]<\/p>\n<h4>Umschiffte Klippen<\/h4>\n<p>Zu einem gr\u00f6\u00dferen Konflikt kam es 19.. um eine \u201eAusschaffung\u201c, wie die Abschiebung in der Schweiz bezeichnet wird. Im Rahmen des Polizeikonkordates, einem Abkommen zur gegenseitigen Unterst\u00fctzung der Kantonspolizeien, war die Zuger Polizei um Hilfe gebeten worden, als der Kanton Obwalden die Ausweisung von etwa f\u00fcnfzehn kurdischen Asylbewerbern beabsichtigte. Der Zuger Polizeikommandant wollte dem Hilfeersuchen folgen. Uster, der zuvor (auf eigene Kosten) in die Ostt\u00fcrkei gereist war, um die realen Gefahren f\u00fcr abgewiesene kurdische Asylbewerber zu untersuchen, entschied dagegen. Der ablehnende Bescheid konnte zwar juristisch \u00fcber das Reglement des Konkordates begr\u00fcndet werden, trotzdem wirbelte die bisher nicht \u00fcbliche Verweigerung eines Hilfeersuchens bundesweit Staub auf. Ein parlamentarisches Nachspiel schlo\u00df sich an, \u00e4nderte aber nichts am Bestand der Entscheidung. Zwischen der Polizeikommandantur und dem Regierungsrat &#8218;kriselte&#8216; es. \u201eDas war der klassische Konflikt zwischen dem gr\u00fcnen, linken, asylfreundlichen Politiker und dem Polizeioffizier, der nat\u00fcrlich einfach vollziehen will, seine Aufgabe erf\u00fcllen will. Das hatte nichts damit zu tun, da\u00df er etwas gegen die Leute gehabt h\u00e4tte, sondern einfach Vollzug der Aufgabe, wie sie sich ihm dargestellt hatte\u201c, lautet Usters Reflexion. Um eine ernsthafte Krise zwischen Polizeikommando und Regierungsrat zu verhindern, w\u00e4hlte er einen ebenso simplen wie f\u00fcr Polizeikreise unerwarteten Weg: Transparenz. Kommandant H\u00fcrlimann erhielt uneingeschr\u00e4nkte Freiheiten, seine gegens\u00e4tzliche Position (auch vor den Medien) zu artikulieren. Zum Leidwesen der Konservativen hat das die Beziehungen gest\u00e4rkt. Die Polizei hat die Entscheidung schlie\u00dflich akzeptiert.<\/p>\n<p>Gleichzeitig war mit der Verweigerung der Hilfe ein Signal nach au\u00dfen gesetzt worden, das Usters asylpolitische Linie unterstrich.[<a name=\"fnverweis4\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/gruene-kriminalpolitik-im-schweizer-kanton-zug\/#fn4\">4<\/a>] Das war nicht unwesentlich, da auch in der Schweiz massive rechtsextremistische Gewalttaten ver\u00fcbt werden. So wurde z.B. im November 1989 (vor der Zeit Usters) ein Zuger Asyl-Durchgangsheim von der \u201ePatriotischen Front\u201c angegriffen. Die Polizei schritt seinerzeit nicht ein, schien seitdem jedoch gemerkt zu haben, da\u00df sie etwas gutzumachen hatte. Die sich daraus unter Usters Leitung ergebende (potentielle) Entschlossenheit der Sicherheitskr\u00e4fte scheint in der Folge auch den Rechtsextremen nicht entgangen zu sein. Der Kanton Zug blieb \u2013 im Gegensatz zur \u00fcbrigen Schweiz \u2013 von herausragenden Gewalttaten weitgehend verschont.<\/p>\n<h4>St\u00e4rken und Schw\u00e4chen<\/h4>\n<p>Ebenso wie in anderen Kriminalit\u00e4tsbereichen bewertet Uster auch im sog. Staatsschutzbereich politischen Willen und organisatorische Entschlossenheit h\u00f6her als plakative Forderungen nach Kompetenzerweiterungen. Die steigende Gefahr von rechts bietet ihm keine Legitimation f\u00fcr den Staatsschutz, der generell der Polizei zugeordnet ist, da die Schweiz keine Trennung von polizeilichem Staatsschutz und geheimdienstlichem Verfassungsschutz kennt. Der (vom Bund unterst\u00fctzte) Staatsschutzetat wurde von ihm komplett eingefroren. Der Skandal um die \u201eSchweizer Alpen-Stasi\u201c[<a name=\"fnverweis5\"><\/a><a href=\"\/1993\/08\/22\/gruene-kriminalpolitik-im-schweizer-kanton-zug\/#fn5\">5<\/a>] hat bei ihm zu einer klaren Absage an nachrichtendienstliche Ermittlungsmethoden gef\u00fchrt: Unz\u00e4hlige wurden Opfer konstruierter Verdachtstatbest\u00e4nde. Eine der 900.000 Fichen, der Bespitzelungsdossiers, war Usters eigene. \u201eTatbest\u00e4nde, die wir im Strafgesetzbuch haben, gehen ja heute schon sehr weit ins Vorfeld hinein. (&#8230;) Und wenn man dieses schon sehr weitgehende Vorfeld anschaut, ist es aufgrund der heutigen strafrechtlichen Mittel m\u00f6glich, inklusive Szenekenntnisse alle abgedeckten Vorfeldermittlungen zu machen, also gest\u00fctzt auf das schweizerische Strafgesetzbuch. Und das jetzt nochmals ins Vorfeld hineinzunehmen, wie im neuen Staatsschutzgesetz, ist meines Erachtens nicht statthaft. Nat\u00fcrlich gibt&#8217;s einen Spielraum, der sich in einer Grauzone bewegt. Grunds\u00e4tzlich mu\u00df &#8218;mal der Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegen. Aber der liegt bei rechtsextremen Gewalttaten ja vor\u201c, lautet seine Position.<\/p>\n<p>Die Vorfeld-Diskussion mu\u00df \u00fcber die Bek\u00e4mpfungsstrategien bei der sog. Organisierten Kriminalit\u00e4t und der Wirtschaftskriminalit\u00e4t zwangsl\u00e4ufig auch zur Kritik am Finanzplatz Schweiz f\u00fchren. So erfuhr der Straftatbestand der Geldw\u00e4scherei w\u00e4hrend der parlamentarischen Beratung eine beachtliche \u00c4nderung: Fahrl\u00e4ssige Geldw\u00e4sche und die Beihilfe dazu sollten straffrei bleiben. F\u00fcr Uster ist dies zwar ein Fehler, aber nicht die wesentliche Komponente. F\u00fcr ihn ist das Problem mehr die Frage der Kenntnisse von wirtschaftlichen Abl\u00e4ufen sowie eine auf Effektivit\u00e4t gerichtete Beh\u00f6rdenorganisation. Aber selbst optimale Bedingungen vorausgesetzt, bleibt Skepsis: \u201eEs ist unheimlich schwierig, \u00fcberhaupt auf diese F\u00e4lle zu kommen und dann auch aufzubereiten und ihnen zu folgen, da\u00df da &#8218;mal was rausschaut. Da f\u00fchrt jemand jahrelang Gesch\u00e4fte. Vielleicht frisiert er am Ende ein bi\u00dfchen die Bilanzen. (&#8230;) Und auf die mu\u00df man kommen! Der Aufwand ist riesig, und ein fr\u00fcherer Bezirksanwalt aus Z\u00fcrich hat im vergangenen Jahr in einem Zeitungsartikel resigniert gesagt: &#8218;Er ist so riesig, da\u00df man diesen F\u00e4llen praktisch nicht mehr beikommen kann!&#8216; (&#8230;) Das ist insgesamt ein Problem, das wei\u00df ich. Aber es ist mehr ein kriminalpolitisches als ein kriminalpolizeiliches Problem.\u201c<\/p>\n<p>Noch nebliger erscheinen \u201eO.K.-Bek\u00e4mpfungsstrategien.\u201c Den \u201ekriminalistischen K\u00f6nigsweg\u201c, so es ihn \u00fcberhaupt gibt, bleiben auch die Schweizer Gr\u00fcnen schuldig.<\/p>\n<p>Uster: \u201eIch bin heute eher skeptisch, ob wir da \u00fcberhaupt etwas erreichen k\u00f6nnen. Der politische Wille w\u00e4re da, mindestens in diesem Kanton, aber auch in einigen anderen Kantonen, schon aus Prestigegr\u00fcnden, die f\u00fcr den Finanzplatz eine gro\u00dfe Rolle spielen. Aber eine erleuchtende Idee kann man von mir nicht erwarten.\u201c<\/p>\n<p>Gr\u00fcne Polizeiprogrammatik im realpolitischen Korsett hergebrachter gesellschaftlicher Vorgaben st\u00f6\u00dft offenkundig an Grenzen. Linke Postulate einer anderen, besseren Gesellschaft f\u00fchren hier nicht weiter. Sch\u00f6ne Worte solcherart kann man u.U. einmal in einer Festrede sehr gut gebrauchen \u2013 umsetzbar ist dies jedoch selbst l\u00e4ngerfristig nur in den seltensten F\u00e4llen. Gleichwohl ist ein Polizeiansatz, der nicht nur an den Buchstaben des Gesetzes klebt, sondern, die &#8217;sch\u00f6nen Worte&#8216; im Hinterkopf behaltend, nach M\u00f6glichkeiten eines entsprechenden Ausgleiches sucht, allemal sinnvoll.<\/p>\n<h5>Martin Herrnkind ist Mitglied der &#8218;Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten&#8216;.<\/h5>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_045.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Martin Herrnkind Ist die hergebrachte Kriminalpolitik ver\u00e4nderungsf\u00e4hig? 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