{"id":3093,"date":"1989-02-22T19:54:38","date_gmt":"1989-02-22T19:54:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3093"},"modified":"1989-02-22T19:54:38","modified_gmt":"1989-02-22T19:54:38","slug":"zur-gesetzgebungsgeschichte-der-geheimdienstgesetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3093","title":{"rendered":"Zur Gesetzgebungsgeschichte der Geheimdienstgesetze"},"content":{"rendered":"<p>Da\u00df das Bundesamt f\u00fcr VfS und die parallelen Landes\u00e4mter personenbezogene Informationen nicht nur aus eigener Ermittlungst\u00e4tigkeit gewinnen, sondern ihre staatssch\u00fctzerische Neugier auch mit Informationen befriedigen, die die L\u00e4nderpolizeien, die Grenzkontrollbeh\u00f6rden (Bundesgrenzschutz, Bayer. Grenzschutz, Zoll), Staatsanwaltschaften etc. liefern, pr\u00e4gte die Arbeit dieser \u00c4mter von Beginn an. In verschiedenen untergesetzlichen Regelungen, beginnend mit den sog. Unkeler Richtlinien von 1953, fortgesetzt u.a. mit den &#8222;Zusammenarbeitsrichtlinien&#8220; von 1973, sind die beteiligten Staatssicherheitsbeh\u00f6rden auch entsprechend &#8222;in die Pflicht&#8220; genommen worden.<!--more--><\/p>\n<p>Da\u00df sonstige staatliche Beh\u00f6rden, aber auch nicht-staatliche Organisationen wie der DGB, dessen Referat &#8222;Feinde der Demokratie&#8220; bereits 1951 mit dem Bundesamt f\u00fcr VfS zur Abwehr von Kommunisten Namenslisten austauschte, ohne rechtlichen Zwang sich an diesem Informationsverbund beteiligten, ist gleichfalls bereits aus den 50er Jahren sattsam bekannt.<\/p>\n<p>In den siebziger Jahren wurde diese Praxis zum einen nachhaltig ausgeweitet, da der sog. Radikalenerla\u00df von 1972 mit der Regelanfrage beim VfS f\u00fcr Bewerber um Stellen im \u00f6ffentlichen Dienst und die Verdoppelung bis Verdreifachung des Personalbestandes der VfS-\u00c4mter die personellen Kapazit\u00e4ten und Anl\u00e4sse f\u00fcr diese Praxis systematisch erweiterten. Zum zweiten reagierte eine aufmerksamer werdende \u00d6ffentlichkeit auf diese sich qualitativ ausweitende Praxis mit wachsender Sensibilit\u00e4t und Emp\u00f6rung. Als Folge des &#8222;Radikalenerlasses&#8220; und der offenen Berufsverbotspraxis wurde \u00fcber die entsprechenden Anh\u00f6rungen von Bewerbern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst zudem etwas transparenter, in welchem Umfang die VfS-\u00c4mter personenbezogene Daten sammelten und wer alles als Zutr\u00e4ger sich anheischig gemacht hatte, respektive welche Beh\u00f6rden und Verwaltungen als Lieferanten in die Pflicht genommen worden waren &#8211; selbstverst\u00e4ndlich von der Polizei bis zu uni-versit\u00e4ren Immatrikulationsb\u00fcros, selbstverst\u00e4ndlich von den Melderegistern bis hin zur AOK; von Denunzianten aus Leidenschaft, wie die &#8222;Nofu &#8211; Notgemeinschaft Freie Universit\u00e4t&#8220;, noch abgesehen.<\/p>\n<p>Nachhaltige Spuren im \u00f6ffentlichen Bewu\u00dftsein hinterlie\u00df auch die 1978 bekanntgewordene Praxis, da\u00df der BGS anhand von Publikationslisten, die das Bundesamt f\u00fcr VfS lieferte, Vermerke \u00fcber Lesegewohnheiten von Reisenden an das Bundeamt weiterleitete. Da\u00df diese Praxis nicht aufgegeben wurde, zeigt die j\u00fcngste Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion der GR\u00dcNEN im Bundestag (vgl. K\u00e4stchen). Ein gro\u00dfes \u00f6ffentliches Echo rief auch die 1979 bekanntgewordende Praxis hervor, da\u00df der BGS-Einzeldienst auch f\u00fcr den BND an der Grenze zuarbeitete &#8211; dies auf Grundlage einer von Bundesinnenminister Maihofer 1975 erlassenen &#8222;Sonderanweisung \u00fcber die Erfas-sung bestimmter Erkenntnisse bei grenzpolizeilichen Kontrollen (SOK-GK)&#8220;. Sie wurde 1981 von Innenminister Baum durch die &#8222;Dienstanweisung zur Durchf\u00fchrung des Amtshilfeersuchens f\u00fcr die VfS-Beh\u00f6rden und den BND&#8220; ersetzt.<\/p>\n<p>Ergebnis dieser Skandale und der Fortentwicklung der datenschutzrechtlichen Diskussion, in der sich die Position festigte, da\u00df auch die Erhebung von personenbezogenen Informationen rechtlich als Eingriff zu qualifizieren sei, entsprechend also gesetzlicher Grundlagen bed\u00fcrfe, war die Forderung nach einem &#8222;Amtshilfe-Gesetz&#8220;, das die Informationsstr\u00f6me zwischen den diversen &#8222;Sicherheitsbeh\u00f6rden&#8220; regeln sollte. Das Volksz\u00e4hlungsurteil von 1983 statuierte schlie\u00dflich die Pflicht des Gesetzgebers zur gesetzlichen Regelung von Datenerhebung, Speicherung und Weitergabe.<\/p>\n<p>Das Anfang der 80er Jahre diskutierte Amtshilfe-Gesetz wandelte sich im Laufe der Jahre zum &#8222;Zusammenarbeitsgesetz der Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes&#8220; &#8211; kurz ZAG -, dessen 1. Entwurf diese Zeitschrift im Nov. 1985 \u00f6ffentlich machte (Nr.21, S.95).<\/p>\n<p>Als Querschnittsgesetz formulierte das ZAG Zusammenarbeitspflichten zwischen dem Bundesamt f\u00fcr VfS, dem MAD, dem BKA, dem BGS, den Landes\u00e4mtern f\u00fcr VfS und den L\u00e4nderpolizeien. Die zweite, 1986 dem Bundestag vorgelegte ZAG-Fassung (dok. in CILIP Nr.23) bezog auch die Staatsanwaltschaften und den BND in diese Zusammenarbeitspflichten mit ein und unterschob dem neuen Entwurf zudem einen Paragraphen 15, der als BND-Aufgaben- und Befugnisnorm ausgegeben wurde.<\/p>\n<p>Simitis, Hessens Datensch\u00fctzer, formulierte in seiner Stellungnahme vom 22.1.86, da\u00df mit Verabschiedung dieses Gesetzes &#8222;zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik das Tor f\u00fcr die Geheimpolizei offen st\u00fcnde&#8220;.<\/p>\n<p>Nun &#8211; soweit diese These am Informationsverbund zwischen den Staatsschutz-Apparaten festgemacht wird &#8211; war diese weniger eine Prognose als die Qualifizierung des Ist-Zustandes.<\/p>\n<p>Der Versuch, diesen Entwurf zusammen mit weiteren Gesetzesentw\u00fcrfen (VfS-Gesetz, MAD-Gesetz, Bundesdatenschutz-Gesetz, Verwaltungs-Verfahrens-Gesetz) m\u00f6glichst schnell durch den Bundestag zu jagen, schlug fehl. Die Detailfreude des ZAGs, in dem f\u00fcr die je konkreten Praktiken der informationellen Zusammen- und -zuarbeit aller Sicherheitsbeh\u00f6rden Einzelregelungen formuliert waren, erwies sich als allzu verr\u00e4terisch und damit skandalisierbar.<\/p>\n<p>Im Januar 1988 lege Bundesinnenminister Zimmermann ein \u00fcberarbeitetes Paket sog. &#8222;Sicherheitsgesetze&#8220; mit denselben Regelungsbereichen wie im Paket von 1985\/86 vor.<\/p>\n<p>Zu den Retuschen, mit denen der bisherigen Kritik begegnet werden sollte, z\u00e4hlte eine Umbenennung des alten ZAG. Es hie\u00df nun &#8222;VfS-Mitteilungsgesetz&#8220; (dok. in CILIP Nr.29, S.36 ff.). Aus dem Geltungsbereich des ZAG-Entwurfs wurden die Staatsanwaltschaften wieder herausgenommen. Ihre Mitteilungspflichten sollte ein Justizmitteilungsgesetz gesondert regeln (Vorentwurf dokumentiert in CILIP 29, S.61 ff.).<\/p>\n<p>Gesetzgebungstechnisch wurde der Entw. des VfS-Mitteilungs-Gesetzes &#8211; bei unver\u00e4ndert gleichbleibenden Intentionen &#8211; drastisch ver\u00e4ndert, indem auf Einzelregelungen f\u00fcr den Datenflu\u00df zwischen den einzelnen Si-cherheitsapparaten verzichtet und die Zul\u00e4ssigkeit respektive die Ver-pflichtungen zur wechselseitigen Zuarbeit abstrakter formuliert wurden. Wie beim ZAG enthielt auch dieser Entwurf in 10 S\u00e4tze, die in der Kommentierung als Aufgaben- und Befugnisnorm f\u00fcr den BND ausgegeben wurden. Verzichtet wurde schlie\u00dflich auf Blendwerk, mit dem noch das ZAG geschm\u00fcckt war (so dem Hinweis auf das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, so die ausdr\u00fcckliche Einschr\u00e4nkung der \u00dcbermittlung von Daten Minderj\u00e4hriger und die Unterscheidung der Mitteilungspflichten auf und ohne Ersuchen).<\/p>\n<p>Parallel zu den Bem\u00fchungen des BMI arbeitete das Bundesminsterium f\u00fcr Justiz daran, die StPO den Datenerhebungs- und Verarbeitungsbefugnissen der Polizei anzupassen. Die Innenministerkonferenz meldete polizeiliche Bed\u00fcrfnisse in diversen &#8222;Musterentw\u00fcrfen f\u00fcr ein einheitl. Polizeigesetz des Bundes und der L\u00e4nder&#8220; an (Dokumentation\/Kritik in CILIP 29).<\/p>\n<p>Daran zu erinnern ist insoweit notwendig, als zum einen der Polizei der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (vgl. insb. den 8c ME, &#8222;besondere Formen der Datenerhebung&#8220;, CILIP 24, S.76) zugebilligt werden soll, also geheimdienstliche Mittel. Diese Angleichung der Methoden und Mittel von Polizei und Geheimdiensten macht andererseits die in 6 Abs.1 des BVerfSchG-Entw. formulierte Einschr\u00e4nkung praktisch obsolet, da\u00df die Dienste der Polizei nur jene personenbezogenen Informationen abverlangen d\u00fcrfen, die sie auch aus eigener Zust\u00e4ndigkeit erheben d\u00fcrften; in dem Ma\u00dfe, wie sich die Polizei &#8222;aus eigenem Recht&#8220; geheimdienstlicher Methoden und Mittel bedient, werden die damit gewonnenen personenbezogenen Informationen auch den Diensten zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p>Aus dem nun vom Bundestag am 28.4. d.J. in 1. Lesung verabschiedeten Gesetzes-Paket sind &#8211; wie gesagt &#8211; ZAG und Mitteilungsgesetz als eigenst\u00e4ndige Querschnittsgesetze in G\u00e4nze verschwunden.<\/p>\n<p>Als neue L\u00f6sung wurde der Weg gew\u00e4hlt, entsprechende Zusammenar-beitspflichten in den Gesetzen zu verstecken, die die Aufgaben und Befugnisse der einzelnen beteiligten Geheimdienstbeh\u00f6rden regeln (BVerfSchG, dem MAD- und dem BND-Gesetz). Da ein Querschnittsgesetz entfallen ist, in dem bisher jeweils eine BND-Aufgaben- und -Befugnisnorm hineingeschoben worden war, ergab sich die Notwendigkeit, nun auch ein eigenst\u00e4ndiges BND-Gesetz zu formulieren.<\/p>\n<p>Der Regelungsbereich des ZAGs und des folgenden VfS-Mitteilungsgesetzes ist gesetzgebungstechnisch nicht verschwunden, sondern auf eine F\u00fclle von Einzelparagraphen in einer Reihe von Einzelgesetzen verteilt. Im Kern lassen sich ZAG und Folgeentwurf nun finden in den 12-18 des vorliegenden BVerfSchG, jetzt durchmischt &#8211; und damit noch un\u00fcbersichtlicher &#8211; mit Befugnissen des Bundesamtes f\u00fcr VfS zur Datenabforderung gegen\u00fcber Stellen au\u00dferhalb des staatssch\u00fctzerischen Sicherheitsverbundes. Im MAD- und BND-Gesetz wird nur noch auf die parallelen Regelungen im BVerfSchG verwiesen.<\/p>\n<p>Dieser Systematik folgend, liegt das Schwergewicht unserer Detailkritik beim BVerfSchG. Soweit das MAD- und BND-Gesetz jenseits der Aufgabennormen auf das BVerfSchG verweist, bitten wir, dieser Logik folgend, unsere dortige Kommentierung anzuschauen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Da\u00df das Bundesamt f\u00fcr VfS und die parallelen Landes\u00e4mter personenbezogene Informationen nicht nur aus eigener<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,38],"tags":[],"class_list":["post-3093","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-032"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3093","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3093"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3093\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3093"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3093"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3093"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}