{"id":3415,"date":"1995-08-24T12:43:44","date_gmt":"1995-08-24T12:43:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3415"},"modified":"1995-08-24T12:43:44","modified_gmt":"1995-08-24T12:43:44","slug":"verfassungsschutz-durch-rechtsbruch-ii-der-fall-weichert-gegen-werthebach","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3415","title":{"rendered":"Verfassungsschutz durch Rechtsbruch (II) &#8211; Der Fall Weichert gegen Werthebach"},"content":{"rendered":"<h3>von Udo Kau\u00df<\/h3>\n<p>Zur Erinnerung: 1991 stand in Brandenburg erstmals die Wahl eines Datenschutzbeauftragten an. Auf Vorschlag der Fraktion B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN bewarb sich der fr\u00fchere baden-w\u00fcrttembergische Landtagsabgeordnete der GR\u00dcNEN und Datenschutzexperte Thilo Weichert auf diese Stelle. Auf Veranlassung des damaligen Pr\u00e4sidenten des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) in K\u00f6ln und heutigen Staatssekret\u00e4rs im Innenministerium, Eckart Werthebach, erhielt die damalige FDP-Politikerin im brandenburgischen Landtag, Rosemarie Fuchs, umfangreiche Informationen (25 Seiten) u. a. \u00fcber die politisch-publi-zistische T\u00e4tigkeit von Weichert, seine Verurteilungen im Rahmen von Sitzblockaden der Friedensbewegung, darunter ein dreiseitiges zu-sammenfassendes Dossier, in dem er unter Hinweis auf &#8222;umfangreiche Erkennt-nisse&#8220; als Tr\u00e4ger linksextremistischer Bestrebungen bezeichnet wurde. Abgerundet wurde das Materialpaket durch verschiedene Presseberichte \u00fcber Weichert.<\/p>\n<p>In der der Kandidatur vorangegangenen Anh\u00f6rung des Kandidaten durch die FDP-Fraktion wurde er von der Abgeordneten Fuchs in detaillierter Weise mit Fragen zu seiner politischen Vergangenheit konfrontiert. Sofort kam der Verdacht auf, solche Informationen k\u00f6nnten nur vom Verfassungsschutz stammen. Mit diesem Vorwurf konfrontiert, stritt die Abgeordnete das jedoch vehement ab. Nach nunmehr drei Instanzen verwaltungsgerichtlicher Befassung mit dem Vorfall steht fest: Die Abgeordnete Fuchs hatte ihre Informationen vom Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz bekommen &#8211; auf Veranlassung seines Pr\u00e4sidenten Werthebach.<!--more--><\/p>\n<p>Der von Weichert mit dem Vorgang befa\u00dfte Bundesdatenschutzbeauftragte hatte die Datentransaktion als Versto\u00df gegen die geltenden Gesetze bewertet und eine f\u00f6rmliche R\u00fcge an die Adresse des BfV-Pr\u00e4sidenten ausgesprochen. Dies ist die sch\u00e4rfste dem Datenschutzbeauftragten zur Verf\u00fcgung stehende Sanktionsm\u00f6glichkeit. Das allerdings wollte das Bundesamt nicht hinnehmen und blieb weiter beharrlich bei seiner Auffassung, alles sei rechtm\u00e4\u00dfig von-statten gegangen. Man habe n\u00e4mlich, so die Argumentation, lediglich auf eine Anfrage der stellvertretenden Vorsitzenden des brandenburgischen In-nenausschusses reagiert und ansonsten mit der ganzen Angelegenheit eigentlich nichts zu tun. Im \u00fcbrigen, so das Amt weiter, habe es sich ohnehin vor-nehmlich um bereits fr\u00fcher ver\u00f6ffentlichtes Material gehandelt.<\/p>\n<h4>Oberverwaltungsgericht: Rechtswidrige Daten\u00fcbermittlung<\/h4>\n<p>Das von Weichert zur gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit ange-rufene Verwaltungsgericht K\u00f6ln best\u00e4tigte die Rechtsauffassung des Da-tenschutzbeauftragten. In seinem Urteil vom 15.5.93 befand das Gericht die Aktion f\u00fcr illegal und als erheblichen Eingriff sowohl in die Grundrechte von Weichert als auch in die parlamentarische Willensbildung.<br \/>\nDas Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen, vom Pr\u00e4sidenten des BfV gegen das Urteil angerufen, best\u00e4tigte den Spruch des Verwaltungsgerichtes mit Urteil vom 15.7.94. Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht hatte das OVG erst gar nicht zugelassen. Der Verfassungsschutz wollte indes auch den Richterspruch des h\u00f6chsten Landesgerichtes nicht hinnehmen, und beantragte dennoch die Zulassung der Revision zum Bundes-verwaltungsgericht &#8211; allerdings erfolglos. Das Urteil des OVG wurde damit rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Was am Revisionsverfahren dennoch erschreckt, ist die rechtliche Argu-menta-tion, mit der der Verfassungsschutz weiterhin die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit seines Handelns f\u00fcr sich reklamiert. Nach wie vor argumentiert die Beh\u00f6rde, da\u00df es keiner gesetzlichen Grundlage bed\u00fcrfe, fr\u00fcher einmal \u00f6ffentliche Daten \u00fcber eine Person &#8211; seien es ihre \u00c4u\u00dferungen in der \u00d6ffentlichkeit oder Berichte \u00fcber sie &#8211; zu sammeln und gezielt an Dritte weiterzugeben. F\u00fcr einmal \u00f6ffentlich gewordene Informationen sollte nach Ansicht des Verfassungs-schutzes das aus dem Obrigkeitsstaat \u00fcberkommene Rechtsinstitut der Amtshilfe ausreichen. Ganz so, als ob das Volksz\u00e4hlungsurteil des Bundesver-fassungsge-richtes von 1983 und die daraufhin eigens f\u00fcr den Verfassungsschutz geschaffenen sog. bereichsspezifischen Regelungen nicht existierten.<br \/>\nNach wie vor meint man beim K\u00f6lner Geheimdienst, es m\u00fcsse ihm &#8211; unter Vernachl\u00e4ssigung des eigens f\u00fcr ihn geschaffenen Rechts &#8211; auch eine ei-geninitiative Befugnis zur Informations\u00fcbermittlung an Organe der Lan-desparlamente zustehen: Unter Umgehung der landesrechtlichen Vorschriften und Instanzen und selbst ohne deren vorherige Anfrage. Hierzu erkl\u00e4rt das Amt parlamentarische Organe schlicht zu &#8218;Beh\u00f6rden&#8216; im Sinne des Ver-waltungsverfahrensgesetzes. Dahinter steckt offenkundig die Auffassung von einer, allen Staatsorganen innewohnenden Befugnis der Gefahrenabwehr und einer gesetzesfreien Elementarbefugnis, die gesetzliche Befugnisse, und in der Konsequenz schlie\u00dflich auch den rechtsstaatlichen Parlamentsvorbehalt, \u00fcberfl\u00fcssig machen. Das Bundesverwaltungsgericht hat solchen Unfug gl\u00fccklicherweise zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<h4>Die Staatsanwaltschaft ermittelt wieder<\/h4>\n<p>Derweil haben &#8211; parallel zur verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung und der damit verbundenen Erkenntnisse \u00fcber die Rechtsauffassung des Dienstes &#8211; auch die strafrechtlichen Ermittlungen einige weitere Einblicke in die Gesetzestreue der beamteten Verfassungssch\u00fctzer erbracht:<br \/>\nAus strafrechtlicher Sicht liegt bei der Datenweitergabe von K\u00f6ln nach Pots-dam ein Bruch der Geheimhaltungsvorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Eine Weitergabe von der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Infor-mationen durch Beamte ist strafbar. Bei h\u00f6chsten Beamten wie etwa dem Pr\u00e4-sidenten des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz sind strafrechtliche Er-mittlungen allerdings abh\u00e4ngig von einer vorherigen ministeriellen Erlaubnis. Diese hatte der damalige Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) erteilt. Nach eineinhalb Jahren Ermittlungsarbeit hat die zust\u00e4ndige Staatsan-waltschaft in K\u00f6ln das Verfahren gegen Werthebach wegen Bruchs des Amtsgeheimnisses mit Beschlu\u00df vom 20.10.94 eingestellt.<br \/>\nZun\u00e4chst machte sich die Staatsanwaltschaft die Auffassung des Amtes zu ei-gen, da\u00df fr\u00fcher einmal \u00f6ffentlich gemachte Informationen nicht dem Amts-geheimnis unterliegen k\u00f6nnen. Dabei wurden zugleich Informationen, die der Verfassungsschutz nur durch Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlangt haben konnte (in diesem Falle eine Gru\u00dfadresse an die &#8218;Deutsche Friedens-Union&#8216;), allein deshalb zu ver\u00f6ffentlichten Informationen gemacht, weil diese urspr\u00fcnglich an einen &#8222;gr\u00f6\u00dferen, unbestimmten (&#8230;) Personenkreis&#8220; gerichtet gewesen sei und dar\u00fcber hinaus auch durch nichts erkennbar sei, da\u00df der Kl\u00e4ger hieran damals wie auch sp\u00e4ter &#8222;ein wie auch immer geartetes Ge-heimhaltungsinteresse gehabt habe&#8220;. Eine k\u00fchne Gedankenf\u00fchrung, wenn man bedenkt, da\u00df die \u00fcbermittelten Informationen urs\u00e4chlich f\u00fcr den Mei-nungsumschwung der brandenburgischen FDP-Fraktion bei der (Nicht)Wahl Weicherts zum Datenschutzbeauftragten waren. Noch k\u00fchner ist die staats-anwaltschaftliche Argumentation, wenn man ber\u00fccksichtigt, da\u00df das seinerzeit mit\u00fcbermittelte dreiseitige Dossier, in dem Weichert vom Verfassungsschutz zum &#8222;Gegenexperten&#8220; zu Fragen der Inneren Sicherheit und als Tr\u00e4ger &#8222;linksextremistischer Ausrichtung&#8220; qualifiziert wird, vom BfV immer als ein &#8222;internes&#8220;, nicht zur Ver\u00f6ffentlichung gedachtes, Papier bezeichnet worden war: Intern &#8211; und doch nicht geheim!<br \/>\nSo mancher Beschuldigte eines Strafverfahrens m\u00f6chte sich solche staatsan-waltschaftliche Milde und Gl\u00e4ubigkeit w\u00fcnschen, wie sie Eckart Werthebach zuteil wurde.<\/p>\n<p>Da der Bruch der Amtsverschwiegenheit jedoch nicht wirklich wegzudiskutieren war, mu\u00dfte f\u00fcr den Beschuldigten ein Ausweg gefunden werden. Dieser fand sich in doppelt gesicherter Weise: Zun\u00e4chst nahm pl\u00f6tzlich ein nachgeordneter Verfassungsschutzbeamter, der BfV-Resident in Berlin Gruber, alle Schuld auf sich und schickte eine entsprechende Erkl\u00e4rung an die ermittelnde Staatsanwaltschaft. Darin wurde die bereits im Verwaltungsgerichtsverfahren vorgebrachte Version best\u00e4tigt: Er habe die Unterlagen pers\u00f6nlich nach Potsdam bringen sollen und sei von seinem Pr\u00e4sidenten zuvor ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen worden, da\u00df er das besagte interne Dossier nicht weitergeben d\u00fcrfe. Bei Frau Fuchs angekommen, habe er es jedoch &#8218;versehentlich&#8216; liegengelassen. Dies gen\u00fcgte der Staatsanwaltschaft, eine Vernehmung des Beamten fand nicht einmal statt. Keine Frage danach, da\u00df die eigentliche Unterrichtung schon vorab telefonisch durch diesen Beamten er-folgt war, denn nat\u00fcrlich l\u00e4\u00dft sich ein Bruch der Amtsverschwiegenheit auch m\u00fcndlich begehen: Somit also auch kein Ermittlungsverfahren gegen den tap-feren Mann wegen der im Verwaltungsproze\u00df bereits einger\u00e4umten telefonischen Vorabunterrichtung.<br \/>\nDesweiteren fand sich der damalige Referent des Pr\u00e4sidenten, der das Gespr\u00e4ch des Mitarbeiters Gruber mit Werthebach vom Nebenzimmer aus mitgeh\u00f6rt haben will und sich nun zweieinhalb Jahre sp\u00e4ter an diesen (heute so behaupteten) Routinefall noch ganz genau erinnern mochte. In diesem Gespr\u00e4ch habe der Pr\u00e4sident entschieden, da\u00df das Dossier nur f\u00fcr den internen Gebrauch bestimmt gewesen sei und deshalb nicht weitergegeben werden d\u00fcrfe. Dem guten Ged\u00e4cht-nis sei Dank. Beiden Beamten d\u00fcrfte ihre Loyalit\u00e4t zum BfV-Chef bei ihrem weiteren beruflichen Fortkommen sicher hilfreich sein.<br \/>\nAuf die Hinweise von Weichert und seines Bevollm\u00e4chtigten, da\u00df sich die Vorg\u00e4nge so wohl nicht zugetragen haben k\u00f6nnen, hat die Staatsanwaltschaft K\u00f6ln die Wiederaufnahme der Ermittlungen und die Vernehmung weiterer Beamter des Amtes als Zeugen angek\u00fcndigt. Zuvor jedoch wurde Werthebach Ende April 1995 noch schnell zum Staatssekret\u00e4r im Bundesinnenministerium benannt. Seit Anfang Mai ist die Staatsanwaltschaft nun wieder offiziell t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Zum Schlu\u00df noch ein kleiner Abgrund von geheimdienstlicher Wahrheitsliebe und vom Verh\u00e4ltnis der Geheimdienste zu ihren Kontrolleuren im Innenausschu\u00df des Bundestages: Von seiten des Verfassungsschutzes hat man erst im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht die Version vom &#8218;versehentlichen Liegenlassen des Dossiers entgegen ausdr\u00fccklicher pr\u00e4-sidialer Weisung&#8216; aufgetischt. Dem (infolge der damaligen R\u00fcge durch den Bundesdatenschutzbeauftragten) hellh\u00f6rig gewordenen Innenausschu\u00df will man diese Version absichtlich nicht berichtet haben. Wieso, das erkl\u00e4rt der Pr\u00e4sident in seiner pers\u00f6nlichen Einlassung an die Staatsanwaltschaft. Man habe diese Information allein deshalb &#8222;zur\u00fcckbehalten, weil man auf Seiten des BfV davon ausgegangen war, da\u00df die Parlamentarier diese Version ohnehin nicht glauben w\u00fcrden.<br \/>\nWird es nun die Staatsanwaltschaft glauben? Im \u00fcbrigen keine sch\u00f6ne Wahl: Entweder damals dem Innenausschu\u00df des Bundestages einen unwahren Sachverhalt unterbreitet zu haben, oder aber heute die Staatsanwaltschaft irref\u00fchrend unterrichtet zu haben, oder gar beides. Dies sollte den Innenausschu\u00df des Bundestages als der parlamentarischen Kontrollbeh\u00f6rde der Geheimdienste wohl interessieren.<\/p>\n<h5>Dr. Udo Kau\u00df ist Rechtsanwalt in Freiburg i. B. und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP sowie Proze\u00dfvertreter von Thilo Weichert.<\/h5>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_051.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Udo Kau\u00df Zur Erinnerung: 1991 stand in Brandenburg erstmals die Wahl eines Datenschutzbeauftragten an.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,57],"tags":[],"class_list":["post-3415","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-051"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3415","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3415"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3415\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3415"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3415"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3415"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}