{"id":3445,"date":"1995-02-24T14:32:22","date_gmt":"1995-02-24T14:32:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3445"},"modified":"1995-02-24T14:32:22","modified_gmt":"1995-02-24T14:32:22","slug":"alt-bundesdeutsche-buerger-und-menschenrechtsorganisationen-die-vier-traditionellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3445","title":{"rendered":"(Alt-)bundesdeutsche B\u00fcrger- und Menschenrechtsorganisationen &#8211; Die vier Traditionellen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ohne deren Politik im einzelnen zu summieren und zu analysieren, sollen Die &#8218;Gro\u00dfen Vier&#8216; kurz vorgestellt werden. Die traditionsreichste, die Internationale Liga f\u00fcr Menschenrechte; die zeitweise regional am weitesten Verbreitete, die Humanistische Union, und die beiden unterschiedlichen Nachz\u00fcgler, die Gustav-Heinemann-Initiative und das Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie.<\/strong><\/p>\n<p>Die Internationale Liga f\u00fcr Menschenrechte wurde Ende der 50er Jahre gegr\u00fcndet. Sie versteht sich in der Tradition der Internationalen Liga der Menschenrechte der fr\u00fchen 20er Jahre, die durch Carl von Ossietzky dauerhaft repr\u00e4sentiert wird. Die Liga, wie sie abk\u00fcrzend genannt wird, hat ihren Sitz in Berlin und umfa\u00dft heute ca. 350 Mitglieder. Sie tritt vor allem durch Stellungnahmen zu grund- und menschenrechtlichen Anl\u00e4ssen in Erscheinung und verleiht seit den 60er Jahren j\u00e4hrlich die &#8218;Carl-von-Ossietzky-Medaille&#8216;.<!--more--><\/p>\n<p>Die Humanistische Union (HU), 1961 nicht zuletzt gegen die klerikalen Ausw\u00fcchse des &#8218;CDU-Staats&#8216; ins Leben gerufen, hat ihr b\u00fcrgerrechtliches Engagement fr\u00fch ausgeweitet und sich noch in den 60er Jahren zu der Menschen- und B\u00fcrgerrechtsgruppe gemausert, die in gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten und an vielen Universit\u00e4ten mit eigenen Organisationen vertreten gewesen ist. Die HU umfa\u00dft heute ca. 1.500 Mitglieder und ist in f\u00fcnf Landes- und 18 Ortsverb\u00e4nden organisiert.<\/p>\n<p>Die Gustav-Heinemann-Initiative (GHI) wurde 1978 ins Leben gerufen, ein Jahr nach dem &#8218;Deutschen Herbst&#8216;: Im Zeichen expandierender, B\u00fcrgerrechte einschr\u00e4nkender Innerer Sicherheit und unver\u00e4ndert geltender Berufsverbote. Wie ihr Namenspatron, der fr\u00fchere Bundespr\u00e4sident Gustav Heinemann, war sie von Beginn an nahe der SPD angesiedelt, aber dennoch unabh\u00e4ngig von der Partei. Die GHI umfa\u00dft ca. 700 Mitglieder und verf\u00fcgt \u00fcber zehn regionale Gruppen, von denen jedoch nur die Berliner ggw. noch aktiv ist.<\/p>\n<p>Das Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie trat am sp\u00e4testen auf den Plan. Im Fr\u00fchjahr 1980. Die direkten Anl\u00e4sse seiner Gr\u00fcndung waren der Kampf gegen die Berufsverbote und das &#8218;Dritte Internationale Russell-Tribunal&#8216;, das 1978\/79 in der Bundesrepublik \u00fcber hiesige Menschenrechtsverletzungen tagte. Das tiefere Motiv bestand in der &#8218;linken&#8216; Erkenntnis um den zentralen, auch sozialistischen Wert von Grund- und Menschenrechten. Das Komitee besteht aus ca. 1.000 Mitgliedern und F\u00f6rderInnen. Es ist regional nicht pr\u00e4sent.<\/p>\n<h4>Gemeinsamkeiten&#8230;<\/h4>\n<p>Alle vier Organisationen beschr\u00e4nken sich nicht auf eine oder wenige Aufgaben. Prinzipiell besch\u00e4ftigen sie sich mit allen b\u00fcrger- und menschenrechtlich einschl\u00e4gigen Problemen. Allerdings gibt es \u00fcber die Jahre hinweg gewachsene unterschiedliche Schwerpunkte. Diese \u00fcberschneiden sich zwar vielfach, stehen aber nicht in einem Konkurrenz-, sondern in einem Erg\u00e4nzungsverh\u00e4ltnis. Wichtige \u00dcbereinstimmungen lassen sich u.a. feststellen:<\/p>\n<p>Der Deutsche Nationalsozialismus und seine menschenvernichtende Herrschaft sind ihnen Dauermotiv, f\u00fcr politische und gesellschaftliche Zust\u00e4nde einzutreten, die gew\u00e4hrleisten, da\u00df von Deutschland und Deutschen keine Worte und Taten mehr ausgehen d\u00fcrfen, die Menschen irgendwo auf der Welt in ihrer W\u00fcrde kr\u00e4nken oder gar in ihrer Existenz gef\u00e4hrden. Darum werden das Grundgesetz (GG) und insb. die Grund- und allgemeinen Menschenrechte, die gem\u00e4\u00df Art. 1, Abs. 3 GG unmittelbar geltendes Recht darstellen, von allen Organisationen ohne Wenn und Aber ernst genommen. Im Konfliktfalle spricht die Vermutung allemal f\u00fcr die B\u00fcrgerrechte und deren allgemeine menschenrechtliche Geltung, die also Ausl\u00e4nderInnen gleicherweise einbezieht.<\/p>\n<p>Der Umgang mit Ausl\u00e4nderInnen wird deswegen f\u00fcr alle vier Gruppierungen zu einem zentralen Gegenstand ihrer Aktivit\u00e4ten. Vorstellungen, in welcher Weise die Bundesrepublik mit den weltweiten Migrations- und Fluchtproblemen umgehen solle, sind zum Teil unterschiedlich akzentuiert. Die \u00dcbereinstimmungen in wichtigen Minima indes sind gro\u00df. Alle Organisationen stimmen darin \u00fcberein, da\u00df Deutschland im Gegensatz zur offiziellen (folgenreichen) Lebensl\u00fcge ein Einwanderungsland darstellt und entsprechende Konsequenzen ziehen solle. Ebenso gilt, da\u00df alle f\u00fcr ein doppeltes Staatsb\u00fcrgerrecht eintreten und f\u00fcr eine &#8218;Entblutung&#8216; des geltenden Staatsb\u00fcrgerrechts von 1913 Richtung eines allein liberal-demokratisch akzeptablen jus soli. Schlie\u00dflich steht au\u00dfer Diskussion, da\u00df gegen die Abschaffung des Art. 16, Abs. 2, Satz 2 GG: &#8222;Politisch Verfolgte genie\u00dfen Asylrecht&#8220; allgemein opponiert wurde und deswegen die Folgen des neuen Art. 16 a GG kritisiert werden. Alle engagieren sich f\u00fcr ein grund- und menschenrechtlich ad\u00e4quates Asylrecht und vor allem eine entsprechende Praxis.<\/p>\n<p>Die Hauptaktivit\u00e4ten aller, die hier vorgestellt werden (mit einer gewissen Ausnahme des Komitees, das gleich stark seine pazifistische Menschenrechtspolitik verfolgt), finden fast unvermeidlicherweise im gro\u00dfen Gebiet der Inneren Sicherheit statt. Fr\u00fch hat sich etwa die Humanistische Union, wenngleich ohnm\u00e4chtig, gegen die Politisierung des Strafrechts und die Einschr\u00e4nkung der Verteidigungsrechte im Verlaufe der sog. Antiterrorismusgesetze gewandt und sich vor allem um das dann 1983 vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 2, Abs. 1 GG hergeleitete &#8222;informationelle Selbstbestimmungsrecht des Menschen&#8220; gek\u00fcmmert. Insgesamt stimmen alle vier darin \u00fcberein, da\u00df sie f\u00fcr eine &#8217;streitbare Demokratie&#8216; im Sinne friedlich ausgetragenen demokratischen Streits eintreten. Demgem\u00e4\u00df treten alle Organisationen (besonders aktiv waren hier Humanistische Union und Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie) f\u00fcr ein unverk\u00fcrztes Demonstrationsrecht ein und wehren sich gegen den Abbau von B\u00fcrgerrechten via beh\u00f6rdlichen Verfassungsschutz, strafrechtliche Versch\u00e4rfungen, und den Abbau der Rechtswege.<\/p>\n<p>In diesem Sinne stimmten alle Organisationen dem Schreiben des Vorstands der GHI an die Justiz- und Innenminister des Bundes und der L\u00e4nder vom 6. Mai 1993 gegen &#8222;polizeiliche Lauschangriffe&#8220; aller Art zu. Dort hei\u00dft es u.a.: &#8222;Der Glaube an die Wirksamkeit ihrer technischen Mittel bei den Bef\u00fcrwortern des Gro\u00dfen Lauschangriffs wirkt geradezu naiv. So brutal gef\u00e4hrlich die Situation beschrieben wird, um immer neue Gesetze durchzubringen, so sehr werden die Gegenma\u00dfnahmen des organisierten Verbrechens untersch\u00e4tzt. Auf der Strecke bleiben tradierte, bisher nie infrage gestellte Grundprinzipien des Strafverfahrensrechts (&#8230;)&#8220;.<\/p>\n<p>Gleicherweise k\u00f6nnten alle Gruppen die Stellungnahme der Liga unterschreiben, die sich gegen den Ersatz von Politik durch verst\u00e4rkte strafrechtlich abgesicherte Repression wendet. In einer Stellungnahme vom Januar 1993 hei\u00dft es u.a.: &#8222;Heute offen zu sagen, da\u00df &#8218;H\u00e4rte des Staates gegen rechts&#8216; B\u00fcrgerrechte beschneidet, eine hohle Geste und Politikersatz ist, ist in Zeiten der \u00c4ngste und Ratlosigkeit gerade gegen\u00fcber den Betroffenen sicherlich schwer zu vermitteln. Aber dennoch notwendig. (&#8230;) Im Vordergrund m\u00fc\u00dfte auch die Frage stehen, wie der Staat die Sicherheitsinteressen der bedrohten Minderheiten garantiert und wie der Staat mit selbsternannten oder so etikettierten und ausgegrenzten Staatsfeinden &#8211; unabh\u00e4ngig von ihrer Couleur &#8211; umzugehen hat. Nicht die Anwendung jeder gesetzlichen Erm\u00e4chtigung, mag sie sich auch bereits in den Arsenalen der Exekutive und der Justiz befinden, wird hier vom Zweck geheiligt und darf aus der Sicht der B\u00fcrgerrechte und eines rechtsstaatlichen &#8218;fair trial&#8216; ohne Widerspruch bleiben.&#8220;<\/p>\n<p>&#8222;Kampf um Verfassungspositionen&#8220;, in dieser von Wolfgang Abendroth und sp\u00e4ter J\u00fcrgen Seifert wohlbegr\u00fcndeten Formel kann der Ansatz aller vier Organisationen zusammengefa\u00dft werden.<\/p>\n<h4>&#8230; in der Differenz<\/h4>\n<p>Zugleich wird dieser &#8222;Kampf um Verfassungspositionen&#8220; in verfassungsgem\u00e4\u00dfen, n\u00e4mlich auf die \u00dcberzeugung anderer gerichteter Formen, in verschieden akzentuierter Weise gef\u00fchrt. W\u00e4hrend die GHI geradezu eine Grundgesetzinitiative genannt werden k\u00f6nnte und, wie dies gleicherweise f\u00fcr Liga und HU gilt, prinzipiell den strukturellen Rahmen des Grundgesetzes akzeptiert, geht das Grundrechtekomitee in seinem menschenrechts- und demokratieradikalen Ansatz, ohne die gegebene Verfassung zu mi\u00dfachten, ein St\u00fcck dar\u00fcber hinaus. In einem Brief an die Mitglieder der Verfassungskommission vom 9.6.93 etwa fordert die GHI, das Grundgesetz im Art. 20 plebiszit\u00e4r anzureichern: &#8222;\u00dcberall wird die Verdrossenheit \u00fcber die Politik beklagt. Die gro\u00dfen Zahlen von Nicht- und Protestw\u00e4hlern zeigen die Entfremdung der B\u00fcrger. Um das zu \u00fcberwinden und die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger an politischen Entscheidungen wieder angemessen zu beteiligen, sind plebiszit\u00e4re M\u00f6glichkeiten auszubauen. Deshalb ist es u.E. unerl\u00e4\u00dflich, bei besonders wichtigen Fragen wenigstens Volksbegehren und Volksabstimmungen vorzusehen, wie sie in mehreren L\u00e4nderverfassungen l\u00e4ngst vorgesehen und in Art. 20, Abs. 2 GG ebenfalls angesprochen sind.<\/p>\n<p>Dem Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie bleibt diese \u00c4nderung zu punktuell und angesichts des herrschenden &#8222;repr\u00e4sentativen Absolutismus&#8220; prinzipiell unzureichend. Es fordert eine Verfassungsreform an &#8222;Haupt und Gliedern&#8220;, die insgesamt eine gr\u00fcndliche Revision des Grundgesetzes in menschenrechtlich-demokratischer Absicht bedeutet.<\/p>\n<p>In ihren organisatorischen Formen zeigen die vier Gruppen erneut erhebliche \u00dcbereinstimmungen und manch signifikante Differenz. Alle leben von ihren Mitgliedern, F\u00f6rderInnen und Spenden. Alle sind unb\u00fcrokratisch organisiert und verf\u00fcgen nur \u00fcber kleine politische Sekretariate. W\u00e4hrend jedoch Liga und Komitee eher als &#8218;Kopforganisationen&#8216; bezeichnet werden k\u00f6nnen, weil sie nicht an anderen Orten in der Bundesrepublik wirken, wenn sie auch mit ihrem Wirken auf die Politik in der Bundesrepublik insgesamt Einflu\u00df nehmen m\u00f6chten, sind HU und GHI Organisationen mit \u00f6rtlichen oder regionalen Gruppen, welche ihrerseits eigenst\u00e4ndig aktiv werden k\u00f6nnen. Erheblicher sind heute die Unterschiede in der &#8218;\u00e4u\u00dferen Organisation&#8216; der jeweiligen Aktivit\u00e4ten. Alle vier Gruppierungen wollen in geradezu klassischer Weise aufkl\u00e4ren, durch das Wort vor allem: Mit Hilfe von Stellungnahmen, Erkl\u00e4rungen, Manifesten und dergleichen mehr. Dementsprechend sind sie darauf angewiesen, eigene \u00d6ffentlichkeiten zu schaffen und vor allem Resonanz in nicht von ihnen beherrschten Medien zu erhalten. Das macht die Grade und Grenzen dieser Aufkl\u00e4rung aus.<\/p>\n<p>Einige gehen \u00fcber diese Aufkl\u00e4rung mit dem Wort ein St\u00fcck hinaus, indem sie Aktionen zivilen Ungehorsams initiieren oder an solchen mitwirken, und indem sie Hilfsaktionen individueller Art in der Bundesrepublik betreiben, bzw. Hilfsaktionen f\u00fcr bestimmte Probleme au\u00dferhalb der Bundesrepublik in Gang setzen. Vor allem das Komitee ist von Anfang an in zivilem Ungehorsam aktiv geworden, von der gewaltfreien Blockade in Mutlangen, bis hin zu entsprechenden Aktionen rund um die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl und des Dauer\u00e4rgernisses Abschiebehaft. Das Komitee hat vor allem im Fall von Ex-Jugoslawien auch die bundesdeutschen Grenzen am weitesten \u00fcberschritten und politisch-pazifistische und humanit\u00e4re Hilfe in erheblichem Umfang initiiert. Doch auch in Sachen menschenrechtlich-demokratischen Kampfes um Verfassungspositionen stehen die vier Organisationen nicht in einem kontroversen Verh\u00e4ltnis zueinander, sondern erg\u00e4nzen sich darin.<\/p>\n<p>Auch in ihren Schw\u00e4chen sind die vier einander sehr nahe. Alle sind durch \u00dcberalterung gekennzeichnet. Die nachwachsenden Generationen an solche b\u00fcrger- und menschenrechtliche Arbeit heranzuf\u00fchren, gelingt nur vereinzelt und oft nur punktuell. Die HU, die in den 60er Jahren breiter organisiert war, hat diese urspr\u00fcngliche Vitalit\u00e4t infolge ver\u00e4nderter Verh\u00e4ltnisse verloren.<\/p>\n<p>Alle Organisationen sind statutengem\u00e4\u00df und entsprechend ihrer Handlungen auch \u00fcberwiegend auf die Bundesrepublik beschr\u00e4nkt. Was aber bedeutet eine solche Beschr\u00e4nkung im Zeichen der Europ\u00e4ischen Union und der wachsenden Au\u00dfendefinition auch und gerade der Innenpolitik, von der menschenrechtlich-an\u00e4mischen Au\u00dfen- und Milit\u00e4rpolitik einmal ganz zu schweigen. Da\u00df die herk\u00f6mmlichen bundesdeutschen Menschenrechtsorganisationen so wenig europ\u00e4isch pr\u00e4sent sind und wegen Ressourcenmangel personell und finanziell anders nicht sein k\u00f6nnen, hat zur gef\u00e4hrlichen Folge, da\u00df ihre innenpolitisch gezielten Aktionen noch randst\u00e4ndiger werden, als sie es ohnehin sind. Diese Beobachtung gilt gerade auch im Hinblick auf die haupts\u00e4chlichen Aktivit\u00e4ten b\u00fcrgerrechtlichen Engagements in der Bundesrepublik. Wie sollen im Zeichen von Schengen und angesichts der europaweiten Asylpraxis, unbeschadet der nationalstaatlichen Variation, noch innenpolitisch gezielte Aktivit\u00e4ten ausreichen?<\/p>\n<p>So gesehen, k\u00f6nnte auch eine St\u00e4rke der menschenrechtlichen Organisationen auf die Dauer zu einer Schw\u00e4che werden: Die St\u00e4rke besteht darin, da\u00df sie klein und unabh\u00e4ngig jeweils trotz mancher \u00dcberlappung unterschiedliche Gruppierungen der Bev\u00f6lkerung erreichen und b\u00fcrgerrechtlich informieren und motivieren. Soweit entsprechen alle dem demokratischen Lob dezentraler Organisationsweisen. Wenn es aber gilt, aufgrund gewachsener Probleme wenigstens kooperierend eine gr\u00f6\u00dfere Reichweite, z.B. in europ\u00e4ischer Hinsicht, zu erreichen, dann versagen sie jedenfalls heute noch.<\/p>\n<p>So geben etwa die HU, die GHI und das Komitee gemeinsam eine Zeitschrift heraus, die urspr\u00fcnglich von der HU gegr\u00fcndet und lange Jahrzehnte allein getragen worden ist: Die &#8218;Vorg\u00e4nge&#8216;. Diese Zeitschrift, die redaktionell von diesen Organisationen zu Recht weitgehend unabh\u00e4ngig ist &#8211; nur so kann eine einigerma\u00dfen gute Zeitschrift bestehen bleiben &#8211; hat es indes nicht vermocht, da\u00df aus dem sympathetischen Nebeneinander der Organisationen ab und an ein sympathetisches, an den gemeinsamen Aufgaben orientiertes Ineinander werden w\u00fcrde.<\/p>\n<h6>Internationale Liga f\u00fcr Menschenrechte e.V., Mommsenstr. 27, 10629 Berlin<br \/>\nHumanistische Union, Br\u00e4uhausstr. 2, 80331 M\u00fcnchen<br \/>\nGustav-Heinemann-Initiative, Ledaweg 68, 28359 Bremen<br \/>\nKomitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie, An der Gasse 1, 64759 Sensbachtal<\/h6>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_050.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ohne deren Politik im einzelnen zu summieren und zu analysieren, sollen Die &#8218;Gro\u00dfen Vier&#8216; kurz<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,56],"tags":[],"class_list":["post-3445","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-050"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3445","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3445"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3445\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3445"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3445"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3445"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}