{"id":3451,"date":"1995-02-24T14:36:21","date_gmt":"1995-02-24T14:36:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3451"},"modified":"1995-02-24T14:36:21","modified_gmt":"1995-02-24T14:36:21","slug":"buergerrechte-polizeicilip-ii-unter-beobachtung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3451","title":{"rendered":"B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP II &#8211; Unter Beobachtung"},"content":{"rendered":"<h3>von Udo Kau\u00df<\/h3>\n<p>Die Frage stelle ich mir immer wieder einmal: Ist B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP nur im lesenden Visier des Verfassungsschutzes? Werden die Hefte nur \u00fcber eine Deckadresse abonniert und in den Archiven des Verfassungsschutzes bibliographisch verarbeitet, oder wird uns dar\u00fcber hinaus n\u00e4here, gleichsam pers\u00f6nliche Aufmerksamkeit gewidmet? Gr\u00fcnde g\u00e4be es aus Sicht der Schn\u00fcfflerbeh\u00f6rde wohl einige. Obwohl nur die Polizei im Titel steht, gab und gibt es kaum ein Heft, in dem nicht mehr oder minder um-fangreich auch die Geheimdienste der Republik Aufmerksamkeit und kritische Erw\u00e4hnung finden. Die Redaktion bzw. die basisgebenden Forschungsprojekte der HerausgeberInnen hatten \u00fcber die Jahre hinweg ja viele BesucherInnen, und bei manchen stellte sich ein merkw\u00fcrdiges Gef\u00fchl ein &#8211; das uns jedoch nicht anfocht: Hatten wir doch von Anfang an das Prinzip der Transparenz auch zum eigenen Arbeitsprinzip erkl\u00e4rt und hierin allein schon deshalb auch die Sicherheitsdienste eingeschlossen, um nicht auf die absch\u00fcssige Bahn der szene-typischen \u00dcberwachungsangst mit dem entsprechenden &#8218;Wer-k\u00f6nnte-es-sein-Spiel&#8216; zu geraten.<!--more--><\/p>\n<p>Zehn Jahre nach dem Erscheinen der ersten Nummer f\u00fchrte dann kein Weg mehr daran vorbei. Im Herbst 1988 war bekannt geworden, da\u00df das Berliner Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) sich systematisch f\u00fcr bestimmte Zeitungen und Journalisten interessierte. Im Mittelpunkt des geheimdienstlichen Interesses stand die in Berlin erscheinende &#8218;tageszeitung&#8216; (taz), die &#8211; wie sich in der Folgezeit herausstellte &#8211; sich auch manifesten Interesses durch die damals noch realsozialistischen Geheimdienste erfreute &#8211; bis hin zur Personalunion von taz-Schreiber und Lieferant an die Stasi . Eher nebenbei wurde bekannt, da\u00df auch B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP und dessen MitarbeiterInnen ins Blickfeld geraten und als linksextremistisch bewertet worden waren . In den wohlgesetzten Worten des damaligen Bundesministers des Inneren, Wolfgang Sch\u00e4uble (CDU), auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion der GR\u00dcNEN: &#8222;Bei der Wahrnehmung seines Auftrages, extremistische Bestrebungen zu beobachten, hat das BfV seinerzeit festgestellt, da\u00df sich Mitglieder und Anh\u00e4nger linksextremistischer Organi-sationen an den Zeitungsprojekten &#8218;die tageszeitung&#8216;, &#8218;Die Neue&#8216; und CILIP beteiligten. Solche Informationen wurden in Akten gesammelt.&#8220;<\/p>\n<h4>Erste Runde<\/h4>\n<p>Welche Informationen da gesammelt waren, das sollte eine entsprechende Auskunftsanfrage erbringen, die gleichsam zur Nagelprobe f\u00fcr die Reichweite der rechtlichen Auskunftsbestimmungen in den einschl\u00e4gigen Gesetzen geriet. Im M\u00e4rz 1989 wurde unter Hinweis auf die \u00f6ffentliche Erkl\u00e4rung des Bundesinnenministers das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz um Auskunft ge-beten, welche Informationen \u00fcber die Zeitschrift, ihre Herausgeber und Mit-arbeiterInnen gesammelt seien. Vier Monate sp\u00e4ter lag die Antwort des K\u00f6lner Amtes vor. Es teilte mit, da\u00df es bei Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben festgestellt habe, da\u00df Mitglieder und Angeh\u00f6rige linksextremistischer Organisationen sich am Informationsdienst B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP beteiligten, das Amt unter Hinweis auf 13 Abs. 2 des zu jener Zeit geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aber von der Pflicht zur Auskunft befreit sei und also eine dar\u00fcber hinausgehende Antwort nicht erteilt werden k\u00f6nne. In f\u00fcrsorglicher Manier versicherte das BfV jedoch, da\u00df die &#8222;blo\u00dfe Mitarbeit&#8220; bei B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP nicht als Bet\u00e4tigung im Sinne von 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (keine linksextremistische Bestrebung, Anm. UK) gesehen werde und da\u00df insoweit keine Speicherung vorhanden sei.<br \/>\nNun entspann sich ein z\u00e4her Grabenkrieg, denn nat\u00fcrlich wollte die Redaktion in anwaltlicher Vertretung des Autors dieses Beitrages wissen, was unter &#8222;blo\u00dfer Mitarbeit&#8220; zu verstehen sei und wer vom Redaktionsteam oder sonst von der Autorenschaft sich linksextremistischer Umtriebe schuldig gemacht habe. Also: Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung des K\u00f6lner Amtes. Antwort: Widerspruch zur\u00fcckgewiesen! Also: Klage beim Verwaltungsgericht K\u00f6ln mit dem am Ende zumindest insoweit sicheren Ergebnis, da\u00df die rechtlichen Auskunftsbefugnisse gegen\u00fcber Geheimdiensten Makulatur, sprich v\u00f6llig unzureichend sind. Denn nach der Klageerhebung war das Bundesver-fassungsschutzgesetz (BVerfSchG) datenrechtlich bzw. &#8218;bereichsspezifisch&#8216; angepa\u00dft worden und an Stelle des von den Geheimdiensten so verstandenen gesetzlichen Ausschlusses der Auskunftserteilung das positive Recht der B\u00fcrgerInnen (und damit auch die Pflicht der Dienste) Gesetz geworden, unter bestimmten Bedingungen Auskunftsersuchen von B\u00fcrgerInnen zu beantworten. Angesichts der zwischenzeitlichen Ver\u00e4nderung der Rechtsgrundlagen war die bisherige pauschale Ablehnung des Bundesamtes nicht mehr haltbar. Unter dem helfenden Druck des Gerichts in der M\u00fcndlichen Verhandlung hob das Bundesamt seine bisherigen ablehnenden Bescheide auf und versprach, nun gem\u00e4\u00df der neuen Rechtslage Auskunft zu erteilen. Der (erste) Proze\u00df war damit beendet<\/p>\n<h4>Zweite Runde<\/h4>\n<p>Die Antwort kam drei Monate sp\u00e4ter unter Anwendung der dem Verfassungsschutz vom Gesetzgeber einger\u00e4umten M\u00f6glichkeiten zur Verballhornung des b\u00fcrgerlichen Auskunftswunsches: Der Pflicht n\u00e4mlich, in jeder Auskunftsanfrage genau zu bezeichnen, wo bzw. weswegen man denke, gespeichert zu sein. Weil von uns, den Auskunftssuchenden, in der Anfrage und w\u00e4hrend des gesamten ersten Prozesses vor dem Verwaltungsgericht K\u00f6ln angeblich &#8222;kein Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt im Sinne des 15 Abs. 1 BVerfSchG&#8220; geliefert worden sei, k\u00f6nne keine weitere als die schon erteilte Auskunft gegeben werden. Den Hinweis auf den Zusammenhang mit B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP wollte man nicht als konkreten Sachverhalt anerkennen. Abschlie\u00dfend lie\u00df das Amt verlauten, &#8222;da\u00df der zur Begr\u00fcndung ihrer Aufmerksamkeit ihrer Auskunftsersuchen dargelegte Sachverhalt nicht die Annahme eines datenschutzrechtlich relevanten Vorgangs in unserem Hause rechtfertige und die Bef\u00fcrchtung konkreter Nachteile durch eine eventuell unrichtige oder unzul\u00e4ssige Datenspeicherung nicht hinreichend dargetan sei&#8220;. Was h\u00e4tten die Auskunftssuchenden noch dartun k\u00f6nnen, als ihre Bef\u00fcrchtung bzw. Vermutung, von Linksextremisten unterwandert oder selbst solche zu sein.<\/p>\n<p>Also erneuter Widerspruch gegen solches Ansinnen, wieder Klage beim Verwaltungsgericht in K\u00f6ln und parallel die Einschaltung des Bundesdaten-schutzbeauftragten. Dieser teilte im Januar 1991 mit, immerhin 19 Monate nach Einschaltung, da\u00df keiner der HerausgeberInnen beim Verfassungsschutz gespeichert sei und &#8222;lediglich noch eine kurze Zusammenstellung \u00fcber den betroffenen Personenkreis in einer Sachakte \u00fcber Auskunftsbegehren bei der zust\u00e4ndigen Abteilung aufgrund Ihrer fr\u00fcheren Eingabe&#8220; vorhanden sei. Der Datenschutzbeauftragte hatte also insgesamt nur weniges, allerdings nichts linksextremistisches, in den Dateien des BfV gefunden.<\/p>\n<h4>Dritte Runde und K. O.<\/h4>\n<p>Die Redaktion wollte es dennoch genauer wissen. Wieder wurde Widerspruch eingelegt, wieder mu\u00dfte Klage beim Verwaltungsgericht K\u00f6ln erhoben werden. Am 14.5.93 fand eine m\u00fcndliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht statt. Und nun offenbarte der Verfassungsschutz, da\u00df \u00fcberhaupt keine Auskunft mehr gegeben werden k\u00f6nne, da \u00fcber die Auskunftssuchenden im Amte keinerlei Daten mehr vorhanden seien, nicht einmal die vom Datenschutzbeauftragten erw\u00e4hnten Unterlagen. Ob und welche Daten einmal gespeichert gewesen seien, dazu wollte bzw. konnte der Vertreter des Amtes vor Gericht nur sagen, da\u00df auf Grund der zwischenzeitlichen L\u00f6schung auch nichts mehr \u00fcber bisherige Speicherungen gesagt werden k\u00f6nne: &#8222;Wir l\u00f6schen wirklich!&#8220;<br \/>\nSo blieb nur \u00fcbrig, die Klage f\u00fcr erledigt zu erkl\u00e4ren, denn eine Auskunfts-klage auf Daten, die bereits gel\u00f6scht sind, machte nach Auffassung des Ge-richts wenig Sinn. Kleiner Trost: Der Verfassungsschutz wurde f\u00fcr diese hinhaltenden Praktiken immerhin zur \u00dcbernahme der H\u00e4lfte der nicht uner-heblichen Verfahrenskosten verurteilt.<\/p>\n<p>Das Dilemma aller Auskunftssuchenden lautet somit: Wenn der Verfassungsschutz in einem Proze\u00df in die Gefahr ger\u00e4t, seine Daten tats\u00e4chlich offenbaren zu m\u00fcssen, so l\u00f6scht er diese lieber vorher, weil sie nun pl\u00f6tzlich nicht mehr gebraucht werden bzw. nicht mehr notwendig im Sinne des Gesetzes sind. Eine \u00dcberpr\u00fcfung der vormals gespeicherten Daten, der \u00dcbermittlung an andere Stellen, \u00fcberhaupt der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit deren Erfassung und Speicherung ist dann nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<h4>Nebenrunde mit Punktsieg<\/h4>\n<p>Anders waren die Erfahrungen in den parallel gef\u00fchrten Berliner Aus-kunftsersuchen bei gleicher Rechtslage . Der Berliner Verfassungsschutz ge-w\u00e4hrte den Auskunftssuchenden unmittelbare Akteneinsicht in die verfas-sungssch\u00fctzerisch niedergelegte politische Vita der Mitglieder des Redakti-onsteams. Allein die kurze Episode rot-gr\u00fcner Regierungskoalition hatte dies m\u00f6glich gemacht. Selbst ein Redaktionsmitglied, dem noch zwei Jahre zuvor vom Verfassungsschutz schriftlich mitgeteilt worden war, es seien keine Daten beim Verfassungsschutz gespeichert, konnte nun seine \u00fcber Jahre gef\u00fchrte reichlich gef\u00fcllte Verfassungsschutzakte in Augenschein nehmen.<\/p>\n<p>Fazit: Einerseits kann man froh sein, da\u00df der Verfassungsschutz letztlich so wenig wirklich bedeutsames und insgesamt unvollst\u00e4ndiges Material gespeichert hat. Andererseits aber gibt gerade die wiederholte Erfahrung, auf welcher schmalen und verk\u00fcrzten Informationsbasis der Verfassungsschutz seine Verd\u00e4chtigungen st\u00fctzt, damit Politik macht und damit u. U. \u00fcber Lebens-planungen zu entscheiden vermag , Grund zur Sorge. Mit den geltenden Auskunftsbestimmungen ist jedenfalls keine Transparenz zu erreichen. &#8222;Verfassungsschutz&#8220; vollzieht sich weiterhin im Dunkeln, und da l\u00e4\u00dft sich bekanntlich gut munkeln.<\/p>\n<h5>Dr. Udo Kau\u00df ist Rechtsanwalt in Freiburg i. Breisg., Mitarbeiter und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte und Polizei\/CILIP und war Proze\u00dfvertreter der Redaktion gegen den Verfassungsschutz.<\/h5>\n<h6>Vgl. Der Tagesspiegel v. 28.1.92, die tageszeitung v. 31.1.92,<br \/>\nVgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 33 (2\/89), S. 20ff.<br \/>\nBT Drs. 11\/4294, S. 7ff.<br \/>\nVgl. Kau\u00df\/Werkentin, in: Kritische Justiz 4\/91, S. 492ff.<br \/>\nVgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 36 (2\/90), S. 75ff.<br \/>\nVgl. Seifert, J., in: Vorg\u00e4nge 1982, 21. Jg., H. (55), S. 46-60.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Udo Kau\u00df Die Frage stelle ich mir immer wieder einmal: Ist B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,56],"tags":[],"class_list":["post-3451","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-050"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3451","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3451"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3451\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3451"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3451"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3451"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}