{"id":3506,"date":"1994-12-24T15:34:04","date_gmt":"1994-12-24T15:34:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3506"},"modified":"1994-12-24T15:34:04","modified_gmt":"1994-12-24T15:34:04","slug":"literatur-rezensionen-und-hinweise-6","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3506","title":{"rendered":"Literatur &#8211; Rezensionen und Hinweise"},"content":{"rendered":"<p><strong>Literatur zum Schwerpunkt<\/strong><\/p>\n<p>Der gr\u00f6\u00dfte Teil der umfangreichen Literatur zu den operativen Methoden der Polizei sind rechtliche und rechtspolitische Beitr\u00e4ge sowie Forderungskata-loge aus Polizei und Ministerien. Die folgende \u00dcbersicht somit kann nur se-lektiv sein. Daher verweisen wir auch auf vorangegangene Hefte und die darin dokumentierte und zitierte Literatur, u.a. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/ CILIP 11 (1\/82) mit dem Bericht einer Arbeitsgruppe der Innen- und Justiz-ministerien Baden-W\u00fcrttembergs; 17 (1\/84) zum Thema V-Leute mit dem Papier des Ad-hoc-Ausschusses des AK II der IMK zu &#8218;Neuen Methoden der Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8216;; 21, 23, 29 u.a. zu den diversen Sicherheitsgesetz-entw\u00fcrfen; 39 zu &#8222;Organisierter Kriminalit\u00e4t&#8220; sowie 48 zur Politik Innerer Sicherheit.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Polizeiliche Beobachtung und Rasterfahndung<\/strong><\/p>\n<p>Stock, Joachim: Die beobachtende Fahndung. Durchf\u00fchrung, Erkenntnisse, Auswertungsergebnisse, in: Kriminalistik, 1977, H. 1, S. 29-31<br \/>\nEiner der wenigen umfassenderen Aufs\u00e4tze zur BeFa bzw. PB, zu der sich ansonsten allenfalls in \u00dcberblicksartikeln zur EDV weitere Hinweise finden, z.B.<br \/>\nK\u00fcster, Dieter: Fahndung mit Unterst\u00fctzung der Datenverarbeitung, in: Sch\u00e4fer, Herbert (Hg.): Fahndung und Observation, Teilband I: Razzia und Fahndungsstreifen (Grundlagen der Kriminalistik Bd. 5), Heidelberg 1980, S. 13-42<\/p>\n<p>Auch die meisten Beitr\u00e4ge zur Rasterfahndung stammen vom Anfang der 80er Jahre:<br \/>\nB\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP: Rasterfahndung: Eine neue polizeiliche Fahndungsmethode, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 6 (3\/80), S. 15-20<br \/>\nSimon, J\u00fcrgen; Simon-Ern, Gundel; Taeger, J\u00fcrgen: Wer sich umdreht oder lacht &#8230; Rasterfahndung: Ein Beitrag zur Gew\u00e4hrleistung der Inneren Sicherheit, in: Kursbuch 1981, Nr. 66, S. 20-36<br \/>\nErmisch, G\u00fcnter: Die systematische Fahndung &#8211; Rasterfahndung, in: Kube, Edwin; St\u00f6rzer, Udo; Brugger, Siegfried (Hg.): Wissenschaftliche Kriminali-stik. Grundlagen und Perspektiven, Teilband 1: Systematik und Bestandsauf-nahme (BKA-Forschungsreihe, Bd. 16\/1), Wiesbaden 1983, S. 297-320<br \/>\nDer letzte gr\u00f6\u00dfere Beitrag zum Thema:<br \/>\nWanner, Stephan: Die negative Rasterfahndung, (Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Bd. 69) M\u00fcnchen 1989<\/p>\n<p><strong>Lauschen mit und ohne Telefon<\/strong><\/p>\n<p>Die wenigsten Beitr\u00e4ge zur Telefon\u00fcberwachung gehen \u00fcber juristische Fragen hinaus.<br \/>\nL\u00fccking, Erika: Die strafprozessuale \u00dcberwachung des Fernmeldeverkehrs. Eine rechtsvergleichende Untersuchung, Freiburg (Max-Planck-Institut) 1992, 220 S.<br \/>\nBietet zwar einen guten \u00dcberblick \u00fcber die Rechtslage in der BRD, \u00d6sterreich, der Schweiz, Frankreich und Gro\u00dfbritannien, ordnet diese aber nicht in den Zusammenhang von Polizeikonzeptionen und -praxis ein.<br \/>\nRechtsvergleichend wurde auch in der j\u00fcngsten Debatte um den Lauschangriff diskutiert:<br \/>\nB\u00f6ttger, Andreas\/ Pfeiffer, Christian: Der Lauschangriff in den USA und Deutschland, in: ZRP, 1994, H. 1, S. 7-17<br \/>\nVergleicht die amerikanische Kontrollpraxis beim Abh\u00f6ren mit der Flut von T\u00dc-Anordnungen in der BRD.<br \/>\nDickel, Andreas: \u00dcberwachungspraxis in Deutschland. Telefon\u00fcberwachung auf dem Pr\u00fcfstand, in: Kriminalistik, 1994, H. 2, S. 87-91<br \/>\nArgumentiert dagegen, da die Zahlen nicht vergleichbar seien. Dickel ist Re-ferent f\u00fcr Strafverfolgung im Innenministerium NRW.<br \/>\nZu weiteren Beitr\u00e4gen zum Lauschangriff siehe: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/ CILIP 48 (2\/94), S.88ff.<br \/>\nFromm, Heinz: Bund erledigt seine Hausaufgaben nicht. Aktuelle Probleme der Telefon\u00fcberwachung, in: Der Kriminalist, 1994, H. 10, S. 485-487<br \/>\nBeklagt die Schwierigkeiten der Telefon\u00fcberwachung seit der Einf\u00fchrung von ISDN und Mobilfunk und wirft der Bundesregierung vor, nicht schon bei der Entwicklung und Einf\u00fchrung neuer Technik auf die \u00dcberwachbarkeit hinzuwirken.<\/p>\n<p><strong>Observation<\/strong><\/p>\n<p>Sch\u00e4fer, Herbert (Hg.): Technik und Taktik der Observation, Grundlagen der Kriminalistik Bd. 5, Fahndung und Observation, 2. Halbband, Heidelberg (Kriminalistik) 1980, 190 S.<br \/>\nWartemann, F.\/ W\u00f6lker, R.: Aufkl\u00e4rung und Observation, in: Kriminalistik, 1989, H. 10, S. 589-594<br \/>\nvon der Lage, Ralf: Ein zeitgen\u00f6ssisches Problem pragmatisch gel\u00f6st. Der Einsatz phototechnischer Hilfsmittel bei der polizeilichen Observation, in: Kriminalistik, 1989, H. 10, S. 574-576<\/p>\n<p><strong>V-Personen und &#8218;Verdeckte Ermittler&#8216;<\/strong><\/p>\n<p>Die Debatte um die Verrechtlichung von Verdeckten Ermittlern und V-Personen wurde seit den 80er Jahren intensiv gef\u00fchrt. Aus der Zeit vor der Ver-abschiedung des OrgKG 1992 seien hier zwei B\u00e4nde genannt:<br \/>\nL\u00fcderssen, Klaus (Hg.): V-Leute. Die Falle im Rechtsstaat, Frankfurt (ed. Suhrkamp) 1985<br \/>\nEine Aufsatzsammlung, die kritische Beitr\u00e4ge vereint mit polizeilichen For-derungen (St\u00fcmper), Aufs\u00e4tzen aus staatsanwaltlicher Sicht (K\u00f6rner) und den wesentlichen Urteilen der Obergerichte aus der Zeit bis 1984.<br \/>\nKrumsiek, Lothar: Verdeckte Ermittler in der Polizei der Bundesrepublik Deutschland, (Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Bd. 156), M\u00fcnchen 1987<br \/>\nDokumentiert und kritisiert die Konzepte verdeckter Ermittlungen sowie die polizeilichen Forderungen mit vielen Zitaten. Der Kriminaloberrat stellt fest, da\u00df &#8222;die Diskussionsans\u00e4tze der Polizei (&#8230;) inhaltlich oberfl\u00e4chlich, nicht immer offen alle Probleme ansprechend und durchgehend vom Zweckdenken \u00fcberlagert sind.&#8220; (S. 210)<\/p>\n<p>Zur Bedeutung verdeckter Ermittlungsmethoden im Strafverfahren haben sich vor allem die Strafverteidiger ge\u00e4u\u00dfert. Verwiesen sei hier auf eine Vielzahl von Beitr\u00e4gen auf Strafverteidigertagen und in der Zeitschrift &#8218;Strafvertei-diger&#8216;.<\/p>\n<p>Beck, Axel: Bek\u00e4mpfung der Organisierten Kriminalit\u00e4t speziell auf dem Gebiet der Rauschgiftkriminalit\u00e4t unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der V-Mann-Problematik, (Lang), Frankfurt\/M. u.a. 1990<br \/>\nGeh\u00f6rt zu den wenigen Schriften, die &#8211; wenn auch unkritisch &#8211; ein Licht auf die polizeipraktischen Probleme im Zusammenhang mit V-Leuten werfen.<\/p>\n<p>Haas, Hermann Heinrich: V-Leute im Ermittlungs- und Hauptverfahren, (Centaurus) Pfaffenweiler 1986<br \/>\nEine juristische Dissertation, bei der die empirische Aktenauswertung aus dem Raum Freiburg (1981-82) im 5. Kapitel von besonderem Interesse ist.<\/p>\n<p>Kraushaar, Horst: Instrumente der Verbrechensbek\u00e4mpfung unter der Lupe. Der &#8222;polizeiliche Scheink\u00e4ufer&#8220; &#8211; ein Verdeckter Ermittler im Sinne des 110a Abs, 2 StPO?, in: Kriminalistik, 1994, H. 7, S. 481-485<br \/>\nNach der Verabschiedung des OrgKG bem\u00fcht sich die Polizei, den Schein-aufk\u00e4ufer von den Bestimmungen des 110 StPO zu befreien.<\/p>\n<p><strong>Milieutypische Straftaten<\/strong><\/p>\n<p>Koriath, Gerold: Ist der Rechtsstaat noch zu retten? Die Immunschw\u00e4che der Bundesrepublik Deutschland bei der Verbrechensbek\u00e4mpfung, in: Kriminalistik, 1993, H. 6, S. 367-372<br \/>\nK\u00f6rner, Harald Hans: Verdeckte Ermittlungen ohne Straftaten. Eine Erwiderung zu Koriath, in: Kriminalistik, 1992, H. 10, S. 601-605<br \/>\nKoriath, Kriminalhauptkommissar des LKA Niedersachsen, hatte ein &#8222;Gest\u00e4ndnis&#8220; seiner Straftaten als VE geliefert. K\u00f6rner, seit Jahren RG-Staatsanwalt in Frankfurt\/M., argumentiert, dies seien entweder keine Straf-taten, nur geringf\u00fcgige Lappalien oder Fehler in der Zusammenarbeit mit po-lizeilichen Vorgesetzten und Staatsanwaltschaft.<br \/>\nLesch, Heiko H.: Soll die Begehung &#8222;milieutypischer&#8220; Straftaten durch ver-deckte Ermittler erlaubt werden?, in: Strafverteidiger, 1993, H. 2, S. 94-97<\/p>\n<p><strong>Grenz\u00fcberschreitende operative Methoden<\/strong><\/p>\n<p>K\u00f6rner, Harald Hans: Kontrollierte Bet\u00e4ubungsmitteltransporte. Verdeckte Ermittler der Polizei im In- und Ausland, in: Kriminalistik, 1985, H. 5, S. 226-230<br \/>\nZusammenfassung einiger rechtlicher Fragen bzgl. kontrollierter Btm-Trans-porte. Ausf\u00fchrlicher ge\u00e4u\u00dfert hat sich der hessische Oberstaatsanwalt in sei-nem Kommentar zum<br \/>\nBet\u00e4ubungsmittelgesetz, M\u00fcnchen (Beck&#8217;sche Kommentare Bd. 37) 1991, S. 261ff.<\/p>\n<p>Jeschke, J\u00fcrgen: Die internationale Zusammenarbeit des BKA im operativen Bereich, in: BKA-Vortragsreihe Bd. 30, Wiesbaden 1985, S. 63-76<br \/>\nders. \/ Graf, Ulrich: Wenn eine Ladung Haschisch aus dem Orient kommt &#8230;, in: Kriminalistik, 1987, H. 8-9, S. 437-441<br \/>\nOperative Zusammenarbeit, insbesondere die kontrollierte Lieferung, wird in beiden Aufs\u00e4tzen als erfolgreicher denn die &#8222;b\u00fcrom\u00e4\u00dfige Rechtshilfe&#8220; darge-stellt.<\/p>\n<p>Fijnaut, C.\/ Hermans, R.H.: Police Cooperation in Europe, (van den Brink) Lochem 1987<br \/>\nU.a. Beitr\u00e4ge des belgischen Gendarmerie-Oberst Bruggemann zur grenz-\u00fcberschreitenden Observation und des schleswig-holsteinischen LKA-Chefs Tabarelli zur &#8218;Baltica &#8217;86&#8216;, der \u00dcbung einer kontrollierten Lieferung auf der Skandinavienroute.<\/p>\n<p><strong>Operative Methoden im Ausland<\/strong><\/p>\n<p>Marx, Gary T.: Undercover. Police Surveillance in America, Berkeley 1988<br \/>\nDas Standardwerk \u00fcber verdeckte Polizeimethoden in den USA.<\/p>\n<p>Bouza, Anthony: Police Intelligence, New York 1976<br \/>\nStellt das Konzept von speziellen Auswertungsdienststellen am Beispiel der New Yorker Polizei vor.<\/p>\n<p>Gropp, Walter (Hg.): Besondere Ermittlungsma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Organisierten Kriminalit\u00e4t, (Max-Planck-Institut f\u00fcr ausl\u00e4ndisches und internationales Strafrecht) Freiburg 1993, 900 S.<br \/>\nL\u00e4nderstudien (von unterschiedlicher Qualit\u00e4t) \u00fcber polizeiliche Befugnisse zu operativen Methoden in Westeuropa und Nordamerika mit einem rechts-vergleichenden \u00dcberblick des Herausgebers; ein n\u00fctzliches Nachschlagewerk, das im Zuge der OrgKG-Diskussion als Gutachten f\u00fcr die Justizministerien Bayerns und des Bundes erstellt wurde.<\/p>\n<p>Lammich, Siegfried: Operative Ermittlungsmethoden in Osteuropa. Der Einsatz von operativer Technik in der Gesetzgebung einiger osteurop\u00e4ischer L\u00e4nder, in: Kriminalistik, 1993, H. 8-9, S. 581-587<\/p>\n<p>Baumgartner, Hans: Zum V-Mann Einsatz unter besonderer Ber\u00fccksichtigung des Scheinkaufs im Bet\u00e4ubungsmittelverfahren und des Z\u00fcrcher Strafprozesses, (Z\u00fcrcher Studien zum Strafrecht, Bd. 16) Z\u00fcrich 1990<br \/>\nDie juristische Diskussion in der Schweiz gleicht im wesentlichen der bun-desdeutschen vor dem OrgKG. Interessant ist die Studie des Z\u00fcricher Staats-anwalts, weil sie Einblicke in die praktischen Probleme von verdeckten Ein-s\u00e4tzen, insb. Scheink\u00e4ufen, gibt.<\/p>\n<p>Innenministerkonferenz (Hg.): Organisierte Kriminalit\u00e4t in Europa. Do-kumentation einer internationalen Expertentagung, Stuttgart 1990<br \/>\nVeranstaltung der IMK mit ausl\u00e4ndischen Polizisten und Staatsanw\u00e4lten; Hintergrund war die Diskussion um das OrgKG.<\/p>\n<p>van Almelo, Lex\/ Boek, Jacco\/ Borsboom, Annelies: Criminele informatiestromen en opsporingsmethoden, in: Coornhert Liga (Hg.): Crimineel Jaarboek 1994, (Papieren Tijger) Amsterdam 1994, S. 19-57<br \/>\nKritischer \u00dcberblick \u00fcber die ganze Bandbreite der von der niederl\u00e4ndischen Polizei benutzten operativen Methoden, deren Bedeutung jeweils an Beispielen erl\u00e4utert wird. Sp\u00e4testens die Lekt\u00fcre dieses Aufsatzes d\u00fcrfte den Mythos der liberalen Niederlande relativieren.<br \/>\n(s\u00e4mtlich: Heiner Busch)<br \/>\n<strong><br \/>\nSonstige Neuerscheinungen<\/strong><\/p>\n<p>Historisches<\/p>\n<p>Browning, Christopher R.: Ganz normale M\u00e4nner. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die &#8222;Endl\u00f6sung&#8220; in Polen, Reinbek (Rowohlt) 1993, 280 S., DM 42,-<br \/>\nDie bundesdeutsche Polizei nahm die Mitglieder des &#8218;Polizeibataillons 101&#8216; in den 50er Jahren wieder auf und entschuldigte ihre Greueltaten als befohlene Aktionen. Kurz vor der dann doch noch erfolgten Anklage und Verurteilung zu meist milden Haftstrafen wurden sie in den 60er Jahren noch bef\u00f6rdert (vgl. Heinrich Lichtenfeld, Himmlers gr\u00fcne Helfer, K\u00f6ln 1990). Das Buch zeigt, wie &#8222;ganz normale&#8220; M\u00e4nner, vielfach keineswegs \u00fcberzeugte Nazis, sondern eher apolitische Angestellte, Arbeiter und vor allem Polizeibeamte, zu Massenm\u00f6rdern wurden. Anhand der Akten widerlegt Browning \u00fcberzeugend die M\u00e4r vom Befehlsnotstand. Denjenigen, die nicht an den Massenerschie\u00dfungen der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung in Ostpolen teilnehmen wollten, gab der Kommandeur des Bataillons mehrfach die M\u00f6glichkeit, sich zu entziehen und nein zu sagen. Warum haben dies nur ganz wenige getan, weshalb wurden die meisten zu blutr\u00fcnstigen M\u00f6rdern, die ihre letzten Hemmungen mit Alkoholsonderrationen wegschwemmten? Browning versucht, diese Frage anhand einer genauen Analyse der Vorg\u00e4nge, sp\u00e4terer Zeugenaussagen und der Literatur, die sich mit den Mechanismen befa\u00dft, die konforme B\u00fcrger zu staatlich lizensierten Gewaltt\u00e4tern werden l\u00e4\u00dft, auszuleuchten. Seine beklemmende Beschreibung der Mordspur des &#8218;Polizeiba-taillons 101&#8216; ist das notwendige Korrektiv der sch\u00f6nf\u00e4rberischen Geschichte der Ordnungspolizei von Neufeld u.a. (hg. vom Bundesarchiv, 1957). Indem das Buch zeigt, wie in m\u00e4nnerb\u00fcndischen Organisationen wie Milit\u00e4r und Polizei individuelles Rechtsempfinden und Mitmenschlichkeit verlorengehen k\u00f6nnen, ist es mehr als nur ein Beitrag zur Polizeigeschichte des Nationalsozialismus. Angesichts der heutigen Mi\u00dfhandlungen von Festgenommenen durch Polizeibeamte gewinnt es eine besondere Aktualit\u00e4t. Brownings Aufforderung zur Zivilcourage sollte Pflichtlekt\u00fcre bei der Ausbildung von Polizeibeamten sein.<\/p>\n<p>Kasten, Bernd: &#8222;Gute Franzosen&#8220;. Die franz\u00f6sische Polizei und die deutsche Besatzungsmacht im besetzten Frankreich 1940-1944, Kieler Historische Stu-dien, Band 37, (J. Thorbecke) Sigmaringen 1993, 264 S., DM 88,-<br \/>\nErst im Gefolge des Barbie-Prozesses wurde das Verh\u00e4ltnis der Vichy-Admi-nistration und deren Polizei zur deutschen Besatzungsmacht Gegenstand einer breiteren Diskussion. Aufgrund seines fragw\u00fcrdigen Bezugsrahmens und einer vielfach fatalen Wortwahl wird Kasten dem Thema nicht gerecht. Um das Verhalten der Vichy-Polizei bis Ende 1943 zu erkl\u00e4ren, reicht es nicht, auf eine &#8222;professionelle Vorliebe f\u00fcr Ruhe und Ordnung&#8220; und &#8222;Patriotismus&#8220; zu verweisen. Selbst in der Form eines &#8222;extremen franz\u00f6sischen Nationalismus&#8220; erkl\u00e4rt Patriotismus und Ordnungsliebe nicht, weshalb &#8222;die Anweisungen der Regierung zur Bek\u00e4mpfung der Kommunisten mit, die zur Verhaftung der Juden ohne Begeisterung und die zur Verfolgung der Arbeitsdienstverweigerer \u00fcberhaupt nicht ausgef\u00fchrt (wurden)&#8220; (S. 241). Erst vor dem Hintergrund eines solch verqueren Begriff des &#8222;Patriotismus&#8220; erkl\u00e4ren sich Feststellungen wie die, da\u00df &#8222;die Besatzungsmacht stets (!) bestrebt (war), bei sensiblen An-gelegenheiten (!), wie in der Frage der Geiselerschie\u00dfungen (&#8230;) soweit wie m\u00f6glich R\u00fccksicht auf das franz\u00f6sische Nationalgef\u00fchl der Polizeif\u00fchrung R\u00fccksicht zu nehmen&#8220; (S. 242). Beide &#8211; so scheint es &#8211; hatten denselben &#8222;extremen Nationalismus&#8220;, der Kommunisten, Juden und andere &#8222;gesell-schaftliche Randgruppen&#8220; (!) ausschlo\u00df (S. 241): Die einen \u00e0 la fran\u00e7aise, die anderen auf nationalsozialistische Weise. Zur Kl\u00e4rung des Verh\u00e4ltnisses von Vichy-Polizei und nationalsozialistischer Besatzungsmacht tr\u00e4gt solch eine analytische Unsch\u00e4rfe sicher nicht bei.<\/p>\n<p>Gellately, Robert: Die Gestapo und die deutsche Gesellschaft. Die Durch-setzung der Rassenpolitik 1933-1945, (Sch\u00f6ningh) Paderborn 1993, 324 S., DM 68,-<br \/>\nWenn auch die Struktur der Gestapo durch die fr\u00fchen Arbeiten von Aronson (1967), Crankshaw (1957) und Graf (1983) bekannt ist, so blieb doch ihr konkretes Wirken lange ein unterbelichtetes Feld der historischen Forschung, beherrscht von vielfach falschen Vorstellungen eines scheinbar allm\u00e4chtigen, alles kontrollierenden, totalit\u00e4ren Polizeistaates. Dem Autor geht es nun darum, dieses verzerrte Bild zu korrigieren, zum einen indem er die sukzes-sive und in weiten Teilen problemlose \u00dcberf\u00fchrung der alten (polititschen) Polizei in die Gestapo nachzeichnet, zum anderen indem er die konkrete Arbeit der Gestapo im Bereich W\u00fcrzburg und Unterfranken anhand der f\u00fcr diese Bezirke vollst\u00e4ndig erhaltenen Akten zu erfassen sucht. Wie schon Mann (1987) zeigt Gellately, da\u00df der Ausgangspunkt der Gestapo-Ermittlungen meist Denunziation und Anzeigen, nicht aber origin\u00e4re polizeiliche &#8218;Aufkl\u00e4rungsarbeit&#8216; waren. Die konkrete Analyse der Gestapo-Arbeit in W\u00fcrzburg und Unterfranken stellt die St\u00e4rke des Buches dar. Zwar kann das Versprechen des Titels, das Verh\u00e4ltnis von Gestapo und deutscher Gesellschaft insgesamt zu diskutieren, nur unzureichend eingel\u00f6st werden, und noch weniger ist es ein Buch \u00fcber die Durchsetzung der Rassenpolitik in Deutschland. Als Zusammenfassung der Geschichte der Gestapo und als Fallstudie \u00fcber ihre Wirkung im Alltag bleibt es gleichwohl empfehlenswert.<\/p>\n<p>Wilms, Reinhard: Politische Polizei und Sozialdemokratie im Deutschen Kaiserreich. Zur T\u00e4tigkeit der Politischen Polizei in der Provinz Hannover von der Zeit der Reichsgr\u00fcndung bis zum Ende des Sozialistengesetzes, (Lang) Frankfurt 1992, 515 S., DM 118,-<br \/>\nBisher gibt es nur wenige Versuche, die These der negativen Integration und des revolution\u00e4ren Attentismus der Sozialdemokratie des Kaiserreichs anhand einer Analyse der T\u00e4tigkeit der Polizei und der Verarbeitung der staatlichen Repression durch die Parteimitglieder nachzuzeichnen. Wilms Dissertation, eine Regionalstudie mit breitem Quellenmaterial, versucht dies und kann zei-gen, wie die staatliche Repressionspolitik zwar den inneren Zusammenhalt der Sozialisten f\u00f6rderte, andererseits aber Legalismus und Stillhaltepolitik der Partei st\u00e4rkte.<\/p>\n<p>Jarren, Volker: Schmuggel und Schmuggelbek\u00e4mpfung in den preu\u00dfischen Westprovinzen 1818-1854, (Sch\u00f6ningh) Paderborn 1992, 304 S., DM 57,-<br \/>\nErst mit der Ausbildung des modernen Staates mit seinem Gewalt-, Steuer- und Rechtsetzungsmonopol wird die Grenze zum Symbol eines abgeschlossenen Herrschaftsraumes, den es polizeilich zu kontrollieren gilt. Jarren geht den vielf\u00e4ltigen Versuchen nach, mit denen die preu\u00dfische B\u00fcrokratie das Steuermonopol durchzusetzen suchte: Von einem rigiden Gebrauch der Schu\u00dfwaffe in den F\u00e4llen, in denen sich Personen der \u00dcberpr\u00fcfung durch die Beamten entziehen wollten, bis hin zu der Vorschrift, da\u00df jede Familie \u00fcber die vom staatlichen Salzmonopol bezogenen Mengen Buch zu f\u00fchren hatte. Die Ma\u00dfnahmen trafen vor allem die (l\u00e4ndlichen) Unterschichten, f\u00fcr die Schmuggeln eine legitime Form des \u00dcberlebens war, indem sie als Packentr\u00e4ger in gr\u00f6\u00dferen Banden arbeiteten oder individuell schmuggelten. Die damaligen Vorschl\u00e4ge, sch\u00e4rfer gegen die Profiteure des Schmuggelhandels &#8211; ehrbare b\u00fcrgerliche Handels- und Kaufleute &#8211; vorzugehen, scheiterten. Eine Feststellung, die uns heute aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalit\u00e4t nur allzu bekannt ist.<br \/>\n(s\u00e4mtlich: Albrecht Funk)<\/p>\n<p><strong>Bad Kleinen<\/strong><\/p>\n<p>L\u00f6sch, Holger: Bad Kleinen &#8211; Ein Medienskandal und seine Folgen, (Ullstein) Berlin 1994, ca. 200 S., DM 24,90<br \/>\nLandgraeber, Wolfgang\/ Sieker, Ekkehard\/ Wisniewski, Gerhard: Operation RAF &#8211; Was geschah wirklich in Bad Kleinen? (Droemer-Knaur) M\u00fcnchen 1994, ca. 220 S., DM 14,90<br \/>\nDritte-Welt-Haus Frankfurt (Hg.): Dokumentation &#8222;Informationsveran-staltung Bad Kleinen&#8220;, Frankfurt 1994, DM 5,-<br \/>\nGeheim Nr. 4\/1993: Themenschwerpunkt Bad Kleinen, (GNN-Verlag) K\u00f6ln, DM 7,50<br \/>\nID-Archiv im IISG (Hg.): Bad Kleinen und die Erschie\u00dfung von Wolfgang Grams, (Ed. ID-Archiv) Berlin\/ Amsterdam 1994, 315 S., DM 28,-<br \/>\nDer Blick geht zur\u00fcck, ganz voller Zorn: &#8222;Meine eigene Entlassung war nur noch eine Frage der Zeit, da die Justizministerin bef\u00fcrchtete, sonst selbst unter die R\u00e4der der Medienhysterie zu geraten.&#8220; Der dies sagt, ist der fr\u00fchere Generalbundesanwalt Alexander von Stahl, und im Mai 1994 &#8211; zehn Monate nach dem polizeilichen Desaster auf dem Umsteigebahnhof in Bad Kleinen &#8211; kann er immer noch nicht nachvollziehen, warum er die Verantwortung f\u00fcr die t\u00f6dliche GSG-9-Aktion tragen mu\u00dfte. L\u00f6sch steht dem Gescha\u00dften mit seinem Buch zur Seite. Alexander von Stahl durfte nicht nur in eigener Sache das Vorwort f\u00fcr die rund 200seitige Verteidigungsschrift \u00fcber den Polizeieinsatz verfassen. Er durfte sich auch einer gemeinsamen \u00dcberzeugung mit dem Autor sicher sein. Der mi\u00dfgl\u00fcckte Antiterroreinsatz und die anschlie\u00dfende Berichterstattung sind f\u00fcr den &#8218;Report-M\u00fcnchen&#8216;-Mitarbeiter L\u00f6sch ein &#8222;Alarmsignal f\u00fcr den Zustand unserer Gesellschaft, f\u00fcr die schwindenden Abwehrkr\u00e4fte des Staates und die wachsenden negativen Ausw\u00fcchse der Me-diengesellschaft&#8220;. Konsequenterweise widmet sich L\u00f6sch der Rolle der Medien und zwar vornehmlich derer, die sich kritisch mit der Aufarbeitung der GSG-9-Aktion und dem bis heute nicht hinreichend ausger\u00e4umten Verdacht einer vors\u00e4tzlichen T\u00f6tung des RAF-Mitgliedes Wolfgang Grams durch zwei GSG-9-Beamte besch\u00e4ftigten. &#8222;H\u00e4tte es den \u00f6ffentlichen Verdacht einer staatlichen Hinrichtung nicht gegeben, w\u00e4re Bad Kleinen als mehr oder minder gegl\u00fcckte Terroristenfestnahme mit zwei bedauerlichen Todesopfern in die lange Chronik der RAF-Geschichte eingegangen. Zwei falsche Zeugenaussagen haben die Republik ersch\u00fcttert, haben einen der gr\u00f6\u00dften innenpolitischen Skandale der Nachkriegsgeschichte ausgel\u00f6st und das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig untergraben.&#8220; Bad Kleinen, res\u00fcmiert der Verfasser, &#8222;ist auch und vor allem ein Medienskandal&#8220;.<\/p>\n<p>Von einem Skandal sprechen auch Landgraeber, Sieker und Wisniewski. Anders als L\u00f6sch, der durchg\u00e4ngig die These vom Selbstmord des RAF-Mitgliedes vertritt, urteilt die Autorentroika: &#8222;Unabh\u00e4ngig von den Chancen eines Prozesses &#8211; allein das hier zusammengetragene Material w\u00fcrde ausreichen, eine ganze Reihe von Straftaten zu begr\u00fcnden: Wegen des nicht ausger\u00e4umten Verdachts des Mordes oder Totschlags an Grams, wegen des Verdachts der Beihilfe und der Anstiftung dazu, der fahrl\u00e4ssigen K\u00f6rperverletzung, der Sachbesch\u00e4digung, der Beweismittelunterdr\u00fcckung, der Strafvereitelung im Amt und anderem mehr&#8220;. Am Material kann es nicht gelegen haben, da\u00df solche Verfahren nicht eingeleitet wurden. Hellsichtig sahen die Autoren voraus: &#8222;Da dann aber gegen Verantwortliche im Bundeskriminalamt, im zust\u00e4ndigen Grenzschutzkommando, in der Bundesanwaltschaft und anderen Beh\u00f6rden ermittelt werden m\u00fc\u00dfte, br\u00e4uchte es einen besonders mutigen Staatsanwalt&#8220;. Und den hat es offenbar nicht gegeben &#8211; self-fullfilling prophecy. Keinen Gefallen haben sich die Verfasser schlie\u00dflich damit getan, an ihr letztes Buch &#8211; &#8218;Das RAF-Phantom&#8216; (vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 44 (1\/93), S. 108) &#8211; zu erinnern, worin sie die Existenz der RAF prinzipiell in Frage stellten. Kleinlaut r\u00e4umen sie jetzt ein: &#8222;Wie auch immer: Selten haben Bundesanwaltschaft und BKA, aber auch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, einen &#8218;Fahndungserfolg&#8216; so dringend ben\u00f6tigt wie den von Bad Kleinen. Zu dr\u00e4ngend waren die Fragen nach den Hintergr\u00fcnden der &#8218;RAF&#8216; geworden, als da\u00df man die \u00d6ffentlichkeit weiter mit dem stereotypen Satz &#8211; keine Spuren, keine Zeugen, keine Erkenntnisse &#8211; h\u00e4tte abspeisen k\u00f6nnen&#8220;.<\/p>\n<p>Erschienen sind zwischenzeitlich auch zwei Brosch\u00fcren zu den Vorg\u00e4ngen in Bad Kleinen. Ein Schwerpunktheft von &#8218;Geheim&#8216; (4\/93) sowie die Dokumentation der Frankfurter Veranstaltung &#8218;Bad Kleinen &#8211; nur eine PR-Panne&#8216; vom 24.3.94. Der Tenor der Brosch\u00fcren ist \u00e4hnlich, die Autoren zum Teil identisch &#8211; anders als in den vorgenannten B\u00fcchern wird hier auch das politische Umfeld der Polizeiaktion in Bad Kleinen ausgeleuchtet: Die sog. Gewaltverzichtserkl\u00e4rung der RAF vom April 1992, die Gr\u00fcndung der &#8218;Koordi-nierungsgruppe Terrorismusbek\u00e4mpfung&#8216; im Jahr zuvor und der Einsatz des rheinland-pf\u00e4lzischen V-Mannes Klaus Steinmetz, den der dortige Verfassungsschutz erstmals an die sog. Kommandoebene der RAF heranspielen konnte.<\/p>\n<p>Parteiisch wie die Brosch\u00fcren ist auch das in der &#8218;Edition ID-Archiv&#8216; er-schienene Buch. Bei aller Einseitigkeit &#8211; in einem Beitrag der Redaktions-gruppe hei\u00dft es beispielsweise: &#8222;Wolfgang Grams wurde wehrlos am Boden liegend von einem Angeh\u00f6rigen der GSG 9 durch einen Schu\u00df in den Kopf ermordet&#8220; (S. 277) &#8211; ist der Versuch der Rekonstruktion der Ereignisse, die Auflistung der Pannen bei der Beweissicherung und die Auseinandersetzung um die Aussagen der Zeugen, die die Version einer vors\u00e4tzlichen T\u00f6tung von Grams st\u00fctzen, die umfassendste. Dokumentiert werden hier auch die Erkl\u00e4rungen der RAF und der in Bad Kleinen festgenommenen Birgit Hogefeld sowie die Auseinandersetzungen um den V-Mann Steinmetz und die &#8218;Kinkel-Initiative&#8216;, die urspr\u00fcnglich als Ziel die vorzeitige Haftentlassung lang einsitzender RAF-Gefangener verfolgte.<\/p>\n<p>Die publizistische Aufarbeitung von Bad Kleinen &#8211; sie ist bislang ausgespro-chen mangelhaft.<br \/>\nWolfgang Gast (die tageszeitung, Berlin)<\/p>\n<p><strong>Geheimdienste<\/strong><\/p>\n<p>Fraktion B&#8217;90\/ Gr\u00fcne (AL)\/ UFV: Kontrolle der Geheimen?, Berlin 1994, 36 S.<br \/>\nZum f\u00fcnften Geburtstag des Verfassungsschutz-Ausschusses (VfSA) des Berliner Abgeordnetenhauses, einem legalen Kind der &#8218;rotgr\u00fcnen&#8216; \u00dcberraschungskoalition von 1989, hat der &#8218;gr\u00fcne&#8216; Elternteil eine Festschrift vorgelegt &#8211; wohl weniger ein Werk der Fraktion, als deren zuletzt anscheinend recht einsamen Vork\u00e4mpferin gegen die Geheimen, Renate K\u00fcnast, im Verein mit ihrer Assistentin. Schon im Titel-Fragezeichen dieser Sammlung von Rechenschafts-\/ Erfahrungsberichten und Reportagen aus dem VfSA und div. Untersuchungssaussch\u00fcssen (Lummer\/ Schm\u00fccker\/ Mykonos) schwingt jene milde Verzweiflung mit, die jede(n) unvermeidlich bef\u00e4llt, der\/die sich f\u00fcnf Jahre lang an der Quadratur des Kreises, der parlamentarischen Kontrolle der Dienste, versucht. Was anfangs als rot-gr\u00fcner Erfolg galt, wird nun \u00e4u\u00dferst kritisch bewertet. &#8222;Eingeschlossen im Geheimschutzraum&#8220; (K\u00fcnast) k\u00f6nnte als Motto der Brosch\u00fcre gelten.<br \/>\nHans Peter Bordien &#8211; (Magazin &#8218;GEHEIM&#8216;, K\u00f6ln)<\/p>\n<p>Koch, Peter Ferdinand: DDR contra BRD &#8211; Die feindlichen Br\u00fcder, (Scherz), Bern 1994, 480 S., DM 48,&#8211;<br \/>\nGr\u00f6pl, Christoph: Die Nachrichtendienste im Regelwerk der deutschen Si-cherheitsverwaltung. Legitimation, Organisation und Abgrenzungsfragen, (Duncker &amp; Humblot) Berlin 1993, 400 S., DM 88,&#8211;<br \/>\nKoch, fr\u00fcher Geheimdienstspezialist des &#8218;Spiegel&#8216; machte mit seinem Buch bereits Furore, bevor es auf dem Markt war (vgl. Presse v. 12.7.94 und 5.\/6.8.94). Der Geheimhaltungswahn der Dienste und Ex-DDR-Innenminister Diestels einstweilige Verf\u00fcgung gegen eine weitere Auslieferung erg\u00e4nzten eine geschickte PR-Strategie des Verlages. Die hochgesetzten Erwartungen wurden nicht eingel\u00f6st! Zwar ist das Buch randvoll mit interessanten Einzelheiten; die immerhin spannende These des Autors, die westdeutschen Dienste seien dem MfS weit \u00fcberlegen gewesen, mag aber nicht recht \u00fcberzeugen. \u00c4rgerlich wird es da, wenn er zu ihrer Untermauerung die Kommunisten der Weimarer Zeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg den MfS-Vorl\u00e4ufer aufbauten, als weitgehend tumbe Deppen abtut und dies mit deren Biographie (ungelernter Landarbeiter, ehemaliger Schlosser etc.) untermauern will &#8211; gerade so, als sei Geheimagent im Westen ein anerkannter Lehrberuf. Wirklich unverzeihlich ist aber der Umgang mit dem Quellenmaterial: Sicher ist vieles in diesem Metier nicht genau zu belegen. Die Quellenangabe &#8222;Archiv des Verfassers&#8220; (vgl. S. 449-450) aber wird geradezu inflation\u00e4r gebraucht. Belanglosigkeiten, Schnurren und Nachweise, f\u00fcr die andere Belege zur Verf\u00fcgung st\u00fcnden, alle erhalten die Quelle &#8222;Archiv d. Verf.&#8220; &#8211; und werden so zunehmend fragw\u00fcrdig. Das Buch entwertet sich damit selbst. Schade.<\/p>\n<p>Gr\u00f6pls Dissertation ist ein Beispiel daf\u00fcr, da\u00df fehlende Sachkenntnis nicht durch intensive Verstrickung in den Gesetzesdschungel ausgeglichen werden kann. Zwei Beispiele: Die bis weit ins linksliberale Lager tragf\u00e4hige These, wonach die Medien im Regelfall ein besseres &#8218;Fr\u00fchwarnsystem&#8216; als die Ge-heimdienste darstellen, kontert Gr\u00f6pl lediglich mit dem Hinweis, Medien, die &#8222;vom Markt, d.h. von Inserenten und von ihrer Leserschaft abh\u00e4ngig sind, w\u00e4ren nur in Ausnahmef\u00e4llen bereit, l\u00e4ngerfristige, tiefsch\u00fcrfende Analysen vorzunehmen (&#8230;)&#8220; (S. 67). Die Doppelarbeit in der Funkaufkl\u00e4rung (BND, MAD) will Gr\u00f6pl durch &#8222;geographische oder thematische Aufgabenteilung (&#8230;)&#8220; (S. 371-373) aufheben. Klar, da\u00df Bundesinnenministe-rium und Bundesnachrichtendienst diesen K\u00e4se mit Informationen und Mate-rial unterst\u00fctzt haben (S. 7).<br \/>\n(Otto Diederichs)<\/p>\n<p>Sonstiges<\/p>\n<p>Bigo, Didier (Hg.): L&#8217;Europe des polices et la s\u00e9curit\u00e9 int\u00e9rieure, ( Ed. Complexes) Br\u00fcssel 1992, 153 S.<br \/>\nTrotz der knappen Verweise auf Texte, Parlamentsdrucksachen etc. am Ende des Buches ist dies ein guter \u00dcberblick \u00fcber die franz\u00f6sische Diskussion von Schengen und Maastricht. Bigos Hauptbeitrag diskutiert die Triebfedern einer europ\u00e4ischen Politik Innerer Sicherheit, in der Probleme des Terrorismus, der Drogenbek\u00e4mpfung bis hin zur illegalen Immigration in einem &#8222;Sicherheitskontinuum&#8220; zusammengefa\u00dft werden, und umrei\u00dft die zahlreichen Arenen, in denen diese Politik formuliert wird. J.-C. Masclet er\u00f6rtert die in Maastricht und Schengen enthaltenen Mechanismen der rechtlichen Harmonisierung, F.-L. Laferri\u00e8re analysiert die Auswirkungen von Schengen auf das Asylrecht. F\u00fcr einen h\u00f6heren Polizeibeamten schlie\u00dflich stellen Ver-bindungsoffiziere das wichtigste Mittel der Kooperation ohne Verletzung der nationalen Souver\u00e4nit\u00e4t dar. (Weshalb er dies nur unter Pseudonym tun konnte, bleibt sein Geheimnis.)<br \/>\n(Albrecht Funk)<\/p>\n<p>Leonhard, Rainer\/ Schurich, Frank-Rainer: Die Kriminalistik an der Berliner Universit\u00e4t. Aufstieg und Ende eines Lehrfachs, (Kriminalistik), Heidelberg 1994, 144. S., DM 48,-<br \/>\nDie Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universit\u00e4t zu Berlin, einziger Fachbereich dieser Art in Deutschland, wird zum Ende diesen Jahres abge-wickelt. Denjenigen, die dar\u00fcber in Tr\u00e4nen ausbrechen, da\u00df sich Kriminalistik als Wissenschaftsdisziplin nun h\u00f6chstens noch in den juristischen Fakult\u00e4ten tummeln kann, sei die Lekt\u00fcre dieses Buches empfohlen: &#8222;Eigenst\u00e4n-dig&#8220; war diese Sektion nie, selbst f\u00fcr DDR-Verh\u00e4ltnisse nicht. Obwohl sich die Autoren, selbst ehemalige Mitarbeiter dieser Sektion (und zumindest im Falle Schurich STASI-&#8218;Offizier im besonderen Einsatz&#8216;), leidlich m\u00fchen, die Notwendigkeit eines universit\u00e4ren Fachbereichs Kriminalistik auch im geeinten Deutschland zu begr\u00fcnden, gelingt es ihnen lediglich zu belegen, da\u00df es sich bei dieser Sektion um eine Ausbildungs- und Forschungsst\u00e4tte der &#8222;Sicherheitsorgane&#8220; handelte (beispielsweise wurde ein erheblicher Teil der Sach- und Personalkosten vom MdI getragen etc.).<br \/>\nEin echter Tip ist dieses Buch aber f\u00fcr alle Sammler von kriminalistischen Aphorismen aus verstaubten Studentenzeitungen, die sich im Anhang finden.<br \/>\n(Torsten Reich, AG B\u00fcrgerrechte, Berlin)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Literatur zum Schwerpunkt Der gr\u00f6\u00dfte Teil der umfangreichen Literatur zu den operativen Methoden der Polizei<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[55,148],"tags":[],"class_list":["post-3506","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-049","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3506","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3506"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3506\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3506"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3506"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3506"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}