{"id":3508,"date":"1994-12-24T15:36:13","date_gmt":"1994-12-24T15:36:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3508"},"modified":"1994-12-24T15:36:13","modified_gmt":"1994-12-24T15:36:13","slug":"polizeiliche-beobachtung-mit-der-stange-im-nebel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3508","title":{"rendered":"Polizeiliche Beobachtung &#8211; Mit der Stange im Nebel"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p>Ende der 70er Jahre wurde der Begriff der &#8218;Beobachtenden Fahndung&#8216; (BeFa) durch den der &#8218;Polizeilichen Beobachtung&#8216; (PB) ersetzt. Zu einer inhaltlichen \u00c4nderung kam es dabei jedoch nicht. Ob BeFa oder PB, das K\u00fcrzel steht f\u00fcr die heimliche \u00dcberwachung von Reisebewegungen. M\u00f6glich wurde dies durch den Auf-bau der elektronischen Fahndung mit Hilfe des INPOL-Systems in den 70er Jahren. In den Fahndungsdateien k\u00f6nnen Personen oder Fahrzeuge mit dem Fahndungszweck &#8218;Beobachtung&#8216; ausgeschrieben werden. &#8218;Fahndungstreffer&#8216; vor allem an Kontrollstellen, sollen den ausschreibenden Dienststellen ein Bild \u00fcber die Kontakte und Bewegungen der beobachteten Person liefern. An der Effektivit\u00e4t dieser Vorfeldma\u00dfnahme sind Zweifel aber durchaus angebracht.<\/p>\n<p>Im Mai 1990 begab sich der Parlamentarische Untersuchungsausschu\u00df des Berliner Abgeordnetenhauses, der die Vorg\u00e4nge um den Mordfall Schm\u00fccker unter die Lupe nehmen sollte, nach Nordrhein-Westfalen. In der polizeilichen Fortbildungseinrichtung &#8218;Schlo\u00df Schellenberg&#8216; sollten die ehemaligen V-Leute des Berliner Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, Volker Weingraber, Deckname &#8222;Wien&#8220;, und Christian Hain, Deckname &#8222;Flach&#8220;, in \u00f6ffentlicher Sitzung befragt werden. Die f\u00fcr die Sicherheit der einstigen Spitzel verantwortliche nordrhein-westf\u00e4lische Polizei bestand darauf, eventuelle Zuh\u00f6rerInnen vorher durch eine Anfrage im INPOL-Datensystem zu \u00fcberpr\u00fcfen. Aufgrund der dabei zutage gef\u00f6rderten Ergebnisse sollte einigen Zuh\u00f6rern der Zugang zu den Sitzungen verwehrt werden. Erst nach Protesten der Ausschu\u00dfmitglieder wurden sie eingelassen.<!--more--><\/p>\n<p>Die Antwort des Berliner Senats auf eine &#8218;Kleine Anfrage&#8216; der damaligen Alternativen Liste (AL) best\u00e4tigte die Vermutung, da\u00df einer der Betroffenen in INPOL zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben war und man ihn und seine Begleiter deshalb &#8222;aufgrund von Sicherheitsbedenken&#8220; nicht an den Sitzungen teilnehmen lassen wollte.<\/p>\n<p>Der Fall stellt eine Ausnahme dar. Den meisten Betroffenen einer solchen Beobachtung &#8211; in Berlin waren dies 1990 immerhin 235 Personen &#8211; bleibt die Tatsache, da\u00df sie einer PB unterliegen, verborgen, zumal sie direkte Konsequenzen nicht zu sp\u00fcren bekommen. Nicht so hier: Als die Betroffenen Ende 1990 die \u00f6sterreichisch-italienische Grenze \u00fcberqueren wollten, wurden sie festgehalten und durchsucht. Die italienischen Grenzbeamten beschlagnahmten alle in ihrem Besitz befindlichen Papiere &#8211; im wesentlichen Zeitungsartikel zum Fall Schm\u00fccker sowie die Protokolle der \u00f6ffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses. Erst ein herbeigerufener italienischer Rechtsanwalt erreichte schlie\u00dflich die Freilassung der Betroffenen und deren Einreise nach Italien. Die Unterlagen allerdings waren inzwischen eigens eingeflogenen Beamten des Bundeskriminalamtes zur Auswertung \u00fcbergeben worden. Dem Ex-V-Mann &#8222;Wien&#8220; zufolge, der sich nach seiner Spitzelt\u00e4tigkeit in Italien niedergelassen hatte, war die Aktion durch das Berliner Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz zu seinem Schutz veranla\u00dft worden. Der Berliner Senat wollte diese Darstellung so nicht best\u00e4tigen.<\/p>\n<h4>Die Rechtsgrundlagen<\/h4>\n<p>Die &#8218;Polizeiliche Beobachtung&#8216; ist eine typische Vorfeldma\u00dfnahme, die sowohl nach der Strafproze\u00dfordnung (StPO) wie auch nach Polizeirecht praktiziert wird. Ziel ist dabei nicht die Verhinderung einer konkreten Straftat, sondern die Sammlung von Informationen im Vorfeld vermuteter Straftaten. Die Ergebnisse &#8211; so die Hoffnung &#8211; sollen f\u00fcr eine k\u00fcnftige Strafverfolgung n\u00fctzlich sein.<\/p>\n<p>Da die &#8222;vorbeugende Bek\u00e4mpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung&#8220; im Vordergrund dieser Methode steht, erfolgen denn auch die meisten Aus-schreibungen zur &#8218;Polizeilichen Beobachtung&#8216; auf Grundlage der Polizeiaufgabengesetze der L\u00e4nder. Die PB ist jedoch auch nach 163e StPO m\u00f6glich, wenn &#8222;zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, da\u00df eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen wurde&#8220; und durch die polizeiliche Beobachtung der Sachverhalt aufgekl\u00e4rt werden kann. Eingriffsvoraussetzung ist also in beiden F\u00e4llen der schwammige Begriff der &#8218;Straftat von erheblicher Bedeutung&#8216;, der nur in wenigen Polizeiaufgabengesetzen durch einen Katalog von Straftaten n\u00e4her definiert wird. Als allgemeiner Ann\u00e4he-rungswert f\u00fcr eine Definition gilt unterdessen der in 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) enthaltene Straftatenkatalog, der insgesamt ca. 50 Tatbest\u00e4nde umfa\u00dft. Darunter f\u00e4llt z.B. auch 86a StGB (Tragen verfassungsfeindlicher Kennzeichen), was zur Folge hat, da\u00df eine betr\u00e4chtliche Anzahl zumeist jugendlicher Betroffener nicht wegen begangener rechts-extremistischer oder rassistischer Handlungen, sondern wegen des Tragens von Aufklebern o.\u00e4. zur PB ausgeschrieben wird.<\/p>\n<p>Die StPO und die Polizeigesetze Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Brandenburgs stellen die Ausschreibung zur &#8218;Polizeilichen Beobachtung&#8216; unter einen Richtervorbehalt. In den \u00fcbrigen Bundesl\u00e4ndern sind die Leiter gr\u00f6\u00dferer Polizeieinheiten zur Ausschreibung berechtigt. Das erleichterte Verfahren im Polizeirecht wird typischerweise von diesen L\u00e4ndern meist auch dann genutzt, wenn die erwarteten Erkenntnisse der Sachverhaltsaufkl\u00e4rung in einem laufenden Ermittlungsverfahren dienen sollen.<\/p>\n<p>Beide Rechtsgrundlagen legen fest, da\u00df sich die Ma\u00dfnahme nicht nur gegen den Tatverd\u00e4chtigen bzw. Beschuldigten richtet, sondern auch dessen Kontakt- bzw. Begleitpersonen erfa\u00dft. Die Laufzeit einer &#8218;Polizeilichen Beobachtung&#8216; liegt im allgemeinen bei einem Jahr und kann um ein weiteres Jahr verl\u00e4ngert werden. Eine Ausnahme macht Brandenburg: Hier mu\u00df nach einem halben Jahr gepr\u00fcft werden, ob die Voraussetzungen noch vorliegen bzw. ob die Ma\u00dfnahme noch erforderlich ist.<\/p>\n<h4>Das Verfahren<\/h4>\n<p>Vor der Einf\u00fcgung der entsprechenden Paragraphen in die StPO (im Zuge des OrgKG von 1992) und in die Polizeigesetze der L\u00e4nder (etwa ab 1986) diente die Polizeidienstverordnung (PDV) 384.2 als einzige Rechtsgrundlage. Sie enth\u00e4lt auch die konkrete Beschreibung des Verfahrens: Personen, die unter eine polizeiliche Beobachtung gestellt werden sollen, werden in der INPOL-Personenfahndungsdatei ausgeschrieben. Die Ausschreibung von Fahrzeugen erfolgt in der Sachfahndungsdatei. &#8218;Fahndungstreffer&#8216; k\u00f6nnen sich bei jeder Abfrage der Datei ergeben &#8211; sei es im Zuge des zumeist w\u00f6chentlich stattfindenden Abgleichs der Melderegister mit dem polizeilichen Fahndungsbestand oder bei sonstigen sog. B\u00fcrofahndungsma\u00dfnahmen, aber auch bei Verkehrskontrollen, Grenz\u00fcbertritten oder \u00e4hnlichem. Im Falle eines &#8218;Treffers&#8216; erfolgt eine Meldung an die Polizeidienststelle, welche die Person oder das Fahrzeug zur &#8218;Polizeilichen Beobachtung&#8216; ausgeschrieben hat. Die Kontrollmeldung, die per Fernschreiben \u00fcbermittelt wird, soll neben den Personenangaben des\/der Betroffenen zumindest Ort und Zeit des Antreffens sowie die Namen von evtl. Begleitpersonen, das benutzte Fahrzeug und &#8211; wenn m\u00f6glich &#8211; das Reiseziel sowie andere relevant erscheinende Informationen enthalten. Die Meldungen sollen &#8211; so die PDV &#8211; der ausschreibenden Dienststelle Erkenntnisse \u00fcber &#8222;Verhalten, Kontakte, Aufenthalte, Reisen sowie die dazu genutzten Fahrzeuge und mitgef\u00fchrten Gegenst\u00e4nde&#8220; vermitteln.<\/p>\n<p>An dem Verfahren ist neben der sachbearbeitenden Dienststelle, welche die Ausschreibung (auf Papier) vornimmt, auch das zust\u00e4ndige Landeskriminalamt (LKA) als erfassende Dienststelle beteiligt. Es veranla\u00dft die Einstellung der Ausschreibung im INPOL-Fahndungsbestand sowie in einem mit der Erfassungsvoraussetzung korrespondierenden PIOS-Verfahren, bei politischen Delikten z.B. in der &#8218;Arbeitsdatei PIOS-Innere Sicherheit&#8216; (APIS).<\/p>\n<p>Die PDV 384.2 listet als m\u00f6gliche Erfassungsvoraussetzungen auf:<br \/>\n&#8211; Gef\u00e4hrliche Intensivt\u00e4ter (GIT), d.h. Personen, bei denen die &#8222;Gesamtw\u00fcrdigung ihrer Pers\u00f6nlichkeit und ihrer bisherigen Straftaten erwarten l\u00e4\u00dft, da\u00df sie auch zuk\u00fcnftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden&#8220;. Trotz der pomp\u00f6sen Formulierung handelt es sich hier um eine Auffangvorschrift, nach der all diejenigen Personen erfa\u00dft werden k\u00f6nnen, die man poli-zeilich beobachten m\u00f6chte, bei denen die Voraussetzungen der \u00fcbrigen Erfas-sungsgr\u00fcnde aber nicht vorliegen. Als GIT werden beispielsweise viele rechtsgerichtete Personen, gegen die konkrete Straftatvorw\u00fcrfe nicht erhoben werden, zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben.<br \/>\n&#8211; Gef\u00e4hrliche Straftaten: Hier k\u00f6nnen &#8222;wegen der au\u00dfergew\u00f6hnlichen Gef\u00e4hrlichkeit bestimmter Straftaten Personen der polizeilichen Beobachtung&#8220; unterstellt werden, &#8222;wenn bei ihnen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, da\u00df sie als<br \/>\n&#8211; Rauschgiftschmuggler<br \/>\n&#8211; Waffenschmuggler<br \/>\n&#8211; Terroristen oder ihre Unterst\u00fctzer<br \/>\n&#8211; Falschgeldhersteller<br \/>\n&#8211; Mitglieder von Banden<br \/>\n&#8211; Mitglieder krimineller Vereinigungen<br \/>\n&#8211; Einschleuser in nicht unerheblichem Umfang t\u00e4tig sind.&#8220;<\/p>\n<p>Die Ausschreibung von Fahrzeugen ist nicht notwendigerweise an die gleich-zeitige Ausschreibung von Verd\u00e4chtigen gebunden. Auch Fahrzeuge, die von unbekannten Verd\u00e4chtigen genutzt werden, k\u00f6nnen unter den o.g. Voraussetzungen zur Polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben werden. Dabei wird auch der Halter erfa\u00dft, allerdings mit dem Zusatz, da\u00df nicht er, sondern nur das auf seinen Namen zugelassene Fahrzeug ausgeschrieben ist. In halbj\u00e4hrlichem Abstand soll \u00fcberpr\u00fcft werden, ob diese Angaben noch zutreffen oder ob unterdessen ein Halterwechsel stattgefunden hat.<\/p>\n<p>Zugang zum INPOL-Datenbestand &#8218;Polizeiliche Beobachtung&#8216; haben neben der Polizei die Zolldienststellen und die Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz. &#8218;Anhaltemeldungen&#8216; werden mittels Fernschreiben an die sachbearbeitende Dienststelle und das jeweils zust\u00e4ndige Landeskriminalamt gesandt. Die sachbearbeitende Dienststelle sammelt diese Informationen, wertet sie aus und leitet sie an andere berechtigte Stellen weiter. In den alten Bundesl\u00e4ndern ist der Verteilerkreis h\u00e4ufig sehr weit: Neben dem Bundeskriminalamt (BKA) erhalten auch \u00f6rtliche Polizeidienststellen solche &#8218;Anhaltemeldungen&#8216;, ohne da\u00df sie diese zu ihrer Aufgabenerf\u00fcllung ben\u00f6tigen w\u00fcrden. In den neuen Bundesl\u00e4ndern hat sich das Verfahren noch nicht richtig etabliert, so da\u00df von dort auch nur wenige Meldungen kommen. Bei Straftaten mit politischem Bezug geh\u00f6ren die Verfassungsschutz\u00e4mter grunds\u00e4tzlich zum Empf\u00e4ngerkreis der &#8218;Anhaltemeldungen&#8216;.<\/p>\n<h4>Unbedingte Geheimhaltung<\/h4>\n<p>Ein besonderer Aspekt der &#8218;Polizeilichen Beobachtung&#8216; ist die unbedingt zu wahrende Geheimhaltung. So legt die PDV 384.2 ausdr\u00fccklich fest, da\u00df alle Feststellungen im Zuge dieser Ma\u00dfnahme so unauff\u00e4llig durchgef\u00fchrt werden sollen, da\u00df sie von den Betroffenen nicht wahrzunehmen sind. Die Tatsache, da\u00df er\/sie polizeilich beobachtet wird, soll der\/die Ausgeschriebene weder bei diesen Feststellungen noch bei anderen Eingriffsma\u00dfnahmen erkennen k\u00f6nnen. Der hohe Stellenwert der Geheimhaltung l\u00e4\u00dft sich daran ablesen, da\u00df Einzelma\u00dfnahmen vor Ort eher abzubrechen sind und auf Feststellungen verzichtet werden soll, wenn durch die weitere \u00dcberpr\u00fcfung die Gefahr besteht, da\u00df sie von den Betroffenen bemerkt wird.<\/p>\n<p>Konsequenterweise finden sich auch in den Ermittlungsakten dann nur die Erkenntnisse, die aus der Beobachtung gewonnen wurden, nicht jedoch die Tatsache der PB selbst. Alle Unterlagen, die darauf hinweisen, wie etwa die &#8218;Anhaltemeldungen&#8216;, werden in gesonderten polizeiinternen Aktenbest\u00e4nden gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Aus der Tatsache, da\u00df eine Person polizeilich beobachtet wird, d\u00fcrfen keine Befugnisse f\u00fcr weitere Eingriffsma\u00dfnahmen wie Festhalten, Ingewahrsamnahme, Durchsuchung u.\u00e4. abgeleitet werden. Andererseits beschr\u00e4nkt sie die Polizei aber auch nicht bei der Aus\u00fcbung von Eingriffsbefugnissen, die im Einzelfall erforderlich sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Gratwanderung der Vollzugsbeamten vor Ort zwischen Strafverfolgungszwang auf der einen Seite und verdeckter, unbedingt geheimzuhaltender Er-kenntnisgewinnung auf der anderen, regelt die PDV 384.2 geradezu salomonisch: &#8222;Sie (die Vollzugsbeamten vor Ort, Anm.) haben bei der Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen der Strafverfolgung zu ber\u00fccksichtigen, inwieweit diese den Erfolg der polizeilichen Beobachtung beeintr\u00e4chtigen oder f\u00f6rdern.&#8220;<\/p>\n<h4>Umfang und Erfolg<\/h4>\n<p>Die Gesamtzahl der zur Beobachtung ausgeschriebenen Personen liegt seit Jahren bei ca. 4.000. Tats\u00e4chlich betroffen sind jedoch wesentlich mehr. Das liegt einerseits an den relativ kurzen Speicherfristen, die dazu f\u00fchren, da\u00df st\u00e4ndig neue Personen polizeilich beobachtet werden, zum anderen aber auch daran, da\u00df neben den eigentlich Betroffenen auch die Daten der Begleitper-sonen gemeldet werden.<\/p>\n<p>Insgesamt kann nicht bestritten werden, da\u00df die Beobachtung der Polizei ein breit gef\u00e4chertes Sammelsurium von Daten \u00fcber bestimmte Gruppierungen, Szenen und Milieus liefert. Die Ermittlungsmethode ist jedoch zu unbestimmt und zuf\u00e4llig, als da\u00df sich daraus methodische Kriminalit\u00e4tspr\u00e4ventionsstrategien ableiten lie\u00dfen. Ihr Erfolg h\u00e4ngt im wesentlichen von der Zahl der Kontrollen im Inland oder an den Grenzen ab. Zwar existieren in der StPO und in den L\u00e4nderpolizeigesetzen durchweg Befugnisse zur verdachtsunabh\u00e4ngigen \u00dcberpr\u00fcfung von Personen an Kontrollstellen, ein Instrument, das die Polizeien immer wieder auch genutzt haben. Die Kontrolle im Landesinnern hat aber den Nachteil, da\u00df sie im Unterschied zu Grenzkontrollen nicht an einem Nadel\u00f6hr und auch nicht permanent durchgef\u00fchrt werden kann. Die Grenzkontrollen andererseits haben in den vergangenen Jahren eher abgenommen. Dazu tr\u00e4gt nicht nur der Abbau der EU-Binnengrenzen, sondern vor allem der Wegfall der innerdeutschen Grenze bei. Dies belegen die &#8222;grenzpolizeilichen Erfolgs- und T\u00e4tigkeits\u00fcbersichten&#8220; der vergangenen Jahre. Wurden 1990 noch etwa 10.000 &#8218;Treffer&#8216; bei der &#8218;Polizeilichen Beobachtung&#8216; an den Grenzen erzielt, waren es 1991 nur noch ca. 7.000 (siehe S. 49).<\/p>\n<p>Das Sinken der &#8218;Trefferquote&#8216; wird auch nicht dadurch aufgehalten, da\u00df gem\u00e4\u00df Art. 99 des Schengener Durchf\u00fchrungsabkommens die PB unter dem Titel &#8218;verdeckte Registrierung&#8216; auf das gesamte Vertragsgebiet ausgeweitet werden soll. Das technische Instrument hierzu ist das &#8218;Schengener Informati-onssystem&#8216; (SIS), das allerdings bisher noch nicht einsatzf\u00e4hig ist. Im Schengener Vertragsgebiet &#8211; neun der 12 EU-Staaten &#8211; werden Kontrollmeldungen schon allein wegen der Gr\u00f6\u00dfe des Raumes noch zuf\u00e4lliger werden.<\/p>\n<p>Die PB bleibt die sprichw\u00f6rtliche Stange, mit der sich intensiv im kriminellen Nebel herumstochern l\u00e4\u00dft und an der manchmal auch etwas h\u00e4ngen bleibt. Fehlende Effektivit\u00e4t macht diese geheime \u00dcberwachung b\u00fcrgerrechtlich aber nicht akzeptabler.<\/p>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_049.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Ende der 70er Jahre wurde der Begriff der &#8218;Beobachtenden Fahndung&#8216; (BeFa) durch<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,55],"tags":[309,779,923,1123,1245,1265,1484],"class_list":["post-3508","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-049","tag-bundeskriminalamt","tag-inpol","tag-lka","tag-polizeiliche-beobachtung","tag-schengen","tag-sdue","tag-verdeckte-kontrolle"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3508","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3508"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3508\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3508"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3508"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3508"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}