{"id":3513,"date":"1994-12-24T15:39:53","date_gmt":"1994-12-24T15:39:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3513"},"modified":"1994-12-24T15:39:53","modified_gmt":"1994-12-24T15:39:53","slug":"die-telefonueberwachung-oder-die-aeltere-schwester-des-lauschangriffs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3513","title":{"rendered":"Die Telefon\u00fcberwachung &#8211; Oder: Die \u00e4ltere Schwester des Lauschangriffs"},"content":{"rendered":"<h3>von Otto Diederichs<\/h3>\n<p>Zwar garantiert das Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949 in seinem Artikel 10 die Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Bereits der zweite Absatz des Artikels relativiert dies jedoch schon wieder: &#8222;Beschr\u00e4nkungen d\u00fcrfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.&#8220; Die gesetzliche Grundlage besteht seit 1968 und sie wird mit steigender Tendenz genutzt. Gegen\u00fcber dem &#8218;Gro\u00dfen Lauschangriff&#8216;, der seit rund zwei Jahren in aller Munde ist, wird &#8211; g\u00e4nzlich zu Unrecht &#8211; dessen \u00e4ltere Schwester, die Telefon\u00fcberwachung, gern vergessen.<!--more--><\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Abh\u00f6rbefugnisse f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz in einem eigenen Gesetz geregelt sind, denen zu unterschiedlichen Zeitpunkten Abh\u00f6rgesetze auf L\u00e4nderebene folgten, hat man die Grundlagen f\u00fcr die Polizei lediglich in der Strafproze\u00dfordnung (StPO) verankert. F\u00fcr die Kontrolle geheimdienstlicher Lauschaktionen wurden Parlamentsgremien, die sog. G-10-Kommissionen, geschaffen. Die Kontrolle der polizeilichen Abh\u00f6rpraxis obliegt Richtern und Staatsanw\u00e4lten. Beide Verfahren haben sich in der Praxis jedoch l\u00e4ngst als unzureichend erwiesen. So sind die Mitglieder der (geheim tagenden) G-10-Kommissionen zu Stillschweigen verpflichtet, und bei Staatsanwalt- und Richterschaft handelt es sich zugleich auch um die Anord-nungsinstanzen, die sich im Augenblick einer Genehmigungsentscheidung quasi selbst kontrollieren.<\/p>\n<h4>Katalogstraftaten<\/h4>\n<p>Die Delikte, bei denen eine Telefon\u00fcberwachung (T\u00dc) durchgef\u00fchrt werden kann, sind in 100a StPO abschlie\u00dfend genannt. Bei diesen handelt es sich zun\u00e4chst um jenen Bereich, der den politischen Straftaten zuzuordnen ist, wie Hoch- und Landesverrat, Straftaten gegen die Landesverteidigung oder die Sicherheit der NATO-Truppen und \u00e4hnliches. Im weiteren dann um eine Reihe von Delikten &#8217;nicht-politischer&#8216; Kriminalit\u00e4t: Geldf\u00e4lschung, Mord, Menschelhandel, Geiselnahme, Bandendiebstahl, Raub und Erpressung sowie Verst\u00f6\u00dfe gegen das Waffen- und das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz. Dieser auf den ersten Blick noch recht \u00fcberschaubar wirkende Rahmen sog. Katalogstraftaten ist jedoch kontinuierlich ausgeweitet worden (zuletzt durch das OrgKG von 1992 und das &#8218;Verbrechensbek\u00e4mpfungsgesetz&#8216; von 1994) und umfa\u00dft gegenw\u00e4rtig ca. 80 Straftatbest\u00e4nde. In allen polizeilichen Ermittlungsverfahren, denen eines oder mehrere dieser Delikte zugrundeliegen, ist damit eine zun\u00e4chst auf drei Monate befristete T\u00dc grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich und rechtm\u00e4\u00dfig. Der regul\u00e4r hierf\u00fcr vorgesehene Weg sieht einen entsprechenden Antrag der Polizei vor, der von einem Richter best\u00e4tigt werden mu\u00df. Eher als Ausnahmeregelung f\u00fcr F\u00e4lle, in denen eine richterliche Anordnung nicht schnell genug zu erreichen ist (z.B. an Wochenenden), sieht die StPO eine Eilanordnung durch die Staatsanwaltschaft vor. Diese mu\u00df allerdings binnen drei Tagen von einem Richter oder einer Richterin best\u00e4tigt werden, ansonsten ist sie unverz\u00fcglich abzubrechen und evtl. Bandaufnahmen sind zu vernichten. F\u00fcr ganz dringliche F\u00e4lle ist zudem die &#8218;Gefahr im Verzuge&#8216; vorgesehen, also eine Situation, in der unverz\u00fcgliches polizeiliches Handeln gefordert ist, um z.B. eine Gefahr abzuwenden oder sonst unwiderbringliche Beweise zu sichern. &#8222;In der Praxis hat sich jedoch herauskristallisiert, da\u00df die Polizei Gefahr im Verzuge sehr gro\u00dfz\u00fcgig begr\u00fcndet und so den Richtervorbehalt umgehen kann (&#8230;)&#8220;, bilanziert hierzu die &#8218;Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten und Polizistinnen&#8216;.<\/p>\n<h3>Hintert\u00fcr 129 StGB<\/h3>\n<p>Gleichwohl sind durchaus F\u00e4lle denkbar, in denen das rechtliche Instrumentarium dennoch nicht ausreicht. So gelten z.B. Diebstahl, Hehlerei und Betrug nicht zu den Katalogstraftaten. &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t spielt sich in einem gro\u00dfen Ma\u00dfe in den Bereich Diebstahl und Hehlerei ab. Aufgrund dieser Straftaten ist die Anordnung einer Telefon\u00fcberwachung aber nicht zul\u00e4ssig. Schl\u00fcssel zum Erfolg kann hier der durch entsprechende Ermittlungen untermauerte Verdacht einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB) sein,&#8220; lautet die Antwort des Staatsanwaltes Michael F\u00fcllkrug, der hierzu auch gleich einige (zumindest recht fragw\u00fcrdige) Beispiele liefert. Dabei kommt es nach F\u00fcllkrug &#8222;f\u00fcr die Verwertbarkeit der T\u00dc-Erkenntnisse nicht darauf an, ob sich der Verdacht eines Vergehens nach 129 StGB durch die weiteren Ermittlungen best\u00e4tigt.&#8220; Gleiches gilt, so bleibt hinzuzuf\u00fcgen, im politi-schen Bereich f\u00fcr die Verwendung des 129a StGB (Bildung einer terroristi-schen Vereinigung ).<\/p>\n<h4>Viele Zahlen ohne Aussage<\/h4>\n<p>Nach einer Berechnung des Referenten f\u00fcr Strafverfolgung im nordrhein-westf\u00e4lischen Innenministerium, Andreas Dickel, liegt das statistische Risiko eines Bundesb\u00fcrgers, Opfer einer Telefon\u00fcberwachung zu werden, bei 1:10.000. Solche Rechenbeispiele sind ebenso problematisch wie etwa der von PolizeikritikerInnen gern gezogene Vergleich zwischen den T\u00dc-Zahlen der Bundesrepublik und den USA. Doch nicht nur im internationalen Vergleich fehlt es an gesichertem, nach einheitlichen Kriterien erhobenem Zah-lenmaterial. Auch f\u00fcr die Bundesrepublik allein ist es ausgesprochen schwie-rig, Informationen \u00fcber den tats\u00e4chlichen Umfang der j\u00e4hrlichen Telefon-\u00fcberwachungen zu gewinnen. Finden lassen sich &#8211; wenn auch mit etwas M\u00fche &#8211; Zahlen. Nur sind diese, um die Sprache des Computerzeitalters zu benutzen, untereinander nicht kompatibel. Zu verschieden sind die Berech-nungsgrundlagen. Schon bei der allgemein gebr\u00e4uchlichsten Form, der Z\u00e4hlung nach F\u00e4llen gem\u00e4\u00df der Befugnisnorm 100a\/b StPO, sind Unterscheidungen zwischen richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Anordnung m\u00f6glich. Ebenso die Trennung nach Anordnungsbeschl\u00fcssen und\/oder \u00fcberwachten Anschl\u00fcssen; nach Bundesl\u00e4ndern und\/oder Oberpostdirektio-nen\/Generaldirektionen der Telekom, deren Zust\u00e4ndigkeit nicht unbedingt gleichbedeutend ist mit den Grenzen der Bundesl\u00e4nder. Von 1990 bis 1992 wurden T\u00dc-Ma\u00dfnahmen in den Bundesl\u00e4ndern der ehemaligen DDR zudem von den Direktionen der alten L\u00e4nder in &#8218;Patenschaft&#8216; mit\u00fcbernommen. Einen weiteren Sonderfall bildet Berlin, wo bis 1990 die \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen \u00fcber die Alliierten abgewickelt wurden. F\u00fcr die vorherige Zeit liegt somit f\u00fcr Berlin \u00fcberhaupt kein Zahlenmaterial vor.<\/p>\n<p>Zum Teil versagt daher bei der Addition der \u00f6ffentlich angebotenen Zahlen schon die einfache Arithmetik. In diesem Sinne kann es sich auch bei den in der Tabelle (auf S. 68) zusammengestellten Zahlen lediglich um Eckwerte handeln. Dies gilt umso mehr, als alle diese Zahlen noch nichts \u00fcber die Per-sonen aussagen, die von einer T\u00dc erfa\u00dft werden. Welche Dimensionen dies u.U. annehmen kann, erl\u00e4\u00dft sich ermessen, wenn man sich daran erinnert, da\u00df im November 1987, auf dem H\u00f6hepunkt der Auseinandersetzungen um die Hamburger Hafenstra\u00dfe, auch \u00f6ffentliche Telefonzellen in deren Umgebung \u00fcberwacht wurden. Oder wenn man wei\u00df, da\u00df im Zuge der Fahn-dung nach &#8218;Dagobert&#8216;, dem bundesweit bekanntgewordenen Kaufhauserpresser, zeitweise bis zu 3.000 Telefonzellen in Berlin abgeh\u00f6rt wurden.<\/p>\n<h4>Neue Forderungen &#8230;<\/h4>\n<p>&#8222;Mir &#8211; und damit sehe ich mich in \u00dcbereinstimmung mit der Mehrzahl der B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen &#8211; liegt eine effektive Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung heute und auch in Zukunft am Herzen, und f\u00fcr diesen Zweck ist die Telekommuni-kations\u00fcberwachung &#8211; auf gesicherter rechtlicher Grundlage &#8211; ein unverzicht-bares Instrument,&#8220; meldete sich unl\u00e4ngst der hessische Innenstaatssekret\u00e4r Heinz Fromm mit der Sorge zu Wort, die Sicherheitsbeh\u00f6rden k\u00f6nnten den Anschlu\u00df an die moderne Technik verlieren. Neben Telefax, Btx und Mailbox sind es insbesondere die Digital- und Mobilfunknetze, die dem fr\u00fcheren Chef des hessischen Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz Kummer bereiten. Dies nicht etwa, weil eine rechtliche Grundlage hierf\u00fcr nicht mehr gegeben oder eine \u00dcberwachung hier technisch nicht m\u00f6glich w\u00e4re, sondern weil die staatlichen Investitionskosten in die neuen Techniken immens sind und z.B. allein f\u00fcr die D-Netze ca. 40-50 Mio. DM betragen. Daher sollte nach Ansicht Fromms &#8222;verst\u00e4rkt Einflu\u00df auf die Systemhersteller genommen werden, damit sie bereits bei der Entwicklung neuer Telekommunikationssysteme entsprechende \u00dcberwachungskomponenten mit vorsehen.&#8220; Eine Analyse der polizeilichen Bed\u00fcrfnisse ist von der &#8218;AG Kripo&#8216; der Inneministerkonferenz bereits erarbeitet.<\/p>\n<h4>&#8230; Begrenzungen<\/h4>\n<p>Einhalt gebieten angesichts solcher omnipotenten Vorstellungen in der \u00dcberwachungspraxis lediglich die personellen und technischen, insbesondere aber die finanziellen Ressourcen. Nach Informationen aus den mit solchen Ma\u00dfnahmen befa\u00dften Fachdienststellen des BKA kostet eine T\u00dc je nach Umfang und Dauer bis zu 500.000 DM. F\u00fcr das Abh\u00f6ren der D1- und D2-Mobilnetzfunke sind weitere Kostensteigerungen zu erwarten. Hier geht man von Betr\u00e4gen zwischen 700.000 DM und einer Million DM aus.<\/p>\n<p>Wenig versprechen sollte man sich hingegen von der Vorstellung, den Rich-tervorbehalt auszudehnen. Zurecht mahnt Werner Sack, Mitglied der &#8218;Neuen Richtervereinigung&#8216;, hier zur Vorsicht, denn &#8222;Richtervorbehalte verhindern keine Grundrechtsverletzungen, sie kontrollieren lediglich deren Anla\u00df und Ausma\u00dfe.&#8220;<\/p>\n<p>Geradezu wohltuend nimmt sich da ein Blick in die \u00e4ltere Polizeiliteratur aus: &#8222;Es mag f\u00fcr die Strafverfolgungsorgane oft schmerzlich sein, auf Grenzen ihrer T\u00e4tigkeit zu sto\u00dfen mit der Folge, da\u00df Straftaten unaufgekl\u00e4rt bleiben. Aber stets sollten sie sich dessen bewu\u00dft sein, da\u00df sie nicht nur durch die Strafverfolgung, sondern auch durch die Anerkennung ihrer Schranken Staats- und Kulturaufgaben dienen, und zwar solchen, die oft h\u00f6her stehen als ihr n\u00e4chstes Arbeitsgebiet.&#8220;<\/p>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_049.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Otto Diederichs Zwar garantiert das Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949 in seinem Artikel 10<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,55],"tags":[162,596,1036,1381,1435],"class_list":["post-3513","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-049","tag-162","tag-fernmeldegeheimnis","tag-orgkg","tag-stpo","tag-tkue"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3513","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3513"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3513\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3513"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3513"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3513"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}