{"id":3531,"date":"1995-12-24T16:22:08","date_gmt":"1995-12-24T16:22:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3531"},"modified":"1995-12-24T16:22:08","modified_gmt":"1995-12-24T16:22:08","slug":"gemeindebezogene-polizeiarbeit-community-policing-in-grossbritannien-historische-entwicklung-und-kritik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3531","title":{"rendered":"Gemeindebezogene Polizeiarbeit (Community Policing) in Gro\u00dfbritannien &#8211; Historische Entwicklung und Kritik"},"content":{"rendered":"<h3>von Phil Scraton<\/h3>\n<p>Am 9. Juli 1829 trat der &#8218;Metropolitan Police Act&#8216; in Kraft und leitete die Einrichtung der ersten regul\u00e4ren Berufspolizei Britanniens ein. Damit endeten Jahre einer \u00f6ffentlichen Kontroverse \u00fcber die Errichtung eines zivilen Polizeidienstes. Die ersten offiziellen Anweisungen an die Polizisten betonten die &#8222;Verhinderung von Verbrechen&#8220; gegen\u00fcber einer reaktiven Anwendung der Gesetze. Zu diesem Zweck wurden die Polizisten angehalten, mit den Gemeinden (Communities), in denen sie t\u00e4tig waren, eng zu ko-operieren. Einer der ersten Polizeichefs, Charles Rowan, formulierte dies so: &#8222;Die Macht der Polizei ihre Aufgaben und ihre Funktion zu erf\u00fcllen, h\u00e4ngt von der \u00f6ffentlichen Zustimmung zu ihrer Existenz, ihren Handlungen, ihrem Verhalten und von ihrer F\u00e4higkeit ab, dem \u00f6ffentlichen Wohl zu dienen und sich \u00f6ffentlichen Respekt zu verschaffen.&#8220;<\/p>\n<p>Ganz ohne Zweifel ist das 19. Jahrhundert die Epoche, in der in Gro\u00dfbritan-nien die Polizei ihre formale Pr\u00e4senz ausbauen und ihre Kraft als zivile Macht konsolidieren konnte.<!--more--><\/p>\n<p>Doch geno\u00df sie keineswegs die ungeteilte Kooperation ihrer Communities. Obwohl ihr Ausbau mit der Verh\u00fctung von Verbrechen begr\u00fcndet wurde, war es die Kontrolle und Regulierung der \u00f6ffentlichen Ordnung, von zivilen Unruhen und Auseinandersetzungen im Rahmen der Industrialisierung, die ihre eigentlichen Priorit\u00e4ten bildeten. Unvermeidlich wurden im weiteren Verlauf die Widerst\u00e4nde immer gr\u00f6\u00dfer und die Proteste gegen die Polizei zunehmend das wesentliche Merkmal der Beziehungen zwischen B\u00fcrgern und Polizei.<\/p>\n<h4>Anspruch und Wirklichkeit<\/h4>\n<p>Das urspr\u00fcngliche Ziel, die Errichtung einer nationalen Polizeimacht, wurde nie verwirklicht. 1881 existierten auf Kreisebene und in den Provinzen be-reits 185 Polizeien, die sich jeweils eigene Verhaltenskodexe und Diszipli-narordnungen geschaffen hatten. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich auch die po-litische Funktion der Polizei fest etabliert. Zwar war die Festlegung von operationellen Grundregeln und Priorit\u00e4ten durch die Zentralregierung und die Gesetzgebung auf nationaler Ebene beeinflu\u00dft worden, in der Auslegung und der selektiven Anwendung solcher Vorgaben jedoch genossen Polizisten gro\u00dfe Freiheiten. Wegen der oft aggressiven und gewaltt\u00e4tigen Formen der Aufgabenwahrnehmung, die durch die Autorit\u00e4t staatlicher Macht legitimiert wurde, haben die Arbeitercommunities die Unparteilichkeit der Polizei nie anerkannt, insbesondere nicht im Zusammenhang mit der Sicherung der \u00f6f-fentlichen Ordnung. Dennoch hat eine k\u00f6nigliche Kommission genau hundert Jahre nach der Einf\u00fchrung der neuen Polizei befunden: &#8222;Die Polizei dieses Landes ist weder nach dem Gesetz noch in der Tradition je als eine Macht angesehen worden, die sich von der gro\u00dfen Gemeinschaft der B\u00fcrger abgesondert hat. Es herrscht nach wie vor das Prinzip, da\u00df in \u00dcbereinstimmung mit dem Gesetz ein Polizist nichts anderes darstellt als ein Mensch, der daf\u00fcr bezahlt wird, im Rahmen seiner Pflichten Taten zu erbringen, die er viel-leicht auch freiwillig erbracht h\u00e4tte&#8220;.<\/p>\n<p>In dieser Interpretation spiegeln sich die verschiedenen Grunds\u00e4tze der britischen Polizeiarbeit wider: Polizisten, die in den Communities rekrutiert und eingesetzt werden, sind auch deren Repr\u00e4sentanten und als solche &#8218;B\u00fcrger in Uniform&#8216;. Dieser liberalen, demokratischen Auffassung liegt die Annahme eines harmonischen Gemeinwesens zugrunde, in dem das Wohl durch eine repr\u00e4sentative Regierungsform gew\u00e4hrleistet wird. &#8218;Polizeiarbeit durch Kon-sens&#8216; ist ein tradierter Grundsatz der britischen Polizei, bei dem sie als Bewahrer gerechter und fairer Gesetze angesehen wird.<\/p>\n<p>Bereits in den 50er Jahren war diese Sichtweise im polizeilichen Selbstbild tief verankert. Nach einem halben Jahrhundert parlamentarischer und \u00f6rtlicher Demokratie waren, zumindest theoretisch, die kommunalen Polizeien der \u00f6rtlichen Regierung Rechenschaft schuldig. Die Doktrin der rechtlichen Rechenschaftspflicht vor dem Justizsystem gewann Vorrang vor der politischen Rechenschaftspflicht. Dennoch war &#8211; rein technisch &#8211; die Polizei auch \u00f6rtlichen Untersuchungskomitees rechenschaftspflichtig. Das Prinzip der po-litischen Rechenschaftspflicht war jedoch umstritten, weil die Polizei zumin-dest Diskretion, wenn nicht gar Unabh\u00e4ngigkeit in allen taktischen Angele-genheiten, von der Gewaltanwendung bis zu einzelnen Arbeitspraktiken, for-derte.<\/p>\n<p>In operationeller Hinsicht herrschte ein komplettes Durcheinander der Ab-teilungen, wobei der &#8218;Streifen&#8216; als das Gebiet festgelegt wurde, das ein Polizist zu Fu\u00df w\u00e4hrend einer Dienstschicht patrouillieren konnte. In den St\u00e4dten und Kleinst\u00e4dten wurden die Wohnviertel fortw\u00e4hrend von uniformierten Polizisten bestreift. In den D\u00f6rfern wurden die Polizisten ermuntert, in H\u00e4u-sern in unmittelbarer N\u00e4he der Polizeireviere zu wohnen. Die Vertrautheit der Polizisten mit ihrem Streifen oder der Gemeinde, in der sie wohnten, wurde sowohl als Ma\u00dfnahme der Verbrechensverh\u00fctung wie auch als vertrauensbildende Ma\u00dfnahme zwischen der Community und ihren Polizisten gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>Die umfassende st\u00e4dtebauliche Erneuerung, die sich in den sp\u00e4ten 50er und 60er Jahren vollzog, ver\u00e4nderte sowohl das Gesicht der St\u00e4dte wie auch die Gesellschaftsstruktur. Der Fu\u00dfstreifendienst wurde durch Streifenwagen ab-gel\u00f6st. Dies entzog den Stra\u00dfen die Polizei und legte das Fundament, auf dem sich allm\u00e4hlich &#8218;reaktive Polizeiarbeit&#8216; etablieren konnte. Zunehmende Spezialisierung, unterschiedliche Ausbildungsg\u00e4nge und Professionalisierung haben die Polizei ihren Communities nicht n\u00e4her gebracht.<\/p>\n<h4>Das Alderson-Modell<\/h4>\n<p>1979, nach Einf\u00fchrung der neuen Konzeption des Community Policing in den Landkreisen von Devon und Cornwall, verfa\u00dfte der Polizeichef John Alderson eine Denkschrift, in der er die Entwicklung zu reaktiven Strategien in Frage stellte. Er befand, da\u00df sich die Polizei &#8222;von ihrer eigenen Brillanz&#8220; habe verf\u00fchren lassen und der &#8222;konfliktfreie Kontakt&#8220; verschwunden war: &#8222;Der Verzicht auf menschliche Kontakte, Wissen \u00fcber die Menschen und Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Menschen, das wichtigste Element einer demokratischen Polizei, ist ein zu hoher Preis f\u00fcr die Technik. Die Kluft, die hierdurch entstehen kann, kann aufrei\u00dfen, wenn die Polizei immer weiter in ihren reaktiven Stil abdriftet.&#8220; Das Ziel, so argumentierte er, bestehe darin, &#8222;demokratische Polizeiarbeit auf Gemeindeebene&#8220; aufzubauen und so auf &#8222;das Gemeinwohl&#8220; der Communities einzuwirken, damit &#8222;demokratischer Frieden und nachbarschaftliches Vertrauen&#8220; entstehen. Solche Gedanken waren nicht neu. Rund 20 Jahre zuvor waren bereits Konzepte zur Einbindung von Wohnsiedlungen und der Einbeziehung \u00f6rtlicher Institutionen in Glasgow entwickelt worden, die allerdings Gebiete mit &#8222;hohen Kriminalit\u00e4tsraten&#8220; ausklammerten.<\/p>\n<p>Aldersons Modell unterschied sich von anderen nun darin, da\u00df er ausdr\u00fccklich die Notwendigkeit anerkannte, da\u00df die Polizei gerade in jenen Communities dem Gesetz Geltung verschaffen m\u00fcsse, die unter den gr\u00f6\u00dften strukturellen und materiellen Nachteilen zu leiden hatten. Er argumentierte, es sei besser, wenn die Polizei &#8222;Freiheit, Gleichheit und Br\u00fcderlichkeit&#8220; f\u00f6rdere, als das Ziel zu verfolgen, sich besondere Zielgruppen vorzunehmen. Die Qualit\u00e4t eines solchen Ansatzes und die potentielle Verbesserung der Lebensqualit\u00e4t in der Community h\u00e4nge entscheidend vom pers\u00f6nlichen Engagement der Polizisten und ihrer F\u00e4higkeit ab, feste pers\u00f6nliche Bindungen und professionelle Kontakte mit anderen Institutionen in der Gemeinde aufzubauen.<\/p>\n<p>Bei der Schaffung eines geeigneten Klimas f\u00fcr Polizeiarbeit auf kommunaler Ebene, so Alderson, sei die Einbeziehung aller staatlichen Institutionen in den Communities und die aktive Teilnahme der B\u00fcrger notwendige Voraussetzung. Dies beinhalte das Prinzip der interinstitutionellen Beratungen mit dem Ziel, die Bed\u00fcrfnisse der Community zu erkennen und aufzugreifen. Ein Programm von Beratungen mit Ortsans\u00e4ssigen und anderen Vertretern der Community wurde eingerichtet, um die Priorit\u00e4ten f\u00fcr die polizeiliche Arbeit festzulegen.<\/p>\n<p>Die Initiative Aldersons stellte eine direkte Herausforderung f\u00fcr den reakti-ven Arbeitsstil der Polizei dar, der sich bei den gr\u00f6\u00dferen innerst\u00e4dtischen Polizeien herausgebildet hatte. Hochrangige Vertreter dieser Polizeien be-zeichneten ihn denn auch als naiven Idealisten, dessen Ideen in Communities, die der Polizei zutiefst mi\u00dftrauisch, wenn nicht pathologisch ha\u00dferf\u00fcllt ge-gen\u00fcberstanden, keinesfalls funktionieren k\u00f6nnten. F\u00fcr sie gab es keine Al-ternative zu einer &#8218;harten Polizei&#8216;.<\/p>\n<p>Die Unruhen der Jahre 1979 bis 1981 lieferten jedoch deutliche Hinweise darauf, da\u00df die harte polizeiliche Linie in (h\u00e4ufig &#8217;schwarzen&#8216;) Wohnvier-teln, die als Gebiete mit hoher Kriminalit\u00e4t galten, die Entfremdung nur noch zu steigern vermochte. Institutioneller Rassismus f\u00fcgte dem eine weitere Di-mension hinzu. Solche Communities erlebten r\u00fccksichtslose H\u00e4rte und Willk\u00fcr, die mit Korruption und polizeilichem Fehlverhalten einhergingen. Nach den Unruhen wurde durch das &#8218;Home Office&#8216; (Innenministerium) eine Untersuchung unter Vorsitz von Lord Scarman angeordnet. Obwohl er viele Beschwerden \u00fcber Polizeigewalt und institutionellen Rassismus zur\u00fcckwies, schlug er dennoch umfassende Reformen vor und \u00e4u\u00dferte sich zugunsten gemeindenaher Polizeiarbeit.<\/p>\n<h4>Nach dem &#8218;Scarman-Report&#8216;<\/h4>\n<p>Nach der Ver\u00f6ffentlichung des Scarman-Reports argumentierten die Polizeien flugs, ihre Konzepte seien l\u00e4ngst &#8218;gemeindebezogen&#8216; ausgerichtet. Kontakt-programme zur Jugend, Initiativen zwischen Polizei und Schulen und interin-stitutionelle Kooperation wurden als Belege f\u00fcr aufgekl\u00e4rte Polizeirbeit zi-tiert. In der Folge entstanden dennoch mehrere wichtige Einrichtungen: Spe-zielle Schulungen f\u00fcr die Verbindungsoffiziere zu den Communities; die R\u00fcckkehr zu Streifensystemen auf Nachbarschaftsebene; der Aufbau enger Kontakte zu den Institutionen der Gemeinde (Schulen, Jugendklubs, Senio-renklubs); der Aufbau von Selbsthilfegruppen (Beobachtergruppen in den Nachbarschaften, Opferhilfegruppen, Gemeindeinitiativen); Beratungen in &#8218;Polizei-Community-Verbindungskomitees&#8216; etc.<\/p>\n<p>Mitte der 80er Jahren dominierte die Rhetorik des Community Policing. Im 1984 erlassenen &#8218;Police and Criminal Evidence Act&#8216; wurden Beratungen mit den Communities gar zwingend vorgeschrieben. Verbrechensverh\u00fctungsprogramme, die zum Kern der Forderungen der Zentralregierung in London geh\u00f6rten, wurden von den meisten Kommunalverwaltungen initiiert und finanziert. Unz\u00e4hlige ehrenamtliche oder im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsma\u00dfnahmen finanzierte Stellen zur F\u00f6rderung der Beziehungen zwischen Polizei und Gemeinden wurden eingerichtet. Es handelte sich hierbei s\u00e4mtlichst um Stellen f\u00fcr Zivilisten (z.B. Beobachter in den Nachbarschaften, Verbindungsbeauftragte zur Gemeinde und Helfer in den Opferhilfegruppen).<\/p>\n<p>F\u00fcr den damaligen Londoner Polizeipr\u00e4sidenten Sir Kenneth Newman war klar, da\u00df aus der Zusammenarbeit zwischen &#8222;allen mit Sozialkontrolle befa\u00dften Institutionen&#8220; &#8222;neue Strategien zur Bew\u00e4ltigung der Probleme der Ci-tybereiche&#8220; hervorgehen sollten. Statt Community Policing als Beginn einer neuen \u00c4ra in den Beziehungen zwischen Polizei und Community anzusehen, wurde es als Quelle einer neuen Dynamik der Sozialkontrolle begr\u00fc\u00dft: Unter dem Mantel der Vorbeugung w\u00fcrde es der Polizei m\u00f6glich sein, eine \u00f6ffentlich akzeptierte Legitimierung f\u00fcr weitere Regulierungen und Disziplinierungen in den Communities zu erhalten.<\/p>\n<h4>Ein widerspr\u00fcchliches Programm<\/h4>\n<p>Newmans Vision, die von nachfolgenden Polizeichefs und Innenministern weiterentwickelt wurde, bestand darin, da\u00df eine effizientere Arbeit von der F\u00e4higkeit der Polizei abh\u00e4nge, mehr Zugang zu den Communities und ihren gesellschaftlichen Aktivit\u00e4ten zu bekommen. Was sich allerdings im Verlauf der letzten zehn Jahre offenbart hat, ist ein grunds\u00e4tzliches Mi\u00dftrauen in diese Initiativen und die damit einhergehenden Absichten. In den empfindli-chen Beziehungen, die f\u00fcr Jugend- und Gemeinwesenarbeit, in der Sozialarbeit sowie in den Schulen unabdingbar sind, kann Vertraulichkeit nicht ge-w\u00e4hrleistet werden, wenn die Polizei aktiv beteiligt wird. Innerhalb aller Programme und Initiativen zu gemeinsamer Beratung liegt die Federf\u00fchrung immer wieder bei der Polizei. Auch bei der Gr\u00fcndung von interinstitutionellen Initiativen etwa in der Verbrechensverh\u00fctung, dem sexuellen Mi\u00dfbrauch von Kindern oder in der Katastrophenhilfe ist es immer wieder die Polizei, die die Hauptrolle \u00fcbernimmt. W\u00e4hrend Community Policing, insbesondere wenn es mit den Bem\u00fchungen der Verbrechensverh\u00fctung gekoppelt wird, zumindest theoretisch allen Gruppen der Gemeinde zugute kommt, nutzt die Polizei die gemeindebezogene Arbeit in Wahrheit dazu, um besondere Zielgruppen zu identifizieren und gegen sie vorzugehen.<br \/>\nIm Kontext der interinstitutionellen Arbeit haben sich die Widerspr\u00fcche der gemeindebezogenen Polizeiarbeit entlarvt: Polizei kann nicht &#8218;Sorgender und Kontrolleur&#8216;, nicht &#8218;Leistungstr\u00e4ger und Regulator&#8216; zugleich sein.<\/p>\n<p>Diese Widerspr\u00fcchlichkeit hat sich auch auf die zivilen Mitarbeiter in den Community-Policing-Initiativen ausgedehnt, die daf\u00fcr h\u00e4ufig das Vertrauen ihrer Gemeinden geopfert haben. Die Menschen schrecken heute davor zur\u00fcck, Probleme mit den Mitgliedern der Nachbarschaftsgruppen oder den Verbindungsleuten zur Polizei zu er\u00f6rtern aus Angst, alles, was sie erz\u00e4hlen, werde an die Polizei weitergegeben.<\/p>\n<p>Durch die Rhetorik des Community Policing und die R\u00fcckkehr zur Idee der &#8218;Verbrechensverh\u00fctung&#8216; des 19. Jahrhunderts wurde die eiserne Faust der Polizeigewalt nur in den Samthandschuh des Polizeidienstes gekleidet. Prak-tisch frei von einer Rechenschaftspflicht hinsichtlich operationeller Vorge-hensweisen, Priorit\u00e4tensetzungen und Alltagspraktiken genie\u00dfen britische Polizeichefs eine relative Autarkie bei der Handhabung ihrer Macht. Die po-lizeilichen Vollmachten sind in dem drakonischen &#8218;Public Order Act&#8216; von 1986 und dem &#8218;Criminal Justice und Public Order Act&#8216; zudem drastisch ausgeweitet worden. W\u00e4hrend die gegenw\u00e4rtig existierenden 43 Polizeien noch den Schein von Community Policing wahren, sind viele operationelle Aufgaben l\u00e4ngst \u00fcberregional zentralisiert worden, so da\u00df sie der Mitbestimmung der Community und ihrer Vertreter entzogen sind. Heute umfa\u00dft dies auch die streng vertraulichen Verhandlungen von Polizeien \u00fcber die internationalen Grenzen hinweg. Die Normalisierung der besonderen Vorkehrungen beim Kampf gegen den Terrorismus, das organisierte Verbrechen und den Drogenhandel hat zu internationaler Kooperation ohne nationale, geschweige denn \u00f6rtliche Zustimmung gef\u00fchrt.<\/p>\n<h5>Phil Scraton ist Leiter des &#8218;Centre for Studies in Crime and Social Justice&#8216; am &#8218;Edge Hill University College&#8216; in Omskirk.<\/h5>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_052.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Phil Scraton Am 9. 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