{"id":3533,"date":"1995-12-24T16:24:08","date_gmt":"1995-12-24T16:24:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3533"},"modified":"1995-12-24T16:24:08","modified_gmt":"1995-12-24T16:24:08","slug":"zur-kontrolle-der-nordirischen-polizei-bestandsaufnahme-und-ausblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3533","title":{"rendered":"Zur Kontrolle der nordirischen Polizei &#8211; Bestandsaufnahme und Ausblick"},"content":{"rendered":"<h3>von Birgit Schippers<\/h3>\n<p>Mit der Erkl\u00e4rung eines Waffenstillstandes durch die Irisch-Republikanische Armee (IRA) Ende August 1994 erh\u00e4lt die schon seit langem gef\u00fchrte Debatte um die Kontrolle der nordirischen Polizei, der &#8218;Royal Ulster Constabulary&#8216; (RUC), erstmals Perspektiven auf wirkliche Ver\u00e4nderungen. W\u00e4hrend Forderungen nach einer Aufl\u00f6sung der RUC, die vor allem aus dem nationalistisch-repu-blikanischen Spektrum und von Teilen der B\u00fcrgerrechtler erhoben werden, \u00e4u\u00dferst umstritten sind, scheint in weiten Teilen der Gesellschaft zumindest dar\u00fcber Konsens zu bestehen, da\u00df aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit eine effektive Kontrolle der Polizei Bestandteil jeder neuen Regelung sein mu\u00df.<!--more--><\/p>\n<p>Obwohl Nordirland konstitutiver Bestandteil des &#8218;United Kingdom&#8216; ist, un-terscheidet sich die RUC sehr von der englischen Polizei: Sie hat ihren Ur-sprung in der Teilung Irlands und sah sich selbst stets als Sch\u00fctzerin des nordirischen Staates und W\u00e4chterin protestantischer Interessen gegen\u00fcber einer illoyalen katholisch-nationalistischen Minderheit. Die RUC ist eine zu \u00fcber 90% protestantische, paramilit\u00e4risch ausger\u00fcstete Polizeitruppe, die &#8211; zusammen mit der britischen Armee &#8211; auf dem Boden weitreichender Not-standsgesetze operiert und \u00fcber keine Akzeptanz in der katholisch-nationali-stischen Bev\u00f6lkerung verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>Mit Beginn der &#8218;troubles&#8216; Ende der 60er Jahre und dem Einsatz der britischen Armee in Nordirland entzog die britische Regierung der nordirischen Regierung die Verantwortung f\u00fcr die Innere Sicherheit. Da die RUC durch brutales Vor-gehen gegen Proteste der B\u00fcrgerrechtsbewegung f\u00fcr die Eskalation des Kon-flikts wesentlich mitverantwortlich gemacht wurde, sollte eine eilig einge-setzte Untersuchungskommission (Hunt-Commission) Konzepte entwickeln, um die RUC nach britischem Vorbild zu reformieren und zu modernisieren.<\/p>\n<h4>Institutionen der Polizeikontrolle<\/h4>\n<p>Seit ihrer Reform 1970 \u00e4hnelt die RUC nun stark den Polizeien in Gro\u00dfbri-tannien: Sie ist in eine dreiteilige Struktur eingebunden, bestehend aus dem Polizeichef (Chief Constable), dem Nordirlandminister (Secretary of State for Northern Ireland) sowie der &#8218;Police Authority for Northern Ireland&#8216; (PANI).<\/p>\n<p>&#8211; Der &#8218;Secretary of State for Northern Ireland&#8216; bestimmt die Richtlinien der Sicherheitspolitik und ist dem Parlament verantwortlich; er ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Finanzierung der RUC und ernennt die Mitglieder der PANI.<br \/>\n&#8211; Der &#8218;Chief Constable&#8216; setzt die vom Nordirlandminister vorgegebene Politik um. In der Wahl der Einsatzstrategien ist er v\u00f6llig unabh\u00e4ngig und nur dem Gesetz verantwortlich. Er tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr das Management der Polizei und mu\u00df der Police Authority einen j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber die T\u00e4-tigkeiten der RUC liefern.<br \/>\n&#8211; In Anlehnung an die englische Tradition lokaler Polizeien ist die RUC nicht der Regierung oder dem Parlament verantwortlich, sondern der Bev\u00f6lkerung Nordirlands, repr\u00e4sentiert durch die PANI. Um die enge Bindung zwischen Polizei und Regierung zu beseitigen und die Autonomie der RUC von politischer Einflu\u00dfnahme zu gew\u00e4hrleisten, wurde mit der PANI eine Institution zwischen Regierung und Polizei geschaffen. Rein formell betrachtet ist die Police Authority das eigentliche Kontrollgremium der RUC. In Fragen polizeilicher Eins\u00e4tze bleibt die RUC aber unabh\u00e4ngig und ist der Police Authority gegen\u00fcber nicht verantwortlich.<\/p>\n<p>In der Zusammensetzung unterscheidet sich die PANI von den englischen Police Authorities erheblich: W\u00e4hrend sich in England die Police Authorities zum Teil aus gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten der Lokalparlamente und aus Frie-densrichtern zusammensetzen, werden die Mitglieder der nordirischen Police Authority vom Nordirlandminister ernannt. Dieser greift dabei auf eine im &#8218;Police Act&#8216; von 1970 verankerte Liste von Organisationen zur\u00fcck, die einen repr\u00e4sentativen Querschnitt der nordirischen Gesellschaft bilden sollen (Mitglieder \u00f6rtlicher Beh\u00f6rden und \u00f6ffentlicher Institutionen, Juristen, Ver-treter aus Industrie, Handel und Gewerkschaften sowie von Hilfsorgani-sationen).<br \/>\nDie Police Authority hat auch die finanzielle Kontrolle \u00fcber die RUC, sie ist verantwortlich f\u00fcr die Personalst\u00e4rke, die Bereitstellung und Unterhaltung der erforderlichen Infrastruktur und die Ernennung h\u00f6herer Polizeioffiziere. Sie mu\u00df sich \u00fcber Beschwerden gegen die RUC informieren und \u00fcberwacht Beschwerdeverfahren gegen h\u00f6here Offiziere. In der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bleibt die Police Authority dabei abh\u00e4ngig von der Zustimmung des Ministers und mu\u00df dem Minister berichten.<br \/>\nAuch wenn sich die PANI in der Vergangenheit durchaus kritisch zur RUC ge\u00e4u\u00dfert hat (z.B. im Zusammenhang mit umstrittenen Verh\u00f6r- und Folter-techniken sowie der Verwendung von Plastikgeschossen), und einzelne Mit-glieder schon aus Protest zur\u00fcckgetreten sind, stand sie der RUC in der Ver-gangenheit dennoch grunds\u00e4tzlich positiv gegen\u00fcber und warb um Verst\u00e4ndnis und Sympathie f\u00fcr die Polizei.<\/p>\n<p>Wichtigstes Kontrollgremium neben der PANI ist die 1987 gegr\u00fcndete &#8218;Independent Commission for Complaints against the Police&#8216; (ICPC). Sie befa\u00dft sich mit Beschwerden, die gegen die RUC vorgebracht werden. Ihre Mitglieder werden ebenfalls vom Nordirlandminister ernannt.<br \/>\nDie Commission hat das Recht, alle polizeilichen Untersuchungen \u00fcber Beschwerden gegen die Polizei zu \u00fcberwachen und mu\u00df alle Untersuchungen bei Todesf\u00e4llen, die von der RUC verursacht wurden, beaufsichtigen. Sie mu\u00df weiterhin Untersuchungen beaufsichtigen, die von der Polizeiaufsichtsbeh\u00f6rde oder vom Nordirlandminister an sie verwiesen wurden und die im \u00f6ffentlichen Interesse liegen, auch wenn sie nicht Gegenstand einer Beschwerde sind. Allerdings konnte die ICPC bis vor kurzem nur dann t\u00e4tig werden, wenn sie entweder vom Chief Constable, dem Nordirlandminister oder der PANI dazu aufgfordert wurde. Das Recht, eigenst\u00e4ndig Un-tersuchungen zu beantragen, wurde ihr erst mit Beginn des Friedensprozesses \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Neben der PANI und der ICPC gibt es weitere Gremien, deren Existenz sich weitgehend aus dem paramilit\u00e4rischen Charakter der RUC erkl\u00e4rt:<br \/>\n&#8211; Die &#8218;Lay Visitors&#8216; sind zivile Besucher in Polizeistationen, die von der PANI ernannt werden und ohne vorherige Ank\u00fcndigung Polizeistationen in ganz Nordirland besuchen k\u00f6nnen, um sich \u00fcber die Situation der Gefangenen zu informieren. Von ihren Kontrollen ausgeschlossen sind die Verh\u00f6rzentren, in denen Personen festgehalten werden, die eines terroristischen Verbrechens oder eines Vergehens in Zusammenhang mit den Notstandsgesetzen beschuldigt werden.<br \/>\nF\u00fcr diese Aufgabe wurde 1993 erstmals ein &#8218;Independent Commissioner for the Holding Centres&#8216; ernannt, der ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Kontrolle der drei nordirischen Verh\u00f6rzentren zust\u00e4ndig ist.<br \/>\n&#8211; Die 1973 eingerichtete &#8218;Standing Advisory Commission on Human Rights&#8216; besch\u00e4ftigt sich nicht ausschlie\u00dflich mit der Polizei, sondern im weitesten Sinne mit Menschenrechtsfragen und ber\u00e4t den Nordirlandminister.<br \/>\nSchwierigkeiten der Kontrolle<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der spezifischen Situation Nordirlands, l\u00e4\u00dft die dreiteilige Struktur der Kontrolle zu w\u00fcnschen \u00fcbrig. Schon die umstrittene politische Anbindung der RUC und das ineffiziente Beschwerdesystem verhindern, da\u00df sie wirklich kontrolliert werden kann. Die bestehenden Kontrollinstanzen sind ineffektiv und zu eng mit der RUC verbunden. Da\u00df sowohl die Mitglieder der PANI als auch der ICPC vom Nordirlandminister ernannt werden, l\u00e4\u00dft bereits Zweifel an ihrer Unabh\u00e4ngigkeit aufkommen. Die Glaubw\u00fcrdigkeit der PANI als Kontrollinstanz ist daher stark beeintr\u00e4chtigt, vor allem in der nationalistischen Bev\u00f6lkerung.<\/p>\n<p>Die Stellung des Polizeichefs innerhalb des Systems polizeilicher Kontrolle, seine Unabh\u00e4ngigkeit bez\u00fcglich der Wahl der Einsatzstrategien verhindert, da\u00df diese Gegenstand externer \u00dcberpr\u00fcfung werden. W\u00e4hrend der Ursprungsgedanke darin bestand, die polizeiliche Arbeit von parteitaktischen Interessen und Streitigkeiten frei zu halten, hat die Entwicklung dahin gef\u00fchrt, da\u00df die Polizei in weiten Bereichen ohne jegliche Kontrolle ist.<br \/>\nWeder die PANI noch der Nordirlandminister bzw. das britische Parlament haben das Recht, den Polizeichef f\u00fcr die Wahl der Einsatzmittel zur Verantwortung zu ziehen. Im Alltag hat sich jedoch, \u00e4hnlich wie in Gro\u00dfbritannien, die Tradition herausgebildet, da\u00df der Minister hinter dem Polizeichef steht und ihn unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>Der paramilit\u00e4rische Charakter der RUC und ihre hervorgehobene Rolle in der Aufstandsbek\u00e4mpfung sind immer wieder Anla\u00df f\u00fcr zahlreiche Beschwerden: Mi\u00dfhandlungen w\u00e4hrend der Verh\u00f6re in den Polizeistationen, um Gest\u00e4ndnisse zu erzwingen, der Gebrauch von Plastikgeschossen als Mittel der Aufstandsbek\u00e4mpfung, die Liquidierung von IRA-Mitgliedern unter ungekl\u00e4rten Umst\u00e4nden (&#8217;shoot to kill&#8216;) und die allt\u00e4gliche Schikane der Bev\u00f6lkerung in den nationalistischen Gebieten sind die h\u00e4ufigsten Anschuldigungen. Auch wenn die Vorw\u00fcrfe teilweise von regierungsnahen Untersuchungskommissionen best\u00e4tigt werden, bleibt dies f\u00fcr die Verantwortlichen in der Polizei ohne Konsequenzen. Sie werden weder gerichtlich noch disziplinarisch zur Verantwortung gezogen.<br \/>\nMassive Proteste, insbesondere gegen die &#8218;Shoot to kill&#8216;-Politik, f\u00fchrten 1984 zur Einsetzung einer Untersuchungskommission, mit der der stellver-tretende Polizeichef von Manchester John Stalker beauftragt wurde. In seinen Recherchen wurde er sowohl von den beteiligten Polizisten als auch von der Polizeif\u00fchrung behindert. Dennoch kam er zu dem Ergebnis, da\u00df Beamte der RUC sich eines kriminellen Vergehens schuldig gemacht h\u00e4tten. Stalker wurde daraufhin noch vor Beendigung seiner Arbeit wegen eines disziplinarischen Vergehens vom Dienst suspendiert. Die Art der Anschuldigungen gegen Stalker wurde nie genau bekannt. Die Untersuchung wurde von einem anderen englischen Polizisten fortgesetzt. Der Abschlu\u00dfbericht allerdings wurde nie ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Da\u00df die Polizei Beschwerden, die gegen sie erhoben werden, selbst untersucht, ist ebenfalls Gegenstand massiver Kritik. Die RUC lehnt unabh\u00e4ngige Unter-suchungen mit der Begr\u00fcndung ab, da\u00df sie selber am kompetentesten f\u00fcr diese Aufgabe sei. Inwieweit die Vermutung, da\u00df die RUC eigene Straftaten reinw\u00e4scht, tats\u00e4chlich zutrifft, ist nicht eindeutig zu bewerten. Zumindest zeigt das Beispiel der Stalker-Untersuchung, da\u00df eine externe Untersuchung durchaus in der Lage sein kann, Mi\u00dfst\u00e4nde aufzudecken.<br \/>\nF\u00fcr die Polizei besteht so das Dilemma, da\u00df der unzureichende Kontrollproze\u00df dem Ansehen und der Akzeptanz der Institution schadet, eine gr\u00fcndliche und unabh\u00e4ngige Untersuchung andererseits Gefahr l\u00e4uft, die Moral der Truppe zu untergraben.<\/p>\n<p>Der Independent Commission for Police Complaints fehlen die Ressourcen und die Kompetenz, um den Beschwerdeproze\u00df effektiv zu beaufsichtigen. \u00c4hnlich der PANI ist die ICPC, obwohl formal unabh\u00e4ngig, zu eng mit der RUC verbunden und eher bestrebt, ihrem Vertrauen in die Polizei Ausdruck zu geben, als eine effiziente Kontrollinstanz darzustellen.<br \/>\nDa Entscheidungen \u00fcber polizeiliche Einsatzstrategien zudem nicht juristisch \u00fcberpr\u00fcfbar sind, ist es \u00e4u\u00dferst schwierig, vor Gericht eine Verurteilung ei-nes Polizisten zu erreichen.<\/p>\n<p>Dies liegt einerseits an der Organisation des Beschwerdeprozesses gegen die RUC, der bewirkt, da\u00df nur in den seltensten F\u00e4llen \u00fcberhaupt Anklage erhoben wird. Der andere Grund liegt im Umgang der Gerichte mit der RUC. In den meisten F\u00e4llen scheint die Justiz auf der Seite der RUC zu stehen.<\/p>\n<h4>Die RUC im Friedensproze\u00df<\/h4>\n<p>Mit der Erkl\u00e4rung des IRA-Waffenstillstandes im August letzten Jahres r\u00fcckten die RUC und die Frage nach ihrer Kontrolle wieder ins Zentrum des Interesses.<br \/>\nDa die britische Armee von den Stra\u00dfen abgezogen wurde (sie ist immer noch in Nordirland stationiert), ist die Polizei nun allein verantwortlich. Die RUC versucht, sich selbst ein neues Profil zu erarbeiten, das sie in beiden gesellschaftlichen Gruppen akzeptabel machen soll. Dabei kommt es jedoch zu Konflikten mit der protestantischen Bev\u00f6lkerung, welche sie nun nicht mehr als ihre Interessenvertreterin sieht. Zudem tr\u00e4gt die RUC die B\u00fcrde der letzten Jahrzehnte mit sich, die sie in der nationalistischen Bev\u00f6lkerung nur schwer akzeptabel macht.<\/p>\n<p>Auf der Suche nach einem neuen Profil ist aber nicht nur die RUC, sondern auch die Police Authority: Sie will sowohl mehr Verantwortung wie auch ihre Akzeptanz in der nationalistischen Bev\u00f6lkerung erh\u00f6hen; weiterhin soll unter ihrer Verantwortung die RUC reformiert werden. Dem widersetzen sich aber sowohl die Polizei wie auch der Nordirlandminister. Der Chief Constable steht nicht nur der Ausweitung der Rechte f\u00fcr die PANI kritisch gegen\u00fcber, sondern zweifelt grunds\u00e4tzlich an dem Konzept der Police Authorities als Kontrollin-stitution.<\/p>\n<p>Noch vor der Ank\u00fcndigung des Waffenstillstandes ver\u00f6ffentlichte das Nordirlandministerium ein Papier, in dem eine Reform der bestehenden dreiteiligen Struktur angek\u00fcndigt wurde, ohne diese jedoch grunds\u00e4tzlich ab-schaffen zu wollen. Insbesondere der Chief Constable soll mehr Rechte er-halten, z.B. die Kontrolle \u00fcber die Finanzen, die bisher in der Kompetenz von PANI liegt. Der Minister soll weiterhin die Gesamtverantwortung f\u00fcr die Sicherheitspolitik gegen\u00fcber dem Parlament vertreten. F\u00fcr Dezember 1995 wird ein Wei\u00dfbuch zur k\u00fcnftigen Sicherheitspolitik erwartet, in dem die neuen Strukturen polizeilicher Verantwortung f\u00fcr Nordirland und die Anpassung an die ver\u00e4nderte Sicherheitssituation festgelegt werden sollen.<\/p>\n<p>Ob und inwiefern die RUC und die sie kontrollierenden Institutionen refor-mierbar sind, h\u00e4ngt selbstverst\u00e4ndlich in starkem Ma\u00dfe vom weiteren Verlauf des Friedensprozesses ab. Neben den Vorstellungen von Sinn F\u00e9in, welche die Aufl\u00f6sung der RUC verlangt und die Etablierung einer neuen, akzeptablen Polizei an die Debatte um eine politische L\u00f6sung des Konflikts bindet, gibt es weitere Vorschl\u00e4ge zur Reform der RUC:<br \/>\nSo soll eine neue Police Authority geschaffen werden, der die Mitverant-wortung f\u00fcr die Gestaltung polizeilicher Einsatzstrategien gesetzlich \u00fcbertragen wird. Sie soll aus hauptamtlichen, bezahlten Mitgliedern bestehen und den Police Chief und die \u00fcbrigen h\u00f6heren Polizeioffiziere ernennen und entlassen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Sowohl von Seiten der britischen Regierung als auch in den nationalistischen Gegenden Nordirlands wird eine intensive Diskussion um ein k\u00fcnftiges &#8218;Community Policing&#8216;-Konzept gef\u00fchrt, bei dem Mitglieder der jeweiligen Gemeinden Mitverantwortung f\u00fcr die polizeilichen Aufgaben \u00fcbernehmen sollen. Um relativ schnell den Anteil katholischer RUC-Angeh\u00f6riger zu erh\u00f6hen, sollen auch h\u00f6here Offiziere der &#8218;Garda&#8216;, der Polizei der Republik Irland, in die oberen R\u00e4nge rekrutiert werden. Ebenso k\u00f6nnten nach diesen Vorstellungen (ehemalige) Mitglieder der paramilit\u00e4rischen Gruppen aufgenommen werden, die auch bisher schon quasi polizeiliche Funktionen \u00fcbernommen haben und \u00fcber gr\u00f6\u00dfere Akzeptanz als die RUC verf\u00fcgen. Von wem dann ehemalige IRA-Polizisten kontrolliert werden sollen, bleibt allerdings unklar.<\/p>\n<h5>Birgit Schippers ist Doktorandin am &#8218;Fachbereich Politikwissenschaft&#8216; an der FU Berlin<\/h5>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_052.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Birgit Schippers Mit der Erkl\u00e4rung eines Waffenstillstandes durch die Irisch-Republikanische Armee (IRA) Ende August<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,58],"tags":[],"class_list":["post-3533","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-052"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3533","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3533"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3533\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3533"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3533"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3533"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}