{"id":3547,"date":"1995-12-24T16:37:02","date_gmt":"1995-12-24T16:37:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3547"},"modified":"1995-12-24T16:37:02","modified_gmt":"1995-12-24T16:37:02","slug":"innenausschuesse-parlamentarische-kontrollkommissionen-g-10-gremien-und-g-10-kommissionen-aufgaben-und-befugnisse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3547","title":{"rendered":"Innenaussch\u00fcsse, Parlamentarische Kontrollkommissionen, G 10-Gremien und G 10-Kommissionen &#8211; Aufgaben und Befugnisse"},"content":{"rendered":"<h3>von Martina Kant<\/h3>\n<p>Ein Gro\u00dfteil der Arbeit in den Parlamenten wird in den Fachaussch\u00fcssen geleistet. Hier werden Haushaltspl\u00e4ne, Gesetze etc. (vor)beraten und f\u00fcr die Schlu\u00dfdebatten und -abstimmungen im Plenum vorbereitet. Jedem Gesch\u00e4ftsbereich einer Landesregierung und der Bundesregierung steht dabei ein solcher Fachausschu\u00df, sowohl als Beratungs- wie auch als Kontrollorgan gegen\u00fcber. F\u00fcr den Gesch\u00e4ftsbereich der Innenminister sind dies die Innenaussch\u00fcsse, die Parlamentarischen Kontrollkommissionen und die &#8218;G 10-Gremien&#8216;.<\/p>\n<p>Die Mitglieder dieser Aussch\u00fcsse werden jeweils von den im Parlament ver-tretenen Fraktionen gestellt. Eine Ausnahme von diesem Prinzip stellt ledig-lich die &#8218;G 10-Kommission&#8216; dar, deren Mitglieder vom Parlament bestimmt werden, ansonsten aber von diesem unabh\u00e4ngig sind.<!--more--><\/p>\n<h4>Der Innenausschu\u00df<\/h4>\n<p>Wenngleich mit z.T. leicht voneinander abweichenden Bezeichnungen, haben die Innenaussch\u00fcsse die Aufgabe, die gesamte Bandbreite der Sicherheitsbelange des jeweiligen Landes oder des Bundes abzudecken. Neben Fragen der Polizei und der Geheimdienste geh\u00f6ren hierzu auch die Datenverarbeitung und der Datenschutz, Asylangelegenheiten und Personalangelegenheiten des \u00f6ffentlichen Dienstes. Bei einigen Innenaussch\u00fcssen kommen zus\u00e4tzlich die Bereiche Sport (Bremen, Bund, Rheinland-Pfalz) oder Europaangelegenheiten (Hessen) hinzu.<br \/>\nIn erster Linie jedoch liegt die Aufgabe der Innenaussch\u00fcsse (auch im \u00f6ffent-lichen Bewu\u00dftsein) in der Behandlung von Sicherheitsfragen, vorrangig jene mit Polizeibezug. Einige Aussch\u00fcsse k\u00f6nnen am Rande auch Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (mit)beraten. Die Sitzungen sind \u00fcberwiegend nicht\u00f6ffentlich, doch sind auch \u00f6ffentliche Sitzungen m\u00f6glich, wie etwa in Berlin. Hier sind alle Sitzungen des &#8218;Ausschu\u00df f\u00fcr Inneres, Sicherheit und Ordnung&#8216; grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich, sofern der Ausschu\u00df im Einzelfall nichts anderes beschlie\u00dft.<\/p>\n<h4>Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK)<\/h4>\n<p>Parlamentarische Kontrollkommissionen gibt es ebenfalls beim Bundestag und den Landesparlamenten , wobei in Baden-W\u00fcrttemberg der &#8218;St\u00e4ndige Ausschu\u00df&#8216;, in Hamburg und Nordrhein-Westfalen ein &#8218;Parlamentarischer Kontrollausschu\u00df&#8216; bzw. ein &#8218;Parlamentarisches Kontrollgremium&#8216; und in Berlin, Niedersachsen und dem Saarland ein &#8218;Verfassungsschutzausschu\u00df&#8216; die Aufgaben einer PKK wahrnehmen.<br \/>\nDer PKK beim Bundestag obliegt die Kontrolle der Bundesregierung hinsichtlich der T\u00e4tigkeit des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes (MAD); die PKK der Landtage kontrollieren die jeweilige Landesregierung in Angelegenheiten der Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV). Der PKK geh\u00f6ren beim Bund neun, in den L\u00e4ndern zwischen drei und zehn Mitglieder an, die Abgeordnete sein m\u00fcssen und in der Regel vom Parlament f\u00fcr die Dauer einer Wahlperiode gew\u00e4hlt werden. Nur in Berlin w\u00e4hlen die Fraktionen, denen mindestens je ein Sitz zusteht, ihre jeweiligen VertreterInnen selbst aus. Das wesentliche Kontrollinstrument der PKK gegen\u00fcber der Regierung ist die Unterrichtungspflicht: Die Regierung bzw. das Innenministerium mu\u00df die PKK in bestimmten Zeitabst\u00e4nden \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Geheimdienste bzw. des LfV und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung unterrichten, z.T. auch \u00fcber konkrete Themen und Einzelf\u00e4lle, wenn die PKK dies w\u00fcnscht (z. B. in Bayern, Brandenburg und Hessen). Der Anspruch ist allerdings in Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Th\u00fcringen dahingehend eingeschr\u00e4nkt, da\u00df die Regierung aus Gr\u00fcnden des Quellenschutzes Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung selbst bestimmen kann.<br \/>\nDie Befugnisse, welche die PKK oder ein entsprechendes Gremium zur Erf\u00fcllung ihrer Kontrollaufgabe besitzen, sind in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt vergleichsweise weitreichend. Dort hat die PKK auf Antrag das Recht auf Einsicht in Akten, Dateien und andere Unterlagen, auf Zutritt zu den R\u00e4umen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (ausgenommen Saarland) sowie auf Anh\u00f6rung von Angeh\u00f6rigen des LfV bzw. Auskunftspersonen. Dieses Recht kann eingeschr\u00e4nkt werden, wenn das Staatswohl oder die Erf\u00fcllung der Aufgaben des LfV im Einzelfall (erheblich) gef\u00e4hrdet wird. Der PKK des Bundestages wird ebenfalls Akteneinsicht und die Anh\u00f6rung von Angeh\u00f6rigen der Geheimdienste gew\u00e4hrt. Dies geschieht allerdings nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern aufgrund einer rechtlich unverbindlichen Erkl\u00e4rung der Bundesregierung , die auch nur gegen\u00fcber den f\u00fcr die andauernde Wahlperiode gew\u00e4hlten PKK-Mitgliedern abgegeben wurde. Ein Akteneinsichtsrecht gibt es auch &#8211; allerdings nur im Einzelfall &#8211; in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern (bei besonderem Aufkl\u00e4rungsbedarf k\u00f6nnen auch Bedienstete des LfV befragt werden) und Nordrhein-Westfalen. Die PKK von Schleswig-Holstein kann im Einzelfall eine\/n Beauftragte\/n mit Bef\u00e4higung zum Richteramt bestellen, die\/der die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Verfassungsschutzt\u00e4tigkeit \u00fcberpr\u00fcft und Akteneinsichtsrecht hat. W\u00e4hrend die s\u00e4chsische PKK wenigstens das Recht auf Erteilung von Ausk\u00fcnften durch den Staatsminister des Innern hat, gibt es in Bayern und Rheinland-Pfalz keine \u00fcber das eingeschr\u00e4nkte Unterrichtungsrecht hinausgehenden Rechte. Mit dem Recht auf Mitberatung der Wirtschaftspl\u00e4ne der Geheimdienste steht der PKK des Bundestages und der Landtage von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und dem Kontrollgremium Nordrhein-Westfalens ein weiteres Instrument zur Verf\u00fcgung. Dabei wird die T\u00e4tigkeit anhand der in den Wirtschaftspl\u00e4nen enthaltenen Daten \u00fcber Struktur, Personal und Vorhaben der Dienste insgesamt politisch \u00fcberpr\u00fcft. In einigen Bundesl\u00e4ndern kann die PKK den Datenschutzbeauftragten mit der \u00dcberpr\u00fcfung einzelner Ma\u00dfnahmen des LfV auf ihre Rechtm\u00e4\u00dfigkeit beauftragen. Andere Bundesl\u00e4nder lassen Eingaben von LfV-Ma\u00dfnahmen betroffener B\u00fcrger und Eingaben von LfV-Bediensteten zur Anh\u00f6rung in der PKK zu.<br \/>\nDie Beratungen der PKK sind fast \u00fcberall geheim. Auch nach ihrem Ausscheiden sind die Kommissionsmitglieder zur Geheimhaltung aller ihnen w\u00e4hrend ihrer T\u00e4tigkeit bekanntgewordenen Dinge verpflichtet. Sie d\u00fcrfen aufgrund ihrer Informationen keine parlamentarischen Initiativen starten und auch in ihren Fraktionen nichts mitteilen. Die Sitzungen des Berliner Verfas-sungsschutzausschusses sind &#8211; und das ist bislang einmalig in der Geschichte der PKK &#8211; prinzipiell \u00f6ffentlich. Die \u00d6ffentlichkeit kann nur durch einen Be-schlu\u00df des Ausschusses ausgeschlossen werden, wenn das \u00f6ffentliche Interesse oder berechtigte Interessen eines Einzelnen es gebieten. Ausnahmen von der Geheimhaltung gibt es allerdings auch in Brandenburg und Niedersachsen, wenn die Mehrheit bzw. zwei Drittel der PKK-Mitglieder dem zustimmt, und in den Parlamentarischen Kontrollkommissionen des Bundestages, von Sachsen-Anhalt und Sachsen: Hier sind aber lediglich Bewertungen aktueller Vorg\u00e4nge von der Geheimhaltungspflicht befreit &#8211; ebenfalls durch 2\/3- bzw. Mehrheitsbeschlu\u00df. In einigen Bundesl\u00e4ndern und beim Bund unterrichtet die PKK das Parlament in bestimmten Zeitr\u00e4umen (z.B. in der Mitte und am Ende einer Wahlperiode) \u00fcber ihre bisherige T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<h4>Das G 10-Gremium<\/h4>\n<p>Das G 10-Gremium dient der abstrakten, politischen Kontrolle der geheim-dienstlichen \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen nach dem G 10-Gesetz. Anders als die G 10-Kommission ist das Gremium eine parlamentarische Kontrollinstanz. Ihr geh\u00f6ren f\u00fcnf vom Bundes- bzw. von den Landtagen gew\u00e4hlte Abgeordnete an. In Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt werden die Aufgaben des G 10-Gremiums von der PKK bzw. vom Verfassungsschutzausschu\u00df wahrgenommen. In Th\u00fcringen ist ein solches Gremium nicht vorgesehen.<br \/>\nDer Minister mu\u00df dem G 10-Gremium mindestens halbj\u00e4hrlich (in Bayern mind. j\u00e4hrlich) einen zusammenfassenden Bericht \u00fcber die individuellen Be-schr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen des Post- und Fernmeldegeheimnisses erstatten. Die-se Sitzungen sind auch in Berlin geheim. Einzelf\u00e4lle werden dabei nicht er-\u00f6rtert, sondern nur grunds\u00e4tzliche Fragen. Dem G 10-Gremium des Bundestages obliegt dar\u00fcber hinaus die Zustimmung zur Bezeichnung eines Gebietes als &#8222;Gefahrengebiet&#8220;, dessen Fernmeldebeziehungen mit der Bundesrepublik im Rahmen der &#8222;strategischen Kontrolle&#8220; durch den BND \u00fcberwacht werden k\u00f6nnen. Die G 10-Gremien berichten ihren Parlamenten j\u00e4hrlich, z.T. auch halbj\u00e4hr-lich, unter Einhaltung der Geheimhaltungspflicht \u00fcber ihre Kontrollt\u00e4tigkeit.<\/p>\n<h4>Die G 10-Kommission<\/h4>\n<p>Der G 10-Kommission ist ein spezieller Bereich geheimdienstlicher T\u00e4tigkeit vorbehalten. Sie pr\u00fcft alle tats\u00e4chlichen Eingriffe in das Grundrecht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG auf ihre Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit. Durch das Notstandsverfassungsgesetz von 1968 war eine Legalisierung der \u00dcberwachung des Briefverkehrs und von Ferngespr\u00e4chen durch die Geheimdienste erm\u00f6glicht und gleichzeitig der grundgesetzlich verankerte Rechtsweg gegen \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen ausgeschlossen worden. Im vom Bundestag verabschiedeten &#8218;G 10-Gesetz&#8216; und in den entsprechenden Ausf\u00fchrungsgesetzen der L\u00e4nder wurde durch die Vorschrift zur Bildung einer unabh\u00e4ngigen und Weisungen nicht unterworfenen Kommission zur \u00dcberpr\u00fcfung der Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen versucht, ein \u00c4quivalent f\u00fcr den fehlenden Rechtsweg zu schaffen. Die durch das &#8218;Verbrechensbek\u00e4mpfungsgesetz&#8216; von 1994 noch weiter ausgedehnte &#8217;strategische Kontrolle&#8216; durch den BND ist von der \u00dcberpr\u00fcfung durch die G 10-Kommission allerdings ausgeschlossen.<br \/>\nDie Kommission besteht aus drei Mitgliedern, wobei der\/die Vorsitzende die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen mu\u00df. \u00dcblicherweise sind die Mitglieder keine Abgeordneten (anders in Hamburg), sie geh\u00f6ren jedoch in der Regel den Parteien an. Die Kommissionsmitglieder und ihre StellvertreterInnen werden z.T. vom Landesparlament, von den Mitgliedern der PKK oder des G 10-Gremiums f\u00fcr die Dauer einer Wahlperiode gew\u00e4hlt und f\u00fchren ihr Amt bis zur Wahl einer neuen Kommission fort.<\/p>\n<p>Im sog. G 10-Verfahren, d.h. bei der Telefon- oder Postkontrolle durch die Geheimdienste, m\u00fcssen der G 10-Kommission (au\u00dfer bei Gefahr im Verzug) vor Vollzug der Ma\u00dfnahme vom zust\u00e4ndigen Innenminister oder -senator alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, damit die Kommission sowohl die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit als auch die Notwendigkeit einer Ma\u00dfnahme \u00fcberpr\u00fcfen kann. Eine eigene Sachaufkl\u00e4rung betreibt sie allerdings nicht, kann aber vom Innenminister zus\u00e4tzliche Anhaltspunkte f\u00fcr das Vorliegen der Voraussetzungen verlangen. Der Kommission steht daf\u00fcr ein uneingeschr\u00e4nktes Akteneinsichtsrecht zu, und sie kann jede Dienstkraft der Geheimdienste be-fragen, ohne da\u00df diese auf ihre Schweigepflicht verweisen k\u00f6nnte. Auf Wunsch gibt es keinen Quellenschutz f\u00fcr durch die Dienste erlangte Informationen. Damit hat die G 10-Kommission im Vergleich zu Gerichten weitergehende Rechte. Ihre Verhandlungen und Beratungen sind geheim. Sie kann vor ihrer Entscheidung den Datenschutzbeauftragten zu Fragen des Datenschutzes anh\u00f6ren. Die Kommission hat Zutritt zu allen Dienstgeb\u00e4uden der Geheimdienste, der Post und sonstigen Kommunikationsanlagen. Stimmt die G 10-Kommission der Beschr\u00e4nkungsanordnung nicht zu, mu\u00df diese unverz\u00fcglich aufgehoben werden. Die Kommission kann ihre Zustimmung mit Auflagen versehen, z.B. nur f\u00fcr k\u00fcrzere Zeitr\u00e4ume Genehmigungen erteilen, bestimmte Erkenntnisse f\u00fcr die Verwertung sperren oder die Art der Ausf\u00fchrung bestimmen.<br \/>\nAu\u00dfer bei der Anordnung von Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen wird die G 10-Kommission auch aufgrund von Beschwerden aus der Bev\u00f6lkerung wegen vermuteter Eingriffe in Art. 10 GG t\u00e4tig. Dar\u00fcber hinaus kontrolliert sie durch Besuche in den Einrichtungen der Geheimdienste und der Post, ob die Vorschriften zur Vernichtung des erlangten Datenmaterials eingehalten werden. Die G 10-Kommissionen der L\u00e4nder haben die genannten Befugnisse nur gegen\u00fcber Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen der jeweiligen Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz, d.h. auch nicht gegen\u00fcber der Post, da diese eine Bundesbeh\u00f6rde ist.<\/p>\n<h5>Martina Kant studiert Politologie an der FU Berlin und ist Mitarbeiterin der &#8218;Arbeitsgruppe B\u00fcrgerrechte&#8216;.<\/h5>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_052.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Martina Kant Ein Gro\u00dfteil der Arbeit in den Parlamenten wird in den Fachaussch\u00fcssen geleistet.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,58],"tags":[],"class_list":["post-3547","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-052"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3547","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3547"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3547\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3547"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3547"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3547"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}