{"id":3577,"date":"1996-02-24T17:06:03","date_gmt":"1996-02-24T17:06:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3577"},"modified":"1996-02-24T17:06:03","modified_gmt":"1996-02-24T17:06:03","slug":"europol-drogenstelle-arbeitsprogramm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3577","title":{"rendered":"Europol-Drogenstelle &#8211; Arbeitsprogramm"},"content":{"rendered":"<p>Europ\u00e4ische Union.<br \/>\nBr\u00fcssel, den 15.11.1995<\/p>\n<p>Der Rat<\/p>\n<p>11640\/95                           Limit\u00e9                     Europol 113<\/p>\n<p>(Der Ausschu\u00df der St\u00e4ndigen Vertreter bef\u00fcrwortete dieses Programm am 14. No-vember 1995 anzunehmen &#8222;mit der Ma\u00dfgabe, da\u00df die Gruppe &#8218;Europol&#8216; die T\u00e4tig-keiten der Europol-Drogenstelle kontrolliert&#8220; und schlug es dem Rat zur An-nahme vor.)<\/p>\n<p>Europol-Drogenstelle &#8211; Arbeitsprogramm<br \/>\nJanuar-Juni 1996<!--more--><\/p>\n<p>1. Einleitung<\/p>\n<p>Dieses Dokument enth\u00e4lt das Arbeitsprogramm der EDU f\u00fcr das erste Halbjahr 1996. Das Programm wurde und wird auch k\u00fcnftig weiterentwickelt und spezifiziert; es tr\u00e4gt den Empfehlungen und Erfordernissen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten, wie sie von den Leitern der nationalen Europol-Stellen dargelegt wurden, Rechnung und wird der Gruppe &#8222;Europol&#8220; zur endg\u00fcltigen Zustimmung unterbreitet.<br \/>\nFerner wird sich die Unterzeichnung des Europol-\u00dcbereinkommens (am 26. Juli 1995 in Br\u00fcssel) nicht nur auf die T\u00e4tigkeiten im ersten Halbjahr 1996, sondern auf die gesamte T\u00e4tigkeit im kommenden Jahr (und in den darauffolgenden Jahren) auswirken.<br \/>\nNach der Verabschiedung des Europol-\u00dcbereinkommens wird der Arbeitsplan der Europol-Drogenstelle in Zusammenarbeit mit den Leitern der nationalen Europol-Stellen \u00fcberpr\u00fcft, um eine langfristige Strategie zu erleichtern und bei den Halbjahresprogrammen Kontinuit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten.<br \/>\nDas Arbeitsprogramm ist in zwei Abschnitte gegliedert:<br \/>\n&#8211; EDU-bezogene T\u00e4tigkeiten auf der Grundlage der gemeinsamen Ma\u00dfnahme (Kapitel II) und<br \/>\n&#8211; Vorarbeiten im Hinblick auf die Situation nach Inkrafttreten des \u00dcbereinkommens (Kapitel III).<\/p>\n<p>II. EDU-bezogene T\u00e4tigkeiten<\/p>\n<p>1. Allgemeine T\u00e4tigkeiten<\/p>\n<p>Alle T\u00e4tigkeiten der EDU werden gem\u00e4\u00df dem in der gemeinsamen Ma\u00dfnahme fest-gelegten Mandat und entsprechend den von den nationalen Europol-Stellen (ENUs) festgestellten Erwartungen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten durchgef\u00fchrt.<br \/>\nDie Hauptt\u00e4tigkeit der EDU besteht nach wie vor im Informationsaustausch und in der Erstellung von Berichten zur strategischen und operativen Analyse. Der qualitativen Verbesserung der ausgetauschten Informationen wird besondere Aufmerksamkeit gelten. Es wird jedoch damit gerechnet, da\u00df die nationalen Europol-Stellen in zunehmendem Ma\u00dfe die Einrichtungen der EDU zur Unterst\u00fctzung laufender Ma\u00dfnahmen und Ermittlungen heranziehen, ohne da\u00df diese selbst operativ t\u00e4tig wird.<\/p>\n<p>(&#8230;)<\/p>\n<p>Innerhalb des in der gemeinsamen Ma\u00dfnahme vorgesehenen allgemeinen Rahmens steht die EDU mit den Vertretern der Mitgliedstaaten und den nationalen Europol-Stellen in laufenden Konsultationen, um den konkreten Bedarf der Mitgliedstaaten zu ermitteln und abgestimmte Strategien zu dessen Befriedigung zu entwickeln. Bei ihrem derzeitigen Entwicklungsstand will die EDU durch einen projektbezogenen Ansatz und durch Zusammenarbeit mit den nationalen Europol-Stellen in spezifischen Arbeitsbereichen in st\u00e4rkerem Ma\u00dfe proaktiv t\u00e4tig werden. In diesem Zusammenhang wird sich die Organisation zusammen mit ihren Benutzern mit Fragen der Auswahl sowie der Qualit\u00e4t und der Quantit\u00e4t der in Betracht kommenden Projekte befassen. Auf den Seiten 3 und 4 dieses Programms werden einige Beispiele genannt, die jedoch noch Gegenstand von Konsultationen sind.<br \/>\nInternational wird sich die EDU, von den nationalen Europol-Stellen beraten und von der Gruppe &#8222;Europol&#8220; gelenkt, weiterhin bem\u00fchen, ihre T\u00e4tigkeiten mit denen anderer entsprechender internationaler Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Organisationen wie der IKPO-lnterpol, der Weltzollorganisation (WZO) und dem Drogenbek\u00e4mpfungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDCP) abzustimmen.<br \/>\nEntsprechend den Erwartungen der Leiter der nationalen Europol-Stellen wird die EDU im Einklang mit ihrem Mandat ferner Doppelarbeit mit europ\u00e4ischen Institutionen und anderen Gremien in den entsprechenden Bereichen vermeiden.<\/p>\n<p>Auf Wunsch der Lenkungsgruppe II  werden die Leiter der nationalen Europol-Stellen (mit Unterst\u00fctzung der EDU)<br \/>\n&#8211; die Qualit\u00e4t ihrer Dienste gegen\u00fcber den Mitgliedstaaten bewerten;<br \/>\n&#8211; eine Studie \u00fcber die Beziehungen zwischen IKPO-lnterpol und der EDU (dem k\u00fcnftigen Europol) erstellen. Wie k\u00fcrzlich in der Gruppe &#8222;Europol&#8220; vereinbart, werden die Beziehungen zwischen den nationalen Europol-Stellen und der EDU weiter entwickelt und definiert.<\/p>\n<p>2. Unterst\u00fctzende Funktion der EDU bei Ma\u00dfnahmen und Ermittlungen in den Mitgliedstaaten<\/p>\n<p>Die EDU will ganz allgemein die Zusammenarbeit mit den nationalen Europol-Stellen in den Mitgliedstaaten kontinuierlich ausbauen, und zwar durch<br \/>\n&#8211; die Ausarbeitung eines Plans f\u00fcr die Weiterleitung der Anfragen der nationalen Stellen;<br \/>\n&#8211; die Ausarbeitung einer Strategie f\u00fcr die t\u00e4gliche Arbeit, die dann in praktische<br \/>\nBenutzerleitlinien f\u00fcr die nationalen Europol-Stellen umgesetzt werden soll;<br \/>\n&#8211; Bem\u00fchungen, die Geschwindigkeit, die Qualit\u00e4t und die Vollst\u00e4ndigkeit der Antworten auf Anfragen und der operativen Unterst\u00fctzung mit Hilfe eines Bewertungs- und Evaluierungssystem zu erh\u00f6hen;<br \/>\n&#8211; die Veranstaltung der erforderlichen Sachverst\u00e4ndigentagungen (z.B. \u00fcber illegale Einwanderung, Geldw\u00e4sche), um Empfehlungen, Vorschl\u00e4ge und Pl\u00e4ne f\u00fcr k\u00fcnftige Entwicklungen vorzubereiten oder umzusetzen, die in der Sitzung der Leiter der nationalen Europol-Stellen im M\u00e4rz 1996 er\u00f6rtert werden sollen;<br \/>\n&#8211; die Erleichterung und Verbesserung der Unterst\u00fctzung, die den Strafverfolgungsabeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten auf Antrag gew\u00e4hrt wird, die Nutzung der neuen M\u00f6glichkeiten der EDU f\u00fcr Eins\u00e4tze in den Mitgliedstaaten und die Bereitstellung operativer analytischer Unterst\u00fctzung f\u00fcr Verbindungsbeamte auf bilateraler Grundlage (die EDU ist ja selbst nicht operativ t\u00e4tig).<\/p>\n<p>Hauptvorhaben der EDU in den einzelnen Kriminalit\u00e4tsbereichen:<\/p>\n<p>F\u00fcr jedes vorgeschlagene Projekt werden Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den Leitern der nationalen Stellen \u00fcber die Ziele, die Kosten, den Zeitplan und die angestrebten Ergebnisse des Projekts stattfinden sowie Vereinbarungen \u00fcber die \u00dcberwachung und Kontrolle und die Gew\u00e4hrleistung der Koh\u00e4renz und der Qualit\u00e4t getroffen werden. Sobald eine vereinbarte Liste von Vorhaben aufgestellt ist, werden Vorkehrungen f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige Sachstandsbewertungen getroffen, an denen die Leiter der nationalen Stellen beteiligt werden, bevor die Gruppe &#8222;Europol&#8220; eine endg\u00fcl-tige Evaluierung vornimmt. Die wichtigsten Projekte, die derzeit gepr\u00fcft werden, sind nachstehend aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Drogen<\/p>\n<p>&#8211; Nach Abstimmung mit den Leitern der nationalen Europol-Stellen Analyse und Umsetzung der Ergebnisse der Konferenzen \u00fcber kontrollierte Lieferungen und damit in Zusammenhang stehende \u00dcberwachungstechniken mit dem Ziel, erforderlichenfalls Methoden und Techniken zu harmonisieren.<br \/>\n&#8211; Weitere Entwicklung &#8211; im Hinblick auf einen EU-weiten Einsatz &#8211; eines Datenbanksystems, das Daten zur Erstellung ballistischer &#8222;Profile&#8220; in bezug auf Ecstasy (mit einer m\u00f6glichen Erweiterung auf andere Formen synthetischer Drogen) enth\u00e4lt.<br \/>\n&#8211; Pr\u00fcfung der Frage, ob &#8211; wie vom derzeitigen Vorsitz bef\u00fcrwortet &#8211; in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden eine Informationsschrift \u00fcber die Aufmachung (Verpackung) aller in der EU beschlagnahmten Drogen herausgegeben werden sollte (mit vereinbarten Parametern), nachdem zuvor zur Vermeidung von Doppelarbeit gepr\u00fcft worden ist, welche Arbeiten dieser Art andernorts (z.B. bei Interpol) durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\n&#8211; Pr\u00fcfung der Frage, ob f\u00fcr Informationen f\u00fcr die nationalen Europol-Stellen ein elektronisches Nachrichten\u00fcbermittlungssystem (&#8222;bulletin board system&#8220;) eingef\u00fchrt werden kann.<br \/>\n&#8211; Schaffung einer Struktur f\u00fcr die \u00dcbermittlung von Informationen der Mitgliedstaaten an die EDU und die Europ\u00e4ische Drogenbeobachtungsstelle in Lissabon zwecks Rationalisierung der Datensammlung entsprechend den Erwartungen und Beschl\u00fcssen der nationalen EDU-Stellen sowie Einleitung eines Informationsaustausches (z.B. Statistiken) zwischen diesen Einrichtungen auf der Grundlage einer Vereinbarung \u00fcber den Austausch von Daten betreffend polizeiliche Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Geldw\u00e4sche<\/p>\n<p>&#8211; Unterst\u00fctzung der Umsetzung der dem Rat vorzulegenden Strategie zur Bek\u00e4mp-fung der Geldw\u00e4sche im Hinblick auf ermittlungsorientierte Initiativen. Die EDU schl\u00e4gt daher vor, eine Studie in Auftrag zu geben, um feststellen zu lassen, welche M\u00f6glichkeiten Europol hat, um sich \u00fcber verd\u00e4chtige Finanzoperationen  von den Mitgliedstaaten unterrichten zu lassen. Ferner Untersuchung der Notwendigkeit einer Harmonisierung der einschl\u00e4gigen nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren, unter Ber\u00fccksichtigung der bisherigen Arbeit der FATF.<br \/>\n&#8211; Pr\u00fcfung m\u00f6glicher Initiativen, die sich speziell mit grenz\u00fcberschreitenden Zahlungsstr\u00f6men besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>Nuklearkriminalit\u00e4t<\/p>\n<p>&#8211; Weitergabe der in der Sachverst\u00e4ndigensitzung von 1995 gesammelten Informationen und Kenntnisse an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten (\u00fcber die nationalen Europol-Stellen).<br \/>\n&#8211; Pr\u00fcfung der Durchf\u00fchrbarkeit einer EU-Datenbank betreffend Strafverfolgung und Informationsaustausch in bezug auf Erfahrungen mit technischer Pr\u00e4ventionsausr\u00fcstung.<br \/>\n&#8211; Im Zuge der Ausbildung der ELOs und der EDU-Analytiker und um den Kenntnis-stand in diesem Kriminalit\u00e4tsbereich zu verbessern, m\u00f6glicherweise die Erstellung eines Dokuments \u00fcber Gefahrenabsch\u00e4tzung in Erg\u00e4nzung der gegenw\u00e4rtig von anderen Organisationen (z.B. Interpol) erstellten Lageberichte.<br \/>\n&#8211; Umsetzung der Ergebnisse der f\u00fcr den 26.\/27. Oktober anberaumten Tagung und Bewertung der Lage und der M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine k\u00fcnftige Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden im Bereich des illegalen Handels mit radioaktiven Stoffen und Kernmaterial sowie Ausbau der EDU-Beteiligung.<\/p>\n<p>lllegale Einwanderung<\/p>\n<p>Umsetzung der Leitlinien der Leiter der nationalen Europol-Stellen, die auf dem von der Projektgruppe ausgearbeiteten Aktionsplan zur Bek\u00e4mpfung von Verbrechen beruhen, an denen Schleuserorganisationen beteiligt sind, und Vorlage der Schlu\u00dffolgerungen und Vorschl\u00e4ge bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sowie Einleitung einer etwaigen Zusammenarbeit mit dem CIREFI.<br \/>\n&#8211; Entwicklung einer Strategie mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in den Mitgliedstaaten, um die rechtlichen und verfahrenstechnischen Schwierigkeiten zu \u00fcberwinden, die bei der Unterst\u00fctzung laufender Eins\u00e4tze in diesem Kriminalit\u00e4tsbereich auftreten.<br \/>\n&#8211; Fortschritte beim Projekt \u00fcber die illegale Einwanderung \u00fcber die Balkan-Route.<\/p>\n<p>Kraftfahrzeugdiebst\u00e4hle<\/p>\n<p>&#8211; Im Anschlu\u00df an eine Evaluierung des bisherigen &#8222;Intelligence&#8220;-Austausches st\u00e4rkere Sensibilisierung aller in der Strafverfolgung t\u00e4tigen Personen f\u00fcr die potentiellen Vorteile, die die EDU in diesem Kriminalit\u00e4tsbereich bietet.<br \/>\n&#8211; Verst\u00e4rkung der bilateralen und multilateralen T\u00e4tigkeiten im Bereich der Kraftfahrzeugverschiebung zur Erf\u00fcllung der in der gemeinsamen Ma\u00dfnahme genannten spezifischen Aufgaben der EDU.<br \/>\n&#8211; Durchf\u00fchrung eines multilateralen Projekts im Bereich der Kraftfahrzeugdiebst\u00e4hle zusammen mit einigen in diesem Bereich f\u00fchrenden Staaten.<br \/>\n&#8211; Aufbau einer systematischen Analyse zwecks Verbreitung von Erkenntnissen \u00fcber das in diesem Kriminalit\u00e4tsbereich \u00fcbliche Vorgehen (z.B. Urkundenf\u00e4lschung, Verschiebungskan\u00e4le f\u00fcr gestohlene Fahrzeuge, Diebstahltechniken, Bandenstruktur).<\/p>\n<p>Zweck der vorgeschlagenen Analyseprojekte der EDU:<\/p>\n<p>Umsetzung der Ergebnisse der f\u00fcr den 7. Dezember 1995 anberaumten Konferenz \u00fcber Analysefragen und Bewertung der Situation und der M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine k\u00fcnftige Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in diesem Bereich.<br \/>\n&#8211; F\u00f6rderung und, sofern moglich, Schaffung eines direkten Zugangs der ELOs zu den taktischen und strategischen Informations- und Intelligence-Datenbanken der Mitgliedstaaten.<br \/>\n&#8211; Umsetzung einer Strategie f\u00fcr die effiziente Sammlung von Informationen und Erkenntnissen betreffend folgende spezifische Projekte:<br \/>\n&#8211; EU-Dokument \u00fcber Gefahrensabsch\u00e4tzung (organisierte Kriminalit\u00e4t)<br \/>\n&#8211; Gefahrensabsch\u00e4tzung betreffend spezifische Bedrohungen (wenn sich die Leiter der nationalen Europol-Stellen in ihrer Sitzung vom 15.\/16. November hierauf verst\u00e4ndigen)<br \/>\n&#8211; EU-Bericht \u00fcber die Drogensituation (dieses Dokument wird in Verbindung mit dem EU-Sachverst\u00e4ndigenbericht \u00fcber Umfang und Auswirkungen der organisierten Kriminalit\u00e4t im Bereich des Drogenhandels erstellt und k\u00f6nnte k\u00fcnftig eine Aufgabe der EDU werden).<br \/>\nVorlage der Jahresstatistiken 1995\/1996 \u00fcber die Beschlagnahmung von Drogen und der zweimal j\u00e4hrlich zu erstellenden Dokumente \u00fcber die Drogenpreise nach Einholung der entsprechenden Daten.<\/p>\n<p>(&#8230;)<\/p>\n<p>III. Vorarbeiten im Hinblick auf die Situation nach<br \/>\nInkrafttreten des \u00dcbereinkommens<\/p>\n<p>1. K\u00fcnftige Entwicklungen und die Struktur von Europol<\/p>\n<p>Unter der Leitung der Gruppe &#8222;Europol&#8220; arbeitet die EDU derzeit ein Dokument \u00fcber k\u00fcnftige Entwicklungen von Europol nach Inkrafttreten des \u00dcbereinkommens, einschlie\u00dflich der Organisation und Struktur von Europol, aus.<\/p>\n<p>2. Informationssystem nach Inkrafttreten des \u00dcbereinkommens<\/p>\n<p>Das im Europol-\u00dcbereinkommen vorgesehene Informationssystem wird einer Reihe von Erfordernissen gerecht werden m\u00fcssen; dazu geh\u00f6ren<br \/>\n&#8211; die Speicherung bestimmter Datenarten mit unterschiedlichem Zugriffsniveau;<br \/>\n&#8211; Datenaustausch innerhalb von Europol und mit den nationalen Stellen sowie Umgang mit Daten;<br \/>\n&#8211; strikte Einhaltung des \u00dcbereinkommens sowie der datenschutzrechtlichen und sonstigen Vorschriften.<br \/>\nEs k\u00f6nnte bis zu zwei Jahren dauern, bis das System steht (zuz\u00fcglich der Zeit, die die einzelnen L\u00e4nder ben\u00f6tigen, um ihren Teil des Systems fertigzustellen). Mit der Entwicklung des Systems sollte daher so bald wie m\u00f6glich begonnen werden.<br \/>\nDie EDU soll die IT-Sachverst\u00e4ndigen aus den Mitgliedstaaten einberufen, um eine Durchf\u00fchrbarkeitsstudie anzufertigen, ein Entwicklungsprogramm und einen Zeitplan zu erstellen und die finanziellen Auswirkungen zu berechnen. Je nach deren Empfehlungen und den Beschl\u00fcssen der zust\u00e4ndigen Gremien, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Mittel, wird eine Projektgruppe eingesetzt, die sich mit folgenden Fragen befassen soll: technische, rechtliche und finanzielle Aspekte; Planung und Kontrolle; Verbindung mit den nationalen Stellen und den Anlieferern; Dokumentation, Bestimmung des operationellen Bedarfs, Evaluierung von Angeboten, Vertragsaushandlung, genaue Spezifizierung, Ausarbeitung von Test Scripts und Simulationsdatenbanken, Funktions- und Kapazit\u00e4tstests, formale Systemabnahmeverfahren, Schulung des Personals und Planumsetzung sowohl intern als auch in den 15 nationalen Stellen (von denen viele betr\u00e4chtliche Unterst\u00fctzung brauchen werden). Die Qualit\u00e4tssicherung ist von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung.<br \/>\nZu den Aufgaben der Projektgruppe in den ersten 6 Monaten sollte die Vorlage folgender Dokumente geh\u00f6ren:<br \/>\n&#8211; Gesamtprojektplan<br \/>\n&#8211; Auswirkungen des \u00dcbereinkommens auf die Systemarchitektur<br \/>\n&#8211; Funktionelle Erfordernisse und Zw\u00e4nge aufgrund des \u00dcbereinkommens<br \/>\n&#8211; Benutzererfordernisse<br \/>\n&#8211; Rechtsstellung<br \/>\n&#8211; Bestandsaufnahme der W\u00fcnsche und M\u00f6glichkeiten der Mitgliedstaaten<br \/>\n&#8211; Vorschlag Systemarchitektur<br \/>\n&#8211; Vorschlag funktionaler Aufbau<br \/>\n&#8211; Finanzielle Auswirkungen<br \/>\n&#8211; Auswahlkriterien f\u00fcr die Anlieferer<br \/>\n&#8211; Schulungsprogramm<br \/>\n&#8211; Verfahren zur Planungsumsetzung.<\/p>\n<p>3. Analyse<\/p>\n<p>Die EDU und die nationalen Europol-Stellen werden mit der Entwicklung gemeinsamer Methoden f\u00fcr die strategische, taktische und operative Analyse beginnen, wobei die entsprechenden Artikel des \u00dcbereinkommens und die bisherigen Arbeiten der einzelnen EU-Gruppen und der Mitgliedstaaten ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>(&#8230;)<\/p>\n<p>Schlu\u00dfbemerkungen<\/p>\n<p>Verantwortlich f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der einzelnen Punkte dieses Arbeitsprogramms ist jeweils ein Mitglied des EDU-F\u00fchrungsgremiums.<br \/>\nDie Kosten aller geplanten Ma\u00dfnahmen, die in Abschnitt II (EDU-bezogene T\u00e4tigkeiten) genannt sind, bleiben im Rahmen der verf\u00fcgbaren Haushaltsmittel.<br \/>\nDie finanziellen Auswirkungen des geplanten Europol-lnformationssystems nach Abschnitt lll (Vorarbeiten im Hinblick auf die Situation nach Inkrafttreten des \u00dcbereinkommens) sind zu \u00fcberpr\u00fcfen, wie dies auf der Tagung der Finanzexperten vom 3. und 4. Mai 1995 in Den Haag beschlossen wurde.<br \/>\n\u2003<br \/>\n Dok. 9710\/95 ENFOPOL 96, S. 6<br \/>\n Artikel 6 der EG-Richtlinie \u00fcber Geldw\u00e4sche (91\/308\/EWG)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Europ\u00e4ische Union. 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