{"id":3669,"date":"1994-08-24T21:19:08","date_gmt":"1994-08-24T21:19:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3669"},"modified":"1994-08-24T21:19:08","modified_gmt":"1994-08-24T21:19:08","slug":"die-sicherheitsdebatte-im-spiegel-der-ddr-erfahrung-alles-nur-geklaut","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3669","title":{"rendered":"Die Sicherheitsdebatte im Spiegel der DDR-Erfahrung: &#8222;Alles nur geklaut&#8220;"},"content":{"rendered":"<h3>von Dr. Volkmar Sch\u00f6neburg<\/h3>\n<p>Die Frage, &#8222;ob der Unterschied zwischen den gro\u00dfen westlichen Parteien mit ihren politischen Schauk\u00e4mpfen und der Monopolisierung des Staates, die sie ihren F\u00fchrern faktisch sichern, und den Parteien sowjetischen Typs nicht doch nur ein gradueller, aber kein prinzipieller ist&#8220;, erscheint auf den ersten Blick als Ungeheuerlichkeit. Doch diese scheinbare Ungeheuerlichkeit signali-siert den Hauptmangel des vorherrschenden staatsfixierten &#8218;Bew\u00e4ltigens&#8216; der DDR-Vergangenheit: Jene Art der &#8218;Aufarbeitung&#8216; vermag es nicht, die Analyse der DDR-Gesellschaft bis an die Kritik des bestehenden Systems heranzuf\u00fchren, ohne primitiven Gleichsetzungen das Wort zu reden.<\/p>\n<p>Dies ber\u00fccksichtigend, erscheint es sinnvoll, vor dem Hintergrund einer DDR-Sozialisation die zum Wahlkampfschlager erhobene Diskussion um die &#8218;Innere Sicherheit&#8216; thesenartig zu betrachten.<!--more--><\/p>\n<p>Wesentlicher Inhalt der Kampagne ist das Versprechen, mit einer h\u00e4rter durchgreifenden Polizei und Einschr\u00e4nkungen liberaler Grunds\u00e4tze zugunsten der Staatsautorit\u00e4t verlorene Sicherheit wieder herstellen zu k\u00f6nnen und einer angeblich quantitativ und qualitativ neuen Kriminalit\u00e4t Herr zu werden. Daf\u00fcr sollen entsprechend dem Koalitionsentwurf eines &#8218;Verbrechensbek\u00e4mp-fungsgesetzes 94&#8216; beschleunigte Prozesse, die Einschr\u00e4nkung von Verteidiger- und Angeklagtenrechten, eine einfachere Anwendung der Untersuchungshaft, Strafversch\u00e4rfungen bei Gewaltdelikten und der Einsatz des Bun-desnachrichtendienstes (BND) gegen &#8218;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8216; eingef\u00fchrt werden. Gleichzeitig bleibt im Programm der Innenministerkonferenz der &#8218;Gro\u00dfe Lauschangriff&#8216; als Ziel bestehen.<\/p>\n<h4>Erfahrungen und Feindbilder<\/h4>\n<p>Demgegen\u00fcber zeigt die Erfahrung mit der Strafrechtsgeschichte der DDR, da\u00df bei allen Problemen (gesch\u00f6nte Kriminalstatistik, Dunkelfeld, politische und \u00f6konomische Abschottung, breite Sozialkontrolle durch die Sicherheitsorgane u.s.w.) die zweifellos positive Entwicklung auf dem Feld der allgemeinen Kriminalit\u00e4t (insbesondere der Jugendkriminalit\u00e4t) nicht auf die unmittelbare Strafpolitik zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Es ist wohl hinreichend erwiesen, da\u00df Gesellschaften, die bem\u00fcht sind, soziale Ungleichheit, Armut und Ar-beitslosigkeit abzufangen, weniger gewaltanf\u00e4llig sind. Ohne das Wider-spr\u00fcchliche negieren zu wollen, wirkte die auch von der DDR ausgehende humane Sorge um Andere und die soziale Sicherheit der herk\u00f6mmlichen Gewalt-kriminalit\u00e4t entgegen. Hingegen hatte die Realit\u00e4t anwachsender Zahlen von R\u00fcckfallt\u00e4tern (die bis 1988 in der DDR einer scharfen strafrechtlichen Re-pression unterlagen) und sozial desintergrierten Menschen den funktionalen Zusammenhang zum extensiv gehandhabten Gewaltmonopol des Staates verdeutlicht. Gerade diese Einsicht verst\u00e4rkte nichtrepressive Konfliktl\u00f6sungsans\u00e4tze. Die Auffassung, politisch und \u00f6konomisch verursachte soziale Probleme und Konflikte durch strafrechtliche und polizeiliche Aufr\u00fcstung in den Griff zu bekommen, kann daher nur entschieden zur\u00fcckgewiesen werden.<\/p>\n<p>Auch gegen\u00fcber den neuen Legitimationsfiguren, die den Ausbau der staatlichen Gewaltapparate und den Abbau verfassungsrechtlicher Freiheitsrechte sowie rechtsstaatlicher Verfahrensgrunds\u00e4tze rechtfertigen sollen, ist Skepsis angebracht. Heute ist es eine allgegenw\u00e4rtige &#8218;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8216; (OK), die das neue, \u00fcberm\u00e4chtige Feindbild abgibt. Zugleich ist der Begriff der OK unbestimmt und ausufernd. Werden in ihr doch bewu\u00dft Ph\u00e4nomene der Alltags- und Massenkriminalit\u00e4t mit aufgenommen.<\/p>\n<p>In der Geschichte der DDR war es in den 50er Jahren z.B. die These von der st\u00e4ndigen Versch\u00e4rfung des Klassenkampfes, die eine ausgedehnte repressive Strafpolitik legitimierte. Es war der staatssozialistischen Herrschaftsform gem\u00e4\u00df, mit Hilfe des Strafrechts im externen &#8218;Klassenfeind&#8216; und seinen ein-heimischen &#8218;Werkzeugen&#8216; die Ursache f\u00fcr alle Hemmnisse zu sehen. Solche Feindbilder wurden zielgerichtet aufgebaut, denn sie integrierten und er-laubten, alle anderen gesellschaftlichen Widerspr\u00fcche zu \u00fcberspielen, zu-sammenzuzwingen und systemimmanente M\u00e4ngel der Gesellschaftspolitik zu kaschieren. Die in der DDR entwickelten Feindbilder besa\u00dfen \u00fcberwiegend eine Alibifunktion. Die konkreten Resultate jenes Sicherheitsdenkens stimmten mit den vorgegebenen Zielen aber nicht \u00fcberein. Betroffen waren neben wirklichen Saboteuren in erster Linie Kritiker der herrschenden Politik oder Reformdenker innerhalb der SED. Mehrheitlich hatten jene, gegen die sich die Sicherheitspolitik richtete, lediglich ihre verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte wahrgenommen. Die SED-F\u00fchrung nutzte die aufgebauten Feindbilder jedoch, um die internen Machtstrukturen innerhalb der SED zu festigen und die Monopolisierung der politischen und \u00f6konomischen Macht in ihren H\u00e4nden durchzusetzen.<\/p>\n<h4>Geheime Organe<\/h4>\n<p>Um eine &#8222;effiziente&#8220; Verbrechensbek\u00e4mpfung zu gew\u00e4hrleisten, fordern die gro\u00dfen Parteien die \u00dcbertragung strafprozessualer Rechte auf die Nach-richtendienste. Das Organisationsprinzip einer Trennung von Beobachtungs-aufgaben und polizeilichen Exekutivaufgaben, erwachsen aus den leidvollen Erfahrungen der nazifaschistischen Vergangenheit, w\u00fcrde damit weiter aus-gehebelt werden. Gleichzeitig soll die Polizei mit nachrichtendienstlichen Mitteln sowie umf\u00e4nglichen Kompetenzen in der Vorfeldermittlung ausgestattet werden. Das bedeutet faktisch eine weitere Verschmelzung von Polizei und Geheimdiensten.<br \/>\nRichtet man einmal einen weniger affektbeladenen Blick als \u00fcblich auf die MfS-Debatte, so kristallisiert sich als ein Problem das der Struktur heraus. Das &#8218;Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit&#8216; (MfS) der DDR war jedenfalls durch die Vermischung geheimdienstlicher und polizeilicher Befugnisse charakterisiert, was sowohl im MfS-Statut als auch in der Strafproze\u00dfordnung geregelt war. Am deutlichsten lassen sich die fatalen Ergebnisse einer &#8218;operativen&#8216; Aussp\u00e4hung der B\u00fcrger und deren Verkn\u00fcpfung mit strafrechtlichen Ermittlungen an der Problematik potentieller Ausreisewilliger veranschaulichen. Die heimlichen Eingriffe des MfS in die Freiheiten und Rechte der B\u00fcrger degradierten diese zum blo\u00dfen Objekt der Ausforschung und zerst\u00f6rten f\u00fcr Beschuldigte ihre Stellung als Subjekt innerhalb eines eingeleiteten Verfahrens. Zudem f\u00fchrte die funktionale Gemengelage beim MfS zu einer deutlichen Entmachtung der Justiz. Einer Justizkontrolle war der Geheimdienst gleich g\u00e4nzlich entzogen.<br \/>\nEs ist mehr als zweifelhaft, ob man mit Instrumenten wie dem &#8218;gro\u00dfen Lauschangriff&#8216; der OK beikommen kann, entspricht sie doch genau der Wirt-schaftsordnung der Bundesrepublik, ist Funktion der freien Marktwirtschaft. In gewisser Weise geh\u00f6rt sie zur heutigen bundesdeutschen Gesellschaft wie das von der SED-F\u00fchrung als &#8222;politische Kriminalit\u00e4t&#8220; stigmatisierte Verhalten in der DDR zwangsl\u00e4ufig aus der Struktur des Staatssozialismus erwuchs. Beiden Ph\u00e4nomenen ist (bzw. war) nicht mit einem versch\u00e4rften Gewalteinsatz beizukommen. Stattdessen symbolisiert der Lauschangriff einen Schritt in eine neue Entwicklung der technischen Hochr\u00fcstung der Polizei, die wiederum breitfl\u00e4chige Eingriffe in pers\u00f6nliche Grundrechte zul\u00e4\u00dft. Ebenso wie in der DDR werden Ermittlungen gegen B\u00fcrger m\u00f6glich, die weder als Straft\u00e4ter noch als &#8222;St\u00f6rer&#8220; in Erscheinung getreten sind. Genau wie in der DDR ist es wohl unwahrscheinlich, da\u00df &#8211; sind erst einmal die technischen M\u00f6glichkeiten geschaffen &#8211; rechtsstaatliche Sicherungen gegen einen Mi\u00dfbrauch noch greifen. Es be\u00e4ngstigt schon: Was das MfS eher st\u00fcmperhaft durch eine pers\u00f6nliche Bespitzelung leistete, wird nun technisch in ganz anderen Dimensionen m\u00f6glich. Wenn der &#8218;Gro\u00dfe Lauschangriff&#8216; und die Aufhebung des Trennungsgebots Rechtsstaatlichkeit bedeuten, kann die Bundesrepublik vom MfS der DDR eine Menge lernen.<\/p>\n<h4>Staats- und Rechtsverst\u00e4ndnis<\/h4>\n<p>Der CDU-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Wolfgang Sch\u00e4uble f\u00fchrte aus, da\u00df f\u00fcr ihn die zentrale Frage sei, &#8222;ob unser Staat von uns allen noch als eine Schutz- und Schicksalsgemeinschaft verstanden wird&#8220;. Ein verh\u00e4ngnisvolles Staatsver-st\u00e4ndnis, das offensichtlich auch dem Sicherheitsdenken zugrunde liegt. Es erinnert an vergangene Zeiten.<br \/>\nSo ging die in der DDR lange Zeit vorherrschende Staatskonzeption von einer Identit\u00e4t von Individuum, Volk und Staat aus. War diese Identit\u00e4t inhaltlich zun\u00e4chst u.a. durch die Pflicht der B\u00fcrger zur Teilhabe und Mitgestaltung gepr\u00e4gt, so verlagerte sich ihr Inhalt immer mehr zugunsten der in den H\u00e4nden der Partei instrumentalisierten Staatsgewalt. Die Identit\u00e4tsthese war an die Bestimmung des &#8218;Wesens&#8216; des Staates gebunden, das wiederum als Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei f\u00fcr die Errichtung des Sozialismus galt. Letztlich lief diese These auf eine Apologie der Macht hinaus.<\/p>\n<p>Der Identit\u00e4tsthese entsprang au\u00dferdem die Relativierung der subjektiven Rechte, die ohnehin nicht als Abwehrrechte gegen\u00fcber dem Staat konzipiert waren. In der Realit\u00e4t der DDR spiegelte sich dies in der st\u00e4ndigen Subsumtion der Individuen unter den Apparat, also das abstrakte Gemeinwesen des Volkes, dargestellt durch die f\u00fchrende Staatspartei, und in der Aufhebung der relativen Unabh\u00e4ngigkeit der individuellen und kollektiven Basissubjekte der Gesellschaft wider.<\/p>\n<p>Heute wird in der BRD ebenfalls ein blindes Vertrauen in staatliche Institu-tionen verlangt. Mit erschreckender Leichtigkeit werden Grundrechte zugunsten der Staatsautorit\u00e4t zur Disposition gestellt. Wer ihren uneingeschr\u00e4nkten Bestand als Abwehrrechte einfordert, wird als Querulant diffamiert. Das ist ein Grundrechtsverst\u00e4ndnis, das bekannt vorkommt. Dagegen kann es nur Widerstand geben, da eine Erfahrung aus der DDR lautet: Die Demokratisierung der Gesellschaft ist nur \u00fcber die Vergesellschaftung der politischen Macht, d.h. \u00fcber umfangreiche subjektive Rechte zu haben. Zudem ist es die Staatsfixierung, die der Gesellschaft die F\u00e4higkeit nimmt, ihre Konflikte selbst zu l\u00f6sen. Ein Beispiel daf\u00fcr ist z.B. der Umgang mit dem Rechtsradi-kalismus in der DDR.<\/p>\n<p>Die kritische Wissenschaft beobachtet heute, da\u00df sich die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Kriminalrechts auf hektischem Rekordniveau bewegt. Das Ergebnis ist ein Verlust an normativer Stabilit\u00e4t. Materielle und formelle Sicherungen des Strafrechts fallen einem wachsenden pr\u00e4ventiven Effizienzdenken zum Opfer. Das Strafrecht wird in unangemessener Weise f\u00fcr Gesellschaftspolitik bzw. als deren Ersatz in Anspruch genommen.<\/p>\n<p>Der &#8218;Krebsschaden&#8216; der Rechtskonzeption der SED bestand insbesondere in der Reduktion des Rechts auf seine Funktionalit\u00e4t. Es wurde in letzter Konsequenz zu einem willf\u00e4hrigen Machtinstrument denaturiert. Die Hypertrophierung der Rechtsgestaltung als Machtinstrument bedingte die Unterbewertung des Normativcharakters des Rechts und der subjektiven Rechte in der DDR. Die Auswirkungen dieses Fehlers mu\u00dften f\u00fcr das Strafrecht am gravierendsten sein. Vor allem bei politischen Konflikten wurde eine Konfliktbeherrschung mit den Mitteln repressiver Verrechtlichung favorisiert, was notwendig neue Widerspr\u00fcche und den Ausbau eines immer mehr an Normativit\u00e4t einb\u00fc\u00dfenden politischen Strafrechts determinierte. Immer wenn vermeintliche oder wirkliche Staatsinteressen ber\u00fchrt wurden, war man bereit, den Normativcharakter des Rechts zugunsten einer angeblichen Dynamik der gesellschaftlichen Entwicklung zu negieren.<\/p>\n<p>Die j\u00fcngsten Vorschl\u00e4ge auf dem Gebiet des Strafrechts dokumentieren, da\u00df die so scharf kritisierte Strafrechtsanwendung in der DDR sich durchaus in die Entwicklungstendenzen des modernen Strafrechts und seiner Kennzeichen einordnet. Das moderne Strafrecht ist durchweg politisch abh\u00e4ngig. Es unter-st\u00fctzt die politische Macht, aber begrenzt sie nicht. Das Strafrecht ist staatsnahes Strafen, das einen bereitwilligen Beitrag zu den jeweiligen Anforderungen an die innere Sicherheit leistet. Dadurch weist auch das Strafverfahren immer mehr Strukturmerkmale eines polizeilich orientierten Modells des Strafverfahrens auf. Die Gefahren dieser Tendenz mit dem Hintergrund der DDR-Erfahrungen vor Augen, kann die neuerliche Vereinnahmung des Strafrechts, einem der sch\u00e4rfsten Instrumente des Staates, nur abgelehnt und auf den Erhalt noch bestehender rechtsstaatlicher Formalien zum Schutz der B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen eingetreten werden.<\/p>\n<h5>Volkmar Sch\u00f6neburg ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Berliner Humboldt-Universit\u00e4t, FB Rechtswissenschaft<\/h5>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_048.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Dr. Volkmar Sch\u00f6neburg Die Frage, &#8222;ob der Unterschied zwischen den gro\u00dfen westlichen Parteien mit<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,54],"tags":[],"class_list":["post-3669","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-048"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3669","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3669"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3669\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3669"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3669"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3669"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}