{"id":3673,"date":"1994-08-24T21:22:20","date_gmt":"1994-08-24T21:22:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3673"},"modified":"1994-08-24T21:22:20","modified_gmt":"1994-08-24T21:22:20","slug":"literatur-rezensionen-und-hinweise-7","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3673","title":{"rendered":"Literatur &#8211; Rezensionen und Hinweise"},"content":{"rendered":"<p><strong>Literatur zum Schwerpunkt<\/strong><\/p>\n<p>Das vorliegende Heft streift nahezu die gesamte Bandbreite der &#8218;Politik Innerer Sicherheit&#8216;. Ein \u00dcberblick \u00fcber die Literatur kann daher nur selektiv sein.<\/p>\n<p>Kriminalit\u00e4tsdebatte\/ Innere Sicherheit<\/p>\n<p>Schwerpunkt: Innere Sicherheit &#8211; Ausverkauf des Rechtsstaats?, Vorg\u00e4nge 124, 1993, H. 4, DM 16,-<br \/>\nBeitr\u00e4ge von Hassemer (Organisierte Kriminalit\u00e4t, Massenkriminalit\u00e4t und die Notwendigkeit einer rationalen Kriminalpolitik), Krasmann\/ Lehne\/ Schmidt-Semisch (CDU-Politik der Inneren Sicherheit im Vorwahlkampf), G\u00f6ssner (rot-gr\u00fcne Innenpolitik in Niedersachsen), Schloth (Kriminalit\u00e4t und Krimi-nalit\u00e4tsfurcht), See (Wirtschafts- und Organisierte Kriminalit\u00e4t); ferner Stellungnahmen der &#8218;Liga f\u00fcr Menschenrechte&#8216; zur Inneren Sicherheit und der &#8218;Gustav-Heinemann-Initiative&#8216; zum Lauschangriff.<!--more--><\/p>\n<p>Kampmeyer, Eva\/ Neumayer, J\u00fcrgen (Hg.): Innere Unsicherheit. Eine kritische Bestandsaufnahme, M\u00fcnchen (AG SPAK) 1993, 211 S., DM 24,80<br \/>\nThemen: Kriminalit\u00e4t und Kriminalstatistik, Organisierte Kriminalit\u00e4t, Lauschangriff; siehe Rezension in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 47 (1\/94).<\/p>\n<p>J\u00fcnschke, Klaus\/ Meertens, Christoph: Risikofaktor Innere Sicherheit. Ar-gumente gegen den Law-and-Order-Staat, M\u00fcnchen (Knaur) 1994, 376 S., DM 12,90<br \/>\nEine aktuelle Einmischung, die zugleich grunds\u00e4tzliche Einw\u00e4nde gegen die Innere Sicherheitspolitik in der BRD formuliert. Die Autoren versammeln eine Vielzahl von Fakten, Zusammenh\u00e4ngen und Einsichten, die von kritischer (linker) Seite gegen eine ursachenblind auf Kriminalisierung und Repression sowie die St\u00e4rkung der entsprechenden Staatsapparate setzenden Politik vorgebracht werden. Im ersten Teil, offensichtlich von dem nun als Journalist t\u00e4tigen ehemaligen RAF-Mitglied J\u00fcnschke verfa\u00dft, wird in 10 Kapiteln die Logik jener Law-and-Order-Politik in einzelnen Feldern nachgezeichnet und \u00fcberzeugend kritisiert: Von der Situation im Strafvollzug \u00fcber die Debatten um organisierte und Rauschgiftkriminalit\u00e4t bis zur staatlichen Terrorismusbek\u00e4mpfung oder die Reaktionen auf rassistische Gewalt. Die F\u00fclle von Argumenten, die aus unterschiedlichen Disziplinen und Diskussi-onszusammenh\u00e4ngen herangezogen werden, verdeutlicht immer wieder, da\u00df die herrschende Innenpolitik auf einer Mischung aus simplen Spr\u00fcchen und standhafter Ignoranz fu\u00dft, die nur durch die Interessen der Beteiligten ver-stehbar wird. Zutreffend tr\u00e4gt der erste Teil des Bandes den Titel &#8222;Wie mit dem Verbrechen Politik gemacht wird&#8220;. Im zweiten Teil &#8222;Law and Order &#8217;94&#8220;, offensichtlich von Chr. Meertens, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Organisationsb\u00fcros der Strafverteidigervereinigungen, geschrieben, wird das Verbrechens-bek\u00e4mpfungsgesetz&#8216; einer ausf\u00fchrlichen W\u00fcrdigung unterzogen. Die geplanten Regelungen werden vor ihrem rechtshistorischen Hintergrund und aus verfassungs- und b\u00fcrgerrechtlicher Perspektive kritisiert. Auch wenn die Zweiteilung der Ver\u00f6ffentlichung etwas willk\u00fcrlich erscheint, ist das Buch insgesamt sehr zu empfehlen.<br \/>\n(Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p>Humanistische Union (Hg.): &#8222;Innere Sicherheit&#8220;, Ja &#8211; aber wie?, Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine rationale Kriminalpolitik, M\u00fcnchen, (HU-Schriften), 1994, ca. 270 S., DM 10,-<br \/>\nEin Gemeinschaftswerk der &#8218;Humanistischen Union&#8216; mit dem &#8218;Bundesfach-ausschu\u00df der Richterinnen und Richter, Staatsanw\u00e4ltInnen in der Gewerkschaft \u00f6tv&#8216;, und dem &#8218;Republikanischen Anw\u00e4ltInnenverein&#8216; (RAV) verspricht eine solide Analyse der aktuellen Politik &#8218;Innerer Sicherheit&#8216; und h\u00e4lt dieses Versprechen auch. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Beitr\u00e4ge von Seifert zur verfassungsrechtlichen Situation der Geheimdienste bei der Verbrechensbek\u00e4mpfung (S. 73-110) und Vultejus zum Umgang mit der polizeilichen Kriminalstatistik (S. 111-122). Asbrock u.a. sezieren aus Sicht der Justiz die Sicherheitspakete der Parteien und zeigen auf, welche Ressourcen in diesem Bereich noch schlummern und schnell aktiviert werden k\u00f6nnten, wenn hierzu der politische Wille vorhanden w\u00e4re. Einfach und verst\u00e4ndlich geschrieben, streckenweise aber etwas z\u00e4h und z.T. stark vereinfacht allerdings ist der Einstiegstext. Dies ganz zu vermeiden, ist bei \u00dcberblicksartikeln jedoch meist etwas schwierig. Hier w\u00e4re weniger mehr gewesen. Ausgestattet mit einem Dokumentationsteil im Anhang ist der Reader ein wichtiger Beitrag f\u00fcr die weitere politische Diskussion.<br \/>\n(Otto Diederichs)<\/p>\n<p>Seidel-Pielen, Eberhard\/ Farin, Klaus: Die Scharfmacher. Schauplatz Innere Sicherheit, Hamburg (Rotbuch) 1994, 183 S., DM 16,90<br \/>\nJugendgewalt, Kriminalit\u00e4tsboom, allgemeiner Werteverlust &#8211; die Verunsicherung ist gro\u00df. Hart durchgreifen scheint angesagt, wollen nicht Politik und Sicherheitsbeh\u00f6rden ihre Existenzberechtigung und Glaubw\u00fcrdigkeit gegen\u00fcber den B\u00fcrgerInnen dieser Republik verlieren. Gegen diese Bedrohungsszenarien und die immer gleichen repressiven Antworten versuchen die Autoren anzuschreiben. Den PolitikerInnen und der Polizei wird ihr Versagen angesichts der Brandanschl\u00e4ge auf Ausl\u00e4nderInnen aufgezeigt. Aber auch die Linke bekommt ihr Fett weg: Sie stimme in den reaktion\u00e4ren Chor nach einem starken Staat ein, wenn sie ein hartes Vorgehen gegen rechte Gewaltt\u00e4ter fordere und die in der Terrorismusbek\u00e4mpfung eingesetzten Instrumente nun hier angewandt wissen wolle. Statt dessen pl\u00e4dieren die Autoren f\u00fcr mehr &#8222;B\u00fcrgersinn&#8220; und &#8222;Zivilcourage&#8220; gerade im Umgang mit fremdenfeindlicher Ideologie und Gewalt und fordern, staatliches Eingreifen solange wie m\u00f6glich aus dem Spiel zu lassen. Insgesamt ein lesenswertes, materialreiches und informatives Buch, auch wenn das Thema OK unber\u00fccksichtigt bleibt und keine Ursachenanalyse der Gewaltph\u00e4nomene vorgenommen wird. \u00c4rgerlich ist allerdings, da\u00df die Gewalt m\u00e4nnlicher Jugendlicher als &#8222;Anpas-sung an die Normen der Erwachsenenwelt&#8220; (S. 153) von den Autoren nur einfach hingenommen und nicht auch als Teil einer m\u00e4nnlich dominierten Kultur und Gesellschaft kritisiert wird.<br \/>\n(Martina Kant)<\/p>\n<p>Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine: Innere Sicherheit. Herausforderung an den Rechtsstaat, Heidelberg (C.F. M\u00fcller) 1994, 21 S., DM 18,-<br \/>\nAuch die Bundesjustizministerin meldet sich im Wahljahr mit einer eigenen Publikation zu Wort. Die mageren 21 Seiten lesen sich wie eine einzige Be-st\u00e4tigung ihrer profil- und hilflosen Justizpolitik.<br \/>\n(Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p>Lauschangriff<\/p>\n<p>Kutscha, Martin: Die Legalisierung des Lauschangriffs, in: Demokratie und Recht, 1992, H. 3, S. 247-252<br \/>\nders.: Der Lauschangriff im Polizeirecht der L\u00e4nder, in NJW, 1994, H. 2, S. 85-88<br \/>\nStrunk, Sabine: Lauschangriff als Wunderwaffe?, in: Links, September 1993, S. 19-21<br \/>\nKaum war das OrgKG \u00fcber die parlamentarische B\u00fchne, forderte der seinerzeitige BMI Seiters den Gro\u00dfen Lauschangriff als unabdingbare Waffe gegen die Organisierte Kriminalit\u00e4t. Da\u00df der Einsatz von Wanzen u.\u00e4. bereits in den meisten Polizeigesetzen der L\u00e4nder Eingang gefunden hatte, wird vor allem von Kutscha hervorgehoben.<br \/>\nSeifert, J\u00fcrgen: Vom Lauschangriff zum &#8222;Gro\u00dfen Lauschangriff&#8220;. Darf es eine totale \u00dcberwachung der Wohnung geben?, in: Kritische Justiz, 1992, H. 3, S. 355-363<br \/>\nAus der b\u00fcrgerrechtlichen Perspektive mischt sich Seifert in die Diskussion ein.<br \/>\nZachert, Hans-Ludwig: Elektronische \u00dcberwachung der Wohnung als Mittel zur Bek\u00e4mpfung Organisierter Kriminalit\u00e4t<br \/>\nHassemer, Winfried: Warum man den &#8222;Gro\u00dfen Lauschangriff&#8220; nicht f\u00fchren sollte, beide in: Deutsche Richterzeitung, 1992, H. 9, S. 355-358<br \/>\nIn der Debatte um den Lauschangriff treten hier der Chef des BKA und der Hessische Datensch\u00fctzer gegeneinander an.<br \/>\nLisken, Hans: Befugnis zum Belauschen<br \/>\nKr\u00fcger, Ralf: Verdeckte Ermittlungen im Strafverfahren und die Unverletz-lichkeit der Wohnung, beide in: ZRP, 1993, H. 4, S. 121-127<br \/>\nDer ehemalige baden-w\u00fcrttembergische LKA-Chef Kr\u00fcger beschw\u00f6rt wie \u00fcblich die Gefahren der OK und klassifiziert das kaum erst verabschiedete OrgKG als unzureichend. Der D\u00fcsseldorfer Polizeipr\u00e4sident Lisken kontert nicht nur mit prinzipiellen Argumenten eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, sondern vor allem mit der fehlenden Notwendigkeit der elektronischen \u00dcberwachung von Wohnungen.<br \/>\nB\u00f6ttger, Andreas\/ Pfeiffer, Christian: Der Lauschangriff in den USA und in Deutschland, in: Zeitschrift f\u00fcr Rechtspolitik, 1994, H. 1, S. 7-17<br \/>\nF\u00fcr Diskussionsstoff sorgte eine Studie des Kriminologischen Forschungsin-stituts Niedersachsen \u00fcber Lauschen und Kontrolle in der BRD und den USA, die den US-Beh\u00f6rden erheblich gr\u00f6\u00dfere Zur\u00fcckhaltung mit dem Lausch-Instrumentarium &#8211; einschl. Wanzen &#8211; bescheinigt, als das in der BRD bei Telefon\u00fcberwachungen der Fall ist. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Studie sind hier zusammengefa\u00dft.<br \/>\nSchelter, Kurt: Verbrechensbek\u00e4mpfung mit elektronischen Mitteln &#8211; ein Tabu?, in: ZRP 1994, H. 2, S. 52-57.<br \/>\nDickel, Andreas: \u00dcberwachungspraxis in Deutschland. Telefon\u00fcberwachungen auf dem Pr\u00fcfstand, in: Kriminalistik, 1994, H. 2, S. 87-91<\/p>\n<p>Gesetzentw\u00fcrfe<\/p>\n<p>CDU\/CSU und FDP: Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuches, der Strafproze\u00dfordnung und anderer Gesetze &#8211; Verbrechensbek\u00e4mpfungsgesetz, Bundestag (BT), Drs. 12\/6853 v. 18.2.94;<br \/>\nSPD: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bek\u00e4mpfung des illegalen Rausch-gifthandels und anderer Erscheinungformen der Organisierten Kriminalit\u00e4t (2.OrgKG), BT-Drs. 12\/6784 v. 4.2.94;<br \/>\nBeschlu\u00dfempfehlung des Rechtsausschusses zu den beiden Entw\u00fcrfen &#8211; BT-Drs. 12\/7584 v. 18.5.94<br \/>\nDer Ausschu\u00df empfahl mit minimalen Ver\u00e4nderungen die Annahme des Entwurfs der Koalitionsfraktionen. Der Bundestag folgte diesem Votum. Damit entfiel ein fr\u00fcherer Entwurf des Bundesrates f\u00fcr ein &#8218;Gesetz zur St\u00e4rkung des Rechtsfriedens und zur Bek\u00e4mpfung des Schlepperunwesens&#8216;, BT-Drs. 12\/5683 (siehe auch die Beschlu\u00dfempfehlung des Innenausschusses, BT-Drs. 12\/7827 v. 10.6.94).<br \/>\nDer Bundesrat lehnte den Entwurf am 11.6.94 mit den Stimmen der SPD-L\u00e4nder ab: Gesetzesbeschlu\u00df des Bundesrates, Bundesrat (BR), Drs. 416\/94 v. 20.5.94. Er geht damit in die Vermittlung, wodurch eine abschlie\u00dfende Beratung in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich wird.<\/p>\n<p>B\u00fcrgerrechts- und Anwaltsorganisationen haben diese Gesetzentw\u00fcrfe einer eingehenden Kritik unterzogen. Neben den Beitr\u00e4gen aus dem o.a. Buch der &#8218;Humanistischen Union&#8216; sowie den Stellungnahmen des Deutschen Anwaltsvereins, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Strafverteidigervereinigungen sind folgende Aufs\u00e4tze von Interesse:<br \/>\nBandisch, G\u00fcnter: Zum Entwurf eines Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfungsgesetzes der Fraktionen der CDU\/CSU und der FDP<br \/>\nW\u00e4chtler, Hartmut: Der autorit\u00e4re Strafproze\u00df<br \/>\nWelp, J\u00fcrgen: Kriminalpolitik in der Krise. Der SPD-Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bek\u00e4mpfung der organisierten Kriminalit\u00e4t,<br \/>\ns\u00e4mtlich in: Strafverteidiger, 1994, H. 3, S. 153 ff.<br \/>\nNeumann, Ulfried: Zum Entwurf eines Verbrechensbek\u00e4mpfungsgesetzes, in: Strafverteidiger, 1994, H. 5, S. 273-276<br \/>\nK\u00e4tker, Stefan: Das geplante Verbrechensbek\u00e4mpfungsgesetz der Regie-rungskoalition, in: Datenschutz-Nachrichten, 1994, H. 3, S. 6-9<\/p>\n<p>Einzelne L\u00e4nder haben im Bundesrat eine Reihe von Initiativen eingebracht:<br \/>\n&#8211; Hamburg: Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung der StPO, BR-Drs. 290\/94 v. 31.3.94 (Verfahrensbeschleunigung)<br \/>\n&#8211; Bayern: Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des GG (Art.13 Abs.3), BR-Drs. 493\/94 v. 25.5.94, sowie Entwurf eines Gesetzes zur Erg\u00e4nzung des OrgKG, BR-Drs. 494\/94 v. 25.5.94 (Gro\u00dfer Lauschangriff, lebenslange Haft bei bandenm\u00e4\u00dfigem BtM-Handel, Telefon\u00fcberwachung bei Geldw\u00e4schever-dacht), Entwurf eines Gesetzes zur St\u00e4rkung des Rechtsfriedens, BR-Drs. 510\/94 &#8211; (Landfriedensbruch i.d.F. von vor 1970 und erweiterter Haftgrund der Wiederholungsgefahr)<br \/>\n&#8211; Baden-W\u00fcrttemberg: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur \u00c4nderung des Wehrpflichtgesetzes, BR-Drs. 536\/94 v. 31.5.94 (Ersatzdienst bei der Poli-zei)<br \/>\n&#8211; Bay., Hs., NRW, Rh-Pf., Srl., Th\u00fcr.: Entwurf eines Strafverfahrens\u00e4nde-rungsgesetz (StV\u00c4G 1994), BR-Drs. 620\/94 v. 14.6.94 (Datenregelungen in der StPO)<br \/>\nOhne Federlesen wurden ferner im Bundestag eine Reihe von wichtigen &#8218;Sicherheits&#8216;-Gesetzen vorgelegt und z.T. schon verabschiedet, die zumindest genannt werden sollen:<br \/>\n* Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (BT-Drs. 12\/4891, BR-Drs. 3\/94) vom Bundestag am 2.12.93 verabschiedet, siehe auch Kommentar von<br \/>\nWeichert, Thilo: Neues Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz, in: Datenschutz-Nachrichten, 1994, H. 3, S. 13-15<br \/>\n* Ausl\u00e4nderzentralregister (AZR)-Gesetz: Entwurf der Regierungsfraktionen, BT-Drs. 12\/6938 v. 1.3.94, von der Bundesregierung \u00fcbernommen als BT-Drs. 12\/7250 v. 11.5.94 (hier auch Stellungnahme des BR und Gegen\u00e4u\u00dfe-rung der Bundesregierung), Beschlu\u00dfempfehlung des Innenausschusses, BT-Drs. 12\/7601 v. 19.5.94: Das Gesetz wurde am 16.6.94 mit den Stimmen der Koalition im BT verabschiedet.<br \/>\n* Entwurf eines Strafverfahrensgesetzes &#8211; DNA-Analyse, Drs. 12\/7266 v. 14.4.1994<br \/>\n* BGS-Neuregelungsgesetz, BT-Drs. 12\/7562 v. 17.5.94: siehe B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei 47 (1\/94); am 24.6.94 vom BT mit den Stimmen der Koalition gebilligt; der BR hat den Gesetzentwurf am 8.7.94 abgelehnt und an den Ver-mittlungsausschu\u00df \u00fcberwiesen.<br \/>\n* Der BMI-Entwurf des BKA-Gesetzes vom 15.12.93 wurde vom Kabinett am 28.4.94 zur\u00fcckgezogen. Die Neuregelung der Kompetenzen des BKA, die seit dem Volksz\u00e4hlungsurteil des BVerfG von 1983 erforderlich ist, wurde damit auf die n\u00e4chste Legislaturperiode vertagt.<br \/>\n* Das Dubliner &#8218;\u00dcbereinkommen \u00fcber die Bestimmung des zust\u00e4ndigen Staa-tes f\u00fcr die Pr\u00fcfung eines in einem Mitgliedstaat der Europ\u00e4ischen Gemein-schaften gestellten Asylantrags&#8216; vom 15.6.90 wurde dem Bundestag als Drs. 12\/6485 v. 21.12.93 vorgelegt, vom Innenausschu\u00df gegen die Stimmen von B\u00fcndnis 90\/Gr\u00fcne und PDS bef\u00fcrwortet (BT-Drs. 12\/7381).<\/p>\n<p>Geheimdienste vs. Organisierte Kriminalit\u00e4t<\/p>\n<p>Seit dem Zusammenbruch der realsozialistischen Staaten bem\u00fchen sich Re-pr\u00e4sentanten von Geheimdiensten und Exekutive verst\u00e4rkt um eine neue Aufgabe im Rahmen der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung und damit zugleich um die Aufhebung des Trennungsgebots von Polizei und Geheimdiensten. Zu den Anf\u00e4ngen der Debatte siehe:<br \/>\nDiederichs, Otto: Verfassungsschutz und organisierte Kriminalit\u00e4t, in: B\u00fcr-gerrechte &amp; Polizei\/ CILIP, 1991, H. 2 (39), S. 68-71.<br \/>\nRiegel, Reinhard: Zur Suche nach Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Fernmeldeaufkl\u00e4rung oder strategische Rasterfahndung durch den BND, in: ZRP, 1993, H. 12, S. 468-471<br \/>\nRiegel konstatierte nicht nur eine fehlende Rechtsgrundlage, sondern forderte eine generelle Stellungnahme des Gesetzgebers zur Frage, ob der BND im Bereich der inneren Sicherheit t\u00e4tig werden sollte. Durch das &#8218;Verbrechens-be-k\u00e4mpfungsgesetz&#8216; soll eine Rechtsgrundlage f\u00fcr diese Praxis geschaffen werden, ohne allerdings die Frage der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit anzutasten. Weitere gesetzgeberische Schritte zur Einbeziehung der Geheimdienste in den Bereich der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung gibt es auf L\u00e4nderebene, u.a. im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz.<br \/>\nRupprecht, Reinhard: Die Kunst, Aufgaben sinnvoll zu teilen, in: Krimina-listik, 1993, H. 2, S. 131-136.<br \/>\nF\u00fcr eine Aufgabenteilung, die f\u00fcr die Dienste das Vorfeld des Vorfeldes einer Straftat vorsieht, spricht sich der BMI-Staatssekret\u00e4r aus.<br \/>\nWerthebach, Eckart\/ Droste-Lehnen, Bernadette: Organisierte Kriminalit\u00e4t, in: ZRP, 1994, H. 2, S. 57-65<br \/>\nZwar bewegen sich die Ausf\u00fchrungen des BfV-Pr\u00e4sidenten und seiner Co-Autorin zu Begriff und Ausma\u00df der OK auf einem ziemlich banalen Niveau, ihre Thesen belegen aber, da\u00df der Wunsch aus dem Geheimdienstlager, sich mit Fragen der Kriminalit\u00e4t zu befassen, kein deutsches Spezifikum ist.<br \/>\nDenninger, Erhard: Das Tor zur informationellen Symbiose wird aufgesto\u00dfen, in: FR, 1.\/2.6.1994, Dokumentationsseite<br \/>\nVorabdruck des Beitrages von Denninger auf einer Tagung der &#8218;Friedrich-Ebert-Stiftung&#8216; zur Organisierten Kriminalit\u00e4t im April 1994. Eine Brosch\u00fcre mit s\u00e4mtlichen Referaten d\u00fcrfte demn\u00e4chst ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>Europa<\/p>\n<p>Leuthardt, Beat: Festung Europa. Asyl, Drogen, &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8220;: Die Innerer Sicherheit der 80er und 90er Jahre und ihre Feindbilder, Z\u00fcrich (Rotpunkt) 1994, ca. 450 S., DM 43,-<br \/>\nKattau, Thomas: Strafverfolgung nach Wegfall der europ\u00e4ischen Grenzkontrollen. Eine Untersuchung der Schengener Abkommen, Pfaffenweiler (Centaurus) 1993, 193 S., DM 19,80<br \/>\nFekete, Liz\/ Webber, Frances: Inside Racist Europe, London (Institute of Race Relations) 1994, 66 S., \u00a3 4,75 (incl. Porto)<br \/>\nWehner, Ruth: Europ\u00e4ische Zusammenarbeit bei der polizeilichen Terroris-musbek\u00e4mpfung aus rechtlicher Sicht. Aufgezeigt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden (Nomos) 1993, 266 S., DM 78,-<br \/>\nDie polizeiliche Zusammenarbeit \u00fcber nationalstaatliche Grenzen hinweg begann nicht erst mit dem europ\u00e4ischen Einigungsproze\u00df, hat aber durch &#8218;Schengen&#8216; und TREVI (resp. seine Neuauflage als EU-&#8222;Zusammenarbeit im Bereich Innereres und Justiz&#8220;) eine bisher nicht dagewesene Institutionalisierung und Verrechtlichung erhalten. Der geplante Wegfall der Grenzkontrollen in Europa und der dadurch bef\u00fcrchtete Sicherheitsverlust waren dabei der vordergr\u00fcndige Anla\u00df einer verst\u00e4rkten informationellen wie praktischen Kooperation. Nach mehr als 10 Jahren ist dieses Scheinargument trotz aller Gegenbeweise immer noch wirksam &#8211; und das nicht nur in der Tagespresse.<br \/>\nLeuthardt bescheinigt den Grenzkontrollen nicht nur, ein &#8222;miserables Fahn-dungsinstrument&#8220; zu sein, sondern bem\u00fcht sich um ein Panorama des neuen polizeilichen Europa, seiner Grenzen und seiner Abschottung vor allem gegen Fl\u00fcchtlinge. Den Au\u00dfengrenzen nach S\u00fcden und nach Osten und den &#8222;Fl\u00fcchtlingen als Musterverlierern&#8220; ist die erste H\u00e4lfte des Buches gewidmet. In weiteren Kapiteln werden die Themen Drogen, organisierte Kriminalit\u00e4t, Terrorismus und Staatsschutz, Informationssysteme u.a. behandelt. Das Buch ist als Handbuch konzipiert, die LeserInnen werden nicht verpflichtet, sich von der Einleitung \u00fcber die mehr als 400 Seiten durchzuarbeiten. Die Kapitel k\u00f6nnen auch einzeln gelesen werden, was durch das sehr detaillierte Register erleichtert wird. Dies bedingt zwar einige Wiederholungen, erleichtert aber das schnelle Auffinden einzelner Informationen.<br \/>\nKattau dagegen will dem Argument des &#8222;Sicherheitsverlustes&#8220; auf den Grund gehen. Er untersucht daher die Filterfunktion von Grenzen mit dem Ergebnis ihrer Untauglichkeit f\u00fcr die Strafverfolgung. Den im Schengener Durchf\u00fch-rungsabkommen festgelegten Ausgleichsma\u00dfnahmen f\u00fcr den Wegfall der Grenzkontrollen bescheinigt er daher, da\u00df sie keine Ausgleichsma\u00dfnahmen im eigentlichen Sinne sind, sondern \u00fcber das notwendige und geeignete hinausgehen und verfassungsrechtlich bedenklich sind (z.B. Nacheile, grenz\u00fcberschreitende Observation, Rechtshilfe).<br \/>\nEbenfalls als Handbuch zur schnellen Information dient die Arbeit von Fe-kete\/Webber. In zwei themenbezogenen Teilen werden die europ\u00e4ischen Staaten (nicht nur der EU) nach ihrem Umgang mit Nicht-Staatsb\u00fcrgerInnen und unter den Kriterien rassistischer Kriminalisierung und polizeilicher Behandlung verglichen und die Bem\u00fchungen um eine Abschottung gegen Fl\u00fcchtlinge und Einwanderer, die Abdichtung der \u00e4u\u00dferen Grenzen des &#8222;Clubs der zivilisierten Nationen&#8220; dargestellt. Im dritten Teil pr\u00e4sentieren die Autorinnen eine nach L\u00e4ndern geordnete \u00dcbersicht \u00fcber Asyl- und Einwanderungspraxis, faschistische und rassistische Organisationen und wesentliche F\u00e4lle rassistischer Gewalt.<br \/>\nAuch wissenschaftliche Arbeiten sind, wie Wehners Dissertation wieder einmal beweist, nicht davor gefeit, staatlich produzierten Mythen auf den Leim zu gehen. Konsequenterweise liest sich daher auch ihre reichlich flache Dar-stellung diverser internationaler und europ\u00e4ischer Vertr\u00e4ge zur Terrorismus-bek\u00e4mpfung wie ein Forderungskatalog der Polizei. Wer hofft, durch die fr\u00fchere Kriminalbeamtin eine Darstellung der konkreten Abl\u00e4ufe internationaler Polizeikooperation zu erhalten, wird entt\u00e4uscht.<br \/>\n(Martina Kant\/ Heiner Busch)<\/p>\n<p>Sonstiges<\/p>\n<p>Bundeskriminalamt (Hg.): Bundeskriminalamt 1951-1991. Festakt zum vierzigj\u00e4hrigen Bestehen am 25. November 1991, Heidelberg (Kriminalistik), 1992, 80 S., DM 38,-<br \/>\nWer sich feiern lassen will, ist auch verpflichtet, seinen Claqueuren eine Er-innerung mit auf den Heimweg zu geben &#8211; das scheint der Grundgedanke dieses Breviers zu sein. Also hat man aus der &#8222;Festschrift&#8220;, einem bereits \u00fcber-fl\u00fcssigen ca. 250-seitigen Buch (siehe Rezension in: B\u00fcrgerrechte &amp; Poli-zei\/CILIP 42 (2\/92)) flugs noch eine Brosch\u00fcre gebastelt. Inhaltlich konnte dabei au\u00dfer Festreden und Artigkeiten nichts herauskommen.<br \/>\n(Otto Diederichs)<\/p>\n<p>Radecke, Erich: Polizei-Abzeichen, Helme &#8211; Heraldik &#8211; Historie, Hamburg, (Soldi-Verlag), 3 Bde, insg. 620 S., DM 160,-<br \/>\nDer Autor, selbst ehemaliger Polizeibeamter mit entsprechender Familientra-dition, sammelt seit 1970 Polizeitschakos, -m\u00fctzen, -abzeichen u.\u00e4. Daraus entstand nun ein dreib\u00e4ndiges Werk. Jeder einzelne Band\u00a0 (Bd. 1: bis 1918, Bd. 2: 1918-45, Bd. 3: 1945-93) ist randvoll mit Einzelheiten \u00fcber die Ver-\u00e4nderungen polizeilicher Kopfbedeckungen und Hoheitszeichen. Auch die im Untertitel angek\u00fcndigte Historie beschr\u00e4nkt sich im wesentlichen auf die wechselnden politischen Rahmenbedingungen ihrer Einf\u00fchrungen. Aufschlu\u00dfreich sind allenfalls die diversen M\u00f6glichkeiten einer Polizeikennzeichnung (wenn hierzu der politische Wille vorhanden ist).<br \/>\n(Otto Diederichs)<\/p>\n<p>Willems, Helmut; Wolf, Marianne; Eckert, Roland: Soziale Unruhen und Politikberatung. Funktion, Ergebnisse und Auswirkungen von Untersu-chungskommissionen in den USA, Gro\u00dfbritannien und der Bundesrepublik. Opladen (Westdeutscher Vlg.) 1993, 274 S., DM 48,-<br \/>\nSind die Spuren der Krawalle auf den Stra\u00dfen beseitigt, schl\u00e4gt die Stunde der Untersuchungskommissionen. Ihr staatlicher Auftrag: Ursachen von sozialen Protesten und Konflikten zu ergr\u00fcnden und Ma\u00dfnahmen vorzuschlagen, wie Ordnung und Friede wiederhergestellt werden k\u00f6nnen. Derartige Kommisionen im internationalen Vergleich (USA, GB, BRD) sind Thema der Studie, wobei Kommissionsberichte, wissenschaftliche Literatur und Interviews mit ExpertInnen, die z.T. an solchen Kommissionen teilgenommen haben, ausgewertet werden. Die AutorInnen beschreiben die Kommissionen (u.a. Kerner &#8211; USA 1967, Scarman &#8211; GB 1981, Enquete-Kommission Jugendprotest &#8211; BRD 1983), hinterfragen deren politische, gesetzliche und administrative Auswirkungen und verorten ihre Funktion im politischen Proze\u00df. Dabei definiert vor allem die politische Gro\u00dfwetterlage, ob sie herrschaftliches Instrument einer symbolischen Politik, schlichter Legitimationsbeschaffer f\u00fcr l\u00e4ngst getroffene staatliche Entscheidungen bleiben oder wissenschaftlich fundiertes Mittel einer (gem\u00e4\u00dfigten) Reformpolitik werden. Leider wird die umstrittene Gewaltkommission der Bundesregierung (1990), f\u00fcr die die AutorInnen Gutachten geschrieben haben, in der Studie nicht diskutiert.<br \/>\n(Martin Winter)<\/p>\n<p>G\u00f6ssner, Rolf: Die vergessenen Justizopfer des kalten Krieges. \u00dcber den unterschiedlichen Umgang mit der deutschen Geschichte in Ost und West. Hamburg (Konkret Literatur Verlag) 1994, 224 S., DM 32,-<br \/>\nMan mu\u00df die staatliche Verfolgung von AntifaschistInnen und Kommunist-Innen in der BRD der 50er und 60er Jahre nicht unbedingt gleichsetzen mit den Machenschaften der Stasi und DDR-Justiz, um zu erkennen, da\u00df in der aktuellen &#8218;Bew\u00e4ltigung&#8216; der j\u00fcngsten deutschen Vergangenheit mit zweierlei Ma\u00df gemessen wird. Daran zu erinnern, da\u00df auch in der BRD die Aktivit\u00e4ten einer politischen Sonderjustiz, des polizeilichen Staatsschutzes und der Geheimdienste zur kollektiven Kriminalisierung von \u00fcber 200.000 Menschen gef\u00fchrt haben, dies allein ist in Zeiten einer allgemeinen Geschichtsverdr\u00e4ngung ein wichtiges Anliegen. G\u00f6ssners Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine staatsferne und unabh\u00e4ngige Aufarbeitung der politischen Repression in beiden deutschen Staaten im Interesse der Opfer und einer demokratischen Entwicklung ist vorbehaltslos zuzustimmen.<br \/>\n(Britta Grell)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Literatur zum Schwerpunkt Das vorliegende Heft streift nahezu die gesamte Bandbreite der &#8218;Politik Innerer Sicherheit&#8216;.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[54,148],"tags":[],"class_list":["post-3673","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-048","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3673","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3673"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3673\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3673"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3673"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3673"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}