{"id":3718,"date":"1994-02-24T22:02:46","date_gmt":"1994-02-24T22:02:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3718"},"modified":"1994-02-24T22:02:46","modified_gmt":"1994-02-24T22:02:46","slug":"bgs-einsaetze-unter-internationalem-kommando-ein-einmaliger-vorgang-wird-zur-gewohnheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3718","title":{"rendered":"BGS-Eins\u00e4tze unter internationalem Kommando &#8211; Ein &#8222;einmaliger Vorgang&#8220; wird zur Gewohnheit"},"content":{"rendered":"<h3>von Otto Diederichs<\/h3>\n<p>Der 15. Mai 1989 mu\u00df f\u00fcr die Bundesrepublik ein gro\u00dfer Tag gewesen sein. W\u00e4hrend eines Gespr\u00e4ches mit dem Staatsminister im Ausw\u00e4rtigen Amt, Helmut Sch\u00e4fer (FDP), trug der seinerzeitige UN-Generalsekret\u00e4r Perez de Cuellar diesem eine Idee vor: Er beabsichtige, ein ca. 500 Mann starkes internationales Polizeikontingent aufzustellen, das die bevorstehenden Wahlen in Namibia und dessen friedlichen \u00dcbergang in die Unabh\u00e4ngigkeit von S\u00fcdafrika \u00fcberwachen solle. Dabei sei die Beteiligung von 30 bis 50 deutschen Beamten w\u00fcnschenswert.<\/p>\n<p>In selten erlebter Einm\u00fctigkeit waren &#8211; quer durch alle Parteien &#8211; die tragen-den PolitikerInnen bereit, dem Ruf der UNO zu folgen und die &#8218;Polizei des Bundes&#8216;, den Bundesgrenzschutz f\u00fcr diese Aufgabe in Marsch zu setzen. War anf\u00e4nglich noch vereinzelt auch an die Bereitschaftspolizei gedacht worden , so verebbten diese \u00dcberlegungen schnell wieder.<!--more--><\/p>\n<h4>Stimmen aus den Parteien<\/h4>\n<p>Volker R\u00fche (CDU), damals stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU\/CSU-Fraktion, unterst\u00fctzte den Plan ausdr\u00fccklich , f\u00fcr Irmgard Adam-Schwaetzer (FDP), sprach &#8222;viel daf\u00fcr&#8220;, dem Antrag zu entsprechen. G\u00fcnter Verheugen (SPD) erkl\u00e4rte mit Blick auf die Geschichte der einstigen Kolonie &#8218;Deutsch-S\u00fcdwest-Afrika&#8216;, die Bundesrepublik d\u00fcrfe sich ihrer besonderen historischen Verantwortung nicht entziehen und m\u00fcsse jetzt &#8222;konkret Verantwortung&#8220; \u00fcbernehmen. Allerdings wandte er ein: &#8222;Man sollte die Beamten nicht im BGS und nicht in den Bereitschaftspolizeien suchen. Vor allem gegen die Mitwirkung des BGS w\u00fcrde ich scharf protestieren. Dort h\u00e4lt man die SWAPO (die namibische Befreiungsorganisation, Anm. d.V.) f\u00fcr eine Terrororganisation. Es ist au\u00dferdem bekannt, da\u00df Polizisten aus der Bundesrepublik in betr\u00e4chtlicher Zahl Studienreisen nach S\u00fcdafrika unternehmen und dort freundlichen Kontakt mit der Apartheids-Polizei pflegen&#8220;. Wer dann noch in Frage kommen k\u00f6nnte, lie\u00df Verheugen offen und empfahl statt dessen, &#8222;h\u00f6chste Sorgfalt bei der Auswahl!&#8220; Von der stellvertrenden SPD-Vorsitzenden Hertha D\u00e4ubler-Gmelin mu\u00dfte sich die Bundesregierung gar vorhalten lassen, ihre &#8222;z\u00f6gerliche Haltung&#8220; sei ein &#8222;Skandal&#8220;. Wermutstropfen in die Bonner Einigkeit gossen lediglich Bun-desinnenminister Wolfgang Sch\u00e4uble (CDU), der &#8211; die Gunst der Stunde nutzend &#8211; die Entsendung deutscher Polizei-Blauhelme gleich mit einem Junktim f\u00fcr &#8218;out-of-area&#8216;-Eins\u00e4tze der Bundeswehr verbinden wollte , und die Fraktion der GR\u00dcNEN.<\/p>\n<h4>Verfassungsrechtliche Ausgangslage<\/h4>\n<p>Deren innenpolitischer Sprecher Manfred Such, selbst ehemaliger Polizeibe-amter, lie\u00df sich vom &#8218;Wissenschaftlichen Dienst&#8216; des Bundestages best\u00e4tigen, da\u00df &#8222;der Einsatz im Rahmen der UNO oder sonstiger zwischenstaatlicher Vereinigungen (&#8230;) nicht zu den verfassungsrechtlich aufgef\u00fchrten Aufgaben des Bundesgrenzschutzes&#8220; geh\u00f6rt ; allerdings sei, so der Dienst in einem zweiten Gutachten vom 8.11.89, &#8222;der Einsatz von Beamten au\u00dferhalb des r\u00e4umlichen Geltungsbereichs des Beamtenrechtsrahmengesetzes (&#8230;) auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt&#8220;. Dieses jedoch (und hierzu wird im Gutachten keine Stellung genommen) gilt nur f\u00fcr die Abordnung an andere deutsche Beh\u00f6rden, z.B. als Sicherheitskr\u00e4fte bei deutschen Auslandvertretungen. In diesem Falle jedoch war ausdr\u00fccklich die Unterstellung unter das Kommando des Sonderbeauftragten des Generalsekret\u00e4rs der &#8218;Vereinten Nationen&#8216; vorgesehen.<br \/>\nEinw\u00e4nde erhob auch die &#8218;Gewerkschaft der Polizei&#8216; (GdP).<\/p>\n<h4>Ausnahmefall Namibia<\/h4>\n<p>Ende August 1989 billigte das Kabinett den UNO-Einsatz des BGS in Namibia und am 14.9.89 gegen 24.00 Uhr verabschiedete Innenstaatsekret\u00e4r Hans Neusel 50 BGSler unter dem Kommando des Polizeidirektors (PD) Detlef Buwitt, in Richtung Windhoek , wo sie sich einem zun\u00e4chst 500-k\u00f6pfigen, sp\u00e4ter dann auf 1.000 Mann aufgestockten internationalen Kontingent anschlie\u00dfen sollten. Um eine von den GR\u00dcNEN beantragte Sondersitzung zu unterlaufen, war der Abflugtermin um einen Tag vorgezogen worden. Ganz so wohl, wie sie sich nach au\u00dfen gab, kann der Bundesregierung bei der Entsendung offenbar doch nicht gewesen sein.<\/p>\n<p>Aufgabe der internationalen Polizeibeobachter, die keine Exekutivbefugnisse besa\u00dfen, war die \u00dcberwachung und Kontrolle der s\u00fcdafrikanischen Polizei &#8211; in der u.a. etliche Angeh\u00f6rige der offiziell aufgel\u00f6sten &#8218;Anti-Terror-Einheit&#8216; der s\u00fcdafrikanischen Armee, die &#8218;Koevoet&#8216;-Brigade (koevoet = Afrikaans f\u00fcr Brechstange) ein neues Bet\u00e4tigungsfeld gefunden hatten. Einsch\u00fcchterungen und \u00dcbergriffe sollten so vermieden werden. Auf ihre Aufgabe waren die Beamten zuvor in einem viert\u00e4gigen Kurs der &#8218;Zentrale f\u00fcr internationale Entwicklung&#8216; in Bad Honnef vorbereitet worden. Um die Erf\u00fcllung des Auftrages allerdings stand es eher schlecht, denn die paramilit\u00e4rische Namibia-Polizei machte schnell klar, wer im afrikanischen Busch das sagen hatte: &#8222;Streng nach Vorschrift, dennoch scheinheilig, informierten die einheimischen Polizisten ihre deutschen Aufpasser gleich nach deren Ankunft \u00fcber die Pisten der Umgebung. Sie sagten ihnen nicht, da\u00df die meisten Wege selbst f\u00fcr die vierradgetriebenen Land Cruiser unpassierbar waren. Nach kurzer Fahrt, gerade jenseits der 25-Kilometer-Reichweite ihrer Funkger\u00e4te, sa\u00dfen die Deutschen fest. (&#8230;) Erst nach einer deutlichen Wartezeit befreiten die s\u00fcdwestafrikanischen Polizisten die unerfahrenen Neulinge aus ihrer Klemme (&#8230;)&#8220;. In der Folge, so das Nachrichtenmagazin &#8218;Der Spiegel&#8216; weiter, seien Einheiten der Namibia-Polizei dann des \u00f6fteren zu mehrt\u00e4gigen unbegleiteten Patrouillen aufgebrochen, um &#8222;das Schlachten der Elefanten und Nash\u00f6rner zu unterbinden&#8220;.<br \/>\nAm 7.4.90 landeten die 50 BGS-M\u00e4nner wieder auf dem milit\u00e4rischen Teil des Flughafens K\u00f6ln\/Bonn. Da Namibias Schritt in die Unabh\u00e4ngigkeit gelungen war, mu\u00dfte \u00fcber Sinn oder Unsinn der BGS-Expedition nicht weiter nachgedacht werden.<\/p>\n<h4>Kambodscha, Westsahara u.a.<\/h4>\n<p>1989 hatte der Einsatz in Namibia noch als &#8222;einmalige Ausnahme&#8220; gegolten, der mit den vielen dort lebenden Deutschen begr\u00fcndet worden war. Nun wurde er gleich im doppelten Sinne zum Pr\u00e4zedenzfall, auf den man verweisen konnte, als die UNO 1991 um die Entsendung deutscher Beamter nach Kambodscha nachsuchte. Mit Beschlu\u00df vom 8.4.92 stellte das Kohl-Kabinett 75 Mann BGS und 150 Bundeswehrangeh\u00f6rige unter das Kommando der UNO. Gleichzeitig wurde bekannt, da\u00df Bonn ein Jahr zuvor gar nicht erst auf einen Ruf des UN-Sekretariats gewartet hatte, sondern seinerseits die UNO &#8222;inoffiziell unterrichtet&#8220; hatte, da\u00df man daran interessiert sei, an der &#8218;MINURSO&#8216;-Operation der &#8218;Vereinten Nationen&#8216; in der Westsahara teilzunehmen. Ebenso wenig wie 1990 zur Entsendung von f\u00fcnf BGSlern nach Haiti kam es 1991 nicht zu diesem Einsatz. Hierauf mu\u00dfte man beim BGS, der stets hohe Bewerbungsraten f\u00fcr derartige Eins\u00e4tze zu verzeichnen hat, noch bis 1993 warten.<\/p>\n<h4>Embargo-Einsatz auf der Donau<\/h4>\n<p>Gegen rein polizeiliche UNO-Aktionen zur Unterst\u00fctzung und Hilfestellung bei Demokratisierungsprozessen in Staaten der sog. Dritten Welt w\u00e4re &#8211; bei entsprechender Verfassungslage &#8211; kaum etwas einzuwenden. Genau diese \u00dcbereinstimmung mit der deutschen Verfassung ist indes nicht gegeben. Dies besagen nicht nur s\u00e4mtliche Kommentare zum BGS-Gesetz; auch der Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU) &#8211; als ehemaliger Verteidigungsminister der Regierungsfeindlichkeit sicher unverd\u00e4chtig &#8211; h\u00e4lt BGS-Eins\u00e4tze bei UN-Missionen f\u00fcr unzul\u00e4ssig, &#8222;es sei denn, die BGS-Beamten w\u00fcrden (&#8230;) ohne Pistole und im Frack arbeiten.&#8220; . Dar\u00fcber hinaus hatten alle Missionen, an denen sich die Bundesrepublik bisher beteiligte, einen &#8211; wie auch die Bundes-regierung eingestehen mu\u00dfte &#8211; milit\u00e4risch-polizeilichen Charakter. Da es nach Abschlu\u00df des Namibia-Einsatzes jedoch kaum mehr \u00f6ffentliche Widerst\u00e4nde gegen diese Aktionen gegeben hatte, f\u00fchlte sich das Bonner Kabinett ermutigt, einen weiteren Schritt \u00fcber das bisher erreichte hinauszugehen und billigte am 24.3.93 die Beteiligung von BGS-Beamten im Rahmen eines von der &#8218;Westeurop\u00e4ischen Union&#8216; (WEU) beschlossenen Einsatzes zur Durchsetzung des Embargos gegen Serbien. 42 Beamte des Bundesgrenzschutzes sowie 29 Zollbeamte wurden mit je zwei Booten auf der Donau unter das Kommando eines italienischen Polizeioffiziers gestellt. Ihr Auftrag: &#8222;Abdr\u00e4ngen des Schiffes mit einem stark motorisierten Schlepper, Betreten und Anhalten auch gegen den Willen der Besatzung.&#8220; Zur Erf\u00fcllung dieses Auftrages waren die Grenzsch\u00fctzer und Zollbeamten aber in mehrfacher Hinsicht nicht ger\u00fcstet. Im Ernstfall h\u00e4tte die Pistole, die ihnen zur &#8218;Eigensicherung&#8216; zugestanden wurde, nicht ausgereicht. Die gewaltsame Durchsetzung des Embargos w\u00e4re (und ist auch tats\u00e4chlich) so nicht zu machen gewesen.<\/p>\n<p>Zum zweiten fehlte es am rechtlichen R\u00fcstzeug. Der BGS w\u00e4re hier zum ersten Mal in die Situation gekommen, in kriegerische Handlungen verwikkelt zu werden und &#8211; dies wird auch von der GdP so gesehen &#8211; den Kombattantenstatus in Anspruch zu nehmen. Zwar hat der BGS in den ersten 25 Jahren seiner Geschichte bis zum \u00dcberdru\u00df milit\u00e4rische \u00dcbungen und Man\u00f6ver mit (z.T. mit Teilen des Milit\u00e4rs) abgehalten. Die Situation, f\u00fcr die der Kombattantenstatus vorgesehen ist, aber ist eine andere, n\u00e4mlich der Angriffsfall auf die BRD:<\/p>\n<p>&#8222;Mit dem Beginn eines bewaffneten Konflikts sind die Grenzschutzkommandos, die Verb\u00e4nde und Einheiten des Bundesgrenzschutzes sowie die Grenzschutzschule Teil der bewaffneten Macht der Bundesrepublik Deutschland. (&#8230;) Die in Absatz 1 genannten Beh\u00f6rden, Verb\u00e4nde und Einheiten sollen zur Abwehr mit milit\u00e4rischen Mitteln gef\u00fchrter Angriffe gegen das Bundesgebiet mit der Waffe nur eingesetzt werden 1. aus Anla\u00df der Wahrnehmung der im Ersten Abschnitt genannten Aufgaben, 2. zur eigenen Verteidigung. Die Zugeh\u00f6rigkeit zur bewaffneten Macht der Bundesrepublik Deutschland gem\u00e4\u00df Absatz 1 wird hierdurch nicht ber\u00fchrt.&#8220;<\/p>\n<p>Ein Angriff auf die BRD, ein Verteidigungsfall, lag hier nicht vor, der Ein-satz war daher zumindest an der Grenze der Legalit\u00e4t. Das Ganze mu\u00df daher als eines der vielen au\u00dfenpolitischen Experimente gelten, die die Bef\u00fcrworter der &#8218;out of area&#8216;-Eins\u00e4tze seit Jahren betreiben. Dieses Experiment wird um so gef\u00e4hrlicher, als es eine innenpolitische Komponente hat: Der BGS als Milit\u00e4r-Ersatz.<\/p>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_047.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Otto Diederichs Der 15. 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