{"id":3746,"date":"1993-12-24T22:29:17","date_gmt":"1993-12-24T22:29:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3746"},"modified":"1993-12-24T22:29:17","modified_gmt":"1993-12-24T22:29:17","slug":"italien-als-einwanderungsland-migrationspolitik-und-grenzkontrollen-im-europaeischen-kontext","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3746","title":{"rendered":"Italien als Einwanderungsland &#8211; Migrationspolitik und Grenzkontrollen im europ\u00e4ischen Kontext"},"content":{"rendered":"<h3>von Massimo Pastore<\/h3>\n<p>Bis Ende der 70er Jahre kamen mehr als 75% der in Italien lebenden Ausl\u00e4nderInnen aus L\u00e4ndern der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (EG) oder den USA. Es waren StudentInnen oder hochqua-lifizierte Besch\u00e4ftigte. Die Rekrutierung von Arbeitsimmigran-tInnen stellte ein eher randst\u00e4ndiges Ph\u00e4nomen dar. Zehn Jahre sp\u00e4ter hatte sich die Situation v\u00f6llig ver\u00e4ndert: 1990 war der Anteil der in Italien lebenden Ausl\u00e4nderInnen aus einem der &#8218;entwickelten&#8216; L\u00e4ndern von 75% auf 40% gesunken. Gleichzeitig hatte sich die Zahl der Ausl\u00e4nderInnen mit einer unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis von 300.000 auf 632.527 erh\u00f6ht. Die Statistiken des Innenministeriums zeigen einen weiteren Anstieg: In Italien leben demnach z.Zt. 927.807 Ausl\u00e4nderInnen mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus. Davon sind 146.918 EG-B\u00fcrgerInnen und 780.889 Nicht-EG-B\u00fcrgerInnen.<!--more--><\/p>\n<p>In der zweiten H\u00e4lfte der 70er Jahre &#8211; als die meisten europ\u00e4ischen L\u00e4nder einen Anwerbestopp f\u00fcr ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte verf\u00fcgten &#8211; entwickelte sich Italien infolge der Umleitung der Migrationsstr\u00f6me zum ersten s\u00fcdeurop\u00e4ischen &#8218;Empf\u00e4ngerland&#8216; f\u00fcr eine gro\u00dfe Anzahl von ArbeitsmigrantInnen, vor allem aus Nord- und Zentralafrika. In der ersten Periode betrachteten viele dieser MigrantInnen Italien nur als &#8218;Transitland&#8216; auf dem Weg in die traditionellen Wunsch- und Zielorte Nordeuropas. Zu dieser Zeit war es recht einfach, die italienischen Grenzen zu \u00fcberwinden: Die meisten Neuank\u00f6mmlinge reisten mit Touristenvisa ein und blieben \u00fcber die erlaubten drei Monate hinaus im Lande. Da es ihnen zumeist nicht gelang, in ein anderes europ\u00e4isches Land weiterzuwandern, blieb die Mehrzahl in Italien. Allerdings bot sich den so Eingewanderten keinerlei M\u00f6glichkeit, eine offizielle Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erlangen. So begannen sie, als &#8222;illega-le&#8220; ArbeiterInnen die Arbeitspl\u00e4tze einzunehmen, die von den Einheimischen abgelehnt wurden. Durch zwei aufeinanderfolgende &#8222;Amnestie-Programme&#8220; der italienischen Regierung (1987 und 1990) erhielten ca. 350.000 dieser EinwanderInnen einen regul\u00e4ren Aufenthaltsstatus und eine Arbeitserlaubnis. Auf diese Weise entwickelte sich Italien im Laufe von weniger als zehn Jahren vom einstigen Auswanderungsland schlie\u00dflich zum Einwanderungsland. Andere s\u00fcdeurop\u00e4ische L\u00e4nder haben \u00e4hnliche Prozesse durchlaufen. Als Konsequenz hat sich die Trennungslinie zwischen Sende- und Empf\u00e4ngerl\u00e4nder immer weiter nach S\u00fcden verschoben und stimmt nunmehr mit der s\u00fcdlichen Au\u00dfengrenze der EG \u00fcberein. Folglich steht Italiens Einwanderungspolitik st\u00e4rker als in der Vergangenheit im Zentrum innereurop\u00e4ischer Auseinandersetzungen und unter zunehmendem Druck der EG- und Schengenstaaten, sich an die gemeinsame Praxis der Grenzkontrollen anzupassen.<\/p>\n<h4>Die Gesetze von 1986 und 1990<\/h4>\n<p>Infolge des starken Einwanderungsdrucks in den 80er Jahren und der neuen Verpflichtungen als Au\u00dfenposten der EG sieht sich Italien seit 1986 dazu ge-zwungen, Regulierungsformen f\u00fcr Einwanderung und Aufenthalt von Nicht-EG-B\u00fcrgerInnen zu \u00fcbernehmen. Den ersten Versuch stellte das Gesetz Nr. 943 von 1986 dar, mit dem  illegale EinwanderInnen &#8222;amnestiert&#8220; und erstmals Regelungen zur Einwanderungskontrolle sowie zur Besch\u00e4ftigung und Behandlung von Nicht-EG-B\u00fcrgerInnen erstellt wurden. Dasselbe Gesetz regelt die Familienzusammenf\u00fchrung, die in F\u00e4llen erlaubt ist, in denen regul\u00e4re Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse der in Italien ans\u00e4ssigen Familienmitglieder sowie weitere Voraussetzungen f\u00fcr eine &#8217;normale&#8216; Lebensf\u00fchrung der nachziehenden Ehepartner oder Kinder nachgewiesen werden k\u00f6nnen. Die Ziele dieses Gesetzes sind jedoch nur zum Teil erreicht worden: Das gilt vor allem f\u00fcr das Legalisierungsprogramm (105.000 neu erteilte Aufenthaltsgestattungen lagen deutlich unter den Erwartungen) und das sehr komplizierte Verfahren der Erteilung von Arbeitserlaubnissen an einreisewillige Ausl\u00e4nderInnen.<\/p>\n<p>Ende 1989 startete die Regierung ein neues Legalisierungsprogramm. Von Januar bis Juni 1990 meldeten sich daraufhin 240.087 illegale Nicht-EG-B\u00fcrgerInnen bei der Polizei, fast 230.000 neue Aufenthaltstitel wurden erteilt. Diese zweite Amnestie geschah im Rahmen des Gesetzes Nr. 39 von 1990 &#8211; dem sog. &#8222;Martelli-Gesetz&#8220;. Zum einen sollte damit den Bed\u00fcrfnissen des offiziellen Arbeitsmarktes Rechnung getragen werden, da in vielen Bereichen der Wirtschaft ein Bedarf an billigen ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften bestand. Andererseits waren Ma\u00dfnahmen zur Identifizierung und Registrierung einer gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Zahl bislang unbemerkt im Lande lebender Nicht-EG-B\u00fcrgerInnen durch die Staatspolizei Bestandteil einer weitergehenden Politik. Mit ihr wurde auf die Anforderungen der anderen europ\u00e4ischen Staaten (insb. der Schengen-Gruppe) nach strengerer Kontrolle der Einreise und Einwanderung eingegangen. So sah das Gesetz u.a. die Einrichtung eines neuen zentralen Computersystems in Rom zur Erfassung aller eingereisten Ausl\u00e4nderInnen vor. Weiterhin wurden zus\u00e4tzliche administrative Ma\u00dfnahmen eingef\u00fchrt, die auf die Abschottung Italiens vor EinwanderInnen aus Nicht-EG-Staaten abzielten: Visazwang, Strafandrohung f\u00fcr Flug- und Transportgesellschaften, neue Befugnisse f\u00fcr die Grenzpolizei.<\/p>\n<p>Der Verabschiedung des &#8222;Martelli-Gesetzes&#8220; war eine Dramatisierung des Einwanderungsproblems in den Medien und in politischen Reden vorausgegangen. Die Forderung nach staatlicher Beschr\u00e4nkung und Kontrolle von Migrationsbewegungen wurde in Italien &#8211; \u00e4hnlich wie in anderen L\u00e4ndern Europas &#8211; immer popul\u00e4rer. Die Anwort in Form eines &#8218;Law- und Order-Modells&#8216; lie\u00df daher nicht lange auf sich warten. Nach der Verabschiedung des Immigrations-Gesetzes ging die italienische Regierung sogar noch einen Schritt weiter und begann eine Diskussion \u00fcber den Einsatz der Armee, um an den Grenzen illegale Einwanderung zu verhindern. Die Umsetzung des &#8222;Martelli-Gesetzes&#8220; wurde von den europ\u00e4ischen Partnern begr\u00fc\u00dft und im November 1990 war es so weit: Italien durfte Mitglied der Schengen-Gruppe werden.<\/p>\n<h4>Die Folgen der Einwanderungskontrolle<\/h4>\n<p>Die Umsetzung des &#8222;Martelli-Gesetzes&#8220; hatte schwerwiegende Auswirkungen: Die Zahl der abgewiesenen Ausl\u00e4nderInnen, die in ihr Herkunftsland zur\u00fcckgeschoben wurden, erh\u00f6hte sich von 39.977 im Jahr 1989 auf 61.813 im Jahr 1990, w\u00e4hrend die Zahl der Abschiebungsurteile im gleichen Zeitraum von 845 auf 12.473 stieg. In den folgenden Jahren setzte sich dieser Trend fort. W\u00e4hrend des ersten Vierteljahres 1991 sind 42.453 Ausl\u00e4nderInnen von der Grenzpolizei zur\u00fcckgewiesen worden. Hinzu kommen ca. 23.000 albanische Staatsb\u00fcrgerInnen, die von Juni bis August 1991 mit Gewalt an der Einreise gehindert wurden. 1992 haben die Beh\u00f6rden wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen und\/oder wegen strafrechtlicher Verurteilungen insgesamt 30.573 Abschiebungen verf\u00fcgt. Gem\u00e4\u00df den Ausweisungsbstimmungen des &#8222;Martelli-Gesetzes&#8220; stellt die Abschiebung die automatische Strafe f\u00fcr ein breites Sprektrum &#8222;illegalen&#8220; und &#8222;irregul\u00e4ren&#8220; Verhaltens von Nicht-EG-B\u00fcrgerInnen dar. Es unterscheidet weder zwischen Ausl\u00e4nderInnen mit einem legalen oder illegalen Aufenthalt noch ber\u00fccksichtigt es famili\u00e4re oder kulturelle Bindungen. Folglich hat sich die Zahl der Ausweisungsverf\u00fcgungen konstant erh\u00f6ht: Mit dem Ergebnis, da\u00df nur ein Bruchteil tats\u00e4chlich vollstreckt werden kann und der Anteil der in die Illegalit\u00e4t Gedr\u00e4ngten st\u00e4ndig w\u00e4chst. Zur L\u00f6sung dieses Problems hat die Regierung 1992 und 1993 versucht, einen Erla\u00df zu verabschieden, der eine unverz\u00fcgliche Abschiebung aller inhaftierten Ausl\u00e4nderInnen vorsieht und die faktische Abschaffung der ohnehin mangelhaften Rechtsgarantien f\u00fcr Ausl\u00e4nderInnen bedeutet h\u00e4tte. Beide Versuche wurden jedoch vom Parlament vereitelt.<\/p>\n<p>Auf der anderen Seite hat sich die Zahl der zur Einreise und Arbeitsaufnahme Zugelassenen auf einem sehr niedrigen Niveau eingependelt, was mit b\u00fcro-kratischen Bestimmungen zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis zusammenh\u00e4ngt. Seit Ende 1991 existiert speziell f\u00fcr ausl\u00e4ndische Hausangestellte und Kinderm\u00e4dchen jedoch ein weniger kompliziertes Verfahren. Seither nimmt ihr Anteil an der Gesamtzahl der ArbeitsmigrantInnen st\u00e4ndig zu: Von ca. 21.000 erteilten Arbeitserlaubnissen und Visa im Jahre 1992 entfielen hierauf mehr als 15.000.<br \/>\nTrotz einzelner Versuche, das Verfahren der Familienzusammenf\u00fchrung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten, gelingt es der Mehrheit der Immi-grantInnen noch immer nicht, alle verlangten Voraussetzungen zu erf\u00fcllen. Die faktischen Probleme bei der Beschaffung der notwendigen Dokumente und die Verz\u00f6gerungen zwischen Antrag und Erteilung von Visa f\u00fchren h\u00e4ufig zu &#8218;de facto-Nachz\u00fcgen&#8216;, ohne da\u00df eine Erlaubnis vorliegt. Ein immer gr\u00f6\u00dfer werdender Teil der Illegalen besteht somit heute aus nachgereisten Ehepartnern und Kindern.<br \/>\nF\u00fcr AsylbewerberInnen gilt, da\u00df sie trotz der Abschaffung des sog. &#8222;geographischen Vorbehalts&#8220; &#8211; der vorsah, lediglich Fl\u00fcchtlingen aus Europa Asyl zu gew\u00e4hren &#8211; kaum Aussicht auf Erfolg haben. Nach Sch\u00e4tzungen des Innenministeriums vom Januar 1993 leben in Italien 7.435 Fl\u00fcchtlinge und 8.570 AsylbewerberInnen. Mit extrem niedrigen Anerkennungsquoten (1992 = 4,88%), b\u00fcrokratischen Schikanen und zahlreichen Rechtsunsicherheiten wird versucht, Fl\u00fcchtlinge von der Inanspruchnahme politischen Asyls abzuhalten. Hinzu kommen soziale Diskriminierungen: AsylbewerberInnen erhalten nur f\u00fcr eine kurze \u00dcbergangszeit staatliche Unterst\u00fctzung. Danach k\u00f6nnen sie zwar f\u00fcr die Dauer ihres Verfahrens im Lande bleiben, d\u00fcrfen jedoch nicht arbeiten und haben keinerlei Zugang zum Sozial- und Gesundheitssystem. Lediglich die Politik gegen\u00fcber B\u00fcrgerkriegsfl\u00fcchtlingen aus Somalia und Ex-Jugoslawien hat die italienische Regierung vor kurzem ge\u00e4ndert: Ihnen wird aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden ein begrenzter Aufenthalt zugesichert. Sie k\u00f6nnen in Italien bleiben und arbeiten, bis sich die Situation in ihrem Heimatland entspannt hat. Fl\u00fcchtlinge aus Bosnien stehen jedoch weiterhin vor extremen Schwierigkeiten, eine Einreiseerlaubnis zu erhalten und die strengen Grenzkontrollen der Slowenischen Beh\u00f6rden zu \u00fcberwinden.<\/p>\n<h4>Abschlie\u00dfende Bemerkungen<\/h4>\n<p>Italien hat innerhalb weniger Jahre die wichtigsten Kontroll- und Regulie-rungsformen anderer europ\u00e4ischer Staaten \u00fcbernommen: Einf\u00fchrung admini-strativer Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung der Einreise von unerw\u00fcnschten Ausl\u00e4nderInnen, Versch\u00e4rfung der Grenzkontrollen, Restriktionen in den drei zentralen Bereichen der Migrationspolitik (Anwerbung von ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften, Familienzusammenf\u00fchrung, Asylgew\u00e4hrung), Durchsetzung von Deportationsgesetzen und Verschleppung von Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung des legalen Status von Nicht-EG-B\u00fcrgerInnen. Diese z\u00fcgige Anpassung resultiert u.a. aus der Bedeutung, die der Harmonisierung von Migrationspolitik und Grenzkontrollen in bezug auf die europ\u00e4ische Integration und die geplante Freiz\u00fcgigkeit innerhalb der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft zukommt. In diesem Kontext f\u00e4llt Italien besondere Verantwortung f\u00fcr die \u00dcberwachung einer der wichtigsten und exponiertesten EG-Au\u00dfengrenzen zu. Die vielf\u00e4ltigen Anstrengungen der letzten Jahre, die illegale Einwanderung zu stoppen, haben sich dabei als sehr kostspielig aber ineffektiv erwiesen. Es wird zunehmend offensichtlich, da\u00df die neuen Gesetze &#8211; statt irregul\u00e4re Migration zu beenden &#8211; wesentlich zu ihrer Ausweitung beigetragen haben. Der Anstieg des illegalen Bev\u00f6lkerungsanteils unter den neuen MigrantInnen ist so weit fortgeschritten, da\u00df sich eine gro\u00dfe Mehrheit des italienischen Parlaments bereits veranla\u00dft sah, eine neue Amnestie f\u00fcr all jene zu fordern, die eine Besch\u00e4ftigung &#8211; auch auf irregul\u00e4rer Basis &#8211; nachweisen k\u00f6nnen. Solch eine Entscheidung &#8211; wenn in ihrer Zielsetzung auch beschr\u00e4nkt &#8211; k\u00f6nnte ein erster Schritt in Richtung auf eine Umkehr der europ\u00e4ischen &#8218;Law- und Order-Politik&#8216; sein. Geschieht eine solche Abkehr nicht, werden sich die bereits jetzt sichtbaren &#8222;nichtintendierten&#8220; Folgen dieser Politik weiter ausbreiten und verst\u00e4rken: Zunahme einer Bev\u00f6lkerung europ\u00e4ischer &#8218;Parias&#8216; ohne jegliche B\u00fcrgerrechte, Teilung der europ\u00e4ischen Bev\u00f6lkerung in &#8222;ingroups&#8220; von EG- und &#8222;outgroups&#8220; von Nicht-EG-B\u00fcrgerInnen sowie &#8211; nicht zuletzt &#8211; ein alarmierender Anstieg von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit \u00fcberall in der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft.<\/p>\n<h5>Massimo Pastore ist Dozent f\u00fcr Kriminologie an der Universit\u00e4t in Turin sowie Mitglied der ASGI (Associ-azione per gli studi giuridici sull&#8217;immi-grazione = Vereinigung f\u00fcr einwanderungsrechtliche Studien) und Redaktionsmitglied von &#8218;ASPE Migrazioni&#8216;<\/h5>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Massimo Pastore Bis Ende der 70er Jahre kamen mehr als 75% der in Italien<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,52],"tags":[],"class_list":["post-3746","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-046"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3746","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3746"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3746\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3746"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3746"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3746"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}