{"id":3772,"date":"2002-02-25T16:27:41","date_gmt":"2002-02-25T16:27:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3772"},"modified":"2002-02-25T16:27:41","modified_gmt":"2002-02-25T16:27:41","slug":"die-arme-verfassung-verfassungsschutz-v-leute-und-npd-verbot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3772","title":{"rendered":"Die arme Verfassung &#8211; Verfassungsschutz, V-Leute und NPD-Verbot"},"content":{"rendered":"<p><strong>Seit Mitte Januar wird \u00fcber sie geredet: Zuerst war\u2019s einer. Dann wurden es zwei, drei, schlie\u00dflich f\u00fcnf. Gemeint sind die V-Leute, die angeblich strikt im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes die NPD aussp\u00e4hten. Dazu waren und sind diese in der Wolle gef\u00e4rbten NPD-Schafe trefflich geeignet.<\/strong><\/p>\n<p>In der Zwischenzeit wei\u00df man eines ganz genau: dass n\u00e4mlich niemand die Zahl der doppelten Lottchen, der gleichzeitigen V- und NPD-Leutchen ganz genau kennt. Und niemand scheint mehr genau zu wissen, worin nun der Skandal besteht. Darin, dass V-Leute als \u201agestandene\u2018 NPD-Leute \u201eenttarnt\u201c wurden; darin, dass dem Verfassungsgericht diese \u201abeil\u00e4ufige\u2018 Information nicht weitergeben wurde; darin, dass selbst der zust\u00e4ndige Innenminister keine Ahnung hatte; darin, dass V-Leute im amtlichen Verfassungsschutz eine solche Rolle spielen; darin, dass NPD und Verfassungsschutz V-Leute-kr\u00e4ftig zusammenarbeiten; darin, dass ein solcher in seinen V-Leuten und nationaldemokratischen Verflechtungen un\u00fcbersichtlicher \u201eVerfassungsschutz\u201c die Verfassung als demokratisch grundrechtliche nicht sch\u00fctzen kann; oder darin \u2013 das ist die gr\u00f6\u00dfte Sorge der Bef\u00fcrworterInnen und BetreiberInnen des NPD-Ver\u00adbotsantrags \u2013, dass das Verbot der NPD durch diese Aff\u00e4re gef\u00e4hrdet werden k\u00f6nnte?<strong><!--more--><\/strong><\/p>\n<p>Fragen \u00fcber Fragen. Sie h\u00e4tten alle schon zuvor gestellt werden m\u00fcssen und k\u00f6nnen, bevor der erste V-Mann dieser Serie \u2013 man muss sich den Ausdruck auf der Zunge zergehen lassen \u2013, bevor also der Vertrauens-Mann Wolfgang Frenz in seiner Mehrfach-Identit\u00e4t erkannt worden ist und kollegialerweise noch weitere Enttarnungen nachzog. Bis dann niemand mehr wusste, woran er war, und das Verfassungsgericht das Verbotsverfahren einstweilen aussetzte. Dabei hatte alles so sch\u00f6n mit vom Bundesverfassungsgericht trefflich ausgew\u00e4hlten Zeugen und Experten begonnen.<\/p>\n<p>Apropos Bundesverfassungsgericht: Dieses spielt im Skand\u00e4lchen, das um die V-Leute kreist \u2013 oder, wie man \u00fcber zwei Monate nach der Skandalisierung in der Presse schon sagen muss, gekreist hat \u2013, nur die Rolle einer missbrauchten Institution. Zu Unrecht. Dass das Gericht just die Kollegen Uwe Backes und Eckhard Jesse als Sachverst\u00e4ndige f\u00fcr \u201eRechtsextremismus\u201c oder, wie es nun abmildernd hei\u00dft, als \u201eSachkundige\u201c bestellt hat, l\u00e4sst seine eigene Kompetenz in reichlich tr\u00fcbem Licht erscheinen. Backes und Jesse, Herausgeber des Jahrbuches \u201eExtremismus und Demokratie\u201c, gerieren sich nicht nur seit Jahren als wissenschaftliche Verfassungssch\u00fctzer, sie sind auch stets treu den verfassungssch\u00fctzerisch ausgegebenen Feindbildern gefolgt. Kein Wunder also, dass sie als gute Kalte Krieger noch 1990 der Meinung waren, der Extremismus von rechts werde \u201evielfach hoch-, der von links hingegen heruntergespielt.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Verlassen wir diesen Nebenschauplatz.<\/p>\n<p>Im folgenden \u00dcberblick \u00fcber das Skand\u00e4lchen soll es um dreierlei gehen: um die nicht ermittelbare Zahl der V-Leute, die \u201aamtlichen\u2018 Reaktionen und die n\u00f6tigen weiteren, indes von (fast) niemandem gezogenen Konsequenzen.<\/p>\n<h4>Apropos V-Leute und NPD<\/h4>\n<p>Mit dem Verbotsverfahren gegen die NPD f\u00e4ngt alles an. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben mit \u00fcberragender Mehrheit beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die NPD gem\u00e4ss Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes zu verbieten. Um den Antrag zu begr\u00fcnden, griff man auf das Wissen jener Bundes- und Landesbeh\u00f6rden zur\u00fcck, die man u.a. f\u00fcr solcherart potenziell n\u00f6tige Verbote vor \u00fcber 50 Jahren in der Alt-Bundesrepublik eingerichtet hat: die sogenannten und aufwendig gesammelten Erkenntnisse des Bundesamts und der Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz. \u00dcber die in der Verbotsbegr\u00fcndung enthaltenen \u201eErkenntnisse\u201c hinaus wurden dem Verfassungsgericht vierzehn \u201eAuskunftspersonen\u201c genannt, die die Verfassungswidrigkeit in persona beweisen sollten. Soweit, so verbotsf\u00f6rderlich.<\/p>\n<p>Ende Januar 2002 dr\u00fcckte einen Beamten des Innenministeriums das zu einem ordentlichen Verfahren geh\u00f6rige Gewissen. Er er\u00f6ffnete dem Gericht, dass eine der vierzehn \u201eAuskunftspersonen\u201c eine Doppelrolle spielen m\u00fcsse, er sei NPD-Mitglied und zugleich V-Mann des Verfassungsschutzes. Die Rede war von Wolfgang Frenz. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin den im Februar anstehenden Termin m\u00fcndlicher Verhandlung abgesagt und das Verfahren einstweilen suspendiert.<\/p>\n<p>Die Doppelrolle des Wolfgang Frenz, die dem Gericht zuvor nicht signalisiert worden war, brachte die hektische Suche nach weiteren in den Zeugenstand erhobenen Doppelk\u00fcnstlern in Gang. Das eingangs genannte Zuwachsspiel begann. Otto Schily, Bundesminister des Innern, so hie\u00df es am 5. Februar, \u201ewei\u00df von drei V-Leuten\u201c.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Wenig sp\u00e4ter waren\u2019s deren f\u00fcnf. Die Frankfurter Rundschau titelte am 16. Februar durchaus nicht ironisch: \u201eSchily erbost \u00fcber neue V-Leute. Sp\u00e4te Angaben der L\u00e4nder f\u00fcr NPD-Verbot \u00e4rgern Minister.\u201c Von insgesamt 100 Leuten des Verfassungsschutzes, die die NPD auslugten, war bald die Rede. Einer, der die Zahlen kennen m\u00fcsste, der fr\u00fchere Pr\u00e4sident des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz und zeitweilige Innensenator des Landes Berlin, Eckart Werthebach, sagte dazu: \u201eNiemand kann diese Zahl im Moment pr\u00e4zise sch\u00e4tzen, weil dann alle Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz ihre Informationen \u00fcber gef\u00fchrte V-Leute auf den Tisch legen m\u00fcssten. Richtig ist aber, dass die NPD als jahrelang verfassungsfeindliche Partei sehr intensiv beobachtet worden ist von allen Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Deshalb ist die Zahl der V-Leute hoch.\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Das Skand\u00e4lchen wurde rasch handsam gestutzt, alle Problemsprossen wurden beschnitten. Zuerst bekam der Beamte, der seine Information an das Gericht nicht \u00fcber \u201aseinen\u2018 Minister geleitet hat, sein \u201aFett\u2018 weg; was mit ihm seither im Rahmen des Ministeriums geschehen ist, wissen wir nicht. Dann wurde der Fall Wolfgang Frenz in der Presse ausf\u00fchrlich vorgestellt. Wolfgang Frenz, seit 1995 nicht mehr f\u00fcr den Verfassungsschutz t\u00e4tig, hatte seine Doppelrolle insgesamt 36 Jahre gespielt. Er hat es hierbei nicht nur zum hohen NPD-Funktion\u00e4r gebracht; er hat sich vielmehr bis in j\u00fcngste Zeit rabiat national-\u201edemokratisch\u201c \u2013 das hei\u00dft zugleich rabiat antisemitisch \u2013 ge\u00e4u\u00dfert und war \u201eseit langem als Hardcore-Nazi bekannt.\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Die drei Verfassungsgewalten Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag, die die NPD anklagten, fanden diesen Umstand indes harmlos. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum V-Mann-Problem, die sie Mitte Februar dem Gericht zuleiteten, unterstrich die bundesdeutsche Verfassungsgewalt-Triade, dass zwischen den V-Mann-Eigenschaften und den Aussagen oder Hand\u00adlungen von V-Leuten in ihrer Eigenschaft als Rechtsextremisten und NPD-Mitgliedern strikt zu unterscheiden sei \u2013 analog einer perfekten Rollentrennung im Theater.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Schlie\u00dflich wurde die \u201ePanne\u201c Frenz &amp; Co. zu einem blo\u00dfen Verfahrensmangel und dem Gericht gegen\u00fcber verharmlost. Und verfassungswirklich besehen, scheint dies auch der Fall zu sein. So man denn angesichts der Abstimmung der Verfassungsschutz\u00e4mter untereinander, des sogenannten Quellenschutzes etc. \u00fcberhaupt dazu in der Lage w\u00e4re (s. oben das Werthebach-Zitat), h\u00e4tte man dem Gericht rechtzeitig und ersch\u00f6pfend signalisieren m\u00fcssen, welche kunst- und also verbotsantragsgerechten Doppelrollenspieler es zu erwarten habe, damit es seinerseits entsprechend rollentrennerisch vorgehen und die Informationen exakt auseinander halten k\u00f6nne. An K\u00fcnsten der Interpretation sollte es, so scheint es, keiner der drei Gewalten und ihrer diversen \u00c4mter fehlen.<\/p>\n<h4>Das Verbotsverfahren<\/h4>\n<p>Das Verbotsverfahren stagniert. Es wird jedoch, so der Schein nicht tr\u00fcgt, nach den Wahlen \u201eunpolitisch\u201c, sprich: im Konsens der \u201averfassungsgem\u00e4\u00dfen\u2018 Parteien, und dann ohne Irritationen durch den bis dahin l\u00e4ngst vergessen gemachten Skandal in Karlsruhe seinen verfassungsgerichtlichen Gang nehmen.<\/p>\n<p>In der oben zitierten \u201eGemeinsamen Stellungnahme\u201c haben die Verbotskl\u00e4ger ihre Argumente wiederholt. Neue Aspekte sind nicht hinzugekommen. Auch au\u00dferhalb der klagenden Verfassungsorgane und ihrer Repr\u00e4sentanten kam fast niemand darauf, ob an der Klage gegen die NPD etwas falsch sein k\u00f6nne, wenn man f\u00fcr ein Verbot der Partei V-Leute benutzen m\u00fcsse \u2013 jene geradezu der \u201eNatur der Sache\u201c nach zweifelhaften Ehrenleute. Der Einsatz der Verbotswaffe ist im Grundgesetz mit guten Gr\u00fcnden erschwert worden. Muss diese Waffe in der Tat erprobt werden, wenn man die Gefahr, die die NPD politisch \u00f6ffentlich darstellt, durch spionageartige Techniken und V-Leute herausfinden muss \u2013 durch Techniken also, die selbst verfassungspolitisch, sprich demokratisch-grundrechtlich auf krummen Beinen gehen? Besteht der Missbrauch, den Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mit dem Verfassungsgericht durch ihre Verbotsklage betreiben, nicht prim\u00e4r darin, dass sie als exekutive und legislative Gewalten die judikative Gewalt unn\u00f6tig einem \u2013 demokratisch-grundrechtlich gesehen \u2013 falschen Druck aussetzen?<\/p>\n<p>Ausgelassen wurde in den Januar- und Februardiskussionen rund um die V-Leute und ihrer politische \u201eW\u00fcrde\u201c als Zeugen auch die Frage nach der Institution der Verfassungsschutz\u00e4mter selber und deren Funktionen. Diese Frage h\u00e4tte vor aller grunds\u00e4tzlichen Kritik schon bei zwei im Januar\/Februar sichtbar werdenden Auff\u00e4lligkeiten anzuheben: Wie k\u00f6nnen die Verfassungsschutz\u00e4mter die Verfassung sch\u00fctzen, wenn schon die zust\u00e4ndigen Organe, in deren Rahmen sie t\u00e4tig sind, die Innenministerien und ihre Spitzenrepr\u00e4sentanten n\u00e4mlich, nicht genau wissen, woran sie sind und was sie tun, wenn sie daran gehen, mit dem Verfassungsschutz die Verfassung zu sch\u00fctzen? Die Kontroverse um den Schwarzen Peter \u201eV- und NPD-Mann in einem\u201c zwischen den Innenministern Schily, Beckstein und Sch\u00e4uble ist daf\u00fcr symptomatisch.<\/p>\n<p>Das Kontrollproblem geht weiter: Auch die \u00c4mter selber haben ihre Schwierigkeiten: Um ihre \u201eQuelle\u201c, V-Mann X (selten V-Frau Y) zu sch\u00fctzen, muss auch im jeweiligen Amt und vor allem zwischen den \u00c4mtern ein gro\u00dfes Ma\u00df an \u201eVertrauensschutz\u201c den \u201eVertrauens\u201c-Leuten gegen\u00fcber ge\u00fcbt werden. Es scheint, als m\u00fcsse letztlich die Vertrauensperson in sich selbst, in ihrer dritten Identit\u00e4t, ausmachen, ob ihr Doppelrollenspiel so ausge\u00fcbt wird, dass die Rolle als verfassungssch\u00fctzende Vertrauensperson diejenige der an potentiell verfassungsfeindlichen Aktivit\u00e4ten mitwirkenden Person \u00fcberwiegt oder dass doch beide \u201estrikt\u201c von einander zu trennen sind.<\/p>\n<p>Die parlamentarischen Kontrollkommissionen haben ohnehin immer das Nachsehen. Es bleibt ihnen nichts anderes \u00fcbrig, als hinterher nachzuschauen, was jeweils aus der verfassungssch\u00fctzerisch und vertrauensleutehaft gef\u00fcllten Pandora-B\u00fcchse herausf\u00e4llt.<\/p>\n<h4>Sch\u00fctzen geheimdienstliche \u00c4mter die Verfassung?<\/h4>\n<p>Das ist die Frage. Sie wurde in all dem V-Leute-Gewusel der letzten Monate nicht einmal gestellt (Ausnahmen best\u00e4tigen wie \u00fcblich die Regel). Selbst kompetente und kritische Beobachter wie der Verfassungsrechtler Erhard Denninger dringen zu ihnen nicht (mehr) vor. Als verstehe sich \u2013 nimmt man das Grundgesetz ernst \u2013 von selbst, dass es eines administrativen Verfassungsschutzes bed\u00fcrfe. Und als verst\u00fcnde es sich konsequenterweise au\u00dferdem von selbst, dass dieser Geheimdienst das nicht mehr kontrollierbare Instrument der V-Leute ben\u00f6tige.<\/p>\n<p>Welch ein widerspr\u00fcchlicher Ausdruck, ein orwellscher Euphemismus: Vertrauensleute. Letzteren ist, wie die im Januar dieses Jahres erz\u00e4hlte Fabel lehrt, aus einem doppelten Grunde nicht zu trauen. Damit sie in \u201eUntergr\u00fcnde\u201c gelangen, zu denen selbst eine \u201enormale\u201c geheimdienstlich t\u00e4tige Person keinen Zugang hat, m\u00fcssen sie m\u00f6glichst aktive Mitglieder solcher Gruppen werden, die man \u201eim Dunkeln\u201c nicht sieht. Selbst wenn diese Leute, erst um ausspionieren zu k\u00f6nnen, etwa NPD-Mitglieder werden und dort ihre Sporen durch besonderes stiefelgesporntes Verhalten erringen, steht die Chance, \u00fcber kurz und vor allem \u00fcber l\u00e4nger korrupt zu werden, sagen wir 10 zu 1. Das kennt man aus vielen Bereichen polizeilicher und geheimdienstlicher T\u00e4tigkeit. Der andere Grund, dass die Vertrauensleute gerade solche sind, denen man jedenfalls grundrechtlich nicht vertrauen kann, besteht darin, dass niemand sie in ihrem Verhalten und in dem, wor\u00fcber sie informieren, zureichend kontrollieren kann (auch nicht, wenn man mehrere V-Leute in vollem Vertrauen gegeneinander hetzt).<\/p>\n<p>Nun mag es Bereiche geben, wo man das Risiko der Spionage und der Gegenspionage eingehen muss. Das ist hier nicht mein Thema, obgleich meine empirisch vielfach best\u00e4tigten und demokratisch-politisch systematisch entwickelten Zweifel gro\u00df sind. Wozu braucht jedoch der Verfassungsschutz solche, wie es in einem anderem euphemistischen Deckwort hei\u00dft, \u201enachrichtendienstliche Mittel\u201c?<\/p>\n<p>Bevor ich die Antwort auf diese Frage nachfolgenden andeute, will ich nur auf den t\u00e4uscherischen Fehlversuch hinweisen, V-Leute dadurch verfassungsgem\u00e4\u00df salonf\u00e4hig zu machen, dass man sie \u201abesser\u2018 verrechtlicht. In diese Kerbe schlagen nicht wenige neuere Einlassungen von Roderich Reifenrath bis Arthur Kreutzer.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Wie solche erfahrenen Leute zu solchen verfehlten Reformvorstellungen einer zus\u00e4tzlichen Verrechtlichung kommen, bleibt ein R\u00e4tsel. Man sollte ja nicht annehmen, sie jagten der Gesetzesillusion nach. Reifenrath und Kreutzer wissen sehr wohl, dass die meisten Bundesdeutschen kritisch verstummen, wenn behauptet wird, etwas sei \u201erechtsstaatlich\u201c. Ebenso wenig mag man Naivit\u00e4t unterstellen. Wie kann jemand vern\u00fcnftigerweise annehmen, der V-Leute-Einsatz, der der \u201eNatur der Sache\u201c und der Personen nach gerade nicht genau und offen erfasst werden soll und kann, sei rechtlich zu vert\u00e4uen. Es sei denn, man verfahre wie bereits in einigen Landesverfassungsschutzgesetzen und arbeite vor allem mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Das aber bedeutet: Indem man den Anschein des gesetzlich Berechenbaren gibt, nimmt man gesetzesfaktisch alles b\u00fcrgerlich Berechenbare, Rechtssichere und gerichtlich \u00dcberpr\u00fcfbare hinweg. Das ist neuerdings die Eigenschaft allzu vieler Gesetze in Sachen \u201einnere Sicherheit\u201c. Sie legalisieren das exekutivische Opportunit\u00e4tsprinzip.<\/p>\n<p>Es ist schlicht unm\u00f6glich, den Nachweis zu erbringen, dass man in einer liberalen Demokratie, die diese Kennzeichnung verdient, eines administrativen Verfassungsschutzes bed\u00fcrfe, der vor allem die eigenen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit besagten \u201enachrichtendienstlichen Mitteln\u201c aussp\u00e4ht, aushorcht, erfasst und Erfasstes als \u201eErkenntnisse\u201c im Rahmen der Exekutive weitergibt. Die bundesdeutsche Legitimationsformel mit falschem Verweis auf die Weimarer Republik, dass eine Demokratie \u201estreitbar\u201c bzw. \u201eabwehrbereit\u201c dem jakobinischen Motto \u201eKeine Freiheit den Feinden der Freiheit\u201c folgen m\u00fcsse, f\u00fchrt in die Irre. Sie sch\u00e4digt den Grundrechtsschutz und damit den Kern der Demokratie. L\u00e4se man die Botschaft der missbrauchten V-Leute im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens verfassungsgem\u00e4\u00df, es k\u00f6nnte nur eine Konsequenz gezogen werden: Der administrative Verfassungsschutz gef\u00e4hrdet die lebendige Verfassung selber. Er ist ersatzlos abzuschaffen.<\/p>\n<h5>Wolf-Dieter Narr lehrt Politikwissenschaft an der Freien Universit\u00e4t Berlin und ist Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 7.2.2002<br \/>\n<a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 5.2.2002<br \/>\n<a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Berliner Morgenpost v. 29.1.2002<br \/>\n<a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 24.1.2002<br \/>\n<a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Ausz\u00fcge aus der gemeinsamen Stellungsnahme von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zum V-Mann-Problem, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 16.2.2002<br \/>\n<a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 6.2.2002 und 16.3.2002<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit Mitte Januar wird \u00fcber sie geredet: Zuerst war\u2019s einer. 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