{"id":3824,"date":"2002-02-25T22:45:36","date_gmt":"2002-02-25T22:45:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3824"},"modified":"2002-02-25T22:45:36","modified_gmt":"2002-02-25T22:45:36","slug":"was-wird-aus-den-verkehrsdaten-konflikte-um-eu-regelungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3824","title":{"rendered":"Was wird aus den Verkehrsdaten? Konflikte um EU-Regelungen"},"content":{"rendered":"<h3>von Tony Bunyan<\/h3>\n<p><strong>F\u00fcr Polizeien und Geheimdienste sind die bei der elektronischen Telekommunikation anfallenden Verkehrsdaten verlockende Informationsquellen. Nach einer EG-Richtlinie von 1997 m\u00fcssen sie aber gel\u00f6scht werden, sobald sie nicht mehr f\u00fcr Abrechnungszwecke gebraucht werden. Der Rat, d.h. die Regierungen der EU-Staaten, m\u00f6chte das \u00e4ndern und geht auf Kollisionskurs mit dem Europ\u00e4ischen Parlament (EP).<\/strong><\/p>\n<p>Im Juli 2000 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag pr\u00e4sentiert, mit dem die 1997 verabschiedete Richtlinie \u201e\u00fcber die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsph\u00e4re im Bereich der Telekommunikation\u201c \u00fcberarbeitet werden sollte.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><span style=\"text-decoration: underline\">[1]<\/span><\/a> Vorgesehen waren nur Anpassungen an den neuen Stand der Technik, aber keine grunds\u00e4tzlichen \u00c4nderungen. Die Verpflichtung der Telekommunikations- (TK-) Dienst\u00adleister, Verbindungsdaten sofort zu l\u00f6schen, wenn sie f\u00fcr Rechnungszwecke nicht mehr gebraucht werden, sollte erhalten bleiben.<!--more--><\/p>\n<p>Dieser Vorschlag fand zwar Anklang bei der EG-Datenschutzgruppe und beim EP, nicht aber beim Rat. Die Arbeitsgruppe Polizeiliche Zusammenarbeit des Rats der Innen- und Justizminister macht sich seit Jahren f\u00fcr eine Ausweitung der \u00dcberwachung stark. Dazu geh\u00f6rt u.a. die Forderung, dass Anbieterfirmen Verkehrsdaten f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum aufbewahren und den \u201egesetzlich erm\u00e4chtigten Beh\u00f6rden\u201c \u2013 neben den Polizeien auch den Geheimdiensten \u2013 den Zugang hierzu er\u00f6ffnen sollen. Der Konflikt war damit vorprogrammiert. Da TK-Fragen zur Ersten S\u00e4ule der EU geh\u00f6ren und f\u00fcr sie das sog. Mitentscheidungsverfahren gilt, war gleichzeitig gesichert, dass das EP nicht nur mitreden kann, sondern auch tats\u00e4chlich Einfluss hat.<\/p>\n<h4>Nach dem 11. September<\/h4>\n<p>Bereits kurz nach den Anschl\u00e4gen in den USA zeichnete sich ab, dass die Frage der Verkehrsdaten nun auch als Angelegenheit der \u201eTerrorismusbek\u00e4mpfung\u201c abgehandelt werden sollte. In den \u201eSchlussfolgerungen\u201c seines Sondertreffens vom 20. September ersucht der Rat die Kommission, daf\u00fcr Sorge zu tragen, \u201edass die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden die M\u00f6glichkeit erhalten, im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen zu ermitteln, die unter Anwendung elektronischer Kommunikationssysteme begangen wurden.\u201c Es gehe, so der Rat, darum, das \u201eGleichgewicht\u201c zwischen Datenschutz und der \u201eNotwendigkeit des Zugangs der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden\u201c zu Verkehrsdaten zu wahren \u2013 und zwar wohlgemerkt nicht nur f\u00fcr Zwecke der Terrorismusbek\u00e4mpfung, sondern allgemein f\u00fcr \u201estrafrechtliche Ermittlungszwecke\u201c.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\"><span style=\"text-decoration: underline\">[2]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Am 16. Oktober erhielt die EU-Kommission auch Druck aus den USA. In seinem Brief an Kommissionspr\u00e4sident Romano Prodi verlangt der US-Pr\u00e4sident u.a., die im Richtlinienentwurf vorgesehene zwingende L\u00f6schung von Verkehrsdaten zu revidieren und \u201edie Aufbewahrung dieser kritischen Daten f\u00fcr einen angemessenen Zeitraum zu erlauben\u201c. Die Forderung ist um so anma\u00dfender, als es in den USA eine entsprechende Regelung nicht einmal im neuen Anti-Terror-Gesetz (US-PAT\u00adRIOT Act) gibt.<\/p>\n<p>Am 13. November lehnte das EP die Ver\u00e4nderungsw\u00fcnsche des Rates in erster Lesung ab. Am 28. Januar verabschiedete der Rat formell seinen Gemeinsamen Standpunkt, in dem er seine Forderungen bekr\u00e4ftigt. Bereits zwei Tage sp\u00e4ter nahm die Kommission in ihrer \u201eMitteilung\u201c an das EP hierzu Stellung.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\"><span style=\"text-decoration: underline\">[3]<\/span><\/a> Nach dem Mitentscheidungsverfahren m\u00fcssen sich Kommission, Parlament und Rat auf einen gemeinsamen Text einigen. Das EP muss eine zweite Lesung durchf\u00fchren, der Rat wiederum einen Gemeinsamen Standpunkt festlegen. Wenn beide an ihren Positionen festhalten, geht es vor einen Vermittlungsausschuss.<\/p>\n<h4>Die Kommission gibt nach<\/h4>\n<p>Gestritten wird in erster Linie um Art. 15 Abs. 1 des Richtlinienvorschlags. Schon in der urspr\u00fcnglichen Fassung erlaubte dieser Artikel den Mitgliedstaaten, nationale Rechtsvorschriften f\u00fcr Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis inkl. Zugriff auf Verkehrsdaten zu erlassen \u2013 und zwar f\u00fcr Zwecke der Landesverteidigung, der nationalen und der \u00f6ffentlichen Sicherheit sowie f\u00fcr die Verh\u00fctung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten. Das EP hatte in seiner 1. Lesung diese Formulierung erheblich zur\u00fcckgestutzt: Einschr\u00e4nkende Gesetze der Mitgliedstaaten sollten nur zugelassen sein, soweit das \u201ein einer de\u00admokratischen Gesellschaft angemessen, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, zeitlich begrenzt und notwendig ist. Diese Ma\u00dfnahmen sollten ganz und gar die Ausnahme darstellen, sich auf eine allgemein verst\u00e4ndliche spezifische Rechtsvorschrift st\u00fctzen und von Gerichten oder anderen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden von Fall zu Fall genehmigt sein. Gem\u00e4\u00df der Europ\u00e4ischen Kon\u00advention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und den Entscheidungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte ist jede Form einer gro\u00dfangelegten allgemeinen oder sondierenden elektronischen \u00dcberwachung verboten.\u201c Eine allgemeine Aufbewahrung von oder Rasterfahndung mit Verkehrsdaten w\u00e4re damit ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der Rat schl\u00e4gt stattdessen folgende Erg\u00e4nzung vor: \u201eZu diesem Zweck k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten unter anderem vorsehen, dass die (Verkehrs-)Daten aus den in diesem Absatz aufgef\u00fchrten Gr\u00fcnden (Landesverteidigung, Nationale Sicherheit etc.) w\u00e4hrend einer begrenzten Zeit gem\u00e4\u00df den allgemeinen Grunds\u00e4tzen des Gemeinschaftsrechts aufbewahrt werden.\u201c Damit ist der Grundsatz der L\u00f6schung der Verkehrsdaten in Art. 6 der Richtlinie f\u00fcr die \u201emit dem Schutz der \u00f6ffentlichen Interessen betrauten Beh\u00f6rden\u201c aufgegeben. Der Vorschlag macht den Datenschutz im Telekommunikationsbereich wert\u00adlos. In der Begr\u00fcndung hei\u00dft es, damit w\u00fcrde \u201edas erforderliche Gleichgewicht zwischen den Erfordernissen des Schutzes der Privatsph\u00e4re und den Bed\u00fcrfnissen des f\u00fcr den Schutz der Sicherheit zust\u00e4ndigen einzelstaatlichen Beh\u00f6rden besser gew\u00e4hrleistet.\u201c Dies sei wegen der \u201eerheblichen Gefahren, die durch die Ereignisse am 11. September 2001 sichtbar geworden sind,\u201c n\u00f6tig.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\"><span style=\"text-decoration: underline\">[4]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Bereits auf der Tagung des Telekommunikationsrates am 6. Dezember hatte die Kommission signalisiert, sie sei bereit, ihren Widerstand gegen die vom Rat vorgeschlagenen \u00c4nderungen in Art. 6 und 15 Abs. 1 des Entwurfs aufzugeben. Die Datenschutzgruppe hatte darauf mit einer sehr nachdr\u00fccklich formulierten Stellungnahme reagiert. \u201eMa\u00dfnahmen gegen Terrorismus sollten und d\u00fcrfen nicht die grundrechtlichen Standards reduzieren, die demokratische Gesellschaften charakterisieren.\u201c Die aufgrund der Datenschutzrichtlinie von 1995 gebildete Arbeitsgruppe wehrte sich gegen die \u201ezunehmende Tendenz, den Schutz der Privatsph\u00e4re als Hindernis eines effizienten Kampfs gegen den Terrorismus darzustellen.\u201c Die datensch\u00fctzerische Kritik konnte jedoch nicht verhindern, dass die Kommission in ihrer Mitteilung vom 30. Januar offiziell dem Druck des Rates nachgab. Der Zusatz in Art. 15 sei unbedenklich, er bedeute keine generelle Verpflichtung der Mitgliedstaaten, vom Grundsatz der L\u00f6schung von Verkehrsdaten abzuweichen.<\/p>\n<p>Die Kommission ignoriert jedoch, dass alle EU-Regierungen sich f\u00fcr eine generelle Aufbewahrung dieser Daten einsetzen werden, weil (grenz\u00fcberschreitende) \u00dcberwachung nur funktioniert, wenn es in allen Staaten vergleichbare Befugnisse gibt. Schon vor dem 11. September hatten die Niederlande, Belgien und Frankreich entsprechende Regelungen geplant oder eingef\u00fchrt. Gro\u00dfbritannien hatte eine \u201efreiwillige Vereinbarung\u201c in der Schublade, die jetzt durch das Anti-Terror-Gesetz (\u201eAnti-terrorism, Crime and Security Act 2001, ATCS\u201c) \u00fcberholt ist.<\/p>\n<p>In der Erl\u00e4uterung zum ATCS hei\u00dft es: \u201eDaten \u00fcber eine bestimmte Person, gegen die sich die Ermittlungen richten, werden nur abrufbar sein, wenn Telekommunikationsdaten der gesamten Bev\u00f6lkerung aufbewahrt werden.\u201c In \u00e4hnlicher Weise will auch die Task Force der Polizeichefs der EU-Staaten den Zugriff auf Verkehrsdaten nicht f\u00fcr spezifische Ermittlungen im Einzelfall, sondern f\u00fcr \u201eZwecke der Forschung\u201c, f\u00fcr allgemeine Fischz\u00fcge ohne konkreten Tatverdacht.<\/p>\n<p>Ob das EP seine ablehnende Position beibeh\u00e4lt, wird sich in naher Zukunft entscheiden. Eines ist jedoch bereits jetzt klar: Wenn die grundlegenden Prinzipien \u00fcber den Datenschutz im Telekommunikationssektor aus der Richtlinie von 1997 jetzt aufgegeben werden, dann sind sie f\u00fcr immer verloren. Die EU ginge damit weiter auf dem autorit\u00e4ren Weg der fl\u00e4chendeckenden \u00dcberwachung.<\/p>\n<h5>Tony Bunyan ist Herausgeber von Statewatch in London.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\"><span style=\"text-decoration: underline\">[1]<\/span><\/a> Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften Nr. C365 E v. 19.12.2000; s\u00e4mtliche hier zitierten Materialien finden sich unter www.statewatch.org\/soseurope.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\"><span style=\"text-decoration: underline\">[2]<\/span><\/a> Ratsdok. 12156\/01 v. 25.9.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\"><span style=\"text-decoration: underline\">[3]<\/span><\/a> Mitteilung der Kommission an das Parlament v. 30.1.2002, SEK 2002\/0124 endg. \u2013 COD 2000\/0189<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\"><span style=\"text-decoration: underline\">[4]<\/span><\/a> EP-Position in Anlage zu Ratsdok. 13831\/01, Ratsposition: Ratsdok. 15396\/2\/01 Add 2<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Tony Bunyan F\u00fcr Polizeien und Geheimdienste sind die bei der elektronischen Telekommunikation anfallenden Verkehrsdaten<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,77],"tags":[416,1422,1435,1531],"class_list":["post-3824","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-071","tag-datenschutz","tag-terrorismusbekaempfung","tag-tkue","tag-vorratsdatenspeicherung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3824","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3824"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3824\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3824"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3824"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3824"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}