{"id":3847,"date":"1992-12-26T12:02:17","date_gmt":"1992-12-26T12:02:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3847"},"modified":"1992-12-26T12:02:17","modified_gmt":"1992-12-26T12:02:17","slug":"mit-dem-orgkg-zu-einem-anderen-strafprozess","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3847","title":{"rendered":"Mit dem OrgKG zu einem anderen Strafproze\u00df"},"content":{"rendered":"<h3>von Dr. Bernd Asbrock<\/h3>\n<p>Am 4.6.1992 hat der Deutsche Bundestag das &#8218;Gesetz zur Bek\u00e4mpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalit\u00e4t (OrgKG)&#8216; verabschiedet; das Vorschriftenpaket zur \u00c4nderung u.a. des Strafgesetzbuches, des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes und der Strafproze\u00dfordnung ist am 22.9.92 in Kraft getreten. In der vergangenen Legislaturperiode bereits einmal gescheitert, war der OrgKG-Gesetzentwurf bis zuletzt heftig umstritten . Im Mittelpunkt des rechtspolitischen Streits standen die Legalisierung des &#8218;Verdeckten Ermittlers&#8216; und die Regelung des Einsatzes technischer Observationsmittel in und au\u00dferhalb der Wohnung.1<\/p>\n<p>Aufgrund heftiger Kritik bei einer Experten- und Verb\u00e4ndeanh\u00f6rung vor dem Rechtsausschu\u00df des Deutschen Bundestages am 22.1.1992 sowie in der Fach\u00f6ffentlichkeit wurde der Entwurf in einigen Punkten abge\u00e4ndert. We-gen des Widerstands aus Kreisen der FDP war in der Regierungskoalition die Einf\u00fchrung des urspr\u00fcnglich vorgesehenen &#8222;Lauschangriffs&#8220; nicht durchsetzbar. Der Bundestag will die M\u00f6glichkeit und Notwendigkeit einer solchen Regelung wegen der &#8222;mit dem Einsatz technischer Mittel in Wohnungen i.S. des Art. 13 GG verbundenen schwierigen rechtlichen, insbesondere auch ver-fassungsrechtlichen Fragen&#8220; in weiteren Beratungen pr\u00fcfen.2 Bereits bei der o.g. Anh\u00f6rung war deutlich geworden, da\u00df den anwesenden Polizeipraktikern selbst der Gesetzentwurf des Bundesrates nicht weit genug ging.<!--more--><br \/>\nEs \u00fcberrascht deshalb nicht, da\u00df von dieser Seite das OrgKG massiver Kritik ausgesetzt ist und f\u00fcr v\u00f6llig unzureichend gehalten wird. Unterst\u00fctzt von CDU\/CSU-Politikern, steht dabei die Forderung nach dem sog. &#8222;gro\u00dfen Lauschangriff&#8220; im Mittelpunkt.<\/p>\n<p>Im folgenden soll das OrgKG einer kritischen W\u00fcrdigung unterzogen werden. Der Beitrag beschr\u00e4nkt sich dabei auf die wesentlichen Neuregelungen in der StPO und die damit verbundenen Auswirkungen auf das ver\u00e4nderte Verh\u00e4ltnis von Polizei und Justiz.3<\/p>\n<h4>Grunds\u00e4tzliche Bedenken<\/h4>\n<p>Das OrgKG st\u00f6\u00dft gerade in seinem strafprozessualen Teil auf grunds\u00e4tzliche Bedenken. Zwar ist unbestritten, da\u00df die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden es mit neuen, \u00e4u\u00dferst sozialsch\u00e4dlichen Formen \u00fcberregionaler und internationaler Kriminalit\u00e4t zu tun haben. Die Regelungen beschr\u00e4nken sich jedoch nicht allein auf die Bek\u00e4mpfung der &#8218;Organisierten Kriminalit\u00e4t (OK)&#8216;, einem im \u00fcbrigen kriminologisch nicht hinreichend bestimmten Ph\u00e4nomen. Die Auswirkungen des Gesetzes d\u00fcrfen auch nicht isoliert betrachtet werden. Neben dem umfangreichen Arsenal neuer Polizeibefugnisse, die das OrgKG bereitstellt, erweitern auch die Polizeigesetze der L\u00e4nder das Eingriffsinstrumentarium, angeblich f\u00fcr die &#8222;pr\u00e4ventive Bek\u00e4mpfung von Straftaten&#8220;, tats\u00e4chlich jedoch zur &#8222;Vorsorge f\u00fcr k\u00fcnftige Verfolgung von Straftaten&#8220;. Zudem sind f\u00fcr die Kontrolle der Au\u00dfenwirtschaft weitgehende Befugnisse des Zollkriminalinstituts zur \u00dcberwachung des gesamten Fernmeldeverkehrs (Telefon-, Telex-, Datex-, Telefaxverkehr usw.) geplant, ohne da\u00df es dazu irgendeines Tatverdachts bed\u00fcrfte. Auch der Verfassungsschutz soll nach neuesten Vorstellungen zur Bek\u00e4mpfung der OK im Vorfeld polizeilicher Ermittlungen ein-gesetzt und zu einem &#8222;Bundessicherheitsamt&#8220; ausgebaut werden.4<\/p>\n<p>Zusammengenommen lassen sich diese gesetzlichen Ma\u00dfnahmen nur als breit angelegte &#8218;Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens&#8216; bezeichnen. Mit dem Hinweis auf verfassungsrechtliche Vorgaben des Volksz\u00e4hlungsurteils von 1983 zur Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen beim Eingriff in das in-formationelle Selbstbestimmungsrecht wird zur Erf\u00fcllung angeblicher Er-mittlungsbed\u00fcrfnisse der Polzei eine Legitimation verwendet, die suggeriert, die Sicherung der Gesellschaft vor Kriminalit\u00e4t sei nur durch Eingriffe in bisher unumstrittene Positionen des Strafproze\u00dfrechts m\u00f6glich. Die Polizei wird f\u00fcr die Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung allgemein und in Abkehr von strafpro-zessualen Einzelregelungen mit Befugnissen ausgestattet, die es erm\u00f6glichen sollen, \u00fcber die bisherige pr\u00e4ventive Gefahrenabwehr hinaus &#8222;Vorsorge f\u00fcr die Verfolgung von Straftaten&#8220; zu betreiben. Unter diesem kaum abgrenzbaren Begriff werden flei\u00dfig und weitgehend unkontrolliert durch die Staatsan-waltschaft alle Arten von Personendaten gesammelt. Nach polizeilichem Ermessen erfolgen Auswahl und Verdichtung von Daten, wenn dies f\u00fcr eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht notwendig erscheint. Dabei bleibt es f\u00fcr Betroffene, Kontaktpersonen und zuf\u00e4llig Beteiligte weitgehend unbekannt, welche Daten insgesamt bestehen, welcher Teil f\u00fcr das weitere Ermittlungsverfahren ausgew\u00e4hlt wird und was mit den \u00fcbrigen Daten geschieht. Auch die Staatsanwaltschaft und erst recht das Gericht sind dieser Daten-Selektion ausgesetzt. Damit ist die Herrschaft \u00fcber das Verfahren von der Staatsanwaltschaft auf die Polizei \u00fcbergegangen. Mit deren Bed\u00fcrfnis nach effektiveren Ermittlungen geht einher, da\u00df mit Hilfe des bedrohlichen Begriffs &#8218;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8216; auch im strafprozessualen Ermittlungsverfahren Anpassungen erfolgen, die potentielle Ermitt-lungserfolge durch eine gerichtliche Verurteilung sichern sollen. Die strafprozessuale Akzeptanz der neuen Ermittlungsmethoden macht das Strafver-fahren f\u00fcr die Polizei berechenbarer, da sie den f\u00fcr den Ermittlungsstand wesentlichen Datenflu\u00df bis zur Hauptverhandlung in der Hand beh\u00e4lt und erst auf ausdr\u00fcckliche Nachfrage die Herkunft offenbaren mu\u00df. Macht- und Kom-petenzzuwachs f\u00fcr die Polizei sind unverkennbar. Da\u00df dies erkl\u00e4rtes Ziel ist, verdeutlichen \u00c4u\u00dferungen des BKA-Pr\u00e4sidenten an die Adresse der Justiz: &#8222;Wenn die Polizei die Fakten nicht vorher liefert, dann findet Ihre Veranstaltung im Gerichtssaal \u00fcberhaupt nicht mehr statt (&#8230;) die Sache ist vorver-lagert (&#8230;) die Zu-stimmungserfordernisse der Justiz laufen (&#8230;) auf einen ge-nerellen Richter-vorbehalt hinaus; wir halten ihn f\u00fcr \u00fcberfl\u00fcssig.&#8220;5<\/p>\n<h4>Unklare Abgrenzungen<\/h4>\n<p>So wenig klar die Abgrenzung der &#8222;komplexen und vielschichtigen Erschei-nungsformen der Organisierten Kriminalit\u00e4t&#8220; ist,6 so deutlich ist die Tendenz des OrgKG, die neuen Ermittlungsinstrumente nach Ma\u00dfgabe polizeilicher Bed\u00fcrfnisse nicht nur eingeschr\u00e4nkt bei schwersten Delikten des Rauschgift-handels und mafia\u00e4hnlichen Verbrechen einzusetzen. Es gibt weder eine Ge-wichtung der zu verfolgenden Delikte (etwa nach 138 StGB), noch einen durchg\u00e4ngigen restriktiven Katalog von Straftaten, f\u00fcr die alle schwerwie-genden Eingriffsinstrumente gelten sollen:<br \/>\n&#8211; Bei der Rasterfahndung ( 98a StPO) sollen neben Verst\u00f6\u00dfen gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und gegen das Bet\u00e4ubungs-mittelgesetz u.a. auch Straftaten gegen Leib oder Leben ( 211 ff u. 223 ff StGB), die sexuelle Selbstbestimmung ( 174-184a StGB) oder die pers\u00f6nliche Freiheit ( 234-241a StGB) Anla\u00df f\u00fcr den Abgleich von Daten sein, nur mit der Einschr\u00e4nkung, da\u00df es sich um Taten von erheblicher Bedeutung handeln mu\u00df.<br \/>\n&#8211; Der Einsatz technischer Observationsmittel ( 100c StPO), insbesondere das Abh\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes, soll bei allen Delikten, die in 100a StPO aufgef\u00fchrt sind, m\u00f6glich sein; das sind rund 80 Straftatbest\u00e4nde, darunter alle Staatsschutzdelikte. Der im Entwurf noch als Absatz 2 vorgesehene &#8222;kleine Lauschangriff&#8220; , d.h. das Abh\u00f6ren des gesprochenen Wortes innerhalb einer Wohnung im Beisein eines verdeckten Ermittlers, ist gestrichen worden.<br \/>\n&#8211; Beim Verdeckten Ermittler (VE) ( 110a StPO) sind die Einsatzvoraussetzungen gegen\u00fcber dem fr\u00fcheren Entwurf insoweit eingeschr\u00e4nkt worden, als der Einsatz nur noch an einen Teil des erweiterten Straftatenkatalogs der Rasterfahndung gekn\u00fcpft ist. Allerdings sollen nach dem neu eingef\u00fcgten Abs. 1 S. 1 VE nun auch bei jeder Art von Verbrechen eingesetzt werden k\u00f6nnen, soweit die Gefahr der Wiederholung besteht. Bei extensiver Auslegung der Regelung ist damit ein weites Anwendungsfeld er\u00f6ffnet.<br \/>\n&#8211; Die Ausschreibung zur Beobachtung anl\u00e4\u00dflich polizeilicher Kontrollen ( 163e StPO) darf bei Verdacht einer Straftat &#8222;von erheblicher Bedeutung&#8220; erfolgen. Diese mehrfach vorkommende Formulierung ist unbestimmt und entspricht nicht den in StGB und StPO gebr\u00e4uchlichen Definitionen. Hier liegt endg\u00fcltig ein Einfallstor zu fast allen Delikten des StGB, da es &#8218;unerhebliche Straftaten&#8216; nicht gibt und eine Abgrenzung zu &#8222;Verbrechen&#8220; oder Straftaten &#8222;im besonders schweren Fall&#8220; nicht vorgenommen wurden.<\/p>\n<p>Festzuhalten ist somit, da\u00df die neuen Eingriffsinstrumente nicht &#8211; wie vor-gegeben &#8211; nur der Bek\u00e4mpfung der Drogenkriminalit\u00e4t und anderer OK-Delikte dienen, sondern bei nahezu allen Straftaten einsetzbar sind.<\/p>\n<p>Keine der im OrgKG vorgesehenen weitreichenden Befugnisse, in Grundrechte einzugreifen, setzen ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren voraus. Die Mittel k\u00f6nnen s\u00e4mtlich auch gegen Personen angewandt werden, die keiner Straftat verd\u00e4chtig sind. Mit der Formel &#8222;begr\u00fcnden bestimmte Tatsachen den Verdacht, da\u00df eine Straftat begangen worden ist&#8220; bzw. &#8222;liegen zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr eine Straftat vor&#8220;, t\u00e4uscht das Gesetz dar\u00fcber hinweg. Verd\u00e4chtig ist in diesem Falle n\u00e4mlich nicht eine Person, sondern lediglich eine Situation; die neuen Fahndungsma\u00dfnahmen sollen erst dazu dienen, Tatverd\u00e4chtige ausfinding zu machen. Der strafprozessuale Grundsatz, da\u00df Zwangsma\u00dfnahmen regelm\u00e4\u00dfig nur gegen Verd\u00e4chtige zul\u00e4ssig sind, wird damit aufgegeben.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Das OrgKG stellt in seinem Verfahrensteil einen gravierenden Einschnitt in den reformierten Strafproze\u00df dar. Aufkl\u00e4rung individueller Schuld und Wahrheitsfindung im Strafverfahren werden \u00fcberlagert und gef\u00e4hrdet durch pr\u00e4ventive Strategien der vorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung. Nun mu\u00df verhindert werden, da\u00df auf diesem Weg zu einem anderen Strafproze\u00df mit der Einf\u00fchrung des Lauschangriffs und einer selbst von der SPD in Erw\u00e4gung gezogenen Einschr\u00e4nkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) ein weiterer Schritt erfolgt, bevor \u00fcberhaupt die Wirksamkeit des gerade erst in Kraft getretenen Gesetzes beobachtet sowie wissenschaftlich und politisch kontrolliert worden ist. Es kann nicht darum gehen, Kriminalit\u00e4t &#8222;mit allen Mitteln&#8220; zu bek\u00e4mpfen und der Effizienz staatlicher Strafverfolgung unverf\u00fcgbare Grundrechtsverb\u00fcrgungen zu opfern. Hier steht ein Teil unserer Rechtskultur auf dem Spiel.<\/p>\n<h5>Dr. Bernd Asbrock, Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen, Bundessprecher der &#8218;Richterinnen u. Richter, Staatsanw\u00e4ltinnen u. Staatsanw\u00e4lte in der Ge-werkschaft \u00f6tv&#8216;<\/h5>\n<h6>1 vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 39 (2\/91)<br \/>\n2 BT-Drs. 12\/2720, S. 5<br \/>\n3 vgl. Stellungnahme der &#8218;Richterinnen und Richter, Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lte in der \u00f6tv&#8216; in: &#8218;\u00f6tv in der Rechtspflege&#8216; Heft 51\/92 S. 1 ff u. &#8218;Betrifft Justiz&#8216; Nr.29\/92 S. 207 ff<br \/>\n4 vgl. FR v. 24.10.1992; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 39 (2\/91)<br \/>\n5 Stenogr. Protokoll des Rechtsausschusses v. 22.1.1992 S. 60 u. 67<br \/>\n6 vgl. Antwort der Bunderegierung BT-DR 12\/1255<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Dr. Bernd Asbrock Am 4.6.1992 hat der Deutsche Bundestag das &#8218;Gesetz zur Bek\u00e4mpfung des<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,49],"tags":[],"class_list":["post-3847","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-043"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3847","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3847"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3847\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3847"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3847"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3847"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}