{"id":3854,"date":"1992-12-26T12:08:15","date_gmt":"1992-12-26T12:08:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3854"},"modified":"1992-12-26T12:08:15","modified_gmt":"1992-12-26T12:08:15","slug":"der-markt-der-sicherheit-das-gewaltmonopol-des-staates-und-die-buergerrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3854","title":{"rendered":"Der Markt der Sicherheit, das Gewaltmonopol des Staates und die B\u00fcrgerrechte"},"content":{"rendered":"<p>L\u00e4ngst ist der &#8218;Wilde Westen&#8216; selbst aus den Filmen verschwunden. Da\u00df jeder Mann (und inzwischen auch jede Frau) ein Recht habe, sich notfalls mit der Waffe selbst zur Wehr zu setzen, ist im 2. Amendment der Verfassung von 1791 dennoch allen Amerikanern verb\u00fcrgt. So umstritten diese 2. Erg\u00e4nzung ist &#8211; die Mordziffer in den USA ist nicht umsonst ungew\u00f6hnlich hoch -, konnte sie bis heute erhalten werden.<\/p>\n<p>Die Tradition des Waffentragens pa\u00dft in den Kontext der ausgedehnten Sicherheitsindustrie. Alarmanlagen aller Art ebenso wie pers\u00f6nlicher Schutz k\u00f6nnen k\u00e4uflich erstanden werden. F\u00fcr besondere Gelegenheiten sind Polizisten zu mieten. Weil in der Reagan-Bush-Periode die Gef\u00e4ngnisse trotz zahlreicher Neubauten vor \u00dcberbelegung schier aus den Mauern brachen, ging man mancherorts dazu \u00fcber, die Inhaftierungen kosteng\u00fcnstig an private Unternehmer zu delegieren. Die Debatte dar\u00fcber h\u00e4lt an &#8211; schlie\u00dflich geh\u00f6rt es zu den \u00e4ltesten, ab und an erneuerten Traditionen der USA, die &#8218;\u00f6ffentliche&#8216; Sicherheit selbst in die Hand zu nehmen (&#8222;Vigilante Politics&#8220;). Der vor allem gegen Schwarze gerichtete Ku-Klux-Klan repr\u00e4sentiert hier das bekannteste B\u00fcrger-Unternehmen.<!--more--><\/p>\n<h4>&#8222;Da die Polizei \u00fcberfordert ist, werden wir selber mit den Verbrechern aufr\u00e4umen&#8220;1<\/h4>\n<p>Das alles geschieht in den USA. Gewaltaktionen, &#8218;privat&#8216; und &#8218;\u00f6ffentlich&#8216; oft schwer unterscheidbar gemischt, zyklisch schwankend, in stets ein be-tr\u00e4chtliches Niveau besitzenden Ausma\u00dfen. Was hat diese private Gewalt jedoch mit der Bundesrepublik Deutschland zu tun? Deutscher Tradition gem\u00e4\u00df besteht von fr\u00fch an ein eindeutiges, einheitliches und klares staatliches Gewaltmono-pol. Dieses festgef\u00fcgte Gewaltmonopol, im Innern polizeilich repr\u00e4sentiert, scheint indes zu zerbr\u00f6ckeln. Wenngleich der &#8218;Angstmarkt&#8216;, seine Sicher-heitsangebote (und die Nachfrage) keine neue deutsche Erscheinung darstellen2, scheint er in diesen Jahren vereinigungsbef\u00f6rdert enorm zu expandieren. Waffenbesitz legal und illegal nicht nur in tr\u00fcben Spelunken und deutsch-gr\u00fcnen J\u00e4gervereinen. Die Sicherheitsindustrie boomt. Schl\u00f6sser und Alarmanlagen geh\u00f6ren ebenso dazu, wie verfeinerte \u00dcberwachungstechniken und alle m\u00f6glichen Sicherungsunternehmen angefangen beim &#8218;altehr-w\u00fcrdigen&#8216; Betriebsschutz. B\u00fcrgerwehren bieten sich an und werden politiker-seits an-gefordert. Gewalt und Raub aller Orten l\u00e4\u00dft nach neuen Vorkehrun-gen, sich zu sichern, Ausschau halten. Elemente &#8218;Wilden Westens&#8216; kehren versp\u00e4tet in den Staat der BRD ein und k\u00f6nnten dessen im Gewaltmonopol geb\u00fcndelten &#8222;Proze\u00df der Zivilisation&#8220; (Norbert Elias) gef\u00e4hrden. Wo aber bleibt das verl\u00e4\u00dfliche staatliche Gewaltmonopol? Dessen institutionalisiertes und den Staat legitimierendes Versprechen besteht doch genau darin, den B\u00fcrgerInnen alles abzunehmen, was mit Schutz vor Gewalt, Lug, Betrug und Raub zu tun hat.<\/p>\n<p>Das aktuelle Problem, das freilich einen langen Vorlauf besitzt, entsteht dar-aus, da\u00df genuine Aufgaben des Gewaltmonopols privat \u00fcbernommen und privat produziert werden sollen. Sei&#8217;s, weil die \u00f6ffentlichen Instanzen ihrem Auftrag nicht nachkommen, den b\u00fcrgerlichen Interessenwettbewerb in seinem gewaltfreien Ablauf zu sichern; sei&#8217;s, weil sich die \u00f6ffentlichen Aufgaben so ausgeweitet haben, da\u00df l\u00e4ngst ein privates Interesse besteht, dieselben zu &#8218;deregulieren&#8216;, zu verpreisen und sie im marktwirtschaftlichen Modus von Angebot und Nachfrage zu \u00fcbernehmen. Aus diesen Gr\u00fcnden werden die Leistungen des staatlichen Gewaltmonopols doppelt in Frage gestellt. Der Monopolanspruch wird bestritten, b\u00fcrgerliche Eigensicherung angestrebt. Vieles k\u00f6nnte, so hat es den Anschein, effektiver, sprich einfacher und kosteng\u00fcnstiger von privaten Einrichtungen erbracht werden.<\/p>\n<h4>Das staatliche Gewaltmonopol I<\/h4>\n<p>Da\u00df sich die Sicherheitsleistungen des Staates nicht einfach mit den in sich ungleichen b\u00fcrgerlichen Sicherheitsanspr\u00fcchen decken, wie legitimatorisch behauptet wird, hat urs\u00e4chlich gegebene und neuerdings an Gewicht zunehmende Gr\u00fcnde. Staatliche Sicherung gilt zuallererst der eigenen herrschaftlichen Sicherheit.<br \/>\n&#8211; Seit staatalters sichert das staatliche Gewaltmonopol nicht die Interessen aller B\u00fcrgerInnen gleicherma\u00dfen, wie dies aus seinem Geltungsanspruch folgt. Vielmehr wird die vorgegebene und sich in der kapitalistischen \u00d6konomie erneuernde Struktur der Ungleichheit privater Interessen garantiert. Somit f\u00e4llt staatlicher Schutz ungleichgewichtig aus.<br \/>\n&#8211; Da das staatliche Monopol Gewalt als gesellschaftliches Verkehrsmittel und dessen Entstehungsgr\u00fcnde nicht abschafft, sondern konzentriert und neu le-gitimiert, bleibt b\u00fcrgerliche Angst vor Gewalt pr\u00e4sent. Also mu\u00df die staatli-che Sicherungsleistung dauernd erneuert werden. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit bildet sich unvermeidlich eine Kluft. In ihrem Zuviel und\/oder Zuwenig bleibt staatliche Sicherung bzw. Sicherheit im Sinne erbrachter Lei-stung je nach Perspektive umstritten.<br \/>\n&#8211; Entsprechend den einander korrespondierenden Prozessen der &#8222;Durch-staatung&#8220; (Max Weber) und der Durchkapitalisierung der Gesellschaft weiten sich die staatlich zu sichernden Bereiche (vgl. analog den Verrechtlichungs-proze\u00df). Es gen\u00fcgt auf den ausufernden Sektor des Umweltschutzes hinzu-weisen oder den sich geradezu sprunghaft erweiternden Sektor rund um die neuen Technologien. Objekt- und Personenschutz, einschlie\u00dflich der fortdauernden \u00dcberpr\u00fcfung von Personen bedecken wie ein Flickenteppich un\u00fcberschaubar und sicherheitsbunt das Land.<br \/>\n&#8211; Den &#8218;objektiven&#8216; Sicherungsanforderungen entspricht die Zunahme subjektiver Bedrohungsgef\u00fchle und Sicherungsbed\u00fcrfnisse. Sie sind Ausdruck der Situation. B\u00fcrokratische Verrechtlichung hat herk\u00f6mmliche soziale Regelungsformen abgel\u00f6st. Die dynamische \u00d6konomisierung aller Lebensbereiche erm\u00f6glicht und erfordert neue Verhaltensm\u00f6glichkeiten. Alte werden obsolet.<br \/>\n&#8211; Der Ausweitung der zu sichernden Bereiche und Personen wie den gewachsenen Sicherheitsbed\u00fcrfnissen entspricht das Interesse, n\u00f6tige Sicherungen in privater Form zu garantieren. Zwischen b\u00fcrgerliche Sicherheitsbed\u00fcrfnisse und die (allemal prek\u00e4re) Leistung &#8218;Sicherheit&#8216; treten private Sicherheitsun-ternehmen, die ihrerseits auf den Sicherheits- und Angstmarkt Einflu\u00df nehmen &#8211; angefangen mit ihrer Werbung. Zudem sind private Institutionen, wie Kaufh\u00e4user und Banken, zuallererst an der Sicherung ihrer Best\u00e4nde und der entsprechenden Verkehrsformen interessiert. Sie schaffen allerdings Zonen einer Sicherheit, die halb\u00f6ffentlichen Charakter annehmen. B\u00fcrgerliche \u00d6ffentlichkeit ohne politisches R\u00e4sonnement im Sinne von Freir\u00e4umen gesicherten Einkaufs und ungef\u00e4hrdeten Joggings (vgl. vor allem die riesigen shopping malls in den USA).<\/p>\n<h4>Folgerungen<\/h4>\n<p>Die Konsequenzen dieser verk\u00fcrzt vorgetragenen allgemeinen &#8218;Sicherheits-situation&#8216; in der BRD (und mit vielen Analogien in vergleichbaren L\u00e4ndern) sind habhaft. Sie haben ihrerseits oft grauhaarige Vorfahren. Dieser Umstand mu\u00df betont werden, weil gerade im Bereich von Sicherheit, wo (propagierte) \u00c4ngste die Vorstellungen bestimmen, immer erneut behauptet wird, Gefahr X oder Y sei Ausdruck einer ganz neuen &#8222;Gefahrenlage&#8220;. Entsprechend kurz-sichtig und kurzfristig werden die (interessierten) Folgerungen gezogen:<br \/>\nZum ersten: Die Aufgaben von Polizei und Geheimdiensten expandieren kr\u00e4ftig. Entsprechend werden ihre Kompetenzen vorw\u00e4rtsverrechtlicht, werden die personelle und vor allem die technische Kapazit\u00e4t ausgebaut, wird das Bild potentieller Gefahren und Gef\u00e4hrdender (&#8218;T\u00e4ter&#8216;) diffus. Alle neueren Polizei- und Geheimdienstgesetze sind Ausdruck dieser Entwicklung. Der potentiellen Allpr\u00e4senz des T\u00e4ters entspricht die potentielle Allpr\u00e4senz von Polizei und Geheimdiensten. In diesem Sinne hat das staatliche Gewaltmonopol in seinen informationellen Nerven und seinen gewaltkr\u00e4ftigen Muskeln kr\u00e4ftig zugenommen.<\/p>\n<p>Zum zweiten: Die unspezifisch allgemein auszu\u00fcbenden Aufgaben verlangen eine Pflege des Kontakts zu den B\u00fcrgerInnen. Immer schon hat das staatliche Gewaltmonopol sich durch seine Sicherungsleistungen ein Gutst\u00fcck selbst le-gitimiert &#8211; und die Nachfrage nach seinen Sicherungsprodukten gleich miter-zeugt. Diese zirkul\u00e4re Legitimation wird dort verst\u00e4rkt und ver\u00e4ndert, wo B\u00fcrgerInnen selbst als eine Art HilfspolizistInnen eingesetzt werden sollen. Die in Berlin (West) und Baden-W\u00fcrttemberg seit langem bestehende Einrichtung einer &#8218;Freiwilligen Polizei-Reserve&#8216; soll, bayerischen Pl\u00e4nen zufolge, in Form ehrenamtlicher &#8218;Sicherheitswachen&#8216; sublimiert und verbreitert werden.3 Staatliche Vorhaben, die eigenen Sicherungskr\u00e4fte durch einen b\u00fcrgerlichen Saum zu erweitern, ohne &#8211; nota bene &#8211; den eigenen Apparat im Sinne b\u00fcrgerlicher Teilnahme zu ver\u00e4ndern, werden erg\u00e4nzt durch Angebote von B\u00fcrgergruppen, die sich als &#8218;B\u00fcrgerwehren&#8216; anbieten. So in Baden-W\u00fcrttemberg eine &#8218;Deutsche Liga f\u00fcr Volk und Heimat&#8217;4, so in Berlin eine gegenw\u00e4rtig ventilierte Niederlassung der &#8218;Guardian Angels&#8216;.5 (siehe S. 38)<\/p>\n<p>Jeder &#8218;brave&#8216; B\u00fcrger und jede &#8218;brave&#8216; B\u00fcrgerin im ehrenamtlichen Polizei-dienst? Anormal verhielte sich, wer sich nicht als ehrenamtliche Polizeikraft ohne Uniform ben\u00e4hme? Menschen- und B\u00fcrgerrechte werden im Umkreis der Sicherheit kaum noch als Abwehrrechte gegen\u00fcber dem eingreifenden Staat ver-standen, wie es ihrer aufkl\u00e4rerischen Entstehung entspr\u00e4che. Das Selbst-bestimmungsrecht wird der Tendenz nach &#8222;am Ende aller Sicherheit&#8220; f\u00fcr Si-cherheitsvorkehrungen geopfert.<\/p>\n<p>Zum dritten: Als staatlich lizensierte Gewalt hat der Betriebs- oder Werk-schutz Tradition. Personell und technisch ausgebaut ist er w\u00e4hrend der letzten Jahrzehnte in fast jedem Eckladen eingezogen.<\/p>\n<p>Private Wach- und Sicherheitsunternehmen haben vielfach professionell die Sicherungsleistungen \u00fcbernommen. Ihre Zahl geht in die Tausende, die ihrer Besch\u00e4ftigten liegt \u00fcber der Hunderttausendergrenze; der Umsatz schwabbt in die Milliardenzone.6 Die Konjunktur ist gut &#8211; ein Abschwung nicht zu bef\u00fcrch-ten. Z\u00e4hlte man alle Personen zusammen, die im privaten Sicherheitsgewerbe t\u00e4-tig sind (einschlie\u00dflich des Betriebsschutzes) und f\u00fcgte man die technische Reichweite ihrer &#8218;Sicherheitswahrnehmung&#8216; hinzu, man k\u00e4me zu phantastischen Gr\u00f6\u00dfenordnungen fortdauernder professioneller \u00dcberwachung au\u00dferhalb (aber mit kooperierender Duldung) der \u00f6ffentlichen Gewalt.<\/p>\n<p>Zum vierten: Das Ausma\u00df des Sachschutzes l\u00e4\u00dft das Bild wandelnder Panzer-schr\u00e4nke, genannt B\u00fcrgerInnen, nicht mehr absurd erscheinen. Wer wohnte nicht hinter (mehrfach) verriegelten T\u00fcren? Alarmanlagen werden \u00fcblich. Fahrrad kann man nur mit schwerem Schlo\u00dfbehang fahren. Die Autoindustrie verspricht sich &#8211; gelobt seien die Autodiebe &#8211; wachsende Gesch\u00e4fte.7 Der &#8218;passive&#8216;, sprich mittels technischer Vorkehrungen bewerkstelligte Sachschutz gleitet dabei flie\u00dfend \u00fcber in den &#8218;aktiven&#8216;, von professionellen Kr\u00e4ften betriebenen Sachschutz, der wiederum \u00fcber einen kurzen Draht zur Polizei verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>Zum f\u00fcnften: Die innere Friedensleistung des staatlichen Gewaltmonopols und dessen Legitimation leben von der Vorstellung eines Volkes ohne Waffen. Diese Annahme war auch in Deutschland immer nur begrenzt richtig, wenn man bedenkt, welche enorme Rolle im Innern das Milit\u00e4r bis 1945 auch in \u00e4u\u00dferen Friedenszeiten spielte. Nun mehren sich die Zeichen, da\u00df der private Besitz des Gewaltmittels zugenommen habe und noch zunehme, Waffenbesitz und Waffeneinsatz kommen in Mode.8<\/p>\n<h4>Das staatliche Gewaltmonopol II<\/h4>\n<p>Nichtstaatlich ausge\u00fcbte Gewalt, die in der Regel keine direkt physisch ge-richteten Gewaltmittel einsetzen darf, wird als staatlich lizensierte Gewalt ausge\u00fcbt; nichtstaatliche Gewalten wie Wach- und Sicherheitsunternehmen werden durch rechtliche Auflagen ebenso erm\u00f6glicht und ben\u00f6tigt (etwa durch Vorschriften des Atomgesetzes, des Bundesluftfahrtgesetzes u.a.); schlie\u00dflich dehnen staatliche Instanzen ihren Sicherheitshof &#8218;deregulierend&#8216; aus, indem sie ihrerseits private Hilfe in Anspruch nehmen. Vor allem, weil private Sicherungsdienste kosteng\u00fcnstiger &#8218;produzieren&#8216; k\u00f6nnen. Somit ist es falsch, von vornherein zu behaupten, private Sicherheitsunternehmungen unterh\u00f6hlten als solche den staatlichen Monopolanspruch und seine Realit\u00e4t. Staatliches Gewaltmonopol bedeutete nie staatliche Totalit\u00e4t aller Gewalt.<\/p>\n<p>Dennoch bestehen triftige Einw\u00e4nde gegen das Ausufern der Privatisierung formell \u00f6ffentlicher Sicherheit.<\/p>\n<p>So hei\u00dft es, die Legitimit\u00e4t des Staates erodiere, wenn er sich als schwach erweise und andersartiger Hilfe bed\u00fcrfe. Dieses Argument ist \u00e4u\u00dferst ambi-valent. Es unterstellt keine prim\u00e4r demokratische, sondern eine prim\u00e4r aus der Gewalt-, sprich unmittelbarer Herrschaftsrealit\u00e4t sich herleitende Legiti-mation. Das Legitimit\u00e4tsargument kann deshalb sehr leicht mi\u00dfbraucht werden, einen gewaltstarken Staat ohne Wenn und Aber zu verlangen.<\/p>\n<p>Das rechtsstaatliche Argument ist bedenkenswerter.9 Wie lassen sich private Sicherheitsvorkehrungen aktiver Art (also nicht nur Schl\u00f6sser u.\u00e4.) kontrol-lieren? Welche Chance bleibt den B\u00fcrgerInnen, sich zu wehren, wenn private Sicherungen &#8218;System&#8216; gewinnen, sich mit anderen Sanktionsm\u00f6glichkeiten (Bezahlung, Entlassung) verbinden und b\u00fcrgerliche Integrit\u00e4t technisch m\u00fchelos aufheben k\u00f6nnen? Das &#8222;Recht auf informationelle Selbstbestimmung&#8220; wird hier massiv gef\u00e4hrdet. (Freilich gilt: Auch die b\u00fcrgerlichen M\u00f6glichkeiten, sich gegen die informationellen Gewaltmittel staatlicher Sicherungsleistungen zu wehren, sind erheblich begrenzt. Parlamentarische Kontrolle geschieht weitgehend symbolisch.)<br \/>\nFast noch einschneidender ist der soziale Einwand. Staatliche Sicherung lebt von ihrem Anspruch, prinzipiell alle sichernd und sanktionierend gleich zu behandeln. Sobald Sicherheit zum Marktgut wird, spiegelt der Konsum der &#8218;Sicherheitsg\u00fcter&#8216; die Struktur sozialer Ungleichheit. Die sozial Bed\u00fcrftigsten und daher oft auch \u00c4ngstlichsten k\u00f6nnen sich am wenigsten &#8218;Sicherheit leisten&#8216;. Au\u00dferdem bedeutet die private Verf\u00fcgung \u00fcber Sicherungs-mittel die M\u00f6glichkeit, \u00fcber andere Macht auszu\u00fcben. Soziale Ungleichheit wird also privatherrschaftlich verst\u00e4rkt.<\/p>\n<p>Diese Einw\u00e4nde stechen. Dennoch w\u00e4re es falsch, um des Arguments willen zu unterstellen, der staatliche Allgemeinheits- als Gleichbehandlungsanspruch auch und gerade in Sachen Sicherung treffe zu. Bekanntlich lassen sich die St\u00e4dte in Zonen abgestuften Reichtums, verschiedener Lebensqualit\u00e4t und nicht zuletzt unterschiedlicher Sicherheitsgew\u00e4hrleistungen unterteilen. Die Geo-graphie staatlicher Sicherheit ist durch erhebliche Unebenheiten gekenn-zeichnet.<\/p>\n<p>Die berufsst\u00e4ndischen Einw\u00e4nde seitens der Polizei und in anderer Weise von den Gewerkschaften, monieren die mangelnde Sachkunde von privaten Si-cherheitsberuflern. Sobald letztere mehr Kompetenzen ergatterten als die &#8222;Jedermannsrechte&#8220; (der Selbstverteidigung u.\u00e4.), drohe nicht nur dem Poli-zisten als Hoheitsbeamten Gefahr, sondern werde die staatsb\u00fcrgerliche Gleich-heit unterh\u00f6hlt. Diese Vorbehalte sind triftig. Angesichts der Kompetenz, die Sicherungsleistungen heute mehr denn je erfordern, erschreckt der Kompetenzmangel vieler flugs eingestellter privater Sicherungskr\u00e4fte. Aller-dings relativieren sich die Einw\u00e4nde, da auch die polizeiliche Ausbildung zu w\u00fcnschen \u00fcbrig l\u00e4\u00dft. Zum anderen schreckt der (nicht seltene) Mi\u00dfbrauch des Hoheitsanspruchs.<\/p>\n<p>Es gibt kein einfaches &#8218;Zur\u00fcck zum m\u00f6glichst exklusiven Gewaltmonopol&#8216;. Das bedeutete angesichts der vorhandenen Motive, in gesteigertem Umfange Sicherheitsleistungen zu verlangen, Polizei und Geheimdienste in ihren Kompetenzen, personellen und sachlichen Mitteln weiter auszubauen.<\/p>\n<p>B\u00fcrgerrechtlich mu\u00df statt dessen darauf gedrungen werden, an den Ursachen ausgeweiteter Sicherungsgebiete und den Hintergr\u00fcnden der \u00c4ngste anzusetzen. Wie lie\u00dfe sich die allein b\u00fcrgerrechtlich zu rechtfertigende Sicherung demokratisch ausreichend kontrollieren? Eine Ausforstung aller Sicherheits-bereiche und -vorkehrungen mit Hilfe solcher Fragen w\u00fcrde zwar nicht zu einem Kahlschlag, wohl aber zu einer kr\u00e4ftigen Lichtung der staatlich-privat verschlungenen Sicherheits\u00f6konomie f\u00fchren. Eine entsprechende Demokrati-sierung, sprich Ver-B\u00fcrgerlichung der abstrakten Sicherheit und ihrer Or-ganisierung w\u00e4re die notwendige Folge.10 Insofern k\u00f6nnte\/sollte die private Ausfransung des staatlichen Gewaltmonopols zum Anla\u00df genommen werden, \u00fcber die Art der heutigen Sicherheitsgesellschaft und die in den Sicherungen selbst steckenden Unsicherheiten nachzudenken, um entsprechend zu handeln.<\/p>\n<h4>Eine Zwickm\u00fchle<\/h4>\n<p>So wenig hier\u00fcber gestritten werden kann, wenn die demokratisch-menschen-rechtliche Orientierung gilt, so sehr ist einzugestehen, da\u00df sich gerade unter dem Gesichtspunkt b\u00fcrgerlicher Sicherheit an Leib und Leben, an gewaltfreier Kommunikation und Mobilit\u00e4t, an gesch\u00fctztem Eigenraum und gesch\u00fctzter \u00d6ffentlichkeit ggw. erhebliche Schwierigkeiten auft\u00fcrmen. Die Integrit\u00e4t von Menschen verlangt unmittelbaren Schutz. Darauf kann nicht gewartet werden, bis die Ursachen der Gef\u00e4hrdung beseitigt sind. In diesem Sinne ist beispielsweise ein vermehrter \u00f6ffentlich und\/oder privat organisierter Schutz von U-Bahnen oder von gef\u00e4hrdeten Asylbewerber-Heimen unabdingbar. Es ist jedoch darauf zu achten, da\u00df alle Schutzvorkehrungen berechenbar bleiben und nicht ihrerseits un\u00fcbersichtlich b\u00fcrgerliche Integrit\u00e4t gef\u00e4hrden, indem sie z.B. hoch selektiv und unzureichend kontrolliert eingesetzt werden. In diesem Sinne kommt es darauf an, \u00f6ffentliche Sicherheit, da\u00df hei\u00dft die Sicherheit des B\u00fcrgers und der B\u00fcrgerin als Person im \u00f6ffentlichen Raum und in privater Umgebung in doppeltem Sinne zu einem demokratischen Thema zu machen. Die aktuellen und die strukturerzeugten Gefahren f\u00fcr eine weit verstandene b\u00fcrgerliche Integrit\u00e4t, die Zentralnorm aller Menschenrechte, sind ebenso \u00f6ffentlich zu debattieren wie die gesetzlich geschaffenen institutionellen Sicherheitsvorkehrungen demokratisch kontroll-f\u00e4hig zu halten sind. Seien sie nun formell \u00f6ffentlich-staatlich oder formell privat organisiert.<\/p>\n<h5>Wolf-Dieter Narr, Freie Universit\u00e4t Berlin seit 1971, Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP<\/h5>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_043.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00e4ngst ist der &#8218;Wilde Westen&#8216; selbst aus den Filmen verschwunden. 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