{"id":3864,"date":"1992-12-26T12:19:16","date_gmt":"1992-12-26T12:19:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3864"},"modified":"1992-12-26T12:19:16","modified_gmt":"1992-12-26T12:19:16","slug":"polizei-private-sicherheitsdienste-und-staatliches-gewaltmonopol","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3864","title":{"rendered":"Polizei, private Sicherheitsdienste und staatliches Gewaltmonopol"},"content":{"rendered":"<h3>von Burkhard von Walsleben<\/h3>\n<p>Auf der Grundlage angeblicher Sparzw\u00e4nge schaffen die Regierungen in den Bundesl\u00e4ndern verst\u00e4rkt M\u00f6glichkeiten des Einsatzes privater Sicherheitsdienste. An der Spitze derartiger Initiativen, mit denen sich der Staat immer weiter aus dem Politikfeld innere Sicherheit zur\u00fcckzieht, liegt der Senat von Berlin. Diese Politik ist die Kapitulation vor dem Verbrechen, weil das staatliche Gewaltmonopol ein Eckpfeiler unserer Demokratie ist. Alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger haben auf der Grundlage unserer Verfassung einen Anspruch auf gleiche Sicherheit. Auf gleiche Sicherheit \u00fcberall dort, wo sie ihr Leben gestalten, in ihrem Wohnumfeld, in ihrer Freizeit, von und zum Arbeitsplatz und in den Betrieben und Verwaltungen. <!--more--><\/p>\n<p>Um Mi\u00dfverst\u00e4ndnisse zu vermeiden, mu\u00df an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, da\u00df der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten als Werkschutz nat\u00fcrlich gerechtfertigt ist. Gerechtfertigt ist auch, da\u00df in Einkaufszentren und anderen privaten Einrichtungen die Eigent\u00fcmer baulich und personell f\u00fcr die Sicherheit ihrer Kunden und Mitarbeiter\/innen mit verantwortlich sind. Es gibt durchaus private Schutzinteressen, f\u00fcr die der Staat und damit die Polizei nicht eintreten kann. Genau dies ist das Feld privater Sicherheits-dienste, aber nicht mehr. Der Einsatz privater Sicherheitsdienste vermittelt der Bev\u00f6lkerung den Eindruck, da\u00df der Staat sein Gewaltmonopol aufgibt, mit der fatalen Folge, da\u00df die Menschen glauben k\u00f6nnten, sie w\u00e4ren f\u00fcr ihre Sicherheit, auch wenn es sich nur um ein vermeintliches Sicherheitsgef\u00fchl handelt, bis hin zur Bildung einer B\u00fcrgerwehr selbst verantwortlich. Das ist eine Politik gegen die Interessen der Bev\u00f6lkerung. Sie f\u00fchrt dazu, da\u00df sich die Reichen ihre Sicherheit kaufen und f\u00fcr den Rest der Bev\u00f6lkerung das \u00fcbrig bleibt, was der Staat bereit ist, zu leisten. Die Gew\u00e4hrleistung der inneren Sicherheit darf nicht zu einer Ware verkommen. Wenn n\u00e4mlich der individuelle Schutz Privatsache ist, setzt sich verst\u00e4ndlicherweise derjenige durch, der der St\u00e4rkere ist. Das ist nichts anderes als Faustrecht.<\/p>\n<h4>Auch FPR bedenken<\/h4>\n<p>Noch weiter als anderen Landesregierungen, ich erw\u00e4hnte das eingangs schon, geht der Berliner Senat. Mit der Verabschiedung des Gesetzes \u00fcber die Freiwillige Polizei-Reserve (FRPG)1 hat er deutlich werden lassen, da\u00df er in dem so sensiblen Sicherheitsbereich bereit ist, jetzt selbst neben den Wachschutzunternehmen eine eigene amtliche Einrichtung, die &#8218;FPR&#8216;, einzu-setzen. Die Aufgaben der &#8218;FPR&#8216; sind in diesem Gesetz so gefa\u00dft, da\u00df damit eine erhebliche Palette der polizeilichen Alltagsarbeit erfa\u00dft wird. In Anbetracht der Tatsache, da\u00df die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei polizeilichen Amtshandlungen eine immer st\u00e4rkere Bedeutung gewinnt, ist es deshalb unverantwortlich, in diesem Bereich Reservisten mit unzul\u00e4nglicher Waffen- und Rechtsausbildung einzusetzen und ihnen polizeiliche Befugnisse zu \u00fcbertragen. Und das in der Bundesrepublik Deutschland, in der nach 1945 zu Recht st\u00e4ndig sehr intensiv \u00fcber die Ausbildung der Polizei diskutiert wurde. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) war und ist die Aus- und Fortbildung der Polizei st\u00e4ndig zu qualifizieren, weil sie im ersten Zugriff in die Grundrechte der Menschen eingreifen kann. Nur mit einer qualifizierten Aus- und Fortbildung ist sichergestellt, da\u00df die Polizei-angeh\u00f6rigen, ausgestattet mit umfassenden Rechtskenntnissen, in unserem demokratisch verfa\u00dften Gemeinwesen streng nach rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen in Freiheitsrechte unserer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger einschr\u00e4nken. Mit privaten Sicherheitsdiensten ist das nicht mehr gew\u00e4hrleistet. Es wird zu Eingriffen in diese Freiheitsrechte durch die Angeh\u00f6rigen privater Sicherheitsdienste kommen, und es wird bald zu sp\u00e4t sein, wenn dieser Entwicklung, das staatliche Gewaltmonopol aufzuweichen, nicht schnell Einhalt geboten wird. Die Polizei unterliegt der Kontrolle der Verwaltungsgerichte und der Parlamente. Diese Kontrolle ist notwendig, weil es eben konkret um die Beachtung der B\u00fcrgerrechte bei der Aus\u00fcbung polizeilicher T\u00e4tigkeiten geht. Der Innenminister\/-senator als politisch verantwortlicher f\u00fcr die Polizei ist dem jeweiligen Landesparlament verantwortlich, und es hat schon eine Reihe von F\u00e4llen gegeben, bei denen ein Minister\/Senator seinen Hut nehmen mu\u00dfte, so zuletzt noch vor rund einem Jahr, als der damalige hessische Innenminister wegen rechtlich zweifelhafter Ma\u00dfnahmen im Umgang mit Telefonaufzeichnungen zur\u00fccktreten mu\u00dfte. Die privaten Sicherheitsdienste agieren frei und unkontrolliert. Der Senat nimmt mit dem Einsatz privater Sicherheitsdienste vorhersehbare Rechtsverletzungen billigend in Kauf. Er sanktioniert im Rahmen polizeilicher T\u00e4tigkeit den Waffengebrauch von nicht ausreichend ausgebildeteten M\u00e4nnern und Frauen in der &#8218;FPR&#8216;, die nicht Polizeiangeh\u00f6rige sind.<\/p>\n<p>In der Bundesrepulbik wurde nach 1945 immer sehr streng an der Verfassung orientiert auf die Einhaltung der Gewaltenteilung geachtet. Es ist deshalb bemerkenswert, da\u00df der Senat und die Mehrheitsfraktionen von CDU und SPD im Abgeordnetenhaus mit der Verabschiedung des FPRG sich auch \u00fcber verfassungsrechtliche Bedenken hinwegsetzen. Diese Bedenken bestehen, weil auch Mitglieder des Abgeordnetenhauses der &#8218;FPR&#8216; angeh\u00f6ren und sie durch den im Gesetz enthaltenen Quasi-Beamtenstatus Mitarbeiter einer Hauptverwaltung (Polizei) werden, was durch 27 LAbgG i.V.m. 26 LWahlG ausgeschlossen ist. Hier entsteht eine verfassungswidrige Interessenkollision. Gleiches gilt f\u00fcr Angeh\u00f6rige der Rechtsprechung, denn gem\u00e4\u00df Artikel 1 III, 20 II und I GG besteht in der Bundesrepublik Deutschland die klassische Gewaltenteilung nach Montesquieu. Bei der Betrachtung privater Sicherheitsdienste und die Auswirkungen auf die innere Sicherheit ist es sehr wichtig, die Rolle der &#8218;FPR&#8216; in Berlin mit zu beleuchten. Die Verquickung in diesem Artikel ist gewollt, weil bundesweit die Gefahr besteht, da\u00df Landesregierungen \u00fcber Sondergesetze wie in Berlin polizeiliche Aufgaben \u00e4hnlichen Einrichtungen \u00fcbertragen, um auf dem Feld der inneren Sicherheit ohne R\u00fccksicht auf die Auswirkungen &#8222;Einsparungen&#8220; vorzunehmen. Es ist eigentlich ein ungeheuerlicher Vorgang, da\u00df die Politik von dem Grundsatz abr\u00fcckt, da\u00df sich die Gew\u00e4hrlei-stung der inneren Sicherheit als staatliche Aufgabe, wie viele \u00f6ffentliche Dienstleistungen, \u00fcberhaupt einer reinen Kosten-\/Nutzenrechnung entzieht.<\/p>\n<p>Anspruch auf einen allgemeinen Schutz hat auch derjenige, der in den entle-gendsten Winkeln der Bundesrepublik wohnt. Unter dem Gesichtspunkt Kosten-Nutzen gibt es seit einiger Zeit eine gewisse Lust bei den Kommunen, angesichts unabweisbarer Defizite bei der Verkehrs\u00fcberwachung Geschwin-digkeitskontrollen in eigener Regie vorzunehmen. In Hessen wurde diese Aufgabe Privatfirmen \u00fcbertragen. Auch dies ist ein Beispiel, da\u00df als sehr bedenklich bezeichnet werden mu\u00df. Allein die Polizei verf\u00fcgt \u00fcber das Know-how, Verkehrs\u00fcberwachungsma\u00dfnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Verkehrssicherheit durchzuf\u00fchren. Die Versuchung f\u00fcr die Kommunen und eventuell in Anspruch genommener Privatfirmen, bei der \u00dcberwachung eher das Gesch\u00e4ft im Auge zu haben als die Sicherheit, wird zwar immer bestritten, doch l\u00e4\u00dft sich dies anhand der ausgew\u00e4hlten Kontrollstellen von Fall zu Fall widerlegen.<\/p>\n<h4>Forderungen<\/h4>\n<p>Die GdP wird deshalb weiter darauf dringen, da\u00df die Politik zur Frage des Einsatzes privater Sicherheitsdienste umdenkt. Es kann nicht sein, da\u00df be-waffnete &#8218;Privat-Sheriffs&#8216; ein falsches Sicherheitsgef\u00fchl vermitteln. Es ist eine gef\u00e4hrliche Entwicklung, da\u00df uns schon Ende des Jahres mehr Privat-Polizisten als Beamte &#8218;besch\u00fctzen&#8216; werden. Diesem Personenkreis steht obendrein eine F\u00fclle sensibler Daten offen. &#8222;Kontrolliert wird nur bei Be-schwerden. Wo kein Richter, da kein Henker&#8220;, so der bayerische Datenschutz-Beauftragte Sebastian Oberhauser. Das ist ihm, aber auch uns, zu wenig. Man kann nicht das hohe Gut der inneren Sicherheit dem freien Spiel der Kr\u00e4fte am Markt \u00fcberlassen. In diesem Zusammenhang ist an eine Aussage von Willy Brandt vor 16 Jahren w\u00e4hrend eines Kongresses der Gewerkschaft der Polizei, der das Motto hatte, &#8222;Sicherheitspolitik ist Ge-sellschaftspolitik&#8220; zu erinnern: &#8222;Die innere Sicherheit wird auch nur dann Bestand haben, wenn sie gesch\u00fctzt wird durch eine Politik, die den sozialen Frieden garantiert.&#8220; Daran sollten sich auch die heute politisch Ver-antwortlichen bei der Gestaltung der \u00f6ffentlichen Haushalte konsequent halten und sie sollten ihre Polizei personell und materiell so ausstatten, da\u00df sie ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen kann, weil wir dann bei der Gew\u00e4hrleistung von Sicherheit und Ordnung wesentlich weniger Probleme h\u00e4tten. Mit privaten Sicherheitsdiensten wird die Politik sie allerdings nicht l\u00f6sen.<\/p>\n<h5>Burkhard von Walsleben ist Landes-bezirksvorsitzender der &#8218;Gewerkschaft der Polizei&#8216; (GdP) in Berlin.<\/h5>\n<h6>1 Gesetz- und Verordnungsblatt f\u00fcr Berlin, 48. Jg. Nr. 28, v. 27.6.92<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Burkhard von Walsleben Auf der Grundlage angeblicher Sparzw\u00e4nge schaffen die Regierungen in den Bundesl\u00e4ndern<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,49],"tags":[],"class_list":["post-3864","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-043"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3864","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3864"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3864\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3864"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3864"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3864"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}