{"id":3886,"date":"1992-09-26T13:19:10","date_gmt":"1992-09-26T13:19:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3886"},"modified":"1992-09-26T13:19:10","modified_gmt":"1992-09-26T13:19:10","slug":"polizeilicher-staatsschutz-eine-polizeiabteilung-wie-jede-andere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3886","title":{"rendered":"Polizeilicher Staatsschutz &#8211; eine Polizeiabteilung wie jede andere?"},"content":{"rendered":"<h3>von Otto Diederichs<\/h3>\n<p>In Zeiten, da noch ehrlicher mit den Begriffen der deutschen Sprache umgegangen wurde, hie\u00dfen jene Abteilungen der Polizei, die heute als &#8222;Staatsschutz&#8220; bezeichnet werden und sich hinter schlichten dienstinternen K\u00fcrzeln wie &#8222;14. K&#8220; (Nordrhein-Westfa-len), &#8222;FD 7&#8220; (Hamburg) oder &#8222;Dir VBc&#8220; (Berlin) verbergen, noch ganz offen Politische Polizei &#8211; und jede\/r wu\u00dfte, woran sie oder er war. Das ist heute nicht mehr ganz so einfach. Im Deutschland (West) der Nachkriegszeit hat es hier, dem Trennungsgebot des &#8218;Polizeibriefes&#8216; von 1949\u00a0 folgend, einige Ver\u00e4nderungen gegeben, durch die im Bereich der sog. Staatsschutzkriminalit\u00e4t z.T. Dop-pelzust\u00e4ndigkeiten zwischen polizeilichem Staatsschutz und ge-heimdienstlichem Verfassungsschutz entstan-den sind.<!--more--><\/p>\n<p>F\u00f6deral strukturiert wie das gesamte deutsche Polizeiwesen, finden sich ge-sonderte Staatsschutzabteilungen vom Bundeskriminalamt \u00fcber die Lan-deskriminal\u00e4mter bis hin zur \u00f6rtlichen Kripo der Polizeipr\u00e4sidien. &#8222;Eine Sonderstellung nehmen die Staatsschutzkommissariate und -dezernate insofern ein, als sie nicht der allgemeinen Kriminalpolizei, sondern direkt dem Beh\u00f6rdenleiter unterstellt sind. In den L\u00e4ndern wurde f\u00fcr die Mitwirkung bei den Staatsschutzaufgaben je eine zentrale Polizeidienststelle bestimmt, die in der Regel das Landeskriminalamt ist&#8220;.\u00a0 Diese Aussage f\u00fcr Nordrhein-Westfalen l\u00e4\u00dft sich im gro\u00dfen und ganzen auf alle Bundesl\u00e4nder \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Aus ihrer Allzust\u00e4ndigkeit f\u00fcr &#8218;alles Politische&#8216; sowie die Spionageabwehr und den Personenschutz ergeben sich schon naturgem\u00e4\u00df sehr enge Kontakte zu den Geheimdiensten, in erster Linie zum Verfassungsschutz (VfS). In zunehmendem Ma\u00dfe kommt es dabei zu Kompetenzgerangel und &#8218;Grenz\u00fcber-schreitungen&#8216; (siehe Seite 37).<\/p>\n<p>Am Beispiel des Bundeskriminalamtes und der Berliner Staatsschutzabteilung soll zun\u00e4chst exemplarisch Entwicklung und organisatorischer Aufbau solcher Dienststellen nachgezeichnet werden, bevor auf die unmittelbare Arbeit n\u00e4her eingegangen wird.<\/p>\n<h4>Das Bundeskriminalamt<\/h4>\n<p>Am 15. M\u00e4rz 1951 wurde mit dem &#8222;Gesetz \u00fcber die Einrichtung eines Bun-deskriminalpolizeiamtes&#8220; die rechtliche Grundlage f\u00fcr das Bundeskriminal-amt (BKA) in Kraft gesetzt. Kaum zwei Monate sp\u00e4ter erhielt das Amt die erste politische Polizeiabteilung. Aufgrund einer &#8222;strengen Weisung&#8220; des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) wurde eine &#8222;Sicherungs-gruppe Bonn&#8220; (SG Bonn) ins Leben gerufen und dem BKA angegliedert.\u00a0 Die Zust\u00e4ndigkeit dieser 30 Mann starken Gruppe mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg\u00a0 beschr\u00e4nkte sich zun\u00e4chst allerdings auf unmittelbare Schutz- und Sicherungsaufgaben. Schon bald jedoch erhielt die &#8222;Sicherungsgruppe&#8220; auch die Ermittlungszust\u00e4ndigkeit f\u00fcr sog. politisch motivierte Straftaten, so da\u00df die &#8222;SG Bonn&#8220; 1952 erstmals umstrukturiert werden mu\u00dfte.<\/p>\n<p>Die n\u00e4chste wichtige Neugliederung erfolgte 1974, als die bisherigen Unter-abteilungen der &#8222;Sicherungsgruppe Bonn&#8220; in den Rang eigenst\u00e4ndiger Abteilungen gehoben wurden. Die Abteilung &#8222;Staatsschutz&#8220; (ST) erhielt die alleinige Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Ermittlungsaufgaben, w\u00e4hrend f\u00fcr Schutz- und Begleitdienste weiterhin eine Abteilung SG bestand.\u00a0 Personell hatte sich die vorherige &#8222;SG Bonn&#8220; zu diesem Zeitpunkt bereits stark vergr\u00f6\u00dfert, aus den urspr\u00fcnglich 30 Beamten waren ca. 300 geworden.\u00a0 Im Mai 1975 schlie\u00dflich wurde mit einem Personalstamm von 144 Beamten\u00a0 und einem Budget von ca. 7,2 Mio DM\u00a0 die Abteilung &#8222;Terrorismus&#8220; (TE) geschaffen, die im Juli 1978 in die BKA-Zentrale nach Wiesbaden verlegt wurde.\u00a0 Im Herbst desselben Jahres wurden die verbliebenen Abteilungen SG und ST gemeinsam mit der neugebildeten Abteilung &#8222;Technische Dienste&#8220; (TD) zur &#8222;Hauptabtei-lung Bonn&#8220; zusammengefa\u00dft, die seit 1981 als &#8222;Hauptabteilung Mecken-heim&#8220; in Meckenheim-Merl bei Bonn ihren Sitz hat.\u00a0 (siehe S. 36)<\/p>\n<p><a href=\"\/files\/2015\/02\/CILIP-042-P\u00fctter-Tabelle-1.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-3887\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-042-P\u00fctter-Tabelle-1.png\" alt=\"CILIP 042 P\u00fctter Tabelle 1\" width=\"536\" height=\"508\" \/><\/a><br \/>\n<strong>Die Staatsschutzabteilung der Berliner Polizei: Dir VBc<\/strong><\/p>\n<p>Am 14. Januar 1952 richtete die Berliner Polizei mit 26 Beamten ein Sonder-dezernat zur &#8222;Abwehr von Gefahren, die der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung drohen&#8220; ein. Das neue Dezernat wurde aus der Zust\u00e4ndigkeit des Kripo-Chefs herausgel\u00f6st und der Abteilung V des Polizeipr\u00e4sidiums unterstellt.\u00a0 \u00dcber den weiteren Weg ist kaum etwas bekannt. 1973 tauchte das Dezernat unter dem Namen &#8222;Polizeiabteilung I&#8220; in der Presse wieder auf.\u00a0 Die verstrichenen 20 Jahre waren gut genutzt worden. \u00dcber 20.000 &#8222;Merkbl\u00e4tter&#8220; mit Angaben \u00fcber ihre &#8218;Klientel&#8216; hatten die Beamten inzwischen angelegt.<\/p>\n<p>Heute ist der Staatsschutz als dritter Strang der &#8222;Direktion Verbrechensbe-k\u00e4mpfung&#8220; (Dir VB) zugeordnet, woraus sich das Dienststellenk\u00fcrzel &#8222;VBc&#8220; ableitet. Die nachgeordneten Ebenen der Inspektionen und Kommissariate sind in ihrer Struktur den Mordkommissionen nachgebildet.<br \/>\nInsgesamt besteht die Dir VBc aus zwei Referaten. Dem ordnungsbeh\u00f6rdlichen Staatsschutz,&#8220;Ref P&#8220;, und dem kriminalpolizeilichen &#8222;Ref S&#8220;.<\/p>\n<p>Ref P ist zust\u00e4ndig f\u00fcr Aufgaben des Vereins- und Versammlungswesens (z.B. Demonstrationsanmeldungen) sowie das Pressewesen (z.B. werden Schriften auf Straftatbest\u00e4nde wie Volksverhetzung &#8211;\u00a0\u00a0 130 StGB oder Verherrlichung von Gewalt &#8211;\u00a0\u00a0 131 StGB u.\u00e4. gepr\u00fcft).<\/p>\n<p>Im Ref S findet die klassische Arbeit der StaatsschutzbeamtInnen statt, die nachstehend ausf\u00fchrlicher beschrieben wird.<\/p>\n<p><a href=\"\/files\/2015\/02\/CILIP-042-P\u00fctter-Tabelle-2.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-3888\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-042-P\u00fctter-Tabelle-2.png\" alt=\"CILIP 042 P\u00fctter Tabelle 2\" width=\"537\" height=\"270\" \/><\/a><br \/>\n<strong>Staatsschutzkommissariate<\/strong><\/p>\n<p>Nach offizieller Lesart sind Staatsschutzkommissariate Polizeiabteilungen wie andere auch. Dementsprechend rekrutiert sich die Mehrzahl der dort einge-setzten Beamten aus dem allgemeinen Polizeidienst. Die Beamten k\u00f6nnen ebenso aus einer Mordkommission oder dem Einbruchsdezernat wie auch der Bereitschaftspolizei oder der allgemeinen Schutzpolizei kommen &#8211; und u.U. nach einiger Zeit auch wieder dorthin zur\u00fcckversetzt werden. So kann denn auch &#8211; zumeist auf der nachgeordneten L\u00e4nderebene und je nach aktueller Si-cherheitslage &#8211; die Anzahl der im Staatsschutz eingesetzten BeamtInnen u.U. von Jahr zu Jahr z.T. erheblichen Schwankungen unterliegen, w\u00e4hrend auf Bundesebene steigende Tendenzen zu beobachten sind (siehe Tabellen).<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich zust\u00e4ndig wird der Polizeiliche Staatsschutz bei allen Strafta-ten, die sich gegen den Staat und seine Einrichtungen richten. Origin\u00e4re Staatsschutz-Paragraphen sind damit die\u00a0\u00a0\u00a0 80, 80a StGB (Friedensverrat);\u00a0\u00a0\u00a0 81-83 StGB (Hochverrat);\u00a0\u00a0\u00a0 93-101 StGB (Landesverrat und Gef\u00e4hrdung der \u00e4u\u00dferen Sicherheit);\u00a0\u00a0\u00a0 102-104 StGB (Straftaten gegen ausl\u00e4ndischen Staaten);\u00a0\u00a0\u00a0 105-108c (Straftaten gegen Verfassungsorgane);\u00a0\u00a0\u00a0 123-131 (Straftaten gegen die \u00f6ffentliche Ordnung) und\u00a0\u00a0 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen).<br \/>\nDa\u00df die Zust\u00e4ndigkeiten damit jedoch nicht abschlie\u00dfend aufgez\u00e4hlt sind, verdeutlicht eine Aussage des langj\u00e4hrigen Leiters der Berliner Staatsschutz-abteilung, Manfred Ganschow, der als einer der wenigen die Aufgaben des &#8218;Staatsschutzes&#8216; auf einen kurzen, klaren Nenner gebracht hat: &#8222;F\u00fcr Diebstahl, Betrug oder Urkundenf\u00e4lschung sind wir im Grunde genommen nicht zust\u00e4ndig. Und auch nicht f\u00fcr Hausfriedensbruch. Aber: Wenn dies aus politischer \u00dcberzeugung geschieht, dann sind wir f\u00fcr alle Delikte, die das Strafgesetzbuch sanktioniert, zust\u00e4ndig. Auch f\u00fcr Diebstahl.&#8220;<\/p>\n<p>Als polizeiliches Fachgebiet ist der polizeiliche Staatsschutz damit zust\u00e4ndig f\u00fcr die Verfolgung aller als &#8222;politisch motiviert&#8220; eingestuften Straftaten und die Abwehr sog. Verfassungsfeinde, den Schutz hochrangiger Personen aus Politik und Wirtschaft sowie f\u00fcr die Spionageabwehr.<\/p>\n<h4>Verfolgung politisch motivierter Straftaten<\/h4>\n<p>Auf Bundesebene liegt das Hauptgewicht eindeutig im Bereich der Terroris-musfahndung. Anders ist dies auf Landesebene, wo der polizeiliche Staatsschutz nahezu eine Allzust\u00e4ndigkeit erlangen kann. Da \u00fcber den Bereich der Terrorismusbek\u00e4mpfung, als einem der &#8218;Schwungr\u00e4der&#8216; des Staatsschutzes, in nahezu allen Artikeln dieses Schwerpunktes eingegangen werden mu\u00df, soll er an dieser Stelle unber\u00fccksichtigt bleiben, um statt dessen den Komplex der \u00fcbrigen &#8222;politisch motivierten Straftaten&#8220; etwas genauer zu beleuchten, etwa am Beispiel einer Demonstration. Zwar gilt ihre Planung und Durchf\u00fchrung oder die Teilnahme daran nicht als Straftat, gleichwohl beginnt der Kontakt mit dem polizeilichen Staatschutz bereits bei der vorschriftsm\u00e4\u00dfigen Anmeldung. Sie ist beim &#8222;ordnungsbeh\u00f6rdlichen Staatsschutz&#8220; vorzunehmen, wobei sich die Pr\u00fcfung zur Erteilung der Durchf\u00fchrungsgenehmigung nur auf die formalen Voraussetzungen des Versammlungsrechtes sowie allgemeine polizeiliche Aspekte zur Wahrung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung und\/oder verkehrstechnische Belange beziehen darf. Politische Inhalte m\u00fcssen unber\u00fccksichtigt bleiben. (Ordnungsbeh\u00f6rdliche Zweige finden sich nur auf der L\u00e4nderebene und sind dort bei den Kommissiariaten der Polizeipr\u00e4sidien angesiedelt, w\u00e4hrend sich die LK\u00c4 und das BKA ausschlie\u00dflich der kriminalpolizeilichen Seite widmen.) Ist die Genehmigung erteilt, beginnt im Rahmen der polizeilichen Vorbereitungen auch die Arbeit des &#8222;kriminal-polizeilichen Staatsschutzes&#8220;. In Beratungen mit der Einsatzleitung der Schutzpolizei (und ggfs. dem Verfassungsschutz) wird versucht, die zu erwartenden Teilnehmer sowohl zahlenm\u00e4\u00dfig wie in ihrer politischen Zu-sammensetzung zu beurteilen, um so zu einer Lageeinsch\u00e4tzung des Demon-strationsverlaufs zu kommen (Fragestellung: mit wie vielen &#8222;gewaltt\u00e4tigen St\u00f6rern&#8220; ist zu rechnen?), damit der sog. Kr\u00e4fteansatz und die Einsatzkon-zeption darauf entsprechend abgestellt werden k\u00f6nnen.<br \/>\nKommt es zu Ausschreitungen mit Festnahmen, landen Strafanzeigen, da es nun sich um eine &#8222;politisch motivierte Straftat&#8220; (zumeist wegen Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt) handelt, auf den Schreibtischen des Staatsschutzes, der jetzt die weiteren Ermittlungen durchf\u00fchrt (siehe S. 52).<br \/>\n\u00c4hnliches gilt im Falle von Hausbesetzungen, sog. Farbschmierereien, An-schl\u00e4gen jeder Art usw. (Nicht eingegangen wird an dieser Stelle auf die Datenverarbeitung im Staatsschutzbereich; siehe hierzu B\u00fcrgerrechte &amp; Poli-zei\/CILIP 41 (1\/92): Schwerpunkt: Polizeiliche Datenverarbeitung, insb. S. 29-54)<\/p>\n<h4>Personen-\/Objektschutz<\/h4>\n<p>Im Personen- und\/oder Objektschutz eingesetzte BeamtInnen sind zust\u00e4ndig f\u00fcr den Schutz von als gef\u00e4hrdet eingestuften Pers\u00f6nlichkeiten aus Politik und Wirtschaft bzw. Bundeseinrichtungen wie Ministerien u.\u00e4. (siehe S. 33).<br \/>\nGenerelle Grundlage f\u00fcr Personenschutzma\u00dfnahmen bildet die in allen Bun-desl\u00e4ndern g\u00fcltige &#8222;Polizeidienstvorschrift (PDV) 100&#8220;. Sie kennt drei Si-cherheitsstufen:<br \/>\n&#8211;\u00a0Stufe 1: &#8222;Die Person oder das Objekt ist erheblich gef\u00e4hrdet, mit einem<br \/>\nAnschlag ist zu rechnen&#8220;;<br \/>\n&#8211;\u00a0Stufe 2: &#8222;Die Person oder das Objekt ist gef\u00e4hrdet, ein Anschlag ist nicht<br \/>\nauszuschlie\u00dfen&#8220; und<br \/>\n&#8211;\u00a0Stufe 3: &#8222;Eine Gef\u00e4hrdung der Person oder des Objekts ist nicht auszu-<br \/>\nschlie\u00dfen&#8220;.<\/p>\n<p>Hat die Polizei eine Einstufung in eine dieser Kategorien vorgenommen, kommen sechs Schutzma\u00dfnahmen in Betracht, von der &#8222;st\u00e4ndigen Begleitung der gef\u00e4hrdeten Person&#8220; bis zur &#8222;Bestreifung des Objekts zu unregelm\u00e4\u00dfigen Zeiten im Rahmen des Streifendienstes&#8220;.<br \/>\nF\u00fcr Personen der Gef\u00e4hrdungsstufe 1 wurden dabei spezielle Schutzkonzepte entwickelt, wie z.B. das gegenw\u00e4rtige &#8222;Fahndungskonzept 106&#8220; (K 106), benannt nach der 106. Tagung der &#8222;Arbeitsgruppe Kripo&#8220; (AG Kripo) vom August 1986.<br \/>\nZentraler Kern des &#8222;K 106&#8220; ist die Beobachtung von H\u00e4usern und Fahrtstrekken der gef\u00e4hrdeten Personen, mit dem Ziel, eventuelle Anschlagsvorbereitungen fr\u00fchzeitig zu erkennen. Nach dem Sprengstoffanschlag auf den Chef der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen im November 1989, wird an einer weiteren Ausgestaltung dieses Konzeptes gearbeitet. U.a. sollen alle &#8222;gef\u00e4hrdungsrelevanten Erkenntnisse&#8220;, auch aus dem &#8222;Polizeilichen Obser-vationssystem&#8220; (POS), in einer neuen Datei verarbeitet werden, um auf diese Weise auch l\u00e4nder\u00fcbergreifende Aussp\u00e4hungen erkennen zu k\u00f6nnen. Des weiteren ist geplant, k\u00fcnftig auch Verfassungsschutzbeamte verst\u00e4rkt im Rahmen des &#8222;K 106&#8220; einzusetzen.<\/p>\n<h4>Spionageabwehr<\/h4>\n<p>Besonders augenf\u00e4llig ist die Doppelzust\u00e4ndigkeit von polizeilichem Staats-schutz und Verfassungsschutz bei der Spionageabwehr. Zun\u00e4chst einmal ist der Staatsschutz hier zust\u00e4ndig f\u00fcr die Ausermittlung und strafrechtliche Auf-arbeitung von Spionagef\u00e4llen, die ihm von seiten der Nachrichtendienste \u00fcbergeben werden. Das Bundeskriminalamt \u00fcbernimmt dabei im langj\u00e4hrigen Durchschnitt ca. 20-30% der vom Generalbundesanwalt eingeleiteten Er-mittlungsverfahren, w\u00e4hrend der \u00fcberwiegende Anteil von 70-80% von den L\u00e4nderpolizeien bearbeitet wird. In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt dabei in Berlin.<\/p>\n<p>Allerdings handelt es sich bei diesen Zahlen eher um einen Bruchteil der von den Nachrichtendiensten tats\u00e4chlich bearbeiteten Vorg\u00e4nge, da diese ihre F\u00e4lle im wesentlichen nur dann an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden abgeben, wenn sie selbst keine Chancen sehen, enttarnte Agenten &#8222;umzudrehen&#8220; und im Rahmen einer sog. Counter-Operation als Doppelagenten einzusetzen; sie sicher sein k\u00f6nnen, da\u00df im Rahmen eines Strafverfahrens eigene &#8222;Quellen&#8220; nicht offenbar werden oder &#8211; und dies gilt f\u00fcr die Mehrzahl der F\u00e4lle &#8211; dem gegnerischen Agenten zuvor keine Straffreiheit f\u00fcr seine Aussagen versprochen wurde. Ein Verfassungssch\u00fctzer mit \u00fcber zehnj\u00e4hriger Erfahrung in der Spionageabwehr bezifferte die Zahl der F\u00e4lle, die er im Laufe seiner T\u00e4tigkeit an den Staatsschutz abgegeben habe, mit &#8222;lediglich einen&#8220;.<\/p>\n<p>Des weiteren wachsen dem Staatsschutz Spionagef\u00e4lle durch Anzeigen aus der Bev\u00f6lkerung zu oder \u00fcber die eigene Verdachtssch\u00f6pfung, z.B. durch Hinweise in anderen Verfahren u.\u00e4., sowie \u00fcber die sog. Selbstgestellung von Agenten. Anders als der Verfassungsschutz\u00a0 mu\u00df der Staatsschutz in solchen F\u00e4llen ein Strafverfahren einleiten (lassen). Das geschieht jedoch nicht unbedingt in al-len F\u00e4llen. So soll es vorkommen, da\u00df Selbstgesteller zun\u00e4chst dem VfS f\u00fcr &#8222;Counter-Operationen&#8220; angeboten werden. Gelingt die Anwerbung durch den VfS, wird das eingeleitete Ermittlungsverfahren &#8211; in Absprache mit der Staatsanwaltschaft &#8211; &#8222;wegen Geringf\u00fcgigkeit&#8220; eingestellt.<\/p>\n<h4>V-Leute und Verdeckte Ermittler<\/h4>\n<p>Eigene V-Leute zu werben und\/oder zu f\u00fchren, ist dem Staatsschutz im Gegensatz zu anderen polizeilichen Fachsparten untersagt. Bietet sich jemand f\u00fcr diese Zwecke an, so mu\u00df dies abgelehnt, bzw. die Person mu\u00df an den Verfassungsschutz weitergereicht werden. Gestattet hingegen ist die Entgegennahme von Mitteilungen, die durch sog. Informanten oder Gew\u00e4hrspersonen bekannt werden.<br \/>\nUnter einem Informanten versteht man dabei eine Person, &#8222;die im Einzelfall bereit ist, gegen Zusicherung der Vertraulichkeit (&#8230;) Informationen zu ge-ben&#8220; , w\u00e4hrend eine Gew\u00e4hrsperson (z.B. auch ein Kontaktbereichsbeamter) &#8222;gelegentlich und grunds\u00e4tzlich vertraulich sachdienliche Hinweise zur Verh\u00fctung und Aufkl\u00e4rung von Straftaten sowie zur Fahndung nach Straft\u00e4tern&#8220; macht.\u00a0 Im Unterschied zu V-Leuten werden diese Personen jedoch nicht mit eigenen Auftr\u00e4gen versehen und entlohnt.<\/p>\n<p>Allzu heftig d\u00fcrfte das Verbot des F\u00fchrens von eigenen V-Leuten die Staats-sch\u00fctzer der Polizei nicht treffen. Steht ihnen doch ein aus polizeilicher Sicht sehr viel zuverl\u00e4ssigeres Mittel zur Verf\u00fcgung, der &#8222;Verdeckte Ermittler&#8220; (VE); ein unter einer Legende (u.U. auch mit Tarnpapieren u.\u00e4. versehen) arbeitender Kriminalbeamter. Bekanntgeworden sind derartige F\u00e4lle in den vergangenen Jahren immer wieder einmal,\u00a0 wobei es sich dabei lediglich um die ber\u00fchmte Spitze des Eisberges handeln d\u00fcrfte, denn dem Vernehmen nach wird vom Mittel des VE gern und &#8222;reichlich Gebrauch&#8220; gemacht.<\/p>\n<h4>Dankenswerte Klarheit<\/h4>\n<p>Trotz ihrer unbestrittenen Allzust\u00e4ndigkeit f\u00fcr alle strafrechtlich sanktionierten Taten mit politischem Bezug, wird die Bezeichnung &#8218;Politische Polizei&#8216; in Staatsschutzkreisen nicht gern geh\u00f6rt: &#8222;Diese Bezeichnung wird von den Gegnern unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung st\u00e4ndig ge-braucht. Sie wollen damit den Eindruck erwecken, als ob die 14. K. die poli-tische Gesinnung der Bev\u00f6lkerung pr\u00fcfen und politisch Andersdenkende al-lein wegen ihrer Gesinnung verfolgen. (&#8230;) Mit der Bezeichnung &#8218;politische Polizei&#8216; werden deshalb die Angeh\u00f6rigen der polizeilichen Staatsschutz-dienststellen bewu\u00dft als &#8218;Spitzel&#8216; und &#8218;Schn\u00fcffler&#8216; des Verfassungsschutzes diffamiert. Zudem ist der Begriff &#8218;politische Polizei&#8216; durch die T\u00e4tigkeit der Gestapo im Dritten Reich in unseliger Weise belastet. Der Ausdruck sollte deshalb in unserem Sprachschatz verschwinden.&#8220; 23<br \/>\nDiesem Wunsche nachzukommen, wird jedoch zumindest solange nicht m\u00f6glich sein, wie sich in B\u00fcchern zur Staatsschutzthematik (siehe auch S. 86), die zudem noch ausdr\u00fccklich als &#8222;Hilfsmittel besonders f\u00fcr Auszubildende in der Polizei&#8220;24 empfohlen werden, S\u00e4tze finden wie dieser: &#8222;So ist es f\u00fcr die Polizei ohne Schwierigkeit m\u00f6glich, einen Verdacht, der nur wegen einer allgemeinen Aversion gegen bestimmte Gruppen gehegt wird, zum Anla\u00df von durchaus bel\u00e4stigenden Ermittlungen zu machen, indem z.B. wiederholte Identit\u00e4ts\u00fcberpr\u00fcfungen und Befragungen durchgef\u00fchrt werden.&#8220;25<\/p>\n<h6>Mit Fu\u00dfnoten im <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Hefte\/CILIP_042.pdf\">PDF der Gesamtausgabe<\/a>.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Otto Diederichs In Zeiten, da noch ehrlicher mit den Begriffen der deutschen Sprache umgegangen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,48],"tags":[],"class_list":["post-3886","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-042"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3886","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3886"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3886\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3886"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3886"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3886"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}