{"id":3958,"date":"1992-02-26T14:30:52","date_gmt":"1992-02-26T14:30:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3958"},"modified":"1992-02-26T14:30:52","modified_gmt":"1992-02-26T14:30:52","slug":"20-jahre-polizeiliche-informationstechnik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3958","title":{"rendered":"20 Jahre polizeiliche Informationstechnik"},"content":{"rendered":"<p>Der Startschu\u00df f\u00fcr den bundesweiten Einsatz von Informationstechnik bei der deutschen Polizei fiel im Jahre 1972. Mit insgesamt 35 angeschlossenen Terminals wurde das &#8222;Informationssystem Polizei&#8220; (INPOL) gestartet. In den zur\u00fcckliegenden 20 Jah-ren ist die polizeiliche Informationstechnik nicht nur stark angewachsen, auch die dahinterstehenden Konzeptionen wurden mehr-fach ge\u00e4ndert. Ausschlaggebend dabei waren vier Faktoren: die technische Entwicklung, die polizeilichen Bed\u00fcrfnisse und Interes-sen, die finanziellen Kapazit\u00e4ten und &#8211; wenn auch nur in geringem Ma\u00dfe &#8211; der Datenschutz.<!--more--><\/p>\n<h4>1. Ansatz: INPOL-Personenfahndung<\/h4>\n<p>W\u00e4hrend die L\u00e4nder in den sp\u00e4ten 60er Jahren zun\u00e4chst begonnen hatten ei-genst\u00e4ndige Ans\u00e4tze zur Einf\u00fcrung der Elektronischen Datenverarbeitung (EDV) in die polizeiliche T\u00e4tigkeit zu entwickeln und dabei z.T. auch inkompatible Techniken benutzten, setzte das ab 1972 aufgebaute INPOL-System erstmals bundesweite Akzente. Als erste Komponente wurde die Personenfahndung eingef\u00fchrt. Der Fahndungsbestand, der bis dahin im &#8218;Deutschen Fahndungsbuch&#8216; enthalten war, wurde in den folgenden Jahren schrittweise computerisiert. Das unhandliche Fahndungsbuch &#8211; dessen Erstellung und Auslieferung an die Dienststellen mehrere Wochen in Anspruch nahm &#8211; wurde von der sekundenschnell abfragbaren Fahndungsdatei verdr\u00e4ngt.<\/p>\n<p>Anhand der Fahndungsabfrage, einem einfachen &#8222;Dialog&#8220;, wurden zugleich auch die wesentlichen Prinzipien des Verbundsystems entwickelt. Verbunden wurden die technisch unterschiedlichen Datenverarbeitungssysteme der Landespolizeien und das zentrale Datenverarbeitungssystem des Bundeskriminalamtes (BKA). Die Fahndungsdaten wurden in allen beteiligten Systemen parallel gespeichert und sind von jedem Terminal aus erreichbar &#8211; ob nun direkt an das BKA oder an ein Landessystem angeschlossen. \u00c4nderungen oder L\u00f6schungen k\u00f6nnen via Terminal durch die Datenbesitzer, d.h. die ausschreibende Dienststelle, selbst vorgenommen werden. Durch den Verbund bleiben auch die Datenbest\u00e4nde der \u00fcbrigen Beteiligten immer aktuell.<\/p>\n<p>Die Umstellung der Personenfahndung auf EDV war eine erhebliche b\u00fcrokratische Rationalisierung und wurde daher stets als erfolgversprechendes Beispiel genannt. Neue Methoden, wie etwa die verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollstelle, wurden dadurch erst erm\u00f6glicht &#8211; mit dem Fahndungsbuch h\u00e4tte jede Massenkontrolle unweigerlich in einem riesenhaften Stau geendet. Konnten die Zahlen der Fahndungsaufgriffe in den ersten Jahren zun\u00e4chst kontinuierlich gesteigert werden, so war ab Ende der 70er Jahre eine Stagnation unausweichlich.<\/p>\n<h4>2. Ansatz: Straftaten-\/Straft\u00e4terdatei<\/h4>\n<p>Mit einer zweiten Version des INPOL-Konzeptes sollten die erfolgreichen Wege weiter beschritten werden. Ziel der Neuauflage war eine umfassende Straftaten-\/Straft\u00e4ter-Datei (SSD). Dieser &#8222;modus-operandi-Datei&#8220; lag die Vorstellung zugrunde, da\u00df Straft\u00e4ter den von ihnen begangenen Delikten und den dabei einmal angewandten Begehungsweisen (modus operandi) treu bleiben. Aufgrund dieser angenommenen Perseveranz sollte der Vergleich von aufgekl\u00e4rten mit ungekl\u00e4rten Straftaten neue Ans\u00e4tze f\u00fcr die Ermittlung schaffen.<\/p>\n<p>Als erster Schritt hierzu wurde die Personenkomponente der SSD aufgebaut, die den Namen &#8218;Zentraler Personenindex&#8216; (ZPI) erhielt. Nicht nur die Personalien von Verd\u00e4chtigen, auch die von Zeugen, Hinweisgebern etc. wurden in diesem Programm sowohl auf Bundesebene als auch bei den Landeskriminal\u00e4mtern erfa\u00dft. Parallel dazu wurde ein Gro\u00dfversuch gestartet, bei dem bundesweit ausgew\u00e4hlte (im Saarland s\u00e4mtliche) Delikte erfa\u00dft und katalogisiert werden sollten. Ein weiteres Ziel dabei war, den kriminalpolizeilichen Meldedienst zu computerisieren.<\/p>\n<h4>1980\/81 &#8211; Beschneidung des Gr\u00f6\u00dfenwahns<\/h4>\n<p>Die Wende zum neuen Jahrzehnt brachte auch eine Wende f\u00fcr INPOL, f\u00fcr die es zwei Gr\u00fcnde gab:<br \/>\n&#8211; Zum einen stellte sich der Gro\u00dfversuch der SSD als gro\u00dfer Flop heraus. Die beabsichtigte Katalogisierung von Straftaten stie\u00df auf erhebliche Schwie-rigkeiten. Die Kataloge wurden von Sachbearbeitern unterschiedlich gehandhabt, und auch die Standardisierung der Erfassung bereitete gro\u00dfe Schwierigkeiten. W\u00e4re es dabei nur um technische und praktische Probleme gegangen, so h\u00e4tte SSD in dieser Form noch eine Chance gehabt. Tats\u00e4chlich jedoch ging es an die Grundsubstanz der Perseveranz-Theorie, die sich zumindest in der bisherigen Form nicht mehr halten lie\u00df. In der Folge entbrannte eine der wenigen gro\u00dfen innerpolizeilichen Kontroversen. Verteidiger und Gegner der Perseveranz-These lieferten sich im kriminalpolizeilichen Fachorgan &#8222;Krimi-nalistik&#8220; und den polizeiinternen Forschungen eine zum Teil polemische Debatte. Die SSD wurde zun\u00e4chst reduziert auf einige zentrale Falldateien. Die Umstellung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes auf EDV harrt noch immer der Verwirklichung:<\/p>\n<p>&#8211; Zum anderen revidierte die Innenministerkonferenz (IMK) auf Dr\u00e4ngen der Datenschutzbeauftragten das Konzept des ZPI. Mit dem Beschlu\u00df zum &#8218;Kriminalaktennachweis&#8216; (KAN) wurden die Personendateien (mit Ausnahme der Fahndung) regionalisiert. Nur noch bei schweren und \u00fcberregional relevanten Straftaten sollten die Daten der Verd\u00e4chtigen zentral beim BKA gespeichert werden d\u00fcrfen. Die Reaktion der f\u00fchrenden Polizeibeamten in den ersten Jahren nach der Umstellung war heftig.<\/p>\n<p>Der KAN-Beschlu\u00df und die &#8218;Richtlinien zur F\u00fchrung von Kriminalpolizeilichen Sammlungen&#8216; (KpS-Richtlinien) von 1981, die zum ersten Mal &#8211; wenn auch nur per Rechtsverordnung &#8211; Fristen einf\u00fchrten, nach deren Ablauf die weitere Erforderlichkeit der Speicherung eines Datums gepr\u00fcft werden mu\u00df, bildeten die einzigen gr\u00f6\u00dferen politischen Einschnitte in die polizeiliche Da-tenverarbeitung. Der KAN-Beschlu\u00df hatte vor allem eine gr\u00f6\u00dfere Umorganisierung zur Folge. Erst Ende 1983 konnte der KAN im Verbund zwischen dem BKA und den Systemen der Landeskriminal\u00e4mter (LK\u00c4) daher in Betrieb gehen. Bei den anderen Personendateien (Haftdatei, Erkennungsdienstdatei) verz\u00f6gerte sich die Einf\u00fchrung noch weiter.<br \/>\nDie Bedeutung der KpS-Richtlinien ist vor allem darin zu sehen, da\u00df alte und inaktuelle Daten gel\u00f6scht werden mu\u00dften. Die Tatsache, da\u00df nach der Einf\u00fchrung der KpS-Richtlinien allein in Baden-W\u00fcrttemberg 58.000 Datens\u00e4tze gel\u00f6scht werden mu\u00dften, verdeutlicht die quantitative Begrenzung, die von den Richtlinien ausging. Zum anderen wird daran erkennbar, wie viele (letztlich auch nach Kriterien b\u00fcrokratischer Rationalit\u00e4t) unn\u00f6tige Daten die Polizei gespeichert hielt.<br \/>\nWas vor dem Hintergrund polizeilicher Proteste zun\u00e4chst als Erfolg des Da-tenschutzes erschien, reduziert sich bei genauerer Betrachtung als notwendige Rationalisierung. Dies um so mehr, als es sich beim KAN und bei den korre-spondierenden Komponenten der Landessysteme um blo\u00dfe Hinweissysteme handelt, die auch nach der Reduzierung noch viel zu gro\u00df sein d\u00fcrften, denn die Bestimmungen \u00fcber die zur bundesweiten Speicherung zugelassenen Daten sind sehr weitmaschig. Dies hat zur Folge, da\u00df z.B. Daten \u00fcber allt\u00e4gliche Auseindersetzungen, die als Sachbesch\u00e4digungen, K\u00f6rperverletzungen o.\u00e4. angezeigt und vermutlich nie mehr gebraucht werden, erst nach Ablauf der Pr\u00fcffrist gel\u00f6scht werden. Die Bedeutung von Hinweissystemen wie des KAN reduziert sich daher vielfach auf eine rein buchhalterische, die etwa zur Erstellung der polizeilichen Kriminalstatistik dient.<\/p>\n<h4>Von PIOS2 zum PC &#8211; Ermittlungsunterst\u00fctzung<\/h4>\n<p>Im Unterschied zu solchen reinen Hinweisdateien kommt den PIOS-Dateien eine gr\u00f6\u00dfere Bedeutung f\u00fcr die Recherchet\u00e4tigkeit zu. W\u00e4hrend die Datens\u00e4tze im KAN nur auf die jeweiligen aktenm\u00e4\u00dfigen Fundstellen verweisen, enthalten die Datens\u00e4tze in PIOS-Systemen Hinweise, die sie mit anderen Datens\u00e4tzen verkn\u00fcpfen, sowie freitextliche Informationen \u00fcber eine Person, Institution, ein Objekt (z.B. eine Wohnung) oder eine Sache. Recherchiert werden kann \u00fcber die Verkn\u00fcpfungshinweise und \u00fcber Suchworte, wobei jeder Begriff verwendbar ist und auch im freien Text gesucht werden kann.<\/p>\n<p>Diese Dateiform wurde 1976 zum ersten Mal in der Terrorismusbek\u00e4mpfung eingesetzt, war aber nie nur f\u00fcr diesen Bereich gedacht. 1986 wurde das Konzept \u00fcberarbeitet. &#8218;PIOS-Terrorismus&#8216; und &#8218;PIOS-Staatsgef\u00e4hrdung&#8216; wur-den zusammengelegt zur &#8218;Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit&#8216; (APIS). Nach demselben Muster funktionieren APOK (Arbeitsdatei PIOS Organisierte Kriminalit\u00e4t) und APR (Arbeitsdatei PIOS Rauschgift) (Siehe hierzu auch S. 46). Wie schon an den Dateinamen erkennbar, fand diese Konzeption vor allem in den Spezialbereichen der kriminalpolizeilichen Ermittlung ihre Anwendung. APIS ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Staatsschutzabteilungen, APOK nur f\u00fcr die Spezialdienststellen zur Bek\u00e4mpfung der Organisierten Kriminalit\u00e4t zug\u00e4nglich. Alle PIOS-Dateien werden als Zentraldateien gef\u00fchrt, d.h. die Speicherung erfolgt ausschlie\u00dflich im BKA, der Zugriff von au\u00dferhalb geschieht \u00fcber direkt angeschlossene Terminals. W\u00e4hrend die Funktion der Fahndungsdatei darin besteht, die Fahndungsnotierungen m\u00f6glichst allen Beamten auf jeder Stufe der polizeilichen T\u00e4tigkeit zug\u00e4nglich zu machen, und Hinweisdateien wie KAN allen kriminalpolizeilichen Sachbearbeitern den Zugriff auf die Akten einer entsprechenden Person er\u00f6ffnen sollen, geht es bei den PIOS-Dateien darum, den Zugang der normalen Polizeibeamten zu den (h\u00e4ufig durch V-Leute oder verdeckte Ermittler zusammengetragenen) Daten auszuschlie\u00dfen. Entsprechend ist auch der Inhalt dieser Dateien. Nicht nur Verd\u00e4chtige sind hier gespeichert, sondern auch Kontaktpersonen, Personen, die einem bestimmten Umfeld angeh\u00f6ren oder sich an einem observierten Ort aufhielten etc. Die Daten sind dementsprechend sensibel: sie enthalten nicht nur sog. harte Daten (Personalien, Hinweise auf Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen), sondern auch blo\u00dfe Vermutungen, Beobachtungen, ungepr\u00fcfte Hinweise. Die Speicherung der sog. &#8222;anderen Personen&#8220; ist bereits mehrfach von den Datenschutzbeauftragten ger\u00fcgt worden.<\/p>\n<p>\u00c4hnliche Probleme zeigen sich bei den Spurendokumentationen (SPUDOK), einem Verfahren, das von den Landeskriminal\u00e4mtern (LK\u00c4) Nordrhein-Westfalens und Bayerns entwickelt wurde. Es soll die im Rahmen von gr\u00f6\u00dferen Ermittlungskomplexen anfallenden Informationen erschlie\u00dfen helfen. Spudok-Dateien, die sowohl vom BKA als auch von den LK\u00c4 betrieben werden k\u00f6nnen, sollen nur zeitlich begrenzt angelegt werden. Nach Abschlu\u00df des Verfahrens sollen die Dateien aufgel\u00f6st und die Daten entweder gel\u00f6scht oder &#8211; falls sie von weiterer Bedeutung sind &#8211; in ein entsprechendes PIOS-System \u00fcberf\u00fchrt werden. In vielen F\u00e4llen werden die Verfahren aber \u00fcber Jahre hinweg gef\u00fchrt, so da\u00df von einer im eigentlichen Sinne tempor\u00e4ren Speicherung nicht mehr die Rede sein kann. Besondere Bekanntheit erreichten die Spudok-Verfahren, mit denen in G\u00f6ttingen die linke Szene oder die Anti-Atom-Bewegung im Wendland ausgeleuchtet wurden.<\/p>\n<p>Die Inflation der Spudok-Anwendungen und mehr noch der wachsende Einsatz von Personalcomputern zeigt nicht nur die Anwendung der EDV bei der Ermittlungst\u00e4tigkeit insbesondere von Spezialdienststellen oder Sonderkom-missionen der Kriminalpolizei, sondern auch die Tendenz zur Benutzung kleinerer Dateiformen mit einer \u00fcberschaubaren Datenmenge und entsprechend gr\u00f6\u00dferer Schnelligkeit. Diese Entwicklung entspricht dem allgemeinen Trend technischer Entwicklung, wie er im privatwirtschaftlichen Bereich schon fr\u00fcher durchgeschlagen hat.<\/p>\n<h4>Kommunikationstechnologie<\/h4>\n<p>Neben den direkten Ermittlungshilfen wurde in den 80er Jahren auch dem \u00dcbertragungsnetz gr\u00f6\u00dfere Bedeutung einger\u00e4umt. Bereits seit Ende der 70er Jahre wurde der Plan verfolgt, ein &#8218;Digitales integriertes Sondernetz der Po-lizei f\u00fcr Sprache, Daten und Bilder&#8216;, kurz: DISPOL, zu schaffen. Abgezielt wurde dabei nicht nur auf die Zusammenfassung der verschiedenen polizeilichen Kommunikationsnetze in einem einzigen, sondern zugleich auch auf die Entlastung der Datenverarbeitungszentralen. Die Informationswege sollten nicht l\u00e4nger &#8211; wie bei INPOL &#8211; sternf\u00f6rmig \u00fcber die Zentralen des BKAs oder der Landeskriminal\u00e4mter verlaufen. Angestrebt wurde nun eine Vermaschung, die es z.B. einem LKA erlauben w\u00fcrde, direkt beim System des Nachbarlandes anzufragen oder dorthin Informationen weiterzuleiten. Die Zentralen sollten so entlastet und die Kommunikation durch den Einsatz von modernen Vermittlungsrechnern (Netzknotenrechnern) beschleunigt werden. Au\u00dferdem w\u00e4re damit die durch den KAN-Beschlu\u00df erfolgte Regionalisierung der Speicherung wieder ausgehebelt.<\/p>\n<p>DISPOL wurde nur in Bayern auf Landesebene umgesetzt. Andere Bundesl\u00e4nder &#8211; z.B. Niedersachsen &#8211; begn\u00fcgten sich mit der Integration von Fernschreib- und Datensystemen. Berlin bedient sich eines automatischen Vermittlungssystems (Transdata-Terminal-System), das dem &#8218;Informationssystem Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8216; (ISVB) vorgeschaltet ist und die Anfrage vom Terminal an das entsprechende Programm des ISVB oder der INPOL-Zentrale beim BKA lenkt. Mit der Einf\u00fchrung der ISDN-Technologie (Integrated Services Digital Network) durch die Bundespost erh\u00e4lt diese Kommunikationstechnik auch bei der Polizei immer gr\u00f6\u00dfere Bedeutung. Zwar w\u00e4re die Verwirklichung von DISPOL erheblich besser realisierbar als noch Anfang der 80er Jahre, doch sind die tats\u00e4chlichen Chancen der Realisierung wohl eher gering. Zum einen w\u00fcrde ein solches Konzept, das letztmalig w\u00e4hrend einer Arbeitstagung des BKA 1988 angesprochen wurde,4 \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum erhebliche Investitionen erfordern; zum anderen wird unterdessen vor allem seitens der L\u00e4nder argumentiert, da\u00df getrennte Netze insbesondere bei Gro\u00dflagen gr\u00f6\u00dfere Flexibilit\u00e4t bedeuten w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Vielfach lie\u00dfen sich die Polizeien anfangs von dem \u00fcbersch\u00e4umenden elek-tronischen Markt mitrei\u00dfen. Planlosigkeit und technische Inkompatibilit\u00e4ten waren das Ergebnis. Vielfach wird zun\u00e4chst also die Modernisierung der vor einem Jahrzehnt noch hochmodernen Techniken anstehen.<\/p>\n<h5>Heiner Busch ist Redaktionsmitglied und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6>1 s. &#8222;Literatur zum Schwerpunkt&#8220;<br \/>\n2 PIOS steht f\u00fcr Personen, Institutionen, Objekte und Sachen<br \/>\n3 vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 26, 1\/1987, S. 51<br \/>\n4 vgl. K\u00fcster, Informationstechnologie, Entwicklung und Auswirkungen auf die Polizei, in: BKA-Vortragsreihe Bd. 35, 1990, S. 180<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Startschu\u00df f\u00fcr den bundesweiten Einsatz von Informationstechnik bei der deutschen Polizei fiel im Jahre<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,47],"tags":[],"class_list":["post-3958","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-041"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3958","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3958"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3958\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3958"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3958"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3958"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}