{"id":3987,"date":"1991-12-26T17:52:53","date_gmt":"1991-12-26T17:52:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=3987"},"modified":"1991-12-26T17:52:53","modified_gmt":"1991-12-26T17:52:53","slug":"auf-dem-weg-ins-polizeiliche-europa-spanien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=3987","title":{"rendered":"Auf dem Weg ins polizeiliche Europa &#8211; Spanien"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p>Spanien ist am 25. Juni dieses Jahres ebenfalls dem Schengener Abkommen beigetreten. Nicht erst seit diesem Tag bem\u00fcht sich die dortige Regierung um eine Integration ins polizeiliche Europa. Schon in den 70er Jahren gab es Pl\u00e4ne f\u00fcr einen maschinenlesbaren Personalausweis nach deutschem Vorbild, die nunmehr in die Praxis umgesetzt werden. Als Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme am Informationsaustausch im Rahmen des Abkommens mu\u00df auch ein Datenschutzgesetz verabschiedet werden, von dem die &#8222;Comi-si\u00f3n Libertades e Inform\u00e1tica&#8220;, die neugegr\u00fcndete spanische Da-tenschutzvereinigung, behauptet, es sei schlechter als der gesetzlose Zustand.<!--more--><\/p>\n<p>Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen verst\u00e4rkt sich der seit Jahren sp\u00fcrbare Druck der spanischen Ausl\u00e4nderpolitik, der sich am deutlichsten im Anstieg der offiziellen Zahlen der an der Grenze zur\u00fcckgewiesenen, ausge-wiesenen und festgenommenen Ausl\u00e4nder niederschl\u00e4gt.<\/p>\n<p><a href=\"\/files\/2015\/02\/CILIP-040-Busch.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-3988\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-040-Busch.png\" alt=\"CILIP 040 Busch\" width=\"930\" height=\"471\" srcset=\"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-040-Busch.png 930w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-040-Busch-300x152.png 300w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-040-Busch-768x389.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 930px) 100vw, 930px\" \/><\/a><\/p>\n<p>1989 erh\u00f6hte die spanische Regierung die Geldmenge, die Ausl\u00e4nder bei der Einreise nach Spanien neben ihren Papieren vorweisen m\u00fcssen. Wenige Tage vor der Unterzeichnung des Schengen-Abkommens wurde ferner f\u00fcr die gesamten Maghreb-L\u00e4nder (Tunesien, Algerien, Marokko) eine Visumspflicht eingef\u00fchrt. Im Vorgriff darauf begann die Polizei Kontrollen auch in Ceuta und Melilla, zwei zu Spanien geh\u00f6renden St\u00e4dten auf der marokkanischen Seite der Meerenge von Gibraltar, einzuf\u00fchren. Marokkanischen Staatsangeh\u00f6rigen wird die Einreise nach Ceuta und Melilla nur noch mit einem Passierschein gestattet, die Zahl der Einreisenden ist aufgrund der strikteren Kontrollen erheblich zur\u00fcckgegangen.1 Weiter m\u00fcssen sich nun auch spanische Staatsangeh\u00f6rige dieser St\u00e4dte bei Reisen in das Mutterland ausweisen.<br \/>\nAls n\u00e4chster Schritt, so wird vermutet, wird Spanien sich ebenso wie Portugal (das sich bereits verpflichtet hat, brasilianische B\u00fcrger st\u00e4rkeren Einrei-sekontrollen zu unterwerfen) gegen\u00fcber Lateinamerikanern, die traditionell ohne gr\u00f6\u00dfere Probleme einreisen konnten, restriktiver vorgehen. Gen\u00e4hrt wird diese Vermutung u.a. durch die Forderung Belgiens und der Niederlande nach Einf\u00fchrung einer Visumspflicht f\u00fcr Kolumbianer, Bolivianer und Peruaner.<\/p>\n<h4>Personalausweis und Sicherheitsgesetz<\/h4>\n<p>Aber nicht nur die Ausl\u00e4nderpolitik verl\u00e4uft nach europ\u00e4ischem Muster, sondern auch die Polizeipolitik gegen\u00fcber Inl\u00e4ndern. Im Jahre 1944 hatte Francos Regierung einen Personalausweis eingef\u00fchrt, der zu einem der zentralen Kontroll- und Erfassungsinstrumente der Informationsdienste, der politischen Abteilungen, der Polizei und der Guardia Civil wurde. Dieser bis heute ge-br\u00e4uchliche Personalausweis enth\u00e4lt nicht nur die Personenangaben des Inhabers und eine Personenkennziffer (PKZ) f\u00fcr alle b\u00fcrokratischen Vorg\u00e4nge, sondern dar\u00fcber hinaus einen Fingerabdruck sowie die Namen, Vornamen und Geburtsdaten der Eltern. Letztere wurden bisher vor allem deswegen erhoben, weil die Zugeh\u00f6rigkeit zur politischen Linken oft famili\u00e4r &#8222;vererbt&#8220; wird.<\/p>\n<p>Der \u00dcbergang zur Demokratie hat dieses Dokument der Diktatur nicht beseitigt. Bereits in den 70er Jahren gab es Pl\u00e4ne f\u00fcr einen neuen Personalausweis, der nach bundesdeutschem Vorbild maschinenlesbar sein sollte. W\u00e4hrend sich der bundesdeutsche Personalausweis &#8222;nur&#8220; eines nat\u00fcrlichen Personenkennzeichens (Name, Vorname, Geburtsdatum) bedient, enth\u00e4lt die Lesezone des spanischen weiterhin eine Nummer als PKZ; sie ist identisch mit der Steuernummer, nach der auch in der Sozialversicherung, bei Anstellungen usw. gearbeitet wird.<\/p>\n<p>Im neuen Ausweis sind die Daten der Eltern und die Fingerabdr\u00fccke zwar nicht mehr enthalten, doch hat die Polizei weiterhin direkten Zugriff auf diese Daten. Nach wie vor werden bei der Ausstellung der Ausweise erken-nungsdienstliche Ma\u00dfnahmen vorgenommen. Die Fingerabdr\u00fccke werden inzwischen im Computersystem der Comisar\u00eda de Documentaci\u00f3n erfa\u00dft und sind von einer Datenstation der Nationalpolizei, der Guardia Civil und des Geheimdienstes CESID direkt abfragbar. Die Polizeien der autonomen Regionen haben bisher keinen Zugang zu diesem System und betreiben, wie  auch in anderen Angelegenheiten, ihre eigenen Datenbanken. Um das Ungleichgewicht zu beseitigen, hat die autonome Polizei des Baskenlandes, die Ertzantza, sich daher an den Daten der Volksz\u00e4hlung sowie des Telefonregisters bedient und verf\u00fcgt daher \u00fcber ein Adre\u00dfregister mit umfangreichen Sozialdaten f\u00fcr den gr\u00f6\u00dften Teil der B\u00fcrger ihrer Region.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der Einf\u00fchrung des neuen Ausweises ist auch ein Gesetz zu sehen, das Ende November verabschiedet wurde. Das &#8222;Gesetz \u00fcber die b\u00fcrgerliche Sicherheit&#8220;, nach dem verantwortlichen Innenminister auch als &#8222;Corcuera-Gesetz&#8220; bekannt, erlaubt der Polizei die Festnahme und erkennungsdienstliche Behandlung jeder Person, die an einer Kontrollstelle ohne Ausweis angetroffen wird. Ferner werden der Polizei M\u00f6glichkeiten einger\u00e4umt, bei Verdacht auf Drogenhandel ohne richterlichen Befehl Hausdurchsuchungen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<h4>Datenschutz(verhinderungs)gesetz<\/h4>\n<p>W\u00e4hrend das Corcuera-Gesetz auf breiten Protest inner- und au\u00dferhalb des Parlaments st\u00f6\u00dft, wird der Entwurf des Datenschutzgesetzes kaum wahrgenommen. Nachdem bereits 1988 ein Entwurf vorgelegen hatte, der wieder in den Schubladen verschwand, beeilt sich die spanische Regierung nun, da die Verabschiedung eines Datenschutzgesetzes formale Voraussetzung f\u00fcr die im Sommer 1992 geplante Ratifikation des Schengener Abkommens ist. &#8222;Das Gesetz kommt sp\u00e4t und ist schlecht&#8220;, lautet das Urteil der in San Sebasti\u00e1n erscheinenden neuen Datenschutzzeitschrift &#8222;Kristal&#8220;.  Tats\u00e4chlich ist die Regierung bereits seit 1978 ein solches Gesetz schuldig. Die spanische Ver-fassung von 1978 schreibt in Art. 18 Abs. 4 vor, da\u00df ein ausf\u00fchrendes Gesetz den Gebrauch der Informationstechnik begrenzen m\u00fcsse, &#8222;um die Ehre und die pers\u00f6nliche und famili\u00e4re Intimit\u00e4t der B\u00fcrger zu sch\u00fctzen und die volle Aus\u00fcbung ihrer Rechte zu garantieren&#8220;. Der Entwurf folgt im wesentlichen den auch in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern \u00fcblichen Formen: Daten d\u00fcrfen nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung erhoben und nur zu den Zwecken verarbeitet und weitergegeben werden, zu denen sie erhoben wurden. Die Betroffenen haben ein Recht auf Berichtigung, Ver\u00e4nderung bzw. L\u00f6schung sowie auf Auskunft, au\u00dferdem wird eine Datenschutzbeh\u00f6rde gebildet.<\/p>\n<p>Aber auch hinsichtlich der Ausnahmen, die den Entwurf wieder in sein Gegenteil verkehren, hat die spanische Regierung von europ\u00e4ischen Vorbildern gelernt: Das Gesetz betrifft nur die in automatisierten Dateien gespeicherten Daten. Ferner kann die Auskunft verweigert werden, wenn dadurch die Aus\u00fcbung der rechtm\u00e4\u00dfigen Aufgaben der \u00f6ffentlichen Verwaltung verhindert oder erschwert wird oder wenn die nationale Verteidigung oder \u00f6ffentliche Sicherheit betroffen sind (Art. 22 des Entwurfs). W\u00e4hrend im Grundsatz sensible Daten nur mit Zustimmung erhoben werden d\u00fcrfen, erlaubt Art. 7 die Erhebung aufgrund eines Gesetzes und Art. 20 f\u00fcr polizeiliche Ermittlungen, die nicht weiter qualifiziert werden. Die zu schaffende Datenschutzbeh\u00f6rde wird direkt dem Innenminister unterstellt.<\/p>\n<p>Zwar ist die spanische Polizei in weit geringerem Ma\u00dfe informatisiert als etwa die bundesdeutsche, auch gibt es nach wie vor eine strikte Trennung der Datensysteme der verschiedenen Polizeien. Wie wichtig aber ein effektiver Datenschutz gerade im Sicherheitsbereich ist, zeigt die Tatsache, da\u00df 14 Jahre nach der Amnestie f\u00fcr unter der Franco-Diktatur begangene politische Delikte die entsprechenden Daten noch immer erfa\u00dft sind und nach wie vor Personen aufgrund der Speicherung dieser Daten angehalten und festgenommen werden.<\/p>\n<h6>1 El Pa\u00eds v. 16.5.91<br \/>\n2 Aierbe, Peio: Ley org\u00e1nica para la regulaci\u00f3n del tratamiento automatizado de datos personales &#8211; tarde y mal, in: Kristal, 3\/1991, S. 4 ff., siehe auch die Forderungen der Comisi\u00f3n de Libertades e Inform\u00e1tica (CLI), die am 1.7.1991 in Madrid vorgelegt wurden. Die CLI ist ein Zusammenschlu\u00df von Menschenrechts- und anderen Nicht-Regierungsorganisationen. Parallel dazu hat sich auch im Baskenland eine Datenschutzvereinigung gebildet<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Spanien ist am 25. 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