{"id":4017,"date":"1991-12-26T18:27:20","date_gmt":"1991-12-26T18:27:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4017"},"modified":"1991-12-26T18:27:20","modified_gmt":"1991-12-26T18:27:20","slug":"genetischer-fingerabdruck-wird-allzweck-methode-auf-dem-weg-zur-genetischen-rasterfahndung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4017","title":{"rendered":"Genetischer Fingerabdruck wird Allzweck-Methode &#8211; auf dem Weg zur genetischen Rasterfahndung?"},"content":{"rendered":"<h3>von Bernhard Gill<\/h3>\n<p>Obwohl die Anwendung des &#8222;genetischen Fingerabdrucks&#8220; wissenschaftlich, rechtlich und politisch noch sehr umstritten ist, werden im Alltag von Polizei und Rechtsprechung l\u00e4ngst Tatsachen geschaffen. Weltweit bedienen sich immer mehr Labors z.T. noch v\u00f6llig unausgereifter molekulargenetischer Techniken, um menschliche Sekrete wie Blut und Sperma individuellen &#8222;Spurenlegern&#8220; zuzuord-nen. Vor Gericht scheitert die Anfechtung dieser Beweismittel h\u00e4ufig an der Undurchschaubarkeit der Methoden und der Technikgl\u00e4ubigkeit von Richtern und Verteidigern.<!--more--><\/p>\n<p>Mit molekulargenetischen Methoden ist es seit ca. sechs Jahren m\u00f6glich, be-stimmte individuelle Muster der DNA, d.h. der Erbsubstanz eines Menschen, zu erkennen. Diese Muster sind vermutlich in allen Zellen eines Individuums gleich und sollen sich von Mustern anderer Menschen mit hoher Ausschlu\u00df-wahrscheinlichkeit unterscheiden. Damit kann nun &#8211; zumindest theoretisch &#8211; die Herkunft jedweden Zellmaterials, auch etwa von Haaren, Hautfetzen, Speichel etc., gekl\u00e4rt werden. Da die Muster &#8211; jeweils zur H\u00e4lfte &#8211; vererbt werden, k\u00f6nnen sie auch zur Feststellung von Verwandtschaftsverh\u00e4ltnissen herangezogen werden.<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber der herk\u00f6mmlichen forensischen Blutgruppenanalytik sind anfangs  f\u00fcr die DNA-Analyse weitere Vorteile postuliert worden:<br \/>\n* Sensitivit\u00e4t gegen\u00fcber geringeren Spurenmengen,<br \/>\n* Sensitivit\u00e4t gegen\u00fcber \u00e4lteren, verunreinigten oder anderweitig in<br \/>\nMitleidenschaft gezogenen Spuren,<br \/>\n* h\u00f6here Ausschlu\u00dfwahrscheinlichkeit.<br \/>\nDiese Vorteile konnten allerdings in der Praxis bisher noch nicht in allen F\u00e4llen realisiert werden.<\/p>\n<h4>Ausbreitung forensischer DNA-Labors<\/h4>\n<p>Erstmals wurde die Anwendbarkeit molekulargenetischer Methoden zur Spu-renidentifizierung von einer englischen Arbeitsgruppe im Jahre 1985 be-schrieben. Schon kurze Zeit sp\u00e4ter wurde dies weltweit von privaten Firmen an-geboten. Sie werden f\u00fcr Vaterschaftsgutachten, zum Nachweis der Herkunft verschleppter Kinder in Argentinien und von der britischen Einwande-rungsbeh\u00f6rde zur \u00dcberpr\u00fcfung der Elternschaft eingesetzt. Auch die Straf-verfolgungsbeh\u00f6rden vieler L\u00e4nder nutzten anfangs vor allem die Dienste von ICI\/Cellmark Diagnostics (Gro\u00dfbritannien). In Deutschland wurden sie erstmals 1988 in Berlin bei einem Sexualmord zur \u00dcberf\u00fchrung des Beschuldigten in Anspruch genommen.<\/p>\n<p>Aber auch in rechtsmedizinischen Instituten an Universit\u00e4ten und den krimi-naltechnischen Labors der Polizei hat sich die neue Untersuchungsmethode inzwischen weltweit etabliert. In Gro\u00dfbritannien sind hier vor allem das Zentrale Forschungsinstitut des britischen Innenministeriums (Central Research and Support Establishment\/CSRE) und das Labor der Metropolitan Police in London zu nennen. In den USA, wo weiterhin \u00fcberwiegend von Privatfirmen ge-testet wird, hat die FBI-Academy 1989 eine eigene Untersuchungsabteilung aufgebaut. In der Bundesrepublik wurde 1987 zun\u00e4chst eine kriminaltechnische Arbeitsgruppe gebildet. Im Oktober 1989 wurden die Labors des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden und der Landeskriminal\u00e4mter (LK\u00c4) in Stuttgart und Berlin vom Probe- in den sog. Wirkbetrieb \u00fcberf\u00fchrt. Zwischenzeitlich kann nach Angaben des BKA die Untersuchung auch bei den Kriminalpolizeien in M\u00fcnchen, Mainz und Hannover vorgenommen werden; das Gen-Labor beim hessischen LKA hat den Probebetrieb aufgenommen. Beim Gemeinsamen Landeskriminalamt (GLKA) der f\u00fcnf neuen L\u00e4nder wird ein Labor aufgebaut, da\u00df nach der &#8222;Abwicklung&#8220; des GLKA2 voraussichtlich vom Land Brandenburg \u00fcbernommen wird. In Nordrhein-Westfalen und Hamburg wird die Einrichtung polizeilicher Gen-Labors vorbereitet.<\/p>\n<p>Insgesamt sind in Europa drei Massenanwendungen genetischer Untersuchung bekannt geworden, die erste Anfang 1987 in Leicestershire (Gro\u00df-britannien). 5.511 M\u00e4nner zwischen 16 und 34 Jahren, die in der N\u00e4he des Tatorts lebten, wurden einer Blutuntersuchung unterzogen.<\/p>\n<p>Der T\u00e4ter wurde entdeckt, als er versuchte, der Untersuchungsstelle eine falsche Blutprobe unterzuschieben. In Buckinghamshire (Gro\u00dfbritannien) sollten Anfang 1988 4.000 M\u00e4nner zwischen 17 und 50 Jahren zur Untersuchung einbestellt werden.<\/p>\n<p>&#8222;Die Abgabe von Blut und Speichel wird freiwillig sein, aber jeder der sich weigert, wird nach den Gr\u00fcnden gefragt werden&#8220;, hie\u00df es in der Fachpresse.3 Im Raum M\u00fcnster lud die Kriminalpolizei 1989 nach intensiven Vorermittlungen 92 M\u00e4nner zur Blutuntersuchung vor.<\/p>\n<p>Es erschienen 89 Personen, die ihre Bereitwilligkeit zur Blutentnahme er-kl\u00e4rten, &#8222;wozu sicherlich in einigen F\u00e4llen das vorherige intensive pers\u00f6nli-che Vorgespr\u00e4ch beigetragen haben d\u00fcrfte&#8220;, wie beteiligte Polizeibeamten freim\u00fctig berichten.4 Drei M\u00e4nner verweigerten &#8222;trotz erneuter Befragung&#8220; die Zusammenarbeit. &#8222;Relativ problemlos konnten hier jedoch Beschl\u00fcsse gem\u00e4\u00df   81a StPO erwirkt und auch vollstreckt werden&#8220;. Der &#8222;Spurenleger&#8220; wurde unter den &#8222;Freiwilligen&#8220; entdeckt.<\/p>\n<p>In den USA ist der &#8222;genetische Fingerabdruck&#8220; bis Ende 1989 in ca. 2.000 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingesetzt und in \u00fcber 185 F\u00e4llen als Beweismittel vor Gericht zugelassen worden. In Gro\u00dfbritannien wurde er bis Anfang 1991 ebenfalls im Rahmen von ca. 2.000 strafrechtlichen Ermitt-lungsverfahren von privaten, universit\u00e4ren und polizeilichen Instituten durchgef\u00fchrt. Nach Angaben des BKA wurden in der BRD allein in den Po-lizeilabors seit Aufnahme des &#8222;Wirkbetriebs&#8220; 1989 bis Ende 1990 ca. 200 F\u00e4lle bearbeitet, wobei es sich zu ca. 90% um Sexualdelikte handelte. \u00d6ffentlich bekannt wurde eine ganze Reihe von Strafverfahren, in denen der genetische Fingerabdruck als Beweismittel verwendet wurde5 bzw. Verfahren, die wegen unterlassenem DNA-Test in die Revision gingen.6<\/p>\n<p>Neben der Strafverfolgung wird der &#8222;Fingerabdruck&#8220; aber auch schon zu pr\u00e4ventiven Zwecken eingesetzt. In den USA gibt es in 13 Bundesstaaten Ge-setze, die der Polizei die Sammlung der genetischen Fingerabdr\u00fccke von Verurteilten erlauben.7 An der Spitze steht Virginia, wo Mitte 1991 bereits 33.000 DNA-Muster gespeichert waren und monatlich ca. 2.000 neue dazukommen. Im Rahmen eines vom FBI organisierten Pilotprogramms nehmen sieben Staaten am Aufbau einer gemeinsamen Datenbank teil. Anfangs waren die Sammlungen zur Identifizierung von Vergewaltigern aufgebaut worden, bei denen laut Statistik geh\u00e4uft mit Wiederholungst\u00e4tern zu rechnen ist. Unterdessen wird auch bei anderen schweren Delikten das DNA-Muster gespeichert. In Iowa darf die Polizei auch bei Batelldelikten die Gen-Daten von Verurteilten aufbewahren. Nach BKA-Angaben gibt es auch bei der Londoner Metropolitan Police eine Datenbank mit derzeit 1.000 Proben. In der BRD wurde, laut einem unver\u00f6ffentlichten Schreiben des Bundesjustizministeriums an die Landesjustizverwaltungen vom 29.8.1988, erwogen, ob die Einrichtung von &#8222;Genbanken&#8220; f\u00fcr &#8222;Zwecke des Erkennungsdienstes&#8220; nicht hilfreich sein k\u00f6nnte.8 Ergebnisse von Blutgrup-penuntersuchungen werden schon heute beim BKA gespeichert.9<\/p>\n<p>Im Rahmen von TREVI kamen im Fr\u00fchjahr 1990 und 1991 Vertreter krimi-naltechnischer und rechtsmedizinischer Institute aus allen EG-L\u00e4ndern sowie Finnland und Schweden zum Erfahrungsaustausch in London zusammen. Auch Experten der USA und Kanadas waren vertreten. Ziel der Treffen war die Standardisierung der Methode, u.a. zum Zweck der grenz\u00fcberschreitenden Fahndung, &#8222;wenn T\u00e4ter in verschiedenen L\u00e4ndern entsprechende Spuren hinterlassen haben und diese in verschiedenen Laboratorien untersucht wer-den&#8220;.10 Nach BKA-Angaben ist auch ein europaweit arbeitendes Speicherungs- und Abgleichsystem &#8222;prinzipiell m\u00f6glich&#8220;. Aufgebaut werde es indes noch nicht, da die zu erwartende Datenflut schwer zu verarbeiten sei. Derzeit beschr\u00e4nke man sich darauf, in F\u00e4llen mit \u00e4hnlichem Modus operandi die DNA-Muster per Anfrage gezielt zu vergleichen.<\/p>\n<p>Gr\u00f6\u00dfere Bedeutung auf dem Weg zur Standardisierung und Vergleichbarkeit der Methoden wird beim BKA allerdings der European DNA Profiling-Gruppe (EDNAP) beigemessen, einem anfangs informellen Zusammenschlu\u00df von Polizeilabors und der rechtsmedizinischen Institute aus etwa 14 europ\u00e4ischen L\u00e4ndern, der 1988 auf Initiative der Metropolitan Police ins Leben gerufen und j\u00fcngst als Sektion in die Internationale Gesellschaft f\u00fcr forensische Blutgruppenkunde aufgenommen wurde. Auf deutscher Seite sind das Bundeskriminalamt und die rechtsmedizinischen Institute der Universit\u00e4ten Mainz und M\u00fcnster in der EDNAP-Gruppe vertreten. EDNAP trifft sich zweimal pro Jahr und f\u00fchrt in der Zwischenzeit gemeinsam abgesprochene Experimente durch, um \u00fcber Standardprotokolle die Pr\u00e4zision und Vergleichbarkeit der Methoden zu verbessern.<\/p>\n<h4>Spuren im Kaffeesatz<\/h4>\n<p>Mit der Angabe von Ausschlu\u00dfwahrscheinlichkeiten haben sich die Privatfirmen in gegenseitiger Konkurrenz \u00fcberboten. Die Behauptung der Firma Lifecodes Corporation, eine gefundene Blutspur k\u00f6nne mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:100 Mio. nur von dem Beschuldigten Joseph Castro stammen, wurde von einem Sachverst\u00e4ndigen der Verteidigung vor einem New Yorker Gericht auf 1:24 heruntergerechnet. Daneben wurde eine Reihe von weiteren methodischen Ungenauigkeiten nachgewiesen, so da\u00df der Richter das Gutachten schlie\u00dflich verwarf.11 Cellmark Diagnostics, die in den meisten deutschen Gerichtsverfahren die DNA-Tests lieferte und in den USA schon eine Sicherheit von 1:30 Mrd. f\u00fcr ihre Tests reklamiert hatte, scheiterte erstmals in Australien vor Gericht. Noch 1989 war ihr in Heilbronn von einem Rechtsmediziner aus Mainz &#8211; im Gegensatz zur im Castro-Fall blamierten Lifecodes Corp. &#8211; hohe Zuverl\u00e4ssigkeit bescheinigt worden.12 Im Oktober 1990 lie\u00df die Verteidigung des Vietnamesen Van Hung Tran vor dem New South Wales Supreme Court in Australien eine &#8222;komp-lette Batterie von Experten&#8220; aufmarschieren, die das von Cellmark in Gro\u00df-britannien erstellte Gutachten aufgrund einer ganzen Reihe von spurenana-lytischen, labortechnischen und statistischen M\u00e4ngeln auseinandernahm.13 Einzur\u00e4umen ist dabei, da\u00df der Fall ziemlich kompliziert gelagert war. Tran wurde letztlich aufgrund anderer Indizien verurteilt.<\/p>\n<p>An diesen Beispielen zeigt sich, da\u00df die f\u00fcr den genetischen Fingerabdruck gebr\u00e4uchliche Darstellung als digitaler Strichcode, mit dem deutlich zwischen Ja und Nein zu unterscheiden sei, eine idealisierte Vorstellung ist, die der praktischen \u00dcberpr\u00fcfung nicht immer standh\u00e4lt. Gleichwohl hat sie auch auf Seiten der Verteidigung zu einer Technikgl\u00e4ubigkeit beigetragen. Doch auch in den F\u00e4llen, wo eine kritische \u00dcberpr\u00fcfung der laborativen Details angestrebt wurde, stellten sich strukturelle und technische Hindernisse in den Weg:14 Wegen einer &#8222;Kartellbildung&#8220; bei den Experten kann es schwer sein, \u00fcberhaupt Molekularbiologen als Gutachter zu gewinnen. H\u00e4ufig stammen die Angeklagten zudem aus der Unterschicht und k\u00f6nnen sich kaum Verteidiger leisten, die die Zeit aufbringen, sich in die komplizierte Materie einzuarbeiten. Au\u00dferdem wird bei der DNA-Untersuchung meistens das gesamte Spurenmaterial aufgebraucht, so da\u00df eine Nachuntersuchung durch ein unabh\u00e4ngiges Labor nur selten m\u00f6glich ist und bisher offenbar noch nie erfolgte.<\/p>\n<p>Die anf\u00e4ngliche Euphorie \u00fcber die DNA-Analyse als allseitig verwendbare und absolut sichere Methode hat derweil hinter den Kulissen einer gewissen Ern\u00fcchterung Platz gemacht. Was mit reinen, zu Versuchszwecken abgegebenen Blut- oder Spermaproben gelungen ist, mu\u00dfte im kriminalistischen Alltag teilweise revidiert werden.<\/p>\n<p>Schon Menge, Alter, Zelltyp, Verunreinigung, Durchmischung und Konser-vierungsbedingungen der Spuren f\u00fchren, wenn sie denn eine DNA-Analyse \u00fcberhaupt zulassen, in ihrer jeweiligen Wechselwirkung mit den jeweils ver-wendeten Methoden zu einer ganzen Reihe von Interpretationsproblemen.15<\/p>\n<p>Doch selbst wenn es sich um ideales Probenmaterial handelt, k\u00f6nnen sich im Labor noch eine Reihe von Schwierigkeiten ergeben. Zun\u00e4chst besteht hier,  wie in anderen F\u00e4llen auch, die simple Gefahr der Verwechslung, die sich mit der Zahl der Misch- und \u00dcbertragungsprozeduren potenziert. So kann es durchaus vorkommen, da\u00df am Ende nicht die Spur mit der Blutprobe, sondern zwei Fraktionen der Spur oder zwei Fraktionen der Probe miteinander verglichen und als identisch erkannt werden!<\/p>\n<p>In den USA sind 1987 zwei Proben falsch identifiziert worden, obwohl die Laboranten wu\u00dften, da\u00df sie an einem Ringversuch zur \u00dcberpr\u00fcfung ihrer Zuverl\u00e4ssigkeit teilnahmen.16 In Frankreich scheiterten 1989 sogar f\u00fcnf von zehn Labors in einer Pr\u00fcfung, die von der &#8222;Sous-Direction de la Police Technique et Scientifique (SDPTS)&#8220; organisiert worden war.17 Auch k\u00f6nnen die erzeugten &#8222;Strichcodes&#8220; je nach Ausstattung und Erfahrung innerhalb und besonders zwischen den Labors erheblich variieren.18 Mittlerweile sollen die Abweichungen in der r\u00e4umlichen Anordnung der Striche bei der EDNAP-Gruppe nach Auskunft des BKA aufgrund der o.g. Standardisierung allerdings auf weniger als zwei Prozent gefallen sein.<br \/>\nDie bisherigen Pannen sind nach Ansicht des BKA darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, da\u00df die kommerziellen Firmen unter Konkurrenzdruck arbeiteten und nicht \u00fcber die ausreichende kriminaltechnische Erfahrung im Umgang mit Spurenmaterial verf\u00fcgten. Solche Fehler seien bei den Labors der bundesrepublikanischen Polizei nicht zu erwarten. Bei internen Ringversuchen seien bisher keine Verwechslungen festgestellt worden. Allerdings r\u00e4umte der Sachverst\u00e4ndige des BKA auf Nachfrage ein, da\u00df dabei nur saubere Blutproben auf Objekttr\u00e4gern, also reines Spurenmaterial, gegenseitig ausgetauscht wurde. Von Rechtsmedizinern wird zudem darauf verwiesen, da\u00df die statistischen Probleme der Ausschlu\u00dfwahrscheinlichkeit nicht beherrscht werden. Z.B. wei\u00df man nicht, wie h\u00e4ufig die untersuchten genetischen Merkmale in verschiedenen Bev\u00f6lkerungsgruppen tats\u00e4chlich vorkommen.19<\/p>\n<p>So, als ob es mit den bestehenden Verfahren nicht schon genug ungel\u00f6ste Probleme g\u00e4be, ist in den Labors der LK\u00c4 in Stuttgart und M\u00fcnchen sowie der rechtsmedizinischen Institute in M\u00fcnster und Mainz zwischenzeitlich auch die sog. Polymerase Chain Reaction (PCR) in den &#8222;Wirkbetrieb&#8220; \u00fcberf\u00fchrt worden. Bei der PCR handelt es sich um ein Verfahren, das mit sehr geringen Mengen von Spurenmaterial &#8211; minimal einer Zelle, z.B. einem Haar &#8211; auskommt. Damit k\u00f6nnen theoretisch auch die Speichelreste an einer Briefmarke oder einer Zigarettenkippe identifiziert werden. Es kann auch angewandt werden, wenn die DNA durch Alterung u.\u00e4. schon st\u00e4rker zersetzt ist. Allerdings ist das erst seit ein paar Jahren bekannte Verfahren extrem sensibel gegen\u00fcber Verunreinigungen. Deshalb wird es nach Angaben des BKA im Wirkbetrieb bisher nur bei sehr kleinen, aber reinen Blutspuren eingesetzt.<\/p>\n<h4>Erlaubt ist, was gef\u00e4llt.<\/h4>\n<p>Ungeachtet prinzipieller Bedenken20, wird die DNA-Untersuchung im poli-zeilichen und gerichtlichen Alltag etabliert. Das einfachste w\u00e4re da nat\u00fcrlich, bei Neugeborenen im Rahmen der ohnehin im Krankenhaus gebr\u00e4uchlichen Blutuntersuchungen gleich auch einen genetischen Fingerabdruck anzufertigen, der in ein nationales und bald in ein zentrales europ\u00e4isches Register eingespeichert w\u00fcrde. Das wird z.B. vom Erfinder der Methode, A. Jeffreys, erwogen21. So kann die Polizei zu jedem Haar, das sie irgendwo in der Suppe findet, schnell den &#8222;Spurenleger&#8220; identifizieren. Die automatischen Bilderkennungsverfahren und der maschinelle Abgleich sind bei dem in der Datenstruktur ungleich komplexeren Fingerbeerenmuster, d.h. dem traditionellen Fingerabdruck, schon weitgehend perfektioniert.<\/p>\n<h5>Bernhard Gill ist Redaktionsmitglied und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6>1 vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 33, 2\/1989, S. 52 ff.<br \/>\n2 vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 38, 1\/1991<br \/>\n3 vgl. Police Review v. 15.01.1988, S. 108<br \/>\n4 vgl. Kriminalistik 4\/90, S. 188<br \/>\n5 LG Berlin 14.12.1988 (NJW 1989, 787); SchwG Verden\/Aller &#8211; BGH 21.8.90 (StV 10\/90, 434 f); LG Heilbronn v. 19.1.90 (NJW 1990, S. 784 f.) &#8211; BGH 17.5.90 (NJW 1990, 2344); LG Darmstadt 3.5.89 (NJW 1989, 2338); LG M\u00fcnster 8.1.90 (Kriminalistik 4\/90, S. 205); LG Frankfurt (SZ 6.11.90); LG Frankfurt (FR 29.6.91); SchwG Freiburg (Badische Zeitung v. 10.5.1991)<br \/>\n6 LG M\u00fcnchen &#8211; BGH 3.7.90 (NJW 1990, 2328); LG Bochum &#8211; BGH 25.4.91 (StV 1991, 338)<br \/>\n7 vgl. New Scientist v. 21.9.91, S. 19<br \/>\n8 StV 8\/1990, S. 371<br \/>\n9 vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 33, S. 57<br \/>\n10 vgl. NStZ 1990, S. 320<br \/>\n11 vgl. Spektrum der Wissenschaft, Juli 1990, S. 106 ff.<br \/>\n12 vgl. NJW 1990, S. 784 f.<br \/>\n13 vgl. Criminal Law Review 1991, S. 583 ff.<br \/>\n14 vgl. Spektrum der Wissenschaft, aaO.<br \/>\n15 vgl. z.B. Berghaus et. al. (Eds.): DNA-Technology and its Forensic Application, Springer Vlg. 1991, S. 175-198 ff.<br \/>\n16 vgl. Criminal Justice Newsletter v. 3.4.1989, S. 3<br \/>\n17 internes Protokoll des &#8222;Bureau de la Police Scientifique&#8220;<br \/>\n18 vgl. NStZ 1990, S. 321<br \/>\n19 vgl. Berghaus, aaO., S. 41 ff.<br \/>\n20 StV 1990, S.369 ff.; NJW 1991, 735 ff.; NJW 1989, S.2289<br \/>\n21 in: Berghaus, aaO., S.16<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Bernhard Gill Obwohl die Anwendung des &#8222;genetischen Fingerabdrucks&#8220; wissenschaftlich, rechtlich und politisch noch sehr<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,46],"tags":[],"class_list":["post-4017","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-040"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4017","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4017"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4017\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4017"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4017"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4017"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}