{"id":4044,"date":"1991-09-26T19:09:28","date_gmt":"1991-09-26T19:09:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4044"},"modified":"1991-09-26T19:09:28","modified_gmt":"1991-09-26T19:09:28","slug":"schmuecker-verfahren-endgueltig-eingestellt-kein-schlusswort","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4044","title":{"rendered":"Schm\u00fccker-Verfahren endg\u00fcltig eingestellt &#8211; kein Schlu\u00dfwort"},"content":{"rendered":"<h3>von Harald Rem\u00e9<\/h3>\n<p>In der Nacht vom vierten auf den f\u00fcnften Juni 1974 wurde im Berliner Grunewald der Student Ulrich Schm\u00fccker erschossen. Im Februar 1976 begann dann das Verfahren um die T\u00f6tung Schm\u00fcckers vor dem Moabiter Landgericht. Was zun\u00e4chst wie ein ganz normaler Mordproze\u00df begann, entwickelte sich binnen kurzem zum l\u00e4ngsten und skandalreichsten Strafverfahren in der deutschen Justizgeschichte. Vier Verfahrensdurchg\u00e4nge 1 mit insgesamt 591 Verhandlungstagen waren n\u00f6tig, bevor am 28. Januar 1991 eine Jugendstrafkammer beim Landgericht Berlin den Mut fand, den Proze\u00df durch Urteil einzustellen.<!--more--><\/p>\n<p>Dieses Einstellungsurteil ist nicht nur eine mutige Entscheidung gewesen, sondern zudem eine juristische Sensation. Ein Strafproze\u00df kann nach Abschlu\u00df der Beweisaufnahme nur dann durch ein Urteil eingestellt werden, wenn ein unabwendbares Verfahrenshindernis vorliegt. Ein solches Hindernis hat das Gericht im Versto\u00df gegen das Rechtsstaatsprinzip gesehen, insbesondere darin, da\u00df in der Vergangenheit kein faires Verfahren gef\u00fchrt wurde und nach Ablauf von sechzehneinhalb Jahren auch nicht mehr gef\u00fchrt werden konnte. Die F\u00e4lle, in denen sich Angeklagte erfolgreich auf eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips und die Grunds\u00e4tze eines fairen Verfahrens berufen konnten, sind in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Justiz an einer Hand abzuz\u00e4hlen. Die Lekt\u00fcre des Urteils ist sowohl f\u00fcr den Fachmann wie f\u00fcr den juristischen Laien ein Genu\u00df. K\u00fchl und sachlich wird mit der Ein-flu\u00dfnahme und den Ermittlungspraktiken von Verfassungsschutz und Straf-verfolgungsbeh\u00f6rden abgerechnet, die wohl nur in diesem Verfahren derart deutlich zur Sprache gekommen sind.<\/p>\n<p>Einer der schnellsten Einw\u00e4nde gegen dieses Urteil, die T\u00f6tung des Ulrich Schm\u00fccker sei damit unges\u00fchnt geblieben, ist falsch: Wegen Mordes rechts-kr\u00e4ftig verurteilt ist J\u00fcrgen Bodeux, der sp\u00e4tere Kronzeuge. Zusammen mit f\u00fcnf weiteren Angeklagten war er im ersten Verfahrensdurchgang des ge-meinschaftlichen Mordes angeklagt worden, hatte eine Jugendstrafe von f\u00fcnf Jahren erhalten und das Urteil angenommen. Seine Verurteilung beruhte auf einem Gest\u00e4ndnis, von dem bis heute unklar ist, ob es inhaltlich richtig ist oder einem Deal mit der Staatsanwaltschaft entsprang. Bei diesem Deal &#8211; wenn er stattgefunden hat &#8211; w\u00e4re es dann weniger um die Verurteilung Bodeux&#8216; als T\u00e4ter gegangen, sondern darum, von ihm Beweismittel gegen die \u00fcbrigen Angeklagten an die Hand zu bekommen. Wichtigstes Mittel, bei Bodeux eine Aussagebereitschaft zu erreichen, war die Zusage, auf ihn das Jugendstrafrecht anzuwenden. Nach jahrelangem Leugnen hat er solche Verhandlungen mit dem damaligen ermittelnden Staatsanwalt Hans-J\u00fcrgen Przytarski (sp\u00e4ter Verfassungsschutz-Vize im Berliner LfV) im vierten Proze\u00dfdurchgang schlie\u00dflich zugegeben. Die Anwendung des Jugendstrafrechts erm\u00f6glichte es damals, bei Bodeux nicht auf lebensl\u00e4nglich, sondern lediglich auf eine Jugendstrafe von f\u00fcnf Jahren zu erkennen. Von dieser Strafe hat er (unter besten Haftbedingungen) zweieinhalb Jahre abb\u00fc\u00dfen m\u00fcssen, bevor er Anfang 1977 auf Vorschlag der Berliner Justizverwaltung durch den damaligen Bundespr\u00e4sidenten Gustav Heinemann begnadigt wurde. Fortan fungierte Bodeux in den weiteren Verfahrensdurchg\u00e4ngen als Kronzeuge.<\/p>\n<h4>Ausgangssituation<\/h4>\n<p>Dreimal waren alle Angeklagten wegen des Mordes an Ulrich Schm\u00fccker verurteilt worden und dreimal hatte der Bundesgerichtshof diese Urteile wieder aufgehoben. Einen vergleichbaren Fall hat es in der deutschen Nach-kriegsgeschichte nicht gegeben.<\/p>\n<p>Schon die Ausgangslage des Verfahrens war brisant: Mit Ulrich Schm\u00fccker war ein junger Mann gestorben, der 1972 eine Zusammenarbeit mit dem Ver-fassungsschutz begonnen hatte. Um ihn anzuwerben, hatte sein sp\u00e4terer V-Mann-F\u00fchrer, der Beamte Michael Gr\u00fcnhagen s\u00e4mtliche Register gezogen. \u00dcber diese Anwerbung hatte Schm\u00fccker seinerzeit heimlich ein Ged\u00e4chtnisprotokoll angefertigt, mit dem er sp\u00e4ter versuchte, sich in der linken Szene zu rehabilitieren. Es wahres Feuerwerk an Versprechungen, Verg\u00fcnstigungen und Drohungen ist darin aufgef\u00fchrt. Besonders eindr\u00fccklich ist die Szene, wo Schm\u00fccker dem Verfassungsschutzmann ein handschriftliches Protokoll \u00fcber bis dato nicht zuzuordnende Straftaten \u00fcbergeben hatte. Gr\u00fcnhagen soll daraufhin gesagt haben, da\u00df er nun endlich \u00fcber ein wirksames Druckmittel verf\u00fcge. Wenn Schm\u00fccker es nunmehr wagen sollte, ein Doppelspiel zu spielen, werde dieses Gest\u00e4ndnis bald in der Szene kursieren und das werde er dann wohl nicht lange \u00fcberleben. Ebenso verzweifelt wie erfolglos hat es Schm\u00fccker dennoch versucht und damit aus der Sicht beider Seiten &#8222;Verrat&#8220; begangen.<\/p>\n<h4>Verfassungsschutzermittlungen<\/h4>\n<p>All dies bewog den Verfassungsschutz, bei den Ermittlungen m\u00f6glichst nichts mehr dem Zufall zu \u00fcberlassen und selbst einzugreifen. Er machte sich zum eigentlichen Herrn des Ermittlungsverfahrens; er war es, der die Ermittlungen der &#8222;Sonderkommission Schm\u00fccker&#8220; beim polizeilichen Staatsschutz ma\u00dfgeblich beeinflu\u00dfte und steuerte: Der Verfassungsschutz beschaff-te &#8211; au\u00dferhalb der Strafproze\u00dfordnung &#8211; Hintergrundinformationen und filter-te diese so, da\u00df die Polizei auf dieser Basis bald nur noch eine einzige Spur verfolgte, die sog. &#8222;Wolfsburger Spur&#8220; zur Gruppe um Ilse Schwipper (da-mals Jandt). Da die Staatsschutzbeamten von Anbeginn zur &#8222;arbeitsteiligen&#8220; Zusammenarbeit bereit waren, stie\u00dfen diese Steuerungsversuche nie auf Wi-derst\u00e4nde.<\/p>\n<p>Die Ermittlungen gegen die Wolfsburger Gruppe durfte dann auch nichts mehr behindern. Alles war erlaubt, die \u00fcblichen Schutzrechte f\u00fcr Angeklagte gab es nicht. M\u00f6glich waren<br \/>\n&#8211; eine gezielte Vernehmung der Angeklagten als Zeugen ohne Zubilligung eines Aussageverweigerungsrechts und Verh\u00e4ngung mehrmonatiger Beugehaft;<br \/>\n&#8211; Erwirkung und Vollstreckung von Haftbefehlen in den nichtigsten Neben-verfahren (z.T. unter massivster Einwirkung auf Richter und Staatsanw\u00e4lte dieser Verfahren), um die sp\u00e4teren Angeklagten aus dem Verkehr zu ziehen, bis die Staatsanwaltschaft eigene Haftantr\u00e4ge nachschieben konnte;<br \/>\n&#8211; Anfertigung inhaltlich falscher Aktenvermerke, um wahre Sachverhalte zu verschleiern;<br \/>\n&#8211; &#8222;Versenken&#8220; von wesentlichen Vernehmungen und Aktenbestandteilen in Akten, die nicht Bestandteil der Ermittlungsakten wurden und teilweise bis heute nicht bekanntgeworden sind;<br \/>\n&#8211; Aussp\u00e4hung von Verteidigungsstrategien durch Einsatz eines V-Manns im B\u00fcro eines Verteidigers2 ;<br \/>\n&#8211; hemmungsloses Aussp\u00e4hen der Angeklagten und ihrer pers\u00f6nlichen Umfelder durch V-Leute, die auch sexuelle Kontakte aufnehmen sollten und aufgenommen haben, um \u00fcber diese Vertrauensstellung zus\u00e4tzliche Informationen zu gewinnen;<br \/>\n&#8211; Versprechen von Verg\u00fcnstigungen, bzw. umgekehrt Bedrohung mit Nachteilen;<br \/>\n&#8211; unzul\u00e4ssige Zusicherung von Vertraulichkeit bei schwersten Selbstbelastun-gen.<\/p>\n<p>Diese Aufz\u00e4hlung ist unvollst\u00e4ndig. Es gab nahezu nichts, was bei den Er-mittlungen unm\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Keine Rechtsposition von Angeklagten und Verteidigung war wirklich gesch\u00fctzt. Dabei sind nicht einmal alle Ver-fahrensverst\u00f6\u00dfe zur Sprache gekommen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr den Bereich der illegalen Lauschangriffe. Die damals in Berlin g\u00fcltigen alliierten Vorbehaltsrechte waren stets die Begr\u00fcndung, diesen Bereich nicht behandeln zu m\u00fcssen.<\/p>\n<h4>Skandale ohne Ende<\/h4>\n<p>Zu der langen Liste von Rechtswidrigkeiten kam zudem eine erkleckliche Anzahl von Pannen und offenen Skandalen3 :<br \/>\n&#8211; die angebliche Tatwaffe soll noch in der Tatnacht dem Verfassungssch\u00fctzer Gr\u00fcnhagen \u00fcbergeben worden sein, der sie den Ermittlungsbeh\u00f6rden jedoch nicht zur Verf\u00fcgung stellte, weil sich darauf nun auch seine Fingerabdr\u00fccke und die eines V-Mannes befanden. Also lie\u00df man sie bis zum Jahr 1989 im Panzerschrank verschwinden;<br \/>\n&#8211; einem V-Mann wurden f\u00fcr seine Abtarnung Geldsummmen von insgesamt rund einer Dreiviertelmillion Mark ausgezahlt4 ;<br \/>\n&#8211; ein Ersatzrichter hatte sich w\u00e4hrend des zweiten Verfahrensdurchgangs ge-heime Hintergrundinformationen der Staatsanwaltschaft besorgt, ohne dieses Wissen auch den \u00fcbrigen Proze\u00dfbeteiligten bekannt zu geben 5 ;<br \/>\n&#8211; einige Aktenteile lassen sich nur als der eindeutige Versuch von Justizpoli-tikern ansehen, Einflu\u00df auf das Gericht dahingehend zu nehmen, eine schnelle Verurteilung der Angeklagten zu gew\u00e4hrleisten.<br \/>\nAuch diese Aufz\u00e4hlung ist keineswegs vollst\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Der lange und z\u00e4he Kampf der Verteidigung war vor dem Berliner Kammergericht, also der Tatsacheninstanz, jahrelang erfolglos und immer erst in der Revision vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich. Drei Tatsachengerichte erlaubten sich keinerlei Zweifel, sondern folgten nur den Angaben des Kronzeugen, der im Randgeschehen zwar erkennbar die Unwahrheit sagte, im &#8222;Kernbereich&#8220; aber immer als glaubw\u00fcrdig angesehen wurde. Dieser Kampf der Verteidigung w\u00e4re wohl erfolglos geblieben, h\u00e4tten nicht engagierte Journalisten selbst recherchiert und einiges ans Tageslicht bef\u00f6rdert, was der Verteidigung im Antragswege niemals gelungen w\u00e4re. Insbesondere gilt dies f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung der sogenannten &#8222;Zachmann-Rede&#8220; im Spiegel6, die einen ersten Stimmungsumschwung bewirkte. Anfang 1975 hatte der damalige Amtsleiter des Berliner LfV, Eberhard Zachmann, vor allen Leitern der Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz eine Rede auf die Erfolge bei den Ermittlungen im Schm\u00fccker-Verfahren gehalten. Dabei waren offen Verfahrensverst\u00f6\u00dfe und Rechtswidrigkeiten zugegeben worden. Als dann noch vom rot-gr\u00fcnen Senat in Berlin die Akten der Polizei und des Verfassungsschutzes zu gr\u00f6\u00dferen Teilen freigegeben wurden7, sahen sich einige Politiker, Staatsanw\u00e4lte, h\u00f6here Bedienstete der Justizverwaltung und Verfassungssch\u00fctzer peinlichen Befragungen durch das Gericht ausgesetzt. Weitgehend endete dies damit, da\u00df zahlreiche Verfahrensverst\u00f6\u00dfe zugegeben werden mu\u00dften. Das Gericht kam zu der \u00dcberzeugung, da\u00df die Verst\u00f6\u00dfe schwerwie-gend waren und nach 16j\u00e4hriger Proze\u00dfdauer eine Situation bewirkt hatten, die nachtr\u00e4glich nicht mehr mit Erfolg geheilt werden konnte, das Verfahren somit nicht mehr durchf\u00fchrbar war. Konsequenz war die Einstellung des Verfahrens.<\/p>\n<p>Dieses Urteil ist von der Staatsanwaltschaft zun\u00e4chst in \u00e4u\u00dferst ungew\u00f6hnli-cher Weise angefochten worden: Die Staatsanw\u00e4lte des vierten Durchgangs wollten Rechtsmittel urspr\u00fcnglich nicht einlegen. Durch Einzelfallanweisung &#8211; ein in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Justiz bisher einmaliger Vorgang &#8211; des Generalstaatsanwaltes beim Berliner Kammergericht, Dietrich Schulz, wurden sie hierzu gezwungen. Nach seiner Pensionierung wurde sie Anfang Juni 1991 r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Das Verfahren ist seitdem rechtskr\u00e4ftig eingestellt.<\/p>\n<h4>Nebeneffekte<\/h4>\n<p>Eine Nebenentscheidung des Urteils betrifft die Entsch\u00e4digung f\u00fcr erlittene Untersuchungshaft. Ilse Schwipper hat etwa sieben Jahre und neun Monate in Haft verbracht und wird nun f\u00fcr sieben Jahre entsch\u00e4digt werden; der Angeklagte W. f\u00fcr sechs Jahre. S. hat drei Jahre und acht Monate in Untersu-chungshaft gesessen, die \u00fcbrigen beiden Angeklagten etwa zwei Jahre und zwei Monate. Leben und Lebensplanung aller ehemaligen Angeklagten sind durch die siebzehn Jahre des Prozesses so wesentlich bestimmt gewesen, da\u00df andere Pl\u00e4ne kaum gemacht werden konnten. Die Entsch\u00e4digung betr\u00e4gt pro Hafttag zehn Mark. Den Wert eines im wesentlichen durch den Verfassungsschutz ruinierten Lebens mag sich ein jeder selbst ausrechnen.<\/p>\n<p>Weitere Nebeneffekte:<br \/>\n&#8211; am 21.3.91 \u00fcbergab die Fraktion der ALTERNATIVEN LISTE dem Berliner Landesarchiv ihre gesamten Akten aus dem Untersuchungsausschu\u00df, um sie f\u00fcr eine sp\u00e4tere historische Aufarbeitung zu sichern. Anfang Juli leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verwahrbruchs ein;<br \/>\n&#8211; ebenfalls seit Juli 1991 l\u00e4uft nun ein Ermittlungsverfahren gegen den da-maligen Staatsanwalt Przytarski wegen uneidlicher Falschaussage;<br \/>\n&#8211; au\u00dferdem pr\u00fcft die Rechtsabteilung der Berliner Innenverwaltung die M\u00f6glichkeiten der R\u00fcckforderung gegen den einstigen V-Mann, da dieser den Auflagen, die mit der Auszahlung der 760.000 DM verbunden waren, nicht nachgekommen ist.<\/p>\n<h5>Harald Rem\u00e9 ist Rechtsanwalt in Berlin; er war einer der Verteidiger der Hauptangeklagten.<\/h5>\n<h6>1 1976, 1978\/79, 1981 bis 1986, 1990\/91<br \/>\n2 Der Spiegel vom 25.4.88<br \/>\n3 vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 28, 3\/1987, S. 31 ff; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 34, 3\/1989, S. 17 ff; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 37, 3\/1990, S. 43 ff.<br \/>\n4 Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses zur Aufkl\u00e4rung der Rolle des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und der Staatsanwaltschaft im Mordfall Schm\u00fccker (Drs. 11\/1224), S. 26 ff.<br \/>\n5 vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 37, 3\/1990, S. 55 ff.<br \/>\n6 Der Spiegel vom 29.9.1989<br \/>\n7 vgl. Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses &#8230;, S. 40\/41<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Harald Rem\u00e9 In der Nacht vom vierten auf den f\u00fcnften Juni 1974 wurde im<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,45],"tags":[296,820,1455,1471,1491],"class_list":["post-4044","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-039","tag-bewegung-2-juni","tag-justiz","tag-ulrich-schmuecker","tag-v-leute","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4044","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4044"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4044\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4044"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4044"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4044"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}