{"id":4089,"date":"1991-02-26T19:48:57","date_gmt":"1991-02-26T19:48:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4089"},"modified":"1991-02-26T19:48:57","modified_gmt":"1991-02-26T19:48:57","slug":"staatsschutz-plaedoyer-fuer-die-aufloesung-der-staatsschutzabteilungen-bei-polizei-und-staatsanwaltschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4089","title":{"rendered":"Staatsschutz &#8211; Pl\u00e4doyer f\u00fcr die Aufl\u00f6sung der Staatsschutzabteilungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft"},"content":{"rendered":"<h3>Von Thilo Weichert<\/h3>\n<p>Vor gut einem Jahr &#8211; also vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik &#8211; forderte Bundeskanzler Kohl die Aufl\u00f6sung des DDR-Staatssicherheitsdienstes; in seinem 10-Punkte-Programm zur DDR gar die Abschaffung des politischen Strafrechts insgesamt. Nur auf die L\u00e4nder des ehemaligen Ostblocks zu starren, dazu besteht allerdings kein Grund. Da\u00df die politische \u00dcberwachung, Bespitzelung und Gesinnungsverfolgung nicht ausschlie\u00dflich ein Problem stalinistischer Staaten ist, demonstriert nicht nur die Geschichte der Bundesrepublik, sondern zeigt sich auch bei einer Vielzahl neuerer Nachrichten aus der bisher als liberal gepriesenen Schweiz und aus \u00d6sterreich. Es ist h\u00f6chste Zeit, sich auch in der Bundesrepublik dieser Altlasten obrigkeitsstaatlichen Denkens und des &#8222;Kalten Krieges&#8220; zu entledigen.<!--more--><\/p>\n<h4>Der Stand der wissenschaftlichen Debatte<\/h4>\n<p>Sucht man in der Literatur Material \u00fcber den polizeilichen oder gar \u00fcber den staatsanwaltlichen Staatsschutz, so st\u00f6\u00dft man auf Fehlanzeigen. Zwar gibt es einige instruktive Darstellungen \u00fcber Entstehung und Entwicklung der politischen Kriminalpolizei1, \u00fcber die Arbeit des bundesdeutschen polizeilichen Staatsschutzes findet man jedoch wenig. Ausf\u00fchrlich thematisiert wird das materielle Staatsschutz-Strafrecht und die darauf basierende politische Justiz.2 Dies gilt aber nicht f\u00fcr die staatssch\u00fctzerischen Strategien zur Verbrechensbek\u00e4mpfung. Arbeitsweise und Organisation des polizeilichen Staatsschutzes nach dem 2. Weltkrieg sind wenig erforscht.3 Im politischen Blickfeld steht der beamtete Verfassungsschutz, allenfalls die Kooperation des polizeilichen Staatsschutzes mit diesem.4 Eine gewisse Beachtung fand auch die im Rahmen der sog. Terrorismusbek\u00e4mpfung ausgebaute Bundesanwaltschaft, welche explizit zum Instrument des Staatsschutzes deklariert wurde.5 Aus dem Auge verloren wird dabei, da\u00df inzwischen die Polizei bei der politischen Vorfeldermittlung parallel und erg\u00e4nzend im gesamten T\u00e4tigkeitsbereich, f\u00fcr den der beamtete Verfassungsschutz origin\u00e4r zust\u00e4ndig w\u00e4re, aktiv ist.<\/p>\n<h4>Die Entwicklung des Staatsschutzes in der BRD<\/h4>\n<p>Das erste Strafrechts\u00e4nderungsgesetz vom 30.8.1951 und das &#8222;Freiheits-schutzgesetz&#8220; vom 15.7.1951 setzten als Instrumente des &#8222;Kalten Krieges&#8220; nicht nur die klassischen Tatbest\u00e4nde des strafrechtlichen Staatsschutzes (Hoch- und Landesverrat) wieder in Kraft, sondern sie enthielten ein aus-differenziertes System von neuen Straftatbest\u00e4nden weit im Vorfeld konkreter Rechtsgutverletzungen mit dem Ziel des pr\u00e4ventiven Staatsschutzes.6 Zugleich wurde beim BMI 1951 die sp\u00e4ter dem BKA eingegliederte &#8222;Sicherungsgruppe Bonn&#8220; gebildet, die die Funktion einer zentralen Sammelstelle f\u00fcr Nachrichten und Unterlagen zur Bek\u00e4mpfung von Staatsschutzdelikten erf\u00fcllte. Staatsschutz in den 50er Jahren bestand vorrangig in der Beobachtung der KPD und deren Umfeld und der Vorbereitung von Strafverfahren gegen (mutma\u00dfliche) Kommunisten.7 Zust\u00e4ndig waren (bzw. sind noch heute) die 14. Kommisariate (K 14).<\/p>\n<p>Staatsschutzabteilungen mit klar umrissenem Aufgabengebiet gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die organisatorisch eigenst\u00e4ndigen &#8222;Staatsschutzabteilungen&#8220; bei der Polizei mit dem ausschlie\u00dflichen Aufgabengebiet der Bearbeitung von Delikten mit &#8222;politischem Hintergrund&#8220; wurden in Baden-W\u00fcrttemberg erst Mitte der 70er Jahre gegr\u00fcndet. Auf der Ebene der Regierungspr\u00e4sidien und Polizeidirektionen wurden sie in den Jahren 1976\/77 eingerichtet. In diese Zeit f\u00e4llt auch der parallel zur Aufr\u00fcstung des Verfassungsschutzes stattfindende massive Ausbau des polizeilichen Staatsschutzes. Sp\u00e4testens seit der Friedensbewegung Anfang der 80er Jahre und der strafrechtlichen Verfolgung dieser Bewegungen ist offensichtlich, da\u00df sich die Aktivit\u00e4ten der Staatsschutzabteilungen nicht nur gegen gewaltt\u00e4tige Umsturzbestrebungen richten, sondern vorrangig gegen demokratischen Protest, der sich nicht selten sp\u00e4ter gesellschaftlich durchsetzte oder zumindest etablierte (z.B. NATO-Nach- bzw. -Aufr\u00fcstung, Umweltpolitik, Widerstand gegen WAA Wackersdorf etc.).<\/p>\n<p>Seit es eine politische Polizei und ein ihr in die Hand gegebenes politisches Strafrecht gibt, also sp\u00e4testens seit der 1. H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts, weisen die als Staatsschutzdelikte eingestuften Sachverhalte eine frappierende \u00c4hnlichkeit auf. Objektiv harmlose Handlungen werden wegen der dahinter stehenden oder vermuteten Motivation, der Gesinnung, verfolgt:<\/p>\n<p>Teilnahme an Demonstrationen, Abhalten von Versammlungen, Verteilen von Flugbl\u00e4ttern, Verbreitung von Pressepublikationen, (humanit\u00e4re) Unterst\u00fctzung von politischen Gefangenen, Rezitieren revolution\u00e4rer Texte, Mitgliedschaft in linken Organisationen, selbst Kontakte zu oder einzelne Unterst\u00fctzungshandlungen f\u00fcr diese &#8211; all dies war seit dem Preu\u00dfischen Vereinsedikt von 1793 und den Karlsbader Beschl\u00fcssen zur &#8222;Demagogenverfolgung&#8220; von 1819 Ansatz f\u00fcr Strafverfolgung und ist es noch heute.8 Es war die Furcht vor einem revolution\u00e4ren Umsturz, der sp\u00e4testens zu Beginn des 19. Jahrhunderts zur Einrichtung der politischen Abteilungen bei der Kriminalpolizei f\u00fchrte.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bundesrepublik entbehrt sie offensichtlich jeglicher Grundlage. Daraus hat die bundesdeutsche Polizei insofern Konsequenzen gezogen, als sie ihre insbesondere beim BGS und der Bereitschaftspolizei auf B\u00fcrgerkriege ausgerichtete Bewaffnung seit den 70er Jahren verschrottete, also Granatwerfer gegen Wasserwerfer, Panzerf\u00e4uste gegen Schutzschilder, Handgranaten gegen CN-Gasgranaten austauschte. Dies ist allerdings zu sehen auch vor dem Hintergrund der Notstandsgesetze des Jahres 1968, die der Bundeswehr die Befugnis geben, mit ihrem Waffenarsenal bei bewaffneten Aufstandsversuchen im Inneren einzugreifen.<\/p>\n<h4>Die politische Straftat<\/h4>\n<p>Der Begriff der &#8222;politischen Straftat&#8220;, so wie er von den Staatsschutzabteilungen angewendet wird, st\u00fctzt sich zum einen auf ausdr\u00fccklich als &#8222;politische Straftatbest\u00e4nde&#8220; definierte Paragraphen des StGB (z.B. 129a), zum anderen auf allgemeine Straftatbest\u00e4nde, sofern im konkreten Fall ein politisches Motiv unterstellt wird (z.B. Sachbesch\u00e4digung bei poli-tischen Losungen an H\u00e4userw\u00e4nden). W\u00e4hrend Straftaten, an denen Politiker etablierter Parteien beteiligt sind (z.B. Parteienfinanzierungsaff\u00e4ren), nicht als politische Straftaten gewertet werden, wird bei jeder oppositionellen Demonstration ein Staatsschutzzusammenhang behauptet oder vermutet. Selbst das geltungss\u00fcchtige Skandieren rechtsradikaler Parolen durch betrunkene jugendliche Fu\u00dfballrowdies wird als politische Tat angesehen (\u00fcber 5000 von knapp 30000 APIS-Speicherungen beziehen sich auf das &#8222;Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen&#8220;, s.u.), nicht aber die illegalen Atom- oder Waffenlieferungen deutscher Unternehmer an Diktaturen oder in Krisenregionen.<\/p>\n<p>Die politischen Straftatbest\u00e4nde des StGB sind f\u00fcr einen demokratischen Rechtsstaat \u00e4u\u00dferst fragw\u00fcrdig, da sie meist nicht an konkreten Rechtsgutverletzungen, sondern weit im Vorfeld, also im Bereich ansonsten legalen Handelns ansetzen (sich organisieren, f\u00fcr politische \u00dcberzeugungen werben, diskutieren etc.). Dies gilt f\u00fcr das unbestimmte und deshalb beliebig an-wendbare Organisationsdelikt der &#8222;terroristischen Vereinigung&#8220; ( 129a StGB) ebenso wie f\u00fcr eine Vielzahl von politischen Meinungs\u00e4u\u00dferungsdelikten (z.B. die neu eingef\u00fchrten Delikte der 88a von 1976, 130a von 1986) oder die neueren Versammlungsdelikte der 23 ff. VersG (1989). Derartige Straf-tatbest\u00e4nde, die von Gef\u00e4hrlichkeitsvermutungen leben, jedoch keine Tathandlungen inkriminieren, sollten gestrichen werden.9<\/p>\n<p>Gleicherma\u00dfen unakzeptabel ist die besonders extensive, politisch motivierte Anwendung des allgemeinen Strafrechts auf politische Sachverhalte (z.B. Demonstrationen als N\u00f6tigung gem. 240 StGB, Plakatieren als Sachbesch\u00e4digung nach 303 StGB).<\/p>\n<p>Um der Praxis der Verfolgung politischer Gesinnung ein Ende zu setzen, reicht es nicht, die ersatzlose Streichung der politischen Straftatbest\u00e4nde und das Zur\u00fcckdr\u00e4ngen der politischen Anwendung der allgemeinen Tatbest\u00e4nde zu fordern. Parallel dazu bedarf es der Aufl\u00f6sung der diese Delikte definierenden und bearbeitenden Polizei- und Justizdienststellen.<\/p>\n<h4>Der privilegierte Staatsschutz<\/h4>\n<p>Staatsschutzabteilungen der Polizei sind gegen\u00fcber sonstigen Abteilungen au\u00dferordentlich privilegiert. Ihre Ausstattung mit Personal und Material ist unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig \u00fcppig. So wird von Polizeibeamten immer wieder berichtet, da\u00df es dem Staatsschutz an Ausr\u00fcstung, KfZ, Sachausstattung usw. nicht man-gelt, ja da\u00df dieser immer als erster das Beste vom Besten erh\u00e4lt.<\/p>\n<p><a href=\"\/files\/2015\/02\/CILIP-038-Weichert-Tabelle-1-und-2.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-4092\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-038-Weichert-Tabelle-1-und-2.png\" alt=\"CILIP 038 Weichert Tabelle 1 und 2\" width=\"545\" height=\"623\" srcset=\"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-038-Weichert-Tabelle-1-und-2.png 545w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-038-Weichert-Tabelle-1-und-2-262x300.png 262w\" sizes=\"auto, (max-width: 545px) 100vw, 545px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Da die im Staatshaushaltsplan veranschlagten Mittel pauschaliert und nicht nach Organisationseinheiten getrennt angegeben sind, sind differenzierende Angaben hierzu nicht m\u00f6glich. In gewissem Ma\u00dfe Aufschlu\u00df geben jedoch die f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg geltenden Angaben zur personellen Ausstattung dieser Abteilungen: Die Tabelle zeigt, da\u00df die polizeiliche Strafverfolgung in Staatsschutzsachen vergleichsweise stark zentralisiert ist (LKA) und da\u00df dort ein relativ h\u00f6herer Stellenschl\u00fcssel besteht. Vergleicht man den Polizeibeamtenanteil im Staatsschutz von 6,1% mit dem Anteil bei der Staats-anwaltschaft (ca. 1%), so erkennt man, da\u00df die Polizei erheblich mehr ermittelt, als sp\u00e4ter im justitiellen Verfahren verwertet wird. Dies be-st\u00e4tigt sich, wenn man den Ausgang aller Ermittlungsverfahren mit dem von Staatsschutzverfahren vergleicht. Hier wurden 1988 insgesamt 76,7% der Ermittlungsverfahren eingestellt &#8211; \u00fcberwiegend wegen mangelndem &#8222;Anla\u00df zur Erhebung der \u00f6ffentlichen Klage&#8220; -, w\u00e4hrend in Baden-W\u00fcrttemberg 1988 insgesamt 70% aller Ermittlungsverfahren nicht zur Klageerhebung f\u00fchrten.10<\/p>\n<h4>Struktur der politischen Delikte<\/h4>\n<p>Ein solches Ungleichgewicht zwischen eingesetzten Beamten und Ressourcen einerseits und gerichtlich verwertbaren Ermittlungsergebnissen andererseits w\u00e4re vertretbar, wenn es sich um besonders schwere Staftaten handelte, die einen hohen Ermittlungsaufwand erfordern (so wie dies z.B. im Bereich der Wirtschaftskriminalit\u00e4t der Fall ist). Eine Analyse der Deliktsarten beim baden-w\u00fcrttembergischen Staatsschutz ergibt jedoch, da\u00df das Gros der sog. Staatsschutzdelikte nicht Straftaten des politischen Strafrechts betrifft, sondern sonstige Straftaten, denen politische Motive unterstellt werden, sog. &#8222;andere Straftaten mit Staatsschutzbezug&#8220;.<\/p>\n<p>Diese baden-w\u00fcrttembergischen Zahlen entsprechen in etwa den bundesweiten Verh\u00e4ltnissen. In der Staatsschutzdatei APIS waren am 12.7.1988 von 28.969 Notierungen nur 7.781 (incl. Doppelnotierungen) und damit 26,9 % Katalogtaten des politischen Strafrechts. Den L\u00f6wenanteil hiervon machte mit 5.349 Notierungen das Bagatell-Delikt &#8222;Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen&#8220; ( 86a StGB) aus.<\/p>\n<p>Eine Analyse der in APIS zu diesem Zeitpunkt notierten &#8222;anderen Straftaten&#8220; mit politischem Bezug (vgl. Tab. 4) zeigt, da\u00df auch hier geringf\u00fcgige Delikttypen wie einfache Sachbesch\u00e4digung oder Beleidigung den Hauptanteil ausmachen. Die vom Staatsschutz definierten und bek\u00e4mpften Delikte rechtfertigen ihrer Struktur und ihrer Schwere nach in keiner Weise die besondere Privilegierung dieses Polizeisektors. Jene &#8222;gewisse Spezialisierung&#8220; des Staatsschutzes, von dem die Landesregierung spricht (LT-Drs. 10\/2564), liegt offenbar nur in dem besonderen Verfolgungseifer, der die Ermittlungen der Staatssch\u00fctzer charakterisiert.<\/p>\n<p>Die unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Ausstattung der Staatsschutzabteilungen hat zur Folge, da\u00df selbst bei Bagatellen, die in einen politischen Zusammenhang gestellt werden, akribisch und unnachsichtig ermittelt wird, unabh\u00e4ngig davon, ob eine Aussicht auf eine strafrechtliche Verurteilung besteht.<\/p>\n<p><a href=\"\/files\/2015\/02\/CILIP-038-Weichert-Tabelle-3.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-4091\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-038-Weichert-Tabelle-3.png\" alt=\"CILIP 038 Weichert Tabelle 3\" width=\"543\" height=\"400\" srcset=\"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-038-Weichert-Tabelle-3.png 543w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-038-Weichert-Tabelle-3-300x221.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 543px) 100vw, 543px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Erfolgt keine gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung, wie bei den meisten der hier ein-geleiteten Ermittlungsverfahren, so bleibt den Ermittlungsbeh\u00f6rden das Monopol zur Definition der politischen Straftat. Die innere Logik dieser B\u00fcrokratie f\u00fchrt zu einer extensiven Auslegung des &#8222;Politischen&#8220; und der &#8222;Straftat&#8220; und zur extensiven Suche nach &#8222;Kriminellen&#8220;. W\u00e4hrend bei der &#8222;unpolitischen Kriminalit\u00e4t&#8220; die Initiative zur Verfolgung bei ca. 90 % auf Anzeigen von dritter Seite (B\u00fcrger, Firmen etc.) zur\u00fcckgeht, ist das Verh\u00e4ltnis im Staatsschutz gerade umgekehrt. Die Abteilungen schaffen sich selbst, weitgehend ungetr\u00fcbt von au\u00dferpolizeilicher Realit\u00e4t, ihre Rechtfertigung, indem sie ihren Arbeitsbereich selbst definieren, dort ermitteln, Informationen sammeln und sich der \u00f6ffentlichen Diskussion und Kontrolle entziehen. Zugleich sind andere Abteilungen, z.B. die zur Bek\u00e4mpfung von Umwelt- und Wirtschaftskriminalit\u00e4t, personell und materiell total \u00fcberfordert.<\/p>\n<p><a href=\"\/files\/2015\/02\/CILIP-38-Weichert-Tabelle-4.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-4090\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-38-Weichert-Tabelle-4.png\" alt=\"CILIP 38 Weichert Tabelle 4\" width=\"534\" height=\"399\" srcset=\"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-38-Weichert-Tabelle-4.png 534w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/CILIP-38-Weichert-Tabelle-4-300x224.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 534px) 100vw, 534px\" \/><\/a><\/p>\n<h4>Wie politisch ist die politische Polizei?<\/h4>\n<p>Man k\u00f6nnte meinen, da\u00df die Mitarbeiter der Staatsschutzabteilungen einer besonderen politischen Selektion unterworfen w\u00e4ren. Es besteht das Risiko, da\u00df der fachlichen Qualifikation gegen\u00fcber der richtigen politischen Linie weniger Bedeutung beigemessen wird. Tats\u00e4chlich l\u00e4\u00dft sich dies aber nicht feststellen.<\/p>\n<p>Nicht zu leugnen ist aber eine dienststellenspezifische Sozialisation der eingesetzten Beamten. Diese unterliegen bei spektakul\u00e4ren F\u00e4llen einem besonderen &#8222;Erfolgszwang&#8220; in Hinblick auf bestimmte, politisch erw\u00fcnschte Ermittlungsergebnisse. Ein kennzeichnendes Merkmal politischer Strafverfolgung ist das hohe Ma\u00df an konspirativer Ermittlungst\u00e4tigkeit, z.B. durch Einsatz von V-Personen. In spektakul\u00e4ren F\u00e4llen besteht ein gro\u00dfer, von au\u00dfen in das Verfahren hineingetragener Ermittlungsdruck, welcher die Beamten zu unzul\u00e4ssigen Methoden verleiten kann, z.B. zur Manipulation von Beweisen oder zur Bereinigung von Akten (z.B. KOMM-Proze\u00df, Hausbesetzerprozesse, Freiburger Schwarzwaldhofproze\u00df).<\/p>\n<p>Es l\u00e4\u00dft sich feststellen, da\u00df als linksextremistisch eingestufte Handlungen tendenziell anders behandelt werden wie strafrechtlich relevanter Rechts-Extremismus. W\u00e4hrend bei Gewalttaten mit rechtsextremem Hintergrund organisatorische Zusammenh\u00e4nge oft geleugnet werden (zu erinnern ist an den Anschlag auf das Oktoberfest in M\u00fcnchen am 26.9.1980), wird bei Taten im linken Bereich oft krampfhaft ein organisierter Zusammenhang konstruiert. Bei der Ermittlungsintensit\u00e4t bestehen je nach vermuteter T\u00e4tergruppe gro\u00dfe Unterschiede, die auf eine gewisse Betriebsblindheit gegen\u00fcber rechtsextremen T\u00e4tern hindeuten.<\/p>\n<h4>Die Geheimdienst-Connection<\/h4>\n<p>Das Grundgesetz fordert eine strikte Trennung zwischen Polizei und Ge-heimdiensten. Sie wird \u00fcber die polizeilichen Staatsschutzabteilungen durchbrochen. So nutzt z.B. die BKA-Staatsschutzabteilung den Geheimdienst-Computer NADIS als Aktennachweissystem. Zwischen Verfassungsschutzbeh\u00f6rden und Staatsschutz bestehen engste personelle und informationelle Beziehungen, w\u00e4hrend sich die Staatsschutzabteilungen gegen\u00fcber den sonstigen Abteilungen der Kriminalpolizei abschotten. Eine derartige Verzahnung einer polizeilichen Abteilung mit Geheimdiensten ist jedoch verfassungswidrig.<\/p>\n<p>Zwar trifft es zu, da\u00df Informationen grunds\u00e4tzlich zwischen allen polizeilichen Dienststellen ausgetauscht werden k\u00f6nnen, so die Argumentation der Landesregierung (BaW\u00fc LT-Drs. 10\/ 2564). Die faktische Informationsstruktur des Staatsschutzes gibt diesem aber eine Sonderstellung. Diese ist nicht nur gepr\u00e4gt durch die Informationsbeziehungen zu den Geheimdiensten, sondern auch durch eine Vielzahl spezieller Dateien und Meldedienste, auf die Abteilungen zur Bek\u00e4mpfung nichtpolitischer Kriminalit\u00e4t keinen Zugang haben (so z.B. APIS, Meldedienst Landfriedensbruch, spezielle Spurendokumentationssysteme zu politischen Gro\u00dflagen). Die Staatsschutzabteilungen haben eine eigene Aktenhaltung, parallel zur \u00fcblichen Kriminalaktenhaltung. Zudem nutzen sie ein ganzes Arsenal verdeckter, geheimdienstlicher Ermittlungsmethoden.<\/p>\n<p>Die Arbeit der Staatschutzabteilungen hat verheerende Folgen f\u00fcr die demo-kratische Auseinandersetzung um politisch umstrittene Projekte und Fragen.<\/p>\n<p>Durch die spezifische Speicherung von Informationen \u00fcber politische Aktivit\u00e4ten, die zu Ermittlungsverfahren, regelm\u00e4\u00dfig aber nicht zu Verurteilungen f\u00fchren, erfolgt eine Durchleuchtung oppositioneller Bewegungen unter dem Vorwand der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung. Diese auch f\u00fcr die Geheimdienste frei verf\u00fcgbaren Informationen werden nicht nur f\u00fcr polizeiliche Vorfeldaktivit\u00e4ten herangezogen, sondern auch bei Bewerbungen f\u00fcr Arbeitsstellen oder bei der Verweigerung von beh\u00f6rdlichen Erlaubnissen. Derartige Nachteile ohne verfahrensm\u00e4\u00dfig abgesicherte Grundlage haben Angst, Einsch\u00fcchterung und Resignation bei Menschen zur Folge, die sich engagiert und aktiv am politischen Meinungsstreit in kritischer Weise beteiligen wollen.<\/p>\n<h4>Perspektiven<\/h4>\n<p>Die politische Bedeutung der Staatsschutzabteilungen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft fordert k\u00fcnftig eine verst\u00e4rkte &#8222;\u00f6ffentliche Anteilnahme&#8220;. Durch parlamentarische Anfragen, durch das Zusammentragen von Material aus Einzelf\u00e4llen und durch Informationen von Insidern mu\u00df die Informationslage wesentlich verbessert werden. Dabei d\u00fcrfte sich das f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg festgestellte Ergebnis erh\u00e4rten, da\u00df hier mit &#8222;Kanonen auf Spatzen geschossen&#8220; wird, genauer, da\u00df es hier nicht um Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung geht, sondern um die Ausgrenzung politischer Opposition und unbotm\u00e4\u00dfiger Gesinnung. Der als politisch motiviert eingestufte Tatverd\u00e4chtige wird nicht nach seinen Handlungen beurteilt, sondern es ist der diesen Handlungen unterstellte politische Sinn, der Ermittlungseingriffe und gegebenenfalls die Verurteilung begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Der polizeiliche und staatsanwaltliche Staatsschutz ist eine zentrale Institution zur Diskriminierung politischer Gegner. Es gilt, insbesondere dort das politische Strafrecht zu streichen, wo es nicht konkrete Rechtsgutverletzungen, sondern Handlungen weit im Vorfeld der Vorbereitung konkreter Straftaten inkriminiert.12 Gleicherma\u00dfen gilt es jedoch, die Aufl\u00f6sung der Staatsschutzabteilungen zu betreiben.<\/p>\n<h5>Thilo Weichert ist Rechtsanwalt in Freiburg und Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung f\u00fcr Datenschutz.<\/h5>\n<h6>1 Funk, Albrecht: Polizei und Rechtsstaat, Frankfurt\/ New York 1986, u.a. S. 241 ff.; Graf, Christoph: Politische Polizei zwischen Demokratie und Diktatur, Berlin 1983; R\u00f6melt: Geschichte und heutiger Stand der Staatsschutzpolizei, in: Kriminalistik, 1977, S. 209 ff.<br \/>\n2 z.B. v. Br\u00fcnneck, Alexander: Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt\/M 1979; Cobler, Sebastian: Die Gefahr geht vom Menschen aus, Berlin 1976<br \/>\n3 Ausnahme Eisenberg\/ Sander: &#8222;Politische Delikte&#8220; in Wandelbarkeit und Wandel,in: JZ 1987, S. 111 ff.<br \/>\n4 Busch u.a.: Die Polizei in der Bundesrepublik, Frankfurt\/ New York 1985, S. 106 ff.<br \/>\n5 Martin: in: JZ 1975, S. 314 ff.<br \/>\n6 Vgl. die Dokumentation in Br\u00fcnneck, a.a.O., Anhang<br \/>\n7 Ritter von Lex in: D\u00d6V 1960, S. 282<br \/>\n8 Siemann, Wolfgang: Deutschlands Ruhe, Sicherheit und Ordnung &#8211; Die Anf\u00e4nge der politischen Polizei 1806 &#8211; 1866, T\u00fcbingen 1985<br \/>\n9 vgl. zu 129a StGB u.a. baw\u00fc LTDrs. 9\/386<br \/>\n10 in: JZ 1987, S. 115 ff.<br \/>\n11 vgl. dazu Weichert, Thilo: APIS (I) &#8211; Die Arbeitsdatei PIOS Innere Si-cherheit (APIS), in: Computer und Recht, 3\/1990; die Zahlen dieser Tabelle sind entnommen dem 11. T\u00e4tigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BT Drs. 11\/3932), S.63.<br \/>\n12 vgl. Fraktion die Gr\u00fcnen: Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des StGB, BT Drs. Nr. 11\/7139 vom 15.5.90<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Thilo Weichert Vor gut einem Jahr &#8211; also vor dem Beitritt der DDR zur<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,44],"tags":[413,667,1007,1360,1373],"class_list":["post-4089","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-038","tag-datenbanken","tag-geheimdienste","tag-notstandsgesetze","tag-staatsschutz","tag-stgb"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4089","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4089"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4089\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4089"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4089"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4089"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}