{"id":4098,"date":"1991-02-26T20:00:15","date_gmt":"1991-02-26T20:00:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=4098"},"modified":"1991-02-26T20:00:15","modified_gmt":"1991-02-26T20:00:15","slug":"vereinigte-deutsche-sicherheit-oder-die-mehrfach-verkuerzte-verfassungsdebatte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=4098","title":{"rendered":"Vereinigte deutsche Sicherheit &#8211; oder die mehrfach verk\u00fcrzte Verfassungsdebatte"},"content":{"rendered":"<p>Der \u00e4u\u00dfere Einigungsproze\u00df von BRD und DDR zu einer vergr\u00f6\u00dferten BRD geschah ohne verfassungspolitisches Federlesen. Zuerst wurde qua &#8222;W\u00e4hrungsunion&#8220; am 1. Juli 1990 die \u00f6konomische Verfassung im Sinne der Ausdehnung bundesdeutscher \u00d6konomie festgelegt. Anschlie\u00dfend wurde mit Hilfe einer b\u00fcrokratischen Musterleistung, dem &#8222;Einigungsvertrag&#8220;, die Haut des Grundgesetzes (GG) \u00fcber die vormalige DDR gezogen. Die ad hoc neu geschaffenen L\u00e4nder auf dem Territorium der DDR konnten so gem\u00e4\u00df Artikel 23 GG zum Grundgesetz beitreten und die Legitimation des Einigungsvorgangs repr\u00e4sentativ perfekt machen. In Art. 5 des &#8222;Einigungsvertrages&#8220; wurden m\u00f6gliche Verfassungs\u00e4nderungen auf die Zeit nach der Einigung verschoben.<!--more--><\/p>\n<p>Der im Grundgesetz f\u00fcr Vorg\u00e4nge wie die Vereinigung der beiden deutschen Staaten vorgesehene Art. 146 GG soll einem m\u00f6glicherweise modifiziertem Grundgesetz irgendwann in den 90er Jahren die plebiszit\u00e4re \u00d6lung geben. Wie schon vor dem Akt der formellen Einigung am 3. Oktober 1990 schl\u00e4gt seither t\u00e4glich die Stunde der B\u00fcrokratie. Entsprechend lauten die lyrischen Worte verwaltender Autopoesie: Evaluation, Abwicklung, Erstreckung &#8230;<\/p>\n<h4>Das &#8222;System Innerer Sicherheit&#8220; grundrechtskonform aufl\u00f6sen<\/h4>\n<p>Das, was seit 1972 bundesdeutsch den Namen &#8222;System Innerer Sicherheit&#8220; tr\u00e4gt, wurde durch die Einvernahme der DDR systematisch erweitert. Gerade bei den diversen Einrichtungen dieses &#8222;Systems&#8220; w\u00e4ren verfassungskonforme \u00c4nderungen geboten gewesen, denn dessen Lebenselexier bestand vor allem darin, die Alt-BRD und ihre B\u00fcrgerInnen vor der sie unterwandernden und ausspionierenden Alt-DDR zu sch\u00fctzen. Nichts dergleichen. Noch w\u00e4hrend der Proze\u00df der Einigung im vollen Gange war, wurden dem &#8222;System Innerer Sicherheit&#8220; weitere vorw\u00e4rts verrechtlichende L\u00e4ndereien zuerkannt, um sie in den neuen Bundesl\u00e4ndern dann entsprechend abrunden zu k\u00f6nnen. Als w\u00e4ren die herk\u00f6mmlichen &#8222;Dienste&#8220; nicht hinf\u00e4llig geworden, da die DDR zur BRD wurde und sich Osteuropa qualitativ wandelte, wurden sie als neue Aufgabe die in die neuen Bundesl\u00e4nder hinein&#8220;erstreckt&#8220;. Es zeigt sich hierbei, wie selbstverst\u00e4ndlich, nahezu \u00fcberparteilich und zum Bestand der wirklichen Verfassung geh\u00f6rig, das in den Ausnahmezeiten der 70er Jahre gezimmerte &#8222;System Innerer Sicherheit&#8220; mit der Zeit geworden ist. Die von uns durchg\u00e4ngig gebrauchten Anf\u00fchrungszeichen verm\u00f6gen auf diese sicherheitspolitische Hybrideinrichtung nicht einmal mehr ironisch aufmerksam zu machen.<\/p>\n<p>Der Verfassungsschutz, in Spionageabwehr ebenso wie beim sog. administrativen Verfassungsschutz, sprich der informationellen Kontrolle der eigenen &#8222;extremistisch&#8220; geneigten B\u00fcrgerInnen, bis dato nahezu exklusiv &#8222;dem Osten&#8220; zugekehrt, wird nicht drastisch &#8222;heruntergefahren&#8220;. Im Gegenteil, auf der Suche nach neuen Aufgaben wird nun die Ex-DDR als Aufbauraum entdeckt. Kennzeichnend hierf\u00fcr ist ein Bericht von Carl-Christian Kaiser1 \u00fcber das &#8222;Amt&#8220; und seine Aufgaben anl\u00e4\u00dflich des Amtsantritts des neuen Verfassungsschutz-Pr\u00e4sidenten. Fast im O-Ton des Verfassungsschutzamtes wird erkl\u00e4rt, &#8222;zum Kampf gegen den Terrorismus&#8220; geselle sich als &#8222;Hauptaufgabe f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre&#8220; &#8222;der Aufbau eines demokratisch-legitimierten und kontrollierten Verfassungsschutzes auch in der DDR&#8220;. Unter anderem dieser Kampf und Aufbau machen es laut Kaiser auch erforderlich, dem Verfassungsschutz Zugang zu den Stasi-Akten zu gew\u00e4hren. Worin aber sollen die Aufgaben des neuen Verfassungsschutzes als grundrechtsgem\u00e4\u00dfem Stasi-Ersatz in den neuen Bundesl\u00e4ndern bestehen?<\/p>\n<p>Offenbar in der Westgef\u00e4hrdung des deutschen Ostens. Genau seitenverkehrt wie vordem: &#8222;Spezifische Aufgaben in den neuen Bundesl\u00e4ndern zeichnen sich ab: M\u00f6gen Rechtsextremismus und orthodoxer Kommunismus hier nach der deutsch-deutschen Vereinigung zun\u00e4chst noch schwach gewesen sein, so versucht doch die rechte wie die linke &#8218;Szene&#8216; aus der alten Bundesrepublik inzwischen nach Kr\u00e4ften, dr\u00fcben Fu\u00df zu fassen &#8211; von Sch\u00f6nhuber \u00fcber Nazi-Konventikel bis zur buntscheckigen &#8218;Neuen Linken&#8216; und den &#8218;Autonomen&#8216;. Nach den K\u00f6lner Beobachtungen gibt es dort, jedenfalls bei militanten Rechtsextremisten, eine gef\u00e4hrlich Bereitschaft zur Gewalt, als handele es sich um einen Pendelschlag in die andere Richtung nach der fr\u00fcheren Repression von links. Im \u00fcbrigen aber: die PDS ist bei alledem nicht im Visier. Ihr Reformabsichten von vornherein abzuerkennen, ist Werthebachs Sache nicht.&#8220;2 Zu diesen Aufgaben verfassungssch\u00fctzerischer Kolonisierung kommt schlie\u00dflich noch die &#8222;Hilfe beim Aufbau eines demokratischen Verfassungsschutzes&#8220; in osteurop\u00e4ischen L\u00e4ndern. Der Rat, eine liberale Demokratie bed\u00fcrfe \u00fcber Meinungsfreiheit und angemessene Artikulations- und Konfliktl\u00f6sungsmuster hinaus zu ihrem Schutze keines b\u00fcrgeraussp\u00e4henden geheimdienstlichen Amtes, soll offenkundig nicht erteilt werden.<\/p>\n<p>Weiterhin sollte man annehmen, da\u00df \u00fcber den Verfassungsschutz hinaus u.a. auch beim Bundeskriminalamt und der Bundesanwaltschaft drastische Einsparungen m\u00f6glich w\u00fcrden, seit sich herausgestellt hat, da\u00df der Vereinigungsakt den gr\u00f6\u00dften Fahndungserfolg in Sachen Terrorismus bescherte. Doch erneut: nichts von Stellenabbau, von \u00c4nderung der \u00f6ffentlich verborgenen Fahndungskonzepte und Fahndungen; kein Wort wird vernommen, die sog. Anti-Terrorismus-Gesetze und ihr Ausbau w\u00fcrden nun so aufgehoben bzw. modifiziert, da\u00df sie grundrechtlich demokratischer Sicherung angemessen w\u00e4ren oder g\u00e4nzlich aufgehoben.<\/p>\n<p>Die Chance einer Liberalisierung und Demokratisierung von Polizei und Geheimdiensten, des staatlichen Gewaltmonopols im Innern wird nicht ergriffen.3 Die Vereinigung b\u00f6te eine solche Chance gleich in doppelter Weise. Zum einen fallen eine F\u00fclle Aufgaben weg, die sich aus dem institutionalisierten Antikommunismus ergeben hatten. Zum anderen m\u00fcssen in der Tat neue polizeiliche Einrichtungen in der ehemaligen DDR geschaffen werden. So h\u00e4tte die neue Bundesrepublik als selbstbewu\u00dfter gewordene liberale Demokratie (befreit vom Schlagschatten vermeintlicher und tats\u00e4chlicher kommunistischer Bedrohung) die M\u00f6glichkeit, eine demokratief\u00f6rmigere Polizei in den neuen L\u00e4ndern aufzubauen und dabei lernend nach und nach Elemente auch im Westen zu \u00fcbernehmen. Statt dessen pure administrative Einfallslosigkeit.<\/p>\n<h4>Den Gewaltkern auslassende Verfassungsdiskussion<\/h4>\n<p>Trotz der b\u00fcrofixen Einigung und trotz Wegschiebens aller Verfassungsfragen ist eine Verfassungsdiskussion in Gang gekommen. Teilweise wurde sie unvermeidlich, weil die f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4nder eben einer neuen Verfassung bed\u00fcrfen, und weil auch das Grundgesetz einige Modifikationen erfordert; teils wurde sie von B\u00fcrgerrechtsorganisationen in Ost- und Westdeutschland vom linksliberalen Rand der SPD bis hin zu Personen und Gruppen in Gang gebracht. Symptomatisch hierf\u00fcr ist das im Juli 1990 gegr\u00fcndete &#8222;Kuratorium f\u00fcr einen demokratisch verfa\u00dften Bund deutscher L\u00e4nder&#8220;.4<\/p>\n<p>Betrachtet man die schon ver\u00e4ndert vorliegenden Verfassungstexte und die gegenw\u00e4rtig von Niedersachsen bis Th\u00fcringen diskutierten Entw\u00fcrfe bzw. die Vorlagen f\u00fcr eine neue Bundesverfassung, wie sie u.a. von besagtem Kuratorium er\u00f6rtert werden, dann fallen \u00fcberraschend \u00e4hnliche Vorz\u00fcge, aber auch \u00e4hnliche Verk\u00fcrzungen auf:<\/p>\n<p>&#8211; der Grundrechtskatalog wird modernisiert (das &#8222;informationelle Selbstbestimmungsrecht&#8220; und der Datenschutz spielen nun eine erhabene Rolle); das Gleichheitsgebot wird vor allem in Richtung Gleichberechtigung der Geschlechter explizierter und pr\u00e4ziser gefa\u00dft; die eher verk\u00fcmmerten sozialen Rechte des Grundgesetzes werden kr\u00e4ftig erg\u00e4nzt;<br \/>\n&#8211; eine (naive) Lust neuer Staatszielbestimmungen greift um sich. \u00dcberall wird selbstverst\u00e4ndlich die Sorge f\u00fcr eine gesunde Umwelt zum Staatsziel erhoben. Am meisten expansiv verhalten sich in Sachen Staatsziele der Runde-Tisch-Entwurf vom M\u00e4rz 1990 5 und der des Kuratoriums;<br \/>\n&#8211; demokratisierende Erg\u00e4nzungen werden f\u00fcr erforderlich gehalten, insbesondere Volksbegehren und Volksentscheide.<\/p>\n<p>Daneben \u00fcberrascht ein fast durchgehender doppelter Mangel. Zum einen wird an den Organisationsteilen der Verfassungen viel weniger korrigiert und erg\u00e4nzt als an den normativen, Staatsziele bestimmenden Artikeln. Dadurch entsteht eine starke Inkongruenz und erw\u00e4chst die Gefahr, da\u00df die neu-alten Normen\/Staatsziele entweder dem symbolischen Gebrauch bzw. Mi\u00dfbrauch von Grundrechten\/Staatszielen dienen und\/oder, da\u00df die Grundrechte, vor allem die Staatsziele noch mehr als bisher zu staatlichen Eingriffs- und Einstiegsrechten umfunktioniert werden.6 Damit aber verst\u00e4rkt sich der zweite Mangel. Im Umkreis der Demokratisierungsdiskussion n\u00e4mlich wurde und wird das staatliche Gewaltmonopol im Innern nahezu vollkommen ausgespart. Die \u00e4u\u00dfere Monopolseite, die prinzipiell nur in der Bundesverfassung behandelt wird, das Milit\u00e4r und seine Institutionen\/Funktionen also, werden in der Runden-Tisch-Verfassung negativ behandelt in dem Sinne, da\u00df sie nicht mehr vorgesehen sind.7 Im gegenw\u00e4rtig vorliegenden Entwurf des Kuratoriums wird eine Alternative pr\u00e4sentiert: Die eine Variante sieht die Bundeswehr strikt eingebunden in ein System kollektiver Sicherheit und verbindet damit eine Reihe restriktiver Bestimmungen; die andere Variante formuliert das Konzept einer Bundesrepublik ohne Bundeswehr. Mit der nach innen gerichteten Monopolseite des Staates wird in den Entw\u00fcrfen f\u00fcr eine neue Bundesverfassung ebenso wie in den Landesverfassungsentw\u00fcrfen oder schon verabschiedeten runderneuerten Landesverfassungen durchgehend konventionell verfahren. Dies geht soweit, da\u00df nicht einmal die restriktiven Bestimmungen der Notstandsgesetze von 1968 beseitigt werden. Ansonsten wird das Gewaltmonopol im Innern, soweit es in den Texten \u00fcberhaupt zum Vorschein kommt, als Nicht-Entscheidung behandelt, als etwas, das immer schon feststeht. Eine einzige bedeutsame, leider unzureichende Ausnahme ist zu vermerken: das Akteneinsichtsrecht. Eine Art deutschen Freedom of Information Act (FoIA), wie es in der neuen schleswig-holsteinischen Verfassung, dem Entwurf des Runden Tisches und am deutlichsten im Entwurf des Kuratoriums enthalten ist. Doch auch hier gilt: die n\u00f6tigen Konsequenzen in Richtung einer Demokratisierung von B\u00fcrokratie insgesamt, einer ver\u00e4nderten Amtshilfe u.\u00e4.m. werden nicht gezogen.<\/p>\n<p>Zu kurz fassen die Demokratisierungsvorschl\u00e4ge auch deshalb, weil der staatlich-b\u00fcrokratische Kontext, in den das Gewaltmonopol im Innern eingebettet ist, nicht grundlegend neu geregelt wird in Richtung einer Demokratisierung von unten nach oben, von der Kommune \u00fcber die Kreise und L\u00e4nder hin zum Bund nach Art eines demokratischen Subsidiarit\u00e4tsprinzips. Erst durch eine solche Neuorganisation, die auch die \u00fcbernationale Kompetenzabgabe strikt an demokratisch-grundrechtliche Auflagenb\u00e4nde, w\u00e4re eine Umkehrung zentralisierter Polizeiorganisation m\u00f6glich.<\/p>\n<p>So lassen selbst die konsequent liberal-demokratischen Reformvorschl\u00e4ge das nach innen schlagende Herz des Staates ohne neue Fassung, ja vers\u00e4umen sogar, neu zu \u00fcberlegen, wie wenigstens die parlamentarische Kontrolle verbessert werden k\u00f6nnte. (Auch die Judikative und ihre Organisation werden demokratisierend weitgehend au\u00dfer Acht gelassen.) Zumindest in der Konzeption waren da die Fr\u00fchliberalen weiter.<\/p>\n<p>Eine solche Polizeireform m\u00fc\u00dfte sowohl grundrechtlich r\u00fcckwirken als auch vorgearbeitet werden. Eine Vorbedingung etwa best\u00fcnde in besser gesch\u00fctzten &#8222;Grundrechten&#8220; auf Asyl und Demonstrationsfreiheit. Ebenso bed\u00fcrfte es gr\u00fcndlich ver\u00e4nderter Staatsb\u00fcrger- und Aufenthaltsrechte. Diese w\u00fcrden die Polizei entlasten und sie befreien f\u00fcr wichtigere d.h. grundrechtlich-demokratisch gem\u00e4\u00dfere Aufgaben.<\/p>\n<h4>Verfassungsreform als dauernder Kampf um Verfassungs-positionen<\/h4>\n<p>Dennoch, eine geschriebene Verfassung soll man nicht \u00fcbersch\u00e4tzen. Es w\u00e4re verkehrt anzunehmen, man k\u00f6nne mit einem ver\u00e4nderten Verfassungstext eine widerborstige Wirklichkeit ummodeln. Die Vereinigung von BRD und DDR er\u00f6ffnet nicht die Chance einer nachzuholenden demokratischen Revolution.<\/p>\n<p>Recht verstanden geht es nicht allein um eine geschriebene Verfassung. Vielmehr oszilliert der nicht zu beendende Streit um die Interpretation der politisch-normativen Gesamtverfassung der neualten Bundesrepublik. Hierbei ist es auch um den Verfassungstext im engeren Sinne zu tun. Aber ebenso wichtig ist es, eine demokratisch-grundrechtlich korrekte Interpretation der schon bestehenden Verfassung einzufordern und f\u00fcr die erforderlichen &#8222;Ad\u00e4quanzverh\u00e4ltnisse&#8220; (Max Weber) einzutreten. Gerade im Bereich der &#8222;Inneren Sicherheit&#8220; lassen solche dem Grundgesetz und seinen Postulaten, also den unmittelbar geltenden Menschen- und B\u00fcrgerrechten angemessenen Folgeverh\u00e4ltnisse zu w\u00fcnschen \u00fcbrig.<\/p>\n<p>Darum aber mu\u00df es im dauernden &#8222;Kampf um Verfassungspositionen&#8220; gehen. Zugleich ist darauf zu achten, da\u00df einmal errungene Positionen nicht wieder verloren gehen. Die in diesen Jahren sich vollziehende Ver\u00e4nderung der Weltpolitik und die deutsch-deutsche Einigung bieten in Sachen Gewaltmonopol im Innern sowohl Chancen als auch Gefahren. Chancen in Richtung der \u00d6ffnung neuer Gestaltungsr\u00e4ume; Gefahren in dem Sinne, da\u00df die neuen R\u00e4ume rasch auf altherrschaftliche Weise besetzt wurden.<\/p>\n<p>Gerade die Unsicherheiten, die angesichts deutsch-deutscher und internationaler Ver\u00e4nderungen auftreten, k\u00f6nnten allzu rasch repressive Konsequenzen zeitigen. Darum ist die Diskussion einer Verfassungsreform, die zugleich die Innere Sicherheit auf demokratische, grundrechtliche Stiefel stellte, so notwendig. Herr B\u00fcrger und Frau B\u00fcrgerin sollten wenigstens begreifen k\u00f6nnen, was warum in welcher Weise geschieht, ohne vorweg schon sicherheitspolitisch ins populistische Angstloch getrieben zu werden.<\/p>\n<h5>Wolf-Dieter Narr, Freie Universit\u00e4t Berlin seit 1971, Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP<\/h5>\n<h6>1 in: &#8222;Die Zeit&#8220; Nr. 13 vom 22. M\u00e4rz 1991, &#8222;Ein Machtwechsel in aller Stille&#8220;<br \/>\n2 siehe Fu\u00dfnote 1<br \/>\n3 vgl. Busch, Funk, Narr, Werkentin: &#8222;Nicht dem Staate, sondern den B\u00fcrgern dienen&#8220;. Gutachten zur demokratischen Neubestimmung polizeilicher Auflagen, Strukturen und Befugnisse<br \/>\n4 vgl. auch den j\u00fcngsten Bericht von Robert Leicht &#8222;Vom Grundgesetz zur Verfassung&#8220;, in: Die Zeit Nr. 12 vom 15.03.1991<br \/>\n5 &#8222;Entwurf Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik&#8220;, April 1990<br \/>\n6 vgl. zum Prinzipiellen Ulrich K. Preu\u00df: Der introvertierte Rechtsstaat, Frankfurt\/M. 1982; au\u00dferdem Albrecht Funk u.a.: Verrechtlichung und Verdr\u00e4ngung, Wiesbaden 1985<br \/>\n7 vgl. Art. 41-45, Entwurf<\/h6>\n<h3>Foto: Michael Hughes<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der \u00e4u\u00dfere Einigungsproze\u00df von BRD und DDR zu einer vergr\u00f6\u00dferten BRD geschah ohne verfassungspolitisches Federlesen.<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":11031,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,44],"tags":[350,355,1007],"class_list":["post-4098","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-038","tag-bundesrepublik","tag-bundeswehr","tag-notstandsgesetze"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4098","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4098"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4098\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/11031"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4098"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4098"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4098"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}